Wettanbieter-Wettbonus 2026 in der Schweiz: was er kostet, was er bringt
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Stand: Oktober 18, 2026 · Geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Version 4.2) und das Règlement Général der Loterie Romande
Schweizer Wettboni sehen auf den ersten Blick bescheiden aus. Wer den Vergleich mit ausländischen Buchmachern sucht, stösst auf Startguthaben im vierstelligen Bereich, risikofreie Wetten und «Boosts», die das Wort im Namen tragen und in der Rechnung nicht halten. In der Schweiz ist das Bild ein anderes, und zwar nicht, weil die Veranstalter knausern, sondern weil das Geldspielgesetz Gratisspiele und Gratiskredite unter den Vorbehalt der Aufsicht stellt und die Werbung für nicht bewilligte Angebote verbietet. Übrig bleiben vor allem Quotenboosts und ein Aktionsguthaben, das sich nicht auszahlen lässt. Wer das versteht, liest die Aktionen anders: weniger als Geschenk, mehr als Rabatt auf eine anständige Wette.
Die folgende Übersicht legt den Fokus auf das, was eine Aktion den Wettenden tatsächlich kostet. Sie beschreibt, wie der Sporttip-Kombiboost funktioniert, was die Loterie Romande unter «JouezSport – Patinoires et Stades» versteht hat und wo die Stolpersteine liegen: Mindestquote, Frist, maximale Gewinnerhöhung, Auszahlbarkeit. Sie schliesst mit einem Blick auf die acht ausländischen Marken, die in der Schweiz ohne Bewilligung auftreten, und mit einer Rechnung, die zeigt, was ein Boost auf einer Vierer-Kombi bei mittleren Quoten wirklich abwirft.
Wie der Schweizer Wettbonusmarkt überhaupt aussieht
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) teilt Geldspiele in zwei Klassen ein. Sportwetten fallen unter die Grossspiele und benötigen eine Veranstalterbewilligung sowie eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine dritte Schweizer Bewilligung für ein Sportwettenangebot existiert nicht; die Gespa publiziert keine Liste weiterer Inhaberinnen, weil es keine weiteren Inhaberinnen gibt. Wer in der Schweiz Sportwetten anbietet, ohne eine dieser beiden Bewilligungen zu führen, macht sich strafbar (Art. 130 BGS), und die Werbung für solche Angebote ist mit einer Busse bis CHF 500’000 belegt (Art. 131 BGS).

Diese Knappheit prägt den Wettbonusmarkt. Es gibt nur zwei Anbieterinnen, und beide stehen unter Aufsicht. Swisslos führt Sporttip in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein, die Loterie Romande führt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto bei der einen Veranstalterin bekommt nur, wer im Vertragsgebiet wohnt; Spielende im Aargau können kein Konto bei der Loterie Romande eröffnen und umgekehrt. An diesem Punkt entscheidet sich, welche Aktionen überhaupt infrage kommen.
Der zweite Eingriff erfolgt beim Bonus selbst. Gratisspiele und Gratiskredite brauchen nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das erklärt das schmale Angebot: was im Ausland als «100 % Bonus» läuft, ist hier ein Quotenboost oder ein befristetes Aktionsguthaben, das sich nicht auszahlen lässt. Die Begründung steht nicht in der Werbung, sondern im Gesetz; der Effekt ist, dass der Hebel für den Wettenden viel kleiner ausfällt.
Warum das Werbeverbot den Markt klein hält
Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele. Ausländische Buchmacher, die Schweizer Kunden erreichen, fallen in diese Kategorie, sobald sie sich an den Endkunden richten. Die Gespa führt eine Sperrliste solcher Domains; Schweizer Internetanbieter sperren sie auf DNS-Ebene, Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Gesperrte Domains tauchen über Ersatz-Domains rasch wieder auf, die Aufsicht reagiert, der Kreislauf bleibt. Was bleibt, ist ein Markt, in dem zwei Veranstalterinnen für Aufmerksamkeit konkurrieren, ohne die Lautstärke ausländischer Werbung einsetzen zu dürfen.
Wettanbieter- und Bonusbegriffe im Schweizer Sprachgebrauch
In Schweizer Rechtstexten steht Bewilligung, nicht «Lizenz». Der Veranstalter heisst Veranstalterin, wenn es die Swisslos oder die Loterie Romande meint; in der Umgangssprache sagt man Wettanbieter. Eine Wette, deren Einsatz nicht zusammen mit dem Gewinn zurückgezahlt wird, heisst im Gesetz Gratisspielguthaben und im Markt Gratiswette oder Freiwette. Eine einzelne Voraussage ist eine Einzelwette, mehrere kombiniert eine Kombiwette, Systemwetten erlauben Teilausfälle. Währung ist der Franken, geschrieben CHF mit Apostroph bei Tausendern: CHF 1’000, CHF 10’000.
Rechtslage: was darf überhaupt als Wettbonus laufen
Die Bewilligungspflicht trifft jede Promotion, die ein Wettangebot günstiger erscheinen lässt, als es der Marktpreis wäre. Die Gespa prüft, ob die Aktion mit dem Spielerschutz vereinbar ist, ob sie irreführend wirkt und ob sie sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richten könnte. Eine Aktion darf nur laufen, wenn die Aufsicht sie im Einzelfall freigegeben hat. Das ist der Grund, warum in der Schweiz weder ein Einzahlungsbonus noch ein klassisches «risikofreies» Startangebot zu finden ist: beides fiele unter die Zustimmungspflicht und wird in aller Regel nicht bewilligt.

Übrig bleiben drei Formen, die in den letzten Jahren bewilligt wurden:
- Quotenboosts auf Einzelwetten, die die Quote einer Voraussage für den einmaligen Gebrauch erhöhen.
- Kombiboosts, die den Nettogewinn einer Kombiwette ab einer Mindestanzahl Voraussagen mit einer Mindestquote pro Voraussage aufstocken.
- Befristete Aktionen, die ein nicht auszahlbares Spielguthaben auf das Wallet gutschreiben, oft an ein Sportereignis oder eine Verkaufsstelle gebunden.
Die Werbung für diese Aktionen folgt eigenen Regeln. Sie darf nicht aufdringlich sein, sie darf nicht in falscher Sicherheit wiegen, und sie darf Minderjährige oder gesperrte Personen nicht ansprechen. Zeitliche Werbeverbote – etwa ein Werbestopp nachts oder rund um Spiele – kennt das Gesetz nicht, auch wenn die Aufsicht bei Verstössen eingreift. Was auf dem Bildschirm erscheint, ist immer noch Werbung, und sie kann gegen das Gesetz verstossen, wenn sie die Aktion grösser darstellt, als sie ausfällt.
Wer darf in der Schweiz überhaupt spielen
Sporttip und Jouez Sport stehen nur Personen ab 18 Jahren offen, die im Vertragsgebiet wohnen. Wer dort wohnt, kann sich online registrieren, muss einen Ausweis hochladen und wird gegen die Adressdatenbanken geprüft. Eine Spielsperre schliesst die Registrierung aus. Pro Person ist nur ein Konto zugelassen; Mehrfachregistrierungen werden gesperrt. Wer als Wettkämpferin oder Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz im Vertragsgebiet können ein Konto eröffnen, sofern sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen; Kurzaufenthalter ohne geregelten Aufenthalt fallen durch die Wohnsitzprüfung. Wer in einem anderen Kanton wohnt, kann sich nur bei der Veranstalterin des entsprechenden Vertragsgebiets registrieren.
Spielerschutz und Limite: warum der Bonus nicht alles ändert
Aktionen ändern nichts daran, dass eine Wette Geld kosten kann. Bevor die erste Sporttip-Wette platziert wird, verlangt Swisslos die Festlegung von Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Die Loterie Romande setzt auf das Wallet-Limit: höchstens CHF 10’000 Einzahlung innert 30 Tagen, höchstens CHF 10’000 Wallet-Guthaben zu jedem Zeitpunkt.
Diese Werte sind nicht staatlich vorgeschrieben, sondern Eigenregelung der Veranstalterinnen. Das BGS verlangt «eine oder mehrere Höchstwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust» (Art. 87 VGS), und die Aufsicht akzeptiert die Hauslimiten, weil sie strenger sind als der Gesetzeswortlaut. Wer tiefer setzen will, kann das jederzeit tun; wer höher setzen will, muss 72 Stunden warten, was vor impulsiven Erhöhungen schützt. Das ist die praktische Bedeutung dieser 72-Stunden-Frist: sie unterbricht die Stimmung, in der man nach einer verlorenen Wette den Einsatz verdoppeln will.
Spielsperre und Sperrregister
Wer sich selbst aussperren will, kann das bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande kennt ein vergleichbares Verfahren, ebenfalls registriert. Wer in einem Register steht, hat keinen Anspruch auf Auszahlung von Einsatz oder Gewinn; die Anbieterinnen sind verpflichtet, gesperrte Personen abzuweisen, und die Aufsicht testet das regelmässig.
Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet, ob Minderjährige eine Sportwette kaufen können. Bei 200 Versuchen wurde in 47,5 % der Fälle verkauft – fast jede zweite Wette ging an die Minderjährigen durch. Das ist kein Anlass, den Online-Schutz für vorbildlich zu erklären; es zeigt, dass der Spass an der Verkaufsstelle ein anderer ist als der Schutz im Konto, und dass der Spielerinnen- und Spielerschutz zu Hause beginnt.
Werbung, die nicht mehr erlaubt ist
Die Aufsicht kann Aktionen nachträglich einschränken, wenn sie gegen die Werberegeln verstossen. Praktisch heisst das: Eine Aktion, die heute läuft, kann morgen gestoppt werden. Wer auf eine bestimmte Promotion setzt, sollte sich vor der Wette vergewissern, dass sie noch läuft, und die Teilnahmebedingungen lesen, statt sich auf einen Screenshot zu verlassen. Werbeaussagen, die Aktion grösser darstellen, als sie im Kleingedruckten ausfällt, sind ein Verstoss, der den Anbieter teuer zu stehen kommen kann – die Busse geht bis CHF 500’000, und sie trifft die Veranstalterin, nicht den Wettenden.
Wettbonus im Detail: Sporttip, Jouez Sport und das, was der Markt nicht zeigt
In der Schweiz laufen zwei Arten von Wettbonus regelmässig: Quotenboosts auf Einzelwetten und Kombiboosts auf Mehrfachwetten. Beide finden sich bei Sporttip. Die Loterie Romande hat 2025/26 eine Aktion mit Spielguthaben rund um Eishockeyspiele gefahren. Dazu kommen befristete Verkaufsstellen-Aktionen, die online nicht eingelöst werden können. Was im Ausland «Neukundenbonus» heisst, heisst hier meistens: keine Aktion.
Quotenboosts und Profitboosts bei Sporttip
Quotenboosts gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Sie erhöhen die Quote für den einmaligen Gebrauch; pro Person lässt sich ein solcher Boost nur einmal nutzen, und er ist in Einsatz und Erhöhung limitiert. Wird die Wette per Cash-Out abgeschlossen, verfällt der Boost. Profitboosts funktionieren ähnlich, nur auf den Nettogewinn: ein definiertes Sportereignis erhält einen prozentualen Aufschlag auf den möglichen Gewinn, einmal nutzbar, an Einsatz und Erhöhung gebunden, bei Cash-Out verloren. Beide Boosts werden im Wettschein ausgewiesen, bevor die Wette bestätigt wird; der Mehrwert ist sofort sichtbar, nicht im Kleingedruckten versteckt.
Die Einschränkungen fallen unterschiedlich schwer. Eine Prematch-Einzelwette mit Boost lässt sich sauber planen, weil das Ereignis feststeht. Bei Livewetten würde der Boost seine Wirkung verlieren, sobald der Cash-Out greift, und das ist bei knappen Spielständen schnell der Fall. Wer einen Profitboost auf ein Endspiel nutzen will, sollte das Spiel bis zum Schluss durchspielen lassen und Cash-Out meiden – ein Verzicht, der in den Teilnahmebedingungen steht und nicht auf dem Wettschein erklärt wird.
Der Kombiboost bei Sporttip
Der Kombiboost ist die werbliche Hauptaktion von Sporttip. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus wird auf den Nettogewinn aufgeschlagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, Cash-Out lässt den Boost entfallen, und die Voraussagen müssen auf unabhängigen Ereignissen beruhen – abhängige Voraussagen derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne Bet-Builder an, kann sie die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Die Mindestquote von 1.50 ist der Hebel. Wer Vierer-Kombis aus Quoten von 1.20, 1.30, 1.40 und 1.50 baut, scheitert an der dritten Voraussage. Wer mit Favoriten arbeitet, kommt unter 1.50 und verliert den Boost. Wer den Boost will, muss Quoten einkaufen, die für sich genommen kein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis haben. Die Rechnung unten zeigt, was das in Franken heisst.
Jouez Sport: die Aktion «Patinoires et Stades»
Die Loterie Romande hat vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an 7 Aktionstagen in den Stadien der National League einen Code verteilt. Wer den Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Die Aktion band das Spielguthaben an einen Besuch im Stadion – Marketing für die Loterie Romande, Anreiz für den Stadionbesuch, ein Griff ins Portemonnaie der Veranstalterin, das sie als Werbung verbucht.
Das Aktionsguthaben ist Gratisspielguthaben im Sinne des Gesetzes, bewilligt durch die Gespa. Es lässt sich nicht auszahlen, sondern nur für Wetten einsetzen, und es verfällt nach 30 Tagen. Wer es nutzt, gewinnt aus dem Guthaben, nicht aus dem eigenen Portemonnaie – was psychologisch den Einsatz erleichtert und genau der Punkt ist, an dem der Spielerschutz eingreift: das Guthaben ist befristet, der Gewinn daraus wird normal behandelt. Wer CHF 10 Spielguthaben auf eine Quote von 3.00 setzt, gewinnt CHF 30, davon CHF 20 Nettogewinn, der nach den Regeln der Loterie Romande behandelt wird.
Was es in der Schweiz nicht gibt
In der Schweiz findet sich kein Einzahlungsbonus. Es gibt kein «risikofreies» Startangebot, bei dem die erste Wette zurückerstattet wird, wenn sie verloren geht. Es gibt keine Gratiswette, die das Casino der Veranstalterinnen verlässt, weil das BGS die Gratiskredite unter Vorbehalt stellt und die Aufsicht solche Modelle in der Regel ablehnt. Es gibt keine Loyalitätsprogramme, keine Cash-Boni, keinen «100 % Bonus bis CHF 200». Wer nach solchen Begriffen sucht, landet auf Domains der Sperrliste oder auf ausländischen Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben.
Diese Leere hat einen Vorteil. Wer in der Schweiz wettet, weiss, was eine Aktion wert ist, weil sie immer ein Boost ist, dessen Wert im Wettschein erscheint. Die Rechnung, was der Boost kostet, ist damit eine Rechnung über die Differenz zwischen normaler und geboosteter Quote – nicht über einen Bonus, der an Bedingungen geknüpft ist, die erst nach mehreren Wetten sichtbar werden.
Rechnung: was der Sporttip-Kombiboost auf einer Vierer-Kombi abwirft
Der Kombiboost stockt den Nettogewinn einer Mehrfachwette auf. Bei vier Voraussagen, jede mit Quote 1.50, beträgt der Bonus 5 % des Nettogewinns. Wer mit höheren Quoten spielt, ändert die Rechnung: Der Nettogewinn steigt, der Bonus steigt im selben Verhältnis, der effektive Mehrwert bleibt 5 %.
Ein Beispiel mit Voraussagen von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 und einem Einsatz von CHF 10. Die Gesamtquote ist 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9.79. Eine gewonnene Wette zahlt 10 × 9.79 = CHF 97.90 zurück, davon CHF 87.90 Nettogewinn. Mit dem 5-%-Bonus auf den Nettogewinn erhöht sich der Nettogewinn um 4.39, die Auszahlung steigt auf CHF 102.29. Wer ohne den Boost wettet, bekommt CHF 97.90; der Boost bringt CHF 4.39 zusätzlich, und das ist der Preis, den Swisslos dem Wettenden für die Vierer-Kombi schenkt.
Die Rechnung in der Bandbreite: Bei gleichem Einsatz von CHF 10, gleicher Anzahl Voraussagen, aber unterschiedlichen Quoten, schwankt der Bonuswert. Liegen die Voraussagen alle nahe an der Mindestquote von 1.50, ist die Gesamtquote mit vier Voraussagen etwa 5.06, der Nettogewinn CHF 40.62, der Bonus CHF 2.03, die Auszahlung CHF 52.06. Liegen sie höher – etwa 1.80, 1.90, 2.00, 2.20 – ist die Gesamtquote etwa 15.05, der Nettogewinn CHF 140.50, der Bonus CHF 7.03, die Auszahlung CHF 157.53. Der Bonus wächst mit dem Risiko, nicht unabhängig davon. Das ist die Rechnung, die der Wettschein zeigt, und sie ist die einzige, die zählt.
Wer den Bonus maximieren will, muss die Gesamtquote erhöhen. Das geht über höhere Einzelquoten, nicht über mehr Voraussagen – mit jeder weiteren Voraussage sinkt die Trefferwahrscheinlichkeit, und die Kombi wird zur Wette auf einen unwahrscheinlichen Ausgang. Bei sieben Voraussagen liegt der Bonus bei 20 %, der Nettogewinn vervielfacht sich, aber die Wahrscheinlichkeit, dass alle sieben Voraussagen eintreffen, sinkt deutlich. Aus der Rechnung folgt, was die Werbung verschweigt: Der Bonus ist umso grösser, je unrealistischer die Wette ist. Wer den Bonus will, kauft sich eine Quote, die er ohne den Boost nicht kaufen würde.
Was die Rechnung nicht sagt
Eine Quote ist kein Wahrscheinlichkeitswert, sondern ein Preis, der die Marge des Buchmachers enthält. Die Marge ist das, was die Wettanbieterin von jedem gesetzten Franken einbehält. Eine Vierer-Kombi mit Gesamtquote 9.79 hat über alle möglichen Ausgänge eine Auszahlungsquote, die unter 90 % liegt, oft deutlich. Der Boost von 5 % ist ein Zuschlag auf einen Preis, der bereits einen Abschlag enthält. Wer den Boost als Werbegeschenk liest, sieht den Aufschlag; wer den Preis sieht, sieht den Abschlag daneben.
Die Formel, mit der die Auszahlungsquote berechnet wird, gilt für jeden Markt einzeln: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ). Bei einem Dreiweg-Markt (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) mit Quoten 2.10, 3.40, 3.60 ergibt sich 1 ÷ (0’476 + 0’294 + 0’278) = 1 ÷ 1’048 = 0’954, also eine Auszahlungsquote von 95.4 % und eine Marge von 4.6 %. Bei einer Vierer-Kombi aus Voraussagen verschiedener Märkte multiplizieren sich die Auszahlungsquoten der einzelnen Märkte: bei je 95 % ergibt sich 0.95⁴ = 0’815, die Marge der Kombi liegt bei 18.5 %. Der Boost von 5 % gleicht einen Teil davon aus, aber nicht die Hälfte.
Diese zweite Rechnung – die Marge, nicht der Bonus – ist die Rechnung, die eine Aktion wirklich kostet. Wer den Boost nutzt, ohne die Marge zu kennen, verschenkt die Frage, die der Wettschein stellt.
Auszahlung, Steuern und die Frage nach dem «gratis»
Wer in der Schweiz wettet, zahlt auf Gewinne aus bewilligten Grossspielen bis zum Steuerfreibetrag keine Einkommenssteuer. Der Bundessteuerfreibetrag liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn, ein Jahr zuvor noch bei CHF 1’070’400. Über dem Freibetrag behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich; das Gesetz schreibt keinen einheitlichen Wert vor. Wer sich auf die genaue Schwelle verlassen will, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater.
Ein typischer Wettender bleibt mit seinen Gewinnen unter dem Freibetrag. Die Frage nach der Steuerpflicht stellt sich bei einem Gewinn von CHF 97.90 aus einer Vierer-Kombi nicht; sie stellt sich bei einem Gewinn von CHF 1’500’000 aus einer 15er-Kombi sehr wohl. In beiden Fällen ist die Antwort dieselbe: bis zum Freibetrag steuerfrei, darüber Verrechnungssteuer.
Gewinne ausländischer Anbieterinnen fallen nicht unter die Verrechnungssteuer, weil diese nur in der Schweiz bewilligte Grossspiele betrifft. Dafür behandelt der Kanton Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen. Andere Kantone handhaben das anders. Wer bei einer ausländischen Anbieterin spielt, sollte den kantonalen Steuerbescheid kennen, bevor er einen grossen Gewinn erwartet.
Wie die Auszahlung läuft
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen pro Jahr kostenlos; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, sobald sie in Auftrag gegeben ist. Die Loterie Romande verfährt ähnlich: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen ins Wallet, darüber auf die hinterlegte IBAN.
Ein nicht eingelöster Gewinn verfällt nach 26 Wochen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Wer eine Auszahlung bestreitet, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Danach ist der Weg versperrt, bis ein Anwalt eingeschaltet wird.
Die Schweizer Wettanbieter im Vergleich
Die folgende Tabelle ordnet die zehn Anbieterinnen ein, die im Schweizer Markt auftreten oder auftreten wollen. Sie zeigt, wer eine Schweizer Bewilligung hat und wer nicht, und sie benennt die Veranstalterin oder die ausländische Lizenz, die im Auftritt der Marke genannt wird. Wer eine Schweizer Bewilligung hat, unterliegt dem BGS und der Aufsicht durch die Gespa; wer keine hat, ist in der Schweiz nicht zugelassen, kann auf der Sperrliste landen und bietet keinen Schweizer Schutz.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder ausländische Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport |
| Bettilt | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe nicht belegt; ausländische Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| FortuneJack | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe nicht belegt; ausländische Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| Cloudbet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe nicht belegt; ausländische Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| MrXbet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe nicht belegt; ausländische Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| HornetBet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe nicht belegt; ausländische Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| Sportuna | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe nicht belegt; ausländische Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| BDMBet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe nicht belegt; ausländische Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| Interwetten | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe nicht belegt; ausländische Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
Die ersten zwei Zeilen beschreiben die bewilligten Veranstalterinnen. Sie sind die einzigen, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, und sie sind die einzigen, deren Quoten in dieser Übersicht als verbindlich gelten. Die übrigen acht Zeilen beschreiben ausländische Marken, die im Internet für Schweizer Kunden sichtbar sind, aber keine Bewilligung haben. Ihre Lizenzen – wo immer sie ausgestellt sind – haben in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS), ihre Angebote unterliegen nicht der Gespa-Aufsicht, und im Streitfall gibt es keine Schweizer Anlaufstelle.
Was die Tabelle verschweigt
Die Tabelle sagt, wer eine Bewilligung hat. Wer eine Aktion auf einer der acht ausländischen Domains sieht, sieht Werbung für ein Angebot, das in der Schweiz strafrechtlich verfolgt wird (Art. 130 BGS) und für das die Aufsicht DNS-Sperren verhängen kann. Das ist kein Detail am Rand, sondern der Grund, warum die Tabelle die Spalte mit den Bonusangaben nicht füllt.
Schweizer Wettanbieter und ihre Aktionen
Im Schweizer Markt treten zwei Veranstalterinnen auf, dazu acht ausländische Marken ohne Bewilligung. Die Bewertung folgt der Reihenfolge, in der die Tabelle sie auflistet: zuerst die bewilligten Anbieterinnen, dann die unbewilligten Marken, jede in einem eigenen Abschnitt, mit den Konditionen, die für die Aktionen relevant sind.
Swisslos Sporttip
Swisslos führt Sporttip im Vertragsgebiet der Deutschschweizer Kantone, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Wer im Aargau, in Zürich oder in Genf wohnt, kann ein Konto eröffnen; wer in der Romandie wohnt, fällt in den Bereich der Loterie Romande. Sporttip akzeptiert Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz im Vertragsgebiet und überprüft den Ausweis gegen die Adressdatenbanken. Eine Spielsperre schliesst die Registrierung aus.
Die Aktionen sind schmal und kalkulierbar. Quotenboosts und Profitboosts erhöhen Quote bzw. Nettogewinn einer Einzelwette, sind pro Person einmal nutzbar und verfallen beim Cash-Out. Der Kombiboost stockt den Nettogewinn einer Kombiwette ab vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50, mit gestaffelten Prozentsätzen bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Die Verkaufsstellenaktionen sind online nicht einlösbar, und es gibt keine Treueprogramme, keine Cash-Boni, keine risikofreien Startwetten.
Die Bedingungen stehen in den Sporttip-Spielregeln und Teilnahmebedingungen (Version 4.2). Sie sind klar gefasst und auf der Swisslos-Website öffentlich zugänglich. Wer eine Aktion nutzt, sollte die Teilnahmebedingungen lesen, weil der Boost im Wettschein ausgewiesen wird und die Konditionen selten überraschen. Überraschend ist eher, was nicht angeboten wird: keine laufenden Promotionen über Wochen, keine Mehrfachboni auf Einzahlungen, keine Loyalitätsstufen.
Verdikt: Sporttip ist die einzige seriöse Anlaufstelle für Wettende in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein. Die Aktionen sind klein, aber transparent; wer einen Quoten- oder Kombiboost sucht und weiss, dass die Marge im Preis steckt, findet hier ein faires Angebot. Wer einen «100 % Bonus» erwartet, sucht das Falsche.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende. Wer in Genf wohnt, kann ein Konto eröffnen; wer in der Deutschschweiz wohnt, fällt in den Bereich von Swisslos. Die Loterie Romande spricht Spielende auf Französisch an, die Teilnahmebedingungen sind auf Französisch verfasst und werden im Règlement Général des jeux zusammengefasst.
Die Aktionen sind noch rarer als bei Sporttip. Die bewilligten Aktionen 2025 betrafen vor allem Verkaufsstellenaktionen mit befristetem Spielguthaben, darunter die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 lief. Wer den Code aus einem National-League-Stadion innert 7 Tagen eingab, erhielt CHF 10 nicht auszahlbares Spielguthaben. Das Guthaben war 30 Tage gültig, an 7’000 Stück begrenzt, an die National League gebunden.
Die Auszahlungsmechanik unterscheidet sich von Sporttip nur in den Schwellen. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen ins Wallet, darüber auf die IBAN. Die Wallet-Obergrenze von CHF 10’000 gilt für das Guthaben, nicht für die Gewinne, die separat verwaltet werden. Die Einzahlungsobergrenze liegt bei CHF 10’000 pro 30 Tage. Die Aktionen werden über die jeux.loro.ch publiziert, oft auf Französisch, und sie richten sich an die Westschweizer Kundschaft.
Verdikt: Wer in der Romandie wohnt und auf Französisch kommuniziert, kommt an Jouez Sport nicht vorbei. Die Aktionen sind spärlich, und die Bühne, auf der sie stattfinden, ist das Stadion, nicht der Online-Wettschein. Wer einen Online-Boost sucht, wird hier selten fündig; wer eine Stadion-Aktion mitnimmt, sollte das Guthaben innerhalb der 30 Tage nutzen.
Bettilt
Bettilt wirbt im Internet mit Quotenboosts, Kombiboosts und einem Willkommenspaket, das nach dem Schema «100 % bis zu einem Betrag» funktioniert. In der Schweiz hat das Angebot keine Bewilligung. Eine ausländische Lizenz – Curaçao, eine andere Jurisdiktion – entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS), das Angebot richtet sich aber an Kunden weltweit, darunter Schweizer. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen; Schweizer Internetanbieter sperren sie auf DNS-Ebene.
Wer die Plattform dennoch nutzt, spielt ohne Schweizer Schutz. Im Streitfall gibt es keine Schweizer Aufsicht, an die man sich wenden könnte; das Schweizer Recht gilt nicht auf einer Plattform, die in der Schweiz nicht zugelassen ist. Gewinne aus dem Ausland fallen je nach Kanton unter die Einkommenssteuer, ohne Verrechnungssteuer, und der Kanton Thurgau behandelt sie vollständig als steuerbares Einkommen. Die Werbung für nicht bewilligte Angebote ist in der Schweiz strafbar (Art. 74 Abs. 3 BGS).
Verdikt: Die Plattform ist in der Schweiz nicht zugelassen, nicht geschützt, nicht empfehlenswert. Die Aktionen, die sie bewirbt, sind in der Schweiz nicht bewilligt; die Bewertung der Aktionen gehört nicht auf eine Seite, die Schweizer Wettende seriös informiert.
FortuneJack
FortuneJack tritt als Krypto-Buchmacher auf, mit Bitcoin und weiteren Kryptowährungen als Zahlungsmittel. Die Plattform wirbt mit «provably fair»-Wetten und einem Bonusprogramm, das auf den ersten Blick grosszügig aussieht. In der Schweiz fehlt die Bewilligung; eine ausländische Lizenz – Krypto-Casino-Lizenzen kommen oft aus Curaçao – hat hier keine Kraft. Die Plattform steht beispielhaft für Anbieterinnen, die Schweizer Kunden über die Sperrliste hinweg erreichen wollen.
Die Spielmechanik unterscheidet sich von einer Schweizer Veranstalterin in einem wesentlichen Punkt: Auszahlungen erfolgen in Kryptowährungen, die auf eine Wallet im eigenen Namen laufen. Schweizer Recht verlangt die Auszahlung auf ein Konto im Namen des Spielenden (Art. 50 Abs. 2 VGS), was bei Krypto-Auszahlungen auf eine externe Wallet nicht gewährleistet ist. Eine Schweizer Veranstalterin würde so nicht funktionieren.
Verdikt: Wer auf einer Schweizer Veranstalterin spielt, hat eine Auszahlung auf ein Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen; wer auf einer Krypto-Plattform ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat das nicht. Das ist der Punkt, an dem die fehlende Bewilligung konkret wird.
Cloudbet
Cloudbet wirbt mit «best odds», einem Willkommensbonus und einem Treueprogramm, das auf den ersten Blick dem vieler anderer ausländischer Marken ähnelt. Die Plattform akzeptiert Kryptowährungen und Fiat-Geld, ist aber in der Schweiz nicht zugelassen. Eine ausländische Lizenz, die Cloudbet nennt, gilt in der Schweiz nicht.
Was Cloudbet von anderen Marken unterscheidet, ist das Fehlen einer breiten Sportwettenpalette. Die Plattform konzentriert sich auf einige Märkte und verzichtet auf das volle Wettprogramm, das eine Schweizer Veranstalterin abdeckt. Die Bonusbedingungen sind im Kleingedruckten versteckt und nur auf der Plattform selbst zugänglich; ein Schweizer Recht, das Werbung irreführend gestaltet, würde in der Schweiz greifen, hier aber nicht.
Verdikt: Eine ausländische Marke, die in der Schweiz nicht zugelassen ist. Die Bewertung ihres Bonusprogramms gehört nicht auf eine Seite, die Schweizer Wettende informiert; die Information, dass die Plattform in der Schweiz nicht zugelassen ist, gehört sehr wohl.
MrXbet
MrXbet ist eine ausländische Marke mit einem Auftritt, der sich an europäische Märkte richtet. Die Plattform bewirbt Sportwetten, Casino und Live-Wetten, mit einem Willkommenspaket, das an eine Mindesteinzahlung gebunden ist. In der Schweiz fehlt die Bewilligung; die Plattform kann auf der Sperrliste landen, was den Zugriff aus dem Schweizer Netz erschwert.
Der Anteil an Schweizer Kunden ist schwer zu schätzen. Die Werbung richtet sich an Märkte mit funktionierender Aufsicht; die Schweiz gehört nicht dazu, was die Plattform nicht davon abhält, Schweizer Kunden zu akzeptieren. Wer sich registriert, tut das ohne Schweizer Schutz; wer auszahlt, bekommt sein Geld auf eine Wallet oder ein Konto, das nicht zwingend auf seinen Namen laufen muss.
Verdikt: Ein ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung. Da keine gesetzliche Grundlage für den Betrieb in der Schweiz besteht, ist eine Empfehlung oder detaillierte Bewertung der Konditionen nicht möglich.
HornetBet
HornetBet tritt als Sportwettenanbieter mit Casino-Anteil auf und bewirbt einen «100 % Bonus» auf die erste Einzahlung. Die Plattform wirbt aggressiv, mit Willkommenspaketen, die nach dem Muster der grossen ausländischen Anbieterinnen geschnitten sind. In der Schweiz fehlt die Bewilligung; eine ausländische Lizenz – sie nennt eine, sie gilt nicht in der Schweiz – ändert daran nichts.
Die Frage, die sich bei HornetBet stellt, ist nicht die Lizenz selbst, sondern die Werbung. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen; die Aufsicht kann Werbung in der Schweiz verfolgen, die für nicht bewilligte Angebote wirbt. Die Busse geht bis CHF 500’000, und sie trifft die Plattform, nicht den Schweizer Wettenden, der die Werbung sieht.
Verdikt: Dieses Angebot hat in der Schweiz keine Gültigkeit und bietet keinen Spielerschutz. Die Bewerbung der Aktionen ist gemäss Gesetz nicht statthaft, weshalb eine Bewertung an dieser Stelle entfällt.
Sportuna
Sportuna wirbt mit «sport + casino», einem Bonusprogramm, das auf den ersten Blick umfangreich wirkt, und einem Design, das an grosse europäische Marken erinnert. In der Schweiz fehlt die Bewilligung; die Plattform ist nicht zugelassen. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen; der Zugriff aus dem Schweizer Netz wird erschwert.
Die Spielmechanik von Sportuna unterscheidet sich nicht grundsätzlich von anderen ausländischen Marken: Einzahlung, Bonus, Wetten, Auszahlung, mit den üblichen Bedingungen im Kleingedruckten. Was sich unterscheidet, ist die fehlende Schweizer Aufsicht; im Streitfall gibt es keine Schweizer Anlaufstelle, und die Werbung in der Schweiz ist strafbar.
Verdikt: Eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Aufnahme in die Tabelle dient der Einordnung, nicht der Empfehlung.
BDMBet
BDMBet tritt mit einem aggressiven Bonusprogramm auf, das auf den ersten Blick grosszügig wirkt. Die Plattform bewirbt Sportwetten, Casino und Live-Wetten, mit Promotionen, die nach dem Muster der grossen ausländischen Marken geschnitten sind. In der Schweiz fehlt die Bewilligung; die Lizenz, die sie nennt, gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS).
Der Anteil an Schweizer Kunden ist nicht beziffert; die Werbung richtet sich an einen internationalen Markt, und die Schweiz ist Teil davon, obwohl die Plattform hier nicht zugelassen ist. Wer sich registriert, tut das ohne Schweizer Schutz, und die Auszahlung erfolgt auf eine Wallet, die nicht zwingend auf den eigenen Namen laufen muss – ein Punkt, der in der Schweiz nicht erlaubt wäre.
Verdikt: Eine ausländische Marke, die mangels Schweizer Bewilligung keine seriöse Alternative zu den bewilligten Anbietern darstellt. Auf die Darstellung ihres Bonusprogramms wird verzichtet.
Interwetten
Interwetten ist eine der älteren europäischen Marken, gegründet in den 1990er-Jahren, mit einer Lizenz in Malta. Die Plattform wirbt mit Sportwetten, Casino und einem Bonusprogramm, das sich an europäische Märkte richtet. In der Schweiz fehlt die Bewilligung; die Malta-Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Interwetten steht auf der Gespa-Sperrliste, wie die Aufsicht nennt; die Domain wird in der Schweiz per DNS gesperrt.
Interwetten ist ein Sonderfall unter den ausländischen Marken, weil die Plattform seit Jahrzehnten im europäischen Markt aktiv ist und einen Bekanntheitsgrad hat, der sie von jüngeren Marken unterscheidet. Das ändert nichts an der fehlenden Schweizer Bewilligung; es ändert nichts an der fehlenden Aufsicht, dem fehlenden Schutz und der fehlenden Anlaufstelle in der Schweiz. Wer die Plattform nutzt, tut das ausserhalb des Schweizer Rechtsraums.
Verdikt: Interwetten ist in der Schweiz nicht zugelassen, auf der Sperrliste, nicht geschützt. Die lange Marktpräsenz ersetzt keine Bewilligung; die Werbung in der Schweiz bleibt strafbar.
Die Mechanik, die jede Aktion überlagert: die Marge in der Quote
Eine Quote ist kein Wahrscheinlichkeitswert, sondern ein Preis, der die Marge der Wettanbieterin enthält. Die Marge ist der Anteil, den die Wettanbieterin von jedem gesetzten Franken einbehält. Bei einem Dreiweg-Markt mit Quoten 2.10, 3.40, 3.60 liegt die Auszahlungsquote bei 95.4 %, die Marge bei 4.6 %. Bei einer Vierer-Kombi aus Voraussagen verschiedener Märkte, jede mit Auszahlungsquote 95 %, liegt die kombinierte Auszahlungsquote bei 0.95⁴ = 0’815, die Marge bei 18.5 %. Der Boost von 5 %, den Sporttip auf eine solche Kombi gibt, verringert die Marge auf 13.5 % – ein Vorteil, der real ist, aber nicht das, was die Werbung verspricht.
Die Marge ist der Grund, warum die Wettanbieterin auf Dauer gewinnt. Sie ist der Preis, den der Wettende für die Teilnahme am Markt zahlt, und sie ist in jeder einzelnen Wette enthalten, unabhängig davon, ob die Wette mit oder ohne Boost platziert wird. Wer eine Quote annimmt, akzeptiert die Marge. Wer einen Boost annimmt, akzeptiert die Marge plus den Bonus, der die Marge nicht aufhebt, sondern nur teilweise kompensiert.
Diese Mechanik ist in den Schweizer Quoten nicht anders als in den ausländischen; sie ist überall gleich. Was sich unterscheidet, ist die Bewilligung, die Aufsicht, der Schutz im Streitfall. Die Marge bleibt.
Was die Aktionen wirklich wert sind
Eine seriöse Bewertung einer Aktion fragt nach drei Dingen: Wie hoch ist der Bonus im Verhältnis zur Marge? Wie lange gilt die Aktion? Welche Bedingungen knüpfen den Bonus an Wetten, die der Wettende ohnehin platziert hätte? Bei Sporttip fallen die Antworten so aus:
Der Kombiboost von 5 % auf eine Vierer-Kombi verringert die Marge von etwa 18.5 % auf etwa 13.5 % – ein Vorteil, der sich bei höheren Quoten vergrössert, weil der Bonus auf den Nettogewinn berechnet wird. Die Aktion gilt, solange Swisslos sie nicht zurückzieht; sie ist nicht befristet, aber sie kann von der Aufsicht eingeschränkt werden. Die Bedingungen sind klar: vier Voraussagen, Mindestquote 1.50, online, Prematch/Live/System, Cash-Out lässt den Boost entfallen. Wer diese Bedingungen ohnehin erfüllt, nimmt den Boost mit; wer sie nicht erfüllt, sollte die Wette nicht platzieren, um an den Boost zu kommen.
Die Quotenboosts und Profitboosts sind einmal nutzbar; sie lohnen sich auf Wetten, die der Wettende ohnehin platzieren würde, mit Quoten, die der Markt hergibt. Wer eine Wette wegen des Boosts platziert, nimmt eine Quote an, die er sonst nicht genommen hätte – und genau das ist der Mechanismus, mit dem eine Aktion Mehrwert schafft: nicht durch den Bonus, sondern durch die Wette, die der Bonus anzieht.
Die Stadion-Aktion der Loterie Romande ist kein Online-Bonus, sondern eine Verkaufsstellenaktion. Sie ist 30 Tage gültig, an einen Code gebunden, an 7’000 Stück limitiert. Wer den Code hat, sollte das Guthaben innerhalb der Frist nutzen; wer das Spielguthaben nicht nutzt, verliert es. Die Aktion ist Marketing für die Loterie Romande, und sie funktioniert, weil sie den Stadionbesuch belohnt.
Wettende im Test: drei Profile, drei Aktionen
Wer in der Deutschschweiz wohnt und gelegentlich auf Fussball wettet, kommt an Sporttip nicht vorbei. Die Vierer-Kombi auf einen Bundesliga-Spieltag mit Quoten zwischen 1.60 und 2.00 ist ein realistischer Fall; der Kombiboost bringt auf einer solchen Wette einen Bonus von 5 % auf den Nettogewinn, was bei einem Einsatz von CHF 10 zwischen CHF 2 und CHF 7 zusätzlich bedeutet. Das ist ein kleiner Betrag, der die Wette aber nicht schlechter macht – und genau das ist der Punkt: der Bonus kommt zur Wette, nicht umgekehrt.
Wer in der Romandie wohnt und ein Eishockeyspiel besucht, hat mit der Stadion-Aktion der Loterie Romande eine konkrete Möglichkeit, CHF 10 nicht auszahlbares Spielguthaben mitzunehmen. Das Guthaben ist 30 Tage gültig; wer es nutzt, spielt damit, nicht mit eigenem Geld. Eine Wette mit dem Guthaben auf eine Quote von 3.00 gewinnt CHF 30, davon CHF 20 Nettogewinn – der nach den Regeln der Loterie Romande ausgezahlt wird, soweit er die Wallet-Obergrenze von CHF 10’000 nicht überschreitet.
Wer ein ausländisches Angebot nutzt, spielt ohne Schweizer Schutz. Eine Wette auf einer Plattform ohne Bewilligung ist in der Schweiz nicht zugelassen; die Gespa kann die Domain sperren, der Anbieter kann die Wette stornieren, die Auszahlung kann ausbleiben. Das ist kein theoretisches Risiko, sondern die Regel: ausländische Plattformen, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, stehen nicht unter Schweizer Aufsicht, und ihre Geschäftsbedingungen gelten ausserhalb des Schweizer Rechts.
Häufige Fragen zum Wettbonus in der Schweiz
Welche Wettboni bieten Swisslos und Loterie Romande an?
Swisslos bietet bei Sporttip vor allem Quotenboosts auf Einzelwetten, Profitboosts auf den Nettogewinn definierter Sportereignisse und den Kombiboost auf Mehrfachwetten ab vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50. Die Loterie Romande bietet befristete Aktionen mit nicht auszahlbarem Spielguthaben, oft an Verkaufsstellen oder Stadionbesuche gebunden, und Quotenboosts im Rahmen der Jouez-Sport-Plattform. Einzahlungsboni oder risikofreie Startwetten, wie sie im Ausland üblich sind, gibt es bei beiden nicht; das Geldspielgesetz stellt Gratiskredite unter den Vorbehalt der Gespa.
Wie funktioniert der Sporttip-Kombiboost, und ab welcher Mindestquote greift er?
Der Kombiboost stockt den Nettogewinn einer Kombiwette auf, die online (Prematch, Live oder Systemwette) platziert wird. Voraussetzung sind mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage. Der Bonus beträgt 5 % bei vier Voraussagen und steigt gestaffelt bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und bei Cash-Out entfällt der Boost. Wer mit Favoriten-Quoten unter 1.50 arbeitet, verliert den Anspruch auf den Boost.
Warum gibt es in der Schweiz weniger und kleinere Wettboni als bei ausländischen Buchmachern?
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) stellt Gratisspiele und Gratiskredite unter den Vorbehalt der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte die Aufsicht 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ausländische Buchmacher unterliegen dieser Aufsicht nicht und können Einzahlungsboni und risikofreie Wetten anbieten, die in der Schweiz nicht bewilligt würden. Die Bewerbung solcher Angebote ist in der Schweiz zudem strafbar (Art. 74 Abs. 3 BGS, Busse bis CHF 500’000).
Wird der Einsatz einer Gratiswette beim Gewinn mit ausbezahlt?
Nein. Bei einer Gratiswette wird der Einsatz nicht zusammen mit dem Gewinn zurückgezahlt; der Wettende erhält nur den Nettogewinn. Bei Sporttip gilt das für das Spielguthaben aus Aktionen wie der Stadion-Aktion, die nicht auszahlbar sind, und für alle Boosts, deren Wert im Wettschein ausgewiesen wird. Wer eine Wette mit Spielguthaben platziert, spielt um den Gewinn, nicht um den Einsatz. Das ist der wesentliche Unterschied zu einer Echtgeldwette, bei der Einsatz × Quote ausgezahlt wird.
Verändert ein Bonus die Marge, die in jeder Quote steckt?
Ein Bonus verringert die Marge teilweise, hebt sie aber nicht auf. Bei einer Vierer-Kombi mit Gesamtquote 9.79 liegt die kombinierte Auszahlungsquote bei etwa 81.5 %, die Marge bei 18.5 %; der 5-%-Kombiboost stockt den Nettogewinn um 5 % und verringert die effektive Marge auf etwa 13.5 %. Das ist ein Vorteil, aber kein Geschenk: die Marge bleibt in jeder Wette, mit oder ohne Bonus. Wer eine Quote annimmt, akzeptiert die Marge; der Bonus mildert sie, ohne sie zu beseitigen.
Sind Gewinne aus einer Bonuswette steuerpflichtig, und was gilt für den Steuerfreibetrag je nach Kanton?
Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind in der Schweiz bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei. Der Bundessteuerfreibetrag liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn, ein Jahr zuvor bei CHF 1’070’400. Über dem Freibetrag behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich; wer sich auf eine genaue Schwelle verlassen will, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater. Gewinne aus ausländischen Angeboten fallen je nach Kanton unter die Einkommenssteuer; Thurgau behandelt sie unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen.
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Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»
