Sportwetten-Aktionen in der Schweiz: Was Promotion bei Swisslos und Loterie Romande kostet

Updated Oktober 2026
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Eine Eishalle steht in der Dämmerung unter Flutlicht, aus der Ferne gesehen, davor ein leerer Parkplatz mit Schnee.
Die Aktion der Loterie Romande für Jouez Sport lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer in der Schweiz nach Sportwetten-Aktionen sucht, stösst schnell auf eine ungewohnte Leere. Werbeversprechen, die ausländische Buchmacher mit «100 % Bonus» oder «risikofreier Wette» plakatieren, finden sich hier nicht. Stattdessen bestimmen zwei Veranstalter den Markt, und ihre Promotionen sind klein, an Bedingungen geknüpft und gesetzlich bewilligungspflichtig. In diesem Beitrag erfahren Sie, was es gibt, was es kostet und warum die Auswahl so bescheiden ausfällt.

Stand der Informationen: Oktober 18, 2026 – geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip (Version 4.2) und das Réglement Général der Loterie Romande (24. Ausgabe, Juni 2023).

Die Rechtslage: Warum es in der Schweiz kaum Promotion gibt

Sportwetten zählen im Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) zu den Grossspielen. Seit Inkrafttreten am 1. Januar 2019 unterstehen sie der Aufsicht der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein sowie die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt ausdrücklich «nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).

Ein langer, heller Flur in einem Verwaltungsgebäude mit Holzboden und hohen Fenstern am Ende, menschenleer.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Dass Promotion in diesem Rahmen klein bleibt, hat eine klare Ursache. Gratisspiele und Guthaben, die ohne weitere Gegenleistung gutgeschrieben werden, brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 solcher Bewilligungen erteilt. Jede einzelne Aktion, die in diesem Rahmen läuft, trägt die Bedingungen des Veranstalters und jene des Bewilligungsentscheids mit. Die Marketingstrategie, die ausländische Anbieter fahren, ist hier ausgeschlossen: Werbung für nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS).

Was bedeutet das für eine Promotion, die es trotzdem gibt? Sie ist bewilligt, sie trägt das Kleingedruckte des Veranstalters, und Gratisspielguthaben ist nach dem Gesetz nicht auszahlbar. Wer hier eine «gratis Wette» sucht, bekommt ein Werbemittel des Veranstalters, nicht einen Bonus zum freien Verfügungsrecht.

Für Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gilt: Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat (Art. 130 BGS, im kommerziellen Fall bis fünf Jahre). Der Anbieter wird nicht zugelassen, das Spielkapitel des Gesetzes greift, die Gespa führt eine Sperrliste geblockter Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter via DNS sperren, und das Spielkapitel kennt keine ausländische Aufsicht als Ersatz. Der Spielende geht leer aus, sobald es um Schutz, Auszahlung oder Streit geht.

Spielerschutz: Wie sich Aktionen zu Limiten und Sperre verhalten

Wer bei Swisslos Sporttip oder Jouez Sport mitmachen will, setzt vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer möchte, kann zusätzlich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Dieses Limitensystem ist nicht einfach Spielerei. Es legt fest, wie viel Verlust ein Konto überhaupt anrichten kann, und eine Aktion, die Gratisguthaben auflädt, zählt auf dieses Konto, nicht daneben.

Eine Armbanduhr und ein gespitzter Bleistift liegen auf einem hellen Holztisch im Licht einer Schreibtischlampe.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, das Wallet-Guthaben darf höchstens CHF 10’000 betragen. Wer ein Konto auflädt, bewegt sich also bereits in einem gedeckelten Rahmen. Gratisguthaben aus einer Aktion ist nicht auszahlbar, lässt sich aber für Wetten verwenden und unterliegt denselben Mechanismen.

Beide Veranstalter kennen eine Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und in Liechtenstein. Die Loterie Romande führt ein vergleichbares Verfahren. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten wieder aufgehoben werden (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle eingebunden ist (Art. 81 BGS). Wer gesperrt ist oder das 18. Altersjahr noch nicht erreicht hat, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Was heisst das für eine Aktion? Sie führt nicht aus dem Schutzsystem hinaus. Die Verlustlimite, die der Spielende setzt, gilt auch für Wetten, die mit Aktionsguthaben platziert werden. Wer sein Limit erreicht, kann nicht «mit Bonus» weiter wetten. Wer sich sperrt, kann auch keine offene Promotion mehr einlösen. Die Regel ist klar: Aktionen sind Teil des Spielkapitels, nicht ein separates Werbeuniversum.

Boni und Freiwetten: Wie Promotion bei Swisslos und Loterie Romande funktioniert

Wer bei einem ausländischen Anbieter einen Bonus gewohnt ist, muss sich umstellen. In der Schweiz gibt es keine 100-%-Erstattung auf die erste Einzahlung und keine risikofreie Wette im üblichen Sinn. Stattdessen kennen die beiden Veranstalter klar definierte Aktionsformen, die bewilligt sind und entlang ihrer Teilnahmebedingungen laufen.

Sporttip-Kombiboost: Bonus auf den Nettogewinn

Der Kombiboost gilt nur online und erhöht den Nettogewinn einer Kombiwette, sobald eine Mindestanzahl Voraussagen auf dem Wettschein steht. Voraussetzung: mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Wer vier Voraussagen kombiniert, erhält 5 % Bonus auf den Nettogewinn, bei sieben sind es 20 %, bei zehn 40 %, bei fünfzehn 100 %. Der Bonus ist auf den Nettogewinn berechnet, nicht auf den Einsatz, und ist nach oben limitiert. Bei Cash-Out verfällt der Boost.

Was heisst das preislich? Eine Beispielrechnung mit vier Voraussagen zu Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00, Einsatz CHF 10. Die Gesamtquote ergibt sich aus dem Produkt der Einzelquoten:

Ohne Boost zahlt eine siegreiche Wette 10 × 9’792 = CHF 97.92 (nach Rundung auf 5 Rappen genau CHF 97.90). Der Nettogewinn ohne Boost beträgt damit rund CHF 87.90. Mit dem 5-%-Kombiboost auf den Nettogewinn erhöht sich dieser auf rund CHF 92.30. Der Bonus ist also CHF 4.40 auf einer Wette mit einem Gesamteinsatz von zehn Franken: kein Zuschlag, der die Gewinnstreuung umstösst, sondern ein kleiner Aufschlag, der an Bedingungen geknüpft bleibt. Anders wird es, wenn die Zahl der Voraussagen steigt: Bei zehn Voraussagen verdoppelt sich der Bonus von 40 %, bei fünfzehn kommt der Bonus dem Nettogewinn gleich. Wer den Bonus ausreizt, muss also den Wettschein füllen.

Zwei praktische Bedingungen gehören dazu: Die Voraussagen müssen die Mindestquote 1.50 pro Auswahl halten, was bei Kombis mit vielen Beinen und hoher Gesamtquote weniger Einschränkung ist, und Cash-Out vor dem Ende des letzten Spiels kostet den Boost.

Quotenboost und Profitboost

Neben dem Kombiboost kennt Sporttip zwei weitere Aktionsformen. Der Quotenboost erhöht die Quote einer ausgewählten Einzelwette (Prematch), der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und ein Cash-Out lässt den Boost verfallen. Wer einen Boost nutzt, sollte das Kleingedruckte lesen, denn die Begrenzung im Erhöhungsbetrag entscheidet darüber, wie viel der Bonus tatsächlich wert ist.

Jouez-Sport-Stadienaktion

Die Loterie Romande hat zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an 7 Aktionstagen eine Promotion in den Stadien und Eishallen der National League gefahren. Wer einen in der Arena verbreiteten Code innert 7 Tagen in seinem verifizierten Konto einlöste, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig. Das Guthaben liess sich für Wetten verwenden, war aber nicht auszahlbar. Wer die Aktion nicht nutzte, ging leer aus. Wer sie nutzte, bekam das Werbemittel des Veranstalters, kein zusätzliches Geld.

Was eine Aktion in der Schweiz kostet

Verglichen mit Bonusprogrammen im Ausland sind die Aktionen der Schweizer Veranstalter klein und gut geregelt. Das spart eine ganze Schicht von Kostenfaktoren, die sonst mitlaufen: kein 6-facher Umsatz, keine Mindestquote 1.80 für alle Wetten, keine Frist von 30 Tagen für die Qualifikation, kein Eintausch gegen Echtgeld. Der Preis, den die Lesenden dafür zahlen, ist eine kleinere Auswahl und ein engerer Rahmen. Wer mehr erwartet, ist bei einem ausländischen Anbieter, der in der Schweiz nicht zugelassen ist und auf der Sperrliste stehen kann. Beide Welten haben ihren Preis, und beide kosten je anders.

Vergleich der beiden Veranstalter: Sporttip und Jouez Sport nebeneinander

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Produkt
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel / Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, Aufsicht Gespa) Société de la Loterie de la Suisse Romande / Produkt Jouez Sport

Die Tabelle zeigt, was schon die Rechtslage vorgibt: zwei Veranstalter, beide bewilligt, beide mit einem eigenen Produkt. Die Unterschiede liegen in der Mechanik. Sporttip setzt auf den Kombiboost (5 % bis 100 % Bonus auf den Nettogewinn, je nach Anzahl Voraussagen), auf Quoten- und Profitboosts und Cash-Out bei Einzel-, Kombi- und Langzeitwetten. Jouez Sport arbeitet stärker mit direktem Spielguthaben aus Stadionaktionen, kürzeren Fristen und einem einfacheren Wallet-Modell. Wer Westschweiz wohnt, kommt zu Jouez Sport; wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt (die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein), kommt zu Sporttip.

Diese Aufteilung hat Folgen für Aktionen. Eine Promotion, die in der Romandie läuft, ist für Deutschschweizerinnen nicht zugänglich und umgekehrt. Wer umzieht oder im anderen Landesteil wettet, kann das Konto nicht einfach mitnehmen.

Wie Promotion technisch funktioniert: Ein- und Auszahlung, Spielguthaben

Eine Aktion zu nutzen heisst, ein verifiziertes Konto zu führen, ein Wallet zu pflegen und die Logik der Auszahlung zu kennen. Wer das nicht tut, lässt sich unter Umständen den Gewinn entgehen, obwohl die Wette sitzt.

Kontoeröffnung und Verifikation

Wer bei Swisslos online mitmachen will, muss mindestens 18 Jahre alt und im Vertragsgebiet wohnhaft sein. Die Identität wird über den hochgeladenen Ausweis geprüft, die Daten werden mit Adressdatenbanken abgeglichen. Eine Spielsperre darf nicht bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren. Bei der Loterie Romande ist die Anmeldung vergleichbar: Verifikation, Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone, eine Person pro Konto.

Aufladung des Spielguthabens

Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmittel oder per Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen. Ein Aufladevorgang ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos akzeptiert PostFinance Pay als Zahlungsart, die Transaktion wird in der PostFinance App bestätigt. Bei der Loterie Romande gilt die CHF 10’000 pro 30 Tage als Einzahlungslimite und CHF 10’000 als maximale Wallet-Belegung.

Auszahlung von Gewinnen

Bei Swisslos zahlt das System Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, das auf den eigenen Namen lautet. Eine Barauszahlung ist möglich, das Wallet-Guthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf das eigene Konto ausbezahlt, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Wer ein Konto führt, muss die Auszahlungsmechanik im Griff haben. Wer ohne Bankverbindung wettet, kann Gewinne über CHF 1’000 nicht automatisiert ausgezahlt bekommen; wer ohne Wallet arbeitet, schneidet sich den Aktionsspielraum ab.

Gewinnverfall und Einsprache

Bei Sporttip verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer eine Wette mehrere Monate liegen lässt und sich erst dann meldet, geht leer aus.

Was es bei Schweizer Buchmachern nicht gibt und warum

Einige Aktionsformen, die anderswo selbstverständlich sind, kommen in der Schweizer Landschaft nicht vor. Drei Beispiele.

Erstens: keine klassische Neukundenprämie auf die erste Einzahlung. Die Gespa bewilligt Gratisspiele und Guthaben, beide sind an konkrete Aktionen gebunden und nicht an die Eröffnung eines Kontos. Wer bei einem Veranstalter ein Konto eröffnet, bekommt keinen Bonus zur Begrüssung; er nimmt am Wettangebot teil, mit den Bedingungen des Veranstalters.

Zweitens: keine risikofreie Wette im Sinn einer vollen Rückerstattung. Cash-Out bei Sporttip ist ein Mechanismus des Veranstalters, keine Versicherung gegen Verlust. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn ohne vorzeitige Auszahlung, ist nicht für jeden Markt garantiert und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Ein ausgeführtes Cash-Out ist nicht rückgängig zu machen.

Drittens: keine Promocodes in dem Sinn, dass ein Code gegen ein Echtgeld-Bonus eingelöst wird. Die Stadienaktion der Loterie Romande hat mit einem Code gearbeitet, der in der Arena verbreitet wurde, aber er hat CHF 10 nichtauszahlbares Spielguthaben ausgelöst, kein Echtgeld. Wer die Aktionscodes aus dem Ausland kennt, muss die Schweizer Logik verstehen.

Diese Lücken sind kein Zufall. Sie folgen aus dem Werbe- und Bewilligungsrahmen des BGS. Ein Veranstalter, der gegen diesen Rahmen verstösst, riskiert die Bewilligung. Wer eine Aktion anbieten will, die diesen Regeln nicht folgt, bekommt von der Gespa keine Zustimmung, und ohne Zustimmung gibt es keine Aktion.

Was ausländische Anbieter werben und was Schweizer Spieler davon haben

Wer im Internet nach Sportwetten-Aktionen sucht, stösst unweigerlich auf Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Sie bewerben Eröffnungsboni, Gratiswetten, Quotenboosts und Cashback, oft mit Quoten über 200 % auf den Ersteinsatz. Diese Angebote sind in der Schweiz weder zugelassen noch geschützt.

Eine Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Gespa führt eine Sperrliste geblockter Domains; Schweizer Telekommunikationsanbieter sperren sie auf DNS-Ebene, ersetzen aber innert Stunden, wenn ein Anbieter unter einer neuen Domain wieder auftaucht. Wer einen ausländischen Anbieter nutzt, tut dies ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens: kein Anschluss an das schweizweite Sperrregister, keine Schweizer Recourse, keine Aufsicht. Stattdessen gelten die Regeln des Anbieters und die des Sitzlandes. Was eine Werbung verspricht, ist Teil dieses Aussenverhältnisses, nicht der Schweizer Spielregel.

Aus steuerlicher Sicht ist die Lage unterschiedlich. Gewinne aus ausländischen Grossspielen fallen je nach Kanton unter die Einkommenssteuer, unabhängig von der Höhe. Das unterscheidet sich von Schweizer Gewinnen, die unter dem Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei sind. Wer in einem Thurgauer Konto eine Auszahlung eines ausländischen Anbieters entgegennimmt, muss mit der Steuerverwaltung klären, ob die Auszahlung als steuerbares Einkommen zählt.

Wer sich mit Bonus und Gratiswette auseinandersetzt, sollte drei Punkte mitnehmen. Erstens: bewilligte Promotionen sind klein, gut dokumentiert und gesetzlich gedeckelt; sie zahlen sich in Nettogewinn-Boni, in Wallet-Guthaben oder in ausgewählten Boosts aus. Zweitens: bewilligungslose Anbieter versprechen mehr und halten weniger, weil der Schweizer Aufsichtsraum nicht für sie arbeitet. Drittens: die Mechanik der Auszahlung ist bei beiden Welten dieselbe – ein verifiziertes Bankkonto auf den eigenen Namen – aber der Schutz, falls etwas schiefgeht, ist nicht derselbe.

Praktischer Umgang mit Promotion: Was vor dem Tipp zu prüfen ist

Wer bei Sporttip oder Jouez Sport mit Promotion spielt, geht ein paar Schritte durch, die sich wiederholen. Vor dem Tipp: Promotion steht im Wettschein mit den Aktionsbedingungen, der Aktionszeitraum liegt fest, und die Bedingungen sind in den Spielregeln und Teilnahmebedingungen dokumentiert. Wer die Bedingungen ignoriert, läuft Gefahr, dass der Boost verfällt oder das Spielguthaben nicht angerechnet wird.

Bei Cash-Out: vorher prüfen, ob die Aktion den Boost verliert. Wenn ja, rechnen, ob der spätere Gewinn höher ausfällt als der Cash-Out-Wert. Wer den Cash-Out nimmt, verzichtet auf den Boost, und der Verlust ist nicht der Cash-Out-Abschlag allein, sondern der Bonus, der damit wegfällt.

Bei Bonus oder Spielguthaben: prüfen, ob das Guthaben Teil des Wallet-Limits ist. Bei Swisslos zählt es zur Wallet-Belegung, eine Aufladung über CHF 9’999 ist nicht möglich, solange nicht ausbezahlt oder verspielt ist. Bei der Loterie Romande zählt das Wallet-Guthaben ebenfalls zur Höchstbelegung. Wer viel Spielguthaben hortet, kann nicht aus eigener Tasche nachladen, ohne es zu nutzen.

Vor dem Auszahlungsantrag: prüfen, ob das eigene Konto auf den Namen lautet, ob die IBAN hinterlegt ist und ob die Gewinnsumme die CHF 1’000-Grenze überschreitet. Bei Sporttip ist ab CHF 1’000 die IBAN-Auszahlung Pflicht, darunter geht es ins Wallet. Wer keine IBAN hinterlegt hat, lässt sich die Auszahlung entgehen.

Beim Auslandsanbieter: vor dem Tipp prüfen, ob die Lizenz für die Schweiz gilt. Wenn nicht: davon ausgehen, dass die Sperrliste das DNS irgendwann blockiert, dass die Auszahlung in einem anderen Rechtsraum stattfindet und dass die Schweizer Aufsicht nicht eingreift. Wer den Schritt trotzdem macht, sollte ihn bewusst machen und nicht einer Werbung folgen.

Häufige Fragen zu Sportwetten-Aktionen in der Schweiz

Warum gibt es in der Schweiz nur wenige Aktionen bei Sportwetten?

Weil Gratisspiele und Guthaben nach Art. 75 Abs. 2 BGS der vorgängigen Zustimmung der Gespa bedürfen. Werbung für nicht bewilligte Angebote ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS), und nur zwei Veranstalter sind bewilligt. Ohne Bewilligung läuft keine Promotion; die wenigen Aktionen, die Swisslos und Loterie Romande anbieten, sind deshalb einzeln von der Gespa genehmigt.

Was bringt der Kombiboost, und ab welcher Anzahl Voraussagen greift er?

Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Online-Kombiwette mit mindestens vier Voraussagen zu Quoten ab 1.50. Bei vier Voraussagen liegt der Bonus bei 5 % des Nettogewinns, bei sieben bei 20 %, bei zehn bei 40 % und bei fünfzehn bei 100 %. Bei Cash-Out vor dem Ende verfällt der Bonus, und der Einsatz sowie die Gewinnerhöhung sind limitiert.

Wie lief die Stadion-Aktion der Loterie Romande in den Eishallen ab?

Vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 wurden an 7 Aktionstagen in National-League-Stadien Codes verteilt. Wer den Code innert 7 Tagen in seinem verifizierten Konto einlöste, erhielt CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, insgesamt 7’000 Stück, nicht auszahlbar.

Welche Bedingungen gelten für Spielguthaben aus Aktionen?

Gratisspielguthaben ist nach dem BGS nicht auszahlbar. Es lässt sich für Wetten verwenden, ist im Wallet wie eigenes Guthaben geführt und unterliegt den gleichen Limiten und Sperren. Bei Swisslos zählt es zur Wallet-Belegung, eine Aufladung über CHF 9’999 ist nicht möglich, solange das Guthaben nicht reduziert wird.

Wie wird ein Gewinn aus einer Aktionswette ausbezahlt, und auf welches Konto?

Bei Gewinnen bis CHF 1’000 erfolgt die Gutschrift direkt ins Wallet. Bei Gewinnen darüber wird der Betrag auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen, innert 3 bis 10 Arbeitstagen, je nach Veranstalter. Barauszahlungen sind möglich, ab der dritten Barauszahlung pro Jahr kann eine Kommission von 3 % anfallen. Das Konto muss auf den Namen des Spielenden laufen.

Was bedeuten Aktionen von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung für den Schutz der Wettenden?

Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Die Anbieter sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, kennen keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Recourse. Die Gespa führt eine Sperrliste geblockter Domains; Schweizer Spielerinnen, die dort spielen, haben keine Garantie für Auszahlung, Fairness oder Streitbeilegung, und die Werbung zu solchen Angeboten ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS).

Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»