Sportwetten Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz

Updated Oktober 2026
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Ladevorgang...

Eine leere Sparbüchse aus Keramik steht auf einem Fensterbrett, draussen liegt eine verschneite Landschaft im Gegenlicht.

Oktober 18, 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungs­daten der Gespa, die Spielregeln von Sporttip Version 4.2 sowie die Online-Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande (jeweils Stand 14. Oktober 2026).

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10'000 möglich.

Ein Bonus ohne Einzahlung klingt nach geschenktem Geld. In der Schweiz ist er vor allem ein Gespaüberfahrter Begriff, denn Gratisspielguthaben braucht nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Aufsicht, und nicht auszahlbares Spielguthaben ist seit Jahren die einzige Form, in der er überhaupt vorkommt. Wer hier «kostenlos» liest, sollte «kostenlos, aber an Bedingungen geknüpft und nicht auszahlbar» mitlesen. Wer auf einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat weder Schweizer Schutz noch einen Rechtsweg und riskiert, dass die Gespa den Anbieter auf die Sperrliste setzt.

Die folgende Seite geht genau diese Seite des Themas durch: was Gratisspielguthaben in der Schweiz sein darf, was es kostet, welche Veranstalter überhaupt bewilligt sind und warum der grösste Teil der im Netz beworbenen «No-Deposit»-Angebote rechtlich keine Existenz in der Schweiz hat.

Bewilligung, Aufsicht und was in der Schweiz überhaupt erlaubt ist

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS, SR 935.51). Seit dem 1. Januar 2019 braucht jede Veranstalterin eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine zusätzliche Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS); die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; sie ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Mehr bewilligte Buchmacherinnen gibt es nicht. Eine Liste weiterer Inhaberinnen existiert schlicht nicht, weil es keine weiteren gibt; die Gespa publiziert nur die Sperrliste der geblockten ausländischen Domains.

Eine Skisprungschanze ragt aus der Ferne gesehen in den Morgennebel, davor ein verschneites Feld.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto auf den eigenen Namen aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden.

Diese beiden Veranstalterinnen bedienen klar getrennte Gebiete. Swisslos deckt die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein ab. Das Vertragsgebiet umfasst AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie TI und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Swisslos-Spielkonto spielen. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS; sie unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto ist nur mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Winkel möglich, und es darf pro Person nur ein einziges Konto geben. Die IBAN, auf die Gewinne ausgezahlt werden, muss auf den eigenen Namen laufen, andernfalls ist die Auszahlung nicht möglich.

Was gewettet werden darf, steht nicht in der Werbung, sondern in der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, zuletzt aktualisiert am 10. September 2026. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind in der Schweiz unzulässig, ebenso Wetten auf Trainingsläufe oder auf Events mit überwiegend Minderjährigen. Die Liste kennt keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esports-Bereich. Wer auf einer ausländischen Seite Eckballquoten, Esports-Märkte oder Politikwetten findet, hat es definitionsgemäss mit einer Plattform zu tun, die hier nicht bewilligt ist. Livewetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live, sofern die Veranstalterin eine entsprechende Bewilligung hat. Das BGS kennt keine generelle Einschränkung einzelner Live-Märkte; was Cash-Out betrifft, ist das eine reine Operatorfunktion und kein geregeltes Marktsegment.

Bewilligt sind diese beiden, und damit ist der Kreis schon geschlossen. Alles, was nicht Swisslos oder Loterie Romande heisst, ist hierzulande nicht bewilligt – auch wenn der Anbieter mit einer maltesischen, curaçaoischen oder deutschen Lizenz wirbt. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz schlicht keine Wirkung (Art. 4 BGS), das Anbieten ist eine Straftat nach Art. 130 BGS, im kommerziellen Betrieb mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Für die Spielenden selbst besteht keine Strafverfolgung, aber Einsätze und Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Wer auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat weder einen Sitz im Ausschlussregister noch einen Anspruch auf eine Streitschlichtung, und seine Gewinne fallen je nach Kanton unter eine andere Steuerpraxis als Gewinne aus bewilligten Spielen.

Was darf jemanden bewiesen werden? In erster Linie die Adresse des Anbieters: Wer ist Swisslos Sporttip und wer Loterie Romande Jouez Sport? Beides anzeigen.

Was die Gespa 2025 tatsächlich gefunden hat

Die Gespa führt jedes Jahr Testkäufe durch, um den Jugendschutz an Verkaufsstellen zu prüfen. 2025 wurde bei 200 Versuchen in 47.5 % der Fälle einem Minderjährigen erfolgreich eine Sportwette verkauft. Das ist kein gutes Resultat, und es bedeutet, dass der Schutz an der physischen Verkaufsstelle löchrig ist. Wer daraus schliesst, der Online-Kanal sei automatisch strenger, irrt: Online gilt die Pflicht zur Identitätsprüfung nach Art. 47–52 VGS, aber die alltägliche Kontrolle hängt davon ab, wie konsequent der Anbieter die hochgeladenen Ausweise gegen Adressdatenbanken abgleicht.

Ein geschlossenes Tor aus Schmiedeeisen steht vor einem Park im Herbstlicht, auf dem Kies liegt Laub.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Wer als Minderjähriger versucht, ein Konto zu eröffnen, fällt durch die Prüfung; wer als Minderjähriger am Tresen eine Quote aufs Papier bekommt, fällt manchmal durch die Aufsicht. Beide Seiten verdienen es, beim Namen genannt zu werden.

Werbung, die in der Schweiz erlaubt ist – und was sie kosten darf

Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Es gibt keine zeitliche Werbesperre. Die Gespa hat 2025 24 Einwilligungen für Gratisspiele an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – das ist die Zahl, an der sich das Angebot an Gratisspielguthaben messen lassen muss.

Die Einwilligung der Aufsicht ist nicht gratis. Sie verlangt vom Anbieter, dass die Bedingungen klar sind: ein maximaler Höchstpreis, eine Frist, eine klare Auszahlungsregel. Wer hierzulande Gratisspielguthaben wirbt, ohne diese Einwilligung zu haben, bricht das Werbeverbot – und Gratisspielguthaben, das nicht auszahlbar ist, braucht genau diese Einwilligung.

Schutz vor sich selbst: Limiten, Spielsperre und was Minderjährige betrifft

Wer in der Schweiz wettet, ist kein Kunde, sondern Spielende. Das ist im BGS so vorgesehen, und die Sprache macht klar, dass die Aufsicht nicht das Geschäft, sondern den Schutz des Spielenden im Blick hat. Das hat handfeste Konsequenzen für jeden, der ein Konto eröffnen will.

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist die Schutzklausel, die ein impulsives Hochsetzen verhindern soll. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Bei der Loterie Romande gilt ein maximales Wallet-Guthaben von CHF 10’000, und es dürfen höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage eingezahlt werden. Beide Anbieterinnen operieren also innerhalb desselben Rahmens: die Limits werden vom Spielenden gesetzt, nicht vom Staat, aber sie müssen gesetzt werden, bevor die erste Wette angenommen wird.

Wer sich sperren will, kann das produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun – eine Selbstsperre ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist erst nach drei Monaten möglich und nur unter Beizug einer Fachstelle (Art. 84 VGS, Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause bis sechs Monate muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Was wie eine Formsache klingt, ist in Wahrheit der einzige Mechanismus, der einen Spieler vor sich selbst schützt: wer einmal gesperrt ist, bleibt es – bis die Fachstelle entscheidet, dass die Sperre aufgehoben werden kann.

Die Altersgrenze liegt bei 18 Jahren. Minderjährige sind von der Online-Registrierung ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Verstösse gegen diese Regel werden vom Anbieter überprüft, aber auch hier zeigt das Testkaufresultat von 2025, dass die Aufsicht nicht perfekt ist.

Warum ein Gratisspielguthaben diese Schritte nicht ersetzt

Ein Gratisguthaben ändert nichts an der Pflicht, Verlustlimiten zu setzen, bevor die erste Wette angenommen wird. Ein Gratisguthaben ist kein Grund, die Spielsperre zu umgehen. Ein Gratisguthaben ist kein Freibrief, die Oberlimite zu ignorieren. Wer mit Gratisspielguthaben spielt, spielt mit echtem Geld, das ausbezahlt werden kann – aber nur, wenn die Bedingungen erfüllt sind und das Konto auf den eigenen Namen lautet.

Wer mit Gratisspielguthaben spielt, sollte die Limits so setzen, als hätte er eingezahlt. Der Unterschied zwischen eigenem Geld und geschenktem Geld liegt in der Auszahlung: bei Spielguthaben verfällt der Gewinn aus dem Bonus selbst, sobald die Auszahlung beantragt wird. Nur der Gewinn aus Wetten, die mit eigenem Geld platziert wurden, wird ausgezahlt.

Was ein Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz überhaupt sein darf

Wer nach «Wettbonus ohne Einzahlung Schweiz» sucht, stösst auf zwei Sorten von Treffern: auf Gratisspielguthaben der bewilligten Veranstalterinnen, das nicht auszahlbar ist, und auf ausländische Angebote ohne Schweizer Bewilligung. Beide sind im Schweizer Recht unterschiedlich zu bewerten.

Die bewilligte Form: Gratisspielguthaben

Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. Was bewilligt wird, ist nachprüfbar: die Gespa hat 2025 24 solcher Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Was diese Einwilligungen konkret enthalten, ist Sache der jeweiligen Veranstalterin und in deren Bedingungen dokumentiert.

Die «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den an den National-League-Stadien verteilten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist das Muster, nach dem die Gespa Einwilligungen erteilt: ein kleiner Betrag, eine klare Frist, eine unmissverständliche Auszahlungsregel. Wer 7’000 Codes à CHF 10 an 7 Aktionstagen verteilt, macht keine «No-Deposit»-Werbekampagne, sondern eine Aufmerksamkeitsaktion.

Das Gegenstück bei Swisslos: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar; was an Eigengewinnen entsteht, wird gemäss den normalen Auszahlungsregeln behandelt. Auch hier gilt: die Bedingung steht in den Online-Teilnahmebedingungen, und die Auszahlungsfähigkeit ist die Ausnahme, nicht die Regel.

Die nicht bewilligte Form: ausländische «No-Deposit»-Angebote

Wer mit einer ausländischen Seite zu tun hat, die einen Bonus ohne Einzahlung anbietet, hat es mit einer Plattform zu tun, die in der Schweiz nicht bewilligt ist. Die Folgekosten sind nicht hypothetisch:

Wer eine ausländische Seite nutzt, akzeptiert diese Bedingungen. Das ist nicht «unsicher» im Sinn eines technischen Risikos, sondern unsicher im Sinn eines fehlenden Schutzes. Die Spielregeln, die der Anbieter sich gibt, sind die einzigen Regeln, die gelten.

Was der Bonus in Euro ist – und was er in Franken kostet

Ein Bonus ohne Einzahlung ist in der Schweiz fast immer Gratisspielguthaben, nicht auszahlbar. Das heisst: der Bonus selbst verfällt mit der Auszahlung; was ausgezahlt wird, sind die Gewinne aus Wetten, die mit dem Bonus platziert wurden, abzüglich des Bonus selbst. Die Seite, die einen «CHF 10 Bonus ohne Einzahlung» bewirbt, gibt den Spielenden im Schnitt weniger als den Gegenwert von CHF 10 in echtem Geld – und verlangt im Gegenzug eine Wette, die diese CHF 10 in echtes Geld verwandelt. Wer das Spielguthaben ohne Wetten auszahlen lassen will, bekommt es nicht.

Das ist der entscheidende Punkt, an dem die meisten Marketing-Versprechen kippen: ein Bonus ohne Einzahlung ist in der Schweiz fast immer eine Werbeaktion mit Auszahlungssperre, kein Geschenk. Wer das versteht, kann den Bonus als das nehmen, was er ist: ein Werbegeschenk, das sich nur über die Auszahlungsregel in Bargeld verwandelt.

Wie Gratisspielguthaben im Spielerkonto funktioniert

Das Swisslos-Spielkonto folgt einer einfachen Logik: alles, was eingezahlt wird, ist echtes Geld; alles, was aus einer Aktion kommt, ist Spielguthaben, das nicht auszahlbar ist. Wer CHF 20 mit einer Online-Zahlung oder per Einzahlungsschein auflädt, hat echtes Geld auf dem Konto; wer CHF 10 Spielguthaben aus einer Aktion erhält, hat einen Bonus, der nur über Wetten zu echtem Geld werden kann. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 Aufladung möglich, und das Wallet-Guthaben darf CHF 9’999 nicht übersteigen, damit eine Aufladung möglich ist.

PostFinance Pay ist eine der angebotenen Zahlungsarten; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Welche Zahlungsarten im Übrigen angeboten werden, ist Sache der Veranstalterin und in deren Bedingungen dokumentiert.

Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen

Die Auszahlungsregel ist klar und für beide Veranstalterinnen gleich: Gewinne werden nur auf ein Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen ausgezahlt. Bei Swisslos ist die Auszahlung von Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.

Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, der Gewinn aus Wetten mit echtem Geld schon. Was aus einem Bonus wird, hängt davon ab, was mit dem Bonus gewettet wurde.

Was es kostet, ein Gewinn zu werden

Die Frage, die jeder Bonus verspricht zu beantworten, ist: was ist er wert? Bei einem Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz ist die Antwort einfach: er ist nicht auszahlbar, also ist er genau das wert, was sich aus ihm an echten Gewinnen herausholen lässt. Wer ein Spielguthaben von CHF 10 auf einer Quote von 1.90 setzt, gewinnt im Erfolgsfall 19 Franken, von denen 10 Franken Spielguthaben abgezogen werden – also 9 Franken echter Gewinn, der aufs Wallet gebucht wird.

Diese 9 Franken sind an Bedingungen geknüpft: sie müssen zuerst einmal auf dem Konto ankommen, dann müssen sie gemäss den Auszahlungsregeln behandelt werden. Bei kleinen Beträgen heisst das: Auszahlung aufs Wallet, weiteres Wetten oder Auszahlung ans eigene Konto. Bei grösseren Beträgen heisst das: Auszahlung aufs eigene Konto innert 3 Arbeitstagen. Was sich nicht ändert, ist die Quelle des Geldes: war es Bonus, ist es nicht auszahlbar; war es Eigengewinn aus Eigenmitteln, ist es auszahlbar.

Der rechnerische Wert eines Gratisspielguthabens

Die entscheidende Frage für jeden, der einen Bonus annimmt, ist nicht «was bekomme ich», sondern «was kostet es mich». Bei einem Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz lautet die Antwort: nichts, wenn der Bonus nicht auszahlbar ist und der Gewinn aus Wetten mit dem Bonus nicht durch zusätzliche Bedingungen eingeschränkt wird. Das ist die Sorte, die in der Schweiz überhaupt bewilligt wird.

Der rechnerische Wert eines nicht auszahlbaren Bonus

Ein Bonus, dessen Einsatz nicht zurückgezahlt wird, hat einen anderen Wert als der Nominalbetrag. Wer ein CHF-10-Spielguthaben auf einer Quote von 1.90 setzt, gewinnt im Erfolgsfall 19 Franken – von denen 10 Franken Bonus abgezogen werden. Der Wert des Bonus hängt davon ab, wie hoch die Quote ist und wie hoch die Auszahlungsquote des Marktes ist.

Für ein illustratives Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90 berechnet sich die Auszahlungsquote als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 52.6 %, die Marge des Marktes liegt also bei rund 47.4 %. Was als Bonuswert herausschaut, hängt davon ab, wie viel Prozent der Wetten gewinnen – auf einem Markt mit 52.6 % Auszahlungsquote gewinnt langfristig etwa die Hälfte der Wetten. Wer ein CHF-10-Spielguthaben auf einer Quote von 1.90 setzt, gewinnt in der Hälfte der Fälle 19 Franken, von denen 10 Franken Bonus abgezogen werden – also durchschnittlich 4.50 Franken pro 10 Franken Bonus, was einem Wert von 45 % des Nominalbetrags entspricht.

Die Bandbreite ist real, weil die Auszahlungsquote des Marktes schwankt. Auf einem Drei-Wege-Markt mit Quoten 2.10 / 3.40 / 3.40 sinkt die Auszahlungsquote auf rund 41 %, der Wert des Bonus auf etwa 30 % des Nominalbetrags. Auf einem Markt mit nahezu ausgeglichenen Quoten 1.95 / 1.95 steigt die Auszahlungsquote auf 51.3 %, der Wert des Bonus auf etwa 48 %. Wer den Wert eines Bonus schätzt, schätzt die Auszahlungsquote des Marktes, auf dem er ihn einsetzt.

Welche Bedingungen den Wert weiter senken

Drei Bedingungen sind es, die den Wert eines Bonus in der Schweiz am stärksten drücken: ein Ablaufdatum, eine Mindestquote und eine Obergrenze für die Auszahlung. Ein 30-Tage-Spielguthaben, das auf einer Mindestquote von 1.50 eingesetzt werden muss und bei dem die Auszahlung auf den fünffachen Bonus begrenzt ist, hat einen Wert, der deutlich unter dem Nominalbetrag liegt.

Die «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion der Loterie Romande hatte alle drei: 30 Tage gültig, keine genannte Mindestquote, aber auf das verfügbare Marktangebot beschränkt, und keine Auszahlung des Bonus selbst. Wer in dieser Zeit keine passende Wette findet, lässt den Bonus verfallen. Wer eine Wette findet, gewinnt oder verliert. Wer gewinnt, bekommt den Gewinn abzüglich des Bonus.

Warum «risikofrei» hier nichts bedeutet

Wer auf einer ausländischen Seite einen «risikofreien» Bonus bekommt, bekommt fast immer einen Bonus, der nur in Form einer Gratiswette zurückerstattet wird, nicht in bar. Das ist die internationale Standardform: die Gratiswette wird auf der nächsten Anlage gezogen, der ursprüngliche Einsatz verfällt. Wer das versteht, versteht, warum ein «risikofreier» Bonus langfristig nichts gratis ist: er verschiebt den Verlust von der ersten Wette auf die zweite.

In der Schweiz ist diese Form unüblich, weil Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist und daher kein Cash-Refund-Mechanismus greift. Wer hier «risikofrei» liest, liest eine Werbeaussage, die das BGS nicht kennt. Das BGS kennt nur das Gratisspielguthaben mit Auszahlungssperre.

Die Anbieter im Vergleich

Die folgende Tabelle ordnet die in der Schweiz verfügbaren Anbieter nach ihrer Bewilligung. Die ersten beiden sind die einzigen in der Schweiz bewilligten Veranstalterinnen; alle weiteren sind ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Sie sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, nicht weil sie in der Schweiz erlaubt sind.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalterin / ausländische Lizenz
Swisslos Sporttip ja (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel (Bewilligung durch Gespa)
Loterie Romande Jouez Sport ja (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne (Bewilligung durch Gespa)
Sportuna nein ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
BetAlright nein ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
DirectionBet nein ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
BC.Game nein ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Playzilla nein ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
20Bet nein ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Fezbet nein ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Rabona nein ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)

Die Spalte «ausländische Lizenz» ist hier mit Absicht allgemein gehalten: für die in der Schweiz nicht bewilligten Marken ist die konkrete Lizenz in der Schweiz ohne Belang, weil sie nach Art. 4 BGS keine Wirkung entfaltet. Wer auf einer dieser Seiten spielt, spielt ohne Schweizer Bewilligung und ohne Schweizer Schutz. Diese Marken sind aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen in der Werbung, in Suchresultaten oder über Empfehlungen begegnen – nicht, weil sie in der Schweiz erlaubt sind.

Die folgenden Abschnitte gehen die einzelnen Marken durch. Sie beschreiben, was jede Marke in der Schweiz sein darf und was sie tatsächlich ist – und sie trennen die bewilligten von den nicht bewilligten sauber. Das ist die einzige sinnvolle Trennlinie, die das BGS kennt.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die einzige in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein bewilligte Veranstalterin für Sportwetten. Sie veranstaltet ihre Wetten unter dem Produktnamen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sitz der Genossenschaft ist Basel; Geschäftsbericht 2025 wurde am 13. Februar 2026 veröffentlicht. Wer in den im Abschnitt «Bewilligung, Aufsicht und was in der Schweiz überhaupt erlaubt ist» aufgeführten Kantonen wohnt, kann ein Swisslos-Spielkonto eröffnen; das ist die einzige bewilligte Option für diesen Spieler.

Sporttip bietet Einzel-, Kombinations- und Systemwetten an, vor Spielbeginn und live, inklusive Cash-Out als vollständige Auszahlung ohne Teiloption. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Sporttip kann die Limite jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Cash-Out ist nicht für alle Wetten garantiert und kann vom Anbieter jederzeit geändert werden; der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Wettgewinn.

Der Sporttip-Kombiboost ist ein Bonus auf den Nettogewinn von Kombinationswetten mit mindestens vier Voraussagen und einer Mindestquote von 1.50 je Voraussage. Der Bonus beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist kein No-Deposit-Bonus, sondern ein Bonus auf die Gewinne aus eingezahlten Wetten – und damit von anderer Natur als ein Gratisspielguthaben.

Quotenboosts und Profitboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Auch hier handelt es sich um eine Aufwertung des Gewinns aus Eigenwetten, nicht um ein geschenktes Guthaben.

Wer in der Deutschschweiz mit Schweizer Bewilligung spielen will, hat mit Swisslos die einzige Adresse. Wer ein Gratisspielguthaben sucht, findet es – falls überhaupt – in einer der 8 von der Gespa 2025 bewilligten Aktionen.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande ist die einzige in der Westschweiz bewilligte Veranstalterin für Sportwetten. Sie veranstaltet ihre Wetten unter dem Produktnamen Jouez Sport, mit Sitz in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Ihr Winkel umfasst die sechs Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS; ein Online-Konto ist nur mit Wohnsitz in einem dieser Kantone möglich.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Der maximale Wetteinsatz, die Verlustlimiten und die Spielregeln entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und sind im Règlement Général des jeux, 24. Auflage (Juni 2023), dokumentiert.

Die «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen und verteilte 7’000 Codes à CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist der einzige dokumentierte No-Deposit-Bonus, den die Loterie Romande 2025/26 öffentlich durchgeführt hat – ein kleines, klar abgegrenztes Werbegeschenk, kein dauerhaftes Angebot. Wer in der Westschweiz mit Schweizer Bewilligung spielen will, hat mit der Loterie Romande die einzige Adresse.

Sportuna

Sportuna ist eine ausländische Wettplattform ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer bei Sportuna spielt, spielt ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Ausschlussregister und ohne Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und per DNS geblockt werden (Art. 86-93 BGS).

Sportuna gehört zur Gruppe der internationalen Anbieter, die mit «No-Deposit»-Boni um Spielende werben. Diese Boni sind in der Schweiz illegal beworben (Art. 74 Abs. 3 BGS) und werden mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Wer sie annimmt, akzeptiert die Hausregeln eines Anbieters, der in der Schweiz nicht bewilligt ist.

BetAlright

BetAlright ist eine ausländische Wettplattform ohne Schweizer Bewilligung. Die Situation entspricht Sportuna: keine Wirkung der ausländischen Lizenz in der Schweiz, kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, kein Rechtsweg im Streitfall. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

BetAlright ist hier erwähnt, weil die Marke im deutschsprachigen Raum bewirbt wird und Spielende aus der Schweiz auf sie stossen können. Die Bewertung ist nicht «schlecht», sondern «in der Schweiz nicht zugelassen». Das ist ein kategorischer Unterschied.

DirectionBet

DirectionBet ist eine ausländische Wettplattform ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke gehört zu den zahlreichen internationalen Anbietern, die mit No-Deposit-Boni um Spielende werben. Auch hier gilt: keine Wirkung in der Schweiz, keine Schweizer Bewilligung, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.

BC.Game

BC.Game ist eine ausländische Plattform, die ursprünglich im Casino-Bereich aktiv war und inzwischen auch Sportwetten anbietet. Auch hier ist die Ausgangslage eindeutig: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung in der Schweiz, Domain möglicherweise auf der Sperrliste. Die Auszahlungsmechanismen von BC.Game sind auf Kryptowährungen ausgerichtet; in der Schweiz sind Auszahlungen nur auf ein Konto auf den eigenen Namen möglich (Art. 50 Abs. 2 VGS). Schweizer Spielende, die bei BC.Game spielen, akzeptieren diese Bedingungen.

Playzilla

Playzilla ist eine ausländische Wettplattform ohne Schweizer Bewilligung. Standardprofil: internationale Lizenz, keine Wirkung in der Schweiz, keine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister. Werbung mit No-Deposit-Boni ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten.

20Bet

20Bet ist eine ausländische Wettplattform ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier ist die Situation eindeutig: keine Wirkung in der Schweiz, Domain möglicherweise auf der Sperrliste. 20Bet gehört zu den internationalen Anbietern, die mit aggressiven Willkommenspaketen werben – Willkommenspakete, die in der Schweiz nicht beworben werden dürfen.

Fezbet

Fezbet ist eine ausländische Wettplattform ohne Schweizer Bewilligung. Standardprofil, identische Situation wie die übrigen ausländischen Anbieter in dieser Liste. Schweizer Spielende, die Fezbet nutzen, spielen ohne Schweizer Schutz.

Rabona

Rabona ist eine ausländische Wettplattform ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: keine Wirkung in der Schweiz, Domain möglicherweise auf der Sperrliste, Werbung mit No-Deposit-Boni in der Schweiz verboten.

Welche Seite wofür die richtige ist

Wer in der Schweiz wettet und einen Bonus ohne Einzahlung sucht, hat zwei Sorten von Wahl: zwischen den bewilligten Veranstalterinnen mit Gratisspielguthaben, oder zwischen ausländischen Anbietern mit No-Deposit-Boni. Die Wahl ist nicht geschmacklich, sondern rechtlich.

Wer mit Schweizer Bewilligung spielen will

Wer mit Schweizer Bewilligung spielen will, hat zwei Optionen: Swisslos, wenn er in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt; Loterie Romande, wenn er in der Westschweiz wohnt. Beide bieten Spielguthaben aus bewilligten Aktionen an, beide halten sich an die Limits und Schutzregeln des BGS, beide zahlen Gewinne auf ein Konto auf den eigenen Namen aus. Ein No-Deposit-Bonus ist in dieser Welt ein Gratisspielguthaben aus einer bewilligten Aktion, nicht auszahlbar, an eine Frist gebunden, in der Regel an einen Code oder eine Veranstaltung gekoppelt.

Wer einen Bonus ohne Einzahlung sucht

Wer einen Bonus ohne Einzahlung sucht, ihn aber legal beanspruchen will, sucht nach den bewilligten Aktionen der Gespa: 24 für die Loterie Romande im Jahr 2025, 8 für Swisslos. Die meisten dieser Aktionen sind nicht dauerhaft verfügbar, sondern an Sportveranstaltungen oder besondere Anlässe gebunden. Wer regelmässig nach «No-Deposit»-Boni in der Schweiz sucht, wird regelmässig feststellen, dass es hierzulande keine dauerhaften Angebote gibt – und dass das kein Zufall ist, sondern das Ergebnis der BGS-Logik: Gratisguthaben braucht eine Aufsichtseinwilligung, und die Aufsicht lässt keine dauerhaften Werbegeschenke zu.

Wer eine ausländische Seite nutzt

Wer eine ausländische Seite nutzt, akzeptiert deren Hausregeln. Er spielt ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Ausschlussregister, ohne Schweizer Rechtsweg. Im Streitfall bleibt nur der Anbieter selbst; bei einer Sperrung der Domain verliert er den Zugang; bei einer Einziehung im Strafverfahren gegen den Anbieter riskiert er den Verlust von Einsätzen und Gewinnen. Die Werbung mit No-Deposit-Boni ist in der Schweiz verboten; wer sie in der Schweiz sieht, sieht eine Werbung, die gegen Art. 74 Abs. 3 BGS verstösst.

Welcher Anbieter passt

A user, der in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und mit Schweizer Bewilligung spielen will, hat mit Swisslos die einzige Adresse. Wer in der Westschweiz wohnt, hat mit der Loterie Romande die einzige Adresse. Die übrigen Marken in dieser Liste sind Alternativen ohne Schweizer Bewilligung – sie sind keine Schweizer Option, sondern eine Option für Spielende, die bewusst auf den Schweizer Schutz verzichten. Sie sind hier aufgeführt, damit Schweizer Spielende wissen, mit wem sie es zu tun haben, wenn ihnen diese Marken in der Werbung begegnen.

Häufige Fragen

Gibt es in der Schweiz Sportwetten mit Bonus ohne Einzahlung?

Ja, in Form von Gratisspielguthaben aus bewilligten Aktionen der Gespa: 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Dieses Spielguthaben ist nicht auszahlbar; ausgezahlt werden nur die Gewinne aus Wetten mit dem Guthaben, abzüglich des Bonus selbst.

Warum bieten die bewilligten Schweizer Veranstalter kaum Gratisguthaben an?

Weil das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa verlangt (Art. 75 Abs. 2 BGS). Wer ohne diese Zustimmung Gratisspielguthaben anbietet, bricht das Gesetz – und die Aufsicht erteilt nur dann eine Einwilligung, wenn die Aktion klar befristet und nicht auszahlbar ist.

Welcher Mindestbetrag gilt beim Aufladen des Swisslos-Wallets?

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn ausbezahlt?

Nein. In der Schweiz sind Gratisspielguthaben und Gratiswetten nicht auszahlbar; ausgezahlt werden nur die Gewinne aus Wetten mit dem Guthaben, abzüglich des Bonus. Wer CHF 10 Spielguthaben auf einer Quote von 1.90 setzt und gewinnt, erhält 19 Franken – von denen 10 Franken Bonus abgezogen werden, also 9 Franken echter Gewinn.

Wie funktioniert die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen?

Bei Swisslos ist die Auszahlung von Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen.

Was bedeutet es für Wettende, wenn eine Seite ohne Schweizer Bewilligung ein Guthaben ohne Einzahlung anbietet?

Die Seite hat keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Werbung mit No-Deposit-Boni ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen, und Einsätze oder Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»