Freiwette bei Registrierung in der Schweiz: Was sie kostet, wer sie vergibt und warum sie klein bleibt
Ladevorgang...
*Aktualisiert am Oktober 18, 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungs- und Spielregelwerke von Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) sowie die Veröffentlichungen der Gespa.*
Eine Freiwette bei Registrierung klingt nach Geschenk. In der Schweiz ist sie kein Marketing-Versprechen der grossen Buchmacher, sondern eine bewilligungspflichtige Gratisspielguthaben-Aktion, die nur zwei Veranstalter überhaupt anbieten dürfen. Wer sich bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung «anmeldet», bekommt vielleicht einen Bonus, aber weder Schweizer Schutz noch Schweizer Rechtsweg. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick darüber, was es in der Schweiz überhaupt gibt, was es kostet, und warum die offerierten Summen so klein ausfallen.
Die Schweizer Rechtslage: Warum Gratisspielguthaben selten ist
Die Schweiz hat den Online-Geldspielmarkt geschlossen. Seit dem 1. Januar 2019 regelt das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) den Markt, und seit dem 1. Januar 2021 beaufsichtigt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern) alle Grossspiele – auch die Sportwetten. Die ESBK ist nur für Casinos zuständig, nicht für Wettanbieter; wer «Lizenz» sagt, meint in der Schweiz eine Bewilligung, nämlich eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Gültig ist sie nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz.
Zwei Veranstalter sind zugelassen. Die Kantone haben die Zahl der Bewilligten für Lotterien und Sportwetten ausdrücklich auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Wer bei einem dritten Namen «eine Bewilligung» liest, liest keine Schweizer.

Die Gebiete sind getrennt. Sporttip deckt die Deutschschweiz, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein ab; ein Online-Konto können nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet eröffnen. Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; auch hier ist das Online-Konto an den Wohnsitz im entsprechenden Gebiet gebunden. Wer im einen Kanton wohnt und im anderen spielen will, stösst auf eine harter Sperre.
Gratisspielguthaben brauchen eine vorgängige Bewilligung der Gespa. Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, bevor Gratisspiele oder Gratisspielguthaben angeboten werden dürfen. 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt – viel weniger, als ausländische Märkte an Aktionen kennen. Mehr darf nicht laufen; eine Aktion ohne diese Bewilligung ist verboten.
Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist strafbar. Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind; Art. 131 BGS sieht für eine Übertretung eine Busse bis CHF 500’000 vor. Das erklärt, warum in Schweizer Bahnen, im Fernsehen oder auf Plakaten keine Pop-ups für «100 % Bonus» zu sehen sind.
Die Sperrliste schneidet ausländische Domains ab. Die Gespa führt eine Liste gesperrter ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf). Wer hierzulande dennoch auf einer ungesperrten ausländischen Seite spielt, spielt gegen ein Haus, das im Konfliktfall kein Schweizer Recht anerkennt – und dessen Seite morgen auf der Liste stehen kann.
Verantwortungsvolles Spielen: Was vor der ersten Wette gilt
Wer in der Schweiz online wetten will, hat ein paar Pflichten, die vor dem ersten Tipp abgeschlossen sein müssen. Sie sind kein Bonus-Begleittext, sondern Bestandteil der Bewilligung.

Die Voraussetzungen für die Registrierung
18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine Spielsperre, ein Konto pro Person – so lauten die Bedingungen für die Online-Teilnahme bei Swisslos, gültig seit dem 13. Januar 2025. Die Identität wird per Ausweis-Upload verifiziert; die ausgelesenen Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Mehrfachregistrierung ist unzulässig, Minderjährige sind ausgeschlossen.
Bei Sporttip steht dieselbe Altersgrenze. Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen; wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Beim Livewetten gilt: Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, VAR-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Limiten vor dem ersten Tipp
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen – mit einer Oberlimite von CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Das ist die operative Seite dessen, was Art. 87 VGS den Veranstaltern vorschreibt: maximal eine oder mehrere Verlust- oder Einsatzobergrenzen, deren Erhöhung nicht ad hoc möglich sein darf.
Bei der Loterie Romande liegt das Einzahlungs-Maximum bei CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben bei maximal CHF 10’000. Wer im Monat bereits CHF 9’999 auf dem Wallet hat, kann nicht weiter aufladen – die Limite ist ein hartes Konto, nicht ein Vorschlag.
Spielsperre und Selbstschutz
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Art. 80–82 BGS regelt die Spielsperre; für die Aufhebung einer freiwilligen Sperre sieht Art. 84 VGS eine Frist von drei Monaten vor, mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Wer sich selbst sperrt, ist nicht «cool» – er ist drei Monate lang gebunden, falls die Sperre freiwillig ist.
Steuerlicher Rahmen kurz
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro einzelnen Gewinn – bundesrechtlich CHF 1’071’000 ab dem 1.1.2026, kantonal je nach Kanton unterschiedlich. Darüber zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Ein typischer Sportwetter gewinnt weit unter der Schwelle – für ihn fallen weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Eine Wettsteuer auf den Einsätzen gibt es in der Schweiz nicht.
Boni und Freiwetten: Was es in der Schweiz tatsächlich gibt
Die Spielregeln des Schweizer Marktes machen Freiwetten selten und klein. Wer nach einer «100 %-Willkommens-Aktion» sucht, sucht etwas, das die Gespa nicht bewilligt.
Gratisspielguthaben statt «Bonus»
Das BGS spricht von Gratisspielguthaben. Es handelt sich um einen Betrag, der auf das Spielkonto gebucht und für Wetten verwendet werden kann, aber in der Regel nicht auszahlbar ist. Wer das Guthaben nutzt, setzt es im Sinne des Veranstalters ein, nicht sein eigenes Geld – und genau dieser Punkt entscheidet, was die Aktion kostet.
Die grosse Aktion der Wintersaison 2025/26 hat das deutlich gemacht. Jouez Sport – Patinoires et Stades lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Bedingungen unterschieden sich nicht von vergleichbaren Aktionen: kleines Guthaben, kurze Frist, kein Cash-Auszahlungsanspruch.
Was eine Freiwette rechnerisch wert ist
Eine Gratisspielguthaben-Position, deren Betrag nicht auszahlbar ist, ist ein klassisches Free Bet im Markt-Sinn: Der Einsatz wird mit einem Gewinn nicht zurückbezahlt. Was sie wert ist, hängt davon ab, wie hoch die Quote ist, zu der sie eingesetzt wird, und wie der Markt im Schnitt auszahlt.
Für ein illustratives Zweiwege-Markt-Modell mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 errechnet sich die Auszahlungsquote als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.9474 – also rund 94.74 %. Damit liegt die Marge des Marktes bei etwa 5.26 %. Setzt man das volle CHF-10-Guthaben zu Quote 1.90 an, ergibt sich ein erwarteter Wert von CHF 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.9474 – das entspricht rund CHF 4.50, je nach angenommenem Markt-Modell und Rundung in der Grössenordnung von CHF 4.30 bis CHF 4.70. Der Wert steigt mit der Quote, sinkt mit der Marge, und ist bei sehr tiefen Quoten nahe null – der gebuchte «Bonus» kostet den Veranstalter damit weniger, als er nominell verspricht.
Für den Empfänger bedeutet das: Ein nominelles CHF 10 sind weder CHF 10 noch garantiertes Geld. Wer das Guthaben zur Verfügung hat, sollte es auf das Spiel mit der höchsten zulässigen Mindestquote setzen, die Frist von 30 Tagen nicht verstreichen lassen und sich bewusst sein, dass der «Preis», den der Veranstalter zahlt, im niedrigen einstelligen Frankenbereich liegt.
Welche Bedingungen an einer Aktion immer sitzen
Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ausdrücklich nicht auszahlbar. Innerhalb von 365 Tagen werden Gewinne zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Bei Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ebenfalls nicht auszahlbar; Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber auf die angegebene IBAN überwiesen.
Zu den häufigen Bedingungen zählen eine Mindestquote (oft im Bereich 1.50), eine Frist (Tage bis wenige Wochen), ein maximaler Gewinn aus dem Guthaben und eine Beschränkung auf bestimmte Wettmärkte. Wer diese Bedingungen liest, sieht rasch, was eine Aktion wert ist – und was sie nicht wert ist.
Warum keine «Bonus-Codes» auf den Tisch kommen
Bonus-Codes, Gutscheine und vergleichbare Promo-Mechanismen sind im Schweizer Werberecht heikel: Art. 74 BGS verbietet irreführende oder an Minderjährige gerichtete Werbung, und Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet jede Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel. Wer in der Schweiz für eine Aktion wirbt, die nicht bewilligt ist, riskiert eine Busse bis CHF 500’000; wer sie nutzt, hat im Streitfall keinen Schweizer Ansprechpartner. Das erklärt, warum im Schweizer Markt keine «Codes» zirkulieren, die ein Schnäppchen versprechen.
Vergleich der Anbieter: Welche Schweizer Bewilligung vorliegt und wer fehlt
Die Tabelle sortiert die Anbieter nach dem, was für eine Schweizer Wette entscheidend ist: Gibt es hier eine Bewilligung, und wer steht hinter dem Produkt? Im Schweizer Markt sind nur die zwei ersten Einträge mit einer ordentlichen Bewilligung ausgestattet. Die übrigen Namen sind im Umlauf und werden im Folgenden explizit als nicht bewilligt eingeordnet.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos – Sporttip | Bewilligung als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS SR 935.51, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande – Jouez Sport | Bewilligung als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS SR 935.51, Aufsicht Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetOnRed | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Wer auf einem der nicht bewilligten Anbieter ein Konto eröffnet, hat keinen Zugang zum schweizweiten Sperrregister, keinen Schweizer Rekursweg und riskiert, dass seine Gewinne im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Das gilt unabhängig davon, wie grosszügig der «Willkommensbonus» auf der Startseite wirkt.
Die Anbieter im Detail
Swisslos Sporttip
Swisslos – die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel – veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Online-Konten sind offen für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, kann kein Konto eröffnen.
Beim Wetten gelten klare Limits: Mindesteinsatz CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombiwetten, CHF 10’000 für Systemwetten. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinn einer Wette ist Einsatz mal Quote – bei Kombinationen das Produkt der Einzelquoten –, auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Die Promotions sind eng gefasst. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, mit mindestens vier Voraussagen zu je mindestens Quote 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts und Profitboosts sind jeweils nur einmal nutzbar; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten – nur online, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, der Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber erfolgt die Auszahlung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto des Teilnehmers. Nicht in 26 Wochen geltend gemachte Gewinne verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks.
Die Promotion-Praxis bei Swisslos ist zurückhaltend, weil die Gespa jeder Gratisspielguthaben-Aktion vorgängig zustimmen muss. Die Aufsicht hat 2025 acht Bewilligungen erteilt – wenig im Vergleich zu ausländischen Märkten, aber verbindlich im Schweizer Rahmen. Wer hier spielt, spielt innerhalb des bewilligten Korridors; die «Willkommensguthaben» sind klein, transparent und an klare Bedingungen gebunden.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne bedient die Westschweiz: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende stehen hinter dem Angebot. Jouez Sport ist das Online-Produkt; ein Konto ist offen für Personen mit Wohnsitz in einem dieser Kantone.
Die Promotions sind hier etwas sichtbarer als bei Swisslos, weil die Gespa 2025 24 Einwilligungen erteilt hat – dreimal so viele wie für Swisslos. Die Aktion JouezSport – Patinoires et Stades lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: 7’000 Codes zu je CHF 10, im Stadion verteilt, innert 7 Tagen einzulösen, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Aktion zeigt den Charakter des Marktes: kleine Beträge, klare Fristen, keine Auszahlung des Guthabens selbst.
Bei der Loterie Romande liegt das Einzahlungs-Maximum bei CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben bei maximal CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben; darüber erfolgt die Auszahlung auf die IBAN des Spielkontos. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.
Was die Loterie Romande von Swisslos unterscheidet, ist die Promotion-Frequenz – 24 zu 8 Bewilligungen im Jahr 2025 –, nicht die Grosszügigkeit. Wer hier spielt, sieht mehr Aktionen, aber jede einzelne bleibt im kleinen Rahmen. Für einen Leser, der in der Romandie wohnt, ist das ein anderes Erlebnis als für einen Deutschschweizer – zwei Anbieter, zwei Märkte, ähnliche Logik.
MyStake
MyStake hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausgewiesene Lizenz, die in der Schweiz Kraft hätte, ist nicht etabliert; Art. 4 BGS stellt klar, dass ausländische Bewilligungen hier nicht gelten. Wer dort spielt, ist nicht im schweizweiten Sperrregister erfasst, hat im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg und riskiert, dass die Seite auf der Gespa-Sperrliste landet – 671 Domains standen dort Ende 2025, Ersatz wird innert Stunden vorgenommen.
Die Plattform mag mit Aktionen werben, die ein Vielfaches dessen versprechen, was Swisslos oder Loterie Romande anbieten. Wer die Werbung sieht, sollte die Rechtslage mitdenken: Die Veranstaltung von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist nach Art. 130 BGS ein Offizialdelikt – bis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, gewerbsmässig bis 5 Jahre. Der Spieler wird nicht bestraft; aber seine Ein- und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Wer MyStake nutzt, tut das bewusst gegen das Schweizer Recht. Das ist keine Frage der «Sicherheit», sondern der Anwendbarkeit von Recht.
BetOnRed
BetOnRed hat keine Schweizer Bewilligung. Der Anbieter wirbt mitunter mit Bonus-Versprechen, die in der Schweiz so nicht bewilligungsfähig wären. Der Status ist identisch zu MyStake: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain kann auf der Sperrliste erscheinen.
Die Frage «warum diese Aktion auf Schweizer Werbeflächen erscheint» hat immer dieselbe Antwort: Solche Anbieter zielen auf grenznahe Märkte oder auf Spieler, die via VPN zugreifen. Sobald die Gespa die Domain blockiert, ist die Seite für Schweizer Anschlüsse mit Standard-DNS unerreichbar.
Für einen Leser, der aus Neugier auf eine solche Seite gestossen ist: Die «100 % Bonus»-Linie ist ein anderes Produktrecht, nicht ein Schnäppchen.
BC.Game
BC.Game hat keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform fällt zusätzlich in eine Kategorie, die das BGS besonders streng nimmt: Krypto-Casinos. In der Schweiz ist eine Auszahlung in Krypto bei einem lizenzierten Anbieter nicht möglich – Gewinne und Saldi werden ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Was bei BC.Game «Auszahlung in BTC» heisst, heisst in der Schweiz: kein Schweizer Anbieter, kein Schweizer Recht, kein Schweizer Schutz bei Verlust oder Streit.
Wer hier spielt, sollte wissen, dass selbst die Spielguthaben-Mechanik der Schweizer Anbieter – kleine Beträge, klare Fristen, keine Auszahlung des Guthabens – in einem offshore betriebenen Krypto-Casino keine Anwendung findet. Das Produkt ist ein anderes, und das Produktrecht ist es auch.
BetLabel
BetLabel hat keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform gehört zur Kategorie von Anbietern, die in den vergangenen Jahren mehrfach auf der Gespa-Sperrliste gestanden haben oder stehen. Wie bei den anderen Namen ohne Bewilligung gilt: keine Schweizer Schutzmechanismen, keine Anbindung an das Sperrregister, Domain kann per DNS blockiert werden, und Gewinne unterliegen je nach Kanton einer anderen Steuerpraxis als bei einem Schweizer Anbieter (im Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen voll als Einkommen besteuert).
1xBet
1xBet hat keine Schweizer Bewilligung. 1xBet gehört zu den Anbietern, die in der Gespa-Diskussion um Domain-Hopping immer wieder namentlich fallen – die Aufsicht nennt Interwetten und Bet-at-Home, 1xBet steht regelmässig auf aktualisierten Listen. Der Anbieter wirbt international mit hohen Bonus-Quoten und einem sehr breiten Wettprogramm; in der Schweiz ist beides nicht bewilligungsfähig.
Wer die Plattform dennoch nutzt, sollte sich bewusst sein, dass das Wettprogramm nicht dem Schweizer Standard entspricht. Die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026$$) ist eine geschlossene Liste; Corner- und Kartenmärkte etwa sind nicht enthalten, ebenso wenig ein Esports-Bereich. Was bei 1xBet beworben wird, ist im Schweizer Markt definitionsgemäss nicht bewilligt.
22Bet
22Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform gehört zu den gleichen Anbietern wie 1xBet – beide operieren aus dem gleichen Konzern-Umfeld. Was über 1xBet gesagt wurde, gilt für 22Bet sinngemäss: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz, kantonale Steuerpraxis beachten, Domain kann blockiert werden.
Pribet
Pribet hat keine Schweizer Bewilligung. Der Anbieter reiht sich in die Liste der offshore-Plattformen ein, die in der Schweiz über Werbenetzwerke sichtbar werden. Wer auf eine Pribet-Werbung stösst, sollte den Kontext mitlesen – eine Plattform, die in der Schweiz nicht bewilligt ist, kann im Streitfall nicht zum Schweizer Recht gezwungen werden, gleichgültig wie grosszügig die Aktion auf der Startseite wirkt.
Wettigo
Wettigo hat keine Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt die Grundregel: Was ohne Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung läuft, hat hier keine Kraft. Die Plattform mag ein vollständiges Wettprogramm zeigen – in der Schweiz gilt nur, was die Gespa-Liste führt; alles andere ist nicht zugelassen.
Was eine Freiwette bei Registrierung in der Schweiz realistisch bedeutet
Die folgenden Punkte fassen zusammen, was die Schweizer Spielregeln für eine Freiwette oder ein Gratisspielguthaben bei Registrierung bedeuten.
Die Höhe bleibt im einstelligen Frankenbereich. Die Gespa bewilligt kleine Beträge; zehn Franken pro Aktion sind eher die Regel als die Ausnahme, und die Anzahl der Aktionen pro Jahr ist begrenzt. Wer in der Schweiz eine Freiwette «im dreistelligen Bereich» sucht, sucht etwas, das es hier strukturell nicht gibt.
Die Frist ist kurz. Dreissig Tage Gültigkeit sind üblich. Wer das Guthaben nicht innerhalb dieser Frist nutzt, verliert es. Das Binden an kurze Fristen schützt den Veranstalter, nicht den Spieler – und es ist Teil des Mechanismus, warum der erwartete Wert eines Guthabens niedriger ist als der Nennwert.
Der Einsatz wird nicht zurückbezahlt. Das ist die zentrale Eigenschaft einer Gratisspielguthaben-Aktion: Wer gewinnt, bekommt den Gewinn, nicht aber den Einsatz zurück. Was nominell als «CHF 10 Freiwette» beworben wird, ist im Erwartungswert ein niedrigerer Betrag, der vom Markt, von der Mindestquote und von der Marge abhängt. Die Faustregel: Hohe Quote, kurze Frist, einmaliger Einsatz – alles andere verwässert den Wert weiter.
Eine Auszahlung des Guthabens selbst ist ausgeschlossen. Beide Schweizer Veranstalter schreiben das in ihren Bedingungen fest. Wer das Guthaben «abarbeitet» und damit Gewinne erzielt, kann diese Gewinne auszahlen, sofern die Gewinnauszahlungsregeln es erlauben – das ursprüngliche Guthaben bleibt aber auf dem Konto und verfällt, falls keine Nutzung erfolgt.
Eine Schweizer Bewilligung schützt umfassend – aber eng. Das System verlangt für CHF 9’999 Oberlimite, eine Selbstsperre mit Fachstelle, eine Aufhebungsfrist von drei Monaten und einen Eintrag ins Sperrregister. Wer aus dieser Schutzstruktur ausbüxt, weil «der Bonus grösser ist», verlässt den Schutzraum – nicht das Marketing-Versprechen.
Häufige Fragen zur Freiwette bei Registrierung in der Schweiz
Bekommt man bei der Registrierung bei Swisslos oder Loterie Romande eine Freiwette?
Eine dauerhaft verfügbare «Willkommens-Freiwette» im Stil ausländischer Anbieter gibt es in der Schweiz nicht. Beide Veranstalter dürfen Gratisspielguthaben nur nach vorgängiger Bewilligung der Gespa anbieten; 2025 waren es 24 Aktionen bei Loterie Romande und 8 bei Swisslos. Die Aktionen sind zeitlich begrenzt, an Codes oder Stadionbesuche gebunden und liegen nominell eher im einstelligen Frankenbereich.
Warum sind Gratiswetten in der Schweiz selten und klein, und welche Rolle spielt die Gespa?
Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht entscheidet restriktiv, weil Gratisspielguthaben als Marketing-Mittel die Schutzarchitektur des BGS aushebeln könnten – Spielerinnen und Spieler sollen nicht über Boni in höhere Einsätze gelockt werden, als ihre selbst gesetzten Limiten es vorsehen. Die kleine Zahl der Bewilligungen pro Jahr ist die direkte Folge dieser Logik.
Wird der Einsatz einer Freiwette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Bei Schweizer Gratisspielguthaben-Aktionen wird der Einsatz nicht zurückbezahlt; nur der Gewinn fliesst auf das Spielkonto. Das ist die Standard-Bedingung beider Veranstalter und entspricht der üblichen Definition einer «Free Bet». Wer die Mechanik nicht kennt, erwartet mehr, als er erhält.
Welche Voraussetzungen gelten für die Online-Registrierung bei Swisslos?
Voraussetzung sind mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet (Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein), keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Identität wird per Ausweis-Upload verifiziert; die ausgelesenen Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden.
Kann Spielguthaben aus einer Aktion ausbezahlt werden, und auf welches Konto?
Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar; es kann für Wetten verwendet werden, verfällt aber bei Nichtgebrauch. Gewinne, die mit dem Guthaben erzielt werden, sind auszahlbar, sofern die Gewinnauszahlungsregeln erfüllt sind – bei Swisslos auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen, bei Loterie Romande bis CHF 1’000 netto direkt auf das Wallet, darüber auf die angegebene IBAN.
Was ist von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung zu halten, die eine Freiwette bei Registrierung bewerben?
Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist ein Offizialdelikt (Art. 130 BGS); die Spielerinnen und Spieler werden zwar nicht bestraft, aber Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht kein Zugang zum schweizweiten Sperrregister. Die Domains solcher Anbieter können über die Gespa-Sperrliste per DNS blockiert werden und stehen dort regelmässig. Was auf der Startseite als «Willkommensbonus» erscheint, ist in der Schweiz nicht bewilligt und im Streitfall nicht einklagbar.
Bonus – fussballwettenportal
Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»
