Gratis Wettguthaben 2026 in der Schweiz: Kosten, Regeln, Auszahlung

Updated Oktober 2026
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Ein leerer, geöffneter Lederbeutel liegt auf einem Holztisch neben einem Schlüsselbund.

Wer nach «gratis Wettguthaben» sucht, fragt zuerst nach Geld, das geschenkt wird. In der Realität geht die Frage fast immer umgekehrt: Wer zahlt am Ende dafür – der Anbieter, der Spielende oder der Steuerzahler? Die Antwort hängt in der Schweiz nicht von der Höhe eines beworbenen Betrags ab, sondern von der Bewilligung, von der Auszahlungsregel und von einer Kommission, die ab dem dritten Bezug greift. Wer das versteht, liest jede Promotion richtig mit einer Wortmeldung statt mit einem Wunsch.

Stand: Oktober 18, 2026 – geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Swisslos), die Online-Bedingungen von Swisslos, das Règlement Général der Loterie Romande sowie die Veröffentlichungen der Gespa.

Rechtslage: Wer in der Schweiz gratis Wettguthaben anbieten darf

Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) zählt Sportwetten zu den Grossspielen. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Angebot; beide werden von der Gespa erteilt und gelten ausschliesslich in der Schweiz (Art. 4 BGS). Wer ohne diese Bewilligung in der Schweiz Sportwetten anbietet, macht sich strafbar – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Werbung für bewilligungspflichtige ausländische Anbieter ist ebenfalls untersagt und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 sanktioniert werden (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS).

Eine Tramhaltestelle in einer Schweizer Stadt bei Regen, nasses Pflaster spiegelt das Licht.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Die Zahl der Veranstalter ist gesetzlich begrenzt. Für Lotterien und Sportwetten sind zwei interkantonale Gesellschaften zugelassen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide beruhen auf der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020). Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter existiert nicht, weil es keine weiteren gibt – die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Adressen.

Was gratis Wettguthaben rechtlich bedeutet

Gratis Wettguthaben ist im Gesetz Gratisspielguthaben und fällt unter Art. 75 Abs. 2 BGS. Anbieter dürfen Gratisspiele oder Gratisguthaben nur durchführen, wenn die Gespa dem vorher zugestimmt hat. 2025 hat die Aufsicht 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Bedingungen – Höhe, Frist, Mindestquote, Auszahlbarkeit – stammen aus den jeweiligen Spielregeln, nicht aus dem Gesetz.

Ein Fussballtor mit locker hängendem Netz auf einem Trainingsplatz, das sich leicht im Wind bewegt.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden.

Die Konsequenz: Wer in der Schweiz ein kostenloses Wettguthaben sieht, sieht eine bewilligte Aktion eines von zwei Veranstaltern in dessen Versorgungsgebiet. Eine Aktion, die nicht von Swisslos oder der Loterie Romande stammt, hat in der Schweiz keine Grundlage.

Warum ausländische Anbieter hier «gratis Wettguthaben» nicht auszahlen dürfen

Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland – entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Eine 5-Franken-Gutschrift auf einer ausländischen Plattform ändert daran nichts. Die Adressen solcher Anbieter landen typischerweise innert Stunden auf der Gespa-Sperrliste, weil die Provider per DNS-Sperre blockiert werden (Art. 86–93 BGS). Ende 2025 listete die Gespa 671 gesperrte Domains. Gesperrte Domains tauchen unter neuem Namen wieder auf – die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping.

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag beträgt CHF 20.

Für Spielende bedeutet das: Auszahlungen erfolgen nach den Regeln des ausländischen Anbieters, die Spielsperre des Schweizer Registers greift dort nicht, und bei Streit gibt es keinen Schweizer Rechtsweg. Gewinne aus ausländischen Grossspielen behandelt der Kanton Thurgau vollständig als steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. In allen anderen Kantonen fehlt eine vergleichbar klare Linie; eine kantonale Auskunft vor einer Auszahlung ist sinnvoll, bevor ein Betrag eineGrösse erreicht, die das Vorgehen erklären müsste.

Spielerschutz: Auch Gratisspielguthaben unterliegt den Limiten

Ein Gratisspielguthaben bleibt Spielverhalten – und damit greifen dieselben Schutzregeln wie beim eigenen Geld. Sporttip und Jouez Sport verlangen vor der ersten Wette eine Identitätsprüfung, gesetzliches Mindestalter ist 18 Jahre. Eine Person darf nur ein Konto führen; jede Registrierung liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis und prüft sie gegen Adressdatenbanken. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus.

Verlustlimiten und Einzahlungsgrenzen

Beide Veranstalter verlangen vor der ersten Sporttip-Teilnahme eigene Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Das ist Spielerschutz nach Mass: Wer mit einer Senkung arbeitet, sieht den Effekt am nächsten Tag; wer eine Erhöhung will, wartet drei Tage, in denen die alte Limite unverändert bleibt.

Die Loterie Romande setzt die Höchstbeträge etwas anders: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet selbst darf höchstens CHF 10’000 halten. Beide Werte sind eigene Geschäftsregeln, keine staatlichen Höchstwerte – das BGS verlangt lediglich, dass der Anbieter überhaupt Limiten anbietet (Art. 87 VGS), und überlässt die Höhe den Veranstaltern.

Spielsperre und Pause

Wer sich selbst sperren will, kann bei Swisslos den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage ausschalten – ohne Möglichkeit der Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen, das auch für Casinos, Online-Casinos und Liechtenstein gilt. Die gesetzliche Mindestdauer einer freiwilligen Spielsperre beträgt drei Monate (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist eingebunden (Art. 81 BGS). Zusätzlich muss jeder Anbieter eine Pause von bis zu sechs Monaten anbieten (Art. 89 VGS).

Der Mechanismus kostet den Sperrenden nichts – ausser dem, was die Sperre verhindert. Wer drei Tage zu spielen aufhört, um dann weiterzumachen, hat keinen administrativen Aufwand. Wer eine Selbstsperre wählt und nach drei Monaten zurückkommt, geht durch eine Fachstelle, die das Gespräch sucht, bevor das Konto wieder offen ist. Das sind keine Werbeversprechen, sondern Pflichten aus dem BGS.

Testkäufe 2025: Der Verkauf an Minderjährige

Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen 200 Testkäufe mit Minderjährigen durchgeführt. 47,5 % der Versuche waren erfolgreich – der Minderjährige konnte die Wette kaufen. Das verändert die Aussagekraft des «strengen Schweizer Spielerschutzes»: Online ist die Lage anders, weil Ausweis und Wohnsitz geprüft werden. Am Schalter hat die Aufsicht 2025 noch Lücken dokumentiert.

Bonus und Gratisguthaben: Was die Bedingungen wirklich kosten

In der Schweiz sind Neukundenangebote mit Wettguthaben selten und klein. Was international als «Willkommensbonus» läuft – 100 % auf die erste Einzahlung, hoher Umsatzfaktor, kurze Frist – spielt im bewilligten Markt kaum eine Rolle. Die folgenden Bedingungen prägen jedes Angebot von Swisslos oder Loterie Romande.

Frist

Jede Aktion hat eine Frist, innert der das Guthaben eingesetzt werden muss. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den Stadien verbreiteten Code eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, das 30 Tage gültig blieb und nicht auszahlbar war. Insgesamt wurden 7’000 solcher Guthaben ausgegeben. Die Frist gehört zur Aktion, nicht zum Spiel: Wer den Code nach Ablauf der 7 Tage eingibt, bekommt nichts.

Mindestquote und Auszahlbarkeit

Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn steigt von 5 % bei vier auf 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Profitboosts und Quotenboosts sind pro Person nur einmal nutzbar, im Einsatz und in der Erhöhung limitiert; ein Cash-Out lässt einen erteilten Boost verfallen. Die Begriffe täuschen: «Boost» heisst nicht «geschenkt». Es ist ein Zuschlag auf den Nettogewinn, dessen Einsatz aus eigener Tasche kommt.

Auszahlungsregeln

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, das auf den eigenen Namen lautet. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist ausdrücklich nicht auszahlbar – es muss eingesetzt werden, sonst verfällt es. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber liegende Beträge auf die angegebene IBAN überwiesen; auch dort ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar.

Kostenbeispiel: Wert eines CHF-10-Promotion-Guthabens

Ein Promotion-Guthaben ist eine Gratiswette, deren Wetteinsatz bei einem Gewinn nicht zurückbezahlt wird – das unterscheidet sie von einem gewöhnlichen Gewinn. Der Wert eines solchen Guthabens hängt von der Quote ab, auf die es gesetzt wird. Der durchschnittliche Wert einer Gratiswete von CHF 10 auf eine Wette zu Quote q bei einem Markt, dessen Auszahlungsanteil p beträgt, berechnet sich als 10 × (q − 1) ÷ q × p.

Auf einem Zweiwege-Markt mit beiden Quoten 1.90 – ein Beispiel, kein notierter Preis – liegt der Auszahlungsanteil bei rund 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (2/1.90) = 0.95, also 95 %. Setzt man das CHF-10-Guthaben auf die Quote 1.90, ergibt sich ein durchschnittlicher Wert von 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95 = 10 × 0.4737 = CHF 4.74. Auf einer höheren Quote steigt der Wert: bei 3.50 ergibt sich 10 × (3.50 − 1) ÷ 3.50 × 0.95 = CHF 6.79. Bei einer niedrigen Quote fällt er: bei 1.20 ergibt sich 10 × 0.1667 × 0.95 = CHF 1.58.

Das ist der durchschnittliche Wert unter der Annahme, dass der Markt mit den Regeln des Veranstalters funktioniert und das Guthaben vollständig auf eine Wette gesetzt wird. Wer das Guthaben in mehrere kleine Wetten teilt, verliert nichts an der Rechnung; wer es verfallen lässt, verliert den vollen Betrag. Gratis ist das Guthaben also nur im nominellen Sinne: Wer es einsetzt, spielt um einen Wert, der zwischen wenigen Franken und einem Bruchteil des Nennwerts liegt. Wer auf ausländischen Plattformen mit ähnlichen Aktionen vergleicht, sieht oft zehnfach höhere nominelle Guthaben – und zehnfach höhere Umsatzfaktoren, die diese Rechnung in eine Subtraktion verwandeln.

Schweizer Veranstalter und ausländische Anbieter im Vergleich

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung Grossspiel (BGS, Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung Grossspiel (BGS, Gespa) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Pribet keine Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Interwetten keine Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
BDMBet keine Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
22Bet keine Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Betwinner keine Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
HornetBet keine Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Boomerang Bet keine Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
BetLabel keine Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)

Die Tabelle zeigt das Grundmuster: In der ersten Reihe stehen die beiden Veranstalter, die das BGS überhaupt zulässt. Alles darunter ist bewilligungsfrei und in der Schweiz nicht zugelassen. Wer dort spielt, setzt auf eine Plattform, deren Lizenz in keinem Schweizer Verfahren geprüft wurde und die auf der Gespa-Sperrliste landen kann. Beide Gruppen lassen sich nicht in eine Gesamtbewertung ziehen – die Rechte, die ein bewilligter Anbieter bietet, hat ein ausländischer per Definition nicht.

Was die Reihen wirklich trennt, ist die Sperrliste und der Rechtsweg

Ein bewilligter Anbieter ist mit dem schweizweiten Spielsperrregister verbunden, hält die Verlustlimiten nach VGS und zahlt auf ein Konto mit Kontoinhaberprüfung aus. Ein ausländischer Anbieter ist an kein Schweizer Register angeschlossen, kennt die Schweizer Verlustlimiten nicht und zahlt nach seinen eigenen Regeln aus – was bei Streit bedeutet: ausländischer Rechtsweg, fremde Sprache, fremde Aufsicht. Das ist nicht «ein anderes Produkt»; das ist eine andere Kategorie von Risiko.

Die Gespa veröffentlicht die Sperrliste der Domains, die per DNS blockiert werden. Wer in der Schweiz mit einem ausländischen Anbieter spielt, spielt typischerweise gegen eine Adresse, die bereits blockiert ist oder blockiert werden wird – und zwar nicht wegen der Promotion, sondern wegen der fehlenden Bewilligung. Eine 5-Franken-Gutschrift ändert daran nichts.

Überblick: Was gratis Wettguthaben in der Schweiz ist – und was nicht

Gratis Wettguthaben heisst im bewilligten Markt: ein befristetes, nicht auszahlbares Spielguthaben auf dem Konto, das nach den Regeln des Veranstalters eingesetzt werden muss. Es heisst nicht: ein Geschenk, das auf dem Bankkonto landet. Es heisst nicht: ein Werbeversprechen, das auch ohne Bewilligung gilt. Und es heisst nicht: dass die Höhe eines beworbenen Betrags auch nur entfernt etwas darüber sagt, was am Ende auf dem Spielkonto ankommt.

Die wichtigsten Daten, die jede Beurteilung tragen:

Das ergibt ein einfaches Bild: Der bewilligte Markt ist eng. Die Anbieter sind zwei. Die Aktionen sind selten und klein. Die Regeln sind klar. Wer «gratis Wettguthaben» sucht und ein plant, mit einem ausländischen Anbieter zu spielen, verlässt den bewilligten Markt – und damit den Schutzrahmen, der die Auszahlung, die Sperre und den Rechtsweg garantiert.

Wann sich eine Aktion trotzdem rechnet

Eine Aktion rechnet sich für Spielende, die das Guthaben ohnehin auf einem Markt mit vernünftigem Auszahlungsanteil eingesetzt hätten. Wer mit CHF 10 auf einer Quote von 3.50 spielt, nimmt im Erwartungswert CHF 6.79 mit; wer das gleiche Geld aus eigener Tasche aufbringen würde, hat den Einsatz schon bezahlt. Wer die Aktion links liegen lässt und stattdessen eigene CHF 10 setzt, hat am Ende den gleichen Erwartungswert – nur ohne Aktionslimit und ohne Frist. Die Aktion ist also kein Zusatz, sondern eine Verschiebung: Die Quelle des Gelds ändert sich, der erwartete Wert bleibt ähnlich. Was wirklich zählt, ist die Frist: Wer innerhalb der 30 Tage sowieso spielen wollte, holt den Erwartungswert ohne zusätzlichen Einsatz.

Wann sich eine Aktion nicht rechnet

Eine Aktion rechnet sich nicht für Spielende, die das Guthaben auf niedrige Quoten setzen. Bei 1.20 sinkt der durchschnittliche Wert auf CHF 1.58; wer das Geld aus eigener Tasche aufbringen würde, hat das Zehnfache investiert. Noch teurer wird es, wenn das Guthaben verfällt, weil die Frist verpasst wurde: Dann ist der Erwartungswert exakt Null – und der Werbeeffekt der Aktion hat den Erwartungswert für den Anbieter auf den Werbepreis gedrückt, nicht für den Spielenden.

Wettbedingungen im Detail: Sporttip und Jouez Sport

Beide Veranstalter verwenden ähnliche Begrifflichkeiten, aber unterschiedliche Schwerpunkte. Wer versteht, wie die Spielmechanik funktioniert, versteht auch, was ein «Boost» wert ist und was er kostet.

Mindesteinsatz: Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1. Der Höchsteinsatz beträgt CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Werte ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Wert einer Wette: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das Runden kostet bei einer Quote von 2.10 und einem Einsatz von CHF 10 nichts; bei einer Quote von 2’103 und einem Einsatz von CHF 10 wird aus 21.03 zuerst 21.04 und dann 21.00 – eine Differenz, die über viele Wetten sichtbar wird.

Cash-Out: Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Betrag liegt unter dem möglichen Endgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt zur Verfügung steht, besteht nicht. Das ist kein Fehler im System, sondern die Mechanik: Cash-Out ist eine Vorab-Auszahlung, die der Anbieter bewusst unter dem Endwert ansetzt.

Livewetten: Bei Sporttip-Livewetten zählt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, werden mit Quote 1.00 gewertet; in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer im Eifer eine Sekunde zu spät auf «Ja» tippt, hat die Wette verloren, bevor sie angenommen wurde.

Bet-Builder: Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das schützt den Anbieter vor Fehlern und den Spielenden vor Verlusten, die aus einem Konstruktionsfehler entstanden wären.

Wettschein-Gültigkeit: Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einem Turnier mit Hin- und Rückspiel zählt der Nachholspielraum des Turniers, nicht 48 Stunden.

Verfall: Sporttip Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben – eine Hürde, die viele Spielende nicht kennen und die in Streitfällen den Unterschied macht.

Wer zur Promotion: Sporttip-Quotenboost und Profitboost

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Mechanismus erinnert an den Kombiboost, ist aber enger: Eine Voraussage, eine Quote, ein Mal.

Geld, Konto und Auszahlung

Wie das Wallet aufgeladen wird

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden; der Mindestbetrag ist CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist eine angebotene Zahlungsart; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Die Mechanik schützt vor Überschuldung und vor der Versuchung, einen grossen Betrag auf einen Schlag zu setzen: Wer mehr als CHF 10’000 im Wallet hätte, müsste zuerst Geld ausgeben, bevor neues eingezahlt werden kann. Bei der Loterie Romande ist die Obergrenze für das Wallet CHF 10’000; wer ein grösseres Konto unterhalten will, muss es regelmässig leeren.

Wohin das Geld fliesst

Swisslos zahlt auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, das auf den eigenen Namen lautet; Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen auf das bekannte Konto überwiesen. Anonyme Auszahlungen und Kryptowährungen sind in der bewilligten Welt nicht möglich – das verlangt Art. 50 Abs. 2 VGS.

Die Loterie Romande zahlt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut, darüber liegende Beträge auf die angegebene IBAN. Der Mechanismus ist identisch, der Schwellenweg unterschiedlich: Während Swisslos bei der Spielbestätigungsquittung abrechnet, abrechnet die Loterie Romande auf den Nettogewinn. Ein Profitboost ändert die Rechnung: Der Boost erhöht den Nettogewinn, also kann eine Wette mit kleinem Bruttogewinn und grossem Boost über der CHF-1’000-Schwelle landen und auf das Bankkonto fliessen.

Kommission und Gebühren

Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen vom Wallet gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Für Spielende, die das Wallet regelmässig leeren, ist die Kommission eine kleine Rechnung; für Spielende, die das Wallet über Monate füllen und gelegentlich auszahlen, ist sie der Preis für die Bequemlichkeit. Bei Gratisspielguthaben ist die Frage nach der Auszahlung gegenstandslos: Solches Guthaben ist per Definition nicht auszahlbar.

Steuern: Was vom Gewinn übrig bleibt

Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind in der Schweiz einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bundesfreibetrag liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag unterscheidet sich und ist je nach Kanton zu prüfen. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die bei der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Für die grosse Mehrheit der Spielenden – deren Gewinn den Freibetrag nie erreicht – heisst das: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer, keine Quittung an das Steueramt.

Für Gewinne aus ausländischen Grossspielen gilt eine andere Logik: Der Kanton Thurgau besteuert solche Gewinne vollständig, unabhängig vom Betrag. In anderen Kantonen fehlt eine vergleichbar klare Linie; eine kantonale Auskunft ist sinnvoll, bevor eine Auszahlung eineGrösse erreicht, die das Vorgehen erklären müsste. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz – wer eine «5 % Wettsteuer» sieht, sieht eine ausländische Regelung.

Werbung, Boni und der rechtliche Rahmen

Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten und kann mit Busse bis CHF 500’000 bestraft werden (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS). Gratis Spiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); die Bedingungen einer Aktion sind Sache des Veranstalters, nicht der Aufsicht. Promo-Codes werden auf dieser Seite nicht abgedruckt; wer eine Aktion nutzen will, findet den Code beim Veranstalter.

Häufige Fragen

Gibt es gratis Wettguthaben in der Schweiz, und wer darf es anbieten?

Ja, aber nur als bewilligte Aktion eines von zwei Veranstaltern: Swisslos mit Sporttip oder die Loterie Romande mit Jouez Sport. Jede Aktion braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat die Aufsicht 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Ausländische Anbieter dürfen in der Schweiz kein gratis Wettguthaben anbieten – ihre Lizenz entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Kann Spielguthaben aus einer Aktion ausbezahlt werden, und auf welches Konto?

Nein, Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist nicht auszahlbar – es muss innerhalb der Aktionsfrist eingesetzt werden, sonst verfällt es. Auszahlbar sind nur Gewinne, die mit dem Einsatz entstanden sind. Bei Swisslos geht die Auszahlung an ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen; bei der Loterie Romande an die im Konto hinterlegte IBAN. Anonyme Konten oder Kryptowährungen sind ausgeschlossen (Art. 50 Abs. 2 VGS).

Was bedeutet ein Guthaben in Euro bei ausländischen Seiten, wenn Schweizer Konten in CHF geführt werden?

Ein «5-Euro-Wettguthaben» gehört zu einer ausländischen Plattform und hat in der Schweiz keine Bewilligungsgrundlage. Die Umrechnung in CHF ändert daran nichts: Das Guthaben liegt auf einem Konto, das nicht dem BGS untersteht, und die Sperrliste der Gespa kann die Plattform jederzeit per DNS blockieren. Wer dort spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens – keine Verlustlimiten nach VGS, keine Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Rechtsweg.

Braucht es für Gratis-Wettguthaben eine Einzahlung oder nur ein verifiziertes Konto?

In der bewilligten Welt braucht es ein verifiziertes Konto mit Wohnsitz im Versorgungsgebiet, aber keine Einzahlung für die Promotion selbst. Beide Veranstalter verlangen vor der ersten Teilnahme eine Identitätsprüfung mit Ausweis und Adressabgleich; die Verlustlimiten sind unabhängig von der Aktion einknapp vor Spielbeginn. Eine Einzahlung kann erforderlich sein, wenn das Aktionsguthaben mit einer Mindesteinzahlung verknüpft ist; bei den 2025/2026er Aktionen war das nicht der Fall.

Wie wirkt sich der Kombiboost von Sporttip als Zuschlag auf den Nettogewinn aus?

Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn – nicht den Einsatz, nicht die Quote. Bei vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 sind es 5 %, bei sieben 20 %, bei zehn 40 %, bei fünfzehn 100 %. Beispiel: Eine Kombiwette mit Gesamteinsatz CHF 10 und Gesamtquote 4.20 ohne Boost ergibt einen Bruttogewinn von CHF 42 und einen Nettogewinn von CHF 32; mit 20-%-Boost steigt der Nettogewinn auf CHF 38.40. Boost und Cash-Out schliessen sich aus – bei einem Cash-Out verfällt der Boost vollständig.

Wie viele Auszahlungen vom Wallet sind gratis, und ab wann kann eine Kommission anfallen?

Bei Swisslos sind zwei Auszahlungen pro 365 Tage gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % erhoben werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Das gilt für die Auszahlung von echtem Geld, nicht für Gratisspielguthaben – solches Guthaben ist per Definition nicht auszahlbar und wird bei Verfall wertlos. Wer das Wallet regelmässig leert, zahlt keine Kommission; wer es über Monate sammelt, zahlt sie beim dritten Bezug.

Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»