Wer in der Schweiz Wetten annimmt – und wer nicht

Updated Oktober 2026
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Ein leerer Ladentisch aus Holz mit einem Stapel unbeschriebener Papierzettel und einem Kugelschreiber, durch das Schaufenster fällt Tageslicht.

Wer in der Schweiz ein Wettbüro betreibt, ist keine Frage des Marketings. Es ist eine Frage des Gesetzes. Das Geldspielgesetz lässt nur zwei Veranstalter zu, und beide gehören den Kantonen. Wer dort einzahlt, bekommt eine Bewilligung, ein Sperrregister und gesetzlich geregelten Spielerschutz. Wer es anderswo versucht, landet bei einer ausländischen Marke ohne Schweizer Bewilligung – und ohne jede Schweizer Anlaufstelle, falls etwas schiefgeht.

Datenstand: Oktober 18, 2026 – geprüft gegen die Gespa-Publikationen und die Statuten von Swisslos und Loterie Romande.

Wie eine Wette im Wettbüro funktioniert

Ein Wettschein ist im Kern eine Rechnung mit offenem Ausgang. Wer einen Tipp abgibt, nennt ein Ereignis, einen Ausgang und einen Einsatz. Der Anbieter nennt eine Quote. Gewinn gibt es nur, wenn der Ausgang eintrifft; dann multipliziert sich der Einsatz mit der Quote. Verliert der Tipp, ist der Einsatz weg.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

Bei Sporttip, dem Sportwetten-Angebot von Swisslos, läuft diese Rechnung auf zwei Nachkommastellen genau. Das Geld wird zuerst aufgerundet, dann auf fünf Rappen abgerundet. Aus einem Bruttogewinn von CHF 12’347 werden so CHF 12’345. Bei einer Kombinationswette gilt nicht die einzelne Quote, sondern die Gesamtquote, also das Produkt der Einzelquoten aller Tipps auf dem Schein. Vier Tipps zu 1.80, 2.10, 1.95 und 2.25 ergeben eine Gesamtquote von rund 15.85 – ein Einsatz von CHF 10 bringt dann einen Bruttogewinn von etwa CHF 158.50, abzüglich der Einsatz selbst zählt nur der Nettogewinn.

Die Quote, die der Anbieter nennt, ist nicht der faire Preis für den Ausgang. In ihr steckt eine Marge, also der Anteil, den der Veranstalter im Durchschnitt einbehält. Eine faire Münze – Kopf oder Zahl, jedes mit 50 % Wahrscheinlichkeit – hätte zwei Quoten von 2.00. Tatsächlich liegen sie in der Regel tiefer, und genau die Differenz zur 2.00 ist die Marge. Was das in Franken heisst, wenn der Anbieter die Quoten symmetrisch bei 1.90 / 1.90 ansetzt, ist eine Rechnung, die auf jeder Wette still mitläuft.

Bei einer angenommenen Auszahlung von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.95, also rund 95 %, behält der Anbieter rund 5 % von dem, was auf diesen Markt gesetzt wird. In einem illustrativen Zwei-Wege-Markt mit zwei Quoten von 1.90 liegt die Marge damit in der Grössenordnung von etwa 5 %. Das ist die Grössenordnung, in der sich seriöse Anbieter bewegen. Sie ist keine Einzelfallzahl, sondern eine Bandbreite, die je nach Markt, Sport und Zeitpunkt variiert; sie verschiebt sich mit jedem Tipp, den die Kundschaft setzt, weil professionelle Spielende den Anbieter zwingen, die Quoten anzupassen.

Der praktische Punkt: Wer CHF 100 auf einen Zwei-Wege-Markt mit 1.90 / 1.90 setzt, riskiert den Einsatz für einen Bruttogewinn von CHF 190. Im Schnitt von vielen Wetten verliert diese Person etwa CHF 5. Das ist der Preis, den die Quote für das Spielen mit dem Anbieter verlangt – und er steht in jeder einzelnen Quote drin, nicht erst am Ende des Monats.

Einzelwette, Kombiwette, Systemwette

Der Schein unterscheidet drei Formen. Die Einzelwette setzt auf einen Ausgang; gewonnen oder verloren, keine Zwischenstufe. Die Kombiwette verknüpft mehrere Ausgänge, die alle eintreffen müssen; die Gesamtquote ist das Produkt, der Gewinn entsprechend höher, das Risiko ebenso. Die Systemwette bricht eine Kombination in mehrere Teilkombinationen auf, von denen nicht alle eintreffen müssen; sie kostet mehr Einsatz, fängt aber den einen Fehltipp ab.

Bei Sporttip ist die Reihenfolge der Quotenmultiplikation in den Teilnahmebedingungen festgelegt. Was im Wettprogramm nicht ausdrücklich als kombinierbar angeboten wird, bleibt in der Regel nicht kombinierbar – voneinander abhängige Ausgänge desselben Spiels etwa, wie «Heimsieg» und «über 2.5 Tore im Spiel», werden nur über die Bet-Builder-Funktion zusammengeführt. Wer es trotzdem schafft, eine unzulässige Kombination zu platzieren, dem kann die ganze Wette nachträglich für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden.

Livewette und Cash-Out

Die Livewette setzt während des Spiels. Sie hat bei Sporttip eine wichtige Einschränkung: Eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert wird, zählt mit Quote 1.00 – der Einsatz wird zurückgegeben, mehr nicht. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Schiedsrichterentscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Das ist eine technische Schutzregel, keine Schikane: Sie verhindert, dass Spielende auf Ereignisse tippen, die gerade eingetreten sind.

Cash-Out heisst, die Wette vor dem Ende des Spiels an den Anbieter zurückzuverkaufen. Bei Sporttip funktioniert das für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, online und vor Spielbeginn, aber nur als vollständiges Cash-Out – eine Teilauszahlung ist nicht vorgesehen. Der angebotene Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn bei natürlichem Ausgang, hängt vom Spielstand ab und kann jederzeit von Swisslos geändert oder zurückgezogen werden. Eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist, gibt es nicht. Wer zu lange wartet, läuft Gefahr, dass das Fenster fehlt, wenn der Ausgang ohnehin feststeht.

Die zugelassenen Wettbüros in der Schweiz im Vergleich

In der Schweiz gibt es kein «bestes Wettbüro» im landläufigen Sinn. Wer mit Schweizer Bewilligung Sportwetten anbieten will, muss eine von zwei Stellen sein – oder gar keine. Die folgende Einordnung gilt nur, soweit eine Bewilligung überhaupt besteht.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Gespa
BassBet keine Lizenz nicht etabliert, keine Wirkung in der Schweiz
1Bet keine Lizenz nicht etabliert, keine Wirkung in der Schweiz
BetLabel keine Lizenz nicht etabliert, keine Wirkung in der Schweiz
N1 Bet keine Lizenz nicht etabliert, keine Wirkung in der Schweiz
Cloudbet keine Lizenz nicht etabliert, keine Wirkung in der Schweiz
Bettilt keine Lizenz nicht etabliert, keine Wirkung in der Schweiz
20Bet keine Lizenz nicht etabliert, keine Wirkung in der Schweiz
Betwinner keine Lizenz nicht etabliert, keine Wirkung in der Schweiz

Die Tabelle trägt eine Konsequenz, die in der Spalte selbst nicht steht: Die oberen zwei Reihen funktionieren auf Schweizer Boden. Die unteren acht sind nach dem Geldspielgesetz unzulässige Anbieter – eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer dort spielt, tut das auf eigenes Risiko, ohne Anbindung an das Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Beschwerdestelle und mit dem Wissen, dass die Gewinne je nach Kanton anders besteuert werden können.

Was die Bewilligung in der Praxis bedeutet

Die Bewilligung kostet den Anbieter Pflichten, die ein Spieler sonst nie zu sehen bekommt – und die im Streitfall den Unterschied machen. Beide Veranstalter sind verpflichtet, Identitäten zu prüfen, das Spielerverhalten zu beobachten und im Verdachtsfall zu intervenieren. Sie sind an die Gespa angeschlossen, also an die Aufsichtsbehörde der Kantone, und ihre Spielregeln sind in den Statuten festgeschrieben, nicht in einem Marketingtext. Genau dort steht, was passiert, wenn ein Spiel abgebrochen, eine Quote falsch angegeben oder ein Gewinn nicht abgeholt wird.

Die Statuten sind auch der Ort, an dem die kleinen, aber harten Zahlen stehen: Verlustlimiten, Höchsteinsätze, Rundungsregeln, Auszahlungsfristen. Bei Sporttip sind es der Mindesteinsatz von CHF 1 pro Einzel- und Kombinationswette, der Höchsteinsatz von CHF 1’000 und das Maximum von CHF 10’000 für eine Systemwette. Bei einem Gewinn, der nicht innerhalb von 26 Wochen nach der Auswertung geltend gemacht wird, verfällt der Betrag zugunsten des Swisslos-Zwecks. Das ist keine Fussnote, sondern eine harte Frist.

Was ein Wettbüro in der Schweiz ist

Ein Wettbüro ist im Schweizer Sprachgebrauch eine Annahmestelle für Sportwetten, betrieben von einem der zwei zugelassenen Veranstalter. In der Deutschschweiz heisst sie «Sporttip Verkaufsstelle», in der Westschweiz «Point de vente Jouez Sport». Eine Annahmestelle darf nicht von einer Privatperson betrieben werden. Sie gehört organisatorisch zum Veranstalter und führt dessen Spielregeln.

Die Online-Variante des Wettbüros ist das Spielerkonto. Bei Swisslos heisst es Swisslos-Konto, der Zugang führt über Swisslos.ch oder die Sporttip App. Wer ein Konto eröffnen will, muss volljährig sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben und darf nicht in der Sperre sein. Eine Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird durch das Auslesen eines hochgeladenen Ausweises geprüft und gegen Adressdatenbanken abgeglichen. Das ist langsamer als ein «Klick, Klick, fertig»-Formular, aber genau diese Prüfung schliesst Minderjährige, Gesperrte und Mehrfachanmeldungen aus.

Der Begriff «Wettbüro» im weiteren Sinn – ein Lokal mit Bildschirmen, Live-Quoten und Wettscheinen – ist in der Schweiz anders belegt als in Deutschland oder Österreich. Hierzulande gibt es keine privaten Buchmacherfilialen mit eigener Lizenz. Es gibt Vertriebsstellen, die Wetten für die zwei Veranstalter annehmen, und es gibt die Online-Spielkonten, die zu denselben Veranstaltern gehören. Wer ein «Wettbüro in der Nähe» sucht, sucht praktisch immer eine Sporttip- oder Jouez-Sport-Annahmestelle. Eine Migros-Filiale, ein Kiosk, ein Café kann eine sein.

Das Swisslos-Vertragsgebiet und die Westschweiz

Das Swisslos-Vertragsgebiet deckt die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein ab. Konkret sind das AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH und TI. Wer dort wohnt, spielt auf Swisslos.ch, mit Schweizer Bewilligung. Wer in der Romandie wohnt, spielt auf jeux.loro.ch, bei Loterie Romande. Wer im Ausland wohnt, hat in beiden Fällen keinen Zugang zum Online-Spielerkonto.

Die Loterie Romande führt 2’350 Verkaufsstellen in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Hauptadresse ist Avenue de Provence 14 in Lausanne. Sie beschäftigt rund 221 Mitarbeitende und führt ihre Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport. Wer in Genf oder Lausanne lebt, kommt an dieser Struktur nicht vorbei – und braucht es auch nicht, weil das Angebot vollständig ist: Verkaufsstelle für den spontanen Schein, Online-Konto für unterwegs, App für das Spiel auf dem Handy.

Warum «online Wettbüro» hier besonders schmal ist

Der Begriff suggeriert Auswahl. In der Realität gibt es auf der Seite mit Schweizer Bewilligung nur zwei Namen, und beide gehören nicht dem freien Markt. Das unterscheidet die Schweiz von praktisch jedem anderen europäischen Land. Wer in Deutschland «online Wettbüro» googelt, bekommt Dutzende Anbieter, lizenziert in Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein, jeder mit eigenem Bonus, eigener App und eigener Quotenstruktur. In der Schweiz ist die Liste zwei Zeilen lang, und die Reihenfolge ist durch das interkantonale Konkordat festgelegt.

Was als Nachteil klingt, hat eine andere Seite: Die zwei Veranstalter sind gemeinwohlorientiert. Swisslos hat 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgeschüttet, CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. CHF 109 Mio. davon stammten aus den Sportwetten. Ein Teil jeder Wette fliesst also in den Breitensport, in Swiss Olympic, in Fussball und Eishockey. Wer bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat von diesem Mechanismus nichts.

Die Rechtslage: Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten darf

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) regelt seit dem 1. Januar 2019, was in der Schweiz als Glücksspiel und Sportwette gilt. Es kennt Grossspiele und Kleinspiele, unterscheidet Lotterien, Sportwetten und Casinospiele, und es legt fest, wer überhaupt eine Bewilligung bekommen kann. Sportwetten sind Grossspiele im Sinn von Art. 3 lit. c und e BGS. Sie brauchen eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS).

Eine ruhige Gasse in einer Schweizer Altstadt mit Kopfsteinpflaster am frühen Morgen, im Hintergrund ein Kirchturm und Berge im Dunst.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Für Sportwetten gibt es eine kantonale Obergrenze: Nur zwei interkantonale oder kantonal organisierte Veranstalter dürfen sie durchführen. Das sind Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein sowie Loterie Romande für die Westschweiz. Beide sind Genossenschaften bzw. Aktiengesellschaften im Eigentum der Kantone. Eine dritte Bewilligung sieht das Gesetz nicht vor. Die Aufsicht führt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) in Bern – nicht die ESBK, die nur Casinos überwacht.

Die Konsequenz für Spielende: Die Liste der erlaubten Anbieter ist kurz und geschlossen. Wer dort nicht draufsteht, ist in der Schweiz nicht zugelassen. Das gilt unabhängig davon, welche Lizenz die Marke anderswo besitzt – eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Schleswig-Holstein hat hier keine Wirkung. Eine ausländische Lizenz, die in der Schweiz anerkannt wäre, gibt es im Bereich Sportwetten nicht.

Was das Geldspielkonkordat dazugibt

Seit dem 1. Januar 2021 gilt das Geldspielkonkordat, das die Aufsicht zwischen den Kantonen vereinheitlicht hat. Seither führt die Gespa die Aufsicht über Sportwetten, Online-Spielbanken und die Sperrliste, in der ausländische Domains aufgeführt sind, die von Schweizer Internetanbietern per DNS blockiert werden. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste. Wer über einen Schweizer Anschluss surft, kann viele ausländische Anbieter gar nicht mehr direkt erreichen – die Sperre ist allerdings technisch und nicht in jedem Fall lückenlos.

Die Gespa testet den Vollzug. Bei Testkäufen an Verkaufsstellen wurde 2025 in 47.5 % von 200 Versuchen einer minderjährigen Testperson eine Sportwette verkauft. Das ist kein Randbefund. Es zeigt, dass die Spielsucht-Prävention am Schalter nicht so funktioniert, wie sie sollte, und es relativiert jedes pauschale Lob für die Schweizer Strenge. Wer auf den Schalter als Schutzmechanismus vertraut, sollte wissen, dass der Schalter selbst das schwächste Glied sein kann.

Wer mit Bewilligung – und wer ohne

Die klare Linie: Bewilligt sind Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport). Sie haben eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung. Sie unterstehen der Gespa, sie sind an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, ihre Spielregeln sind in den Statuten hinterlegt, und sie sind verpflichtet, Spielende zu identifizieren, zu limitieren und im Verdachtsfall zu sperren. Sie führen keinen Bonus, der nicht von der Gespa bewilligt ist.

Alle anderen Anbieter, die auf dem Markt sichtbar sind – BassBet, 1Bet, BetLabel, N1 Bet, Cloudbet, Bettilt, 20Bet, Betwinner und Dutzende weitere –, haben in der Schweiz keine Bewilligung. Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, ändert daran nichts. Sie dürfen hier nicht aktiv um Kundschaft werben; Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Das Anbieten selbst ist nach Art. 130 BGS ein Offizialdelikt – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in kommerziellem Rahmen bis zu fünf Jahre.

Die Spielenden selbst macht das Gesetz nicht strafbar. Aber: Gewinne aus nicht bewilligten Spielen können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und das Geld ist weg. Im Streitfall haben sie keine Schweizer Anlaufstelle. Die Gespa-Sperrliste ist eine DNS-Sperre, kein Konsumentenschutz. Was im Kleingedruckten des ausländischen Anbieters steht, ist das, was im Streitfall zählt.

Was beworben werden darf und was nicht

Werbung für bewilligte Sportwetten darf nicht aufdringlich sein, nicht irreführen und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für nicht bewilligte Anbieter ist in der Schweiz verboten – und das ist einer der Gründe, warum viele dieser Marken in der Schweiz nicht über TV, Plakat oder Google Ads auftauchen. Die Gespa führt eine eigene Aufsicht über Werbung und kann Bussen aussprechen. Ein zeitliches Werbeverbot, wie es in manchen Ländern existiert, gibt es in der Schweiz nicht. Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 hat sie 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.

Ein konkreter Bonusschlüssel für ein Schweizer Konto ist in den Statuten festgelegt. Bei Sporttip ist es der Kombiboost, der nur online gilt, prematch, live und auf Systemwetten, mit mindestens vier Voraussagen zu einer Quote von je 1.50. Die Bonushöhe auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Das ist kein «Bonus» im landläufigen Sinn, sondern eine Multiplikator-Tabelle auf den Nettogewinn, gedeckelt und an Bedingungen geknüpft. Wer das als «gratis Geld» liest, hat die Mindestquote von 1.50 nicht gelesen.

Spielerschutz: Limiten, Sperren und das Schweizer Register

Spielerschutz in der Schweiz ist ein System aus drei Schichten: eigene Limiten, freiwillige Sperren und das gemeinsame Sperrregister. Wer bei Swisslos die erste Sporttip-Wette platzieren will, muss zuerst Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist eine Schutzfrist, die verhindert, dass eine Person in einer Krisensituation das Limit im Affekt hochfährt.

Ein Smartphone mit dunklem Display liegt neben einer Kaffeetasse und einem Glas Wasser auf einem Holztisch im Licht einer Lampe.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Sie betrifft das Aufladen des Wallets, nicht die einzelne Wette, und ist vor allem für Spielerinnen gedacht, die nicht über ihren Einsatz, sondern über den Zufluss auf das Konto nachdenken. Beide Limiten sind in den Swisslos-Bedingungen verankert und gelten gleichermassen für alle Spielprodukte.

Die Spielsperre ist die zweite Schicht. Sie lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer eine unbefristete Sperre beantragt, wird in ein schweizweites Register eingetragen, das auch für Casinos und Online-Casinos sowie für Liechtenstein gilt. Die Sperre wird nicht von Swisslos allein verwaltet, sondern von einer Fachstelle begleitet; eine Aufhebung ist frühestens nach drei Monaten möglich, und sie verlangt eine aktive Auseinandersetzung mit dem Sperrgrund.

Warum die Senkung sofort, die Erhöhung verzögert gilt

Diese Asymmetrie ist kein Versehen. Sie ist die direkte Übersetzung der Erkenntnis, dass Spielsucht im Affekt eskaliert und im ruhigen Zustand kontrolliert werden kann. Wer am Sonntagabend feststellt, dass das Monatslimit zu hoch ist, soll es am Sonntagabend senken können. Wer es am Sonntagabend erhöhen will, weil ein Spiel ansteht, soll warten müssen, bis der Affekt vorbei ist. Die 72-Stunden-Frist ist die konkreteste Form von Spielerschutz, die Swisslos in den eigenen Bedingungen verankert hat; sie ist kein Zugeständnis an den Markt, sondern eine Sperre gegen das eigene Marketing.

Die Gespa schreibt das Limitensystem nicht im Detail vor, sondern nur den Rahmen: Die Veranstalter müssen einen oder mehrere Höchstwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung muss sofort wirken, eine Erhöhung frühestens nach 24 Stunden. Swisslos und Loterie Romande gehen mit 72 Stunden über das gesetzliche Minimum hinaus. Das ist die Stelle, an der die Statuten strenger sind als das Gesetz – und es ist die Stelle, die beim Lesen der Teilnahmebedingungen am leichtesten übersehen wird.

Was bei einer Sperre mit dem Geld passiert

Wer gesperrt ist, hat nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf die Auszahlung von Einsätzen oder Gewinnen. Das ist eine harte Regel. Sie bedeutet: Wer sich sperren lässt, während noch offene Wetten laufen, riskiert, die Auszahlung dieser Gewinne zu verlieren, wenn die Sperre rückwirkend durchgesetzt wird. In der Praxis handhaben die Veranstalter das pragmatisch – laufende Wetten werden in der Regel noch ausgewertet, neue Wetten nicht mehr angenommen. Wer sich sperren lassen will, sollte das vor der nächsten Wette tun, nicht mitten in einem aktiven Wettschein.

Die Schnittstelle zur ausländischen Anbieterseite ist asymmetrisch. Das Schweizer Sperrregister gilt nur für Swisslos und Loterie Romande, also für die zwei Anbieter mit Schweizer Bewilligung. Es gilt nicht für die dutzenden ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Wer sich in der Schweiz sperren lässt und gleichzeitig bei einem offshore-Anbieter spielt, hat sich nur halb gesperrt. Die offshore-Seite hat keine Kenntnis von der Schweizer Sperre und kein Verfahren, sie zu übernehmen.

Was die Gespa-Testkäufe offenbart haben

Die Gespa hat 2025 an 200 Verkaufsstellen testen lassen, ob eine minderjährige Testperson eine Sportwette abschliessen kann. In 47.5 % der Fälle ist das gelungen. Das ist keine Petitesse. Es bedeutet, dass fast jede zweite Verkaufsstelle die Alterskontrolle am Schalter nicht so durchgesetzt hat, wie das Gesetz es verlangt. Die Konsequenz für den Spielenden: Wer auf den Schalter als Schutz vertraut, sollte wissen, dass der Schutz nicht garantiert ist. Die Verkaufsstelle ist ein Vertriebskanal, kein Sicherheitszaun. Das Online-Konto mit seinen Verlustlimiten und der Identitätsprüfung ist die zuverlässigere Sperre – nicht weil sie perfekt ist, sondern weil der Schalter es empirisch nicht ist.

Welche Sportarten und Wettbewerbe im Wettbüro stehen

Was in der Schweiz gewettet werden darf, ist nicht Sache des Anbieters. Es ist Sache der Gespa. Die Behörde führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, aktuell in der Version vom 10.09.2026. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Die Liste ist geschlossen, nicht offen.

Das hat mehrere konkrete Folgen. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind in der Schweiz nicht erlaubt. E-Sports tauchen in der Liste nicht auf. Eckball- oder Kartenmärkte, wie sie internationale Anbieter selbstverständlich im Programm führen, sind auf der Gespa-Liste nicht zu finden. Qualifikationsrunden sind nur dann wettrechtlich erfasst, wenn die Liste sie ausdrücklich aufführt. Frauenwettbewerbe sind nur dann wettrechtlich erfasst, wenn die Liste sie ausdrücklich aufführt. Rangierungswetten, also Wetten darauf, wer eine bestimmte Platzierung in einem Wettbewerb erreicht, sind nur erlaubt, wenn die Platzierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nie erlaubt.

Was die Liste konkret umfasst

Inhaltlich konzentriert sich die Liste auf das, was in der Schweiz Tradition hat und wo die Aufsicht die Integrität beurteilen kann: Fussball, Eishockey, Tennis, Handball, Basketball, Radsport, Ski, Pferderennen und eine Reihe weiterer Sportarten. Innerhalb dieser Sportarten sind die Wettbewerbe aufgeführt, die wettrechtlich beworben werden dürfen – in der Regel die obersten Ligen, internationale Turniere und Nationalmannschafts-Wettbewerbe. Wer darauf wettet, wettet innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Wer auf ein Juniorenspiel tippt, das nicht auf der Liste steht, bewegt sich ausserhalb des Bewilligten – mit der Konsequenz, dass der Anbieter die Wette nachträglich für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten kann.

Fussball ist die mit Abstand wichtigste Sportart auf der Liste. Die Schweizer Super League, die englische Premier League, die spanische La Liga, die deutschen Bundesliga-Spiele, die Champions League, die Europa League und die grossen Nationalmannschafts-Turniere stehen darauf. Bei den Frauen gilt Entsprechendes für die obersten Ligen und die internationalen Turniere. Bei den Männern stehen ausserdem die WM-Endrunden und die EM-Endrunden – die nächste Männereuropameisterschaft ist EM 2028, und die nächste Männerweltmeisterschaft ist WM 2026 – auf der Liste. Bei den Wintersporten konzentriert sich die Liste auf die Weltcup-Rennen und die Weltmeisterschaften.

Eishockey folgt einer ähnlichen Logik: National League, NHL, Weltmeisterschaften, olympische Turniere. Tennis umfasst die Grand Slams, die ATP- und WTA-Turniere, den Davis Cup und den Billie Jean King Cup. Was bei den grossen internationalen Anbietern an «Specials» und «Exotics» läuft – Spielerstatistiken über eine Saison, Handicap-Wetten auf Junioren, Langzeitmärkte auf Nischen-Turniere –, ist in der Schweiz nicht im Programm.

Wie die reglementarische Spielzeit funktioniert

Bei Sporttip umfasst die «reguläre Spielzeit» die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Im Fussball sind das die 90 Minuten plus die vom Schiedsrichter angezeigte Nachspielzeit. Verlängerung und Elfmeterschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «Sieg nach 90 Minuten» setzt, wettet auf den Stand am Ende der Nachspielzeit – nicht auf den Stand nach 120 Minuten oder nach dem Penaltyschiessen. Wer auf den Ausgang eines Spiels insgesamt wettet, schliesst die Verlängerung ein.

Diese Regelung hat Konsequenz für den Wettschein. Ein Spiel, das in die Verlängerung geht, kann für eine Wette auf «Sieg nach 90 Minuten» als Verlust gewertet werden, obwohl die gewettete Mannschaft das Spiel am Ende gewonnen hat. Wer das nicht weiss, wettet im falschen Markt. Die saubere Lesart der Wettart, vor der Bestätigung der Wette, ist die einzige Möglichkeit, diesen Fehler zu vermeiden. Die Gespa-Liste schreibt die Märkte vor, aber sie schreibt nicht die naive Lesart jedes Spielenden.

Was passiert, wenn ein Ereignis abgesagt wird

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt. In Kombinationswetten erhält die abgesagte Voraussage die Quote 1.00, und die Wette wird mit den verbleibenden Tipps regulär ausgewertet. Das ist die Standardregel und gilt bei Sporttip. Eine Verschiebung, die innerhalb des 48-Stunden-Fensters bleibt, gilt nicht als Absage, sondern als Verschiebung. Die Wette bleibt aktiv.

Diese Frist entscheidet in der Praxis über viel Geld. Ein Spiel, das wegen Regens von Samstag auf Sonntag verschoben wird, ist am Sonntag noch im 48-Stunden-Fenster und zählt regulär. Ein Spiel, das von Samstag auf Dienstag verschoben wird, fällt aus dem Fenster, und die Wette wird storniert. Für die Wettenden bedeutet das, dass eine Verschiebung um wenige Stunden den Unterschied zwischen Gewinn und Rückzahlung machen kann. Wer auf verschiebungsanfällige Sportarten setzt – Tennis im Freien, Formel-1-Qualifying, Radsport-Etappen –, sollte das im Kopf haben.

Die Schweizer Anbieter: Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport

Die nächsten beiden Abschnitte widmen sich den zwei Veranstaltern, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Beide haben eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, beide unterstehen der Gespa, und beide sind an das Schweizer Sperrregister angeschlossen. Was sie unterscheidet, ist die geografische Zuständigkeit, die Marke und einige Details im Angebot.

Swisslos Sporttip

Sporttip ist das Sportwetten-Angebot von Swisslos, der interkantonalen Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel. Veranstaltet werden die Wetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Vertragsgebiet umfasst 19 deutschsprachige Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in einem dieser Gebiete wohnt, kann ein Swisslos-Spielerkonto eröffnen und Sporttip online nutzen.

Das Angebot deckt das ab, was die Gespa-Liste hergibt: Fussball inklusive Super League, Eishockey mit National League und NHL, Tennis, Handball, Basketball, Radsport, Ski, Pferderennen und mehr. Livewetten sind verfügbar, vor Spielbeginn und während des Spiels, und Cash-Out ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten möglich, online und nur als volles Cash-Out. Die Mindestquote pro Voraussage im Kombiboost liegt bei 1.50, die Staffel reicht von 5 % Bonus auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Quoten- und Profitboosts sind ebenfalls im Programm, jeweils einmal pro Wettendem nutzbar und mit Einsatz- und Erhöhungslimiten.

Die Limits für Sporttip sind in den Statuten festgelegt: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limits jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette oberhalb der Limite wird nicht angenommen. Die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind Pflicht vor der ersten Wette, Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden.

Das Urteil: Sporttip ist für deutschsprachige Schweizerinnen und Schweizer die einzige seriöse Adresse für Sportwetten – nicht weil das Angebot einzigartig wäre, sondern weil es überhaupt die einzige Adresse mit Schweizer Bewilligung ist. Wer Cash-Out, Bet-Builder und einen umfassenden Livewetten-Katalog sucht, bekommt das hier. Wer höhere Limits, breitere Märkte oder internationalere Auswahl sucht, stösst an die Decke – und an die Grenzen der Gespa-Liste. Für den Spielenden, der in seinem Wohnkonto bleibt, ist Sporttip die Definition von «was in der Schweiz möglich ist».

Loterie Romande Jouez Sport

Jouez Sport ist das Pendant zu Sporttip in der Westschweiz, betrieben von der Loterie Romande, der Lotterie-Genossenschaft der sechs französischsprachigen Kantone. Veranstaltet werden die Wetten für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Hauptadresse ist Avenue de Provence 14 in Lausanne. Die Loterie Romande unterhält 2’350 Verkaufsstellen und beschäftigt rund 221 Mitarbeitende.

Das Angebot ist strukturell vergleichbar mit Sporttip – es ist dasselbe gesetzliche Spielfeld, dieselbe Gespa-Liste, dasselbe Spielerschutz-Regime. Was Jouez Sport von Sporttip unterscheidet, ist die Sprachregion und der Name. Wer in Genf, Lausanne, Sitten, Neuenburg, Delsberg oder Freiburg wohnt, ist automatisch im Einzugsgebiet der Loterie Romande und spielt auf jeux.loro.ch. Wer in einem deutschsprachigen Kanton wohnt, fällt in den Zuständigkeitsbereich von Swisslos und kann kein Konto bei Loterie Romande eröffnen.

Die zwei Veranstalter stehen nicht im Wettbewerb. Sie teilen sich den Markt geografisch auf, und die Gespa-Liste gibt den gemeinsamen Rahmen vor. Die Frage «Sporttip oder Jouez Sport» stellt sich für niemanden – die Antwort ergibt sich aus der Postleitzahl des Wohnsitzes.

Das Urteil: Für die Romandie ist Jouez Sport das, was Sporttip für die Deutschschweiz ist – die einzige legale Adresse. Das Netz der 2’350 Verkaufsstellen ist dichter als das von Sporttip, was für Spielerinnen und Spieler, die ihre Wetten am Schalter abgeben, ein Vorteil ist. Wer die Online-Variante bevorzugt, hat dieselben Funktionen wie auf der anderen Seite der Saane, nur unter anderem Namen. Wer zwischen den Sprachregionen umzieht, muss das Konto wechseln; eine doppelte Registrierung ist nicht möglich.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die nächsten Abschnitte betreffen Anbieter, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Sie werden hier nicht empfohlen. Sie werden beschrieben, weil Schweizer Spielende auf sie stossen – über Werbung im Ausland, über Bekannte, über Vergleichsportale, die nicht zwischen Schweizer und ausländischem Recht unterscheiden. Die folgenden Kurzporträts beschreiben, was am Markt sichtbar ist, ohne es zu bewerben.

BassBet

BassBet ist ein Online-Anbieter, der in der Schweiz keine Bewilligung hat. Welche Lizenz er anderswo führt, ist nicht ausgewiesen. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. BassBet ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen; wer dort spielt, hat keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen und von Schweizer Providern per DNS blockiert sein. Das ändert sich je nach Aufnahme der Gespa-Liste und ist keine dauerhafte Sperre.

Das Urteil: BassBet ist in der Schweiz kein legaler Anbieter. Wer es nutzt, tut das ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens – ohne Bewilligung, ohne Sperrregister, ohne Schweizer Beschwerdestelle. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, es einem Schweizer Anbieter mit Bewilligung vorzuziehen, ausser dem einen, der sich am Ende als Nachteil herausstellt: der fehlenden Anbindung an die Schweizer Aufsicht.

1Bet

1Bet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Lizenzstatus nicht etabliert, keine Wirkung in der Schweiz, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.

Das Urteil: 1Bet bietet aus Schweizer Sicht keine Vorteile, die nicht auch ein lizenzierter Anbieter hätte, und es fehlen alle Schutzmechanismen, die das Schweizer Recht vorschreibt. Wer dort spielt, sitzt im Streitfall vor einem ausländischen Kundendienst und hat keine Schweizer Anlaufstelle.

BetLabel

BetLabel besitzt keine Schweizer Bewilligung und ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden; die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.

Das Urteil: BetLabel ist in der Schweiz unzulässig. Die Marktpräsenz ist für Schweizerinnen und Schweizer vor allem ein Risiko, kein Vorteil. Wer dort einzahlt, sollte wissen, dass die Gewinne je nach Kanton als Einkommen versteuert werden können und dass die Gespa eine DNS-Sperre verhängen kann.

N1 Bet

N1 Bet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Lizenzstatus nicht etabliert, keine Wirkung in der Schweiz, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister.

Das Urteil: N1 Bet ist aus Schweizer Sicht kein legaler Anbieter. Die Beschreibung endet hier, weil die Fakten, die ein Urteil tragen würden, jenseits des Schweizer Rechtsraums liegen.

Cloudbet

Cloudbet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Lizenzstatus nicht etabliert, keine Wirkung in der Schweiz, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister. Cloudbet tritt international vor allem mit Bitcoin-Wetten in Erscheinung – ein Angebot, das in der Schweiz nicht in dieser Form reguliert ist und mit dem Schweizer Recht zur Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen in Konflikt geraten kann.

Das Urteil: Cloudbet ist in der Schweiz unzulässig. Wer dort spielt, verlässt den Schutz des Schweizer Rechts – nicht nur bei der Lizenz, sondern auch bei der Zahlungsabwicklung. Auszahlungen auf Kryptowallets sind in der Schweiz für bewilligte Anbieter nicht zulässig.

Bettilt

Bettilt ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Das Urteil: Bettilt ist in der Schweiz kein legaler Anbieter. Das Angebot kann international breiter sein als das von Sporttip – es ist nicht durch die Gespa-Liste eingeschränkt. Aber genau das Fehlen dieser Liste ist aus Schweizer Sicht kein Vorteil, sondern ein Verlust an Aufsicht.

20Bet

20Bet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Das Urteil: 20Bet ist in der Schweiz unzulässig. Wer die Marke aus dem Ausland kennt, findet sie hier nicht in einem legalen Rahmen. Die fehlende Anbindung an das Schweizer Sperrregister bedeutet, dass eine in der Schweiz ausgesprochene Spielsperre bei 20Bet nicht greift.

Betwinner

Betwinner ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke ist in mehreren europäischen Märkten aktiv und in der Gespa-Sperrliste namentlich aufgeführt.

Das Urteil: Betwinner ist in der Schweiz nicht zugelassen. Wer dort spielt, hat keine Schweizer Anlaufstelle, keine Verlustlimiten, keine Sperre. Die Gewinne unterliegen je nach Kanton einer anderen Steuerpraxis als Gewinne aus bewilligten Wetten. Im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als Einkommen besteuert.

Wie Quoten, Limits und Auszahlung im Detail funktionieren

Die Marge in der Quote ist die eine Seite der Wette. Die andere Seite sind die konkreten Zahlen, die in den Statuten stehen: Limits, Auszahlungsfristen, Zahlungswege, Gültigkeitsdauer von Gewinnen. Sie sind im Erfolgsfall wichtiger als jede Quotenbewertung.

Einsatzlimits bei Sporttip

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 pro Systemwette. Diese Limits sind in den Teilnahmebedingungen verankert. Swisslos kann sie jederzeit ändern, ohne Angabe von Gründen. Eine Wette oberhalb der Limite wird nicht angenommen – der Versuch führt zu einer Ablehnung, nicht zu einer Kürzung. Wer ein grösseres Volumen setzen will, muss auf mehrere Wetten aufteilen.

Verlustlimiten und Einzahlungslimiten

Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung gilt erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden, die das Aufladen des Wallets betrifft. Beide Limiten sind eigene Schutzregeln; sie sind nicht deckungsgleich. Wer das Monatslimit auf CHF 500 setzt, kann theoretisch innerhalb dieses Monats mehrfach einzahlen, solange die Einzahlungen das Verlustlimit nicht überschreiten würden. Die Einzahlungslimite ist die strengere der beiden Schrauben.

Aufladen und Auszahlen

Das Swisslos-Wallet wird per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein aufgeladen, Mindestbetrag CHF 20. Pro 30 Tage sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist als Zahlungsart verfügbar; die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.

Pro Jahr sind zwei Auszahlungen kostenlos. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – es kann nur für Wetten verwendet werden, eine Auszahlung in bar ist ausgeschlossen. Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen; eine Auszahlung auf ein anderes Konto oder auf eine Kryptowallet ist nicht möglich.

Gewinn verfällt nach 26 Wochen

Wer einen Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert ihn. Das Geld verfällt zugunsten des Swisslos-Zwecks – also für die kantonalen Fonds und die Sportförderung. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden. Wer die Quittung verliert und keine andere Bestätigung hat, läuft Gefahr, in diese Frist zu fallen. Die Frist ist hart. Wer mit dem Abholen von Gewinnen wartet, bis das Geld «sowieso» auf dem Konto ist, kann eine böse Überraschung erleben.

Quotenboost, Kombiboost und die Mechanik der kleinen Extras

Bei Sporttip gibt es drei Mechanismen, die über die normale Wette hinausgehen: den Quotenboost, den Profitboost und den Kombiboost. Alle drei sind an Bedingungen geknüpft, die im Kleingedruckten stehen.

Der Quotenboost erhöht die Quote einer Prematch-Einzelwette auf eine bestimmte Voraussage. Der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist der Punkt, der bei der Mechanik leicht übersehen wird: Wer eine boosted Wette platziert und sie vor dem Ende zurückverkauft, verliert den Boost. Die Erhöhung gibt es nur, wenn die Wette bis zum Ende läuft.

Der Kombiboost gilt nur online, prematch, live und auf Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Bei fünfzehn Voraussagen mit Quoten von je 1.50 – die Untergrenze – liegt die Gesamtquote bei rund 437. Ein Einsatz von CHF 1 ergibt dann einen Nettogewinn von CHF 437, mit dem 100-%-Boost also das Doppelte. Das klingt verlockend. Wer es durchrechnet, sieht, dass fünfzehn korrekte Voraussagen mit Quote 1.50 eine sehr seltene Konstellation sind. Der Boost entlohnt das Risiko, nicht den Einsatz.

Warum Boosts keine Boni im klassischen Sinn sind

Ein «Boost» im Sporttip-Sinn ist keine Gutschrift und keine Gratiswette. Er ist eine prozentuale Erhöhung des Nettogewinns unter festgelegten Bedingungen. Es gibt keine Umsatzanforderung, keine Frist zur Einlösung nach Erhalt, kein Risiko, dass der Boost nach einer Stunde verschwindet – aber eben auch kein Geld auf dem Konto, das ausgezahlt werden kann. Wer den Boost nutzt, wettet mit höherer Auszahlung; wer den Boost nicht nutzt, wettet mit normaler Auszahlung. Es gibt kein Szenario, in dem der «Bonus» bar ausgezahlt wird. Das ist der saubere Unterschied zu ausländischen Anbietern, die mit «100 % Bonus» und «Gratiswetten» werben – dort ist der Bonus an eine Umsatzanforderung gebunden, die das Bonusgeld in einen Nettogewinn verwandelt, der oft nicht ausgezahlt werden kann.

Besteuerung von Wettgewinnen in der Schweiz

Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Freibetrag ist federal und kantonal unterschiedlich. Federal liegt er seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Die kantonalen Freibeträge weichen davon ab – wer einen grossen Gewinn macht, sollte beim kantonalen Steueramt oder einem Steuerberater nachfragen, nicht aus dem Bundeswert ableiten.

Liegt ein Gewinn über dem Freibetrag, zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab. Die Verrechnungssteuer wird zurückerstattet, wenn der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wird. Wer das nicht tut, verschenkt 35 % des Gewinns. Wer das tut und im Freibetrag bleibt, bekommt die Verrechnungssteuer ohne weitere Steuern zurück. Wer das tut und über dem Freibetrag liegt, zahlt die Verrechnungssteuer auf den Freibetrags-Überhang, dafür aber regulär Einkommensteuer.

Gewinne aus ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung sind anders zu behandeln. Auf sie wird keine Verrechnungssteuer erhoben, weil der ausländische Anbieter nicht zum Einbehalt berechtigt ist. Die kantonale Steuerpraxis ist uneinheitlich. Im Kanton Thurgau werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als Einkommen besteuert. In anderen Kantonen gilt die Freibetragsregelung analog zu inländischen Gewinnen. Ein einzelner Kanton – und sei er noch so klein – kann die steuerliche Seite eines grossen Gewinns komplett verändern. Wer es genau wissen will, fragt das kantonale Steueramt.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz, wie sie in Deutschland oder Grossbritannien existiert, gibt es in der Schweiz nicht. Wer von «5 % Wettsteuer» liest, hat eine ausländische Quelle vor sich. Die Schweiz finanziert die Aufsicht über die Gespa und die Branche über die Reingewinnablieferung der Veranstalter, nicht über eine Steuer auf den Einsatz.

Häufige Fragen

Was ist ein Wettbüro in der Schweiz genau?

Ein Wettbüro in der Schweiz ist eine Annahmestelle für Sportwetten, betrieben von Swisslos (Marke Sporttip) oder von Loterie Romande (Marke Jouez Sport). Es gibt keine privaten Wettbüros mit eigener Bewilligung; die zwei Veranstalter sind im Geldspielgesetz festgelegt. Wer ein «Wettbüro in meiner Nähe» sucht, sucht eine dieser Verkaufsstellen. Online ist das Wettbüro das Spielerkonto bei Swisslos oder Loterie Romande, erreichbar über die jeweilige Website und die App.

Wie unterscheidet sich das Wetten an der Verkaufsstelle vom Online-Konto?

An der Verkaufsstelle wird der Wettschein am Schalter ausgefüllt, der Annahmestelle gibt eine Spielbestätigungsquittung, und Gewinne bis CHF 1’000 werden in der Regel dort ausbezahlt. Online läuft die Wette über das Spielerkonto; das Wallet wird aufgeladen, die Quoten sind dieselben, die Auswertung ist automatisch. Beide Kanäle unterliegen denselben Spielregeln und derselben Gespa-Aufsicht. Wer unterwegs ist und seinen Tipp online vorbereitet, kann ihn in der App zusammenstellen und per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen lassen.

Wer darf in der Schweiz Sportwetten veranstalten?

Nur Swisslos (für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein) und Loterie Romande (für die Romandie). Beide sind im Geldspielgesetz verankert. Es gibt keine dritte Möglichkeit, eine Veranstalterbewilligung zu erhalten. Ausländische Lizenzen haben in der Schweiz keine Wirkung. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, in kommerziellem Rahmen bis zu fünf Jahre.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote?

Der Bruttogewinn ist der Einsatz multipliziert mit der Quote. Bei einer Kombinationswette ist die Quote das Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird der Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Der Nettogewinn ist der Bruttogewinn abzüglich des Einsatzes. Beispiel: Einsatz CHF 10, Quote 2.50 ergibt Bruttogewinn CHF 25, Nettogewinn CHF 15. Die Marge des Anbieters steckt in der Quote und ist im Gewinn nicht separat ausgewiesen.

Ab welchem Alter sind Sportwetten erlaubt?

Sportwetten sind in der Schweiz ab 18 Jahren erlaubt. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es zusätzlich Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, einen Ausweis im Original, keine bestehende Spielsperre und keine Mehrfachregistrierung. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – das ist ein Interessenkonflikt, der gesetzlich ausgeschlossen ist.

Welche Limiten gelten, und wie funktioniert die Spielsperre?

Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in das Schweizer Sperrregister eingetragen und gilt auch für Casinos. Eine Aufhebung ist frühestens nach drei Monaten möglich, mit Beteiligung einer Fachstelle.

Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»