Gratiswette bei Registrierung in der Schweiz – was sie kostet und wen sie betrifft

Updated Oktober 2026
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Ein leeres Wettschein-Papier und ein Kugelschreiber liegen auf einem Gartentisch auf einer Terrasse, daneben steht ein Windlicht.

Stand: Oktober 18, 2026 · Geprüft gegen das Schweizer Geldspielgesetz (BGS) und die Gespa-Bewilligungspraxis.

Gewinne bis CHF 1'000 netto werden bei der Loterie Romande direkt dem Wallet gutgeschrieben, Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage begrenzt.

Eine Gratiswette bei Registrierung klingt nach Geschenk. In der Schweiz ist sie genau das selten. Gratisaktionen der beiden bewilligten Veranstalter sind gesetzlich an die vorgängige Zustimmung der Gespa gebunden, und die Werbung für ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS ausdrücklich verboten. Wer in der Deutschschweiz, der Romandie oder im Tessin nach einer Gratiswette bei der Kontoeröffnung sucht, landet deshalb fast immer bei kleinen Promotionen der beiden Inlandsveranstalter – oder bei Domains, die auf der Gespa-Sperrliste stehen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Angebote es tatsächlich gibt, mit welchen Kosten sie verbunden sind und unter welchen Bedingungen sie genutzt werden können.

Rechtslage: warum die Werbung in der Schweiz klein ausfällt

Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) behandelt Online-Sportwetten als Grossspiel. Aufsichtsbehörde ist die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern), nicht die ESBK. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: der Veranstalterbewilligung und der Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip sowie die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport.

Ein Steinbrunnen auf einem stillen Dorfplatz im ersten Morgenlicht, Wasser fliesst ruhig in das Becken.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Diese Knappheit ist der wichtigste Schlüssel zum Verständnis des Marktes. Weil nur zwei Anbieter überhaupt bewilligt werden dürfen, fällt jeder Wettbewerbsdruck weg, den Spielerinnen und Spieler aus dem Ausland kennen. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann sich nur bei Swisslos online registrieren, wer in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis wohnt, nur bei der Loterie Romande. Eine Gratisdrehung über die Kantonsgrenze hinweg ist nicht möglich.

Für Gratisaktionen gilt zusätzlich Art. 75 Abs. 2 BGS: Gratisspiele und Gratisguthaben bedürfen der vorgängigen Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos – eine vergleichsweise kleine Zahl, gemessen am Volumen klassischer Sportwetten-Lizenzmärkte. Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet, ist nach Art. 74 BGS unzulässig; Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird nach Art. 131 BGS mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft. Wer also ausländische Marken mit grossen Gratiswetten bewirbt, hat in der Schweiz zwei Probleme: keine Bewilligung und ein Werbeverbot.

Das hat Folgen für das, was Schweizer Spielerinnen und Spieler tatsächlich sehen. Wo der europäische Markt mit «100 % Bonus», «€10 ohne Einzahlung» und Code-Feldern um Neukunden wirbt, ist die Schweizer Werbung um Gutscheine und Willkommenspakete auffallend zurückhaltend. Die Promotion, die es gibt, ist oft eine Kooperation mit Sponsoren (Eishallen, Fussballstadien) oder eine saisonal befristete Aktion. Beide Veranstalter nennen die Bedingungen in ihren Spielregeln und Teilnahmebedingungen, die jeweils aktualisiert werden – die hier herangezogene Sporttip-Fassung trägt die Versionsnummer 4.2.

Verantwortungsvolles Spielen: Limiten und Sperren, die für jede Gratiswette gelten

Verlustlimiten sind keine Nebenbedingung der Gratiswette; sie stehen davor. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme verlangt Swisslos, dass Spielende Grenzen für 1, 7 und 30 Tage setzen – die Obergrenze pro Tag liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese 72-Stunden-Frist steht in den Swisslos-Bedingungen; das BGS sieht für Erhöhungen 24 Stunden vor, die Swisslos-Regel ist also strenger als das Gesetz. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Wer also eine Gratiswette mit echtem Geld kombinieren will, etwa um den Gewinn aus einer Freiwette auszubauen, hat bereits eine Mauer eingezogen, die das Tempo der Aktion vorgibt.

Ein Basketball liegt bei Sonnenuntergang auf einem leeren Aussenplatz, lange Schatten fallen über den Boden.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Loterie Romande setzt andere Grenzen: Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, das Wallet-Guthaben darf ebenfalls höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die im Konto hinterlegte IBAN überwiesen – Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Was diese Regel mit der Gratiswette zu tun hat, ist einfach: Wer nach einer Gratiswette gewinnt, kann sich den Gewinn in aller Regel nicht als Bargeld auszahlen lassen, sondern nur für weitere Wetten verwenden. Der echte Geldwert wird beim Wechsel in eine Auszahlung an die Wettbedingung des Guthabens gebunden.

Wer eine Pause braucht, kann sich produktbezogen selbst sperren. Bei Swisslos lässt sich der Zugang für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Diese Registerlogik ist zentral: Sie funktioniert nur, weil es in der Schweiz überhaupt nur zwei Veranstalter und wenige konzessionierte Casinos gibt. Sobald auf ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung gespielt wird, greift das Register nicht – die Spielsperre schützt nur da, wo sie anerkannt ist.

Das BGS selbst sieht weitere Schutzmechanismen vor: Eine selbst gewählte Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle einzubinden ist (Art. 81 BGS), und eine selbstgewählte Pause bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt und bei 200 Versuchen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft – das ist kein statistischer Ausrutscher, sondern ein Befund, der zeigt, dass die Schutzlogik am Point of Sale nicht hält, was sie online verspricht. Schweizer Spielende sollten sich darauf nicht verlassen, sondern die eigenen Limiten nutzen.

Neukundenangebote: was die beiden bewilligten Veranstalter tatsächlich anbieten

Die bewilligten Veranstalter formulieren ihre Aktionen zurückhaltend. Die Loterie Romande hat zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durchgeführt: An 7 Aktionstagen konnten Personen, die innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code in ihrem verifizierten Konto eingaben, ein Spielguthaben von CHF 10 beanspruchen. Insgesamt wurden 7’000 Guthaben ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist eine Aktionsform, die im europäischen Markt fast unbekannt ist: kein «€10 ohne Einzahlung»-Programm für die Allgemeinheit, sondern eine Stadion-Aktion, die an Stadionbesuche gebunden ist.

Die Bedingungen dieser Aktion verlangen ein verifiziertes Konto, eine Codeeingabe innerhalb der Sieben-Tage-Frist und eine Nutzung innert 30 Tagen. Wer nach dem 10. März 2026 nach derselben Aktion sucht, wird sie nicht mehr finden – sie war als Saisonthema zwischen den Sportanlässen angelegt. Wer nach einer laufenden Aktion sucht, sollte die Aktionsseite des Veranstalters prüfen, nicht eine Sammelseite. Promotions werden in der Schweiz nicht über Multi-Plattformen verteilt.

Swisslos bietet im engeren Sinne keine Gratiswette bei Registrierung an. Die Eröffnung eines Spielerkontos wird nicht mit einer Gratiswette flankiert; was es gibt, sind einzelne Promotionen, die im Sporttip-Wettprogramm erscheinen. Beispiel dafür ist der Kombiboost: Er gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich – 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist keine Gratiswette im engeren Sinne; es ist eine Gewinnverdoppelung auf einer Mehrfachauswahl, die echtes Geld und ein vielfaches Risiko voraussetzt.

Eine andere Swisslos-Eigenheit sind Profitboosts und Quotenboosts, die ebenfalls nur online für Prematch-Einzelwetten gelten; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und im Einsatz begrenzt, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Diese Mechanik gehört in den Vergleich, weil sie zeigt, wie Swisslos Promotion denkt: kleine, häufige Eingriffe in das normale Wettgeschäft, keine pauschalen Willkommenspakete.

Auszahlungsregeln: was vom Gewinn einer Gratiswette tatsächlich ankommt

Gratisspielguthaben ist im Schweizer Recht nach Art. 75 Abs. 2 BGS an die Gespa-Zustimmung gebunden, in den Bedingungen der Veranstalter ausdrücklich als nicht auszahlbar ausgewiesen. Was heisst das konkret? Der Gewinn einer Gratiswette wird dem Wallet als Spielguthaben gutgeschrieben und kann nur für weitere Wetten verwendet werden. Wer den Gewinn auszahlen lassen will, muss ihn zuerst in echtes Geld «umwandeln» – und genau das verhindern die Bedingungen der beiden Veranstalter.

Bei Swisslos gibt es einen zusätzlichen Mechanismus: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Das gilt für reguläres Spielguthaben, das gegen Einzahlung gekauft wurde. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist auch hiervon ausgenommen und nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf das registrierte Bankkonto überwiesen – diese Regelung betrifft Echtgeld-Gewinne und keine Promotion-Guthaben.

Bei der Loterie Romande ist die Schwelle niedriger, die Logik ähnlich: Gewinne bis CHF 1’000 netto fliessen direkt ins Wallet, alles darüber auf die IBAN. Da Gratisspielguthaben in beiden Häusern auszahlungsgesperrt ist, läuft die Frage «wie komme ich an mein Geld?» für die meisten Aktionen auf dieselbe Antwort hinaus: gar nicht. Der Gegenwert der Gratiswette ist ein Wettbudget, kein Bargeld.

Zahlung, Identitätsprüfung und Kontoeröffnung

Wer in der Schweiz ein Spielerkonto eröffnen will, braucht Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, muss mindestens 18 Jahre alt sein, darf keine Spielsperre haben und darf sich nur einmal pro Person registrieren. Swisslos liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus und gleicht sie mit Adressdatenbanken ab. Die Loterie Romande folgt derselben Logik über die Identitätsprüfung. Diese Pflichten stehen in Art. 47–52 VGS und sind nicht verhandelbar.

Die Kontoeröffnung wird über die Identitätsprüfung hinaus durch eine Spielsperre-Abfrage flankiert. Wer im Register eingetragen ist, kann sich nicht registrieren; das gilt auch für eine Spielsperre, die für eine bestimmte Laufzeit gewählt wurde. Die Prüfung ist Bestandteil des Konto-Prozesses, nicht ein Extra, das man umgehen kann.

Swisslos akzeptiert PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Daneben ist eine Aufladung per Einzahlungsschein möglich (Mindestbetrag CHF 20). In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, das auf den eigenen Namen lautet. Diese Art der Kontobindung verhindert anonyme Auszahlungen und ist der Grund, warum Krypto-Auszahlungen in der Schweiz im bewilligten Markt nicht existieren.

Anbietervergleich: zwei Inlandsveranstalter, acht ausländische Marken

Die folgende Übersicht ordnet die Anbieter nach ihrer Bewilligungslage. Die Trennung ist nicht stilistisch, sie ist rechtlich: Nur die ersten zwei geniessen die Schweizer Bewilligung, alle übrigen sind in der Schweiz nicht zugelassen und können jederzeit auf der Gespa-Sperrliste landen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter über DNS blockieren. Für Schweizer Spielerinnen und Spieler folgt daraus eine zweite Frage: Wer bewirbt mich hier eigentlich – und mit welcher Aufsicht im Hintergrund?

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. ausgewiesene Lizenz
Swisslos (Sporttip) Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft
Loterie Romande (Jouez Sport) Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) Société de la Loterie de la Suisse Romande
PowBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert
20Bet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert
myBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert
ZotaBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert
Bettilt ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert
Unibet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert
Sportuna ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert

Die fehlende Schweizer Bewilligung hat drei konkrete Folgen: Die Marke nimmt nicht am schweizweiten Spielsperre-Register teil, eine Sperre bei Swisslos oder der Loterie Romande hindert die Anmeldung dort nicht; Schweizer Zahlungswege können – aber müssen nicht – blockiert werden, das BGS sieht allerdings kein Sperrinstrument für Banken oder Karten vor; und im Streitfall gibt es keine Schweizer Aufsichtsbehörde, an die sich die Spielerin oder der Spieler wenden kann. Auch das BJR-Bewusstsein hilft nicht: Eine ausländische Lizenz – gleich aus Curaçao, Malta oder Deutschland – hat in der Schweiz keine Wirkung, Art. 4 BGS macht das unmissverständlich klar. Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist nach Art. 130 BGS sogar eine strafbare Handlung – bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe, gewerbsmässig bis zu 5 Jahren.

Swisslos Sporttip – der eine Anbieter für die Deutschschweiz

Swisslos mit Sitz in Basel organisiert die Sportwetten im Swisslos-Vertragsgebiet, also in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Bewilligung beruht auf der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020. Wer dort wohnt und volljährig ist, kann sich online registrieren – ein einziges Konto pro Person, gegen Adressdatenbanken geprüft.

Das Wettprogramm von Sporttip umfasst die üblichen Wettmärkte für die bewilligten Sportarten und Wettbewerbe, dazu den Kombiboost und Profitboosts für Prematch-Wetten sowie einen vollständigen Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten vor Spielbeginn und live. Cash-Out ist ausdrücklich nicht garantiert – Sporttip kann ihn für jeden Markt ablehnen – und der ausgewiesene Cash-Out-Betrag ist regelmässig tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Eine Teilcash-Out-Funktion gibt es nicht, nur die volle Auszahlung. Wer auf eine Teilcash-Out-Strategie setzt, etwa um Gewinne zu sichern und gleichzeitig am Spiel zu bleiben, sucht bei Sporttip vergebens.

Das Sporttip-Limitengerüst bewegt sich zwischen CHF 1 und CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bis zu CHF 10’000 pro Systemwette; Swisslos kann die Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern. Wetten über der Limite werden nicht angenommen. Die Spielregeln sehen ferner einige Sonderfälle vor: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen kann Sporttip Wetten ebenfalls auf Quote 1.00 setzen. Bei einer Wettannullierung wird die Einzelwette zurückerstattet, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Diese Sonderfälle sind im normalen Spielbetrieb selten, gehören aber zum Pflichtprogramm jeder Sporttip-Nutzerin und jedes Sporttip-Nutzers.

Was die Gratiswette angeht, ist die Bilanz zurückhaltend: Swisslos bewirbt das Konto selbst nicht mit einer Gratiswette bei Registrierung. Der Einstieg läuft über das normale Wettprogramm, ergänzt durch den Kombiboost und gelegentliche Promotion-Aktionen. Der Vorteil: Wer sich bei Swisslos aufhält, surft nicht durch Bonusbedingungen, sondern durch das Wettangebot. Der Nachteil: Wer eine Gratiswette bei Registrierung sucht, wird sie hier nicht finden – er findet das normale Sporttip-Angebot mit seinen kleinen, häufigen Eingriffen in das Wettgeschäft.

Loterie Romande – Jouez Sport für die Westschweiz

Die Loterie Romande organisiert Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat ihren Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne) und verfügt nach eigenen Angaben über 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch hier ist die Online-Kontoeröffnung an die Vertragsgebietszugehörigkeit und die Volljährigkeit gebunden, mit derselben Identitätsprüfung wie bei Swisslos.

Die Promotion-Aktionen der Loterie Romande sind die im Schweizer Markt sichtbarsten Beispiele für Gratiswetten bei Registrierung. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» aus dem Winter 2025/26 ist dafür das beste Beispiel: ein CODE auf einer Stadionquittung, der ein CHF-10-Spielguthaben freischaltet, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, im verifizierten Konto zu aktivieren. Wer eine solche Aktion aktivieren will, braucht also einen Stadionbesuch, ein verifiziertes Konto und ein Smartphone, mit dem sich der Code einlösen lässt. Wer keine National-League-Stadien besucht, hat keinen Zugang zu dieser konkreten Aktion – sie ist an die Stadionwanderung gebunden, nicht an die Registrierung im Allgemeinen.

Das Wallet-System der Loterie Romande ist eigenwillig: Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000 beschränkt. Gewinne bis CHF 1’000 netto fliessen direkt ins Wallet; Gewinne darüber gehen auf die IBAN. Für Spielerinnen und Spieler heisst das: Wer einen grossen Gewinn erzielt, wird ihn auf seinem Bankkonto sehen, aber das Wallet wird nicht überflüssiger Gewinnträger. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar – die CHF 10 aus der Stadionaktion bleiben Wettbudget, kein Cash.

Für die Romandie ist die Loterie Romande die einzige legale Quelle für Online-Sportwetten mit Schweizer Bewilligung. Wer hier ein Konto eröffnet, kommt ohne Werbeaktionen aus, mit klaren Auszahlungsregeln und der Verfügbarkeit von Gratiswetten über die promotions, die der Veranstalter aktiv bewirbt. Für Spielerinnen und Spieler, die auf eine Gratiswette bei Registrierung hoffen, ist die Loterie Romande der einzige Anbieter, bei dem die Erwartung in eine echte Aktion münden kann – wenn auch nur in eng begrenztem Rahmen.

Die acht ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung

PowBet, 20Bet, myBet, ZotaBet, Bettilt, Unibet, Sportuna und Wettigo haben gemeinsam, dass sie auf dem Schweizer Markt keine Bewilligung haben. Eine ausländische Lizenz – gleich welcher Jurisdiktion – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Für Spielerinnen und Spieler bedeutet das: Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Spielsperre, ohne Schweizer Aufsicht, ohne Schweizer Streitweg. Wer einen Bonus beansprucht, hat im Streitfall nur die ausländische Aufsicht oder gar keine. Die Werbung, die Spielerinnen und Spieler in der Schweiz erreichen kann, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten; das ist nicht nur eine regulatorische Fussnote, sondern eine strafbewehrte Verbotsnorm mit Bussen bis zu CHF 500’000.

Im praktischen Sinne heisst das: Diese Anbieter gehören zu jenen Domains, die auf der Gespa-Sperrliste stehen können. Die Gespa führt die Liste seit dem 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Betroffene Domains werden über DNS-Sperren unzugänglich gemacht, können aber durch Domain-Hopping – also die Nutzung leicht abweichender Adressen – umgangen werden, was die Gespa selbst nennt. Die Sperre ist also keine absolute Schutzwand, sondern eine Sperre an einem bestimmten Ort.

Die Bedingungen der Gratiswetten-Programme dieser acht Marken nennt jeder Anbieter in den eigenen AGB. Weder der Bonusbetrag noch die Umsatzanforderungen noch die Mindestquoten noch die Auszahlungsbedingungen sind Gegenstand der eidgenössischen Aufsicht. Wer dort spielt, sollte jede Bonusbedingung so lesen, wie sie geschrieben steht, und die Auszahlungswege selbst prüfen. Verallgemeinerungen aus der Schweizer Vergleichsperspektive helfen nicht weiter; jede der acht Marken hat ihre eigenen Regeln.

Für den Vergleich auf dieser Seite bleibt eine einfache Hierarchie: Die beiden Schweizer Veranstalter stehen am Anfang, die acht ausländischen Marken folgen als Referenz, die in der Schweiz nicht zugelassen ist. Es gibt auf dem regulierten Schweizer Markt keinen dritten Anbieter; jede Empfehlung «dazwischen» führt in einen der beiden Blöcke. Wer in der Schweiz spielen will und auf eine bewilligte Aufsicht Wert legt, hat die Wahl zwischen den beiden genannten Anbietern – und die fällt entlang der Kantonsgrenze.

Mechanik im Hintergrund: Quote, Gewinn und was eine Gratiswette rechnerisch wert ist

Eine Gratiswette wird gerne als Geschenk kommuniziert. Tatsächlich ist sie ein Spielguthaben, dessen Wert von der Wettquote abhängt. Wenn der Einsatz einer Gratiswette beim Gewinn nicht zurückbezahlt wird, berechnet sich der mögliche Nettogewinn aus dem Spielguthaben mal (Quote minus 1). Bei einem Spielguthaben von CHF 10 und einer angenommenen Zwei-Wege-Quote von 1.90 / 1.90 liegt der Nettogewinn nach einer gewonnenen Wette bei CHF 9 (10 × (1,90 − 1)) – der nicht zurückgezahlte Einsatz von CHF 10 fehlt gegenüber einer Cash-Wette, die für den gleichen Einsatz CHF 19 zurückzahlen würde.

Der tatsächliche Wert einer Gratiswette ist nicht der maximale Gewinn, sondern der statistische Mittelwert über viele vergleichbare Wetten. Bei einer ausgeglichenen Zwei-Wege-Quote (1.90 / 1.90) liegt die Auszahlungsquote des Marktes bei rund 95 %, die Marge bei rund 5 %. Eine einzelne Wette gewinnt statistisch in etwa der Hälfte der Fälle, in der anderen Hälfte geht das Guthaben verloren. Über viele solcher Wetten gerechnet, liegt der durchschnittliche Erlös bei rund der Hälfte des maximalen Nettogewinns, abzüglich der Marge, die der Markt eingepreist hat. Auf eine konkrete Aktion übertragen: Für ein Aktionsguthaben von CHF 10 bei einer Zwei-Wege-Quote von 1.90 / 1.90 ergibt sich ein statistischer Erwartungswert in der Grössenordnung weniger Franken. Das ist keine Zahl, die ein Spieler auf den Wettschein schreibt, sondern ein Hinweis darauf, was Gratiswetten versprechen und was sie im Schnitt halten.

Die Marge des Marktes ist der Grund, warum Gratiswetten kein Geschenk sind. Wer das Aktionsguthaben auf einer 1.90/1.90-Wette einsetzt, verliert statistisch gesehen etwa 5 % des Guthabens an die Buchmacher-Marge – selbst wenn die Wette selbst keinen Cent Bonusbedingungen kostet. Auf grösseren Märkten mit drei oder mehr Ausgängen (1X2, Handicap, Über/Unter) liegt die Marge typischerweise höher und der Erwartungswert entsprechend tiefer. Auf Märkten mit zwei Ausgängen ist der Effekt am kleinsten.

Bei Swisslos ist die Mechanik noch enger: Es gibt keine «statistisch gesehen»-Gratiswette, sondern zeitlich befristete Aktionen, deren Wert vom Markt und von der Quote abhängt. Bei der Loterie Romande ist das CHF-10-Spielguthaben aus der Stadion-Aktion die einzige regelmässig kommunizierte Gratiswette; sie ist 30 Tage gültig, nicht auszahlbar und steht im Wallet. Wer damit auf ein Spiel mit Quote 1.90 wettet, hat statistisch gesehen einen erwarteten Erlös, der unter dem Nennwert von CHF 10 liegt – und danach das nicht ausgezahlte Aktionsguthaben verbraucht.

Die wichtigste praktische Konsequenz: Gratiswetten sind Werbeaktionen, keine Investitionen. Wer sie nutzt, sollte den Gegenwert im Blick behalten und sich bewusst sein, dass die meisten Aktionsbedingungen das Guthaben an die Wettplattform binden. Wer den Gegenwert auszahlen lassen will, sucht eine andere Mechanik – etwa reguläre Echtgeld-Wetten mit normaler Auszahlung – und nimmt in Kauf, dass dort keine Gratiswette lockt.

Wie die Anbieter im Vergleich abschliessen

Für die Deutschschweiz und das Tessin ist Swisslos die einzige regulierte Adresse. Wer dort spielt, spielt mit Schweizer Aufsicht, mit der Möglichkeit zur Spielsperre und mit klaren Auszahlungsregeln. Der Nachteil ist die kleine Auswahl an Gratiswetten: Wer eine Gratiswette bei Registrierung sucht, wird sie bei Swisslos in der Regel nicht finden; was es gibt, sind Promotionen wie der Kombiboost, die im normalen Wettgeschäft greifen.

Für die Romandie ist die Loterie Romande die einzige regulierte Adresse. Sie bietet im Winter regelmässig Aktionen, die einer Gratiswette nahekommen, mit echten Aktions-Codes und einem kleinen Aktionsguthaben. Diese Aktionen sind befristet und in der Regel nicht garantiert verfügbar; sie sind die einzige Schweizer Quelle für das, was im Europamarkt «Gratiswette bei Registrierung» heisst.

Für Spielerinnen und Spieler, die in der Schweiz wohnen und trotzdem ausländische Marken nutzen, ist die Rechnung einfach: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Spielsperre-Register, keine Schweizer Streitbeilegung, keine Gespa-Aufsicht. Die Werbung, die diese Marken in die Schweiz trägt, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten, die Bonusbedingungen dieser Marken sind nicht Gegenstand einer Schweizer Prüfung. Wer eine ausländische Marke nutzt, handelt eigenverantwortlich.

Häufige Fragen

Bekommt man in der Schweiz bei der Registrierung eine Gratiswette?

Eine Gratiswette im Sinne eines automatischen Aktionsguthabens direkt nach der Kontoeröffnung ist bei Swisslos nicht vorgesehen. Die Loterie Romande hat in der Vergangenheit befristete Aktionen durchgeführt, die einer Gratiswette nahekommen, etwa die Stadionaktion «Patinoires et Stades» aus dem Winter 2025/26 mit CHF 10 Spielguthaben, das nach Code-Eingabe im verifizierten Konto aktiviert wurde. Solche Aktionen sind an einen Code, eine Frist und einen Kontext gebunden und stehen nicht dauerhaft zur Verfügung.

Warum sind die Aktionen der Schweizer Veranstalter so klein?

Gratisaktionen bedürfen nach Art. 75 Abs. 2 BGS der vorgängigen Zustimmung der Gespa. Die Behörde hat 2025 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Beide Veranstalter bewerben in erster Linie ihr Kernangebot (Sporttip-Wetten, Lotterien), nicht pauschale Willkommenspakete, was die Aktionsvolumina im Vergleich zu ausländischen Märkten niedrig hält.

Wird der Einsatz einer Gratiswette beim Gewinn zurückbezahlt?

Nein. Bei beiden Schweizer Veranstaltern ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar; der Gewinn wird dem Wallet als Spielguthaben gutgeschrieben und kann für weitere Wetten verwendet werden. Der nicht zurückgezahlte Einsatz reduziert den Maximalwert einer gewonnenen Gratiswette gegenüber einer Echtgeld-Wette mit demselben Einsatz um den Faktor des Einsatzes selbst.

Wie hoch war die Stadion-Aktion der Loterie Romande, und wie lange war sie gültig?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Die Aktionscodes waren in National-League-Stadien der Westschweiz verteilt; pro Code gab es CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Ab welchen Gewinnbeträgen schreibt die Loterie Romande direkt dem Wallet gut?

Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne darüber werden auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Diese Regelung betrifft Echtgeld-Gewinne; Gratisspielguthaben ist in beiden Fällen nicht auszahlbar.

Was gilt für Marken ohne Schweizer Bewilligung, die eine Gratiswette bei Registrierung bewerben?

Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Solche Anbieter unterliegen keiner Schweizer Aufsicht, sind nicht an das schweizweite Spielsperre-Register angeschlossen und können jederzeit auf der Gespa-Sperrliste landen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter über DNS blockieren. Die Bewerbung solcher Angebote richtet sich in der Schweiz nach Art. 74 Abs. 3 BGS verbotener Werbung und ist buchstäblich strafbar – für die Anbieter, nicht für die Spielenden.

Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»