Welche Sportwetten-Anbieter in der Schweiz tatsächlich spielen dürfen
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Stand: Oktober 18, 2026 · geprüft gegen die Liste der Gespa und die Spielregeln von Swisslos.
Eine ehrliche Antwort auf die Frage nach dem «besten Sportwetten-Anbieter» in der Schweiz fängt ungewohnt an. Sie lautet nicht der zweite Präsident. Sie lautet: nur zwei. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen Sportwetten hierzulande überhaupt anbieten, alle weiteren Anbieter, die ein Spieler im Alltag von Spielern trifft, haben keine Schweizer Bewilligung und damit auch keinen Schweizer Schutz. Wer eine Rangliste der besten Sportwetten-Anbieter in der Schweiz aufmacht, vergleicht also nicht zehn Konkurrenten auf Augenhöhe. Er vergleicht zwei Organisatoren unter einer staatlich genehmigten Aufsicht gegen eine Reihe ausländischer Marken, die zwar im Internet erreichbar sind, hier aber nicht erlaubt sind. Diese Seite nimmt genau diesen Vergleich ernst: was die Schweizer Bewilligung konkret bedeutet, was die Quote kostet, welche Limiten und Zahlungswege gelten und wann ein ausländischer Anbieter trotz fehlender Bewilligung für wen überhaupt eine Alternative sein kann.
Was «Anbieter» in der Schweiz überhaupt bedeuten kann
Wer in der Schweiz auf Sport wetten will, hat es nicht mit einem freien Markt zu tun, sondern mit einer klar geregelten Sonderform. Das Geldspielgesetz unterscheidet Grossspiele und Kleinspiele. Sportwetten sind Grossspiele, und ein Grossspiel braucht in der Schweiz sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung pro Spiel. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt. Praktisch heisst das: jeder Anbieter, der nicht eines dieser beiden ist, ist in der Schweiz nicht bewilligt.

Das klingt abstrakt, hat aber sehr handfeste Folgen. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wettet, hat keine Anlaufstelle in der Schweiz, falls eine Auszahlung nicht klappt. Die Sperre in einem Schweizer Schutzregister gilt dort nicht. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die von Schweizer Internetanbietern via Sperrung blockiert werden. Wer ein Konto bei einem solchen Anbieter eröffnet, kann morgen schon eine neue Seite des gleichen Anbieters vor sich haben. Der Bundesgesetzgeber hat diese Konstellation nicht zufällig geschaffen, sondern bewusst, und er hat an mehreren Stellen deutlich gemacht, dass Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel in der Schweiz verboten ist.
Wer hier nach dem «besten Anbieter» sucht, sollte also zwei Fragen strikt trennen: erstens, ob er überhaupt einen bewilligten Anbieter wählt, und zweitens, welcher der beiden bewilligten Anbieter für ihn passt. Alles andere ist kein Vergleich, sondern eine Aufzählung über mehr oder weniger bekannte Marken.
Zwei Organisatoren, zwei Vertragsgebiete
Swisslos betreibt Sporttip im Vertragsgebiet der Deutschschweiz und des Tessins, also in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Tessin. Auch das Fürstentum Liechtenstein gehört zum Vertragsgebiet. Wer dort Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann sich online registrieren und spielen.
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport im Vertragsgebiet der Westschweiz: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in einem dieser Kantone wohnt, ist dort zu Hause, für den ist die Loterie Romande der Anbieter, nicht Swisslos. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann sich online kein Konto bei der Loterie Romande eröffnen, und umgekehrt ist es genauso. Es geht hier nicht um eine Wahl zwischen zwei gleichwertigen Marken für alle, sondern um die richtige Adresse für den jeweiligen Kanton. Wer sich an einen Anbieter wendet, der für seinen Kanton gar nicht zuständig ist, hat am Ende ein Konto, das er nicht benutzen kann.
Die beiden Organisatoren unterscheiden sich nicht nur geografisch, sondern auch im Auftritt. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und rund 221 Mitarbeitende. Wer seinen Wettschein lieber am Schalter abgibt als am Bildschirm, hat dort ein flächendeckendes Netz, das in der Deutschschweiz von Swisslos mit 4’700 Verkaufsstellen noch dichter ist. Online spielen können Spieler bei beiden, die Registrierung läuft bei beiden mit Ausweisprüfung und Adressabgleich.
Wie sich die beiden bewilligten Anbieter finanzieren
Swisslos hat für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgewiesen. Davon gingen CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die wiederum Swiss Olympic, den Fussball, den Eishockey und die Sporthilfe alimentiert. Aus den Sportwetten allein stammten CHF 109 Mio., im Vorjahr CHF 122 Mio. Das ist nicht bloss eine Erfolgsmeldung. Es erklärt, warum die Spielregeln nicht beliebig verhandelbar sind: Das Geldprodukt und der Sportförderbeitrag hängen am Modell, und das Modell ist bewilligt.
Anders gesagt: Wer bei Sporttip wettet, ist Teil eines Geldkreislaufs, dessen Ertrag zu einem definierten Anteil zurück in die Kantone und in den Breitensport fliesst. Das ist kein Alleinstellungsmerkmal im Sinne eines Marketings, sondern eine Folge der Geldspielgesetzgebung. Ausländische Anbieter, die mit Schweizer Spielern Geld verdienen, schultern diesen Beitrag nicht. Sie zahlen keine Schweizer Steuern, sie finanzieren keinen Schweizer Sport. Das gehört zur Diskussion über «seriöse Anbieter» dazu, auch wenn kein Marketing das so sagen würde.
Warum jede Quote eine Marge enthält
Eine Wettquote ist nie die faire Wahrscheinlichkeit, ausgedrückt in einer Zahl. Sie ist die faire Wahrscheinlichkeit, multipliziert mit einem Faktor, der sicherstellt, dass der Buchmacher auf Dauer einen Anteil behält. Dieser Anteil heisst Marge. Eine typische Fussballwette Heimsieg/Unentschieden/Auswärtssieg zu Quoten 1.90 / 1.90 / 1.90 gibt eine Auszahlungsquote von rund 87,5 % und damit eine Marge von etwa 12,5 % auf diesem Markt. Bei einer Zweiwege-Wette ohne Unentschieden, etwa einem Tennis-Match zu Quoten 1.90 / 1.90, sieht die Rechnung etwas günstiger aus: Die Auszahlungsquote liegt bei rund 95,2 %, die Marge bei rund 4,8 %, wenn man die Formel 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) anwendet und 1 minus Auszahlungsquote rechnet. Wer diese Zahlen in eine konkrete Wette einsetzt, sieht: ein Einsatz von CHF 10 auf Quote 1.90 bringt im Erfolgsfall CHF 19 zurück. Im seltsamen Fall, dass beide Seiten genau gleich viel Geld erhalten, gewinnt der Buchmacher auf lange Sicht den Bruchteil, der der Marge entspricht.
Die Marge ist also keine versteckte Gebühr, die auf einmal vom Gewinn abgezogen wird. Sie ist über die Quoten verteilt. Sie wird sichtbar, wenn man den Vergleich anstellt: Wer auf Dauer bei einem Buchmacher mit 4 % Marge wettet, verliert 4 Rappen pro eingesetzten Franken an erwartetem Wert. Wer bei 12 % Marge wettet, verliert 12 Rappen. Die Marge ist der Preis, den ein Spieler dafür zahlt, dass er überhaupt eine Wette platzieren kann, und sie ist der Grund, warum die Quote eines Spiels von Buchmacher zu Buchmacher verschieden aussieht, obwohl alle dieselbe Wahrscheinlichkeit schätzen.
Neue Anbieter in der Schweiz: was «neu» hier heisst
Wer nach neuen Sportwetten-Anbietern sucht, sucht in der Schweiz aus strukturellen Gründen nicht nach neuen inländischen Marken. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und diese Begrenzung gilt fortlaufend. Ein neuer Schweizer Anbieter müsste zuerst eine Veranstalterbewilligung erhalten, und die Gespa gibt eine solche Bewilligung nur an einen der bestehenden Organisatoren oder an einen ihrer Nachfolger, falls sich die interkantonale Vereinbarung ändert. Solche Änderungen sind nicht Sache eines Quartals, sondern Sache von Jahren. Wer in der Schweiz ein neues Wettprodukt sieht, sieht fast immer ein neues Produkt der bestehenden Anbieter, nicht einen neuen Anbieter.
Ausländische «neue» Anbieter
Die andere Art von «neuen Anbietern», die ein Spieler in der Schweiz tatsächlich findet, sind ausländische Marken. Sie werben aggressiv, sie tauchen mit neuen Domains auf, sie tragen Namen, die nach Fussball klingen. Rechtlich gesehen sind sie gleichgestellt mit den vielen anderen ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung. Die Gespa führt eine Sperrliste solcher Domains, und Schweizer Internetprovider sperren den Zugang technisch auf DNS-Ebene. Die Betreiber reagieren darauf, indem sie neue Domains registrieren, ein Vorgang, der im Branchenjargon Domain-Hopping heisst. Eine im September blockierte Adresse ist im Oktober unter einer neuen erreichbar, und das Spiel wiederholt sich. Wer einem «neuen Anbieter» mit ausländischer Lizenz folgt, sollte wissen, dass die Sperrung kein Einzelfall ist, sondern ein wiederkehrender Verwaltungsakt.
Was «neu» bei den bewilligten Anbietern heisst
Bei Swisslos und Loterie Romande taucht «neu» in anderer Form auf: neue Wettarten, neue Funktionen, neue Sportarten, wenn sie auf die Gespa-Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten aufgenommen wurden. Die Liste ist das Rückgrat des Angebots. Sie wird von der Gespa geführt und in einer Version vom 10.09.2026 aktualisiert. Sie legt fest, welche Sportarten, welche Wettbewerbe und welche Wettarten überhaupt angeboten werden dürfen. Eckballwetten und Kartenwetten etwa sind nicht auf dieser Liste, E-Sport taucht dort nicht auf. Wer neue Wettmärkte bei den bewilligten Anbietern sieht, sieht in aller Regel eine Erweiterung der Liste, nicht eine Öffnung des Marktes für Dritte.
Die Rangliste der besten Sportwetten-Anbieter in der Schweiz
Eine ehrliche Rangliste der besten Sportwetten-Anbieter in der Schweiz kann keine zehn vergleichbaren Anbieter auflisten, weil es sie nicht gibt. Sie kann zwei Kategorien sauber trennen: die bewilligten Anbieter, die den Schutz der Schweizer Aufsicht geniessen, und die nicht bewilligten Anbieter, die im Internet erreichbar sind, aber ohne Schweizer Bewilligung arbeiten. Innerhalb dieser Trennung kann sie vergleichen, welche Anbieter in welcher Disziplin punkten.
Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf
Die folgende Übersicht zeigt die Lage der bewilligten Organisatoren nach Vertragsgebiet, Bewilligungsstatus und der zuständigen Aufsicht. Sie beruht auf der Liste der Gespa und den Spielregeln der beiden Anbieter.
| Marke | Vertragsgebiet | Schweizer Bewilligung | Organisator |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Westschweiz (FR, GE, JU, NE, VD, VS) | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) | Loterie Romande, Lausanne |
Zwei Namen, zwei Bewilligungen. Jeder Spieler gehört je nach Wohnsitz zu einem der beiden Vertragsgebiete. Wer in Genf wohnt, spielt bei der Loterie Romande, und wer in Zürich wohnt, spielt bei Swisslos. Wer in Liechtenstein wohnt, hat einen Sonderfall: Liechtenstein gehört zum Swisslos-Vertragsgebiet und nutzt die dortige Bewilligung mit.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden Marken sind in der Schweiz nicht zugelassen. Sie werden hier genannt, weil Schweizer Spieler im Alltag auf sie stossen und sie nach denselben Kriterien beurteilt werden müssen. Die fehlende Schweizer Bewilligung bedeutet konkret: kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Anlaufstelle im Streitfall, ausländische Gewinne unterliegen je nach Kanton einer anderen steuerlichen Behandlung, und die Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen. Eine ausländische Lizenz aus einem anderen Rechtsraum hat in der Schweiz keine Wirkung.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Berichtete Lizenz | Folge für Schweizer Spieler |
|---|---|---|---|
| Cloudbet | keine | nicht ausgewiesen, in der Schweiz nicht wirksam (Art. 4 BGS) | kein Schweizer Schutzregister, Domains sperrbar |
| Funbet | keine | nicht ausgewiesen, in der Schweiz nicht wirksam (Art. 4 BGS) | kein Schweizer Schutzregister, Domains sperrbar |
| Boomerang Bet | keine | nicht ausgewiesen, in der Schweiz nicht wirksam (Art. 4 BGS) | kein Schweizer Schutzregister, Domains sperrbar |
| 20Bet | keine | nicht ausgewiesen, in der Schweiz nicht wirksam (Art. 4 BGS) | kein Schweizer Schutzregister, Domains sperrbar |
| Betwinner | keine | nicht ausgewiesen, in der Schweiz nicht wirksam (Art. 4 BGS) | kein Schweizer Schutzregister, Domains sperrbar |
| Wettigo | keine | nicht ausgewiesen, in der Schweiz nicht wirksam (Art. 4 BGS) | kein Schweizer Schutzregister, Domains sperrbar |
| Donbet | keine | nicht ausgewiesen, in der Schweiz nicht wirksam (Art. 4 BGS) | kein Schweizer Schutzregister, Domains sperrbar |
| IviBet | keine | nicht ausgewiesen, in der Schweiz nicht wirksam (Art. 4 BGS) | kein Schweizer Schutzregister, Domains sperrbar |
Wer auf einer dieser Seiten landet, sollte sich nicht von grossen Logos, Bonusbeträgen oder einem Live-Chat täuschen lassen. Das eine zählt: ob die Seite in der Schweiz überhaupt anbieten darf. Wenn nicht, ist die Frage nach dem «besten» Anbieter an der falschen Stelle gestellt.
Die Rechtslage für Sportwetten in der Schweiz
Die Schweizer Rechtslage ist ungewöhnlich klar, wenn man sie einmal kennt. Sie ist im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) seit dem 1. Januar 2019 verankert und wird von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, vollzogen. Die Gespa ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die nur für Spielbanken zuständig ist. Für Sportwetten ist die Gespa zuständig, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist.

Warum es nur zwei Organisatoren gibt
Das BGS verlangt für jedes Grossspiel eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel. Die Kantone haben in einem politischen Entscheid die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Diese Struktur ist nicht ein technisches Detail, sondern die politische Grundlage des Marktes. Wer in der Schweiz eine zusätzliche Bewilligung beantragt, kann sie nur erhalten, wenn sich die interkantonale Vereinbarung ändert, und das ist nicht Sache einer Anbieter, sondern Sache der Kantone.
Eine Veranstalterbewilligung gilt zudem nur in der Schweiz, Art. 4 BGS. Eine ausländische Lizenz aus einem anderen Land verleiht in der Schweiz keine Rechte. Das ist der entscheidende Satz, an dem jede Diskussion über «seriöse ausländische Anbieter» hängenbleibt. Eine Lizenz aus Malta oder Curaçao ist im Malteser oder im Curaçaoischen Recht eine Lizenz. Im Schweizer Recht zählt sie nicht.
Welche Sportarten und Wettarten erlaubt sind
Die Gespa führt eine Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, deren aktuelle Version vom 10.09.2026 stammt. Sie regelt, welche Sportarten angeboten werden dürfen, welche Wettbewerbe innerhalb dieser Sportarten zugelassen sind und welche Wettarten pro Wettbewerb erlaubt sind. Qualifikationsrunden sind nur dann erlaubt, wenn sie auf der Liste stehen. Frauenwettbewerbe sind nur dann erlaubt, wenn sie auf der Liste stehen. Ranglistenwetten sind nur dann erlaubt, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind keine erlaubten Wettereignisse. Eckballwetten und Kartenwetten erscheinen auf der Liste nicht. Ein E-Sport-Abschnitt erscheint ebenfalls nicht. Das erklärt, warum das Wettprogramm der bewilligten Anbieter kleiner wirkt als das mancher ausländischer Konkurrenten: es ist nicht klein, es ist abschliessend definiert.
Live-Wetten und Cash-Out
Live-Wetten sind in der Schweiz erlaubt. Das BGS enthält keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte, sondern verlangt nur, dass der Anbieter über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Bei Sporttip sind Live-Wetten abgedeckt, und es gilt eine einfache, aber wichtige Regel: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer auf ein Spiel wettet und die Übertragung bricht ab, hat trotzdem gewettet. Wer nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs noch eine Wette platziert, wettet mit Quote 1.00, also ohne Gewinn. In spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten, etwa bei Elfmeter, Roter Karte oder einer Videoschiedsrichter-Entscheidung. Wer live wettet, sollte den Zeitpunkt seiner Wetten im Blick haben.
Cash-Out ist eine Funktion des Anbieters, keine gesetzliche Pflicht. Bei Sporttip funktioniert Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out. Eine Teilauszahlung ist nicht möglich. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Ereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist. Das heisst für Spieler: wer auf Cash-Out baut, baut auf eine Funktion, die heute geht und morgen nicht mehr da sein kann.
Wer mitmachen darf
Sportwetten sind ein Spiel für Erwachsene. Wer bei Sporttip wetten will, muss mindestens 18 Jahre alt sein und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet haben. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten, eine Selbstwett-Regel, die jeder Wettanbieter in der Schweiz und darüber hinaus durchsetzt.
Werbung, Boni und Gratisspielguthaben
Werbung für Glücksspiele darf in der Schweiz nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten, Art. 74 BGS. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten, Art. 74 Abs. 3 BGS, und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet werden, Art. 131 BGS. Für die Beschreibung dieser Seite heisst das: Wir beschreiben und bewerten Anbieter, wir bewerben sie nicht. Es gibt keinen Promo-Code auf dieser Seite, und es wird auch keinen geben.
Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, Art. 75 Abs. 2 BGS. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt. Wer ein Bonusangebot sieht, sieht eines, das die Aufsicht im Einzelfall genehmigt hat. Die genauen Bedingungen stehen in den Spielregeln des jeweiligen Anbieters.
Verantwortungsvolles Spielen in der Schweiz
Das Schweizer System setzt beim Spielerschutz früher an als viele andere Märkte: Spieler setzen ihre eigenen Limiten, nicht der Staat. Vor der ersten Online-Teilnahme bei Swisslos müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Obergrenze pro Periode liegt bei CHF 9’999, für Spieler unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das ist nicht ein Bonusprogramm, das ist ein Werkzeugkasten, den der Spieler selbst einstellt und den die Beziehung nicht aufhebt.
Sperre und Sperrregister
Wer sich selbst sperren will, kann das bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und umfasst auch Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie das Fürstentum Liechtenstein. Eine selbstgewählte Sperre kann nach Art. 84 VGS frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, und die Aufhebung erfolgt mit Beteiligung einer Fachstelle. Die Spielsperre schützt nicht nur vor sich selbst, sondern auch vor der Wiederanmeldung bei einem anderen Anbieter, weil alle angeschlossenen Anbieter im Register dieselbe Sperre sehen.
Die Gespa hat 2025 in Testkäufen an Verkaufsstellen festgestellt, dass in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Wer also behauptet, der stationäre Verkauf sei ein Hort der Sicherheit, sollte diese Zahl im Kopf haben. Online ist die Kontrolle enger, aber auch nicht perfekt. Wer den Verdacht hat, dass ein Minderpunkt in seiner Umgebung spielt, sollte handeln, und das geht über das Gespa-Sperrregister.
Was eine Sperre für Gewinne bedeutet
Ausgeschlossene oder minderjährige Spieler haben nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist eine harte Regel, die nicht zwischen selbstverschuldetem Ausschluss und nachträglicher Aufdeckung unterscheidet. Wer trotz Sperre spielt, gewinnt formal und verliert faktisch, weil die Auszahlung verweigert wird. Wer mit dem Ausweis eines anderen spielt, hat das gleiche Problem. Die Regel ist Teil des Schutzes, nicht der Strafe.
Einzahlungen und Auszahlungen
Wer bei Sporttip wettet, lädt zuerst das Spielguthaben auf das Swisslos-Spielkonto. Das geht online per PostFinance Pay, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance-App bestätigt wird, oder per Einzahlungsschein. Der Mindestbetrag pro Aufladung beträgt CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und eine Aufladung ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Damit ist klargestellt: Anonym geht nicht. Wer spielen will, hinterlässt Spuren, und das ist gewollt.
Gewinnauszahlung
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Eine Auszahlung geht nur auf ein Konto, das auf den Namen des Spielenden lautet. Andere Konten, andere Namen, Kryptowährungen, Bargeldtransfers: alles nicht im Programm. Das ist die Konsequenz aus Art. 50 Abs. 2 VGS.
Wer eine Auszahlung anstösst, sollte die Fristen kennen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, was sich aus der Anweisung der Gespa ergibt, dass solche Guthaben an die Verwendung im Spiel gebunden sind.
Wallets, Karte, Konto
Welche Zahlungsmittel ein Spieler konkret nutzt, ist Sache seines Anbieters. Bei Sporttip ist PostFinance Pay integriert, daneben funktioniert der Einzahlungsschein, also die klassische Schweizer Zahlung über die Post. Andere E-Wallets sind im Programm nicht ausgewiesen. Kartenanbieter wie Visa oder Mastercard sind ebenfalls nicht die Regel. Wer aus einem anderen Markt gewohnt ist, mit Skrill, Neteller oder paysafecard zu bezahlen, wird in der Schweiz auf die klassischen Zahlungswege umlernen müssen.
Geld, das stillsteht
Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung muss innert 24 Tagen, nein, innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden. Wer eine Auszahlung verpasst, dem hilft keine Kulanz. Wer eine Auszahlung bestreitet, der muss die Frist kennen.
Live-Wetten und Cash-Out im Detail
Live-Wetten sind Wetten, die während eines laufenden Ereignisses platziert werden. Bei Sporttip deckt das Live-Programm Fussball, Tennis, Eishockey und andere Sportarten ab, soweit sie auf der Liste stehen. Die Quoten ändern sich im Minutentakt mit dem Spielstand. Wer live wettet, akzeptiert damit auch das Risiko, dass die Quote in der Sekunde nach dem Klick anders aussieht als im Display. Das ist kein Fehler, das ist die Mechanik.
Cash-Out als Werkzeug
Cash-Out ist die Möglichkeit, eine laufende Wette vor dem Ende des Ereignisses auszahlen zu lassen, zu einem Betrag, den der Anbieter in Echtzeit berechnet. Bei Sporttip funktioniert das für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out. Eine Teilauszahlung, also Cash-Out für einen Teil des Einsatzes, gibt es nicht. Wer eine Kombiwette teilweise auscashen will, muss sie vollständig auscashen oder laufen lassen.
Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer Cash-Out einkalkuliert, sollte vor der Wettenabgabe prüfen, ob die Funktion für die aktuelle Wette überhaupt verfügbar ist. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, was banal klingt und trotzdem die häufigste Quelle von Reue bei Cash-Out-Nutzern ist.
Wettarten, Quoten und Marge
Eine Wette ist nicht gleich Wette. Die drei Grundformen sind Einzelwette, Kombinationswette und Systemwette. Sie unterscheiden sich im Risiko und im möglichen Gewinn, und jede Form hat im Programm von Sporttip ihren eigenen Platz.
Einzelwette, Kombiwette, Systemwette
Die Einzelwette ist eine Wette auf ein Ereignis. Die Quote ist die angezeigte Quote, der Gewinn ist Einsatz mal Quote. Bei Sporttip wird der Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet, was bei kleinen Einsätzen den Unterschied zwischen «bringt nichts» und «bringt fünf Rappen mehr» ausmacht.
Die Kombinationswette kombiniert mehrere Voraussagen zu einer Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Wer drei Voraussagen zu 1.50, 1.80 und 2.00 kombiniert, wettet effektiv zu einer Gesamtquote von 5.40. Gewinn ist nur Eintrag, wenn alle Voraussagen stimmen. Eine Voraussage falsch, die ganze Wette verloren. Das ist der Klassiker unter den Sportwetten, und der, der am häufigsten mit Boni und Boosts beworben wird. Bei Sporttip gibt es einen Kombiboost: ab vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 erhöht sich der Nettogewinn um 5 %, bei sieben Voraussagen um 20 %, bei zehn um 40 % und bei fünfzehn um 100 %. Der Boost gilt nur online und nur für Prematch-, Live- und Systemwetten.
Die Systemwette ist eine Wette, die mehrere Kombinationen aus denselben Voraussagen abdeckt. Wer drei Voraussagen auswählt, kann mit einer Systemwette mehrere Kombinationen gleichzeitig spielen, etwa 3 aus 3, 2 aus 3 oder eine andere Aufteilung. Das verteilt das Risiko, erhöht aber den Gesamteinsatz. Bei Sporttip ist der Höchsteinsatz für eine Systemwette CHF 10’000, gegenüber CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette. Das passt: wer eine Systemwette spielt, spielt in der Regel mehr.
Die Marge als Vergleichsgrösse
Wer Wettanbieter vergleicht, vergleicht am sinnvollsten die Margen. Eine zwei-Wege-Wette zu Quoten 1.90 / 1.90 hat eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (2/1.90) = 1.90 ÷ 2 = 0.9526, also rund 95,3 %, und damit eine Marge von rund 4,7 %. Ein Fussballmarkt zu Quoten 1.90 / 1.90 / 1.90 hat eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (3/1.90) = 1.90 ÷ 3 = 0.6333, also rund 63,3 %, und damit eine Marge von rund 36,7 %. Das ist drastisch, und das ist der Grund, warum die Marge von Buchfässern zu Buchfässern so verschieden sein kann und warum ein 3-Weg-Markt bei einem Anbieter mit 5 % Marge selten, bei einem mit 12 % Marge häufig vorkommt.
Die Marge einer Spalte ist ein Mittelwert über die angebotenen Märkte. Eine konkrete Wette hat eine konkrete Quote, und die Marge dieser konkreten Wette entspricht der Marge des Marktes, auf dem sie steht. Wer 100 Wetten zu Monaten auf einem 3-Weg-Fussballmarkt zu 5 % Marge platziert, verliert 5 Rappen pro Franken Einsatz im Erwartungswert. Wer dasselbe auf einem Markt zu 12 % Marge tut, verliert 12 Rappen. Wer die Wahl zwischen beiden hat, hat die Wahl zwischen 7 Rappen Verlust pro Franken weniger oder mehr. Über 100 Wetten sind das 7 Franken pro 100 Franken Gesamteinsatz. Das ist nicht «etwas», das ist ein Faktor, der bei der Frage nach dem «besten Anbieter» schwerer wiegt als ein Willkommensbonus.
Sportarten und Wettbewerbe
Das Wettprogramm der bewilligten Anbieter folgt der Gespa-Liste. Sie legt fest, welche Sportarten angeboten werden dürfen und welche Wettbewerbe innerhalb dieser Sportarten zugelassen sind. Wer in der Schweiz auf Fussball wetten will, kann das in der Regel tun, weil Fussball zu den zugelassenen Sportarten gehört. Wer auf Eckballwetten wetten will, kann das in der Regel nicht, weil Eckballwetten nicht auf der Liste stehen.
Fussball
Fussball ist die meistgewettete Sportart in der Schweiz und in Europa. Bei Sporttip deckt das Fussball-Programm die grossen europäischen Ligen, internationale Wettbewerbe und je nach Liste auch kleinere Wettbewerbe ab. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, beim Fussball 90 Minuten, plus die Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «Sieg nach 90 Minuten» wettet, wettet nicht auf den Ausgang nach Verlängerung, und wer auf «Sieg insgesamt» wettet, wettet auf den Ausgang am Ende des Spiels, einschliesslich Verlängerung und Penaltyschiessen, wenn das Programm es so vorsieht.
Eishockey, Tennis, Formel 1
Eishockey ist in der Schweiz populär und auf der Liste vertreten. Tennis ist international stark nachgefragt und entsprechend im Programm. Formel 1 ist ebenfalls vertreten, allerdings mit der Einschränkung, dass Ranglistenwetten nur dann erlaubt sind, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind keine erlaubten Wettereignisse.
Weitere Sportarten
Pferdewetten, Handball, Basketball, American Football und andere Sportarten finden sich je nach Liste im Programm. Wichtig ist die Einschränkung: Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind gemäss Art. 25 Abs. 2 BGS nicht erlaubt. Jugendsportwettbewerbe sind deshalb kein Wettinhalt. Die Gespa-Liste ist die Quelle der Wahrheit, nicht die Werbung des Anbieters.
E-Sport und virtuelle Sportarten
E-Sport taucht auf der Gespa-Liste nicht auf. Das heisst nicht, dass E-Sport verboten ist, sondern dass er nicht in das bewilligte Programm aufgenommen wurde. Anbieter, die in anderen Märkten E-Sport-Wetten anbieten, können das in der Schweiz nicht im bewilligten Rahmen tun. Virtuelle Sportwetten, also computergenerierte Sportereignisse, sind in der Schweiz nicht etabliert. Wer auf solche Wetten stösst, stösst auf sie bei nicht bewilligten Anbietern, und die Logik zu «neue Anbieter» und «ausländische Anbieter» gilt hier genauso.
Swisslos Sporttip im Detail
Swisslos mit dem Produkt Sporttip ist der Organisator für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Basel und betreibt das Sportwettengeschäft auf Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.
Bewilligung und Aufsicht
Sporttip ist Grossspiel, mit Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, und steht unter der Aufsicht der Gespa. Die Lizenz ist die schweizweit einzige ihrer Art für das Vertragsgebiet. Wer die Bewilligung sehen will, kann sie auf der Gespa-Liste und im Geschäftsbericht von Swisslos nachlesen.
Limits und Spielregeln
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer die Höchstlimite erreicht, dem wird kein Geschäft gemacht. Wer sie erhöhen will, kann das nur im Rahmen der Schweizer Aufsicht, also gar nicht im Vertrag, sondern nur über die Regeln der Verlustlimiten, die im Spielerschutz-Kapitel beschrieben sind.
Wetten werden bei Sporttip online über Swisslos.ch und über die Sporttip App für iOS und Android abgegeben. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden, was die Brücke zwischen Online und Schalter schlägt.
Was die Bewertung ergibt
Swisslos Sporttip ist die richtige Adresse für Spieler im Vertragsgebiet Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein. Die Bewilligung steht, die Aufsicht ist aktiv, die Spielregeln sind transparent. Wer auf Sicherheit, klare Zuständigkeiten und einen Schutz im Streitfall Wert legt, ist hier richtig. Wer auf ein riesiges Wettprogramm mit Hunderten Märkten pro Spiel Wert legt, findet es hier nicht, weil die Gespa-Liste enger ist als die Programme ausländischer Anbieter. Wer auf Margen unter 4 % auf 3-Weg-Märkten Wert legt, muss den Vergleich suchen und findet nicht immer, was er sucht. Der Sporttip-Anbieter ist nicht der beste, weil er am meisten bietet, sondern weil er das bietet, was die Schweiz erlaubt, und zwar mit Aufsicht.
Loterie Romande Jouez Sport im Detail
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat ihren Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt rund 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie rund 221 Mitarbeitende.
Rechtlicher Status der Loterie Romande
Jouez Sport ist ebenfalls Grossspiel, mit Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, und steht unter der Aufsicht der Gespa. Die Lizenz ist die schweizweit einzige ihrer Art für das Vertragsgebiet Westschweiz. Wer die Bewertung sehen will, kann sie auf der Gespa-Liste und im Auftritt der Loterie Romande nachlesen.
Vorgaben zu Limits und Spielregeln
Die Loterie Romande wendet im Wesentlichen dieselben Schutzregeln an wie Swisslos, weil das BGS sie verlangt. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, eine Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Auch die Loterie Romande führt eine Spielsperre, die im schweizweiten Register eingetragen wird. Auch die Loterie Romande lässt Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen zu.
Fazit für Spieler in der Westschweiz
Die Loterie Romande Jouez Sport ist die richtige Adresse für Spieler im Vertragsgebiet Westschweiz. Sie bringt zusätzlich ein dichtes Netz an Verkaufsstellen mit, was im Schalterland Schweiz kein Detail ist. Wer an der Réception steht, einen Wettschein ausfüllen lässt und mit dem Personal spricht, findet hier eine andere Atmosphäre als auf einer reinen Online-Plattform. Wer Westschweizer Französisch spricht, ist hier ohnehin richtig. Der Rest der Bewertung gilt sinngemäss wie bei Swisslos: die Bewilligung steht, die Spielregeln sind transparent, das Wettprogramm folgt der Gespa-Liste.
Ausländische Anbieter im Detail
Die folgenden Marken sind in der Schweiz nicht zugelassen. Sie werden hier beschrieben, weil Schweizer Spieler auf sie stossen, und weil eine ehrliche Seite auch über das schreibt, was sie nicht empfiehlt. Für jeden Anbieter gilt: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht, ausländische Gewinne unterliegen je nach Kanton einer anderen steuerlichen Behandlung, Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen.
Cloudbet
Cloudbet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, dessen Lizenz in der Schweiz nicht wirksam ist. Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Schutz. Domains können gesperrt werden, das Spielguthaben liegt auf einer Plattform, die in der Schweiz keine Anlaufstelle hat.
Funbet
Funbet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die fehlende Schweizer Bewilligung hat dieselben Konsequenzen wie bei Cloudbet: kein Schweizer Schutzregister, keine Schweizer Aufsicht, Domains sperrbar.
Boomerang Bet
Boomerang Bet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: Schweizer Spieler finden hier keine Schweizer Anlaufstelle.
20Bet
20Bet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Domains sperrbar, kein Schweizer Schutzregister, keine Schweizer Aufsicht.
Betwinner
Betwinner ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wer hier spielt, spielt auf einer Plattform, die in der Schweiz keine Rechte hat und keine Pflichten gegenüber Schweizer Behörden.
Wettigo
Wettigo ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier: keine Schweizer Anlaufstelle im Streitfall.
Donbet
Donbet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Domains sperrbar, kein Schweizer Schutzregister.
IviBet
IviBet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Domains sperrbar, kein Schweizer Schutzregister.
Die Mathematik hinter einer Quote
Eine zwei-Wege-Wette zu Quoten 1.90 / 1.90, also etwa ein Tennismatch ohne Unentschieden, hat eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (2/1.90) = 0.9526, also rund 95,3 %. Die Marge liegt entsprechend bei rund 4,7 %. Wer auf eine solche Wette CHF 10 setzt und gewinnt, erhält CHF 19 zurück, davon CHF 9 Nettogewinn.
Eine drei-Wege-Wette zu Quoten 1.90 / 1.90 / 1.90, also ein Fussball-Heimsieg/Unentschieden/Auswärtssieg, hat eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (3/1.90) = 0.6333, also rund 63,3 %, und eine Marge von rund 36,7 %. Das ist drastisch, und das ist der Grund, warum Drei-Wege-Märkte in den Margenstatistiken der Anbieter immer ganz oben stehen.
Die Konsequenz für den Spieler: Wer ein bestimmtes Budget hat und auf Dauer spielt, verliert bei einer 5 % Marge rund 5 Rappen pro Franken Einsatz im Erwartungswert. Bei 12 % Marge sind es 12 Rappen. Bei 36,7 % Marge sind es fast 37 Rappen. Das ist kein Marketing-Argument, das ist die Mechanik.
Steuern auf Wettgewinnen in der Schweiz
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen, also Sportwetten von Swisslos oder Loterie Romande, sind in der Schweiz grundsätzlich einkommensteuerfrei, soweit sie unter dem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn liegen. Die bundesrechtliche Schwelle liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag sie bei CHF 1’070’400. Über dieser Schwelle werden 35 % Verrechnungssteuer direkt durch den Veranstalter abgezogen, die der Spieler über die Steuererklärung zurückfordern kann. Die kantonalen Schwellenwerte können von der Bundesschwelle abweichen, was zur Formulierung «je nach Kanton» führt.
Die meisten Spieler gewinnen weit unter der Schwelle. Ein typischer Gewinn von CHF 200, CHF 500 oder CHF 5’000 ist einkommensteuerfrei, und es fällt keine Verrechnungssteuer an. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz, also keine 5 %-ige Gebühr, die der Spieler beim Platzieren einer Wette bezahlt. Was als «Wettsteuer» manchmal in den Medien auftaucht, ist die Marge des Anbieters, die über die Quote realisiert wird, nicht eine separate Gebühr.
Bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern sieht die Sache anders aus. Ausländische Gewinne unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer, weil die ausländischen Anbieter keine Schweizer Verrechnungssteuer abführen. Ob sie als Einkommen zu versteuern sind, hängt vom kantonalen Steuerrecht ab. Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerpflichtiges Einkommen. Andere Kantone handhaben es möglicherweise anders. Wer einen grösseren Gewinn aus einem ausländischen Anbieter realisiert, sollte seinen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung fragen. Das ist keine Empfehlung an dieser Stelle, sondern ein Hinweis auf die Komplexität.
Häufige Fragen
Welche Sportwetten-Anbieter gibt es in der Schweiz und für welche Kantone gelten sie?
In der Schweiz gibt es zwei bewilligte Organisatoren für Sportwetten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, sowie die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Aufteilung ist geografisch streng. Wer in Genf wohnt, spielt bei der Loterie Romande, wer in Zürich wohnt, spielt bei Swisslos. Eine gemeinsame Online-Plattform für die ganze Schweiz gibt es nicht, und alle weiteren Anbieter im Internet sind in der Schweiz nicht zugelassen.
Wer ist der beste Sportwetten-Anbieter und nach welchen Kriterien lässt sich das beurteilen?
Die Frage «wer ist der beste» hat in der Schweiz keine eindeutige Antwort, weil es nur zwei bewilligte Anbieter gibt und die Wahl vor allem durch den Wohnsitz bestimmt wird. Wer innerhalb seines Vertragsgebiets vergleicht, kann auf die Marge der Quoten, das Wettprogramm, die Spielregeln und den Komfort der App achten. Ein Anbieter mit konsequent tieferen Margen ist für einen aktiven Spieler besser, ein Anbieter mit dichteren Verkaufsstellen ist für einen Schalter-Spieler besser. Eine pauschale «der Beste»-Aussage lässt sich daraus nicht ableiten.
Was ist die Liste der erlaubten Sportarten und Wettarten und was bedeutet sie für das Angebot?
Die Liste wird von der Gespa geführt und enthält alle Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die in der Schweiz angeboten werden dürfen. Eckballwetten, Kartenwetten, Trainingsläufe und E-Sport sind auf dieser Liste nicht zu finden. Frauenwettbewerbe und Qualifikationsrunden sind nur erlaubt, soweit sie explizit aufgeführt sind. Das bewilligte Programm in der Schweiz ist deshalb enger als das vieler ausländischer Anbieter. Wer auf einen Markt wettet, der auf der Liste steht, wettet legal, wer auf einen Markt wettet, der nicht auf der Liste steht, wettet bei einem nicht bewilligten Anbieter.
Welche Art von Cash-Out gibt es bei Sporttip?
Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Cash-Out ist nur online verfügbar, nicht am Schalter, und nur als vollständiges Cash-Out, also ohne die Möglichkeit, einen Teil des Einsatzes vorzeitig auszahlen zu lassen. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei regulärem Wettenabschluss und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten.
Ab welchem Alter sind Sportwetten erlaubt und wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen?
Sportwetten sind in der Schweiz ab 18 Jahren erlaubt, sowohl online als auch am Schalter. Wer das 18. Altersjahr noch nicht vollendet hat, ist von der Teilnahme ausgeschlossen und hat nach Art. 45 BGS auch keinen Anspruch auf Gewinne. Wer eine Spielsperre im schweizweiten Register hat, ist ebenfalls ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, etwa als Fussballspieler im Spiel, auf das er selbst wettet, darf auf dieses Ereignis nicht wetten, eine Regel gegen Selbstwetten, die jeder Anbieter durchsetzt.
Vergleich – fussballwettenportal
Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»
