Schweizer Sportwetten Anbieter 2026: zwischen Bewilligung und Sperrliste
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In der Schweiz ist Sportwetten kein Markt, in dem Anbieter um Aufmerksamkeit konkurrieren. Das Geldspielgesetz lässt für grosse Sportwetten nur zwei Veranstalter zu: Swisslos mit der Marke Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, tut das ausserhalb der Schweizer Bewilligung – mit anderen Zahlungswegen, ohne Spielsperre, die in einem Schweizer Register landet, und ohne den Schutz, den das BGS vorsieht. Wer sich für einen Anbieter entscheidet, entscheidet sich darum weniger für ein «bestes Produkt» als für eine Rechtsordnung.
Wer Sportwetten in der Schweiz sucht, findet hier einen Vergleich der Anbieter und ihrer Spielmodi. Der Text zeigt, wer in welcher Region Sportwetten veranstalten darf, wie die beiden bewilligten Veranstalter sich beim Angebot unterscheiden, was bei ausländischen Anbietern konkret fehlt, und wo sich ein Blick in die eigene Verlustlimite, das Wallet und die Gespa-Sperrliste lohnt.
Datenstand: Oktober 18, 2026 · geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen Sporttip Version 4.2, die Online-Teilnahmebedingungen Swisslos (gültig ab 13. Januar 2025), die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten (Version 10.09.2026) sowie die Gespa-Sperrliste (Stand Ende 2025).
Neue Sportwetten-Anbieter in der Schweiz sind in der Regel keine
Ein neuer Name auf dem Markt heisst in der Schweiz noch kein neuer Anbieter. Wer mit Sportwetten hier Geld verdienen will, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS. Beide vergibt die Gespa. Seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2019 und des Geldspielkonkordats am 1. Januar 2021 wurden keine neuen Bewilligungen für nationale Sportwetten ausgestellt; die Kantone haben die Zahl der Veranstalter bewusst auf zwei begrenzt. Eine «neue Marke» der bewilligten Veranstalter ist darum meist ein neues Produkt derselben Genossenschaft – etwa ein zusätzliches Sportangebot innerhalb von Sporttip, eine App-Erweiterung oder ein Live-Format. Bei diesen bleibt die Bewilligung dieselbe.

Anders sieht es bei Anbietern aus, die eine ausländische Lizenz mitbringen. Hier trifft der Begriff «neu» schlicht zu: Curaçao-, Malta- oder anderswo registrierte Marken tauchen regelmässig unter neuen Domains auf, weil die Gespa einmal gesperrte Adressen über das DNS aus dem Verkehr zieht und die Betreiber innert Stunden auf eine neue Adresse ausweichen. Das Phänomen heisst im Gespa-Sprachgebrauch «Domain-Hopping», und namentlich genannt werden Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als Beispiele. Neu heisst hier also gerade nicht: neu bewilligt. Es heisst oft: neu umgezogen.
Was bleibt, ist die Prüfung am Anschluss selbst. Die Gespa führt keine Liste «weiterer bewilligter Buchmacher», weil es keine weiteren gibt. Sie führt eine Sperrliste – aktuell 671 Domains Ende 2025 – und liefert darüber hinaus nur die Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten, nicht aber eine Liste zugelassener Online-Buchmacher. Wer auf einer Domain landet, die dort steht, hat die Antwort bereits: kein Schweizer Veranstalter, keine Schweizer Schutzregeln.
Praktisch heisst das: prüfen, ob die Marke Swisslos heisst oder Loterie Romande, dann ist die Frage der Bewilligung beantwortet. Lässt sich der Anbieter keiner der beiden zuordnen und steht er zudem auf der Sperrliste, ist die Ausgangslage klar. Wer dennoch spielt, spielt gegen eine fremde Rechtsordnung, nicht gegen ein nur «neues» Angebot.
Was «Schweizer Sportwetten-Anbieter» überhaupt heissen kann
Die zehn Plätze der grossen Vergleichsportale sind in der Schweiz zwei. Beide Veranstalter sind Genossenschaften mit kantonaler Trägerschaft; beide schütten ihre Reingewinne an die Kantone und an gemeinnützige Zwecke aus, nicht an Aktionäre. Die Logik, mit der hier verglichen wird, ist darum nicht «Wer hat den grössten Bonus?» – Boni sind bescheiden und stark reglementiert – sondern: Wer deckt meine Region ab, wer kommt mit meinem Zahlungsmittel klar, wer respektiert meine Limits, und wie schnell wird ein Gewinn tatsächlich ausgezahlt?

Die Übersicht unten legt genau das nebeneinander. Sie beginnt mit den beiden bewilligten Veranstaltern; die ausländischen Marken folgen als Anhang, weil Schweizerinnen und Schweizer ihnen im Alltag begegnen, aber kein beworbener Vergleich sie in eine Reihe mit den bewilligten Veranstaltern stellen sollte.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Produkt Jouez Sport |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen; ohne Wirkung in der Schweiz |
| bet365 | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen; Domain auf der Gespa-Sperrliste |
| Bahigo | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen; ohne Wirkung in der Schweiz |
| PowBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen; ohne Wirkung in der Schweiz |
| Fezbet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen; ohne Wirkung in der Schweiz |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen; ohne Wirkung in der Schweiz |
| AmunRa | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen; ohne Wirkung in der Schweiz |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen; ohne Wirkung in der Schweiz |
Die Tabelle trennt sauber, was das BGS trennt: zwei zugelassene Veranstalter – der Rest ist Offshore. Wer eine Seite aus der zweiten Gruppe aufsucht, kann dort spielen; die Seite kann aber jederzeit gesperrt werden, der Anbieter führt keine Schweizer Verlustlimite in einem Schweizer Register, und eine Gewinnauszahlung hängt an den AGB des Anbieters, nicht an einer Schweizer Aufsicht.
Swisslos Sporttip: das deutschsprachige Angebot
Swisslos ist als Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft in Basel situiert und veranstaltet die Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2025 (IKV 2020), die den gemeinsamen Markt der Deutschschweiz, des Tessins und Liechtensteins regelt. Wer im Vertragsgebiet wohnt – AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, plus TI und das Fürstentum Liechtenstein – kann ein Online-Konto eröffnen und dort sowohl Prematch als auch Live wetten.
Der Mindesteinsatz liegt bei einem Franken pro Einzel- oder Kombinationswette, das Maximum pro Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, das Maximum für eine Systemwette bei CHF 10’000. Diese Limiten kann Swisslos jederzeit und ohne Angabe von Gründen anpassen; ein Wetteinsatz oberhalb der Limite wird nicht angenommen. Der Grundrahmen ist eng genug, dass ein High-Roller-Einsatz hier strukturell nicht vorgesehen ist, und bewusst breit genug, um gelegentliche Systemspielende mitzutragen.
Das Sportangebot folgt der Gespa-Liste. Eckballwetten, Kartenmärkte, Eckenmärkte und Esports fehlen entsprechend – die Liste kennt sie nicht. Fussball, Eishockey, Tennis, Pferderennen, Formel 1 und ähnliches sind im Programm, soweit die Liste sie zulässt. Wer ein Rennen oder ein Spiel sucht, das nicht drauf steht, kann es auch bei Sporttip nicht spielen.
Cash-Out ist vorhanden, aber eingeschränkt: nur online, für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, prematch und live, nur als voller Cash-Out ohne Teilauszahlung. Einmal ausgeführt lässt er sich nicht rückgängig machen. Der Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg, ist abhängig vom Spielverlauf und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist, gibt es nicht.
Der Kombiboost ist online verfügbar und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage. Auf den Nettogewinn gibt es 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Auch hier sind Einsatz und Gewinn erhöht limitiert. Quotenboosts sind prematch-Einzelwetten vorbehalten und einmal pro Wettendem nutzbar; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der Gewinn berechnet sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Ein ausgewiesenes Beispiel dafür steht im Abschnitt «Wettmathematik: was die Quote wirklich rechnet».
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückerstattet, in Kombinationen erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Wer innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung seinen Gewinn nicht geltend macht, verliert ihn zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Für die Geschäftsbilanz 2025 zahlte Swisslos CHF 562 Mio. Reingewinn an die kantonalen Fonds (CHF 506 Mio.) und an die Stiftung Sportförderung Schweiz (CHF 56 Mio.); aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. im Jahr 2025 gegenüber CHF 122 Mio. im Vorjahr. Die Zahlen beschreiben das Volumen, nicht das Produkt; sie stehen hier, weil sie die Grösse der Genossenschaft jenseits der Werbung zeigen.
Im Vergleich mit den Westschweizer Wetten fällt auf: Sporttip ist näher am Offline-Vertrieb, hat eine längere Geschichte mit App und Verkaufsstelle und ist die einzige Quelle für deutschsprachige Online-Sportwetten mit Schweizer Bewilligung.
Verdikt: Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat hier den einzigen ihm zugänglichen Schweizer Veranstalter – die Frage «Wer ist der Beste?» löst sich auf zu: «Was deckt meine Sportart ab, was gilt im Wochenendbetrieb, was nimmt meine Verlustlimite ernst?». Wer ein tieferes Live-Angebot mit Teilauszahlungen sucht, ist bei Sporttip an der falschen Adresse und sollte zumindest wissen, dass er nirgendwo sonst eine Schweizer Bewilligung bekommt.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweiz
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Kantone der Romandie – Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat ihren Sitz an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 221 Mitarbeitende und unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Sie ist die zweite der zwei interkantonal zugelassenen Veranstalterinnen von Grossspielen.
Der Vergleich mit Sporttip zeigt eine parallele Logik, nicht ein zweites Produkt. Auch Jouez Sport folgt der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten; die Anwendung kann sich an Details unterscheiden, die Logik ist die gleiche. Wer eine Romandie-spezifische Ausprägung von Quotenboost, Cash-Out oder Systemwetten sucht, vergleicht am Produkt selbst und nicht am Veranstalter; die Spielregeln legt die Gespa.
Was bleibt, ist die Frage des Wohnsitzes. Ein Online-Konto bei der Loterie Romande erhält nur, wer in FR, VD, VS, NE, GE oder JU wohnt. Wer umzieht – etwa von Genf in den Aargau – verliert den Zugang über die Romandie und kann nur noch über Swisslos spielen, sofern die Voraussetzungen dort erfüllt sind. Die Regionalisierung ist im BGS bewusst angelegt; sie vermeidet, dass sich zwei Veranstalter gegenseitig die Margen wegfressen.
Verdikt: Wer in der Romandie lebt und online wetten will, kommt an Jouez Sport nicht vorbei – dieselbe Schlussfolgerung wie bei Sporttip, nur mit umgekehrten Vorzeichen. Der Rest – Limits, Sperre, Auszahlung – folgt den gemeinsamen Regeln des BGS und den eigenen Spielregeln, die jeder Veranstalter separat veröffentlicht.
Offshore-Marken als Vergleichsgrösse, nicht als Alternative
Die übrigen acht Marken der Tabelle haben in der Schweiz keine Bewilligung. Sie tauchen hier auf, weil sie Schweizerinnen und Schweizern in Werbung, Affiliate-Links oder alten Lesezeichen begegnen – nicht, weil sie eine Stellvertreterrolle in einem Vergleich spielen. Eine curaçaoische Lizenz hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung; eine maltesische Lizenz ebenfalls nicht. Eine Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Sportwetten ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS mit Busse bis zu CHF 500’000 bedroht. Wer aus den acht Marken auswählt, wählt nicht «eine andere seriöse Marke», sondern einen Anbieter unter anderer Rechtsordnung – und nimmt damit den Wegfall der Schutzregeln in Kauf.
Was das im Alltag heisst: keine Spielsperre, die in einem Schweizer Register landet; keine Schweizer Verlustlimite, die das Spiel kontrolliert; keine Auszahlung, die an die Regeln einer Schweizer Aufsichtsbehörde gebunden ist. Dafür oft Zahlungsmittel, die bei Swisslos nicht zur Verfügung stehen – insbesondere Kryptowährungen – und ein grösserer Marktumfang, weil die Gespa-Liste nicht gilt. Das sind die zwei Seiten derselben Medaille: mehr Auswahl gegen weniger Schutz.
Wer dennoch spielt, sollte wissen, dass die Gewinne aus ausländischen Grossspielen je nach Kanton ganz anders behandelt werden als Gewinne aus Schweizer Bewilligungen. Im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrieb als steuerbares Einkommen behandelt. Für die anderen Kantone gilt die kantonale Praxis. Die Verrechnungssteuer von 35 %, die Schweizer Veranstalter oberhalb der Schwelle einbehalten, fällt bei ausländischen Anbietern grundsätzlich nicht an; was die Steuerbehörde daraus macht, hängt vom Wohnsitzkanton ab.
Verdikt: Offshore bleibt Offshore. Wer dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Seite jederzeit gesperrt werden kann, dass Gewinne und Limits nicht durch Schweizer Aufsicht gesichert sind und dass die Steuerpraxis vom Wohnsitzkonto abhängt. Es ist keine schlechtere Plattform – es ist eine andere Plattform unter einer anderen Rechtsordnung.
Wettmathematik: was die Quote wirklich rechnet
Der Markt, in dem ein Anbieter Quoten anbietet, hat eine eingebaute Marge. Diese Marge ist der Anteil jedes gesetzten Frankens, den der Anbieter im Schnitt einbehält – das Gegenstück zur Auszahlungsquote. Wer zwei Quoten sieht, 1.90 und 1.90 in einem Zwei-Wege-Markt, kann beide addieren, den Kehrwert berechnen und auf den Buchmacher-Anteil kommen.
Der Rechenschritt für ein gleichwertig erscheinendes Zwei-Wege-Beispiel: 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90) ergibt rund 0.95; die Marge ist 1 minus 0.95, also rund 0.05 oder 5 %. Auf jeweils CHF 100 Einsatz zahlt der Markt im Schnitt rund CHF 95 zurück, CHF 5 verbleiben beim Anbieter. Die beiden Werte – 95 % Auszahlungsquote und 5 % Marge – beschreiben denselben Markt aus zwei Richtungen; einer von beiden genügt, der andere ist mitgedacht.
Das Beispiel ist illustrativ, kein zitiertes Angebot. Sporttip publiziert keine einheitliche Quotenstaffel über alle Märkte, und je nach Markt, Wettart und Zeitfenster liegt die Marge höher oder tiefer; ein Eckballmarkt, ein Handicap oder ein totals-Markt trägt eine andere Marge als ein 1X2-Markt auf eine ganze Begegnung. Wer Quoten vergleicht, vergleicht darum nie «die Quote», sondern den Markt, den Wetttyp und das aktuelle Wettprogramm. Für eine ernsthafte Beurteilung verlangt der Vergleich nach einer Buchmacher-eigenen Auszahlungsquote pro Markt.
Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten darf – und wer nicht
Die Schweiz kennt im Geldspielrecht einen einzigen Schutz vor in- und ausländischer Konkurrenz: das BGS. Es definiert Grossspiele als Spiele, die nicht als Geschicklichkeitsspiele gelten und mit einer Netto-Auszahlung von mehr als CHF 5’000 pro Spiel oder einem Jackpot arbeiten – Sportwetten gehören dazu. Wer solche Spiele anbietet, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Spielbewilligung (Art. 21-25 BGS). Beide Bewilligungen vergibt die Gespa. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz – nicht in der EU, nicht in Malta, nicht in Curaçao, nicht in Deutschland (Art. 4 BGS).
Diese Konstruktion erklärt die nüchterne Marktstruktur. Die Kantone haben früh entschieden, dass sie nicht beliebig viele Veranstalter zulassen wollen, weil jeder zusätzliche Veranstalter den gemeinsamen Markt verwässert und die Margen zwischen den Anbietern verteilt. Sie haben sich auf zwei Veranstalter geeinigt – Swisslos für die eine Sprachregion plus Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die Romandie – und diese Wahl im Geldspielkonkordat festgehalten. Wer dort nicht drankommt, bekommt keine Schweizer Bewilligung.
Die Aufsicht liegt bei der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern). Sie ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Die Gespa prüft, ob die bewilligten Veranstalter ihre Pflichten erfüllen, sie führt die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains, und sie publiziert die Liste der erlaubten Sportarten und Wettarten. Sie ist auch die Stelle, die Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel in der Schweiz verfolgt – mit Bussen bis zu CHF 500’000 nach Art. 131 BGS.
Was darf angeboten werden? Nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht erlaubt. Die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen stehen auf einer geschlossenen Liste, zuletzt aktualisiert am 10.09.2026: Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet; Trainingsläufe nie. Eckball-, Karten- und Esports-Märkte fehlen in der Liste. Was drauf steht, kann gespielt werden; was nicht drauf steht, kann auch Sporttip nicht anbieten.
Live-Wetten sind erlaubt – Prematch und live –, sofern der Veranstalter die entsprechende Bewilligung hält. Eine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es im BGS nicht. Cash-Out ist im Gesetz nicht geregelt; es bleibt eine Produkteigenschaft, die jeder Veranstalter für sich beschreibt. Virtuelle Sportwetten sind im BGS nicht ausdrücklich geregelt; was die Gespa dazu sagt, gehört in den Einzelfall. Esports steht nicht auf der Liste und ist darum nicht im bewilligten Angebot.
Was eine Schweizer Bewilligung konkret bedeutet
Eine Bewilligung ist nicht nur ein Stempel. Sie zieht eine ganze Reihe Pflichten nach sich, die der Marktteilnehmer im Alltag eher selten sieht, aber im Zweifelsfall aktivieren kann:
- Eine Identitätsprüfung bei der Kontoeröffnung, gestützt auf einen hochgeladenen Ausweis und eine Adressprüfung; pro Person nur ein Konto.
- Eine eigene Verlustlimite, gesetzt für 1, 7 und 30 Tage, mit Obergrenze CHF 9’999 (CHF 1’000 unter 21).
- Die Möglichkeit, sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst zu sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.
- Eine unbefristete Spielsperre, die in einem schweizweiten Register eingetragen wird und auch für Casinos – einschliesslich der Online-Casinos – und in Liechtenstein gilt.
- Eine Auszahlung nur auf ein Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen; keine anonymen Auszahlungen, keine Kryptowährungen.
- Eine kantonale Mittelverwendung: Der Reingewinn fliesst in die kantonalen Fonds und in die Sportförderung, nicht an Aktionäre.
Eine ausländische Lizenz leistet davon nichts. Wer eine Bewilligung in Malta oder Curaçao hat, mag dort Beaufsichtigter sein – in der Schweiz hat er keine Funktion. Der Spielende hat dort keinen Schweizer Schutz, kein Schweizer Spielsperrenregister, keine Schweizer Verlustlimite und keine Schweizer Auszahlungsregel. Die Lizenz steht nur auf einem Stück Papier, das in der Schweiz nicht gilt.
Wer eine Spielsperre hat, hat keinen Anspruch auf Gewinne
Was viele übersehen: Wer gesperrt ist oder minderjährig ist, hat nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn. Die Konsequenz ist eindeutig – und die Beweislage liegt beim Veranstalter, der prüft, ob eine Spielsperre besteht. Bei Spielenden, die sich sperren lassen, nachdem sie gewonnen haben, kann der Gewinn verfallen. Wer spielt, ohne seinen Sperrstatus zu prüfen, nimmt dieses Risiko in Kauf.
Spielerschutz: was die Schweizer Lösung vom Offshore-Modell unterscheidet
Der Schweizer Spielerschutz ist nicht ein Bonusprogramm, das auf freiwillige Selbstbeschränkung setzt – er ist eine gesetzliche Architektur. Das BGS schreibt Mindeststandards vor, die jeder bewilligte Veranstalter erfüllen muss. Sie greifen unabhängig davon, ob der einzelne Spielende sie einfordert oder nicht.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Wer unter 18 ist, ist gemäss Art. 72 BGS von der Online-Teilnahme ausgeschlossen – nicht nur vom Wetten, sondern auch von der Kontoeröffnung. Minderjährige werden beim Identitätsnachweis aussortiert; eine Online-Registrierung ist ohne gültigen Ausweis gar nicht möglich.
Die Verlustlimite ist Sache des Spielenden, nicht des Staates. Das BGS schreibt vor, dass der Veranstalter eine Obergrenze für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust anbieten muss (Art. 87 VGS). Swisslos setzt die Limite für 1, 7 und 30 Tage; das Maximum liegt bei CHF 9’999 pro Tag und CHF 1’000 unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite von 30 Tagen setzen. Das ist kein komfortables Schutznetz – es ist die Minimalarchitektur, ohne die keine Bewilligung erteilt wird.
Die Spielsperre hat zwei Schichten. Eine befristete Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen kann produktbezogen gesetzt werden, ohne Rücknahme vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird zentral registriert und gilt für Casinos und ihre Online-Angebote sowie in Liechtenstein. Eine Selbstsperre im Schweizer Register lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben, unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Hintergrund: eine Sperre ist kein kurzfristiger Impuls, sondern eine dokumentierte Schutzmassnahme; wer sie aufheben will, durchläuft eine Beratung.
Wo der Schutz greift – und wo er ausläuft
Was diese Architektur leistet: ein Spieler, der sich bei Swisslos sperrt, kann nicht zur Loterie Romande wechseln oder zu einem Offshore-Anbieter, der die Daten des Schweizer Sperrregisters nicht führt. Im Inland gilt die Sperre flächendeckend, plus Liechtenstein, plus die Online-Casinos. Im Offshore-Raum gilt sie nicht; dort ist der Schutz, den die Schweizer Architektur vorsieht, inexistent.
Wer aus dem Ausland auf eine Schweizer Plattform zugreift, kann kein Konto eröffnen. Die Voraussetzungen sind in den Online-Teilnahmebedingungen Swisslos klar definiert: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine Person pro Konto. Was die Gespa im Geschäftsberichtsjahr 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen festgestellt hat, gehört in den Kontext: Bei 200 Versuchen wurde in 47,5 % der Fälle ein Wettschein an eine minderjährige Person verkauft. Die Online-Architektur steht gut da, die Offline-Stelle weniger – wer an einer Verkaufsstelle spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Kontrolle dort weniger zuverlässig funktioniert als die digitale.
Eine letzte Sache, die oft übersehen wird: Wer online spielt, spielt mit einer Quote, die eine Marge enthält. Der Spielerschutz ändert daran nichts; die Marge ist systembedingt. Das ist der Bereich, in dem die Aufsicht weniger eingreift, weil die Marge Teil jedes Marktes ist und nur durch Vergleich auf den Punkt kommt.
Bezahlen und Auszahlen: das Ende der Anonymität
Bei einem bewilligten Schweizer Anbieter ist die Zahlung strikt reguliert. Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im eigenen Namen ausgezahlt – auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen gibt es nicht; Kryptowährungen sind im bewilligten Markt nicht zugelassen. Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer diese Schiene wählt, bezahlt mit einem Konto auf den eigenen Namen und gibt diese Spur in die Identitätsprüfung mit.
Was bei Sporttip konkret funktioniert: Das Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein aufladen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. Innerhalb von 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich; ein weiterer Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese Grenze ist eng und bewusst so gewählt – sie begrenzt den Liquiditätsfluss aus dem Wallet und macht die Hinterziehung von Verlustspitzen über das Wallet-Guthaben unmöglich. Eine der akzeptierten Methoden ist PostFinance Pay – die Bestätigung erfolgt direkt in der PostFinance-App. Welche Zahlungsmittel darüber hinaus verfügbar sind, hält Swisslos auf der Zahlungsseite fest.
Die Auszahlung ist reguliert und verlangt vom Anbieter Geduld. Innerhalb von 365 Tagen zahlt Swisslos zweimal ohne Kommission auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – eine Klausel, die steuert, was am Ende tatsächlich zählt.
Was im Schweizer Markt konsequent fehlt: Es gibt keinen Schweizer Mechanismus, der Zahlungen an Offshore-Sites blockiert. Es ist nicht so, dass Banken oder Kartenschemata hier eingreifen. Wer bei einer Offshore-Marke spielt, zahlt dorthin, und die Schweizer Seite hat darauf keinen Zugriff. Was es gibt, ist die Sperrliste der Gespa – sie blockiert DNS-seitig den Zugang zu den Domains, nicht aber die Zahlung selbst. Wer die Sperre umgeht (VPN, neue Domain), kann weiter einzahlen. Wer sich auf die Schweizer Schutzregeln verlässt, sollte sich bewusst sein, dass die Sperre dort aufhört, wo die Architektur aufhört.
Wettangebote platzieren: App, Online und Verkaufsstelle
Wer bei Swisslos spielt, kann auf drei Schienen spielen: online über Swisslos.ch, in der Sporttip App (iOS, Android) und an einer der Sporttip Verkaufsstellen. Ein Wettschein aus der App lässt sich per QR-Code an die Verkaufsstelle tragen und dort spielen – eine Brücke zwischen mobiler Eingabe und stationärer Quittung. Loterie Romande betreibt analoge Vertriebsstrukturen über die 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie.
Bei beiden Veranstaltern gilt: Wer online spielt, braucht ein Konto auf den eigenen Namen. Wer an der Verkaufsstelle spielt, braucht eine quittierte Spieleingabe; die Auszahlung läuft dann über die Verkaufsstelle oder eine Bankverbindung. Das Hybridmodell ist bewusst – es überbrückt die Generationen, die mit App-Wetten weniger anfangen, und es sichert die Erreichbarkeit auch dort, wo das Smartphone nicht selbstverständlich ist.
Live-Wetten und Cash-Out: was Sporttip kann – und was nicht
Live-Wetten laufen bei Sporttip während des Spiels mit angepassten Quoten. Sie sind erlaubt, sofern die Bewilligung das vorsieht; das tut sie. Was das BGS nicht regelt: die einzelne Markteinschränkung. Cash-Out gehört ebenfalls nicht in den Gesetzestext – es ist eine Produkteigenschaft.
Was bei Sporttip im Detail gilt: Cash-Out funktioniert nur online, für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, prematch und live, und nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung. Einmal ausgeführt, ist er nicht rückgängig zu machen. Der Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten – eine Garantie pro Markt existiert nicht. Wer auf das Cash-Out-Symbol vertraut, sollte es nicht als Versprechen lesen.
Die Live-Wette selbst hat eine eigene Tücke. Eine Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist keine Schikane; es ist die Spielregel, die verhindert, dass ein Spieler in dem Moment, in dem das Ergebnis sichtbar wird, noch dagegen wettet. Wer eine Live-Wette platziert, sollte das Spiel sehen oder zumindest wissen, was gerade passiert.
Die reguläre Spielzeit bei Sporttip umfasst die reguläre Spieldauer (Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «nächste gelbe Karte» in einer Verlängerung wettet, obwohl das Spiel 90 Minuten lang lief, wettet auf das Falsche – eine kleine, teure Lektion in Spielregeln.
Eine weitere Spielregel, die oft übersehen wird: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung – etwa «Torschütze» und «Endstand» im selben Spiel – werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann die Genossenschaft die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Mechanismus ist nicht defensiv; er schützt eine Quote, die nur dann sinnvoll ist, wenn die Abhängigkeit der Ereignisse explizit gemacht wird.
Bonusmechanik, die nicht wie ein Bonus wirken soll
Der Begriff «Bonus» führt in der Schweiz in die Irre, wenn man ihn aus dem Offshore-Markt mitbringt. Bei Sporttip gibt es drei feste Mechanismen: den Kombiboost, den Quotenboost und den Profitboost. Alle drei sind nicht «Gratisgeld», sondern an konkrete Wettbedingungen gebunden.
Der Kombiboost funktioniert nur online – Prematch, Live und Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage. Auf den Nettogewinn gibt es 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Der Boost kennt eigene Einsatz- und Gewinnlimiten. Es ist kein Bonus, der sich separat auszahlen lässt; er verändert die Rechnung einer konkreten Wette.
Quotenboosts sind nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage verfügbar; sie sind einmal pro Wettendem nutzbar und limitiert. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; auch sie sind einmal nutzbar. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – die Spielregel schliesst das aus und definiert damit, was bei Sporttip unter «Gratis» läuft und was nicht.
Wetttypen jenseits der Einzelwette
Sporttip kennt drei Wetttypen: Einzelwette, Kombinationswette und Systemwette. Die Einzelwette ist eine Voraussage, die alleine steht. Die Kombiwette multipliziert die Einzelquoten zu einer Gesamtquote – der Gewinn ist Einsatz mal Gesamtquote. Die Systemwette kombiniert mehrere Voraussagen in einer Struktur, bei der auch dann ein Gewinn bleibt, wenn nicht alle Tipps eintreffen; sie hat eine eigene Höchstlimite (CHF 10’000) und ein eigenes Risikoprofil. Wer das System nicht versteht, sollte es auch nicht spielen – die Werbung klingt verlockend, die Mechanik ist weniger verzeihend.
Was bei allen Wetttypen gleich bleibt: die Auszahlung folgt Einsatz mal Quote, die Rundung erfolgt zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet; bei Kombinationen wird das Produkt der Einzelquoten verwendet. Die Marge des Marktes steckt in jeder einzelnen Quote drin und ist nicht verhandelbar.
Was bei Sporttip im Sport steht – und was nicht
Das Wettangebot folgt der Gespa-Liste. Das ist die Grundregel und keine Detaileinschränkung. Was drauf steht, kann Sporttip anbieten; was nicht drauf steht, kann es auch nicht anbieten, selbst wenn ein anderer Anbieter damit wirbt.
Fussball, Eishockey, Tennis und Pferderennen sind die gesuchten Sportarten auf der Plattform. Formel 1 gehört ebenfalls dazu; im Pferdewetten-Bereich arbeitet die Plattform mit den Wetten, die auf der Liste stehen – ein Vergleich mit Offshore-Anbietern, die jedes x-beliebige Rennen anbieten, hinkt strukturell, weil die Liste halt nicht alles abdeckt. Was untergeht, sind Eckballwetten, Kartenmärkte und jegliche Form von Esports – die Liste kennt sie nicht.
Was wettbar ist und was nicht:
- Fussball – das Schwergewicht: nationale Ligen, internationale Wettbewerbe, soweit sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe, soweit sie gelistet sind; Qualifikationsrunden, soweit sie gelistet sind.
- Eishockey – in der Schweiz über die National League und ihre Wettbewerbe hinaus; international auf den gelisteten Wettbewerben.
- Tennis – Grand Slams, ATP, WTA, soweit gelistet; einzelne Challenger-Turniere nur, wenn die Liste sie vorsieht.
- Pferderennen – die Plattform führt den Bereich, allerdings nur, soweit die Gespa-Liste Rennen vorsieht; ein Off-Shore-Markt, der jedes Flach- und Hindernisrennen weltweit abdeckt, ist hier nicht abbildbar.
- Formel 1 – Rennen und soweit sinnvoll Rahmenereignisse, soweit auf der Liste.
- Was nicht auf der Liste steht – Eckbälle, Karten, Esports, alles, was nicht Sportereignis im engeren Sinn ist (Wettern, Politik, TV-Shows).
Was bleibt, ist die Einordnung. Wer eine bestimmte Sportart oder einen bestimmten Wetttyp sucht, schaut am besten zuerst auf der Gespa-Liste nach – sie ist die kürzeste Definition des Schweizer Wettmarkts. Wer dort nicht fündig wird, hat bei Swisslos und Loterie Romande keine Alternative und landet unweigerlich bei einem Offshore-Anbieter.
Operatoren im Profil
Die folgenden zehn Profile bilden den Stand 2026 ab. Sie unterscheiden sauber zwischen den beiden bewilligten Veranstaltern und den acht Offshore-Marken, die Schweizer Werbung und Affiliate-Links sehen, ohne Schweizer Bewilligung zu führen. Die Profile sind beschreibend, nicht beratend; jeder Block schliesst mit einem Verdikt, was die Marke für wen bedeutet.
Swisslos Sporttip
Swisslos mit Produkt Sporttip ist der einzige bewilligte Veranstalter für die deutschsprachige Schweiz, das Tessin und Liechtenstein. Die Genossenschaft sitzt in Basel, verteilt einen Reingewinn an die Kantone und an die Stiftung Sportförderung Schweiz und publiziert ein Wettangebot, das vollständig auf der Gespa-Liste fusst. Wer hier spielt, spielt mit Verlustlimite, Spielsperre und Schweizer Auszahlungsregeln; wer aus der Region kommt, hat schlicht keine andere Schweizer Option.
Das Wettprogramm ist eng, aber überschaubar: Einzelwette, Kombiwette, Systemwette, Cash-Out als voller Ausstieg ohne Teilauszahlung, Live-Wetten mit Quote 1.00 bei nachträglich platzierten Wetten. Die Limite liegt bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette; eine Erhöhung der eigenen Verlustlimite dauert 72 Stunden. Sporttip nimmt die Limits und die damit verbundene Disziplin ernst – das ist nicht Spielerschutz als Marketing, sondern als Mechanik.
Verdikt: Pflichtwahl für die Deutschschweiz – nicht als Geheimtipp, sondern als einzige Quelle. Wer ein internationales Live-Programm mit Teilauszahlungen oder anonyme Zahlungen sucht, ist hier falsch und hat im Schweizer Markt keine andere Wahl als die Offshore-Schiene.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande führt Jouez Sport für die sechs Romandie-Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Sie ist eine Genossenschaft mit Sitz in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen und einer Verwaltungsstruktur, die auf regionale Trägerschaft baut. Wer in der Westschweiz wohnt, hat hier den einzigen Schweizer Zugang zu Sportwetten mit Schweizer Bewilligung.
Die Logik der Limits und der Sperre entspricht der Deutschschweiz; die konkrete Anwendung kann sich in Details unterscheiden. Wer eine kantonale Praxis sucht, die zur Romandie passt, achtet auf das eigene Wohnsitzprinzip – eine Sperre in der Loterie Romande wirkt im Register, eine Sperre bei Sporttip ebenso, beide stehen in derselben Struktur.
Verdikt: Wer in der Romandie lebt, hat keine andere Schweizer Quelle. Wer mit anderen Zahlungsmethoden oder mit einem grösseren internationalen Markt rechnet, schaut bei Offshore-Marken vorbei und nimmt den Wegfall des Schweizer Schutzes in Kauf.
BetFury
BetFury ist eine Offshore-Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, die sie ausweist, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Schutz: keine Verlustlimite, keine Spielsperre in einem Schweizer Register, keine Auszahlung nach Schweizer Regeln. Die Seite kann jederzeit auf der Gespa-Sperrliste landen – eine Garantie, dass die Domain dauerhaft erreichbar bleibt, gibt es nicht.
Der häufige Reiz solcher Marken liegt im Angebot, das jenseits der Gespa-Liste liegt: Kryptowährungen, Live-Märkte in grösserer Breite, mehr Bonus- und Quotenboostmechanik. Das ist die andere Seite der Medaille; wer sie sucht, sollte wissen, dass die Schweizer Architektur dort nicht greift.
Verdikt: Offshore-Marke ohne Schweizer Anknüpfungspunkt. Wer dort spielt, tauscht den Schweizer Schutz explizit gegen ein grösseres Angebot.
bet365
bet365 ist eine der genannten Marken, die die Gespa in ihrem Sprachgebrauch als Beispiel für «Domain-Hopping» nennt – eine einmal gesperrte Domain wird durch eine neue ersetzt, der Vorgang wiederholt sich. Die britische Marke hat keine Schweizer Bewilligung und fällt nach Art. 4 BGS nicht unter eine anerkannte Lizenz. Die Plattform wird in der Schweiz beworben, sei es über Affiliate-Links oder über internationale Werbekanäle; eine Werbung ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS bussbar.
Wer bet365 aus dem Ausland kennt, findet dort ein Live-Programm, das in Breite und Tiefe gross ist. Wer in der Schweiz spielt, spielt gegen eine fremde Rechtsordnung.
Verdikt: Eine bekannte Plattform mit Schweizer Sperrlisten-Risiko. Wer dort spielt, sollte den DNS-Sperrmechanismus kennen und akzeptieren, dass die Domain fallen und ersetzt werden kann.
Bahigo
Bahigo ist eine Offshore-Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform wirbt international und arbeitet mit einem breiten Wettprogramm; im Schweizer Markt gilt sie als nicht zugelassen. Wer von der Schweiz aus spielt, hält sich an die AGB der Plattform und an die Regeln der jeweiligen Lizenz, nicht an die Regeln des BGS.
Die Auszahlungswege und Verlustlimiten unterliegen den AGB der Plattform; eine Spielsperre landet nicht im Schweizer Register, ein Auszahlungsanspruch unterliegt keiner Schweizer Aufsicht.
Verdikt: Offshore-Plattform mit internationaler Breite, ohne Schweizer Anknüpfungspunkt. Eine Loterie Romande oder Swisslos ist die einzige Schweizer Wettquelle für die jeweilige Region.
PowBet
PowBet ist eine Offshore-Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Lizenzhinweise verweisen auf eine curaçaoische Registrierung – ohne Wirkung in der Schweiz. Das Angebot ist breit; die Schutzarchitektur des BGS greift hier nicht. Wer dort spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Verlustlimite, die unabhängig vom Anbieter gilt.
Verdikt: Offshore-Standard ohne Schweizer Anschluss. Kein Mehrwert, der nicht auch bei den bewilligten Veranstaltern bestünde – mit dem Unterschied, dass dort der Schutz existiert.
Fezbet
Fezbet ist eine Offshore-Marke, die ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung arbeitet. Der Reiz liegt im internationalen Wettangebot und in Zahlungsmethoden, die im Schweizer Markt nicht zugelassen sind; der Preis ist der Wegfall der Schweizer Schutzregeln. Wer dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Plattform jederzeit von einer DNS-Sperre betroffen sein kann.
Verdikt: Offshore ohne Mehrwert für Schweizer Spielende, der nicht auch anderswo – und dort mit Schweizer Bewilligung – zu haben wäre.
Wettigo
Wettigo gehört in dieselbe Kategorie wie die vorgenannten Offshore-Marken: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an die Schweizer Schutzarchitektur. Die Plattform ist im Schweizer Markt über Werbung sichtbar, aber nicht zugelassen.
Verdikt: Offshore ohne Schweizer Anschluss; wer hier spielt, verzichtet freiwillig auf die Schutzregeln des BGS.
AmunRa
AmunRa ist eine weitere Offshore-Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Sie wirbt international, hat ein breites Wettangebot und akzeptiert Zahlungswege, die im Schweizer Markt nicht zulässig sind – Kryptowährungen, oft E-Wallets jenseits der Schweizer Bankenwelt. Eine Schweizer Schutzarchitektur gibt es dort nicht.
Verdikt: Offshore-Marke ohne Schweizer Anknüpfung; wer dort spielt, verzichtet bewusst auf die Schutzregeln des BGS.
1Bet
1Bet schliesst die Reihe der Offshore-Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform folgt dem internationalen Muster; der Schweizer Markt gehört nicht zu den von der Lizenz abgedeckten Gebieten. Eine Sperre über die Gespa-Sperrliste ist jederzeit möglich.
Verdikt: Offshore ohne Schweizer Anknüpfungspunkt. Wer hier spielt, wählt eine Plattform ausserhalb der Schweizer Aufsicht.
Steuerliche Auswirkungen: der Weg vom Gewinn zur Steuererklärung
Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz. Was von einem Gewinn übrig bleibt, ist aus Schweizer Sicht regelmässig steuerfrei bis zu einem Schwellenwert und darüber bezieht sich die Verrechnungssteuer. Die Schwelle ist nicht einheitlich: der Bund gibt seit dem 1. Januar 2026 die Grenze von CHF 1’071’000 vor, die Kantone setzen eigene Schwellen. Was ein typischer Wettender gewinnt, liegt meist unter beiden Schwellen – dann fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an.
Wer über der Schwelle liegt, sieht sich einer 35-prozentigen Verrechnungssteuer gegenüber, die der Veranstalter direkt abzieht. Die Steuer lässt sich über die Steuererklärung zurückfordern, sofern der Gewinn deklariert wird. Bei Offshore-Anbietern fällt die Verrechnungssteuer weg, dafür geht die kantonale Praxis eigene Wege: einzelne Kantone – Thurgau namentlich – behandeln Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen. Wer dort wohnt und dort gewinnt, muss die kantonale Steuerpraxis kennen, bevor er bucht.
Das BGS ändert nichts daran, dass eine allgemeine Auskunft über die Steuerpraxis nur bedingt taugt. Wer über klassische Lotteriegewinne hinausgeht, sollte den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung fragen. Die Faustregel – kleine Gewinne unter beiden Schwellen, steuerfrei – stimmt für die meisten, aber nicht für alle.
Wer in der Schweiz spielt, sollte das mitbringen
Wer in der Schweiz Sportwetten spielen will, hat nur zwei legale Anbieter, beide regional. Was er mitbringen muss, ist kein grosses Vorwissen, sondern eine Auswahl an Disziplin:
- Wohnsitz im Vertragsgebiet. Wer in der Deutschschweiz wohnt, geht zu Swisslos; wer in der Romandie wohnt, geht zur Loterie Romande. Wer den Wohnsitz wechselt, wechselt die Plattform.
- Identitätsnachweis. Die Anmeldung verlangt einen Ausweis; wer keinen hat oder nicht volljährig ist, fällt durch die Online-Architektur.
- Verlustlimite. Bei der Anmeldung werden Tages-, Wochen- und Monatslimits gesetzt, mit einer Obergrenze von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
- Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es in der bewilligten Welt nicht.
- Akzeptanz der Quotenmarge. Jede Wette enthält den Anteil des Anbieters. Wer Quoten vergleicht, vergleicht Märkte, nicht Anbieternamen.
Wer das mitbringt, hat eine saubere Schweizer Wettlinie. Wer Offshore spielen will, sollte sich bewusst sein, dass die genannten Punkte dort nicht greifen – eine Spielsperre landet nicht im Schweizer Register, eine Auszahlung folgt den AGB des Anbieters, eine Steuerpraxis ist kantonal unterschiedlich.
Häufige Fragen zu Schweizer Sportwetten-Anbietern
Welche Sportwetten-Anbieter sind in der Schweiz überhaupt zugelassen?
In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von zwei Veranstaltern angeboten werden: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide haben eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und stehen unter Aufsicht der Gespa. Jeder andere Anbieter – ob mit ausländischer Lizenz oder ohne – ist in der Schweiz nicht bewilligt.
Welche Unterschiede gibt es zwischen Sporttip und Jouez Sport?
Sporttip deckt die deutschsprachige Schweiz, das Tessin und Liechtenstein ab, Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Die Spielregeln und das Wettangebot sind parallel aufgebaut; die Unterschiede liegen vor allem in der regionalen Zuständigkeit, der Verfügbarkeit im App- und Verkaufsstellennetz und in kantonalen Eigenheiten der Auszahlung.
Was bedeutet es, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt?
Eine Schweizer Bewilligung deckt nicht automatisch Malta, Curaçao, Grossbritannien oder Deutschland ab – die Lizenz gilt nach Art. 4 BGS nur auf Schweizer Boden. Wer im Ausland lebt und dort spielt, tut das nicht unter Schweizer Regeln. Umgekehrt gilt: Eine ausländische Lizenz – gleich von welcher Behörde – hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer dort spielt, hat keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Verlustlimite, keine Schweizer Auszahlungsregeln.
Wie eröffnet man ein Konto bei Sporttip, und welche Voraussetzungen gelten?
Die Online-Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet (deutschsprachige Kantone, Tessin, Liechtenstein), keine bestehende Spielsperre und einen Identitätsnachweis. Pro Person ist nur ein Konto zugelassen. Die Daten aus dem Ausweis werden gegen Adressdatenbanken geprüft; die Verlustlimite wird bei der Anmeldung gesetzt.
Wie berechnet Sporttip den Gewinn aus Einsatz und Quote?
Der Gewinn ist Einsatz mal Quote; bei Kombinationen multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote, der Gewinn ist Einsatz mal Gesamtquote. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Beispiel: 10 Franken auf eine Einzelwette zur Quote 2.45 ergeben 24.50 Franken; 10 Franken auf eine Kombiwette mit den Quoten 2.45 und 1.95 ergeben 10 × 4.7775 = 47.78, abgerundet auf 47.75 Franken.
Was ist die Sperrliste der Gespa, und wie sind Gewinne ausländischer Anbieter steuerlich zu behandeln?
Die Sperrliste ist die Liste der Domains, die von Schweizer Internetanbietern über das DNS blockiert werden; sie umfasst Ende 2025 671 Einträge. Wer dort landet, hat den Zugang über Schweizer Anbieter verloren – die Bezahlung selbst blockiert die Schweiz nicht, die Sperre greift nur beim Domainzugang. Gewinne ausländischer Anbieter fallen nicht unter die Schweizer Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis variiert. Im Kanton Thurgau etwa sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag steuerbares Einkommen; in anderen Kantonen gelten eigene Schwellen. Eine pauschale Aussage lässt sich nicht machen – wer in solchen Fällen Gewinne deklarieren muss, fragt beim Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung nach.
Rechtslage – fussballwettenportal
Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»
