Was eine Schweizer Freiwette für Neukunden tatsächlich kostet
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Die Frage nach einer Freiwette für Neukunden landet in der Schweiz fast immer auf demselben kurzen Weg. Zwei Veranstalter — Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport — dürfen Sportwetten überhaupt anbieten, Gratisspielguthaben brauchen vorgängig die Zustimmung der Gespa, und beliebte Aktionen ausländischer Anbieter sind unter dem Geldspielgesetz in der Schweiz nicht erlaubt. Der Bestand an wirklichen «Welcome Offers» ist deshalb klein, die Werbung leise und die Mechanik jedes einzelnen Angebots entscheidend.
Was das den Neukunden konkret kostet, ist die Frage dieser Seite. Sie arbeitet die Regeln heraus, die in jedem Konto schon vor dem ersten Tipp greifen — Verlustlimiten, Selbstsperre, Identitätsprüfung — und sie rechnet durch, was eine nominale Freiwette im Schnitt wert ist, wenn die Quote stimmt und die Wette das Geld verdient, das sie verspricht. Der Vergleich der Anbieter trennt die beiden Schweizer Veranstalter von acht ausländischen Marken, die im Markt auftauchen, ohne eine hiesige Bewilligung zu besitzen. Was die Gespa-Sperrliste ist und wieso sie das Spiel im Inland überhaupt umrahmt, steht dabei im Zentrum, nicht am Rand.
Die Seite verzichtet bewusst auf Aktionscodes, Werbeformeln und Versprechen, die ein bestimmter Bonus angeblich hält. Sie will sichtbar machen, was die Schweiz 2026 von einer Freiwette für Neukunden übrig lässt — und was demgegenüber auf dem Werbeplakat eines Anbieters steht, der gar nicht bewilligt ist.
Stand: Oktober 18, 2026; geprüft gegen die Bewilligungspublikation der Gespa und gegen das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51).
Die Rechtslage für Neukundenangebote: zwei Veranstalter, geschlossene Listen, Zustimmungspflicht
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51; in Kraft seit 1. Januar 2019). Beaufsichtigt wird nicht eine kantonale Stelle, sondern die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat von 2021. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: der Veranstalterbewilligung für die Trägerschaft und der Spielbewilligung für jedes einzelne Produkt (Art. 21 bis 25 BGS). Beide gelten ausdrücklich «nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS) — eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land öffnet hier nichts.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos, die interkantonale Landeslotterie in Basel, betreibt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Mehr zugelassene Sportwettenanbieter gibt es in der Schweiz nicht; die Gespa publiziert nur die Sperrliste jener ausländischen Domains, die per DNS für Schweizer Anschlüsse blockiert werden.
Ein Online-Konto ist deshalb nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet möglich (Art. 47 Abs. 3 VGS). Wer im Aargau wohnt, geht zu Swisslos. Wer in Genf wohnt, geht zur Loterie Romande. Wer in einem Kanton wohnt, der von beiden Veranstaltern gemeinsam betreut wird, hat faktisch keinen doppelten Zugang — die Vertragsgebiete überschneiden sich nicht.
Was gewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen; nur was dort steht, darf angeboten werden. Eckball- und Kartenmärkte etwa, Eckstoss-Varianten oder ein Esports-Block fehlen auf dieser Liste. Live-Wetten sind erlaubt, vor Spielbeginn ebenso wie während des Spiels, sofern die Bewilligung des Veranstalters diese Form abdeckt; das Gesetz schreibt keine bestimmte Live-Markt-Beschränkung vor. Cash-Out, der vorzeitige Ausstieg aus einer offenen Wette, ist als Funktion nicht reguliert — sie existiert bei Sporttip nur online, nur als volles Cash-Out ohne Teilauszahlung, und Swisslos garantiert sie nicht für jeden Markt.
Stehen Freiwetten oder ein anderes Gratisspielguthaben im Raum, kommt eine weitere Hürde hinzu. Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Im Jahr 2025 hat die Gespa laut ihrer Tätigkeit 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das erklärt die beobachtbare Knappheit: nicht weil die Lotterien zu geizig wären, sondern weil jede einzelne Promotion eine Aktennummer der Aufsicht trägt. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS); das Organisieren von Sportwetten ohne Bewilligung ist eine Straftat mit Freiheitsstrafe bis drei Jahren, gewerbsmässig bis fünf Jahren (Art. 130 BGS).
Ausgeschüttet werden dürfen Gewinne und Saldi ausschliesslich auf ein Zahlungskonto, das auf den Kontoinhaber lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen existieren nicht, Kryptowährungen als Auszahlungsweg ebenfalls nicht, Kreditgewährung an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Marken ein Veranstalter akzeptiert — PostFinance, Bankkonto, Einzahlungsschein — entscheidet er selbst; das Gesetz schreibt keine bestimmte Methode vor.
Die steuerliche Lage ist im Inland grosszügig, im Ausland kantonal ungleich. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei — der Bund setzt diesen Freibetrag seit 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000, der kantonale Freibetrag unterscheidet sich, und darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Für einen typischen Sporttip-Gewinn fällt nichts an, weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer. Gewinne ausländischer Anbieter kennen keine Verrechnungssteuer; die kantonale Praxis behandelt sie aber teilweise als voll steuerbares Einkommen, «je nach Kanton» also, nie pauschal. Eine Wettsteuer auf den Einsatz existiert in der Schweiz nicht — wer behauptet, «5 % Wettsteuer» werde erhoben, erzählt etwas, das es im Inland nicht gibt.
Schutzmechanismen, die im Konto vor dem ersten Tipp greifen
Der Spielerschutz gilt schon vor dem ersten Mausklick. Wer bei Swisslos ein Online-Konto eröffnen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet nachweisen, und darf keine Spielsperre gegen sich eingetragen haben. Die Identitätsprüfung liest die Daten aus einem hochgeladenen Ausweis aus und vergleicht sie mit Adressdatenbanken; ein zweites Konto ist nicht zulässig. Bei der Loterie Romande laufen die Regeln vergleichbar. Diese mechanische Doppelschranke — Ausweis plus Wohnsitz — sorgt dafür, dass sich Schweizer Neukunden an genau zwei Stellen anmelden können, sonst nirgends bewirtschaftet.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme setzen Spielende ihre Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage selbst. Die Oberlimite pro Person liegt bei CHF 9’999, bei Minderjährigen, also Personen unter 21 Jahren, bei CHF 1’000 — wobei Minderjährige ohnehin nicht zugelassen sind, hier also nur ein gedachtes Sicherheitsnetz greift. Eine Senkung einer Limite gilt sofort. Eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden, ein bewusst gesetzter Abkühlmoment, der verhindert, dass ein Verlust unmittelbar durch eine Anpassung nach oben aufgefangen wird. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Das Geldspielgesetz schreibt mindestens eine maximale Tages-, Wochen- oder Monatslimite vor (Art. 87 VGS) und legt für die Erhöhung 24 Stunden fest; die 72-Stunden-Frist der beiden Schweizer Veranstalter geht also über das Gesetz hinaus.
Die Spielsperre ist eine andere, schärfere Stufe. Sie lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen, ohne vorzeitige Aufhebung; eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Sperrregister eingetragen und gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten gelockert werden, unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 84 VGS, Art. 81 BGS). Der Veranstalter bietet zudem eine Pause von bis zu sechs Monaten an (Art. 89 VGS). Wer sich hat sperren lassen oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).
Was nicht existiert, ist eine generelle staatliche Einzahlungs-Obergrenze für Schweizer Lizenzen. Die im Ausland oft genannten 1’000-Euro-Depositlimits gelten in der Schweiz nur, wenn der Spielende sie selbst setzt; eine Einzahlung von CHF 5’000 an einem Samstag ist möglich, sofern die eigene Limite es zulässt. Dass die Sperre in der Praxis auch harte Kanten hat, zeigt ein anderes Bild: Die Gespa führt regelmässig Testkäufe an Verkaufsstellen durch. Im Jahr 2025 wurde in 47,5 % von 200 Testfällen an einer Verkaufsstelle eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Wer den Schweizer Schutz bewirbt, sollte dieses Verkaufsstellen-Ergebnis mitdenken.
Den ausländischen Anbietern fehlt diese ganze Architektur. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz kein Gewicht (Art. 4 BGS); eine Verbindung zum Schweizer Sperrregister gibt es nicht, ein Rechtsweg über die Gespa nicht. Wer dort spielt, sitzt auf einer Plattform, die ihre eigenen Regeln definiert, die im Inland nicht durchgesetzt werden können. Die Gespa kann die Domain des Anbieters auf die Sperrliste setzen — der Zugang wird auf Schweizer Internetanschlüssen via DNS geblockt, ein Domain-Hopping, bei dem die Anbieter ihre Adressen rasch ersetzen, funktioniert, und das Wetten mag kurz weitergehen, ist aber risikoseitig eine Wette auf ein Regime, das sich nicht weiter um den Spieler kümmert, sobald es eng wird.
Wirklich helfen, wenn etwas kippt, kann nur der Schweizer Veranstalter — und zwar gerade dann, wenn die eigenen Grenzen gesteckt sind. Wer im Inland spielt, sollte vor der ersten Einzahlung eine Verlustlimite setzen, die zum Budget passt; wer sie später erhöhen will, planen drei Tage ein. Wer aus dem Spiel gehen will, nutzt die Spielsperre; wer nur pausieren will, die freiwillige Pause. Wer merkt, dass das Setzen von Limiten zur Pflichtübung wird, hat die Grenze bereits überschritten — und die Spielsperre ist dann kein administratives Detail mehr, sondern der einzige Schritt, der noch etwas kostet: nichts ausser einer Sperrfrist.
Neukundenangebote und Gratisspielguthaben — warum sie in der Schweiz klein und selten bleiben
Was dem Neukunden tatsächlich angeboten wird, ist überschaubar. Die Loterie Romande hat in der Wintersaison 2025/2026 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durchgeführt: sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen rund um Heimspiele der National League. Wer innerhalb von sieben Tagen den im Stadion verbreiteten Code in seinem verifizierten Konto einlöste, bekam CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 solcher Codes wurden ausgegeben; das Guthaben war 30 Tage gültig und konnte nicht ausbezahlt werden. Das ist die Grössenordnung, mit der eine Schweizer Neukundenaktion zu rechnen ist, klein im Betrag und kurz in der Laufzeit.
Reguläre, anmeldegebundene «Welcome-Pakete» nach dem Muster ausländischer Anbieter — hoher Einzahlungsbonus, gestaffelte Free Spins, komplizierter Wettumsatz — gibt es bei den beiden Schweizer Veranstaltern nicht. Swisslos kennt drei Arten von Aufwertungen auf Sporttip: den Kombiboost, der bei mindestens vier Voraussagen ab einer Mindestquote von 1.50 den Nettogewinn stufenweise erhöht (5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn Tipps); die Quoten- und Profitboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten gelten und pro Wettenden nur einmal nutzbar sind; sowie das Cash-Out, das bei offenen Wetten vor Spielbeginn oder live eine vorzeitige Auszahlung ermöglicht, jeweils voll, nie teilweise, und nicht garantiert für jeden Markt. Das ist, was ein Schweizer Veranstalter an Promotion-Infrastruktur aufbaut — keine Willkommenspakete im klassischen Sinn, sondern Gewinnhebel auf bestehende Wetten.
Die strukturelle Ursache dieser Knappheit ist die Aufsicht. Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für jedes Gratisspiel, jedes Gratisspielguthaben und damit für jede Promotion, die einem Neukunden ein Startkapital ohne eigene Einzahlung gibt, die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Aufsichtsbehörde prüft, ob die Promotion den Spielerschutz respektiert, ob sie für Minderjährige unattraktiv wirkt, und ob die Werbung nicht irreführend ist. Eine Aktion wie die eingangs beschriebene CHF-10-Guthaben ist in dieser Logik kein Marketing-Aufwand, sondern ein bewilligtes Instrument, und entsprechend fällt jede einzelne Aktion klein aus.
Wie kurz eine Schweizer Freiwette lebt, illustriert die Loterie Romande mit ihren Aktionsfristen direkt. Sieben Tage, in denen der Code im Konto sein muss; 30 Tage, in denen das CHF 10 eingesetzt werden kann. Wer später kommt, geht leer aus. Wer das Geld nutzt, akzeptiert, dass es nie auf das Bankkonto wandert: Gratisspielguthaben ist nach den Bedingungen beider Schweizer Veranstalter nicht auszahlbar; Gewinne aus diesen Wetten sind es.
Was davon am Markt bleibt, lässt sich in einer Zeile zusammenfassen. Werbung mit «100 % Bonus», «Free Bet ohne Einzahlung», «Cash Bonus» trifft in der Schweiz auf eine Realität, in der das Maximum dessen, was eine regulierte Aktion an Gratisguthaben ausgibt, im niedrigen einstelligen Franken-Bereich liegt und an konkrete, kurze Fristen gebunden ist. Wer in einem solchen Werbeplakat ein Versprechen liest, das grösser ist, kommt entweder aus dem Ausland, wo diese Mechanik reguliert wird, oder aus einem nicht bewilligten Angebot, das in der Schweiz gar nicht werblich hätte auftauchen dürfen.
Was eine Schweizer Freiwette rechnerisch wert ist
Eine nominale Freiwette von CHF 10, wie sie als Beispiel in einer Loterie-Romande-Aktion vorkam, ist nicht das, was der Spielende im Schnitt behält, wenn er sie auf eine Wette setzt. Die Buchmacher-Marge sitzt in jeder Quote, und der Wert der Freiwette hängt von dieser Marge ab.
Für einen illustrativen Zweiwege-Markt, etwa ein Tennis-Match oder eine Moneyline-Wette im Basketball, nehmen wir 1,90 zu 1,90 an. Daraus ergibt sich eine Auszahlungsquote (Payout Share) von 1 geteilt durch (1/1,90 + 1/1,90), also 0,95 beziehungsweise 95 %. Der Buchmacher behält 5 % der Einsätze als Marge ein.
Eine Freiwette, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückgezahlt wird — und das ist die Standardform, mit der Gratisspielguthaben ausgestattet sind —, hat einen durchschnittlichen Wert von CHF 10 multipliziert mit (1,90 − 1) geteilt durch 1,90, multipliziert mit der Auszahlungsquote von 95 %. Das ergibt einen erwarteten Wert von rund CHF 4,50. Wer die Wette gewinnt, bekommt weniger zurück, als wenn er den Einsatz aus eigener Tasche riskiert hätte; wer verliert, hat nichts bezahlt, der Nettogewinn auf der Gewinnseite aber liegt unter dem Brutto, das die Quote verspricht.
In der Praxis schwankt der Marktwert mit der Marge des Marktes, auf dem die Freiwette eingesetzt wird. In Märkten mit rund 4 % Marge liegt die Auszahlungsquote bei 96 %, was den erwarteten Wert der Freiwette auf rund CHF 4,55 hebt. In Märkten mit 6 % Marge sinkt die Auszahlungsquote auf 94 %, was den Wert auf rund CHF 4,45 drückt. Eine plausible Bandbreite für eine CHF-10-Freiwette auf einem normalen Zweiwege-Markt liegt damit bei rund CHF 4,40 bis CHF 4,60; das Beispiel mit 1,90 zu 1,90 sitzt mit CHF 4,50 genau in der Mitte dieser Bandbreite.
Drei Vorbehalte verschieben den Durchschnitt nach unten. Erstens gilt das Ergebnis nur, wenn das Guthaben in den 30 Tagen Aktionsgültigkeit tatsächlich platziert wird; verfällt es, liegt der erhaltene Wert exakt bei CHF 0, der Erwartungswert sinkt entsprechend. Zweitens zählt die Rechnung auf der Annahme, dass die Quote der Wette dem Publikum offensteht und nicht durch eine Mindestquote nach oben beschränkt wird — eine Bedingung, die viele Promotionen enthalten und die den effektiven Marktwert mindert, weil sie den Spielenden auf weniger attraktive Wetten zwingt. Drittens ist das Ergebnis ein statistischer Mittelwert: einzelne Spieler werden mit einer Quote von 1,90 einen Nettogewinn von CHF 9 erzielen, andere werden mit einer Quote von 1,90 leer ausgehen, der Durchschnitt über sehr viele Spieler liegt aber dort, wo die Rechnung ihn zeigt.
Eine Freiwette ist also weder «gratis» noch ein Sicherheitsnetz. Sie verschiebt die Erwartung des Wettenden um einen kleinen Betrag nach oben, ohne den Buchmacher-Margen-Verlust aus der Welt zu schaffen. Was eine Schweizer Freiwette für Neukunden verspricht, ist deshalb nicht «risikofreies Wetten», sondern ein vorab fixierter Bonus auf das, was die Quote sowieso eingepreist hätte.
Vergleich der Anbieter für Neukunden: was die Übersicht trägt — und worauf sie verzichten muss
Die Tabelle steht hier, weil sie eine Seite zeigt, die in Werbung und Vergleichsportalen oft vermischt wird: zwischen den zwei Schweizer Veranstaltern mit echter Bewilligung und einer Reihe ausländischer Anbieter, die im Markt auftauchen, ohne dass ihre Lizenz in der Schweiz etwas gilt. Eine Spalte zur «Aktionshöhe» lässt sich ehrlich nicht füllen — die Schweizer Veranstalter kennen keine prozentualen Willkommensboni, und was an Gratisspielguthaben ausgegeben wird, ist Aktion für Aktion in den Teilnahmebedingungen geregelt. Eine Spalte zu «Schutz» wäre für die ausländischen Marken überall dieselbe Aussage in einer neuen Zeile. Die Tabelle fasst deshalb zusammen, was die Gespa-Logs und die offiziellen Bedingungen der Veranstalter unterscheiden.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja, Grossspiel-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel) |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja, Grossspiel-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| FortuneJack | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangaben: nicht festgestellt |
| Pribet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangaben: nicht festgestellt |
| Rabona | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangaben: nicht festgestellt |
| WirWetten | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangaben: nicht festgestellt |
| BetOnRed | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangaben: nicht festgestellt |
| Fezbet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangaben: nicht festgestellt |
| 22Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangaben: nicht festgestellt |
| X3Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Drittquellen: Tobique (Kanada); in der Schweiz ohne Wirkung |
Was die Tabelle nicht zeigt, ist die Mechanik, die in den folgenden Abschnitten ausführlicher kommt. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern existieren klar definierte Schutzinstrumente und eine Aufsicht, die Beschwerden entgegennehmen und Sperren anordnen kann; bei den acht ausländischen Marken fehlt diese Infrastruktur vollständig. Die Frage, welcher Anbieter der «beste» für Neukunden sei, hat damit zwei verschiedene Antworten — eine innerhalb des Schweizer Rechtsraums, eine ausserhalb — und sie sind nicht vergleichbar, weil sie auf unterschiedlichen Voraussetzungen beruhen.
Grundlagen für jede Neukundenanmeldung in der Schweiz
Wer in der Schweiz eine Sportwette platzieren will, geht einen Weg, der schmaler ist, als die Werbung ausländischer Anbieter vermuten lässt. Die Identitätsprüfung liest aus einem hochgeladenen Ausweis die Personendaten und gleicht sie mit der angegebenen Adresse ab. Wer als Person unter 18 Jahren versucht, ein Konto zu eröffnen, scheitert an dieser Prüfung. Wer im Ausland wohnt, scheitert an der Wohnsitzprüfung. Wer bei einem der beiden Veranstalter bereits ein Konto hat, scheitert an der Ein-Konto-Regel. Was am Ende übrig bleibt, ist genau ein Schweizer Konto pro Person — und zwar exakt bei dem Veranstalter, dessen Vertragsgebiet den eigenen Wohnsitz abdeckt.

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, beschäftigt 221 Mitarbeitende und ist in Lausanne unter Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, kontaktierbar. Swisslos betreibt Sporttip in 19 Deutschschweizer Kantonen plus dem Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein, mit Sitz in Basel. Wer in Zürich wohnt, geht zu Swisslos; wer in Genf wohnt, zur Loterie Romande; wer im Tessin wohnt, geht zu Swisslos; wer in Liechtenstein wohnt, geht zu Swisslos. Eine Wahl zwischen mehreren Anbietern gibt es nicht.
Die Spielmechanik beginnt mit der Kontoeröffnung und endet mit der Auszahlung. Einzahlung: Wer das Wallet aufladen will, kann das per Online-Zahlungsmethode oder Einzahlungsschein tun; der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Loterie Romande lässt höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage aufladen und ein maximales Wallet-Guthaben von CHF 10’000 zu. Wer also in einem Monat hohe Summen bewegen will, ist durch diese Limite eingeschränkt, nicht durch eine staatliche Obergrenze. Swisslos akzeptiert unter anderem PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird; weitere Methoden regelt Swisslos selbst.
Wetten: Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1. Der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette beträgt CHF 1’000, pro Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette oberhalb der Limite wird gar nicht angenommen. Was gewettet werden darf, folgt einer geschlossenen Liste der Gespa, die alle erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen auflistet. Einzelwetten, Kombiwetten, Systemwetten, Prematch und Live — wo der Veranstalter es anbietet — sind die Standardformen. Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Auszahlung: Bei Swisslos wird das Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen, das auf den eigenen Namen lautet; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Bearbeitung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 werden innert 3 Arbeitstagen auf die hinterlegte Bankverbindung überwiesen. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, verfällt die Einzelwette und wird zurückbezahlt; in einer Kombiwette erhält die Voraussage Quote 1,00. Wird ein Gewinn nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht, verfällt er zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Steuerlich sind die Gewinne aus Schweizer Grossspielen bis zum Freibetrag einkommensteuerfrei, beim Bund CHF 1’071’000 ab 2026, je Kanton tiefer. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung rückforderbar ist. Auf einer typischen Wette liegt der Gewinn unter dem Freibetrag, also fällt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an. Wer ausländisch spielt, kennt diese Freibetrags-Regel nicht — und sieht sich je Kanton einer eigenen Praxis gegenüber.
Diese Mechanik ist nicht verschnörkelt, sondern absichtlich schmal gehalten. Mehr Raum gewährt das BGS nicht. Wer einen grossen Willkommensbonus, eine breite Auszahlungs-Palette und eine scharfe Live-Plattform sucht, sucht etwas, das in der Schweiz nicht angeboten werden darf — und der Marktplatz, auf dem solche Angebote zu finden sind, ist die offene Internetfläche, nicht die Aufsicht.
Die Anbieter im Detail
Swisslos Sporttip
Swisslos ist als interkantonale Genossenschaft die Trägerschaft hinter Sporttip und für das deutschsprachige Vertragsgebiet verantwortlich. Das Produkt ist die einzige legale Online-Sportwette in den 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein; die Lizenz ist Grossspiel, die Aufsicht die Gespa, der Sitz Basel. Ein Online-Konto kann eröffnen, wer 18 Jahre alt ist, im Vertragsgebiet wohnt und keine Spielsperre hat; die Identitätsprüfung läuft online.
Das Wettprogramm deckt das ab, was die Gespa-Liste erlaubt, mit Schwerpunkt auf Fussball, Eishockey, Tennis und Basketball, dazu Randsportarten je nach Saison. Wetten beginnen bei einem Mindesteinsatz von CHF 1 und sind pro Einzel- oder Kombinationswette auf CHF 1’000 limitiert, pro Systemwette auf CHF 10’000. Live-Wetten sind verfügbar, vor und während des Spiels, wobei spät platzierte Wetten unter Umständen mit Quote 1,00 bewertet werden, wenn sie nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs gesetzt wurden. Cash-Out gibt es als volle Auszahlung, online, ohne Teilauszahlung, und nur so, wie Swisslos den Markt gerade spiegelt — eine Garantie für jeden Markt ist ausgeschlossen.
Promotion-Infrastruktur: Der Kombiboost stockt den Nettogewinn einer Kombiwette auf 5 % bei vier Tipps, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen ab einer Mindestquote von 1,50 pro Tipp, gilt nur online und ist in Einsatz und Bonus limitiert. Quoten- und Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten, sind pro Wettenden einmal nutzbar und verfallen beim Cash-Out. Willkommenspakete für Neukunden im klassischen Sinn fehlen; das nächste, was es gibt, ist eine Promotion zu einem bestimmten Sportereignis, die jeweils separat bewilligt wird.
Verdienst für den Neukunden: Swisslos Sporttip ist der Anbieter, an dem Neukunden in der Deutschschweiz nicht vorbeikommen, weil es der einzige ist. Die Plattform ist nicht auf Werbe-Aggressivität ausgelegt, sondern auf Regelkonformität. Wer eine breite Palette an Spielmechaniken, eine scharfe Live-Plattform und ein ausdifferenziertes Promotion-System sucht, ist hier falsch. Wer im Inland wetten will und mit den Einschränkungen lebt, die das BGS setzt, hat in Sporttip den einzigen Hebel, der rechtssicher ist — und mit der 72-Stunden-Erhöhungsfrist für Limite einen Schutzmechanismus, der anderswo fehlt.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie ist als Veranstalterin zugelassen, das Produkt heisst Jouez Sport, die Aufsicht führt die Gespa, der Hauptsitz ist Lausanne. Wer in einem dieser sechs Kantone wohnt, meldet sich hier an, und zwar ausschliesslich hier, denn das Vertragsgebiet deckt sich nicht mit dem von Swisslos.
Jouez Sport ist deutlich kleiner aufgestellt als Sporttip, was den Wettumfang, die Verkaufsstellenstruktur und die Promotion-Häufigkeit angeht. Die Einzahlungsobergrenze liegt bei CHF 10’000 pro 30 Tage, das maximale Wallet-Guthaben ebenfalls bei CHF 10’000; das ist die einzige harte Limite, die der Veranstalter selbst setzt. Die Promotion-Infrastruktur ist schmal: Eine konkrete Aktion in den letzten Monaten war «JouezSport – Patinoires et Stades», bei der an 7 Aktionstagen in National-League-Stadien Codes verteilt wurden, die im verifizierten Konto zu je CHF 10 Spielguthaben einlösbar waren — 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, limitiert auf 7’000 Stück.
Was für Westschweizer Neukunden zählt, ist weniger die Promotion als die Verfügbarkeit. Wer in Freiburg wohnt, kann hier sein Konto eröffnen; wer in Lausanne wohnt, ebenso. Wer auf der Suche nach einem grosszügigen Willkommenspaket ist, sucht etwas, das Jouez Sport strukturell nicht anbietet — und das ist, gemessen an Schweizer Recht, ein bewusst gewählter Verzicht.
Verdienst für den Neukunden: Die Loterie Romande ist im Westschweizer Vertragsgebiet das einzige legale Angebot für Online-Sportwetten und damit für jeden Neukunden in Genf, Waadt, Neuenburg, Freiburg, Wallis und Jura die einzige bewirtschaftete Adresse. Die Promotion-Knappheit ist kein Versäumnis, sondern das Ergebnis der Aufsichtslogik, und der eingeschränkte Wettbewerb spiegelt das BGS. Wer mit der Aufsicht mitgeht und eine kleine Aktion mitnimmt, wenn sie läuft, hat ein legales Produkt; wer eine breitere Promotion sucht, hat in der Schweiz keine andere legale Adresse.
FortuneJack
FortuneJack verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, die das Unternehmen nach eigenen Angaben führt, ist für den Schweizer Markt rechtlich bedeutungslos (Art. 4 BGS); ein Anschluss an das Schweizer Sperrregister existiert nicht, ein Rechtsweg über die Gespa nicht. Wer von einem Schweizer Anschluss aus spielt, bewegt sich ausserhalb des Schutzrahmens, den das BGS aufbaut. Die Plattform kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden, was den Zugang via DNS auf Schweizer Internetanschlüssen unterbindet, ohne dass der Spieler davon erfährt, wenn er DNS-Umgehungstools einsetzt. Domaine und Zugangswege können zudem rasch ersetzt werden — Sperrliste und DNS-Block sind eine Daueraufgabe der Aufsicht, kein einmaliger Akt.
Verdienst für den Leser: Ein werblicher Auftritt, der Schweizer Nutzerinnen und Nutzer anspricht, ohne dass die Plattform hier bewilligt wäre, ist unzulässige Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel (Art. 74 Abs. 3 BGS). Wer die Plattform dennoch nutzt, sollte wissen, dass Verlustlimiten und Spielsperren fehlen, dass Sperren, die der Veranstalter setzt, einseitig sind, und dass die Gewinnauszahlung an die Bedingungen des Anbieters gebunden ist, nicht an Schweizer Aufsichtsrecht.
Pribet
Pribet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die ausgewiesene Lizenz hat im Inland keine Wirkung, ein Schweizer Rechtsweg ist nicht eröffnet, ein Anschluss an die Spielerschutz-Infrastruktur der Gespa nicht gegeben. Wer bei Pribet spielt, akzeptiert die AGB des Anbieters als alleinige Rahmenordnung — die aber im Inland nicht durchgesetzt werden können, wenn es hart auf hart kommt.
Verdienst für den Leser: Der Anbieter mag Werbung mit Bonusaktionen und Promotionen machen, die in der Schweiz so nicht zugelassen wären. Die Aufsichtsbehörde nimmt das wahr, und die Gespa-Sperrliste enthält Domains, die nachträglich ersetzt werden, nicht weil sie sicher wären, sondern weil der Anbieter den Schweizer Markt aktiv bewirbt, ohne bewilligt zu sein.
Rabona
Auch Rabona ist in der Schweiz nicht bewilligt. Die Plattform fällt in die Kategorie der ausländischen Anbieter, die ihre Lizenz ausserhalb des schweizerischen Rechtsraums erworben haben und im Inland keine Wirkung entfalten. Spielerinnen und Spieler, die sich von Rabona aus ansprechen lassen, bewegen sich ausserhalb des Schutzrahmens des BGS; eine im Inland einklagbare Auszahlung gibt es nicht.
Verdienst für den Leser: Wer bei Rabona einzahlt, tut das oft, weil die Promotion im Vergleich zur Schweizer Realität grösser wirkt. Genau diese Promotion ist es aber, die das BGS als unzulässige Werbung versteht, und genau diese Plattform ist es, die die Gespa auf die Sperrliste setzen kann.
WirWetten
WirWetten ist ein weiterer Anbieter in der Liste ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Seine ausgewiesene Lizenz hat im Inland keine Wirkung, eine Aufsicht durch die Gespa findet nicht statt, der Anbieter ist nicht an die Schweizer Spielerschutz-Architektur angeschlossen.
Verdienst für den Leser: «WirWetten» klingt nach einem Schweizer Anbieter und wird auch im Inland beworben. Die Bewilligungslage ist aber genau die, die das BGS als unzulässig einstuft. Wer hier einzahlt, zahlt in eine Plattform, die ihre eigenen Regeln setzt und im Streitfall vor Schweizer Recht nicht greifbar ist.
BetOnRed
BetOnRed gehört in dieselbe Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung der ausländischen Lizenz im Inland, kein Anschluss an das Sperrregister und keine Schweizer Aufsicht. Wer hier spielt, sitzt auf einer Plattform, deren AGB das einzige Regelwerk sind.
Verdienst für den Leser: Werbung und Promotion, die bei BetOnRed locken, mögen grosszügig wirken, sind aber rechtlich Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel und genau das, was die Gespa zu blockieren versucht.
Fezbet
Fezbet reiht sich in die Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ein. Ausländische Lizenz ohne Inlandwirkung, keine Gespa-Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, keine Anbindung an die Spielerschutz-Infrastruktur des BGS. In Spitzenzeiten kann die Gespa die Domain auf die Sperrliste setzen, was den Zugang über Schweizer Anschlüsse via DNS unterbindet — was im Internet jedoch nicht heisst, dass der Anbieter verschwindet, sondern nur, dass sein Hauptzugang blockiert ist.
Verdienst für den Leser: Wer bei Fezbet spielt, sollte sich bewusst sein, dass jede Limite, die er sich selbst setzt, freiwillig ist und vom Anbieter jederzeit geändert werden kann, ohne dass eine Schweizer Stelle eingreift. Die im Inland verlangten Verlustlimiten und die Spielsperre greifen hier nicht.
22Bet
22Bet zählt zu den ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform mag in anderen Märkten auftreten, ihre Lizenz ist im Inland rechtlich bedeutungslos. Wer 22Bet aus der Schweiz heraus nutzt, hat keinerlei Schweizer Aufsicht, keinerlei Schutz durch das BGS, und keine Möglichkeit, sich auf eine Schweizer Spielsperre zu berufen.
Verdienst für den Leser: Die Werbung, die 22Bet im Inland sichtbar macht, läuft als Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel und entsprechend riskant für den, der sich darauf einlässt. Die Gespa setzt solche Domains auf die Sperrliste, was den Zugang für die meisten Nutzerinnen und Nutzer kappt, aber den Domain-Wechsel des Anbieters nicht verhindert.
X3Bet
X3Bet ist wie die übrigen sieben kein Schweizer Veranstalter. Die Lizenz, die Drittquellen für X3Bet nennen, stammt aus Tobique (Kanada) und hat in der Schweiz keine Wirkung. Was den Anbieter von den anderen sieben unterscheidet, ist die ausgewiesene Lizenz — Tobique statt «nicht festgestellt», wie es bei den meisten anderen heisst. In der Sache ändert das nichts: keine Schweizer Bewilligung, kein Schutz durch das BGS, keine Aufsicht durch die Gespa, keine Inland-Wirkung der Lizenz.
Verdienst für den Leser: Eine Lizenz aus Tobique, Curaçao oder Malta suggeriert Aufsicht, die faktisch in Schweizer Recht nichts bedeutet. Wer hier spielt, sollte die Spielmechanik lesen, bevor er einzahlt — und sich bewusst sein, dass die Regulierungsbehörde, die ihn schützt, eine ausländische ist, deren Entscheidungen im Inland nicht durchsetzbar sind.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz überhaupt Freiwetten für Neukunden?
Ja, aber nicht in dem Umfang, den Werbung ausländischer Anbieter vermuten lässt. Bewilligt sind nur Swisslos (Sporttip) und die Loterie Romande (Jouez Sport); jede Promotion mit Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Was an Gratisguthaben ausgegeben wird, ist deshalb klein und kurz befristet — eine konkrete Aktion der Loterie Romande etwa vergab CHF 10 Spielguthaben pro Code, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Welche Regeln galten bei der letzten Aktion der Loterie Romande?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen rund um National-League-Heimspiele. Wer den im Stadion verbreiteten Code innert sieben Tagen in seinem verifizierten Konto einlöste, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt gab es 7’000 Codes, das Guthaben war 30 Tage gültig und konnte nicht ausbezahlt werden. Es handelt sich um eine kleine, anlassbezogene Aktion, nicht um ein dauerhaftes Willkommenspaket.
Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist eine Neukundenanmeldung möglich?
Wer ein Online-Konto bei Swisslos oder Loterie Romande eröffnen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein, im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters wohnen und keine Spielsperre gegen sich eingetragen haben. Die Identitätsprüfung liest einen hochgeladenen Ausweis aus und gleicht die Adresse mit Datenbanken ab; pro Person ist nur ein Konto pro Veranstalter zulässig. Für die Deutschschweiz und das Tessin ist Swisslos zuständig, für die Westschweiz die Loterie Romande, jeweils inklusive Liechtenstein für Swisslos.
Ist eine Schweizer Freiwette an eine Einzahlung gebunden?
In der Regel nicht. Die wenigen Schweizer Freiwetten, die es gibt, sind oft anlassgebunden — Codes im Stadion verteilt, kurze Aktionsfenster — und setzen keine Erst-Einzahlung voraus. Was aber für alle Gratisspielguthaben gilt: Sie sind nicht auszahlbar, sie verfallen nach einer kurzen Frist (typischerweise 30 Tage), und Gewinne daraus werden regulär ausgezahlt, sofern die Freibetrags-Grenze nicht überschritten wird. Klassische «Einzahlungsboni» mit gestaffeltem Wettumsatz, wie sie im Ausland üblich sind, kennen die Schweizer Bedingungen nicht.
Was ändert sich praktisch dadurch, dass jede Freiwette der Gespa vorgelegt werden muss?
Die Aufsicht prüft jede Aktion einzeln auf Spielerschutz und Werberecht; im Jahr 2025 hat sie 24 solche Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Folge sind kleine Aktionssummen, kurze Laufzeiten und keine aggressiven Willkommenspakete. Wer sich daran stört, hat in der Schweiz keine legale Alternative; wer eine Freiwette mitnimmt, sollte die 30-Tage-Frist und das Verbot der Auszahlung des Guthabens im Blick behalten, denn das ist der Preis der Schweizer Bewilligung.
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