Squash wetten in der Schweiz: Was die bewilligten Veranstalter anbieten und was es kostet

Updated Oktober 2026
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Ein leerer Squashcourt mit weissen Wänden und hellem Holzboden, ein Ball liegt in der Mitte, Deckenlicht spiegelt sich im Parkett.

Stand: Oktober 18, 2026 · geprüft gegen die Gespa-Liste (Version 10.09.2026) und die Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Squash gehört nicht zu den Sportarten, an denen sich in der Schweiz ein Wettmarkt von allein entzündet. Wer hier auf ein Match tippen will, geht zuerst durch eine sehr kurze Tür: nur Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen Sportwetten überhaupt anbieten, und was sie anbieten, richtet sich nach einer geschlossenen Liste der Aufsichtsbehörde Gespa. Was in dieser Liste nicht steht, wird auch nicht programmiert. Werbung für nicht bewilligte Anbieter ist nach Art. 74 Abs. 3 des Geldspielgesetzes (BGS) verboten und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden. Wer aus der Schweiz trotzdem bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat dort weder einen Schweizer Schutz noch einen Rekursweg, und die Auszahlung läuft ausserhalb des Schweizer Steuerrechts.

Die ehrliche Ausgangslage für diesen Text: Squash ist eine Randsportart, nicht jeder Anlass taucht im Programm auf, und selbst wenn er auftaucht, kann das Wettprogramm schmal ausfallen. Wer ein Auswahlmatch erwartet wie bei den Fussball-Ligen, wird das bei Squash selten finden. Wer mit Quotenboost, Kombiboost, Cash-Out und klaren Verlustlimiten umgehen kann, findet bei Swisslos ein vollständig ausgestattetes Angebot — vorausgesetzt, ein Squash-Match steht im Programm.

Was Squash als Wettsport in der Schweiz ausmacht

Squash wird professionell in zwei Welten gespielt: der PSA World Tour mit den höchstklassifizierten Turnieren und der World Squash Federation, die unter anderem Weltmeisterschaften und kontinentale Titelkämpfe organisiert. Die Saison ist lang, Turnierwochen ziehen sich, einzelne Events dauern drei bis fünf Tage. Für eine Wette heisst das: es gibt Anlässe, oft aber nicht in der Frequenz eines Fussball-Spieltags, und der Spielplan ist dünn gesät im Vergleich zu klassischen Wettsportarten.

Ein Squashschläger lehnt an der Glaswand eines leeren Courts, draussen fällt Tageslicht in den Gang.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die üblichen Wettmärkte bei einem grossen Anbieter beschränken sich in dieser Sportart meist auf den Match-Sieger. Über zwei oder drei Sätze hinweg, mit Handicap oder Gesamtsätzen — das hängt vom Veranstalter ab, und in der Schweiz hängt es von der Gespa-Liste ab, die nur die Wettarten zulässt, die sie ausdrücklich nennt. Tiebreak-Sätze, «First to five», Satzvorsprung — solche Feinheiten findet sich eher in ausländischen Programmen; ob Sporttip sie anbietet, hängt davon ab, was die Gespa für Squash freigibt und was Swisslos tatsächlich ins Programm nimmt. Eine ausländische Plattform listet Squash gross, in der Schweiz gilt: closed list, kein Spielraum.

Das Quotenbild ist entsprechend schmal. Wo es nur den Sieger gibt, fallen die Quoten für klare Favoriten tief, für Aussenseiter hoch, und die Marge ist über alle Märkte hinweg dieselbe, die der Veranstalter kalkuliert. Wer auf Squash wettet, vergleicht selten Quoten zwischen Anbietern, weil es in der Schweiz keinen Quotenvergleich gibt — es gibt zwei Veranstalter, jeder in seinem Kantonalgebiet, und sonst nichts. Wer Quoten vergleichen will, vergleicht am ehesten die Tiefst- und Höchststände innerhalb eines Programms und überlegt sich, was ein Markt wert ist, wenn ein Match einseitig verläuft.

Wer in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten darf

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) teilt Geldspiele in zwei Klassen: Geschicklichkeitsspiele und Grossspiele, und Grossspiele wiederum in Lotterien, Sportwetten und Casinospiele. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel, sie brauchen eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Die Konzession gilt nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz. Aufsichtsbehörde ist die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) mit dem Geldspielkonkordat seit 1. Januar 2021. Die ESBK beaufsichtigt nur Casinos, nicht die Sportwetten.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Es gibt keine dritte Schweizer Sportwetten-Bewilligung, und es wird keine geben, solange das BGS die beiden als bezweckte Anbieter festschreibt. Was die Gespa veröffentlicht, ist eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren — Stand 2025 mit 671 Domains. Eine Liste bewilligter ausländischer Buchmacher existiert nicht, weil keine bewilligt sind.

Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, spielt ohne Schweizer Spielerschutz, ohne Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Rekursweg. Ausländische Lizenzen aus Malta, Curaçao oder Deutschland haben in der Schweiz keine Geltung. Die Spielbankenaufsicht eines anderen Staates schützt keine Schweizer Spielerin und keinen Schweizer Spieler. Strafbar macht sich nach bundesgerichtlicher Lesart der Anbieter, nicht der Spieler — aber Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und nach kantonalem Recht thurgau Grossspielgewinne aus dem Ausland sind vollumfänglich steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.

Was die Gespa-Liste erlaubt und was nicht

Die Liste der zuschreibbaren Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten wird von der Gespa geführt und ist die einzige Grundlage, nach der Sporttip und Jouez Sport ihr Programm gestalten dürfen. Die Liste wird regelmässig aktualisiert; die im Text verwendete Version datiert auf 10.09.2026. Was nicht in dieser Liste steht, ist nicht bewilligungsfähig, und was nicht bewilligt ist, darf nicht angeboten werden.

Für Squash bedeutet das: Es gibt nur die Wetten, die Squll explizit auf der Liste freigibt. Eckball- und Kartenmärkte, wie sie im Fussball üblich sind, gibt es im Squash ohnehin nicht; die Frage ist, welche Match-Märkte (Sieger, Handicap, Satzwetten, Gesamtsätze) die Liste für Squash überhaupt vorsieht. Das ist eine Frage, die der Blick auf das Wettprogramm von Sporttip beantwortet, nicht eine, die eine Faustregel beantworten kann. Wettkämpfe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS ausgeschlossen.

Eine weitere Schranke: Wer selbst am Wettereignis teilnimmt, darf darauf nicht wetten (Art. 21 Abs. 2 BGS). Wer also in einem Squash-Turnier aufläuft, kann auf den eigenen Match nicht tippen. Das gilt auch für Trainer und Funktionäre, soweit sie in das Ereignis eingebunden sind. Live-Wetten sind zulässig, vorbehaltlich der Bewilligung des jeweiligen Veranstalters; eine grundsätzliche Sperre bestimmter Live-Märkte kennt das BGS nicht.

Was die Liste nicht enthält, ist ebenso aufschlussreich wie das, was sie enthält. Keine Corner- oder Kartenmärkte — was bei Squash logisch ist, aber bei Fussball regelmässig diskutiert wird. Kein Esports. Keine Wetten auf Trainingsläufe, politische Ereignisse, Wetter oder Fernsehshows. Virtuelle Sportwetten sind im Statut nicht ausdrücklich geregelt; in der Gespa-Liste erscheinen sie nicht, also sind sie auch nicht bewilligt.

Sporttip: das Programm, die Quoten, die Mechanik

Swisslos betreibt Sporttip als Sportwettenprodukt, basierend auf der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sitz der Genossenschaft ist Basel. Die Sportwetten sind im Geschäftsbericht 2025 ausgewiesen: 2025 stammten CHF 109 Mio. aus den Sportwetten (Vorjahr CHF 122 Mio.), und der Reingewinn von CHF 562 Mio. verteilte sich zu CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und zu CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Das ist der Hintergrund, vor dem Sporttip sein Programm aufstellt.

Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in diesem Gebiet wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann ein Online-Konto eröffnen. Wer in einem Westschweizer Kanton wohnt, geht zu Jouez Sport. Die Trennung ist hart: Eine Adresse im Kanton Waadt eröffnet kein Swisslos-Konto, eine Adresse im Kanton Zürich eröffnet kein Loterie-Romande-Konto.

Mindesteinsatz bei Sporttip ist CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette. Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Die Limiten können von Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit hohen Einsätzen unterwegs hegt, ist hier falsch, und wer mit Kleinstbeträgen spielt, ist richtig.

Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist, besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem potenziellen Gewinn bei regulärem Abschluss, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer Cash-Out als Werkzeug nutzt, akzeptiert, dass er den Endwert nicht selbst bestimmt.

Beim Kombiboost sind vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 erforderlich, online und nur für Prematch-, Live- oder Systemwetten. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich nach Anzahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Der Boost wird auf den Nettogewinn gewährt, nicht auf den Einsatz, und ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Wer den Boost mitnimmt, spielt ihn auf das, was am Ende als Nettogewinn übrig bleibt.

Quotenboosts und Profitboosts sind nur online nutzbar, jeweils einmal pro Wettende, und nur für Prematch-Einzelwetten. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Es sind keine Dauerboosts, es sind Angebote auf konkrete Ereignisse, und sie verschwinden, sobald das Ereignis startet oder der Boost ausläuft.

Der Gewinn berechnet sich als Einsatz mal Quote; bei Kombinationswetten als Produkt der Einzelquoten, zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Eine Livewette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert wird, wird mit Quote 1.00 gewertet; in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, VAR-Entscheid) kann Swisslos die Wette ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Das ist eine Härtefallklausel, die nicht den Normalfall betrifft, aber in den Spielregeln ausdrücklich steht.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wer eine Squash-Wette abschliesst, sollte wissen, dass Turnierabbrüche oder Verletzungsabsagen gerade bei dieser Sportart nicht ungewöhnlich sind und die 48-Stunden-Regel hier eine echte Bedeutung hat.

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Wer eine Auszahlung bestreitet, hat dies innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief zu tun. Das sind die Verfalls- und Einsprachefristen, sie stehen in den Spielregeln, und sie sind ungewöhnlich: ein Gewinn, der nicht abgeholt wird, fällt nicht einfach stehen, er verfällt.

Jouez Sport: was die Westschweiz anbietet

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz und Kontaktadresse ist Lausanne, Avenue de Provence 14. Die Loterie Romande betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Wer in einem dieser sechs Kantone wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen und online oder an einer Verkaufsstelle spielen.

Die Spielregeln und das Wettprogramm folgen demselben Rahmen wie Sporttip: geschlossene Gespa-Liste, Sportwetten als Grossspiel, Swisslos und Loterie Romande als die zwei zugelassenen Veranstalter. Was Jouez Sport inhaltlich anders aufstellt als Sporttip — Programmbreite, Quotenbild, Sonderaktionen — gehört in den Vergleich der beiden Produkte und in den Blick ins aktuelle Wettprogramm, nicht in eine allgemeine Aussage. Ein Schweizer Squash-Spieler aus Lausanne spielt bei Jouez Sport, ein Schweizer Squash-Spieler aus Bern spielt bei Sporttip. Die Auswahl zwischen den beiden ist keine Wahl, sondern eine Adresse.

Spielerschutz: Limiten, Pausen, Sperre

Wer bei Sporttip oder Jouez Sport mitwetten will, durchläuft zuerst den Spielerschutz, der vom Geldspielgesetz und von den Spielregeln der Veranstalter vorgegeben wird. Vor der ersten Online-Teilnahme bei Sporttip müssen Verlustlimiten für einen, sieben und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 pro Periode. Unter 21 Jahren liegt die Obergrenze bei CHF 1’000 pro Periode. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; das BGS sieht 24 Stunden vor, Swisslos und Loterie Romande wenden die längere Frist an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30-Tage-Perioden möglich.

Ein Frottiertuch und eine Trinkflasche liegen auf einer Bank neben einer Sporttasche in einer ruhigen Garderobe.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Die Selbstsperre bei Swisslos ist produktbezogen und auf eine Dauer von einem bis 180 Tagen einstellbar; eine Sperre vor Fristablauf lässt sich nicht aufheben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für die Casinos einschliesslich der Online-Casinos sowie für Liechtenstein. Das gemeinsame Register ist die praktische Seite der Schutzrahmen, weil eine einmal eingetragene Sperre sich nicht durch Wechsel des Veranstalters umgehen lässt. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Beteiligung einer Fachstelle (Art. 84 VGS).

Wer sich gegen eine Spielsperre wehrt oder eine Auszahlung bestreitet, hat die Verfahrenswege der Spielregeln zu nutzen — bei Swisslos innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief. Wer eine Pause braucht, kann eine Selbstpause von bis zu sechs Monaten verlangen (Art. 89 VGS); diese Pause ist nicht an eine Sperre gebunden, sie ist eine freiwillige Atempause.

Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt: Bei 200 Versuchen wurde in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz an der Verkaufsstelle für wirksam hält, sollte das nicht tun — der Schutz an der Verkaufsstelle ist löchrig. Die Online-Registrierung verlangt eine Identitätsprüfung, die Verkaufsstelle tut es nicht immer.

Registrierung, Verifikation, Auszahlung

Wer bei Swisslos ein Online-Konto eröffnen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet haben und darf keine Spielsperre haben. Jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis geprüft, die Adresse wird gegen eine Adressdatenbank abgeglichen. Wer diese Hürde nicht nimmt, kann nicht spielen, und wer sie nimmt, kann spielen, aber nicht zwingend so, wie er es sich vorstellt — die Limiten sind gesetzt, die Auszahlung läuft auf das eigene Konto, und ein Wallet-Kauf unterliegt der 30-Tage-Obergrenzeinlage von CHF 10’000 sowie der Höchstbetragsgrenze von CHF 9’999 im Wallet.

Spielguthaben wird per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft, Mindestbetrag CHF 20. Eine anerkannte Zahlungsart ist PostFinance Pay: Die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt, das Wallet wird aufgeladen, der Spieleinsatz folgt. Käufe über der 30-Tage-Limite werden abgelehnt.

Die Auszahlung ist streng an den Kontoinhaber gebunden: Auszahlungen gehen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, das auf den Namen der Spielerin oder des Spielers lautet. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen kostenlos; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden. Die Überweisung erfolgt innert fünf bis zehn Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar — wer einen Bonus erhält, spielt damit, und ein allfälliger Gewinn aus diesem Guthaben wird auf das übertragbare Spielguthaben gebucht, nicht direkt ausbezahlt.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Das sind die Auszahlungswege, sie sind eng, sie sind nachvollziehbar, und sie sind nicht anonym — wer bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat diese Kanäle nicht.

Steuern auf Wettgewinne

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind nach dem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Wer unter diesem Betrag bleibt, zahlt keine Einkommensteuer auf den Gewinn und keine Verrechnungssteuer; das ist der Normalfall für eine Squash-Wette. Wer darüber liegt, hat eine Verrechnungssteuer von 35 % auf den Gewinn, die der Veranstalter direkt abzieht und die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann.

Der kantonale Steuerfreibetrag weicht vom Bundesfreibetrag ab. Die Faustregel «je nach Kanton» gilt, weil die kantonalen Freibeträge und Tarife unterschiedlich sind; eine einzige kantonale Zahl im Text wäre falsch, eine einzelne kantonale Aussage wäre unvollständig. Wer einen grossen Gewinn macht, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater.

Gewinne ausländischer Anbieter fallen nicht unter die Schweizer Verrechnungssteuer. Nach der kantonalen Praxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch vollumfänglich steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Andere Kantone handhaben das anders; eine Aussage «alle Kantone besteuern Auslandsgewinne» wäre zu pauschal, eine Aussage «kein Kanton besteuert Auslandsgewinne» wäre falsch. Eine Wetteinsatzsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht; wer eine «Wettsteuer» auf dem Wettschein sieht, sieht sie nicht in der Schweiz.

Werbung, Boni, Promo-Codes

Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für nicht in der Schweiz bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Wer also auf einer ausländischen Plattform mit «Schweizer Spieler willkommen»-Werbung landet, sieht eine Werbung, die gegen Schweizer Recht verstösst; die Plattform kann belangt werden, der Spieler kann es nicht.

Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat die Gespa 24 Zusagen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die regulatorische Hürde, hinter der die Bonusprogramme der beiden Veranstalter stehen. Bonusbeträge und Bedingungen kommen aus den Spielregeln der Veranstalter, nicht aus dem BGS. Promo-Codes werden in diesem Text nicht abgedruckt; ein gültiger Code wechselt, ein abgedruckter Code ist zum Zeitpunkt des Lesens oft ungültig.

Offshore-Anbieter: was die Werbung verschweigt

Wer aus der Schweiz bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat folgende Ausgangslage: Die Lizenz des Anbieters (Malta, Curaçao, Deutschland) hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Das Anbieten ist eine Straftat nach Art. 130 BGS — bis drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis fünf Jahre. Der Spieler wird nicht bestraft, aber Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht kein Schweizer Schutz im Streitfall.

Die Sperrliste der Gespa listet Domains ausländischer Anbieter, die per DNS-Sperre für Schweizer Internetanschlüsse unzugänglich gemacht werden; Ende 2025 waren es 671 Domains. Die Liste wird fortlaufend ergänzt; gesperrte Domains werden durch andere Domains ersetzt, das nennt sich Domain-Hopping, und es ist ein Katz-und-Maus-Spiel. Wer einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung nutzt, nutzt eine Seite, die heute erreichbar und morgen gesperrt sein kann.

Die Werbung dieser Anbieter ist typischerweise aggressiv: hohe Bonusangebote, breite Sportprogramme, Squash gross im Programm. Das ist die Verkaufsfläche, nicht die Substanz. Wer Squash bei einem ausländischen Anbieter spielt, spielt ohne Schweizer Verlustlimite, ohne Schweizer Selbstsperre, ohne Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Auszahlungsweg. Was er bekommt, ist ein ausländisches Bonusprogramm mit ausländischen Bedingungen und ausländischem Steuerrisiko — je nach Kanton.

Vergleich der bewilligten Veranstalter

Veranstalter Produkt Bewilligung Zuständigkeit Sitz
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung (Grossspiel unter BGS; Aufsicht Gespa) Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein Basel
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung (Grossspiel unter BGS; Aufsicht Gespa) Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD, VS Lausanne

Die Tabelle zeigt die operative Form; die operative Auswahl ist die Adresse. Wer in Lausanne wohnt, geht zur Loterie Romande, wer in Bern wohnt, geht zu Swisslos. Wer zwischen den beiden vergleicht, vergleicht zwei Produkte desselben regulatorischen Rahmens, nicht zwei verschiedene Rechtsräume. Beide tragen die Spielregeln des BGS, beide stehen unter Gespa-Aufsicht, beide haben die Spielbewilligung für Sportwetten. Was sie unterscheidet, ist das Programm, nicht die Lizenz.

Was die Tabelle nicht zeigt: das Wettprogramm zum Zeitpunkt des Lesens, die Quoten im aktuellen Squash-Angebot, die Sonderaktionen, die Auszahlungsmodalitäten im Detail. Diese Informationen wechseln, sie stehen im Wettprogramm von Sporttip beziehungsweise Jouez Sport, und sie sind der Grund, warum ein Blick ins Programm vor einer Wette wichtiger ist als jede Tabelle.

Ausländische Anbieter im Überblick

Die folgende Übersicht listet Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, die im Sportwetten-Marketing auftauchen und von Schweizer Spielern gelegentlich genutzt werden. Sie sind hier ausdrücklich nicht empfohlen; sie sind aufgeführt, damit ein Leser, der den Namen kennt, weiss, woran er ist.

Anbieter Schweizer Bewilligung Lizenzstatus in der Schweiz
22Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste
1xBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste
myBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste
Pribet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste
Funbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste
Boomerang Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste
Roobet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste

Die Tabelle ist absichtlich kurz. Was hier nicht aufgeführt ist, lässt sich über die Gespa-Sperrliste prüfen, die tagesaktuell geführt wird. Wer einen Anbieter in der Liste nicht findet, sollte nicht automatisch davon ausgehen, dass er bewilligt ist — die Umkehrung gilt: bewlligt sind nur die beiden in der ersten Tabelle.

Wie Quoten entstehen und was die Marge bedeutet

Eine Quote ist die Multiplikation des Einsatzes zum möglichen Gewinn: Einsatz mal Quote = Bruttogewinn, Bruttogewinn minus Einsatz = Nettogewinn. Eine Quote von 2.10 auf einen Einsatz von CHF 10 ergibt einen Bruttogewinn von CHF 21 und einen Nettogewinn von CHF 11. Das ist die Mechanik, die jeder Wettschein zeigt.

Die Marge ist das, was der Veranstalter im Schnitt pro Markt behält. In einem Zwei-Wege-Markt mit zwei gleich wahrscheinlichen Ausgängen ergibt eine mathematisch faire Linie (Auszahlungsquote 100 %) Quoten von 2.00 / 2.00. Wenn der Veranstalter Quoten von 1.90 / 1.90 anbietet, ist die Auszahlungsquote 1 / (1/1.90 + 1/1.90) = 0.9524, also etwa 95.2 %, und die Marge etwa 4.8 %. Das ist die Bandbreite, in der sich Margen bei grossen Veranstaltern typischerweise bewegen; sie ist ein Mittelwert über viele Märkte, nicht ein Wert für jeden einzelnen Markt.

In einem Squash-Markt mit nur einem Sieger-Markt ist die Mechanik dieselbe: Zwei Ausgänge, zwei Quoten, eine implizite Wahrscheinlichkeit. Eine Quote von 1.40 entspricht einer impliziten Wahrscheinlichkeit von etwa 71.4 %, eine Quote von 3.50 entspricht etwa 28.6 %. Zusammen ergibt das 100 % Wahrscheinlichkeit, bevor die Marge eingerechnet wird; nach der Marge ergibt sich mehr als 100 %. Genau diese Differenz ist der Vorteil des Veranstalters.

Die Marge ist nicht versteckt — sie ist in jeder Quote eingerechnet. Wer Quoten vergleicht, vergleicht Margen. Wer über lange Strecken spielt, spielt gegen diese Marge. Sie ist der Preis, den die Spielerin für die Wette zahlt, und sie ist der Grund, warum kein System, kein Tipp, keine Strategie sie aufhebt: jede Wette kostet im Mittel ihre Marge, und ob eine einzelne Wette gewinnt, ändert daran nichts.

Beispielrechnung: Marge auf einem Zwei-Wege-Markt

Ein illustratives Beispiel ohne Sortierprofil: Ein Veranstalter bietet auf einen Squash-Match die Quote 1.90 auf Spielerin A und 1.90 auf Spielerin B. Das ist ein Zwei-Wege-Markt mit zwei gleich wahrscheinlichen Ausgängen nach der Veranstaltermeinung. Die Auszahlungsquote berechnet sich als Kehrwert der Summe der Kehrwerte der Quoten: 1 / (1/1.90 + 1/1.90) = 1 / (0.5263 + 0.5263) = 1 / 1.0526 = 0.9524. Das sind 95.24 %. Die Marge ist 1 minus Auszahlungsquote, also 4.76 %.

Das bedeutet: Von jedem CHF 100, das insgesamt auf diesen Markt gesetzt wird, zahlt der Veranstalter im Mittel CHF 95.24 als Gewinne aus und behält CHF 4.76. Die Bandbreite der Marge für einen vergleichbaren Markt bei den bewilligten Schweizer Veranstaltern liegt im Bereich von etwa vier bis sechs Prozent, abhängig vom Markt und vom Zeitpunkt. Wer auf Squash wettet, wettet gegen eine Marge in dieser Bandbreite.

Was die Rechnung nicht zeigt: Die Marge ist über viele Wetten konstant, nicht über eine einzelne Wette. Eine einzelne Wette kann alles oder nichts bringen. Über hundert Wetten mittelt sich der Vorteil des Veranstalters heraus — das ist die Mathematik, nicht das Schicksal. Wer Squash wettet, sollte sich bewusst sein, dass er gegen diese Marge spielt, und das ist die einzige ehrliche Mechanik, die es zu verstehen gibt.

Wie der Gewinn berechnet wird

Eine Einzelwette ist Einsatz mal Quote: CHF 20 mal 2.40 ergibt einen Bruttogewinn von CHF 48, einen Nettogewinn von CHF 28. Eine Kombiwette ist Produkt der Einzelquoten: 1.80 mal 2.10 mal 1.95 ergibt 7’371; CHF 10 Einsatz mal 7’371 ergibt einen Bruttogewinn von CHF 73.71, Nettogewinn CHF 63.71. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet — aus 73.71 wird 73.70 (73’715 wird aufgerundet auf 73.72, dann abgerundet auf fünf Rappen genau auf 73.70).

Der Bruttogewinn ist der Betrag, der dem Wallet gutgeschrieben wird. Bei einem Gewinn von mehr als CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung wird der Betrag automatisch innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen, sofern die Zahlungsverbindung bekannt ist. Kleinere Gewinne bleiben im Wallet und werden beim nächsten Auszahlungsantrag mit ausbezahlt.

Der Nettogewinn ist die Differenz aus Bruttogewinn und Einsatz. Wer mit Kombiboost spielt, lässt sich den Boost auf den Nettogewinn anrechnen, nicht auf den Einsatz — die Mechanik ist also nicht «Einsatz zurück», sondern «Gewinn erhöht». Wer den Boost bei einer Quote von 7’371 auf zehn Voraussagen erhält, bekommt 40 % auf den Nettogewinn, also nicht CHF 73.71, sondern CHF 73.71 + 40 % von CHF 63.71 = CHF 73.71 + CHF 25.48 = CHF 99.19, auf fünf Rappen genau abgerundet. Diese Mechanik ist die Standardrechnung bei Sporttip.

Was die Rechnung nicht zeigt: die Steuern. Wer unter dem Bundesfreibetrag von CHF 1’071’000 bleibt, hat keine Einkommensteuer auf den Gewinn und keine Verrechnungssteuer; wer darüber liegt, hat 35 % Verrechnungssteuer, die er über die Steuererklärung zurückfordern kann. Der kantonale Freibetrag weicht vom Bundesfreibetrag ab und ist «je nach Kanton» anders.

Häufige Fragen zu Squash-Wetten in der Schweiz

Dürfen in der Schweiz Squash-Wetten online abgeschlossen werden?

Ja, aber nur bei Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport. Beide haben eine Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz und stehen unter Aufsicht der Gespa. Andere Anbieter dürfen in der Schweiz keine Sportwetten anbieten, ihre Werbung ist verboten und ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen.

Ist Squash auf der Gespa-Liste der zuschreibbaren Sportarten?

Die Liste der zuschreibbaren Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten wird von der Gespa geführt und periodisch aktualisiert (im Text verwendet: Version 10.09.2026). Welche Squash-Wettarten und Squash-Wettbewerbe aktuell auf dieser Liste stehen, ist im Wetterprogramm von Sporttip beziehungsweise Jouez Sport ersichtlich. Die Liste ist geschlossen; was nicht drauf steht, wird nicht programmiert.

Wie entsteht eine Quote, und was bedeutet die Marge?

Eine Quote ist die Multiplikation des Einsatzes zum Bruttogewinn; der Nettogewinn ist Bruttogewinn minus Einsatz. In einem Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90 beträgt die Auszahlungsquote 1 / (1/1.90 + 1/1.90) = 0.9524, also 95.24 %, und die Marge 4.76 %. Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter im Mittel behält, und sie ist der Preis, den die Spielerin langfristig zahlt.

Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet?

Bruttogewinn = Einsatz mal Quote. Bei einer Kombiwette ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Bei Gewinnen über CHF 1’000 erfolgt die Auszahlung innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto, darunter bleibt der Betrag im Spielguthaben.

Welche Verlustlimiten gelten vor der ersten Wette?

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für einen, sieben und 30 Tage gesetzt werden, mit Obergrenze CHF 9’999 pro Periode (unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Spielsperre ist produktbezogen und auf ein bis 180 Tage einstellbar; eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Sperrregister eingetragen und gilt auch für Casinos.

Warum gilt auch bei Squash kein Tipp als sicher?

Eine Wette ist eine Wette auf einen unsicheren Ausgang; kein System, keine Statistik und keine Insiderinformation macht einen einzelnen Tipp sicher. Quoten spiegeln implizite Wahrscheinlichkeiten wider, die Marge des Veranstalters ist bereits eingerechnet, und Überraschungen gehören zum Sport. Wer auf Squash wettet, wettet gegen eine Marge und auf einen Ausgang, der nicht feststeht.

Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»