League of Legends Wetten in der Schweiz: Was die Gespa-Liste erlaubt und was sie verbietet
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Stand: Oktober 18, 2026 – geprüft gegen die Gespa-Bewilligungsübersicht und die Sporttip-Spielregeln.
Was die Schweizer Rechtslage für League-of-Wetterser bedeutet
E-Sport gehört nicht zur Gespa-Liste der bewilligten Sportarten. Das ist der eine Satz, von dem aus alles andere auf dieser Seite läuft. Die Eidgenössische Spielbankenkommission reguliert Spielbanken; für Online-Sportwetten ist die interkantonale Geldspielaufsicht zuständig, und sie hat einen geschlossenen Katalog bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. League of Legends, Dota 2, Counter-Strike oder Valorant tauchen darin nicht auf – also auch keine Welmeisterschaft, kein Mid-Season Invitational und kein Worlds-Final. Die logische Folge: Swisslos mit seinem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport bieten League of Legends nicht an. Wer bei einem der beiden eine Wette auf einen virtuellen Wettkampf platzieren will, sucht am Wettschalter vergebens an einem Programm, das ihn nicht enthält.
Das Bundesrecht legt die Schranke fest. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) stuft Online-Sportwetten als Grossspiel ein und verlangt sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung pro Spielart (Art. 21–25 BGS); beides gilt ausschliesslich in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben zudem zwei Veranstalterinnen zugelassen – nicht mehr. Wer eine Wette auf League of Legends in der Schweiz anbietet, die nicht aus diesem Rahmen stammt, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Die Spielteilnehmerin oder der Spielteilnehmer wird nicht bestraft – aber Einsätze und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Anlaufstelle für eine Beschwerde.

Was eine ausländische Bewilligung wert ist. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Staat hat in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS). Sie schützt dem, der sie ausgestellt hat, nicht der Person, die dort einzahlt. Wer auf einer solchen Plattform spielt, hat keinen Zugang zur Spielsperre, keine Schweizer Streitschlichtung und keinen automatischen Schutz gegen unautorisierten Zugriff auf das Spielkonto; die Gespa führt kein Verfahren gegen die Anbieterin, die Daten landen in einem Rechtsraum, an den das Schweizer Datenschutzgesetz nicht herankommt. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Diese Seite beschreibt solche Angebote, sie bewirbt sie nicht.
Die Sperrliste der Gespa. Die interkantonale Geldspielaufsicht publiziert eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains; blockierte Anbieter tauchen unter neuem Domainnamen wieder auf, die Gespa spricht selbst von «Domain-Hopping» und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele sowie bet365 als gelistet. Das bedeutet: Wer in der Schweiz eine ausländische Wettseite aufruft, stösst auf eine blockierte Seite – und wer sie über einen VPN erreicht, umgeht eine Sperre, die das Gesetz gegen die Anbieterin, nicht gegen die Spielerin richtet.
Wie der Schweizer Spielerschutz funktioniert
Die Schweizer Aufsicht verlangt mehr als ein 18-Format. Wer ein Spielkonto bei Swisslos oder Loterie Romande eröffnet, muss mindestens 18 Jahre alt sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters haben, darf nicht in der Spielsperre eingetragen sein und darf sich nur einmal registrieren. Der Ausweis wird hochgeladen, die Daten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Jede Person darf nur ein Konto führen. Dieses Vorgehen ist im Geldspielgesetz und in der Verordnung geregelt (Art. 47–52 VGS); ohne diese Schritte gibt es in der Schweiz kein legales Online-Wettkonto.

Verlustlimiten setzen Spielende selbst, nicht der Staat. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 pro Periode; wer unter 21 ist, darf höchstens CHF 1’000 setzen. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Das ist nicht anonymes Online-Glücksspiel: jede Einzahlung ist nachvollziehbar, jeder Einsatz an eine gesetzte Limite gebunden, jeder Verlust wird auf das Tages-, Wochen- und Monatslimit angerechnet.
Spielsperre und Register. Wer sich selbst sperren will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage bei Swisslos blockieren – ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gesetzte Sperre kann frühestens nach drei Monaten wieder aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer spezialisierten Stelle (Art. 81 BGS); wer sich für eine kürzere Pause entscheidet, kann eine selbst gewählte Sperre bis zu sechs Monaten aktivieren (Art. 89 VGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Bei ausländischen Anbietern existiert dieses Register nicht – wer dort den Schaufelzugang sperren will, muss es bei jedem Anbieter einzeln tun, und die Sperre gilt nur dort.
Werbung und ihre Grenzen. Werbung darf weder aufdringlich noch irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Für bewilligte Anbieter gilt das, aber auch für Werbung, die im Schweizer Markt auftaucht – eine ausländische Wettseite darf in der Schweiz nicht aktiv beworben werden (Art. 74 Abs. 3 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Einwilligung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Was ein Anbieter an Bonus verspricht, steht in seinen eigenen Teilnahmebedingungen – nicht im Gesetz.
League of Legends: Wettlandschaft und Spielplan
Die Weltrangliste wird von Hardern betrieben. Riot Games organisiert die kompetitive Szene in regionalen Ligen und einem Weltturnierzyklus: den Worlds als Jahreshöhepunkt, dem Mid-Season Invitational im Frühjahr, regionalen Play-offs in LEC, LCS, LCK, LPL und weiteren Ligen sowie dem internationalen Saisonformat. Der Spielplan ist öffentlich; Daten zu Matches, Teams und Zeitplänen liegen auf der offiziellen League-of-Legends-Seite, auf Ligenseiten und in Statistikdatenbanken. Wer ein bestimmtes Spiel verfolgen will, kann es tun – was in der Schweiz fehlt, ist die Anbindung an ein bewilligtes Wettprogramm.
Was ein zugelassenes Schweizer Wettprogramm enthält. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Stand 10.09.2026) führt Fussball, Eishockey, Tennis, Basketball, Handball, Unihockey und eine Reihe weiterer Sportarten – aber keinen E-Sport und keine League-of-Legends-Veranstaltung. Was die Liste zeigt, sind die Hauptligen der klassischen Sportarten, festgelegte Wetttypen (1X2, Über/Unter, Handicap und ähnliche) und Qualifikationsphasen; was sie nicht zeigt, sind Eckball- oder Kartenmärkte, E-Sport-Wettbewerbe und Wetttypen auf Trainingsläufe. Wo der Sport fehlt, fehlt auch der Wetttyp – E-Sport ist in dieser Logik kein Wettobjekt, sondern ein Format, das die Schweiz für die Wette nicht vorsieht.
Was eine ausländische Wettseite daraus macht. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ein League-of-Legends-Programm öffnet, findet eine breite Palette an Wetten: Match-Sieger, Gesamtkills, First Blood, Handicap nach Kills, exakte Map-Ergebnisse und oft auch Spezialmärkte auf Spielerleistungen. Diese Anbieter haben ihre eigene Zahlengrundlage, ihre eigenen Quotenmodelle und ihre eigene Aufsicht durch die Behörde ihres Lizenzstaats – nicht durch die Gespa. Für Schweizer Spielerinnen und Spieler heisst das vor allem: keine Schweizer Spielerschutzregeln, keine Schweizer Sperrliste, keine Schweizer Beschwerdestelle.
Was an Wettmärkten rund um League of Legends üblich ist
Auf den internationalen Plattformen dominieren drei Markttypen. Erstens der Match-Winner: ein Zwei-Wege-Markt auf den Sieger einer Best-of-Serie, zur Quote 1.90/1.90 ein Beispiel ohne aktuelle Marktbedeutung. Zweitens die Map-Wetten: Sieger einer einzelnen Map, Handicap nach Kills oder Gesamtzahl Kills über/unter einer Linie. Drittens die Spieler- und Event-Märkte: First Blood, erster Baron, erster Drachen, exakte Teamzusammensetzung. Was davon die Schweiz je in einem Wettprogramm sehen wird, hängt allein an der Gespa-Liste – und die enthält keinen dieser Märkte.
Was eine faire Quote rechnerisch kostet
Die Quote eines Marktes trägt die Marge des Anbieters in sich. Für einen Zwei-Wege-Markt mit zwei Ausgängen gilt: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂), und die Marge = 100 % minus Auszahlungsquote. Bei einem fair wirkenden Beispiel mit Quote 1.90 auf beide Ausgänge ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 94,7 % und eine Marge von etwa 5,3 %. Das ist die Spanne, die der Anbieter aus jedem Franken Einsatz auf diesem Markt im Schnitt einbehält – nicht der Betrag, den einzelne Spielende verlieren, sondern ein statistischer Erwartungswert über alle Wetten. Ein Wettanbieter mit Schweizer Bewilligung veröffentlicht keine konsolidierte Marge für einzelne Märkte; was die Gespa verlangt, ist eine wirtschaftlich tragbare Geschäftsführung, nicht eine offengelegte Marge pro Markt. Der Wert von rund 5 % für ein 1.90/1.90-Beispiel ist ein typischer Bandwert, kein Versprechen – wirkliche Margen liegen je nach Markt und Anbieter darüber und darunter, oft mit höheren Margen für Spezialmärkte.
Schweizer Wettanbieter im Vergleich
Die folgende Übersicht zeigt die bewilligten Veranstalterinnen, dann die Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Sie vergleicht nur Aspekte, die sich aus den vorliegenden Fakten belegen lassen – über die zugelassenen Veranstalter ist die Information vollständig, über die ausländischen Anbieter sind die verifizierbaren Angaben begrenzt.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Betovo | keine | ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert |
| Coolzino | keine | ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert |
| PowBet | keine | ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert |
| Betwinner | keine | ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert |
| Betify | keine | ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert |
| Jackbit | keine | ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert |
| Sportaza | keine | ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert |
| BetAlright | keine | ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert |
Die Tabelle trennt die zwei Schweizer Veranstalterinnen klar von den übrigen Anbietern – eine Trennlinie, die das Gesetz selbst zieht. Was die zugelassenen Veranstalterinnen nicht im Programm führen, kann die übrige Liste nicht in eine Schweizer Bewilligung umdeuten.
Swisslos Sporttip – der eine Veranstalter für Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein
Das Sporttip-Programm richtet sich an Spielende mit Wohnsitz im Vertragsgebiet der Swisslos: in den Deutschschweizer Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt und volljährig ist, kann sich online bei Swisslos.ch oder über die Sporttip App (iOS, Android) registrieren und nach Verlustlimiten-Setzung wetten; eine in der App zusammengestellte Wette lässt sich per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen.
Was Sporttip an Regeln mitgibt. Mindesteinsatz CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Cash-Out ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live – aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Wettgewinn bei regulärem Ausgang, hängt vom Spielstand ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden; eine Garantie pro Markt besteht nicht.
Quotenboosts, Kombiboost und Auszahlung. Quotenboosts und Profitboosts gelten nur online, für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage beziehungsweise für ein definiertes Sportereignis; pro Spielende ist der Boost nur einmal nutzbar, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von mindestens 1.50 und stockt den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Stellen gerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Auszahlung und Verfall. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Wer seinen Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert ihn zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wallet-Auszahlungen sind zweimal pro Jahr gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Aufladen lässt sich das Wallet per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein ab CHF 20, höchstens CHF 10’000 innert 30 Tagen und nur, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt; PostFinance Pay ist eine der verfügbaren Methoden.
Wettgeschäft und Verwendung des Reingewinns. Im Geschäftsbericht 2025 weist Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe trägt; aus den Sportwetten stammen CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). League of Legends ist im Sporttip-Programm nicht enthalten.
Urteil. Swisslos Sporttip ist die einzige bewilligte Adresse für ein deutschsprachiges Sportwetten-Konto mit Schweizer Schutzrahmen – Mindestalter 18, Verlustlimiten, Spielsperre, Auszahlung auf das eigene Schweizer Bankkonto. Für eine League-of-Legends-Wette fehlt das Programm: was die Gespa nicht zulässt, bietet Sporttip nicht an. Wer auf League of Legends wetten will, findet hier kein Angebot – und gerade wegen dieser Programmlücke weicht der Markt auf ausländische Seiten aus, die in der Schweiz keine Bewilligung haben.
Loterie Romande Jouez Sport – die zweite Veranstalterin für die Romandie
Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz an der Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Das Wettprogramm enthält nur die Sportarten und Wetttypen, die die Gespa-Liste abbildet – und diese Liste schliesst League of Legends aus.
Was die Romandie-Veranstalterin mit den übrigen Regeln teilt. Die Spielregeln folgen demselben Rahmen wie Sporttip – Verlustlimiten vor der ersten Wette, Spielsperre mit Registereintrag, Auszahlung auf das eigene Konto, keine anonymen Zahlungen. Wie bei Swisslos ist das Spielkonto an einen Wohnsitz im Vertragsgebiet gebunden, und das Programm ist auf das bewilligte Set an Sportarten und Wetttypen beschränkt. Für League of Legends gilt dasselbe wie für Sporttip: kein Wettmarkt.
Urteil. Für Spielende mit Wohnsitz in der Romandie ist Jouez Sport die einzige bewilligte Online-Sportwette mit Schweizer Rahmen. Die Bewilligung deckt das ab, was die Gespa zulässt – Fussball, Eishockey, Tennis und die weiteren gelisteten Sportarten – nicht das, was die Liste nicht enthält. Auch hier heisst die Antwort auf die Frage nach League of Legends: nicht im Programm.
Betovo, Coolzino, PowBet, Betwinner, Betify, Jackbit, Sportaza, BetAlright – acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Diese acht Plattformen haben keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Staat – gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Damit fehlt der Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, es gibt keine Schweizer Beschwerdestelle, und die Gespa führt kein Verfahren gegen die Anbieterin. Wer dort spielt, tut es ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens: Einsätze und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, die Werbewege in die Schweiz sind verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS), und die Gespa-Sperrliste kann die Domain blockieren.
Was die Faktenbank trägt und was sie nicht trägt. Für keinen der acht Anbieter enthält die Faktenbank Angaben zu konkreten League-of-Legends-Märkten, Quoten, Limiten, Zahlungsmethoden, Auszahlungszeiten oder Apps. Eine verlässliche Aussage über das League-of-Legends-Programm eines dieser Anbieter lässt sich aus den vorliegenden Daten nicht ableiten; seriöse Plattformen informieren über ihr Programm auf der eigenen Seite, verlässliche Quellenmeldungen sind die Plattform selbst und unabhängige Tests. Wer dort wetten will, sollte das eigene Wettprogramm auf League-of-Legends-Verfügbarkeit prüfen, bevor er einzahlt.
Urteil über die ganze Reihe. Wer auf League of Legends wetten will und einen Schweizer Veranstalter sucht, findet im bewilligten Markt keine League-of-Legends-Wetten – die Gespa-Liste enthält E-Sport nicht. Wer aus diesem Grund auf eine ausländische Plattform ausweicht, verlässt den Schweizer Schutzrahmen: keine Schweizer Sperrliste, keine Schweizer Beschwerdestelle, keine Schweizer Aufsicht. Die Aufnahme dieser acht Anbieter in die Übersicht dient der Vollständigkeit des Marktes, den Schweizer Spielende tatsächlich antreffen; sie ist keine Empfehlung. Der Schweizer Weg bleibt: nur die zwei bewilligten Veranstalterinnen, nur das bewilligte Sportprogramm.
Was eine Wette bei Sporttip rechnerisch kostet
Eine Wette ist das Produkt aus Einsatz und Quote. Für eine Einzelwette von CHF 10 auf eine Quote von 2.50 ergibt sich ein Gewinn von CHF 25 – der Einsatz wird nicht zurückbezahlt, der Gesamtbetrag auf dem Wettschein ist CHF 35. Für eine Kombinationswette multiplizieren sich die Einzelquoten: drei Voraussagen mit 1.80, 2.10 und 1.95 ergeben eine Gesamtquote von 7’371, aus CHF 10 Einsatz wird bei korrektem Ausgang ein Gewinn von CHF 73.71. Der Gewinn wird bei Sporttip zuerst auf zwei Nachkommastellen gerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet; die Kombination aus Aufrundung und Abrundung entspricht der kaufmännischen Praxis auf 5 Rappen.
Was die Quote über den Markt verrät. Eine Quote trägt die Marge des Anbieters in sich. Für einen Zwei-Wege-Markt mit Quote 1.90 auf jedes Ergebnis liegt die Auszahlungsquote bei rund 94,7 %, die Marge bei rund 5,3 %. Bei einem Drei-Wege-Markt (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) mit typischen Quoten 1.80 / 3.40 / 4.20 ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 90,5 %, die Marge bei etwa 9,5 %. Die Marge ist die Spanne, die der Anbieter aus jedem Franken Einsatz auf diesem Markt im Durchschnitt einbehält – nicht der Betrag, den eine einzelne Spielerin verliert, sondern ein statistischer Erwartungswert über alle Wetten auf diesem Markt. Wer eine Quote annimmt, akzeptiert diese Spanne; sie ist im Preis eingepreist und nicht verhandelbar.
Wie sich das auf den Werten konkreter Wetten auswirkt. Eine Hundert-Franken-Wette auf eine Einzelquote von 1.90 bringt bei Gewinn CHF 180; davon ist der Einsatz CHF 100, der Nettogewinn CHF 80. Über lange Strecken kostet die Marge von rund 5,3 % auf diesem Zwei-Wege-Beispiel durchschnittlich CHF 5.30 pro CHF 100 Einsatz, unabhängig vom Ausgang der Wette. Bei einem Drei-Wege-Markt mit 9,5 % Marge sind es CHF 9.50 pro CHF 100. Das ist die Sprache, in der die Bücher geführt werden: nicht «Gewinnchance», sondern erwarteter Kostenanteil.
Steuern und Gewinne aus Wettanbietern ohne Schweizer Bewilligung
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst darüber besteuert; die Bundesschwelle beträgt ab 1.1.2026 CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Über der Schwelle zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, weshalb die Regel «je nach Kanton» lautet und nie ein einzelner kantonaler Betrag genannt wird. Wer mit normalen Einsätzen spielt, gewinnt weit unter der Schwelle: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn.
Was sich für ausländische Anbieter ändert. Gewinne von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung unterliegen keiner Verrechnungssteuer, weil die Schweizer Veranstalterin fehlt, die sie abziehen könnte. Die kantonale Praxis behandelt solche Gewinne aber unterschiedlich: Thurgau zum Beispiel besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag voll als Einkommen. Was im konkreten Kanton gilt, ist Sache der kantonalen Steuerverwaltung – die generelle Auskunft «Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen» deckt beide Fälle ab. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz – diese Aussage gilt unabhängig von Anbieter und Sitz.
Häufige Fragen
Sind Wetten auf League of Legends bei Swisslos oder der Loterie Romande möglich?
Nein. Beide Veranstalterinnen führen nur die Sportarten und Wetttypen der Gespa-Liste, und diese Liste enthält keinen E-Sport und kein League of Legends. Ein Wettschein auf ein virtuelles Sportereignis lässt sich weder bei Sporttip noch bei Jouez Sport platzieren; das Programm endet bei den bewilligten Sportarten.
Was bedeutet es, dass E-Sport nicht auf der Liste der Gespa steht?
Die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS) ist abschliessend: was nicht drauf steht, darf in der Schweiz nicht als Sportwette angeboten werden. E-Sport fehlt, also ist League of Legends als Wettobjekt in der Schweiz nicht zugelassen – die Gespa-Bewilligung deckt das nicht ab, und kein Veranstalter kann sie durch eigene Erweiterung ersetzen.
Welchen Schutz bietet eine Schweizer Bewilligung, den eine ausländische Seite nicht bietet?
Eine Schweizer Bewilligung bringt die geprüfte Identität (Art. 47–52 VGS), die Pflicht zur Selbstlimitensetzung (Art. 87 VGS), die Spielsperre mit Registereintrag (Art. 80–82 BGS), die Auszahlung auf das eigene Schweizer Konto (Art. 50 Abs. 2 VGS) und die Aufsicht durch die interkantonale Geldspielaufsicht. Bei einer ausländischen Seite fehlen diese Schritte; es gibt keine Schweizer Beschwerdestelle und keine Schweizer Sperrliste, die für die Plattform gilt.
Wie werden Gewinne von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung besteuert?
Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer, weil die Schweizer Veranstalterin fehlt, die sie abziehen könnte. Die kantonale Praxis ist uneinheitlich: einige Kantone besteuern solche Gewinne voll als Einkommen, andere wenden den Steuerfreibetrag an. «Je nach Kanton» ist die zutreffende Formel – die Auskunft der kantonalen Steuerverwaltung oder eines Steuerberaters klärt den konkreten Fall.
Welche Verlustlimiten müssen bei einem Schweizer Veranstalter vor der ersten Wette gesetzt werden?
Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 pro Periode; für unter 21-Jährige liegt die Obergrenze bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Ohne gesetzte Limiten lässt sich keine Wette platzieren.
Was ist die Sperrliste der Gespa, und was bedeutet sie für Wettseiten aus dem Ausland?
Die Sperrliste (Art. 86–93 BGS) ist die Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains; blockierte Anbieter tauchen oft unter neuem Domainnamen wieder auf, ein Phänomen, das die Gespa selbst «Domain-Hopping» nennt. Für Schweizer Spielende heisst das: Der Aufruf einer gesperrten Seite scheitert, und wer über die Sperre hinweg spielt, tut es ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens – ohne Schutz, ohne Beschwerdeweg, mit dem Risiko der Einziehung von Einsätzen und Gewinnen in einem Strafverfahren gegen die Anbieterin.
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Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»
