Online wetten mit Startguthaben – was Gratisspielguthaben in der Schweiz wirklich taugt

Updated Oktober 2026
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Ein kleines Geschenk mit Schleife steht auf einem Holztisch neben einem Smartphone mit dunklem Display im Seitenlicht.

Stand: Oktober 18, 2026 · verifiziert gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip sowie gegen das Reglement der Loterie Romande

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Ein «gratis» Startguthaben auf dem Wettkonto klingt nach Geschenk. In der Schweiz ist es das selten. Das Geldspielgesetz verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde Gespa, und diese Zustimmung wird restriktiv gehandhabt. Was bleibt, sind wenige, kleine Aktionen der beiden bewilligten Veranstalter, deren Promotionsguthaben sich nicht auszahlen lässt und an Bedingungen hängt, die das Marketing nur ungern ausspricht. Wer in der Schweiz online wetten will, kommt an Swisslos mit Sporttip und an der Loterie Romande mit Jouez Sport nicht vorbei, und beide bieten Startguthaben nur in engem Rahmen. Die folgenden Abschnitte erläutern die Regeln, zeigen, was eine Aktion rechnerisch wert ist, und benennen, was Gratisspielguthaben von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung kostet.

Rechtslage: warum Gratisspiele eine Bewilligung brauchen

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Zuständig für die Aufsicht ist die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Das Gesetz erlaubt nur zwei Veranstalter für Lotterien und Sportwetten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die deutschsprachige Schweiz, das Tessin und Liechtenstein, und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die Westschweiz. Mehr bewilligte Sportwettenanbieter gibt es in der Schweiz nicht, eine Liste weiterer Lizenznehmer existiert nicht, weil das Gesetz sie nicht vorsieht.

Ein Holzchalet mit Blumenkästen steht vor einer Bergkette im Abendlicht, davor führt ein leerer Feldweg durch eine Wiese.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Wer als Veranstalter Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung anbietet, macht sich strafbar, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren. Ausländische Lizenzen aus Malta, Curaçao oder Deutschland haben in der Schweiz keine Wirkung. Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren, Ende 2025 waren es 671 solcher Adressen. Wer ein solches Angebot nutzt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keinen Schweizer Rechtsschutz bei Streit und läuft Gefahr, dass Gewinne in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Der Spieler selbst wird nicht bestraft, aber er ist auch nicht geschützt.

Bewilligungen werden je Veranstalter und je Spiel erteilt. Wer eine Aktion mit Gratisspielguthaben lancieren will, braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solche Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt, eine kleine Zahl gemessen an der Zahl möglicher Aktionen. Das erklärt, weshalb Startguthaben-Aktionen bei beiden Veranstaltern selten sind und die Beträge bescheiden bleiben.

Die Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist in der Schweiz verboten, mit Bussen bis zu CHF 500’000. Auf dieser Seite steht daher kein Promo-Code, keine Aufforderung zur Anmeldung und keine Empfehlung, bei einem ausländischen Anbieter zu spielen. Die folgende Einordnung beschreibt die beiden Schweizer Veranstalter, ihre Aktionen und ihre Regeln, nennt ausländische Marken nur als Hintergrund und stuft sie nach derselben Logik ein.

Verantwortungsvolles Spielen: was das Startguthaben nicht ersetzt

Ein Startguthaben verändert das Spielen selbst nicht. Wer bei Swisslos oder der Loterie Romande mitmacht, setzt zuerst Limiten. Bei Swisslos sind das Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Obergrenze von CHF 9’999, für unter 21-Jährige maximal CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, und wer sich verschärft, kann zusätzlich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tagen und ein Wallet-Guthaben von maximal CHF 10’000, mehr nicht.

Daneben steht die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen, sie gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, und für Liechtenstein. Die Loterie Romande führt ein vergleichbares Verfahren. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten und nur mit einer Fachstelle aufgehoben werden. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.

Ein Startguthaben senkt die Marge in den Quoten nicht. Wer eine «Gratiswette» annimmt, spielt auf demselben Markt wie jeder andere, mit derselben Buchmacher-Marge, demselben Cash-Out-Verhalten und denselben Regeln für stornierte Ereignisse. Die Verlustlimiten laufen unabhängig davon, ob mit eigenem Geld oder mit Promotionsguthaben gespielt wird, und das gilt auch für die Frage, ob ein Bonus «frei» sei. Frei ist nur der Einsatz, nicht der Verlust, der auf dem Markt entsteht.

Boni und Gratisspielguthaben: was es bei Swisslos und Loterie Romande wirklich gibt

Die Aktionen der Loterie Romande

Die Loterie Romande hat in der Wintersaison 2025/26 eine Aktion mit Startguthaben durchgeführt: «JouezSport – Patinoires et Stades». Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen, verteilt über die Stadien der National League. Wer innert 7 Tagen den dort verbreiteten Code in seinem verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Die Aktion richtete sich an Personen mit verifiziertem Konto in den sechs Westschweizer Kantonen, also an die Zielgruppe, in deren Vertragsgebiet die Loterie Romande Sportwetten anbieten darf.

Die Aufmachung der Aktion war Stadion und Eishockey, die Mechanik war simpel: ein Code, ein kleiner Betrag, ein klarer Endtermin. Der Haken steckt in der Mechanik selbst. CHF 10 ist wenig, die Frist mit 30 Tagen kurz, und auszahlen lässt sich das Guthaben ohnehin nicht, was bei Promotionsguthaben beider Veranstalter gleichermassen gilt.

Die Mechanik von Sporttip

Swisslos bietet auf Sporttip kein dauerhaftes Neukunden-Startguthaben an, das mit einer Einzahlung vergleichbar wäre. Stattdessen gibt es Promotions, die an bestimmte Wettformen gebunden sind. Zwei stehen im Zentrum: der Sporttip-Kombiboost und einzelne Quoten- und Profitboosts.

Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Boost ist damit kein Gratisspielguthaben, sondern eine Erhöhung des Gewinns, die an Mindestquoten und Voraussage-Zahlen hängt. Wer mit kleinen Quoten arbeitet, bekommt wenig, wer die Voraussagen mit niedrigen Quoten füllt, riskiert eine hohe Gesamtzahl von Beinen, um die höchste Stufe zu erreichen.

Quoten- und Profitboosts sind nach demselben Muster gebaut. Ein Quotenboost gilt nur online, nur für Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage, ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist die zweite Hürde, die im Marketing nicht vorne steht: das Guthaben aus einem Boost verschwindet, wenn die Wette vorzeitig geschlossen wird.

Was Startguthaben rechnerisch wert ist

Ein nomineller Betrag allein sagt wenig. Der Wert eines Promotionsguthabens hängt davon ab, ob der Einsatz mit einem Gewinn zurückkommt, denn das Startguthaben selbst wird nicht ausbezahlt, was beide Veranstalter in ihren Bedingungen festhalten. Der erwartete Wert eines Gratisguthabens auf einer Wette zu Quote q ist Guthaben × (q − 1) ÷ q × Auszahlungsquote des Marktes. Bei einer Zwei-Wege-Wette mit Quoten 1.90 / 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 0’526, die Marge also bei rund 47.4 %, denn 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0’526. Ein CHF-10-Guthaben, das auf einer Quote von 1.90 platziert wird, hat damit einen Erwartungswert von ungefähr CHF 2.63, also rund ein Viertel des Nominalwerts.

Das ist die Grösse, mit der ein Leser rechnen sollte. Die Auszahlungsquote ist auf 1.90/1.90 hier als Beispiel gewählt, nicht als empirische Notierung; sie ist für das Rechenbeispiel so kalibriert, dass der Mechanismus sichtbar wird. Auf einem engeren Markt mit 1.50/2.50 fällt der erwartete Wert höher aus, weil die Auszahlungsquote steigt, auf einem breiteren Markt mit 2.20/1.70 fällt er. Entscheidend ist, dass die Auszahlungsquote des Marktes den Wert des Guthabens fast vollständig bestimmt, nicht der Nominalbetrag der Aktion. Ein CHF 25-Guthaben auf einem engen Markt ist nicht zwingend mehr wert als ein CHF 10-Guthaben auf einem engen Markt, weil die Marge dasselbe tut. Diese Rechnung gibt einen Mittelwert über viele Wetten, nicht den Ausgang einer einzelnen Wette, und sie verspricht weder Gewinn noch Rückzahlung.

Warum Promotionsguthaben nicht ausgezahlt wird

Beide Veranstalter schreiben es in ihren Bedingungen. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar, das gilt für alle Aktionen unabhängig vom Betrag. Bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ebenfalls nicht auszahlbar, der Gewinn aus einer Wette, die mit Gratisspielguthaben platziert wurde, schon, sofern die Wette regelkonform war und die Gewinnauszahlung nicht gegen eine andere Regel verstösst. Die Mechanik ist im Geldspielgesetz angelegt, Gratisspielguthaben ist ein Werbemittel und keine Einlage, und es ist im Sinne des Gesetzes, dass es nur als Werbemittel verwendet werden kann. Wer CHF 10 Startguthaben bekommt, spielt damit, nicht darüber.

Auszahlungsregeln, die das Marketing nicht erwähnt

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen, Auszahlungen erfolgen nur auf ein Konto im Namen des Spielenden. Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN. Bei Swisslos sind zwei Auszahlungen pro Jahr gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.

Wer diese Regeln nicht kennt, erlebt eine böse Überraschung, wenn er denkt, der Gewinn sei auf dem Konto. Die 3-%-Kommission ab der dritten Auszahlung ist eine kleine Grösse, die aber bei häufigen Auszahlungen das Startguthaben auffrisst. Die Gewinnverfallfrist bei Sporttip beträgt 26 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung der Wettauswertung, danach fällt der Gewinn an den Zweck der Swisslos, eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Anbieter im Vergleich: was die bewilligten Veranstalter leisten und was die ausländischen Marken versprechen

Einordnung der verglichenen Anbieter

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung als Grossspiel (BGS, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung als Grossspiel (BGS, Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
Coolzino Keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
MrXbet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
Sportuna Keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
20Bet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
Rollbit Keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
Wettigo Keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
BetLabel Keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
Funbet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung

Swisslos Sporttip

Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Der Online-Zugang ist auf das Vertragsgebiet beschränkt: die deutschsprachigen Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und Liechtenstein. Wer in Genf oder Waadt wohnt, kann sich hier nicht online anmelden, das macht die Loterie Romande zum einzigen Schweizer Online-Zugang. Die Anmeldung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre; jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Die Wettregeln sind klar und für eine breite Zielgruppe geschrieben. Einzel- und Kombiwetten kosten mindestens CHF 1, der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Sporttip kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz × Quote, bei Kombinationen aus Einsatz × Gesamtquote, das Produkt der Einzelquoten, gerundet zuerst auf zwei Nachkommastellen, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Einzelwette ungültig und wird zurückbezahlt, in einer Kombination erhält das Bein Quote 1.00.

Die Stärke von Sporttip liegt in der Verlässlichkeit, der Schwächen sind im Detail: die Aktionen sind klein und an Bedingungen gehängt, der Kombiboost verlangt Mindestquoten, und die Auszahlungsmechanik ist bei häufiger Nutzung teuer. Wer in der Deutschschweiz wohnt und einen bewilligten Anbieter sucht, hat keine Alternative.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, das Online-Angebot läuft unter Jouez Sport. Die Regeln sind mit Sporttip weitgehend vergleichbar, aber die Aktionen unterscheiden sich. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Wintersaison 2025/26 war der einzige nennenswerte Startguthaben-Stoss in jüngerer Zeit, mit CHF 10 pro Aktionscode, 30 Tagen Gültigkeit und der Auflage, nicht auszahlbar zu sein.

Wer in der Westschweiz wohnt, hat mit der Loterie Romande einen bewilligten Online-Zugang, der nicht über die Deutschschweizer Vertragsgebiete von Swisslos erreichbar ist. Die Auszahlungsmechanik folgt den Regeln des Reglements: Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt im Wallet, darüber Auszahlung auf die IBAN, Auszahlungen nur auf Konten im Namen des Spielenden, keine anonymen Auszahlungen, keine Krypto. Die Loterie Romande ist die einzige Online-Option für Personen mit Wohnsitz in Genf, Waadt oder der übrigen Romandie.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die übrigen verglichenen Anbieter, Coolzino, MrXbet, Sportuna, 20Bet, Rollbit, Wettigo, BetLabel und Funbet, haben in der Schweiz keine Bewilligung. Die Betreiber werben mit Startguthaben, das in der Höhe das Mehrfache der Schweizer Aktionen erreicht, häufig mit «100 % Bonus» auf die erste Einzahlung, mit «risikofreien Wetten» und mit «Boosts» auf ausgewählte Märkte. Das klingt grosszügig, ist aber an eine Voraussetzung geknüpft, die in der Werbung kleingedruckt steht: an Umsatzbedingungen. Ein typischer «100-%-Bonus» verlangt, den Bonusbetrag mehrfach zu einem Mindestpreis umzusetzen, bevor eine Auszahlung möglich ist, mit Fristen, die zwischen 7 und 30 Tagen liegen.

Was bei diesen Anbietern fehlt, ist die Schweizer Aufsicht. Keine Sperre im Schweizer Register, keine Schweizer Limiten, keine Schweizer Auszahlung auf ein Schweizer Bankkonto, kein Schutz bei Streit. Die Gespa kann die Domains solcher Anbieter auf die Sperrliste setzen, was Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren, und Domain-Hopping der Anbieter führt zu einer Liste, die sich im Wochenrhythmus verändert. Wer spielt, tut das auf einem Markt ohne Schweizer Rechtsschutz, mit ausländischen AGB und mit dem Risiko, dass Gewinne in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Der typische Werbeversprechen dieser Anbieter zerlegt sich, sobald man die Bedingungen liest. Ein «risikofreier» Einsatz ist in aller Regel ein Einsatz, dessen Verlust als Gratiswette zurückerstattet wird, nicht als Geld; die Gratiswette unterliegt denselben Umsatzbedingungen wie ein Bonus, und ihr Nettowert ist durch die Marge des Marktes begrenzt, auf dem sie eingesetzt wird. Ein «100-%-Bonus» erhöht das Guthaben, blockiert es aber unter Umsatzbedingungen, oft zu einer Mindestquote, die über der typischen Auszahlungsquote des Marktes liegt, was den Wert des Bonus zusätzlich schmälert.

Grundlagen: was eine Wette bei Swisslos und Loterie Romande kostet

Wettarten, Limits und Regeln

Sporttip kennt Einzelwetten, Kombinationswetten, Systemwetten und Langzeitwetten, alle online und an Verkaufsstellen. Cash-Out ist online verfügbar, für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out, nicht teilweise. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Wettgewinn, hängt vom Stand der Ereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten, eine Garantie pro Markt gibt es nicht.

Eine Eisfläche unter Flutlicht aus der Ferne gesehen, die Ränge sind leer und über dem Dach hängt die Dämmerung.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Livewetten werden unabhängig davon angenommen, ob das Ereignis live übertragen wird, und Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder VAR-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Fussball sind das 90 Minuten plus Nachspielzeit, nicht 120 plus Elfmeterschiessen.

Voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung, etwa «Heimsieg» und «über 1.5 Tore» im gleichen Spiel, lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Eine irrtümlich angenommene Kombination ohne diese Funktion kann Swisslos für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die Bet-Builder-Funktion ist die einzige erlaubte Form solcher Kombinationen, und sie ist an die Mechanismen der Plattform gebunden.

Auszahlungswege und Zahlungsmittel

Das Swisslos-Wallet wird per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein aufgeladen, Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 innert 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Online-Zahlungsart bietet Swisslos PostFinance Pay, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Die Loterie Romande arbeitet nach dem Reglement ihrer 24. Auflage mit vergleichbaren Mechanismen, eigene Zahlungsarten auf ihrer Plattform.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen sind in der bewilligten Schweizer Wettenwelt nicht möglich, was im Geldspielgesetz so angelegt ist. Auszahlungen erfolgen nur auf ein Konto im Namen des Spielenden, was Geldwäscherei verhindert und den Spieler schützt.

Steuern auf Gewinne

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundessteuerfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Oberhalb der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, daher gilt «je nach Kanton», eine einzelne kantonale Zahl wäre irreführend. Ein typischer Spieler bleibt unter dem Freibetrag und sieht weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf seinen Wettgewinnen.

Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Verrechnungssteuer, sie sind aber nach kantonalem Recht als Einkommen steuerbar. Der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, muss die Gewinne in der eigenen Steuererklärung deklarieren, eine Abklärung mit dem Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung ist sinnvoll.

Werbung und Regeln für Aktionen

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und mit Bussen bis zu CHF 500’000 bedroht, die Aufsicht geht gegen einzelne Werbeauftritte vor. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, das gilt für jeden Bonus, jede Freiwette und jedes Startguthaben, das ein bewilligter Veranstalter ausgeben will. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt, was die Knappheit solcher Aktionen in der Schweiz erklärt.

Wer ausländische Angebote nutzt

Wer bei Coolzino, MrXbet, Sportuna, 20Bet, Rollbit, Wettigo, BetLabel oder Funbet spielt, tut dies auf einer Plattform, die in der Schweiz keine Bewilligung hat. Die Werbung solcher Anbieter mit «Gratiswetten» und «100-%-Boni» ist aggressiv, die Bedingungen sind es weniger, und der Spieler hat keinen Schweizer Rechtsschutz, falls der Anbieter Gewinne nicht auszahlt oder die Regeln ändert. Die Gespa führt eine Sperrliste, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren, und die Liste wird regelmässig aktualisiert. Domain-Hopping gehört zum Geschäftsmodell, ein blockierter Anbieter taucht unter neuem Namen wieder auf, die Sperrliste hinterher.

Was diese Anbieter an Werbeversprechen bieten, ist auf einem bewilligten Markt nicht zu haben. Was auf einem bewilligten Markt selbstverständlich ist, ist dort nicht zu haben: Verlustlimiten, die im Schweizer Ausschlussregister vermerkt werden, eine Auszahlung auf ein Schweizer Bankkonto im eigenen Namen, ein Beschwerdeweg über die Gespa. Für Spielerinnen und Spieler mit Wohnsitz in der Schweiz ist die Entscheidung daher nicht «mehr Bonus oder weniger Bonus», sondern «Schweizer Regeln und kleine Aktionen oder ausländische Regeln und grosse Versprechen».

Häufige Fragen

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande ein Startguthaben für neue Spielerkonten?

Ein dauerhaftes Neukunden-Startguthaben nach Einzahlung bieten weder Swisslos Sporttip noch Loterie Romande an. Beide Veranstalter führen gelegentlich Aktionen mit Gratisspielguthaben durch, etwa die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande mit CHF 10 Spielguthaben pro Code. Solche Aktionen sind befristet, an Bedingungen gebunden und brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, was die Häufigkeit begrenzt.

Warum brauchen Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa?

Das Geldspielgesetz (Art. 75 Abs. 2 BGS) verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Damit soll verhindert werden, dass unerfahrene Spielerinnen und Spieler durch hohe Gratissummen zum Weitersetzen verleitet werden, ohne dass die Werbeform und die Bedingungen geprüft sind. Die Gespa hat 2025 insgesamt 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt, was den engen Rahmen erklärt.

Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande mit CHF 10 Spielguthaben in den National-League-Stadien?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen in Stadien der National League. Wer innert 7 Tagen den dort verbreiteten Code in seinem verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Codes. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar, ein Gewinn aus einer damit platzierten Wette konnte dem Wallet oder der IBAN gutgeschrieben werden.

Lässt sich Promotionsguthaben auszahlen, oder nur ein daraus erzielter Gewinn?

Promotionsguthaben selbst lässt sich nicht auszahlen, weder bei Swisslos noch bei der Loterie Romande. Beide Veranstalter schreiben dies in ihren Bedingungen fest. Ein Gewinn aus einer Wette, die mit Promotionsguthaben platziert wurde, kann ausgezahlt werden, sofern die Wette regelkonform war und die Auszahlung nicht gegen eine andere Regel verstösst. Die Auszahlung erfolgt in den normalen Bahnen, bis CHF 1’000 ins Wallet, darüber auf das Bank- oder Postkonto im Namen des Spielenden.

Was verlangt der Sporttip-Kombiboost, und ab wie vielen Voraussagen gilt er?

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich mit der Zahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und der Boost verfällt bei einem Cash-Out.

Welche Risiken bestehen bei Gratis-Startguthaben von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, und warum fehlt dort der Schweizer Rechtsschutz?

Anbieter ohne Schweizer Bewilligung haben in der Schweiz keine Wirkung, ihre Lizenzen aus Malta, Curaçao oder Deutschland werden hier nicht anerkannt. Spielerinnen und Spieler haben keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Limiten und keine Schweizer Auszahlung auf ein Schweizer Bankkonto im eigenen Namen. Im Streitfall greift kein Schweizer Beschwerdeweg, und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Gespa führt eine Sperrliste solcher Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren, und die Liste wird regelmässig aktualisiert.

Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»