Cookie-Richtlinie – fussballwettenportal
Ein Fussballportal wie fussballwettenportal lebt von Vergleichen und Erklärungen, nicht von Nutzerprofilen. Entsprechend knapp fällt der Einsatz von Cookies aus. Die Fragen und Antworten unten erklären, was gespeichert wird und wie sich das steuern lässt. Gemeint sind neben Cookies auch Local Storage, Session Storage und Zählpixel, also jede Technik, die Informationen auf dem Gerät hinterlegt oder ausliest.
Welche Cookies sind unverzichtbar?
Unverzichtbar sind jene, ohne die die Website nicht sauber läuft: Sie erkennen die Sitzung, verteilen die Last, schützen Formulare vor Missbrauch und halten die Cookie-Entscheidung fest. Dafür ist keine Auswahl nötig. Ein Sitzungs-Cookie endet mit dem Browser, die Entscheidung bleibt höchstens zwölf Monate gespeichert.
Was kommt nur mit Zustimmung?
Funktionale Cookies, die etwa die Sprache oder die zuletzt gesehenen Vergleiche merken, und analytische Cookies, die Seitenaufrufe zählen, werden erst nach der Auswahl im Banner aktiv. Die Statistik arbeitet mit gekürzten IP-Adressen und bildet kein Profil über mehrere Websites hinweg.
Und was setzen Dritte?
Eingebundene Karten, Videos und Ähnliches können Cookies der jeweiligen Anbieter mitbringen. Deren Datenschutzhinweise gelten dann zusätzlich, und ein Widerspruch richtet sich an den Anbieter selbst. Werbe-Cookies mit Profilbildung gibt es bei fussballwettenportal nur nach ausdrücklicher Auswahl im Banner.
Wie lässt sich die Entscheidung ändern?
Der Link «Cookie-Einstellungen» in der Fusszeile führt jederzeit zur Auswahl zurück. Zusätzlich blockieren oder löschen die Browser Cookies selbst:
- Google Chrome: support.google.com/chrome/answer/95647
- Mozilla Firefox: support.mozilla.org/de/kb/cookies-und-website-daten-in-firefox-loeschen
- Apple Safari: support.apple.com/de-ch/guide/safari/sfri11471/mac
- Microsoft Edge: support.microsoft.com/de-ch/microsoft-edge
Wer notwendige Cookies löscht, sieht das Banner wieder, und manche Funktionen laufen kurzzeitig nicht.
Welches Recht gilt, und wer beaufsichtigt es?
Grundlage ist Art. 45c lit. b des Fernmeldegesetzes (FMG, SR 784.10): Daten auf dem Endgerät dürfen bearbeitet werden, wenn die Person über den Vorgang und seinen Zweck informiert ist und ihn ablehnen kann. Sind Personendaten betroffen, kommt das Datenschutzgesetz (revDSG, SR 235.1) in der seit dem 1. September 2023 geltenden Fassung hinzu. Bei Aufrufen aus der Europäischen Union kann zudem die DSGVO anwendbar sein. Fragen und Anzeigen gehören zum Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) in Bern. Mehr zur Bearbeitung von Personendaten steht in der Datenschutzerklärung.
Stand: Oktober 18, 2026.
Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»
