Wettseiten im Vergleich – was die Schweiz wirklich erlaubt
Ladevorgang...
Ein Wettseiten Vergleich sieht in der Deutschschweiz anders aus als in Märkten, in denen Dutzende Buchmacher um dieselbe Quote konkurrieren. Hier treten nur zwei Veranstalterinnen legal auf: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Jede bedient ihr Sprachgebiet, jede schreibt eine Gebühr in den Schweizer Rechtsrahmen. Wer eine Seite «vergleicht», vergleicht darum nicht zuerst Quoten, sondern zuerst die Frage, was überhaupt erlaubt ist – und was eine ausländische Seite dem Spielenden kostet, der sie trotzdem nutzt.
Stand: Oktober 18, 2026; geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern).
Grundlagen eines Wettseiten Vergleichs in der Schweiz
Ein Vergleich von Wettseiten muss in der Schweiz anders ansetzen als in Märkten mit vielen Anbietern. Die Auswahl ist hier klein und gesetzlich vorgegeben: Es gibt zwei zugelassene Veranstalterinnen, Sporttip und Jouez Sport, und deren Angebot ist auf die Sprachgebiete beschränkt. Statt einer umfangreichen Rangliste geht es in der Schweiz darum, die Angebote der beiden zugelassenen Veranstalterinnen innerhalb ihres jeweiligen rechtlichen Rahmens zu bewerten.

Was sich vergleichen lässt
Vier Grössen tragen die ganze Seite:
- Effektive Quote. Auszahlungsquote heisst im Marktjargon der Anteil der Einsätze, den ein Markt langfristig wieder auszahlt. Bei einer Quote von 1.90 / 1.90 in einem Zwei-Wege-Markt liegt die Auszahlungsquote rechnerisch bei rund 95.0 % – die Marge, also der Anteil, den der Veranstalter im Schnitt behält, beträgt dann rund 5.0 %. Bei 1.85 / 1.85 sinkt die Auszahlungsquote auf etwa 92.5 %, die Marge steigt auf etwa 7.5 %. Solche Margen sind üblich, aber ein paar Prozentpunkte hin oder her machen über ein Jahr echtes Geld aus.
- Einsatz- und Verlustlimiten. Was ein Spielender pro Wette riskieren darf, ist hier nicht beliebig, sondern durch die Spielregeln gesetzt: bei Sporttip zum Beispiel zwischen CHF 1 und CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, bis CHF 10’000 pro Systemwette.
- Marktumfang. Welche Sportarten, welche Wettbewerbe und welche Wettarten angeboten werden, ergibt sich aus der Gespa-Liste der bewilligten Wettbewerben. Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden.
- Schutzmechanik. Verlustlimiten, Pausenfunktion, Sperre über das schweizweite Register: was eine Seite hier vorschreibt, ist Teil des Vergleichs.
Eine Seite, die mit «tausenden Märkten» wirbt, ist in der Schweiz schon aus der Rolle, weil diese Zahl auf eine geschlossene Liste trifft.
Was wenig aussagt
Vergleichszahlen, die in Werbung häufig auftauchen, tragen hier weniger als sie versprechen. Eine einzelne Quote aus einem Spitzenmatch ist eine Momentaufnahme und kein Querschnitt – sie kann durch Promo-Quoten, Quotenboosts oder Profitboosts überzeichnet sein. «Beste Quote» ist ohne Stichprobe und Datum keine Aussage. Wer eine Seite nach einer einzelnen Zahl bewertet, vergleicht die Auslage eines Schaufensters mit dem Sortiment eines Ladens.
Rechtslage und Bewilligung in der Schweiz
Wer in der Schweiz eine Sportwette anbietet, braucht eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht führt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) mit Sitz in Bern. Die Konzession hat das Parlament nicht an einen freien Markt vergeben, sondern im Rahmen der interkantonalen Vereinbarung an genau zwei Veranstalterinnen: Swisslos und Loterie Romande.

Die zwei Veranstalterinnen
- Swisslos / Sporttip. Sitz der Genossenschaft in Basel; das Sportwetten-Produkt heisst Sporttip. Zuständig für die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein.
- Loterie Romande / Jouez Sport. Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne), zuständig für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Das Unternehmen zählt nach eigenen Angaben 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende.
Beide Produkte teilen sich den Markt, ohne sich geografisch zu überschneiden. Wer in Genf wohnt, kann online kein Sporttip-Konto eröffnen; wer in Zürich wohnt, kein Jouez-Sport-Konto. Das ist kein Komfort, sondern Zulassungsvoraussetzung – Art. 47 Abs. 3 der Verordnung über Geldspiele (VGS) verlangt einen Wohnsitz in der Schweiz, und die Praxis beschränkt ihn auf das Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin.
Was eine ausländische Bewilligung in der Schweiz bedeutet
Eine Lizenz aus Malta, Curaçao, dem kanadischen Tobique oder einer anderen ausländischen Jurisdiktion hat in der Schweiz keine Wirkung. Art. 4 BGS stellt klar, dass eine ausländische Bewilligung keine Schweizer Berechtigung begründet. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich nach einem anderen Artikel strafbar – bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren. Aus Sicht des Spielenden heisst das:
- Kein Anschluss an das schweizweite Sperrregister.
- Keine Aufsicht durch die Gespa.
- Keine Schweizer Gerichtsbarkeit über Streitigkeiten.
- Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen, die Schweizer Internetprovider per DNS blockieren.
Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist gemäss Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft werden. Werbung hier heisst aber nicht Auflistung: Diese Seite beschreibt und bewertet Anbieter, sie bewirbt sie nicht.
Werbung, Bonus und das Gesetz
Gratisguthaben und Aktionen fallen bei zugelassenen Anbietern klein aus, weil Art. 75 Abs. 2 BGS jede Form von Gratisspiel oder Gratisguthaben unter den Vorbehalt der vorgängigen Zustimmung der Aufsicht stellt. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 solcher Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer in der Schweiz eine Sportwette mit «riesigem Willkommensbonus» sieht, sieht in der Regel eine ausländische Seite – und damit eine, die hierzulande nicht zugelassen ist.
Spielerschutz und Pflichten der Veranstalterinnen
Spielerschutz ist in der Schweiz kein Werbeversprechen, sondern Vorschrift. Er steht auf drei Beinen: Verlustlimiten, Pausen, Sperre.
Verlustlimiten
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Tätigkeit Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen (Obergrenze CHF 9’999; unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Der Bundesgesetzgeber selbst hat in der VGS eine Frist von 24 Stunden vorgesehen – Sporttip und Loterie Romande wenden die längere 72-Stunden-Frist in ihren eigenen Regeln an.
Pausen und Sperre
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Pause lässt sich gemäss VGS frühestens nach drei Monaten wieder aufheben, mit Einbezug einer Fachstelle.
Was das dem Spielenden konkret bringt: Wer sich ein Beispiel für 90 Tage sperrt, kommt nicht vor Ablauf wieder ins Konto. Wer ausgeschlossen ist, kann weder bei Swisslos noch bei Loterie Romande noch in einem Schweizer Casino spielen, auch nicht in einem ausländischen Online-Casino, das ans Register angeschlossen ist. Ausländische Anbieter, die nicht ans Register angeschlossen sind, sehen diese Sperre nicht.
Testkäufe der Gespa
Die Gespa führt regelmässig Testkäufe an Verkaufsstellen durch. Bei einer Reihe von 200 Testkäufen im Jahr 2025 wurde in 47.5 % der Fälle an Minderjährige verkauft. Der stationäre Schutz funktioniert also nicht durchgehend. Wer auf den stationären Schutz baut, sollte wissen, dass diese Zahl existiert.
Boni und Aktionen bei zugelassenen Anbietern
Boni sind in der Schweiz ein kleines Feld. Die zugelassenen Veranstalterinnen dürfen Gratisspielguthaben und Aktionen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Gespa anbieten. Daraus folgt, dass das, was an Boni da ist, klein bleibt und vor allem an Regeln geknüpft ist.
Was Sporttip anbietet
- Kombiboost. Gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
- Quotenboost und Profitboost. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
- Cash-Out als Feature. Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn, hängt vom Spielstand ab und kann jederzeit von Swisslos angepasst oder eingestellt werden. Eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt zur Verfügung steht, gibt es nicht.
Was bei Sporttip fehlt: kein klassischer Einzahlungsbonus, keine «Free Bets» im marktüblichen Sinn, keine Gratiswette ohne Bedingungen. Das ist keine Lücke, sondern die Konsequenz aus Art. 75 Abs. 2 BGS.
Wettseiten Vergleich Schweiz: die zwei zugelassenen Veranstalterinnen
Dieses Ranking kann hier nur zwei Plätze vergeben. Beide Plätze sind gesetzt: durch das Geldspielgesetz, durch die Aufsicht und durch die Wohnsitzregel. Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt, hat überhaupt nur eine Wahl; wer in einem Westschweizer Kanton wohnt, hat überhaupt nur die andere.
Vergleichstafel
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / Bewilligungsform |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja | Swisslos (Basel), Veranstalter- und Spielbewilligung BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja | Loterie Romande (Lausanne), Veranstalter- und Spielbewilligung BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa |
| IviBet | FC Nein | ohne Schweizer Bewilligung |
| FortuneJack | FC Nein | ohne Schweizer Bewilligung |
| BetAlright | FC Nein | ohne Schweizer Bewilligung |
| GG.BET | FC Nein | ohne Schweizer Bewilligung |
| Unibet | FC Nein | ohne Schweizer Bewilligung |
| X3Bet | FC Nein | ohne Schweizer Bewilligung; gemeldet Tobique (Kanada), ohne Wirkung in der Schweiz |
| PowBet | FC Nein | ohne Schweizer Bewilligung |
| BetFury | FC Nein | ohne Schweizer Bewilligung |
«FC Nein» steht für «keine Schweizer Bewilligung»: die Anbieter besitzen keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach BGS, sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und können in der Schweiz auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden. Sie sind hier aufgeführt, weil Spielende sie im Internet finden – nicht, weil sie eine Alternative zu den beiden zugelassenen sind.
Was die Tafel nicht zeigt
Die Tafel beantwortet die Lizenzfrage. Sie sagt nichts über die Quote, weil die Quoten je nach Wettbewerb, Markt und Zeitpunkt anders ausfallen. Wer die effektive Quote vergleichen will, schaut pro Wettbewerb, pro Wettart und pro Zeitpunkt in beide Angebote – oder er verlässt sich auf den Mittelwert vieler Vergleiche.
Wettseiten im Detail: Swisslos Sporttip
Sporttip ist das Produkt von Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Wer dort wohnt und ein Online-Konto eröffnen will, muss volljährig sein, einen Wohnsitz im Vertragsgebiet haben und darf keine Spielsperre eingetragen haben. Jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Identität wird per Ausweis-Upload geprüft und gegen Adressdatenbanken abgeglichen.
Spiellimits und Regeln
- Mindest- und Höchsteinsatz. Einzel- und Kombiwetten ab CHF 1 bis CHF 1’000; Systemwetten bis CHF 10’000. Swisslos kann die Limite jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen; ein Einsatz über der Limite wird nicht angenommen.
- Lebensalter. Wetten ab 18 Jahren; Teilnehmer unter 18 sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses nicht wetten.
- Reguläre Spielzeit. Reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder Gegenstand der Wette sind.
- Abhängige Ereignisse. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; eine solche Kombination ohne diese Funktion kann Swisslos für die ganze Wette annullieren und den Einsatz zurückerstatten.
- Absage. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt (oder im Turnier nachgeholt), ist die Einzelwette ungültig (Rückzahlung); in einer Kombination erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00.
- Verfall. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Auswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Einspruch bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
- Livewetten. Eine Wette wird unabhängig davon gewertet, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Berechnung eines Gewinns
Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, also Produkt der Einzelquoten). Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Einzahlung und Auszahlung
- Wallet. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
- PostFinance Pay. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
- Auszahlung. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
- Gewinne bis CHF 1’000. Pro Spielbestätigungsquittung werden Gewinne bis CHF 1’000 automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen.
Zugang
Sporttip-Wetten gibt es online über Swisslos.ch und über die Sporttip App (iOS, Android). In der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen. Damit ist sowohl Online- als auch stationäres Spielen möglich – der Wohnsitz entscheidet, ob das Konto überhaupt eröffnet werden kann.
Verteilung und Zweck
Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Sportwetten sind hier nicht Selbstzweck; sie finanzieren öffentliche Aufgaben. Wer bei Swisslos wettet, weiss, in welche Töpfe ein Teil fliesst – anders als bei Anbietern, die in ihrer Konzernstruktur nicht offenlegen, was mit den Einsätzen passiert.
Urteil
Sporttip ist die einzige in der Deutschschweiz zugelassene Sportwette mit Schweizer Bewilligung. Wer hier wettet, wettet unter Schweizer Aufsicht, mit angeschlossenem Sperrregister und klaren Limits. Die kleinen Quotenboosts und der Kombiboost sind Ausdruck der BGS-Zustimmungspflicht: kein Markt-Bonus, sondern gedeckelte Förderung. Wer mit Limits von CHF 1’000 pro Einzelwette auskommt, wer die Westschweiz nicht braucht und wer den Schweizer Schutzrahmen will, ist hier richtig. Wer grössere Einsätze oder einen breiteren Markt sucht, stösst an die regulatorische Decke.
Wettseiten im Detail: Loterie Romande Jouez Sport
Jouez Sport ist das Produkt der Loterie Romande für die Romandie. Wer in FR, GE, JU, NE, VD oder VS wohnt, kann ein Konto eröffnen. Wer anderswo wohnt, kann es nicht.
Wettprogramm und Zugang
Das Wettprogramm folgt derselben Gespa-Liste wie bei Sporttip. Wer dieselben Wettbewerbe sucht, die er aus dem Deutschschweizer Programm kennt, findet sie hier wieder – mitunter heissen sie nur anders (Wettbewerbsnamen bleiben Wettbewerbsnamen). Wer die Romandie vertritt, weiss um die Eigenheiten: Westschweizer Favoriten und Westschweizer Veranstaltungen sind tendenziell dichter im Programm.
Verkaufsstellen und Erreichbarkeit
Die Loterie Romande unterhält in der Romandie rund 2’350 Verkaufsstellen. Diese Dichte ist hoch und macht es möglich, einen Wettschein auch ohne Smartphone abzugeben. Wer den Weg in eine Verkaufsstelle scheut, wettet online; wer kein Smartphone hat, geht zur Verkaufsstelle.
Schutz und Limits
Die Pflichten zum Spielerschutz gelten für beide Veranstalterinnen gleich: Verlustlimiten, Pausen und Sperre, Wohnsitz im Vertragsgebiet, eine Person pro Konto. Wer in Genf wohnt und sich für eine unbegrenzte Spielsperre entscheidet, kann weder bei Loterie Romande noch bei Swisslos noch in einem Schweizer Casino mehr spielen. Die Sperre gilt nicht für Anbieter ausserhalb des Registers.
Urteil (2)
Jouez Sport ist die einzige in der Westschweiz zugelassene Sportwette mit Schweizer Bewilligung. Das Angebot richtet sich nach demselben rechtlichen Rahmen wie Sporttip – andere Seite, gleiches Gesetz. Wer in der Romandie wohnt, hat hier die gleiche geschützte Wette wie der Deutschschweizer Nachbar bei Sporttip; wer in der Romandie wettet und die Lizenz an der Verkaufsstelle prüfen will, sieht den Spielregeln-Aushang im Laden. Der Vorteil gegenüber Sporttip ist nicht inhaltlich, sondern sprachlich: Wer Westschweizer Wettbewerbe verfolgt und Westschweizer Wettmärkte sucht, ist hier richtig.
Ausländische Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden Marken tauchen im Schweizer Internet auf und werden hier erwähnt, weil Spielende sie kennen oder suchen. Sie besitzen keine Schweizer Bewilligung. Sie sind deshalb keine Alternative zu Sporttip oder Jouez Sport, sondern eine zweite Kategorie von Angebot – eine mit anderer Aufsicht, anderem Schutz und anderem Vollzug.
IviBet
Keine Schweizer Bewilligung. Ausländische Lizenzangaben – falls vorhanden – entfalten in der Schweiz keine Wirkung. Wer dort spielt, spielt ohne Anschluss an das Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Gerichtsbarkeit. Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen.
FortuneJack
Keine Schweizer Bewilligung. Crypto-Bezahlung wird international beworben; in der Schweiz fehlt der Schutzrahmen. Wer dort spielt, kann nicht auf eine Schweizer Stelle zählen, wenn etwas schiefläuft.
BetAlright
Keine Schweizer Bewilligung. Für die Schweiz gilt das oben gesagte. Wer dort einzahlt, überweist Geld an einen Anbieter, der hier nicht zugelassen ist und nicht von hier aus belangt werden kann.
GG.BET
Keine Schweizer Bewilligung. Bekannt aus dem eSports-Bereich. In der Schweiz nicht zugelassen; wer dort wettet, sollte wissen, dass die Gespa-Liste der bewilligten Wettbewerbe eSports nicht enthält – was bei einem Schweizer Veranstalter nicht angeboten werden darf, kann bei einem ausländischen Anbieter trotzdem im Programm stehen, ändert aber nichts an der fehlenden Schweizer Aufsicht.
Unibet
Keine Schweizer Bewilligung. Unibet ist in vielen europäischen Ländern zugelassen, nicht aber in der Schweiz. Schweizer Spielende können die internationale Seite nutzen, verlassen aber den Schweizer Schutzrahmen und handeln nach ausländischem Vertragsrecht.
X3Bet
Keine Schweizer Bewilligung. Die Lizenzangabe «Tobique (Kanada)» hat in der Schweiz keine Wirkung. Auch hier: kein Sperrregister-Anschluss, keine Schweizer Aufsicht, Domain kann gesperrt werden.
PowBet
Keine Schweizer Bewilligung. Keine Schweizer Aufsicht. Wer dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Aufsichtsbehörde nicht die Gespa ist und Beschwerden in einem anderen Rechtsrahmen laufen.
BetFury
Keine Schweizer Bewilligung. Crypto-lastiges Angebot; in der Schweiz ohne Aufsicht. Wer dort spielt, hat weder die Schweizer Sperre noch die Schweizer Auszahlungsgarantie.
Was diese Anbieter einem Spielenden kosten
Das Fehlen einer Schweizer Bewilligung ist nicht ein theoretischer Makel. Es hat praktische Folgen:
- Kein Sperrregister. Wer sich in der Schweiz selbst sperren lässt, sperrt sich nur bei den zugelassenen Anbietern und in den angeschlossenen Casinos – nicht bei IviBet, FortuneJack, BetAlright, GG.BET, Unibet, X3Bet, PowBet oder BetFury. Wer auf eine Sperre angewiesen ist, kann sie umgehen, indem er zu einem nicht angeschlossenen Anbieter geht.
- Keine Schweizer Aufsicht. Wer eine Auszahlung verweigert bekommt, wer eine Quote angeblich falsch berechnet hat, wer von einem «Void» überrascht wird, hat keine Schweizer Stelle, die das prüft. Die Aufsicht ist die des Lizenzlandes – sofern überhaupt eine vorhanden ist.
- Steuerliche Folgen. Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden in einigen Kantonen als steuerbares Einkommen behandelt. Wer im Thurgau wohnt, ist nach kantonaler Praxis mit dem vollen Gewinn steuerpflichtig, unabhängig von der Höhe. Wer aus einem anderen Kanton kommt, sollte die Steuerberatung des Kantons fragen.
- Sperrliste. Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter Domains; Schweizer Internetprovider sperren sie per DNS. Eine gesperrte Domain heisst nicht, dass die Marke weg ist – sie heisst, dass der Zugang über Schweizer Provider typischerweise unterbrochen wird. Domains werden ersetzt («Domain-Hopping»), und die Liste wird angepasst.
Urteil über die ausländischen Anbieter
IviBet, FortuneJack, BetAlright, GG.BET, Unibet, X3Bet, PowBet und BetFury sind in der Schweiz nicht zugelassen und können es nach geltendem Recht auch nicht werden, solange Art. 4 BGS eine Schweizer Bewilligung verlangt. Wer hier spielt, tauscht den Schweizer Schutz gegen einen ausländischen Vertrag – mit allen Konsequenzen, die das im Streitfall hat. Wer den Schweizer Schutz will, wettet bei Sporttip oder Jouez Sport; wer bewusst das Angebot der ausländischen Anbieter sucht, weiss um den Tausch.
Steuern und Auszahlung in der Schweiz
Die steuerliche Seite ist hier kurz, weil sie klar ist – bis auf den Punkt, an dem die Kantone entscheiden.
Wann ein Gewinn steuerfrei ist
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind nach bundesrechtlicher Praxis bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bundessteuerfreibetrag beträgt ab 1.1.2026 CHF 1’071’000; 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Liegt der Gewinn darüber, behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung rückforderbar ist. Der typische Wettgewinn liegt weit darunter: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer. Der kantonale Freibetrag weicht vom Bundeswert ab – hier führt kein Weg an der Frage an die kantonale Steuerverwaltung vorbei.
Wann ein Gewinn steuerpflichtig ist
Gewinne aus ausländischen Grossspielen fallen nicht unter die Schweizer Verrechnungssteuer. Die kantonale Praxis variiert. Im Thurgau werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe. Wer in einem anderen Kanton wohnt, sollte die eigene kantonale Steuerverwaltung fragen. Es gibt keinen Schweizer Wettsteuersatz auf den Einsatz – eine Wettsteuer existiert hier nicht.
Auszahlungswege und Zahlungsmittel
Bei den zugelassenen Anbietern zahlt das Konto auf ein Konto im eigenen Namen aus – Art. 50 Abs. 2 VGS schreibt das vor. Anonym auszahlen ist hier nicht möglich. Krypto-Auszahlungen gibt es bei den zugelassenen Veranstalterinnen nicht. Kredit an Spielende ist nach Art. 75 Abs. 1 BGS verboten.
Was an Zahlungsmitteln zur Verfügung steht, hängt vom Anbieter ab. Bei Swisslos sind Online-Zahlungsmittel, Einzahlungsschein und PostFinance Pay verfügbar; ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto dient als Auszahlungsziel. Eine Schweizer Bank blockiert Zahlungen an nicht zugelassene Wettseiten nicht – ein solches Instrument gibt es hierzulande nicht.
Häufige Fragen
Nach welchen Kriterien lassen sich Wettseiten sinnvoll vergleichen?
In der Schweiz reduziert sich der Vergleich zuerst auf die Lizenz: nur Sporttip und Jouez Sport haben eine Bewilligung. Danach zählen effektive Quoten (Auszahlungsquote und Marge), Einsatz- und Verlustlimiten, das Wettprogramm (Sportarten, Wettbewerbe, Wettarten), Zahlungswege sowie Spielerschutz (Verlustlimiten, Pausen, Sperre). Eine Seite, die nicht zugelassen ist, fällt durch dieses Raster – egal, wie viele «Märkte» sie bewirbt.
Warum gibt es in der Schweiz nur zwei Anbieter für Sportwetten, und wie teilen sie das Land auf?
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) hat den Lotterie- und Sportwettenmarkt zwei interkantonalen Veranstalterinnen vorbehalten: Swisslos und Loterie Romande. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und Liechtenstein. Loterie Romande bedient FR, GE, JU, NE, VD und VS. Beide Produkte – Sporttip und Jouez Sport – sind nicht Auswahl, sondern Konzession.
Wie viel Marge steckt in den Quoten, und wie lässt sie sich zwischen Anbietern vergleichen?
Die Marge ist die Differenz zwischen 100 % und der Auszahlungsquote eines Marktes. Die Auszahlungsquote berechnet sich als 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge. Bei einem Zwei-Wege-Markt zu 1.90 / 1.90 liegt sie bei rund 95.0 %, die Marge bei rund 5.0 %. Bei 1.85 / 1.85 steigt die Marge auf etwa 7.5 %, bei 1.80 / 1.80 auf etwa 9.1 %. Wer viele Wetten spielt, vergleicht Margen statt einzelner Quoten, denn die Marge entscheidet, was das Spielen im Schnitt kostet.
Wie unterscheiden sich die Einsatzgrenzen bei Sporttip und Jouez Sport?
Bei Sporttip sind Einzel- und Kombiwetten zwischen CHF 1 und CHF 1’000 möglich, Systemwetten bis CHF 10’000. Swisslos kann die Limite jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen, und ein Einsatz über der Limite wird nicht angenommen. Bei Jouez Sport sind die Limits Sache der Loterie Romande und in deren Spielregeln festgelegt – sie liegen im vergleichbaren Rahmen und folgen demselben gesetzlichen Schutzgedanken (Mindest- und Höchstwerte pro Wette). Wer über diese Grenzen hinaus spielen will, braucht einen anderen Anbieter – was in der Schweiz kein anderer ist.
Was bedeutet es für einen Vergleich, dass ausländische Seiten keine Schweizer Bewilligung haben?
Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, hat keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Gespa-Aufsicht und keine Schweizer Gerichtsbarkeit. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS blockiert werden. Wer bewusst ausländisch spielt, handelt gegen das Schweizer Werbeverbot für unzulässiges Glücksspiel (Art. 74 Abs. 3 BGS) – nicht der Spielende, aber der Anbieter. Für den Spielenden heisst es: kein Schweizer Schutz, ausländisches Vertragsrecht, mögliche kantonale Steuerpflicht auf Gewinnen.
Vergleich – fussballwettenportal
Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»
