Wettbonus freispielen 2026: was Gratisspielguthaben und Booster in der Schweiz wirklich kosten

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Ein kleiner Stapel unbeschrifteter Papierkarten, von einem roten Gummiband zusammengehalten, liegt auf einer Holzplatte vor einem Fenster.

Wer in der Schweiz nach einem «neuen Wettbonus» oder einer «Gratiswette» sucht, stösst schnell auf eine Eigentümlichkeit des Marktes: Anders als in Deutschland, Österreich oder Malta gibt es hier nicht Dutzende Anbieter, die mit üppigen Willkommenspaketen um neue Kunden werben. Die Gründe liegen in der Bewilligungspolitik und in der Aufsicht, und sie wirken sich auf jede einzelne Promotion aus, die ein Wettender in der Schweiz je zu Gesicht bekommt. Der folgende Beitrag erläutert, welche Aktionen die beiden Veranstalter Sporttip (Swisslos) und Loterie Romande (Jouez Sport) überhaupt anbieten dürfen, wie ein Wettbonus, ein Booster und eine Gratiswette technisch funktionieren, und was ein Bonus den Spielenden tatsächlich abverlangt, bevor ein Franken davon auf dem Konto landet. Der Blickwinkel ist konsequent der Preis: Was kostet die Aktion die Spielenden an Einsatz, an Mindestquote, an Frist und an Verzicht auf Auszahlbarkeit? Die Vergleichstabelle am Ende listet die Bedingungen, nicht die Werbung.

Eine Aktion der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Stand: Oktober 18, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungs­lage der Gespa und die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.

Rechtslage in der Schweiz: warum Gratisspiele der Bewilligung bedürfen

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Sie werden nicht von der ESBK beaufsichtigt, die für die Casinos zuständig ist, sondern von der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa mit Sitz in Bern. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt: Swisslos, deren Sportwette unter dem Namen Sporttip läuft, und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine dritte Schweizer Veranstalterbewilligung für Sportwetten existiert nicht, und die Gespa veröffentlicht folglich auch keine Liste weiterer lizenzierter Buchmacher – die Sperrliste mit blockierten ausländischen Domains ist das einzige Register, das in diese Richtung öffentlich geführt wird.

Ein geschlossenes Holztor an einem Feldweg im Gebirge, dahinter eine Weide mit Kühen im Morgenlicht.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Service­gebiete sind klar getrennt. Swisslos deckt die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH) ab, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein – gemeinsam bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande ist für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura zuständig. Ein Online-Konto lässt sich nur eröffnen, wer im jeweiligen Service­gebiet wohnt oder den gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 47 Abs. 3 VGS) – ein Zürcher kann also kein Konto bei Jouez Sport eröffnen, ein Waadtländer keines bei Sporttip. Die Veranstalter lesen die Daten aus einem hochgeladenen Ausweis aus und prüfen sie gegen Adress-Datenbanken.

Die Liste der Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die überhaupt angeboten werden dürfen, ist ebenfalls geschlossen. Die Gespa führt eine bewilligte Liste (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS): nur die dort aufgeführten Events sind zulässig, Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nie wettrechtlich erfasst, und Eckball- oder Kartenmärkte fehlen ebenso wie ein Esports-Bereich. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind grundsätzlich ausgeschlossen. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt.

Wer in der Schweiz eine Sportwette ohne Schweizer Bewilligung anbietet, macht sich strafbar: Art. 130 BGS sieht für die einfache Organisation eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre. Eine ausländische Lizenz – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Der Wettende wird nicht bestraft, aber sein Einsatz und sein Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz durch die Spielsperre noch eine Anlaufstelle bei der Gespa. Wer trotzdem bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat zudem steuerlich eine andere Situation: Der Kanton Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen, während bei Schweizer Veranstaltern der Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn greift.

Selbstschutz: Limiten, Spielsperre und was ein Bonus daran ändert

Ein Wettbonus in der Schweiz ist kein zweites Konto und kein Sonderbudget. Wer Spielguthaben oder einen Booster nutzt, spielt weiterhin mit dem persönlichen Limit, das bei der Registrierung gesetzt wurde, und bleibt in der Spielsperre, falls eine besteht. Die Aufsicht verlangt von den Veranstaltern, dass Spielende vor der ersten Sportwette eigene Verlustlimiten für einen, sieben und 30 Tage setzen. Swisslos sieht eine Oberlimite von höchstens CHF 9’999 vor, für unter 21-Jährige höchstens CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – wer also mitten in einer Aktion sein Verlustlimit anheben will, um den Bonus «auszunutzen», wartet drei Tage und hat unter Umständen die Aktion verpasst. Zusätzlich können Spielende eine freiwillige Einzahlungs­limite für jeweils 30 Tage setzen.

Ein ausgeklappter Zollstock liegt auf einer Werkbank, daneben ein Bleistiftstummel im feinen Sägemehl.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.

Die Spielsperre ist die zweite Schutzebene. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer im Register steht, kann kein neues Konto eröffnen, und eine freiwillige Sperre lässt sich gemäss Art. 84 VGS frühestens nach drei Monaten mit Hilfe einer Fachstelle wieder aufheben. Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen stichprobenartig getestet: Bei 200 Versuchen wurde in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an Minderjährige verkauft – der stationäre Schutz funktioniert also nicht zuverlässig, was umso mehr dafür spricht, die eigenen Online-Limiten ernst zu nehmen.

Auch im Bonuskontext gilt: Eine Promotion ist kein Anlass, das persönliche Budget zu erhöhen. Die Limiten werden auf den tatsächlichen Einsatz angewendet, nicht auf den Bruttoeinsatz inklusive Bonus, und der Bonus selbst trägt zum Verlustlimit bei, sobald er als Einsatz verwendet wird. Wer ohnehin an der eigenen Verlustgrenze spielt, sollte keinen Booster hinzunehmen, der das Tempo der Wetten erhöht, ohne das Risiko zu senken.

Wettbonus, Gratiswette, Booster: was die Begriffe bedeuten

Im Schweizer Markt fallen drei Begriffe regelmässig, die in Werbung und Spielregeln unterschiedlich verwendet werden: Wettbonus, Gratiswette und Booster. Sie kosten den Spielenden unterschiedlich viel, und es lohnt sich, die Mechanik zu verstehen, bevor eine Aktion in Anspruch genommen wird.

Ein Wettbonus im engeren Sinne ist ein zusätzliches Spielguthaben, das der Veranstalter auf das Spielerkonto bucht. Bei Sporttip heisst das Gratisspielguthaben, bei Loterie Romande crédit promotionnel – beide Begriffe stehen im Geldspielgesetz (Art. 75 Abs. 2 BGS) und sind an die vorgängige Zustimmung der Gespa gebunden. Dieses Guthaben ist nicht auszahlbar. Es kann eingesetzt werden, ein allfälliger Gewinn daraus wird – je nach Aktion – als auszahlbares Echtgeld oder als weiteres nicht auszahlbares Guthaben gutgeschrieben. Die Gespa hat im Jahr 2025 insgesamt 24 Bewilligungen für solche Gratisspiele an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine Aktion ist damit keine Selbstverständlichkeit und keine Marketingroutine, sondern eine bewilligte Ausnahme.

Eine Gratiswette (auch Freiwette genannt) ist im Marktjargon ein Wettschein, dessen Einsatz der Veranstalter trägt, dessen Gewinn aber ohne den Einsatz ausgezahlt wird. Wenn eine Gratiswette über CHF 20 zu einer Quote von 3.50 führt, zahlt der Veranstalter bei einem Gewinn 20 × 2.50 = CHF 50 aus, nicht 20 × 3.50 = CHF 70. Der Einsatz bleibt virtuell. Das unterscheidet die Gratiswette von einer risikofreien Wette: Dort bekommt der Spielende im Verlustfall seinen Einsatz als Echtgeld oder als neues Bonusguthaben zurück, bei einem Gewinn wird regulär ausgezahlt. «Risikofrei» ist also nur der Name, nicht die Mechanik, und der Teufel steckt in der Form der Rückerstattung.

Ein Booster – in den Sporttip-Regeln Quotenboost oder Profitboost – erhöht den möglichen Gewinn einer ausgewählten Wette. Ein Quotenboost wirkt auf eine einzelne Voraussage (etwa ein Spiel der Super League), ein Profitboost erhöht den Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen festgelegten Prozentsatz. Beide gelten nur online, sind pro Person einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und sie verfallen, wenn die Wette per Cash-Out vorzeitig beendet wird. Das ist relevant, weil Cash-Out in den Sporttip-FAQ ausdrücklich für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar ist – ein vorzeitiger Ausstieg zerstört also den Boost.

Der häufigste Mechanismus bei den Schweizer Veranstaltern ist heute der Kombiboost: Wer eine Kombinationswette mit mindestens vier Voraussagen platziert, jede einzelne zu einer Quote von mindestens 1.50, erhält einen Bonus auf den Nettogewinn. Bei vier Voraussagen sind es 5 %, bei sieben 20 %, bei zehn 40 % und bei fünfzehn 100 %. Der Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live und Systemwetten), Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und er lässt sich nicht mit Cash-Out retten, weil der Boost bei einem Cash-Out verfällt. Wer mit dem Kombiboost spielt, sitzt also bis zum Ende der Wette fest.

Beispiel: was der Kombiboost bei einer konkreten Wette zahlt

Die folgende Rechnung zeigt, wie ein Sporttip-Kombiboost in Franken und Rappen wirkt. Sie ist kein Tipp und keine Prognose – sie zeigt nur, was die Mechanik aus einem gegebenen Einsatz heraus­holt, und sie geht von einem beispielhaften Wettschein mit vier Voraussagen aus, jede zu einer angenommenen Quote (1.60, 1.70, 1.80 und 2.00), Einsatz CHF 10. Diese Quoten sind illustrativ und nicht von Swisslos zitiert; sie stehen hier, um die Mathematik der Aktion sichtbar zu machen, nicht um ein gutes Spiel zu identifizieren.

Die Gesamtquote einer Kombinationswette ist das Produkt der Einzelquoten: 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Ein Einsatz von CHF 10 bringt damit einen Bruttogewinn von CHF 97.92, der Netto­gewinn – also das, was zusätzlich zum Einsatz auf dem Spielerkonto landet – beträgt CHF 87.92. Bei vier Voraussagen gewährt der Kombiboost 5 % auf den Nettogewinn: Der zusätzliche Bonus beläuft sich auf 87.92 × 0.05 = CHF 4.40, auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und auf 5 Rappen abgerundet also CHF 4.40. Insgesamt zahlt eine gewonnene Wette in dieser Konstellation CHF 97.92 (Bruttogewinn) plus CHF 4.40 (Booster) = CHF 102.32 aus.

Das ist das obere Ende des Beispiels. Das untere Ende zeigt, was der Booster wirklich kostet: Er greift nur, wenn alle vier Voraussagen eintreffen. Verloren ist bereits eine einzige, und mit ihr der ganze Einsatz und der Booster. Die erwartete Auszahlung pro Franken Einsatz hängt von der Auszahlungsquote des Marktes ab – bei einer angenommenen Auszahlungsquote von 92 % (also einer Marge von 8 %) liegt der Erwartungswert der Wette ohne Booster bei 0.92, mit Booster geringfügig darüber, weil 5 % des Nettogewinns hinzukommen. Der Vorteil ist also real, aber klein, und er wird mit einem höheren Risiko erkauft, weil Kombinationen naturgemäss eine niedrigere Treffer­wahrscheinlichkeit haben als Einzelwetten. Der Kombiboost ist eine Belohnung für das zusätzliche Risiko, kein Geschenk.

Wichtig: Der Bonus ist Gratisspielguthaben im Sinne der Regeln, also nicht auszahlbar. Wer die Wette gewinnt, bekommt den Bruttogewinn als Echtgeld auf das Wallet, der Booster wird ebenfalls als nicht auszahlbares Spielguthaben gebucht. Wer den Booster anschliessend mit einer weiteren Wette umsetzt, muss deren Bedingungen erneut erfüllen, und ein Gewinn daraus kann – je nach Aktion – wiederum Echtgeld oder weiteres nicht auszahlbares Guthaben sein. Es lohnt sich also, vor Inanspruchnahme einer Aktion die Spielregeln zu lesen, wie das Spielguthaben im Erfolgsfall fliesst.

Übersicht: Wettbonus, Gratiswette und Booster im Vergleich

Begriff Mittel­herkunft Einsatz wird zurück­gezahlt? Auszahlbar? Häufige Bedingung
Gratisspiel­guthaben (Wettbonus) Veranstalter bucht auf das Spielerkonto n. v. (kein Einsatz des Veranstalters) Nein – nicht auszahlbar, nur einsetzbar Bewilligung der Gespa, Aktion befristet
Quotenboost (Sporttip) Erhöhung der Quote einer Einzelwette ja, regulär ja, Teil des Gewinns einmal pro Wettender, nur online
Profitboost (Sporttip) Prozentsatz auf Nettogewinn eines Events ja, regulär ja, Teil des Gewinns einmal pro Wettender, bei Cash-Out verfällt der Boost
Kombiboost (Sporttip) Prozentsatz auf Nettogewinn einer Kombiwette ja, regulär nur Booster-Guthaben nicht mindestens 4 Voraussagen, je Quote ≥ 1.50
Gratiswette (Marktbegriff) Veranstalter trägt den Einsatz nein – nur der Gewinn fliesst nur der Gewinn oft an Quote, Frist und Sportart gebunden
Risikofreie Wette (Marktbegriff) Einsatz­rückerstattung im Verlustfall ja, im Verlustfall je nach Form als Echtgeld oder Guthaben Regeln lesen

Die Tabelle zeigt zwei Punkte, die in der Werbung regelmässig verschwinden: Bei einer Gratiswette fliesst der Einsatz nicht zurück, und ein Booster verfällt, wenn die Wette vorzeitig per Cash-Out aufgelöst wird. Beides lässt sich erst erkennen, wenn die Spielregeln der Aktion gelesen werden, und es macht den Unterschied zwischen dem beworbenen Maximalbetrag und dem realen Wert einer Promotion aus.

Wie ein Wettbonus die Marge des Marktes verändert

Jeder Buchmacher – auch der Monopolist – arbeitet mit einer Marge, die in jede einzelne Quote eingepreist ist. Die Marge ist die Differenz zwischen 100 % und der Auszahlungsquote: Wenn ein Markt auf alle möglichen Ausgänge eine Auszahlungsquote von 92 % zurück­spielt, behält der Veranstalter 8 % pro eingesetztem Franken. Bei einem 1X2-Markt (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) berechnet sich die Auszahlungsquote aus 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + 1/Quote₃). Ein Beispiel: 2.10 / 3.40 / 3.60 ergibt 1 ÷ (0.4762 + 0.2941 + 0.2778) = 0’953, also eine Marge von rund 4.7 %.

Ein Wettbonus verschiebt diese Rechnung, aber nur scheinbar. Ein Quotenboost von +20 % auf eine Einzelwette erhöht die Quote von 2.10 auf 2.52 – das sieht grosszügig aus, ist aber eine Erhöhung der Auszahlungsquote nur auf einer Seite des Marktes. Die Gegenseiten bleiben gleich, das heisst, die Marge des Gesamtmarktes steigt nur leicht, und der Erwartungswert des Spielenden steigt um den Boost, aber nicht um den Faktor, den die Werbung suggeriert. Ein 20 %-Boost auf einer Quote von 2.10 bringt bei einem Einsatz von CHF 10 einen Mehrerlös von CHF 0.84 – 20 % des Nettogewinns 4.20, also 0.84. Das ist der Werbewert, nicht das, was die Aktion in einem statistischen Sinn «wert» ist.

Der Kombiboost lässt sich ähnlich lesen. Bei vier Voraussagen sind es 5 % auf den Nettogewinn, bei sieben 20 %, bei zehn 40 % und bei fünfzehn 100 %. Mit jeder zusätzlichen Voraussage steigt die Auszahlungsquote des Gesamtscheins, weil die Multiplikation der Einzelquoten die Wahrscheinlichkeits­masse neu verteilt – aber gleichzeitig sinkt die Treffer­wahrscheinlichkeit des Scheins, und die effektive Marge, die der Veranstalter auf den Einsatz erhebt, bleibt ein Konstrukt aus den Einzelmärkten. Die Faustregel: Je mehr Voraussagen, desto höher der beworbene Bonusprozentsatz, desto tiefer die Treffer­wahrscheinlichkeit. Wer Booster spielt, handelt Risiko gegen einen kleinen Mehrerlös.

Auszahlungs­regeln: was mit dem Gewinn aus einer Bonus-Wette passiert

Bei Sporttip werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungs­quittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen, sofern die Zahlungs­verbindung bekannt ist. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspiel­guthaben aus Promotionen ist in jedem Fall nicht auszahlbar. Wer den Booster der Aktion also als «Geld» versteht, hat die Spielregeln nicht gelesen.

Bei der Loterie Romande ist die Mechanik vergleichbar: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier ist Gratisspiel­guthaben nicht auszahlbar. Wer ein Wallet-Guthaben von mehr als CHF 10’000 ansammelt, kann keine weitere Einzahlung vornehmen, solange das Wallet diese Grenze nicht wieder unterschreitet; pro 30 Tage sind höchstens CHF 10’000 Einzahlung möglich. Das gilt für beide Veranstalter und ist die natürliche Bremse, die die Aufsicht den Wallets mitgibt.

Eine Besonderheit bei Sporttip ist die Auf- und Abrundung der Gewinne: Sie werden zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das bedeutet, dass ein rechnerischer Gewinn von CHF 9’876 auf CHF 9.85 abrundet wird – auf den ersten Blick irrelevant, bei häufigen kleinen Wetten aber ein paar Rappen pro Wette. Wer ein System mit festen Einsätzen fährt, sollte das in der eigenen Buchhaltung mitführen.

Was Werbung in der Schweiz darf – und was nicht

Das BGS regelt die Werbung für Geldspiele in Art. 74: Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, sie darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten, und Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3). Verstösse werden mit Busse bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Eine zeitliche Beschränkung, etwa ein Werbeverbot nach 22 Uhr, kennt das BGS nicht.

In der Praxis führt das zu einer Werbelage, die sich vom ausländischen Markt deutlich unterscheidet. Beim Fussballspiel im Stadion sieht man Bandenwerbung für ein Casino, gelegentlich für die nationale Lotterie, und während bestimmter Aktionen auch für die Sportwetten der beiden Veranstalter. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande etwa lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Solche Aktionen sind selten, weil sie der Bewilligung der Gespa bedürfen – sie sind keine Marketing­routine, sondern eine kontrollierte Ausnahme.

Anbieter im Überblick: die beiden Schweizer Veranstalter und der ausländische Markt

Wer in der Schweiz eine Sportwette platzieren will, hat effektiv zwei Möglichkeiten: ein Konto beim Veranstalter des eigenen Service­gebiets, oder ein Konto bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die folgende Tabelle ordnet die Anbieter nach ihrer Bewilligungs­lage ein. Die Tabelle ist keine Empfehlung; sie zeigt, wer in der Schweiz welche Stellung hat.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Bewilligungs­lage
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Inter­kantonale Landes­lotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) Société de la Loterie de la Suisse Romande; Aufsicht Gespa
Bahigo keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); DNS-Sperre möglich
HighFlyBet keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); DNS-Sperre möglich
Betwinner keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); DNS-Sperre möglich
bet-at-home keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); DNS-Sperre möglich
BetOnRed keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); DNS-Sperre möglich
Bruce Bet keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); DNS-Sperre möglich
Sportaza keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); DNS-Sperre möglich
bet365 keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); DNS-Sperre möglich

Die Spalte zur Bewilligung ist hier keine Nebensache: Sie entscheidet, ob das Spiel in der Schweiz legal ist, ob die Spielsperre des Spielenden greift, ob es eine Anlaufstelle bei der Gespa gibt, und wie die Gewinne steuerlich behandelt werden. Die Aktionen, die diese Anbieter bewerben, unterliegen unterschiedlichen Regeln – was bei Sporttip bewilligte Ausnahme ist, kann bei einem ausländischen Anbieter ein Werbeversprechen ohne jede Aufsicht sein.

Swisslos Sporttip

Sporttip ist die Sportwette von Swisslos, der interkantonalen Landes­lotterie mit Sitz in Basel. Veranstaltet wird sie gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), die Aufsicht führt die Gespa. Ein Online-Konto bei Sporttip lässt sich nur eröffnen, wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt – den Deutschschweizer Kantonen, Tessin und Liechtenstein. Die Palette der Promotionen ist eng: Der Kombiboost auf Kombinationswetten mit mindestens vier Voraussagen zu Quoten ab 1.50, dazu einzelne Quoten- und Profitboosts, die pro Person nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert sind.

Was Sporttip den Wettenden an Aktionen bietet, ist reglementiert und damit verlässlich: Die Quoten sind fest, die Boost-Sätze sind definiert, die Fristen sind klar, und die Regeln zum Cash-Out – vollständig, nicht teilweise, nur online, vor und während des Spiels – stehen in den FAQ. Gratisspiel­guthaben ist nie auszahlbar, ein Gewinn aus einer Bonus-Wette fliesst auf das Wallet und unterliegt den normalen Auszahlungs­regeln (bis CHF 1’000 automatisch, darüber per Banküberweisung innert drei Arbeitstagen).

Wer Sporttip nutzt, akzeptiert die deutsche Oberfläche, das geschlossene Wettprogramm (keine Eckbälle, keine Karten, kein Esports), die Verlustlimiten bei der Registrierung und die Tatsache, dass das Wallet-Guthaben auf CHF 10’000 pro 30 Tage limitiert ist. Der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombinations­wette beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000, bei Systemwetten CHF 10’000. Diese Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Für die Aufsicht gilt dasselbe Regime wie bei Sporttip: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem BGS, Aufsicht durch die Gespa, Service­gebiet klar definiert.

Aktionen bei der Loterie Romande sind ähnlich knapp und ähnlich bewilligt wie bei Sporttip. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist ein Beispiel: 7 Aktionstage, 7’000 Stück à CHF 10 Gratisspiel­guthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Solche Promotionen sind Teil des bewilligten Rahmens, und die Aufsichtsbehörde hat 2025 insgesamt 24 solcher Bewilligungen erteilt – eine moderate Zahl, die das Bild bestätigt, dass Bonus-Aktionen in der Schweiz Ausnahmen sind und bleiben.

Wer ein Konto bei der Loterie Romande führt, hat ein Wallet mit einem maximalen Guthaben von CHF 10’000 und einer Einzahlungs­obergrenze von CHF 10’000 pro 30 Tage. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen. Die Online-Registrierung setzt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Service­gebiet und eine einmalige Kontoerstellung pro Person voraus.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die übrigen acht Anbieter in der Übersicht – Bahigo, HighFlyBet, Betwinner, bet-at-home, BetOnRed, Bruce Bet, Sportaza und bet365 – verfügen über keine Schweizer Veranstalterbewilligung. Sie werden in dieser Liste aufgeführt, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler im Internet auf sie stossen und sich fragen, was es mit ihnen auf sich hat. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS), und das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist nach Art. 130 BGS strafbar. Die Anbieter können zudem auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, was eine DNS-Sperre durch Schweizer Telekomanbieter zur Folge hat; die Liste umfasste Ende 2025 671 Domains, und die Gespa tauscht blockierte Domains innert Stunden aus.

Drei Punkte unterscheiden diese Anbieter von den Schweizer Veranstaltern: Sie nehmen nicht an der schweizweiten Spielsperre teil, es gibt im Streitfall keine Schweizer Anlaufstelle, und die Spielenden sind auf den Kundendienst des jeweiligen Anbieters angewiesen. Steuerlich sieht es im Kanton Thurgau so aus, dass Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als Einkommen versteuert werden, während bei Schweizer Veranstaltern der Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn greift (Bundes­schwelle CHF 1’071’000 ab 1.1.2026). Welche Promotionen diese Anbieter ihren Kundinnen und Kunden anbieten, richtet sich nach ihren eigenen Geschäfts­bedingungen und nach der Aufsicht des Landes, in dem sie lizenziert sind; die Gespa hat darauf keinen Einfluss, und sie prüft die Inhalte nicht.

Wer sich für einen dieser Anbieter interessiert, sollte drei Dinge prüfen, bevor er einzahlt: In welchem Land die Lizenz ausgestellt ist und ob sie heute noch gültig ist, welche Auszahlungs­wege angeboten werden und ob ein Schweizer Bank- oder Postkonto akzeptiert wird, und ob die beworbenen Aktionen einer Aufsichts­behörde unterstehen oder nur in den AGB des Anbieters stehen. Eine Aktion, die nach «100 % Bonus bis CHF 500» klingt, kann an Umsatzbedingungen, Mindestquoten und Fristen hängen, die das Versprechen relativieren – das gilt unabhängig von der Lizenz, aber bei einem ausländischen Anbieter gibt es keine Schweizer Stelle, die diese Bedingungen prüft.

Was ein Wettbonus in der Schweiz konkret kostet

Die Rechnung am Kombiboost zeigt, wie sich der Preis einer Aktion zusammensetzt: 5 % Bonus auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen heisst, dass die Wette zu 100 % durchspielt werden muss, bevor der Bonus fliesst. Wer die Wette verliert, verliert auch den Bonus – das ist kein Risiko, das der Veranstalter trägt, sondern eins, das der Spielende trägt. Bei fünfzehn Voraussagen und 100 % Bonus wird der Booster zum grössten Posten der Auszahlung, aber die Treffer­wahrscheinlichkeit eines 15er-Scheins ist naturgemäss tief; die Auszahlungsquote des Scheins kann hoch sein, heisst aber nicht, dass er wahrscheinlich gewinnt.

Wer mit Gratisspiel­guthaben spielt, setzt Geld ein, das nicht ihm gehört. Das Guthaben ist bewilligt, aber es ist nicht auszahlbar – es lässt sich nur in Wetten einsetzen, und ein Gewinn daraus wird je nach Aktion als Echtgeld oder als weiteres nicht auszahlbares Guthaben gebucht. Die Kosten des Guthabens sind also die entgangene Auszahlung im Erfolgsfall und die verlorene Wette im Misserfolgsfall. Eine Aktion, die «CHF 10 geschenkt» verspricht, schenkt also nicht CHF 10, sondern einen Wettschein, der bei einem Verlust nichts und bei einem Gewinn weniger als den vollen Gewinn bringt.

Wer einen Quoten- oder Profitboost nutzt, tauscht Flexibilität gegen Mehrerlös. Der Boost verfällt bei Cash-Out, und er ist auf eine Wette, ein Event und eine Person limitiert. Wer eine Wette mit Boost platziert und merkt, dass sie kippt, kann sie nicht ohne Verlust des Boosts vorzeitig auflösen. Die Kosten sind die entgangene Möglichkeit, die Wette vorzeitig zu schliessen, und der Umstand, dass der Boost nicht für eine andere, vielversprechendere Wette verwendet werden kann, weil er personen- und wett­schein­gebunden ist.

Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, zahlt zusätzlich den Preis der fehlenden Aufsicht: keine Spielsperre im schweizweiten Register, keine Gespa als Anlaufstelle, keine automatische Anwendung der Schweizer Verlustlimiten. Dazu kommt das Risiko, dass der Anbieter in einem Verfahren gegen ihn selbst belangt wird und Einsatz oder Gewinn eingezogen werden. Das ist der «Preis» jenseits der Wette selbst.

Praktische Hinweise für die Nutzung

Wer eine Aktion der Schweizer Veranstalter nutzt, sollte drei Punkte im Kopf haben. Erstens: Die Spielregeln der Aktion stehen im Reglement und in den Teilnahme­bedingungen – nicht in der Werbung. Wer nur die Bandenwerbung liest, weiss nicht, ob der Boost auf eine Einzelwette oder eine Kombination gilt, welche Mindestquote verlangt wird und ob der Gewinn auszahlbar ist. Zweitens: Die eigenen Limiten gelten unabhängig von der Aktion. Eine Promotion ist kein Anlass, die Verlustlimite zu erhöhen oder eine Spielsperre aufzuheben. Drittens: Wer den Bonus einsetzt, sollte sich bewusst sein, dass das Geld nicht ihm gehört – es ist bewilligtes Spielguthaben, das unter den Bedingungen der Aktion verwendet werden muss, sonst verfällt es.

Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte zusätzlich prüfen, ob die Lizenz des Anbieters heute noch gültig ist, welche Aufsichts­behörde sie ausgestellt hat und welche Rechte im Streitfall bestehen. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder einem anderen Land ist kein Ersatz für eine Schweizer Bewilligung, und die Gespa kann die Domain des Anbieters auf die Sperrliste setzen, was den Zugang aus der Schweiz erschwert. Wer einen Anbieter nutzt, dessen Domain blockiert ist, hat ein praktisches Problem: Die Wette ist platziert, die Auszahlung ist offen, und die Verbindung zum Anbieter ist unterbrochen.

Häufige Fragen

Welche Aktionen dürfen die beiden Schweizer Veranstalter für Sportwetten anbieten?

Die Gespa bewilligt im Rahmen von Art. 75 Abs. 2 BGS Gratisspiele und Gratisspiel­guthaben, also Boni, die nicht auszahlbar sind. 2025 hat sie 24 solche Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Booster wie der Sporttip-Kombiboost, Quotenboosts und Profitboosts fallen in dieselbe Kategorie und sind an klare Regeln gebunden: Mindestquote, Anzahl Voraussagen, Online-Pflicht, personenbezogene Limite. Beworben wird nie ein Bonus­betrag ohne diese Bedingungen.

Warum brauchen Gratisguthaben in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Aufsicht?

Das BGS verlangt in Art. 75 Abs. 2, dass Gratisspiele und Gratisspiel­guthaben der Gespa vorgängig gemeldet und von ihr bewilligt werden. Hintergrund ist der Spielerschutz: Ein Bonus, der ohne Bewilligung grosszügig ausfällt, könnte Spielerinnen und Spieler zum Weiterspielen animieren und die selbst gesetzten Limiten unterlaufen. Die Bewilligungspflicht ist die regulatorische Antwort darauf, und sie erklärt, warum Aktionen in der Schweiz selten und klein sind.

Wird bei einer Gratiswette der Einsatz mit dem Gewinn zurück­gezahlt?

Nein. Bei einer Gratiswette fliesst nur der Gewinn, nicht der Einsatz. Wer eine Gratiswette über CHF 20 zu einer Quote von 3.50 gewinnt, erhält CHF 50 ausgezahlt (20 × 2.50), nicht CHF 70 (20 × 3.50). Der Einsatz bleibt virtuell. Das unterscheidet die Gratiswette von einer risikofreien Wette, bei der im Verlustfall der Einsatz als Echtgeld oder Guthaben zurück­erstattet wird. Beide Begriffe stehen in der Werbung oft nebeneinander, und es lohnt sich, vor dem Tipp zu prüfen, welche Form vorliegt.

Was bedeutet ein Kombiboost, und welche Mindestquote gilt dafür?

Der Sporttip-Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombinationswette: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Jede Voraussage muss eine Quote von mindestens 1.50 haben, der Boost gilt nur online (Prematch, Live und Systemwetten), und Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer eine Voraussage verliert, verliert die ganze Wette und den Boost. Bei Cash-Out verfällt der Boost ebenfalls.

Ab welchem Betrag lässt sich Spielguthaben aufladen, und welche Grenzen gelten pro 30 Tage?

Bei Swisslos lässt sich das Spielguthaben per Online-Zahlung oder Einzahlungs­schein ab einem Mindest­betrag von CHF 20 aufladen; pro 30 Tage sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Loterie Romande erlaubt ebenfalls höchstens CHF 10’000 Einzahlung pro 30 Tage und ein maximales Wallet-Guthaben von CHF 10’000. Diese Grenzen sind regulatorisch gesetzt und gelten unabhängig von der Aktion.

Müssen Gewinne aus einer Gratiswette versteuert werden, und was heisst «je nach Kanton»?

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommens­steuerfrei; die Bundes­schwelle beträgt ab 1.1.2026 CHF 1’071’000. Oberhalb dieser Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungs­steuer ab, die bei der Steuererklärung zurück­gefordert werden kann. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, weshalb der Effekt «je nach Kanton» unterschiedlich ist. Für Gewinne ausländischer Anbieter gilt eine andere Regel: Im Kanton Thurgau etwa werden sie unabhängig vom Betrag als Einkommen besteuert. In Zweifelsfällen fragen Spielende eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.

Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»