Legale Wettanbieter in der Schweiz: Was die Bewilligung bedeutet und wer sie hat

Updated Oktober 2026
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Ladevorgang...

Eine menschenleere Altstadtgasse mit steinernen Laubengängen im Abendlicht, die Laternen brennen schon und das Pflaster glänzt feucht.

Die Schweiz kennt für Sportwetten keinen Wettbewerb vieler privater Häuser, wie ihn Deutschland, Malta oder Curaçao gewohnt sind. Das Geldspielgesetz erlaubt Grossspiele — und damit Sportwetten — nur, wenn ein Veranstalter eine Bewilligung hat und das Spiel selbst bewilligt ist. Die Kantone haben den Kreis der möglichen Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei Genossenschaften begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, und die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Wer bei einem anderen Anbieter wettet, wettet in der Schweiz ohne Bewilligung, ohne Spielsperre-Anschluss, ohne Schweizer Beschwerdestelle.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Aktualisiert am Oktober 18, 2026; geprüft gegen die Gespa-Veröffentlichungen zur Bewilligungslage und gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Version 4.2).

Eine «Bewilligung» ist hier kein Marketing-Label, sondern ein Verwaltungsakt mit zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung für die Trägerin und einer Spielbewilligung pro Spiel. Beide braucht, wer ein Grossspiel anbietet. Eine ausländische Lizenz — aus Malta, Curaçao, dem Vereinigten Königreich, Schweden — gilt in der Schweiz nicht. Das Geldspielgesetz sagt in Art. 4 ausdrücklich, dass eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Wer eine kennt, die in der Schweiz «etwas gilt», kennt eine, die hier nichts gilt.

Ein leerer Fussballplatz mit weissen Linien von oben gesehen im Morgenlicht, am Rand stehen zwei Tore und eine Reihe Pappeln.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Damit hat der Begriff «legaler Wettanbieter» in der Schweiz eine sehr kurze Antwort: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide sind Genossenschaften, keine privaten Aktiengesellschaften, und beide schütten ihre Reingewinne an öffentliche Zwecke in den Kantonen aus. Wer dort wettet, wettet bei einer Trägerin, die unter Aufsicht der Gespa steht und an die Spielregeln, die Werbevorschriften und das Spielsperrenregister des Bundes gebunden ist.

Die Folgen für Spielende sind konkret:

Diese Punkte sind kein Selbstzweck. Sie sind der Grund, warum «legal» in der Schweiz nicht nur eine Werbeaussage ist, sondern eine überprüfbare Eigenschaft.

Wettanbieter ohne Schweizer Bewilligung: was im Raum steht

Wer in einer Suchmaschine nach «Wettanbieter Schweiz» sucht, bekommt in den ersten Treffern Marken angezeigt, die keine Schweizer Bewilligung haben. AmunRa, HighFlyBet, Rollbit, FortuneJack, DirectionBet, Playzilla, Betovo, Boomerang Bet — die Liste liest sich wie ein Querschnitt durch die Anbieter, die mit Kryptowährungen, ohne Limit oder mit Pausenangeboten werben. Keine dieser Marken ist in der Schweiz zugelassen. Keine hat eine Veranstalterbewilligung, keine hat eine Spielbewilligung für Schweizer Sportwetten. Wer dort ein Konto eröffnet, spielt nach dem Hausrecht des Anbieters, nicht nach dem Geldspielgesetz.

Die Aufsicht kennt das Problem und behandelt es als Straftat: Wer in der Schweiz ohne Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich nach Art. 130 des Geldspielgesetzes strafbar, im kommerziellen Betrieb mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Wer mit solchen Angeboten wirbt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu CHF 500’000 Busse geahndet wird. Für Spielende gilt: Sie werden in der Schweiz nicht bestraft. Aber sie haben keinen Schweizer Ansprechpartner, wenn der Anbieter eine Auszahlung verweigert. Sie können sich nicht an die Spielsperre der Gespa anschliessen lassen, ohne dass der ausländische Anbieter das überhaupt abfragt. Sie riskieren, dass ihr Gewinn in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen wird. Sie können sich bei einer Streitigkeit nicht an eine Schweizer Schlichtungsstelle wenden.

Der wichtigste einzelne Mechanismus, der diese Errichtung zeigt, ist die Sperrliste der Gespa. Die Aufsicht führt eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Was blockiert wird, ist nicht stabil: Anbieter ziehen um auf eine andere Domain, die Aufsicht zieht nach, das Spiel wiederholt sich. Das Vorgehen nennt die Gespa Domain-Hopping und nennt Beispiele wie Interwetten, Bet-at-Home und bet365, die in der Liste auftauchen oder auftauchten.

Das heisst für die Frage, ob ein Anbieter «seriös» ist: Seriosität ist hier kein Eigenschaftswort, sondern eine Genehmigungsfrage. Eine Schweizer Bewilligung zeigt sie. Ohne sie fehlt der Schweizer Rahmen.

Verantwortung und Spielerschutz: was der Anbieter tragen muss

Die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip lesen sich an dieser Stelle wie ein Pflichtenheft, nicht wie ein Werbeversprechen. Wer dort mitspielt, akzeptiert diese Regeln mit der Registrierung. Drei Punkte sind in der Praxis für Spielende wichtig.

Ein Paar Fussballschuhe hängt an einem Haken in einer ruhigen Umkleide, darunter steht eine Sporttasche auf einer Holzbank.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Erstens: die Spielsperre. Wer sich selbst vom Spielen ausschliessen will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Ablauf der Frist. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt über Swisslos und Loterie Romande hinaus auch für Casinos und Online-Casinos in der Schweiz sowie in Liechtenstein. Das ist der Punkt, an dem die Schweizer Lösung funktioniert. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt und sich dort selbst aussperrt, sperrt sich nicht in der Schweiz aus.

Zweitens: die Verlustlimiten. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage; die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung gilt erst nach 72 Stunden. Wer ein Verlustlimit auf CHF 9’999 setzt, kann es nicht am gleichen Tag auf CHF 12’000 hochziehen. Eine flüssige Aufstockung ist nicht möglich — und genau das ist der Punkt.

Drittens: die Identitätsprüfung. Wer ein Konto eröffnet, lädt einen Ausweis hoch; die Daten werden aus dem Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet geht kein Konto auf. Wer keine Schweizerische Person ist, kann dort nicht mitspielen. Das schliesst Anonymität aus — und genau das ist gewollt. Bargeldeinzahlungen am Schalter ohne Konto gibt es bei Swisslos an Verkaufsstellen; bargeldloses, anonymes Spielen im Netz ist auf der zugelassenen Seite nicht möglich.

Zur Einordnung der Aufsicht: Die Gespa führt 2025 Testkäufe durch und hat an Verkaufsstellen in 47,5 % der 200 Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft bekommen. Das zeigt, dass die Spielsuchtvorsorge an Verkaufsstellen Schwächen hat. Wer nur die Online-Bedingungen liest, bekommt ein falsches Bild von der Praxis.

Zahlung und Auszahlung: warum keine Schweizer Bank an einen Curaçao-Anbieter zahlt

Sporttip von Schweiz aus zahlt nur auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, das auf den eigenen Namen lautet. Diese Bedingung steht nicht in den Werbeunterlagen, sondern in den Bedingungen für die Online-Teilnahme: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 überweist Swisslos innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Die Überweisung aus dem Wallet auf das Bankkonto erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen kostenlos; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % erhoben werden.

Was das in der Praxis heisst:

Wer nach «Wettanbieter mit PayPal», «Wettanbieter mit paysafecard» oder «Wettanbieter mit Klarna» sucht, sucht nach Funktionen, die im bewilligten Markt praktisch keine Rolle spielen. PayPal akzeptiert in der Schweiz keine Glücksspieltransaktionen, paysafecard und Klarna ebenso wenig. Was übrig bleibt, sind die Wegeplayter: Schweizer Bank- oder Postkonto, PostFinance Pay, in Einzelfällen eine Vorauszahlung am Schalter. Wer dort «mit Karte einzahlen» sucht, sucht am Ziel vorbei.

Bonus ohne Einzahlung, Gratiswetten, Willkommenspaket: das fehlt im bewilligten Markt

Die Werbung der grossen ausländischen Anbieter lebt von drei Sätzen: «Bonus ohne Einzahlung», «Gratiswette bei Anmeldung», «100 % auf die erste Einzahlung». Diese Sätze gehören zu einem Markt, in dem Werbe- und Bonusregeln anders aussehen als in der Schweiz. Das Geldspielgesetz sagt: Gratiswetten, Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Wer in der Schweiz einem Spielenden Gratisguthaben ohne diese Zustimmung verspricht, macht eine unerlaubte Werbung und keine «grosszügige Aktion».

Die Gespa hat 2025 in zwei Dutzend Fällen zugestimmt, eine kleine Zahl. Das ist die Zahl, an der sich die Behauptung «die Schweizer bieten auch grosse Boni» messen lassen muss. Was bei Sporttip tatsächlich läuft, sind drei Funktionen, die keine Willkommenspakete sind:

Die Werbung der ausländischen Anbieter erzählt eine andere Geschichte: «Bonus ohne Einzahlung», «Gratiswette», «Risikofreie Wette». Diese Sätze haben einen Preis, der in den Geschäftsbedingungen steht. Ein typischer Umsatzfaktor ist 5x bis 8x auf den Bonus; eine Mindestquote für qualifizierende Wetten ist 1.50 oder höher; eine Frist ist 7 oder 30 Tage; ein Cap auf die Gewinne aus dem Gratisguthaben ist häufig. Wer sich an einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung anmeldet, nimmt diese Regeln an, ohne dass die Schweizer Aufsicht mitliest. Die Beschwerdestelle für Streit ist die in Curaçao oder Malta ansässige Lizenzbehörde des Anbieters, nicht die Gespa.

Die Konsequenz für die Frage «Wettanbieter mit Bonus»: Wer in der Schweiz spielen will und einen Bonus sucht, der aussieht wie auf den Werbeplakaten der ausländischen Anbieter, sucht ein Angebot, das es hier nicht gibt. Wer auf einen Bonus verzichten kann, spielt im bewilligten Markt ohne den Bonus, aber mit Spielsperre und Auszahlung auf das eigene Konto.

Mobile, App, Livewetten: das, was die beiden Anbieter können

Apps der beiden Schweizer Veranstalter sehen technisch nicht spektakulär aus — sie sind Werkzeuge, keine Unterhaltung. Sporttip hat eine Web-Plattform und eine App; die App übernimmt das, was die Web-Plattform kann: Einzelwette, Kombinationswette, Systemwette, Livewette, Cash-Out, Konfiguration der Limiten. Wer ein Android- oder iOS-Gerät mit Schweizer App-Store-Konto hat, installiert die App; die Werbe- und Bonusregeln der Web-Plattform gelten in der App gleich.

Die Frage, die hier zählt, ist die Live-Funktion. Sporttip unterstützt Livewetten, vor Spielbeginn und live, mit Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, online und nur als vollständiges Cash-Out. Teilauszahlungen gibt es bei Sporttip nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann jederzeit geändert werden; es gibt keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist. Bei Cash-Out verfällt ein laufender Quotenboost.

Livewetten gibt es auch beim zweiten Schweizer Veranstalter, der Loterie Romande, mit derselben Aufsicht, anderen Produktnamen und einer eigenen Plattform. Eine Live-Übertragung der Spiele ist für die Wettabgabe nicht Voraussetzung: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Was an Funktionen bei den Schweizer Anbietern fehlt, ist die breite Palette an Spezialmärkten, die Curaçao-Häuser anbieten: Ecken, Karten, Spielerstatistiken, Combo-Builder, «erinnert keinen Markt». Das liegt an der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten; was nicht auf der Liste steht, wird nicht angeboten. Wer dort «nächste Ecke Heim» wettet, bekommt keinen Markt. Wer «Spieler schiesst Tor» wettet, bekommt je nach Wettbewerb einen Markt. Die Liste ist abschliessend.

Wettarten, Quoten, Marge: was die Quote über den Anbieter verrät

Die Quote, die ein Anbieter zeigt, ist nicht nur eine Zahl — sie ist das, was der Anbieter vom Markt behält. Für eine Zwei-Wege-Wette mit Quote 1.90 auf beide Seiten berechnet sich die Auszahlungsquote als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0’526, also 52,6 %. Die Marge des Anbieters ist 100 % − 52,6 % = 47,4 %. Bei einer Zwei-Wege-Wette mit Quote 1.95 auf beide Seiten wäre die Auszahlungsquote 51,3 %, die Marge 48,7 % — der Anbieter behält mehr.

Eine Drei-Wege-Wette (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) mit typischen Verteilen — 2.20 / 3.40 / 3.60 — ergibt eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/2.20 + 1/3.40 + 1/3.60) ≈ 0’873 und eine Marge von rund 12,7 %. Das ist der Wert, an dem sich seriöse Anbieter messen lassen müssen; 5 % Marge auf Fussball-1X2 ist in der Branche das, was als «scharf» gilt.

Wer das im Kopf hat, kann Quoten lesen, ohne den Anbieter zu kennen. Wer die Quoten zweier Anbieter nebeneinander legt, sieht nicht, wer «die besseren» hat, sondern wer den geringeren Abschlag nimmt. Im Schweizer Markt hat die Sache eine Einschränkung: Es gibt nur einen Anbieter pro Region. Wer im Kanton Zürich wohnt, hat Sporttip-Quoten und keine anderen inländischen Quoten. Wer im Kanton Genf wohnt, hat Jouez-Sport-Quoten. Der Quotenvergleich findet vor allem im Vergleich mit ausländischen Anbietern statt.

Welche Sportarten und Wettbewerbe die Liste führt

Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Sie trägt ein Datum und wird in den Bedingungen der Veranstalter referenziert; die Liste ist nicht abschliessend erläuternd, sondern abschliessend zulassend. Was nicht auf der Liste steht, wird nicht angeboten.

Was die Liste lebt:

Was die Liste nicht enthält:

Was an Wettbewerben auf der Liste steht, ist auch nicht in jedem Fall vollständig: Qualifikationsrunden sind oft nur wettrechtlich erfasst, soweit die Liste sie führt; Frauenwettbewerbe sind nur erfasst, soweit die Liste sie führt; Ranglistenwetten sind nur erfasst, soweit die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nie erfasst.

Neue Wettanbieter: warum die Liste sich nicht schnell ändert

Wer nach «neue Wettanbieter 2026» oder «neue Wettanbieter Schweiz» sucht, sucht nach einem Markt, der sich nicht schnell ändert. Die Zahl der möglichen Veranstalter ist durch die interkantonale Vereinbarung auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Ein dritter Anbieter ist in dieser Konstruktion nicht vorgesehen. Was sich ändert, sind die Marken am Rand des Marktes, die ohne Schweizer Bewilligung spielen, sowie die Spielfunktionen innerhalb der beiden bestehenden Veranstalter.

Wer im Schweizer Markt «etwas Neues» sucht, hat zwei Wege: neue Funktionen bei Sporttip und Jouez Sport, oder neue ausländische Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Der erste Weg ist ein überschaubarer Katalog von Produktänderungen, den die Gespa bewilligen muss. Der zweite Weg ist ein permanenter Wechsel von Domains und Marken, der die Sperrliste der Gespa füllt.

Die Konsequenz für die Frage «neue Wettanbieter»: Wer dort eine grosse Auswahl erwartet, sucht am Ziel vorbei. Die Auswahl ist zwei; was neu ist, ist nicht die Auswahl, sondern die Funktion.

Vergleich der Anbieter: was die Tabelle zeigt und was sie nicht zeigt

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Bewilligungsangabe
Swisslos Sporttip Ja SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Ja Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS; Produkt Jouez Sport
AmunRa Nein Keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz
HighFlyBet Nein Keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz
Rollbit Nein Keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz
FortuneJack Nein Keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz
DirectionBet Nein Keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz
Playzilla Nein Keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz
Betovo Nein Keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz
Boomerang Bet Nein Keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz

Die Spalte «Veranstalter / Bewilligungsangabe» enthält für die Schweizer Anbieter die Namen, die das Geldspielgesetz und die Gespa-Veröffentlichungen tragen. Für die ausländischen Anbieter ist die Spalte eine Aussage über das, was in der Schweiz fehlt: keine Veranstalterbewilligung, keine Spielbewilligung, keine Aufsicht durch die Gespa.

Was die Tabelle nicht zeigen kann, ist die unterschiedliche Praxis der Schweizer Anbieter im Detail: Sporttip hat einen Mindesteinsatz von CHF 1 pro Einzel- und Kombinationswette und einen Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette sowie CHF 10’000 pro Systemwette; Loterie Romande hat eigene Bedingungen, die in den Nutzungsbedingungen ihres Produkts stehen. Diese Werte sind nicht in einer Spalte zusammengefasst, weil sie sich aus unterschiedlichen Dokumenten ergeben.

Die Schweizer Bewilligung ist die einzige Spalte, die hier zählt. Sie zeigt, wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf. Sie zeigt nicht, wer «der Beste» ist in dem Sinn, den eine Marketing-Rangliste unterstellt.

Swisslos Sporttip: was den ersten Schweizer Veranstalter ausmacht

Swisslos ist die Trägerin des ersten Schweizer Veranstalter-Konzerns: die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, gegründet 1937, mit Sitz in Basel, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sporttip ist das Sportwett-Produkt der Genossenschaft. Der Bruttospielertrag aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio., 7 % weniger als 2024 (CHF 182 Mio.) — der Geschäftsbericht 2025 nennt neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen als einen Grund für den Rückgang.

Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und in Liechtenstein durchgeführt. Wer dort wohnt, kann bei Swisslos ein Online-Konto eröffnen; wer woanders wohnt, kann es nicht. Die Spielfunktionen sind breit: Einzel-, Kombinations- und Systemwetten, Prematch und Live, Cash-Out als vollständiges Cash-Out, Kombiboost, Quotenboost, Profitboost, Bet Builder für voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung. Die Einsatzlimiten sind CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bis CHF 10’000 pro Systemwette; Swisslos kann die Limite jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, ohne Spielsperre, mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, mit einer einmaligen Registrierung pro Person und einer Identitätsprüfung gegen Ausweis und Adressdaten. Wer dort gewinnt, lässt sich den Gewinn auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlen; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, in Ausnahmen innert drei Arbeitstagen bei bekannter Zahlungsverbindung.

Was an Sporttip die Werbung übertrifft: die Selbstbeschränkung. Wer dort spielt, hat die Spielsperre, die Verlustlimiten, die Identitätsprüfung und die Pflicht zur Ernsthaftigkeit der Bedingungen. Es fehlt die breite Palette an Werbeaktionen, die Curaçao-Anbieter zeigen. Das ist die Schweizer Lesart von «seriös»: nicht versprechen, sondern tragen.

Loterie Romande Jouez Sport: was den zweiten Schweizer Veranstalter ausmacht

Die Loterie Romande ist die zweite Trägerin: die Société de la Loterie de la Suisse Romande, mit Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14. Jouez Sport ist das Sportwett-Produkt. Das Vertragsgebiet sind die sechs Westschweizer Kantone: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Die Logik ist die gleiche wie bei Swisslos: Wer im Vertragsgebiet wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen; wer woanders wohnt, kann es nicht. Die Spielfunktionen sind eigene: Einzelwette, Kombinationswette, Livewette, Cash-Out, eigene Bonusaktionen und Promotionen. Die Einsatzlimiten, die Bonusbedingungen, die Zahlungswege und die Verlustlimiten sind in den Bedingungen des Produkts Jouez Sport festgelegt. Die Aufsicht ist die Gespa; die interkantonale Vereinbarung ist dieselbe.

Wer bei beiden Veranstaltern spielen könnte, kann nicht: Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, kann nicht bei Loterie Romande spielen und umgekehrt. Das ist eine Folge der interkantonalen Konstruktion; das Vertragsgebiet ist die Eintrittsschwelle.

Ausländische Anbieter im Überblick: was sie sind und was nicht

Acht Marken, die in der Schweiz ohne Bewilligung spielen, sind für die Vollständigkeit des Bildes aufgeführt: AmunRa, HighFlyBet, Rollbit, FortuneJack, DirectionBet, Playzilla, Betovo, Boomerang Bet. Sie haben keine Schweizer Veranstalterbewilligung, keine Schweizer Spielbewilligung, keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Beschwerdestelle. Sie haben Lizenzen in Curaçao oder anderswo, die in der Schweiz keine Wirkung entfalten.

Diese Anbieter sind hier nicht beworben, sondern eingeordnet. Wer dort spielt, nimmt den Anbieter mit seinem Hausrecht in Anspruch und trägt die Folgen selbst. Die Spielsperre der Gespa gilt dort nicht. Die Verlustlimiten der Schweizer Veranstalter gelten dort nicht. Eine Schweizer Stelle, an die sich der Spielende bei einer verweigerten Auszahlung wenden kann, gibt es dort nicht. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, was Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren; was blockiert wird, ist nicht stabil.

Eine Rangordnung unter diesen acht Marken lässt sich aus den vorhandenen Angaben nicht ableiten: sie sind alle ohne Schweizer Bewilligung und nicht mit einer Schweizer Bewilligung vergleichbar. Wer dort eine Aufstirung sucht, sucht nach wie stark der Anbieter wirbt, nicht wie das im Recht steht.

Kostenrechnung: was ein Monat mit CHF 1’000 bei einer 1.90/1.90-Wette kostet

Wer CHF 1’000 in einem Monat bei einer Zwei-Wege-Wette mit Quote 1.90 auf beide Seiten setzt, lässt sich das auf eine mittlere Marge des Marktes einrechnen. Die Auszahlungsquote ist 1 ÷ (1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90) ≈ 0.5263, also 52.63 %. Die Marge ist 100 % − 52.63 % = 47.37 %. Was der Anbieter im Schnitt von CHF 1’000 Einsatz behält, ist 0.4737 × CHF 1’000 = CHF 473.70. Was der Anbieter im Schnitt an die Spielenden auszahlt, ist 0.5263 × CHF 1’000 = CHF 526.30.

Das ist die Grössenordnung, in der eine scharfe 1.90/1.90-Wette den Spielenden Geld kostet, wenn er den Markt gedreht bekommt. Bei einer Drei-Wege-Wette mit typischen Verteilen ist die Marge deutlich niedriger — etwa 12 % auf Fussball-1X2 — und der erwartete Verlust niedriger. Bei einer Quote von 1.95/1.95 ist die Marge noch grösser; bei einer Quote von 2.00/2.00 ist sie noch grösser. Was die Quote über den Anbieter verrät, ist die Marge. Das ist die Zahl, die ein Spielender im Kopf behalten sollte, wenn er Quoten liest.

Wer diese Rechnung im Kopf durchgeht, sieht, warum das beworbene «Bonus ohne Einzahlung» der ausländischen Anbieter den eigenen Verlust nicht aufhebt, sondern nur verzögert. Ein Bonus mit 5x Umsatz auf den Bonus von CHF 100 erfordert CHF 500 Umsatz; bei einer angenommenen Marge von 5 % auf einer Bundesliga-Wette sind das CHF 25 erwarteter Verlust. Der Bonus ist CHF 100 wert; der erwartete Verlust ist CHF 25; der Nettowert des Bonus für den Spielenden ist CHF 75. Das ist die Rechnung, die in der Werbung nicht steht.

Steuern, Freibetrag und Verrechnungssteuer: was die Eidgenössische Steuerverwaltung sagt

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt ausdrücklich Sportwetten — sind in der Schweiz bis zu einem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Auf Bundesebene liegt der Freibetrag ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400). Auf kantonaler Ebene ist der Freibetrag unterschiedlich; der konkrete kantonale Wert gilt nur im entsprechenden Kanton. Wer einen Gewinn über dem Freibetrag erzielt, lässt sich 35 % Verrechnungssteuer vom Veranstalter abziehen und deklariert den Gewinn in der Steuererklärung; die Verrechnungssteuer wird angerechnet.

Die typische Wette liegt unter dem Freibetrag: ein typischer Sporttip-Gewinn ist im niedrigen vierstelligen Bereich oder darunter; das ist unter dem Freibetrag; es fällt keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer an. Das ist die Standarderwartung für den typischen Spielenden.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Schweizer Verrechnungssteuer, weil die ausländischen Anbieter sie nicht abführen. Die kantonale Praxis ist uneinheitlich: Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Andere Kantone haben eine andere Praxis. Wer dort spielt und einen Gewinn erzielt, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder den Steuerberater; nicht die Werbung des Anbieters.

Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Es gibt die Verrechnungssteuer auf den Gewinn über dem Freibetrag. Wer «Schweizer Wettsteuer» liest, liest in der Regel die ausländische Wettsteuer, die der Anbieter im Ausland abführt; das ist nicht die Schweizer Steuer. Die Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht.

Wer sich für welchen Anbieter entscheidet

Wer im Kanton Zürich, Bern, Luzern, St. Gallen, Aargau, Thurgau, Schaffhausen, Graubünden, Glarus, Schwyz, Uri, Obwalden, Nidwalden, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Solothurn, Zug oder Tessin wohnt, hat Sporttip als Schweizer Veranstalter. Wer im Kanton Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, hat Jouez Sport. Wer im Fürstentum Liechtenstein wohnt, hat Sporttip. Wer in einem anderen Kanton wohnt, hat keinen Schweizer Veranstalter; die Schweiz hat keine weiteren zugelassenen Veranstalter.

Wer in einem dieser Vertragsgebiete wohnt und Wert auf Spielsperre, Verlustlimiten, eine Schweizer Beschwerdestelle und eine Auszahlung auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto legt, spielt beim bewilligten Veranstalter. Wer auf einen Bonus ohne Einzahlung, eine hohe Willkommensaktion, eine breite Palette an Spezialmärkten und Kryptowährungen Wert legt, spielt bei einem ausländischen Anbieter und nimmt die Folgen mit: keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Beschwerdestelle, keine Garantie für die Auszahlung, kantonale Steuerpraxis uneinheitlich.

Die letzte Konsequenz ist einfach: Wer in der Schweiz wettet, wettet bei Swisslos oder Loterie Romande oder bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Es gibt keine dritte Kategorie.

Häufige Fragen

Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt?

In der Schweiz sind nur zwei Anbieter für Sportwetten zugelassen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Beide sind Genossenschaften, beide stehen unter der Aufsicht der Gespa, beide haben eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz. Eine ausländische Lizenz — Curaçao, Malta, Vereinigtes Königreich — gilt in der Schweiz nicht.

Wie viele Wettanbieter mit Schweizer Bewilligung gibt es, und für welche Kantone gelten sie?

Zwei. Swisslos führt Sporttip in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Tessin und in Liechtenstein. Loterie Romande führt Jouez Sport in den Kantonen FR, GE, JU, NE, VD und VS. Ein Schweizer Online-Konto ist nur möglich, wenn man im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters wohnt. Eine Wohnsitzprüfung gegen das Ausweis-Dokument ist Teil der Registrierung.

Welche Wettanbieter sind seriös, und woran lässt sich eine Schweizer Bewilligung erkennen?

Seriosität in der Schweiz ist eine Genehmigungsfrage, keine Werbeaussage. Eine Schweizer Bewilligung steht im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51); sie ist eine Veranstalterbewilligung plus eine Spielbewilligung pro Spiel. Sie wird von der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, erteilt. Auf der Website des Anbieters steht die Spielregel und die Spielbewilligung mit Aktenzeichen. Wer dort keine Bewilligung findet, hat keine. Die Gespa führt keine Liste von zugelassenen Wettanbietern, weil die zugelassenen Anbieter fix sind: Swisslos und Loterie Romande.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettanbieter?

Die Sperrliste der Gespa führt Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren. Ende 2025 waren 671 Domains gesperrt. Die Anbieter ziehen auf andere Domains um, die Aufsicht setzt sie auf die Liste, der Vorgang wiederholt sich. Eine DNS-Sperre bedeutet: Die Website ist in der Schweiz über die grossen Telekomanbieter nicht erreichbar. Sie bedeutet nicht: Die Auszahlung an einen Schweizer Spielenden wird verhindert; Karten und Banküberweisungen laufen technisch durch. Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Aufsicht.

Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten, und was sagt eine Quote über die Marge des Anbieters aus?

Die Quote eines Marktes ist das Inverse der Wahrscheinlichkeit, die der Anbieter dem Ausgang zuschreibt, abzüglich der Marge, die der Anbieter behält. Für eine Zwei-Wege-Wette mit Quote 1.90 auf beide Seiten ist die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.5263, also 52.6 %; die Marge ist 47.4 %. Für eine Drei-Wege-Wette mit typischen Verteilen (2.20 / 3.40 / 3.60) ist die Marge rund 12.7 %. Eine tiefere Marge ist ein besseres Angebot für den Spielenden, eine höhere Marge ein schlechteres. Die Faustregel: Je näher die Quoten an der «fairen» Wahrscheinlichkeit liegen, desto weniger behält der Anbieter.

Wie werden Gewinne aus Sporttip und Jouez Sport besteuert, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind in der Schweiz bis zu einem Freibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Auf Bundesebene liegt der Freibetrag ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000. Der kantonale Freibetrag ist unterschiedlich; er gilt nur im jeweiligen Kanton. Wer den Freibetrag überschreitet, lässt sich 35 % Verrechnungssteuer vom Veranstalter abziehen und deklariert den Gewinn in der Steuererklärung. Die typische Wette liegt unter dem Freibetrag; es fällt keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer an. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Schweizer Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis ist uneinheitlich — Thurgau behandelt solche Gewinne als voll steuerbares Einkommen.

Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»