Sportwetten in der Schweiz legal – was die Bewilligung wirklich bedeutet
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz online eine Sportwette platzieren will, hat zwei Anbieter zur Auswahl, nicht mehr. Diese Zuspitzung kommt nicht aus einer Branche, die sich selbst beschränkt, sondern aus dem Geldspielgesetz: Sportwetten sind ein Grossspiel, und der Bund lässt auf dem ganzen Kantonsgebiet zusammen exakt zwei Veranstalterinnen zu. Was sich daraus für die einzelne Person ergibt – von der Registrierung über den Einsatz bis zur Auszahlung und zum Steuertag – ist ein System, das auf Sicherheit und Verlässlichkeit setzt. Wer die Suche nach einer ausländischen Alternative beginnt, sollte zuerst wissen, was eine Schweizer Bewilligung überhaupt abdeckt, was sie nicht abdeckt und warum eine Curaçao- oder Malta-Lizenz in der Schweiz kein Schutz ist.
*Stand: Oktober 18, 2026, abgeglichen mit den Bedingungen von Swisslos und Loterie Romande sowie dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51).*
Spielerschutz: Verlustlimiten, Sperren und ein Register, das alle bindet
Wer bei Swisslos oder Loterie Romande mitmachen will, kommt an einer Voreinstellung nicht vorbei: vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 für Erwachsene, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, ein Zeitfenster, das genau den Fall abfängt, in dem eine Person in der Hektik einer verlorenen Wette das Limit hochsetzt und gleich weiter spielt. Zusätzlich lässt sich für jeweils 30 Tage eine freiwillige Einzahlungslimite setzen. Wer sich an dieser Stelle verschätzt – die Hektik einer Livewette ist nicht der beste Zeitpunkt, um eigene Muster zu beurteilen –, schiebt eine 72-Stunden-Schranke vor jede Erhöhung, die in den Aufgaben der gesetzlichen Selbstkontrolle eingreift. Das ist die eine Säule: die Person legt fest, was sie riskiert, und der Anbieter hält sich an diese Festlegung.
Die zweite Säule sind Sperren. Swisslos bietet eine produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage, ohne vorzeitige Aufhebung. Wer sich für eine unbefristete Spielsperre entscheidet, wird in ein schweizweites Register eingetragen. Dieses Register gilt nicht nur bei Swisslos, sondern auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Eine Aufhebung ist möglich, aber frühestens nach drei Monaten und nur mit Beteiligung einer Fachstelle. Wer einmal gesperrt ist und trotzdem spielt, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn – die Auszahlung wird verweigert, und der Anbieter macht sich mit der Annahme der Wette selbst strafbar.

Diese Mechanik hat eine Konsequenz, die im Alltag selten sichtbar wird: wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, ist in keinem dieser Register erfasst. Eine Sperre bei Swisslos hindert niemanden daran, sich bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung anzumelden und dort zu wetten. Die Sperre wirkt nur dort, wo das Geldspielgesetz gilt. Wer sich selbst schützen will, muss diese Lücke kennen und sich auch bei ausländischen Plattformen aktiv sperren lassen, sofern diese ein eigenes Verfahren anbieten. Das ist aufwendig, und die Wirkung endet an der Landesgrenze. Das ist der Preis der zwei Säuberungen.
Im Bild des Hintergrunds: ein stabiles Holzgeländer am Rand eines Wanderwegs über einer Schlucht, Gegenlicht über den Hängen – das ist die Position, in die das System die Spielenden bringt. Ein Geländer, das hält, wenn es gebraucht wird, und das man erst dann baut, wenn der Weg klar ist.
Boni und Gratiswetten: warum die Angebote selten und klein bleiben
Wer aus dem EU-Ausland kommt und in der Schweiz spielen will, erlebt eine Überraschung: das Bonusregal ist schmal. Sporttip wirbt zur WM-Saison mit Aktionen, die vom Neukundenangebot bis zum Quotenboost reichen, aber das Ausmass bleibt überschaubar. Der Grund liegt in der Bewilligungspflicht: jeder Gratisspielguthaben und jede Promotion-Aktion bedarf vorab der Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt, das ist die Grössenordnung, mit der der Schweizer Markt rechnet. Zwischen *imposant* und *beeindruckend* liegt hier wenig.

Die Mechanik dahinter ist klar: Werbeartikel mit Bezug auf Geldspiele dürfen nicht irreführend oder auf Minderjährige ausgerichtet sein, und das Werbeverbot für in der Schweiz nicht bewilligte Anbieter wird mit Bussen bis CHF 500’000 geahndet. Wer mit Verlock bei JC-Au bewirbt, was in der Schweiz nicht erlaubt ist, zahlt dafür. Das schiebt das Marketing beider Veranstalter in eine bestimmte Richtung: seriös, zurückhaltend, kleinteilig. Wer einen riesigen Willkommensbonus sucht, ist hier falsch. Wer mit kleinen, klaren Aktionen auskommt, ist im richtigen Regal.
Was Sporttip an Bonusmechaniken konkret anbietet
Der Kombiboost von Sporttip gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquoten von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt in Stufen: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, die genauen Beträge legt Swisslos in den jeweiligen Aktionsbedingungen fest. Der Mechanismus belohnt nicht die Höhe des Einsatzes, sondern die Zahl der richtigen Voraussagen, was den Anreiz in Richtung vorsichtiger Auswahl verschiebt. Wer viele Auswahlen mit niedrigen Quoten kombiniert, bekommt am Ende einen niedrigeren Boost als jemand, der weniger Auswahlen mit höheren Quoten trifft.
Daneben gibt es Quoten- und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost im Kleingedruckten überliest, riskiert ihn genau dann zu verlieren, wenn die Wette gut läuft und er ihn verlockt wissen möchte. Diese Bedingungen sind das *Risiko-frei*, das die Werbung verspricht, in seiner tatsächlichen Form: ein Bonus mit sieben Bedingungen, von denen jede mit ihr vor der Auszahlung steht.
Sportwetten per App, Browser oder am Terminal: was den Ablauf verändert
Wer in der Schweiz wettet, hat drei Zugangswege: das Online-Konto auf, der Browser am Smartphone oder am Computer und der Terminal in einer Verkaufsstelle. Die Registrierung verlangt in allen drei Fällen ein verifiziertes Konto, mit Ausweis, Adressabgleich und einem Eintrag, dass keine Spielsperre besteht. Eine Person darf sich nur einmal registrieren, eine zweite Anmeldung wird abgelehnt. Das ist die Eintrittsschwelle, an der das Geldspielgesetz seine erste Wirkung zeigt.
Im Online-Konto läuft die Wette so, wie man es aus anderen Märkten kennt: Wettprogramm öffnen, Auswahl treffen, Einsatz eingeben, Wette platzieren. Der Unterschied liegt in den Eingrenzungen: die Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist eine geschlossene Liste, die die Gespa führt. Wer auf ein Ereignis wetten will, das nicht auf dieser Liste steht, kann das bei Swisslos und Loterie Romande nicht. Das schliesst Corner- oder Kartenmärkte aus, das schliesst Esportes vollständig aus, und das schliesst Wetten auf Trainingsläufe, Wetter, Politik oder Fernsehsendungen aus. Die Liste definiert, was überhaupt gewettet werden kann, und sie ist abschliessend.
Am Terminal in einer Verkaufsstelle läuft die Wette ähnlich, aber mit Wettschein statt Touchscreen. Der Wettschein wird am Terminal ausgefüllt, der Mitarbeitende scannt ihn, die Wette wird platziert. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 innert drei Arbeitstagen auf das hinterlegte Bank- oder Postkonto überwiesen. Die Verkaufsstelle ist auch der Ort, an dem die Gespa 2025 einen Testkauf durchgeführt hat: 200 Versuche, einen Minderjährigen eine Sportwette abschliessen zu lassen, und in 47.5 % der Fälle ist es gelungen. Wer den Terminal in der Migros um die Ecke als *geschützt* versteht, sollte diese Zahl im Kopf behalten.
Mobile Ablauf im Detail
Im Browser oder in der App läuft die Wette nach dem gleichen Ablauf wie am Desktop, mit denselben Eingrenzungen. Der Touchscreen ersetzt Maus und Tastatur, die Mechanik bleibt. Cash-Out funktioniert nur online, vollständig, ohne Teilauszahlung und ohne Garantie, dass es für jeden Markt verfügbar ist. Wer vor dem Spiel aussteigen will, bekommt einen Betrag, der tiefer liegt als der mögliche Gewinn bei Nicht-Ausstieg. Der Cash-Out-Betrag hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Das ist die Mechanik, die das Marketing als *flexibel* verkauft, in der Realität: ein Ausstieg mit Abschlag, der umso grösser wird, je knapper die Wette steht.
Fussball, Eishockey, Tennis: was auf dem Wettprogramm steht
Die Liste der erlaubten Sportarten und Wettbewerbe definiert das Wettprogramm. Fussball ist die tragende Säule, mit der Schweizer Super League, den europäischen Top-Ligen und den grossen Turnieren. Eishockey folgt mit der National League und internationalen Wettbewerben. Tennis, Handball, Basketball und eine Reihe weiterer Sportarten ergänzen das Programm. Was fehlschlägt: Corner- und Kartenmärkte im Fussball, Esportes, Wetten auf Trainingsläufe oder Qualifikationsrunden, die nicht auf der Liste stehen. Die Gespa-Liste führt die Wettbewerbe und Wettarten abschliessend, alles, was nicht draufsteht, ist nicht erlaubt.
Für die grossen Turniere bedeutet das: WM-Endrunde, EM-Endrunde, die grossen Club-Wettbewerbe, Grand Slams im Tennis, Eishockey-Weltmeisterschaften sind alle auf der Liste. Wer auf ein Spiel der Vorrunde wetten will, das nicht in der Liste steht, kann das nicht. Frauen-Wettbewerbe sind nur dann zugelassen, wenn die Liste sie ausdrücklich führt, was sie für ausgewählte Wettbewerbe tut, aber nicht für alle. Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet, nie für Trainingsläufe oder Qualifikationsrunden.
Im Bild: ein Handball liegt auf dem Hallenboden einer leeren Sporthalle, Streifen von Licht aus den Oberlichtern – das ist die Liste in ihrer Wirkung. Was auf dem Boden liegt, ist erlaubt. Was nicht auf dem Boden liegt, wird auch nicht erlaubt, nur weil es jemand gerne hätte.
Livewetten und ihre Tücken
Livewetten sind bei Sporttip erlaubt, vor Spielbeginn und live, auch wenn das Ereignis nicht live übertragen wird. Die Wette gilt unabhängig von der Übertragung. Was hier wichtig ist: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, der Einsatz wird zurückerstattet. Das ist die Mechanik gegen *späte Wetten* auf ein Ereignis, das gerade passiert ist, ein klassisches Manipulationsrisiko. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in einer solchen Situation eine Livewette platziert, kann sie verlieren, also wenn sie eigentlich gewonnen wäre. Das ist die Regel, die den Markt sauber halten soll, und sie ist im Kleingedruckten versteckt.
Wann eine Wette ungültig wird
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt – oder im Turnier auf einen späteren Termin verschoben wird, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die 48-Stunden-Regel ist grosszügig: ein Spiel, das wegen Regens auf den nächsten Tag verschoben wird, fällt darunter. Ein Spiel, das auf eine andere Anlage verlegt wird und am übernächsten Tag stattfindet, fällt nicht mehr darunter. Wer eine Wette platziert und dann auf den Spielbericht wartet, sollte diese 48 Stunden im Kopf behalten.
Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Eine Fussballspielerin, die in der Super League spielt, kann nicht auf das Spiel ihrer Mannschaft wetten. Ein Tennisspieler kann nicht auf sein eigenes Match wetten. Das ist eine Selbstverständlichkeit, die im Gesetz steht und im Schreiben der Anbieter wiederholt wird.
Die zwei Veranstalter im Vergleich: was sie unterscheidet und was nicht
Das Schweizer Sportwetten-Angebot besteht aus zwei Veranstaltern, die beide nach dem Geldspielgesetz bewilligt sind, beide unter der Aufsicht der Gespa stehen, und beide in geografisch klar definierten Gebieten spielen. Der eine heisst Swisslos mit dem Produkt Sporttip, der andere Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Was sie trennt, ist die Sprache, die Region und das Programm. Was sie eint, ist die Mechanik.
Im Bild des Hintergrunds: eine Säulenhalle aus hellem Stein im Morgenlicht, davor ein leerer Platz mit glatt gefegtem Pflaster – das ist die Position, in der die zwei Anbieter stehen. Sie stehen unter dem gleichen Dach, sie haben die gleichen Pflichten, und der Platz vor der Halle ist für beide offen, je nach Kanton.
Überblick: die zwei Schweizer Veranstalter
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung als Grossspiel nach BGS (Veranstalter- und Spielbewilligung) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung als Grossspiel nach BGS (Veranstalter- und Spielbewilligung) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport |
Die Spalte Bewilligung ist bei beiden identisch, weil das Gesetz keine andere Form zulässt. Eine Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt, ist die einzige, die hier zählt. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, tut dies ausserhalb des Schutzes des Geldspielgesetzes.
Sporttip – die Deutschschweizer Plattform
Swisslos betreibt Sporttip seit der Interkantonalen Vereinbarung von 2019, die 2020 in Kraft getreten ist. Der Sitz der Genossenschaft ist Basel, das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf oder Lausanne wohnt, kann sich nicht bei Sporttip registrieren, der Anbieter bedient dieses Gebiet nicht. Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt, hat genau diese eine Plattform für legalen Online-Zugang. Sporttip ist die einzige legale Online-Plattform für die Deutschschweiz und das Tessin.
Die Spielregeln definieren die Mechanik: Mindesteinsatz CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit einem grossen Einsatz plant, stösst hier an die Decke. Wer mit kleinen Einsätzen spielt, hat genug Raum. Die Limite ist im Verhältnis zum typischen Wetteinsatz hoch angesetzt, aber nicht unbegrenzt.
Jouez Sport – die Westschweizer Plattform
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in Genf wohnt, hat mit Jouez Sport genau eine legale Online-Plattform. Wer in Zürich wohnt, hat dort keinen Zugang, weil Jouez Sport das Deutschschweizer Gebiet nicht bedient. Die Mechanik ist vergleichbar mit Sporttip, weil beide dem gleichen Gesetz folgen, das Programm ist anders, weil jede Plattform ihr eigenes Wettprogramm führt.
Die Loterie Romande ist ein Verein, der nach Westschweizer Recht organisiert ist, mit einer Geschichte, die bis in die Zwischenkriegszeit zurückreicht. Die Verkaufsstellen sind das Rückgrat des Vertriebs, das Online-Angebot ist die Ergänzung, nicht der Ersatz. Wer in der Romandie wettet, kann das am Terminal in der Verkaufsstelle tun, am Computer mit Browser oder auf dem Smartphone, mit App oder Browser. Die Registrierung verlangt die gleichen Schritte wie bei Swisslos: Ausweis, Adresse, kein Eintrag im Sperrregister.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Sportaza, Betify, Bruce Bet, 1Bet, myBet, DirectionBet, Betclic und BetAlright sind Beispiele für Anbieter, die in anderen Märkten bewilligt sind, in der Schweiz aber keine Bewilligung haben. Ihre Lizenzen – wo immer sie ausgestellt sind – haben in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, tut dies ausserhalb des Schutzes des Geldspielgesetzes: kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, kein Schutz vor Manipulation. Die Gespa führt eine Sperrliste solcher Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, darunter namentlich Interwetten, Bet-at-Home und bet365.
Die Konsequenz für die Spielenden ist doppelt: Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, riskiert, dass sein Zugang gesperrt wird, ohne Vorwarnung, weil die Gespa eine neue Domain auf die Liste setzt. Wer auf eine ausländische Plattform setzt, kann morgens spielen und abends nicht mehr, ohne dass eine Stelle verpflichtet ist, ihn zu informieren. Das ist die Realität hinter dem Marketing der ausländischen Anbieter, das in der Schweiz nicht werben darf und mit Bussen bis CHF 500’000 bestraft wird, wenn er erwischt wird.
Für die Spielerinnung gilt: Wer in der Romandie wettet, kann das am Terminal in der Verkaufsstelle tun, am Computer mit Browser oder auf dem Smartphone, mit App oder Browser. Die Registrierung verlangt die gleichen Schritte wie bei Swisslos: Ausweis, Adresse, kein Eintrag im Sperrregister.
Sportwetten Schweiz: was der Überblick zeigt
Sportwetten sind in der Schweiz erlaubt, aber nur über die zwei bewilligten Veranstalter Swisslos und Loterie Romande. Eine Lizenz aus einem anderen Land gilt hier nicht. Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt, spielt bei Sporttip. Wer in der Romandie wohnt, spielt bei Jouez Sport. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, einer interkantonalen Behörde mit Sitz in Bern. Das Geldspielgesetz von 2019 bildet den Rahmen, die Interkantonale Vereinbarung von 2019 die operative Basis.
Das Programm wird durch die Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten definiert. Was nicht auf der Liste steht, ist nicht erlaubt. Esportes, Wetten auf Trainingsläufe, Wetter oder Politik, Corner- und Kartenmärkte im Fussball sind ausgeschlossen. Livewetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live, mit Quote 1.00 für Wetten nach Ereigniseintritt. Cash-Out ist verfügbar als vollständiges Cash-Out, nicht als Teilauszahlung, ohne Garantie pro Markt.
Die Spielenden sind geschützt durch Verlustlimiten, die sie selbst setzen, durch Sperren, die im schweizerweiten Register stehen, durch eine Aufsicht, die mit Testkäufen prüft, und durch eine Auszahlungsmechanik, die nur auf das eigene Konto geht. Wer diese Mechanik akzeptiert, ist im System. Wer sie umgehen will, indem er zu einem ausländischen Anbieter geht, gibt diesen Schutz auf.
Die Rechtslage: Gesetz, Aufsicht und die Frage der Steuer
Die rechtliche Basis für Sportwetten in der Schweiz ist das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), in Kraft seit 1. Januar 2019. Das Gesetz definiert Sportwetten als Grossspiel und unterstellt sie einer Bewilligungspflicht: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung sind beide nötig. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS), die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, die seit dem 1. Januar 2021 operativ ist.
Die Kantone haben in der Interkantonalen Vereinbarung von 2019 festgelegt, dass es zwei Veranstalter gibt, nicht mehr. Swisslos bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone. Eine Person kann sich nur bei dem Anbieter registrieren, in dessen Vertragsgebiet sie wohnt. Eine Ausnahme gibt es nicht. Wer umzieht, muss sich beim neuen Anbieter neu registrieren, das alte Konto wird geschlossen.
Das Geldspielgesetz regelt auch die Werbung: Werbung für nicht bewilligte Anbieter ist verboten und wird mit Bussen bis CHF 500’000 bestraft. Werbung für bewilligte Anbieter darf nicht irreführend sein, nicht auf Minderjährige zielen und nicht auf gesperrte Personen. Das schiebt das Marketing beider Veranstalter in eine bestimmte Richtung: zurückhaltend, kleinteilig, ehrlich.
Die Steuerfrage: Freibetrag und Verrechnungssteuer
Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelwette. Der Freibetrag auf Bundesebene liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), der kantonale Freibetrag unterscheidet sich je nach Kanton. Liegt der Gewinn über dem Freibetrag, werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, die durch Deklaration im Steuererklären zurückgefordert werden können. Ein typischer Wettgewinn liegt weit unter dem Freibetrag, also keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer.
Gewinne von ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung fallen nicht unter die Verrechnungssteuer, weil der Anbieter sie nicht abzieht. Sie können aber nach kantonalem Recht als Einkommen gelten. Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt und gewinnt, sollte das mit dem Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung klären.
Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer 5 % des Einsatzes als Wettsteuer zahlt, hat das an einen ausländischen Anbieter gezahlt. In der Schweiz gilt das pro Bogen der Auszahlungsquote: 95 % Payout-Anteil bedeuten 5 % Marge für den Anbieter, und die Marge ist im Gewinn enthalten, nicht im Einsatz.
Offshore-Anbieter: warum eine Lizenz in der Schweiz nicht zählt
Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, mit einer Strafe von bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Die Spielenden werden nicht bestraft, aber ihre Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Es gibt keinen Schweizer Schutz, kein Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg.
Die Gespa führt eine Sperrliste von Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, darunter Interwetten, Bet-at-Home und bet365. Die Liste wird laufend aktualisiert, neue Domains werden aufgenommen, sobald sie entdeckt werden. Anbieter, die mit Domain-Hopping reagieren, also neue Domains registrieren, wenn eine alte gesperrt wird, werden wieder eingetragen, das Katz-und-Maus-Spiel ist im System eingepreist.
Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte sich fragen, was er gewinnt und was er verliert. Er gewinnt vielleicht ein grösseres Wettprogramm, vielleicht einen besseren Bonus, vielleicht eine höhere Auszahlungsquote. Er verliert den Schweizer Schutz, den Schweizer Rechtsweg, den Anschluss an das Schweizer Sperrregister und die Garantie, dass die Auszahlung tatsächlich kommt. Er riskiert, dass sein Zugang gesperrt wird, ohne Vorwarnung. Er riskiert, dass sein Gewinn nach kantonalem Recht steuerpflichtig ist. Ob das ein guter Tausch ist, muss jeder für sich entscheiden.
Was eine Wette kostet: eine Beispielrechnung
Eine Wette ist ein Tauschgeschäft: Einsatz gegen Quote, mit einem Hausvorteil für den Anbieter. Wer CHF 1’000 auf einen Monat verteilt setzt – sagen wir auf eine Wette nach der anderen, immer mit dem gleichen Einsatz –, fragt sich, was am Ende übrig bleibt, wenn die Wette fair ausgewertet wird. Die Antwort hängt eine ernste Antwort von der Auszahlungsquote des Marktes ab.
Nehmen wir einen Markt mit zwei Ausgängen, beide zu Quote 1.90. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der einzelnen Quoten. Für zwei Ausgänge zu 1.90 ist die Rechnung 1 / (1/1.90 + 1/1.90), also 1 / 1.0526, also ungefähr 0.95, also 95 %. Die Marge, das ist der Anteil, den der Anbieter von jedem gesetzten Franken einbehält, ist 100 % minus 95 %, also 5 %. Diese 5 % sind im Gewinn eingepreist, nicht im Einsatz. Wer CHF 1’000 setzt, lässt statistisch CHF 50 auf der Strecke, langfristig, über viele Wetten hinweg. Das ist die Marge.
Diese Zahl ist das ein Szenario, kein versprochenes Ergebnis. Eine einzelne Wette kann gewinnen, eine andere verlieren, eine dritte zurückerstattet werden. Über ein ganzes Jahr hinweg, mit Hunderten von Wetten, nähert sich das Ergebnis der Marge an. Wer mit einem Monatsbudget von CHF 1’000 spielt, kann erwarten, dass davon etwa CHF 950 als Gewinn zurückkommen und CHF 50 als Marge beim Anbieter bleiben, im statistischen Mittel. Unter den ersten Wetten kann es mehr sein, unter den letzten weniger, das ist das Wesen des Mittels.
Die Rechnung ändert die Titel nicht: Sie hält 5 % Marge für diesen Markt, in dieser Konstellation. Ein Markt mit drei Ausgängen, etwa 1 X 2 im Fussball, hat eine andere Quote pro Ausgang und damit eine andere Marge. Ein Markt mit nur einer Quote, etwa eine Einzelwette auf einen Sieger, hat keine Marge in diesem Sinne, weil es nur einen Ausgang gibt, auf den gewettet wird. Eine Kombinationswette multipliziert die Einzelquoten, aber auch die Margen, was die effektive Marge der Kombination erhöht. Wer eine Kombination aus vier Auswahlen zu je 1.90 spielt, bekommt eine Gesamtquote von 1.90^4 = ungefähr 13.03, aber die effektive Marge der Kombination ist nicht 5 %, sondern höher, weil sich die Margen der Einzelmärkte multiplizieren. Das ist die Mechanik, die das Marketing als *Boost* verkauft, in seiner tatsächlichen Form: ein Bonus auf eine Wette, die einen höheren Hausvorteil hat als jede Einzelwette darin.
Für die Spielerin bedeutet das: Wer mit kleinem Budget spielt, sollte Einzelwetten den Kombinationen vorziehen, weil die Marge niedriger ist. Wer mit hohem Budget spielt und trotzdem Kombinationen will, sollte die Zahl der Auswahlen klein halten. Wer das nicht macht, zahlt drauf, ohne es zu merken, weil der Gewinn einer gewonnenen Kombination höher ist als der einer Einzelwette, der Verlust einer verlorenen Kombination aber ebenso. Über ein ganzes Jahr hinweg ist der Erwartungswert, der statistische Mittelwert, bei der Kombination schlechter.
Wer wo spielt: was die Region entscheidet
Die Region entscheidet hier in einer Härte, die in keinem anderen europäischen Markt üblich ist. Eine Person, die in Genf wohnt, kann sich nicht bei Sporttip registrieren, weil Genf zum Vertragsgebiet der Loterie Romande gehört. Eine Person, die in Zürich wohnt, kann sich nicht bei Jouez Sport registrieren, weil Zürich zum Vertragsgebiet von Swisslos gehört. Der Wohnsitz entscheidet, nicht die Staatsangehörigkeit, nicht der Arbeitsort, nicht der Ort, an dem die Wette platziert wird.
Wer umzieht, verliert den Zugang zur bisherigen Plattform und muss sich bei der neuen registrieren. Eine in Genf lebende Person, die nach Lausanne zieht, wechselt von Loterie Romande zu Loterie Romande, das ist kein Wechsel. Eine in Genf lebende Person, die nach Bern zieht, verliert den Zugang zu Loterie Romande und kann sich bei Swisslos registrieren, sofern sie die Aufnahmebedingungen erfüllt. Das alte Konto wird geschlossen, das Guthaben wird ausgezahlt, das neue Konto wird eröffnet.
Für die Spielerin ist das eine kleine Erschwernis, die mit einer grossen Frage verbunden ist: was passiert, wenn ein Ehepaar aus zwei verschiedenen Sprachregionen kommt? Die Person aus Genf spielt bei Loterie Romande, die Person aus Bern bei Swisslos, kein gemeinsames Konto, keine gemeinsame Wette. Das ist die Konsequenz der zwei-Veranstalter-Regel, die das Geldspielgesetz vorschreibt.
Häufige Fragen
Welche Sportwetten sind in der Schweiz legal?
In der Schweiz sind nur Sportwetten legal, die von Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) angeboten werden. Beide Veranstalter haben eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS) und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Wetten bei ausländischen Anbietern sind in der Schweiz nicht erlaubt, auch wenn diese in ihrem Heimatland eine Lizenz haben.
Wer überwacht Online-Sportwetten, und was bedeutet eine Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt?
Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Sie prüft die Bewilligungen, kontrolliert die Anbieter und führt die Sperrliste ausländischer Domains. Eine Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt (Art. 4 BGS), bedeutet, dass die Lizenz ausserhalb der Schweiz keine Wirkung hat. Ein Anbieter mit Lizenz in Malta oder Curaçao darf in der Schweiz keine Sportwetten anbieten.
Bis zu welchem Betrag sind Gewinne aus Sporttip steuerfrei?
Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, der kantonale Freibetrag ist je nach Kanton unterschiedlich. Unter dem Freibetrag fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an, der Gewinn gehört der Spielerin vollständig. Über dem Freibetrag werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen.
Was gilt für Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?
Ausländische Anbieter ohne Bewilligung ziehen keine Verrechnungssteuer ab, weil sie dazu nicht verpflichtet sind. Der Gewinn kann aber nach kantonalem Recht als Einkommen gelten, etwa in Thurgau als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte die Frage mit dem Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung klären, weil die Antwort vom Wohnsitzkanton abhängt.
Wie funktioniert die Spielsperre, und wann kann eine freiwillige Sperre aufgehoben werden?
Eine Spielsperre kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos und in Liechtenstein. Eine Aufhebung der freiwilligen Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich und nur mit Beteiligung einer Fachstelle. Wer gesperrt ist und trotzdem spielt, hat keinen Anspruch auf Auszahlung.
Wie hat sich der Bruttospielertrag aus Sportwetten bei Swisslos zuletzt entwickelt?
Der Bruttospielertrag von Swisslos aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio., nach CHF 182 Mio. im Jahr 2024. Das ist ein Rückgang von 7,0 %, laut Geschäftsbericht erstmals seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes. Der Bericht führt das unter anderem auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück.
Rechtslage – fussballwettenportal
Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»
