Bonus ohne Einzahlung beim Wetten in der Schweiz

Updated Oktober 2026
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Eine kleine Pappschachtel, mit Schnur zugebunden, steht auf einem Fensterbrett, draussen ein verregneter Hinterhof.

Oktober 18, 2026 – geprüft gegen die Spielregeln von Swisslos Sporttip (Version 4.2) und das Reglement Général der Loterie Romande.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer nach einem Wettbonus ohne Einzahlung sucht, stösst in der Schweiz schnell auf eine harte Tatsache: Der Markt hat zwei Veranstalter – Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport – und Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Aufsicht (Gespa). Wer ohne Einzahlung etwas «geschenkt» bekommen will, bekommt Spielguthaben, das sich nicht auszahlen lässt, an Bedingungen gebunden ist und in der Regel nur kurz gilt. Was auf den ersten Blick nach Geschenk aussieht, kostet in CHF und Bedingungen – und ein Blick auf die ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung zeigt, warum die Frage nach dem Schutz mindestens so schwer wiegt wie die Frage nach dem Bonus.

Die folgenden Abschnitte ordnen den Markt zuerst rechtlich ein, dann zum Spielerschutz, dann zu dem, was Gratisspiele und Bonusaktionen tatsächlich wert sind. Der Vergleich der zehn Anbieter folgt danach – mit der knappen Bemerkung, dass acht davon in der Schweiz schlicht nicht bewilligt sind, was die Werbung umso lauter, den Schutz umso dünner macht. Den Schluss bilden der rechnerische Wert eines typischen Gratisspielguthabens, die Tabelle zur Bewilligungslage und die Antworten auf sechs Fragen, die sich bei diesem Thema immer wieder stellen.

Die Rechtslage in der Schweiz: warum Gratisspiele selten sind

In der Schweiz darf nur Sportwetten anbieten, wer eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) hat. Die Aufsicht führt die Gespa, nicht die ESBK, die nur Casinos überwacht. Bewilligungen vergibt der Bund zusammen mit den Kantonen an höchstens zwei Veranstalter für Lotterien und Sportwetten – Swisslos und Loterie Romande. Wer das nicht hat, ist in der Schweiz schlicht nicht zugelassen.

Ein schwerer Holzschreibtisch in einem Büro mit hohen Fenstern, Tageslicht fällt breit auf die leere Platte.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Für Gratisspiele und Gratisguthaben gilt eine zusätzliche Hürde: Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – eine kleine Zahl im Vergleich zur schieren Werbeflut, die aus dem Ausland hereinschwappt. Werbung für nicht in der Schweiz bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden. Diese Zahl steht im Gesetz, nicht in einer Marketing-Broschüre.

Die Spielregeln selbst sind eng. Was gewettet werden darf, steht auf einer geschlossenen Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung 10.09.2026). Eckball- und Kartenmärkte fehlen ebenso wie ein Esports-Abschnitt. Wettereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen. Live-Wetten sind zugelassen, vor Spielbeginn und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat – eine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht. Virtuelle Sportwetten: keine gesicherte Aussage in den Akten regeln – darüber schweigt sich die Aufsichtsliste aus.

Was sich aus dieser Enge für ein Gratisspielangebot ergibt: Es bleibt klein. Die Loterie Romande hat in den letzten Jahren Aktions-Codes an National-League-Stadien verteilt, Swisslos vergibt Promotionen über das Spielerkonto. Beide bewegen sich innerhalb dessen, was die Gespa bewilligt hat – und beides ist nicht auszahlbar.

Spielerschutz: was ein Gratisspielguthaben an Limiten auslöst

Auch Gratisspielguthaben ist Geldspiel im rechtlichen Sinn, und damit greifen die Schutzregeln, bevor die erste Wette platziert ist. Wer sich bei Sporttip online anmeldet, muss vor der ersten Wette persönliche Limiten setzen – Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden.

Eine Tasse Kaffee und ein Bleistift liegen auf einem sonnenbeschienenen Küchentisch neben einem leeren Notizblock.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Dass die Erhöhung bewusst verzögert wird, ist kein Zufall: Es ist die regulatorisch vorgesehene Bedenkzeit. Wer nachts die Limite hochsetzt, kann am Morgen danach nicht sofort mehr riskieren. Das gilt unabhängig davon, ob das eigene Geld oder ein Aktionsguthaben auf dem Konto liegt. Ein Bonus verfällt durch eine Senkung der Limite nicht, kann aber durch eine Sperre unzugänglich werden.

Wer sich selbst sperrt, hat mehrere Wege zur Verfügung. Swisslos erlaubt eine produktbezogene Online-Sperre für 1 bis 180 Tage ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne – das steht in Art. 45 BGS und gilt unabhängig von der Höhe des Gewinns. Eine selbst gesetzte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, und die Aufhebung einer freiwilligen Spielsperre ist vor Ablauf von drei Monaten nicht möglich.

Die Konsequenz für ein Gratisspielguthaben ist eindeutig: Wer gesperrt ist, bekommt es nicht, und wer es hat und sich sperrt, verliert den Zugang dazu. Ein «kostenloser» Bonus ist insofern nicht gratis, als er an den eigenen Spielerschutzstatus gebunden ist und an einem Limitengerüst hängt, das die Aufsicht vorschreibt.

Boni und Gratiswetten: was Gratisspielguthaben wirklich bedeutet

Ein Wettbonus ohne Einzahlung ist im Schweizer Markt eine eng begrenzte Grösse. Was die Veranstalter anbieten, ist Gratisspielguthaben – ein Betrag auf dem Spielerkonto, der nicht auszahlbar ist, sondern nur als Einsatz für Wetten dient. Die Höhe ist bescheiden, die Frist kurz. Was sich davon am Ende lohnt, hängt am Markt, an der Quote und an der Art, wie das Guthaben eingesetzt wird.

Bei der Loterie Romande lag der typische Wert zuletzt bei CHF 10. Im Aktionszeitraum vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 («JouezSport – Patinoires et Stades») erhielten Spielende, die innert 7 Tagen den in den Stadien verteilten Code im verifizierten Konto eingaben, CHF 10 Spielguthaben – 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Aktion lief an 7 Aktionstagen. Das ist die Grössenordnung, mit der zu rechnen ist: keine 100-Franken-Gutschrift, kein «verdoppeltes Startguthaben», sondern kleine Beträge, die an kurze Fristen gebunden sind.

Bei Swisslos zeigt sich ein ähnliches Bild, nur ohne den Stadien-Komfort. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar; das steht in den Bedingungen für die Online-Teilnahme. Wer das Guthaben auf dem Wallet hat, kann es für Wetten einsetzen, nicht auf das eigene Bankkonto überweisen. Die Auszahlungsmodalitäten, die Swisslos für Gewinne aus Spielbestätigungsquittungen vorsieht – bis CHF 1’000 automatisch auf das Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto –, greifen hier nicht. Ein Bargel aus Gewinnen, die mit Gratisspielguthaben erzielt wurden, ist auszahlbar; das Guthaben selbst nicht.

Die Frist ist ein zweiter Punkt. 30 Tage sind in beiden Fällen kurz. Wer in dieser Frist keine passende Wette findet – auf das Wettprogramm, auf die Quote, auf das Ereignis –, verfällt das Guthaben ersatzlos. Das ist der «Preis» der Aktion: nicht die CHF 10 selbst, sondern die Erwartung, dass der Empfänger in dieser Frist aktiv wird.

Die Frage, ob der Einsatz einer Gratiswette bei einem Gewinn zurückgezahlt wird, ist im Markt die entscheidende. Bei einer klassischen Gratiswette wird nur der Nettogewinn ausgezahlt, der Einsatz ist verloren. Bei Schweizer Veranstaltern gilt: Gratisspielguthaben, das als Einsatz dient, wird mit dem Gewinn nicht zurückerstattet – es ist und bleibt ein Werbekostenzuschuss, der in der Wette «verbraucht» wird. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben auf eine Quote von 2.00 setzt, gewinnt bei einem richtigen Tipp CHF 20 (Bruttogewinn) – die CHF 10 Einsatz sind weg. Der Gewinn auf dem Konto ist CHF 10. Ein «kostenloser» Bonus zahlt also den Gewinn, nicht den Einsatz.

Eine Variante, die Sporttip parallel anbietet, ist der Kombiboost. Er erhöht den Nettogewinn einer Kombiwette prozentual – 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Voraussetzung: mindestens vier Voraussagen, jede Einzelquote mindestens 1.50, nur online. Der Boost ist selbst kein Bonus ohne Einzahlung, sondern eine Gewinnverstärkung, die mit der normalen Wette verbunden ist. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, bei Cash-Out verfällt der Boost.

Daneben gibt es bei Sporttip Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Vergleich: zehn Anbieter und ihre Bewilligungslage

Der Schweizer Markt hat zehn Namen, die in den meisten Listen auftauchen – zwei davon mit Schweizer Bewilligung, acht ohne. Die Tabelle sortiert nach Bewilligungsstatus, weil das die einzige Trennlinie ist, die hier etwas austrägt. Eine Sortierung nach «Grösse des Bonus» wäre Werbung, nicht Vergleich.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
20Bet keine ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft
myBet keine ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft
BC.Game keine ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft
BassBet keine ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft
Unibet keine ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft
22Bet keine ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft
bet-at-home keine ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft
1Bet keine ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft

Die beiden bewilligten Veranstalter haben ihre Dienstgebiete klar abgesteckt. Swisslos Sporttip bedient die Deutschschweiz (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), das Tessin und Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS). Ein Online-Konto geht nur, wer im jeweiligen Vertragsgebiet wohnt oder den gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wer im falschen Kanton wohnt, bekommt beim anderen Veranstalter kein Konto.

Die acht ausländischen Marken werben in der Schweiz mit Bonusaktionen ohne Einzahlung – genau das, was die Gespa hier bewilligungspflichtig macht. Eine ausländische Lizenz (Malta, Curaçao, Deutschland) hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Kraft. Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Sie wird laufend aktualisiert; gesperrte Domains tauchen unter neuen Adressen wieder auf, das nennt die Aufsicht Domain-Hopping.

Was die acht Einträge gemeinsam haben, ist die fehlende Schweizer Anbindung: kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursmöglichkeit, kein Schweizer Schutz bei Streit. Wer dort spielt, tut das auf eigenes Risiko – und riskiert im Streitfall die Konfiszierung von Einzahlung und Gewinn im Verfahren gegen den Anbieter. Der Spieler wird nicht bestraft, das ist im Bundesrecht so; aber er hat auch keinen Anspruch, an den er sich halten kann.

Die zwei bewilligten Veranstalter im Detail

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2029 (IKV 2020). Das Sportwetten-Produkt heisst Sporttip, die Online-Plattform ist Swisslos. Wer dort spielen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben und darf nicht gesperrt sein. Jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Die Anmeldung verlangt einen Identitätsnachweis; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.

Mindesteinsatz bei Sporttip: CHF 1. Höchsteinsatz: CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Was Gratisspielguthaben angeht, ist die Botschaft kurz: Es ist nicht auszahlbar. Eine Barauszahlung von Gewinnen aus dem Spielguthaben erfolgt nach den allgemeinen Auszahlungsregeln (bis CHF 1’000 aufs Wallet, darüber aufs Bank- oder Postkonto); das Aktionsguthaben selbst bleibt auf dem Konto, bis es eingesetzt oder verfällt.

Zahlungsmethoden fürs Aufladen des Swisslos-Spielkontos: PostFinance Pay direkt in der PostFinance-App bestätigt; weitere Optionen nach den Online-Bedingungen. Die Auszahlung erfolgt auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, das auf den eigenen Namen lautet – eine Vorgabe der Verordnung (Art. 50 Abs. 2 VGS). Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % erhoben werden. Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

Der Sporttip-Bonus ohne Einzahlung ist im engen Sinn das, was die Gespa bewilligt hat: Gratisspielguthaben, in bescheidener Höhe, mit kurzer Frist, nicht auszahlbar. Wer hier spielt, bekommt einen Einstieg in den Wettmarkt mit kleinem Risiko – und mit dem vollen Schutz des Schweizer Geldspielrechts. Der Nachteil liegt in der Enge des Angebots und der Notwendigkeit, vor der ersten Wette Limiten zu setzen.

Wertung: Für Wettende im Vertragsgebiet, die einen bewachten Einstieg suchen, ist Sporttip die einzige seriöse Adresse mit Schweizer Bewilligung. Wer Aktionsguthaben erwartet, das sich auszahlen lässt, sucht das Falsche – das gibt es hier nicht, und das ist kein Zufall, sondern Ausfluss des Gesetzes.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande ist die Veranstalterin für die Westschweiz. Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne), 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende. Das Sportwetten-Produkt heisst Jouez Sport und ist über jeux.loro.ch erreichbar. Bedient werden die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Die Kontoeröffnung folgt dem Schweizer Standard: Identitätsnachweis, Wohnsitz im Vertragsgebiet, mindestens 18 Jahre. Die Regeln zur Spielsperre und zu den Limiten entsprechen dem, was bei Swisslos gilt – was nicht verwundert, weil beide derselben Aufsicht unterstehen. Einzahlungen aufs Spielerkonto sind auf CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt; das Wallet-Guthaben darf höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt aufs Wallet, Gewinne darüber werden auf die angegebene IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Die «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion ist ein Beispiel für das, was die Gespa hier bewilligt hat. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den im Stadion verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben (insgesamt 7’000 Stück). Gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Das ist die Grössenordnung: kleine Beträge, an Stadionbesuche gekoppelt, kurz gültig. Keine 100-Franken-Gutschrift, keine Verdopplung des ersten Einsatzes.

Der Jouez-Sport-Spielplan entspricht dem, was die Gespa-Liste erlaubt – mit den gleichen Lücken (keine Eckball- oder Kartenmärkte, kein Esports). Was die Loterie Romande vom bundesdeutschen Markt unterscheidet, ist nicht das Spielangebot, sondern die Aufsicht: Wer hier spielt, spielt unter Schweizer Recht, mit Schweizer Schutz und mit Schweizer Steuerehrlichkeit.

Wertung: Für Wettende in der Romandie die einzige seriöse Adresse mit Schweizer Bewilligung. Der Bonusrahmen ist eng, die Gutschriften sind klein, und das Angebot ist an Auflagen gebunden. Wer mehr Flexibilität sucht, muss wissen, dass er sie ausserhalb der Schweiz nur ohne Schweizer Schutz bekommt.

Die acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Diese acht Marken tauchen in den gängigen «Boni ohne Einzahlung»-Listen auf, weil sie genau das versprechen, was die Schweizer Gespa hier nicht zulässt: Bargeld- oder Bonusgeld-Aktionen für Neukunden ohne Einzahlung. In der Schweiz ist dieses Angebot nicht bewilligt. Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – hat nach Art. 4 BGS hier keine Kraft. Wer dort ein Konto eröffnet, spielt auf eigene Rechnung, ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Ausschlussregister, ohne Schweizer Aufsicht.

20Bet

20Bet ist ein internationaler Anbieter mit umfangreichem Wettprogramm, der in mehreren europäischen Märkten aktiv ist. Für die Schweiz gilt: keine Bewilligung, kein Schweizer Schutz, kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen.

Was das für ein «Bonus ohne Einzahlung»-Angebot heisst: Es gibt keines, das hier zugesichert wäre. Was der Anbieter in seinem Heimatmarkt anbietet, ist für Schweizer Spieler nicht garantiert, nicht einklagbar und nicht durch die Gespa überwacht. Wer über das Sperrsystem hinaus spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens.

Wertung: International bekannt, in der Schweiz nicht zugelassen. Wer hier spielt, nimmt den Bonus mit und gibt den Schutz ab.

myBet

myBet hat eine deutsche Geschichte und eine wechselhafte Lizenzlage. Für die Schweiz gilt dasselbe wie für 20Bet: keine Bewilligung, keine Schweizer Anbindung, kein Schutz. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen.

Wertung: In der Schweiz nicht zugelassen, das Bonusangebot ändert daran nichts.

BC.Game

BC.Game ist eine Krypto-orientierte Plattform mit Schwerpunkt auf Casino, aber auch Sportwetten. Für die Schweiz gilt: keine Bewilligung, keine Schweizer Anbindung. Zahlungen laufen über Kryptowährungen – was nach Art. 50 Abs. 2 VGS bei bewilligten Veranstaltern ohnehin nicht zulässig wäre, hier aber die Norm ist.

Wertung: Krypto-Modell kollidiert mit dem Schweizer Zahlungsmodell; in der Schweiz nicht zugelassen.

BassBet

BassBet ist ein weiterer internationaler Anbieter, der in mehreren Märkten aktiv ist. Für die Schweiz: keine Bewilligung, keine Schweizer Anbindung, Domain auf der Sperrliste möglich.

Wertung: Wie alle anderen ohne Schweizer Bewilligung – das Bonusangebot gilt hier nicht als zugesichert.

Unibet

Unibet ist einer der grossen europäischen Anbieter mit maltesischer Lizenz und langer Marktpräsenz. Für die Schweiz ändert das nichts: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Anbindung. Unibet-Domains tauchen in der Gespa-Sperrliste auf.

Wertung: Bekannt in Europa, in der Schweiz nicht zugelassen. Der Malteser Rahmen ersetzt den Schweizer nicht.

22Bet

22Bet ist ein internationaler Anbieter mit Präsenz in vielen Märkten, oft mit Lizenz aus Curaçao. Für die Schweiz: keine Bewilligung, keine Schweizer Anbindung.

Wertung: Wie alle anderen ohne Schweizer Bewilligung.

bet-at-home

bet-at-home ist ein deutscher Anbieter mit maltesischer Lizenz, in der Schweiz nicht zugelassen. Die Gespa nennt bet-at-home in ihren Erläuterungen zum Domain-Hopping als Beispiel für gesperrte Domains, die unter neuen Adressen wieder auftauchen.

Wertung: Genau das Beispiel, an dem die Aufsicht ihr Vorgehen erklärt – und das zeigt, warum die Sperrliste allein nicht ausreicht.

1Bet

1Bet ist ein weiterer internationaler Anbieter mit Lizenz in Curaçao. Für die Schweiz: keine Bewilligung, keine Schweizer Anbindung.

Wertung: Wie alle anderen ohne Schweizer Bewilligung.

Was ein Gratisspielguthaben rechnerisch wert ist

Gratisspielguthaben ist, wie der Name sagt, gratis auf dem Konto – aber es ist nicht gratis im Wert. Wer ein CHF-10-Guthaben auf eine Wette mit Quote 1.90 setzt, gewinnt bei einem richtigen Tipp CHF 19 (Bruttogewinn), von denen CHF 10 Einsatz verloren sind. Übrig bleiben CHF 9 Nettogewinn – das ist der Bruttogewinn. Was davon «durchschnittlich» erwartet werden kann, hängt am Markt, an dem das Guthaben eingesetzt wird.

Ein fairer Zwei-Weg-Markt (Quote 1.90 / 1.90) hat eine Auszahlungsquote von ungefähr 105.3 % – nein, das ist offensichtlich falsch gerechnet. Korrekt: 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ 1.0526 = 0.95, also 95 %. Die Marge des Marktes liegt bei 5 %. Das heisst: Pro CHF 1, die auf diesem Markt gesetzt werden, zahlt der Markt im Schnitt 95 Rappen zurück.

Für ein CHF-10-Guthaben auf einem Markt mit 5 % Marge und einer angenommenen Quote von 1.90 ergibt sich: Erwarteter Wert des Guthabens = 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95 = 10 × 0.4737 × 0.95 ≈ CHF 4.50. Das ist kein versprochenes Ergebnis, sondern ein statistischer Mittelwert über viele Wetten unter der Annahme, dass das Guthaben vollständig auf einer einzigen Wette mit dieser Quote eingesetzt wird. Wer das Guthaben auf mehrere Wetten verteilt, ändert die Rechnung nicht grundlegend, solange die Quote ähnlich bleibt; wer auf eine Quote von 3.00 geht, sieht den erwarteten Wert steigen, aber die Trefferwahrscheinlichkeit sinkt.

Die Bedingung, unter der diese Zahl gilt, gehört in den Satz: Die Rechnung gilt für einen angenommenen Zwei-Weg-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90 – das ist ein Beispiel, kein notierter Preis. Wer in der Praxis ein höheres oder niedrigeres Quotenniveau antrifft, verschiebt den erwarteten Wert nach oben oder unten. Wichtig: Es ist ein statistischer Mittelwert, keine Garantie. Wer mit dem CHF-10-Guthaben wettet, kann mehr oder weniger als CHF 4.50 erwarten – je nachdem, ob die Wette gewinnt oder verliert.

Das ist auch der Punkt, an dem das Marketing-Versprechen («kostenlos», «gratis», «ohne Risiko») zerbricht. Der Einsatz ist verloren, wenn die Wette verliert – das CHF-10-Guthaben ist dann weg, ohne dass ein eigener CHF eingesetzt worden wäre. Das ist tatsächlich risikofrei in dem Sinne, dass kein Bargeld verbrannt wird. Aber es ist nicht risikofrei in dem Sinne, dass am Ende etwas auf dem Konto liegt – das hängt an der Wette, und die Wette hat eine Marge, die zuungunsten des Wettenden geht.

Einzahlungen, Auszahlungen und der feine Schutz des Schweizer Zahlungsmodells

Bei den bewilligten Veranstaltern zahlt am Ende das eigene Bank- oder Postkonto – auf den eigenen Namen lautend, in der Schweiz oder in Liechtenstein. Bei Swisslos läuft die Auszahlung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto (bei Gewinnen über CHF 1’000); darunter geht es automatisch aufs Wallet. Bei der Loterie Romande ebenfalls: bis CHF 1’000 aufs Wallet, darüber auf die angegebene IBAN. Innerhalb von 365 Tagen sind bei Swisslos zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % erhoben werden. Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

Das klingt nach kleinen Beträgen, ist aber regulatorisch relevant. Die Auszahlung darf nach Art. 50 Abs. 2 VGS nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers erfolgen. Anonyme Auszahlungen, Bargeld-Auszahlungen an Dritte, Krypto-Auszahlungen – alles, was bei ausländischen Anbietern Standard ist – gibt es hier nicht. Der Spieler ist identifiziert, die Zahlung ist nachvollziehbar, der Schutz ist da, wo das Geld liegt.

Bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Lizenz gilt das alles nicht. Wer dort spielt, hat den Schweizer Zahlungsstandard nicht. Beschwerden über nicht ausgezahlte Gewinne laufen ins Leere – es gibt keine Schweizer Stelle, die eingreift, und die ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft. Konfiszierungen im Verfahren gegen den Anbieter sind möglich; der Spieler bleibt zwar straffrei, aber auf den Gewinn wartet er möglicherweise vergebens.

Steuern: warum der typische Wettgeld steuerfrei bleibt

Gewinne aus bewilligten Schweizer Wetten sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund setzt den Freibetrag ab dem 1.1.2026 auf CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die der Empfänger durch Deklaration in der Steuererklärung zurückholen kann. Für den typischen Wettenden, der weit unter diesen Schwellen gewinnt, ist die Frage praktisch: kein Einkommen, keine Verrechnungssteuer.

Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen keiner Verrechnungssteuer des Bundes. Was die Kantone daraus machen, ist unterschiedlich. Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig von der Höhe; andere Kantone sind zurückhaltender. Wer über die kantonale Praxis seines Wohnsitzes unsicher ist, fragt beim kantonalen Steueramt oder beim Steuerberater nach.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz – das, was in anderen Ländern als «Wettsteuer» den Bruttogewinn schmälert – gibt es in der Schweiz nicht. Der Einsatz wird voll angesetzt, die Quote gilt wie beworben, die Marge steckt im Preis.

Was bleibt: der ehrliche Marktrahmen

Wer in der Schweiz ohne Einzahlung wetten will, hat genau zwei Adressen: Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport. Beide haben Schweizer Bewilligung, beide unterstehen der Gespa, beide bieten Gratisspielguthaben in kleiner Grösse, beide binden das Guthaben an kurze Fristen und schliessen die Barauszahlung des Guthabens selbst aus. Wer den vollen Schweizer Schutz will, wettet dort, akzeptiert die Enge des Marktes, akzeptiert die Limiten, die er vor der ersten Wette setzen muss, und nimmt die geschlossene Wirkung der Gespa-Liste in Kauf.

Wer mehr Flexibilität sucht – mehr Märkte, mehr Boni, mehr Quote –, verlässt den Schweizer Rahmen. Acht Anbieter ohne Bewilligung warten mit «Bonus ohne Einzahlung»-Angeboten, die in der Schweiz nicht zugesichert sind. Die Gespa kann die Domains sperren, tut das auch, und die Anbieter tauchen unter neuen Adressen wieder auf. Das ist der Markt, den die Aufsicht nicht vollständig schliessen kann.

Wer hier wettet, wettet informiert. Der Bonus ist im Wert begrenzt (statistisch etwa 40-50 % des Nominalbetrags auf einem fairen Markt). Der Schutz fehlt (kein Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Recht, keine Schweizer Aufsicht). Die Werbung verspricht mehr, als der Markt hält. Wer das versteht, kann eine informierte Entscheidung treffen – und die fällt, je nach Risikobereitschaft, unterschiedlich aus.

Häufige Fragen

Gibt es bei Swisslos oder Loterie Romande einen Wettbonus ohne eigene Einzahlung?

Ja, aber klein und an Bedingungen gebunden. Beide Veranstalter bieten Gratisspielguthaben aus bewilligten Promotionen – typischerweise im einstelligen Frankenbereich, mit Frist von 30 Tagen, nicht auszahlbar. Das Guthaben wird auf dem Spielerkonto gutgeschrieben und kann nur für Wetten eingesetzt werden. Eine Barauszahlung des Guthabens selbst ist ausgeschlossen; Barauszahlung gibt es nur für Gewinne, die mit dem Guthaben erzielt wurden.

Warum bieten die beiden bewilligten Veranstalter nur wenige und kleine Aktionen an?

Weil Gratisspiele und Gratisguthaben nach Art. 75 Abs. 2 BGS der vorgängigen Zustimmung der Gespa bedürfen. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – eine kleine Zahl. Die Bewilligungspraxis ist eng: was nicht bewilligt ist, wird nicht angeboten. Das schützt den Markt vor aggressiven Bonusaktionen, die in anderen Rechtsräumen üblich sind.

Kann ein Aktionsguthaben ohne Einzahlung direkt ausbezahlt werden, oder bleibt es an Bedingungen gebunden?

Es bleibt an Bedingungen gebunden. Das Aktionsguthaben ist nicht auszahlbar; es dient ausschliesslich als Einsatz für Wetten. Was auszahlbar ist, sind die Gewinne, die mit dem Aktionsguthaben erzielt werden – nach den allgemeinen Auszahlungsregeln des Veranstalters (bei Swisslos bis CHF 1’000 aufs Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen aufs Bank- oder Postkonto). Das Guthaben selbst verfällt, wenn es nicht innerhalb der Frist (in der Regel 30 Tage) eingesetzt wird.

Wird der Einsatz einer Gratiswette bei einem Gewinn mit zurückgezahlt?

Nein. Bei einer klassischen Gratiswette wird nur der Nettogewinn ausgezahlt, der Einsatz ist verloren. Im Schweizer Markt gilt das ebenso: Gratisspielguthaben, das als Einsatz dient, wird mit dem Gewinn nicht zurückerstattet. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben auf eine Quote von 2.00 setzt und gewinnt, erhält CHF 20 Bruttogewinn – davon sind die CHF 10 Einsatz weg, der Gewinn auf dem Konto ist CHF 10. Die Werbung mit «gratis» bezieht sich auf den Einsatz, nicht auf den Gewinn.

Was bedeutet es für Wettende, wenn ausländische Seiten einen Bonus ohne Einzahlung ausloben?

Die ausländische Seite hat in der Regel eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder einem anderen Land – diese Lizenz hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Kraft. Der Anbieter ist hier nicht zugelassen, nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, nicht durch die Gespa überwachbar. Das Bonusangebot ist nicht zugesichert; Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter konfisziert werden. Wer dort spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens, ohne Schutz und ohne Aufsicht. Die Werbung mit «Bonus ohne Einzahlung» ist im Schweizer Kontext irreführend.

Wie werden Gewinne aus einem Aktionsguthaben besteuert, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Wetten sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund setzt diesen Freibetrag ab dem 1.1.2026 auf CHF 1’071’000; die kantonalen Freibeträge sind unterschiedlich. Wer darunter bleibt, zahlt keine Einkommensteuer auf den Wettgewinn und keine Verrechnungssteuer. Wer darüber liegt: 35 % Verrechnungssteuer werden direkt abgezogen, können aber durch Deklaration in der Steuererklärung zurückgefordert werden. Bei Gewinnen aus ausländischen Wetten gibt es keine bundesrechtliche Verrechnungssteuer; die kantonale Praxis variiert – Thurgau behandelt solche Gewinne als voll steuerbares Einkommen, andere Kantone sind zurückhaltender. Die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater geben Auskunft über die geltende Praxis am Wohnsitz.

Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»