Wimbledon 2026 in der Schweiz wetten
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Datenstand: Oktober 18, 2026. Lizenzstatus und Spielregeln geprüft gegen die Gespa (Eidgenössische Spielbankenkommission) und die Veranstalterbewilligungen unter dem Geldspielgesetz (BGS).
Wimbledon 2026: Turnierdaten, Belag und Sieger im Überblick
Die Wimbledon Championships 2026 waren die 139. Austragung des Turniers und wurden vom 29. Juni bis 12. Juli 2026 in London ausgetragen. Gespielt wird auf Rasen, dem einzigen Belag im Grand-Slam-Kalender, der diese Oberfläche nutzt. Das Herreneinzel entschied Jannik Sinner (Italien) für sich und wiederholte damit seinen Vorjahressieg; das Dameneinzel gewann Linda Nosková aus Tschechien. Die nächste Austragung folgt 2027; konkrete Daten stehen noch nicht fest, das Zeitfenster bleibt Ende Juni bis Anfang Juli.
Wimbledon steht im Jahreskalender an dritter Stelle der Grand-Slam-Turniere, nach den Australian Open und Roland Garros, vor den US Open. Der Austragungsort liegt im Londoner Stadtteil Wimbledon, beim All England Lawn Tennis and Croquet Club (AELTC). Turnierdirektor ist seit 2020 Jamie Baker. Die ersten Lawn Tennis Championships wurden am 9. Juli 1877 an der Worple Road ausgetragen, ein Datum, das den historischen Rang des Turniers begründet.

Für den Wettenden bedeutet das: Wer auf Wimbledon setzen will, schaut auf ein abgeschlossenes Turnier mit klaren Ergebnissen und stellt den Wettzettel für die nächste Ausgabe auf. Quoten, die während eines laufenden Matches angezeigt werden, ändern sich mit jedem Punkt; Quoten, die für die nächste Austragung angeboten werden, ändern sich mit jeder Verletzungsmeldung und jeder Formkurve der Spitzenspieler.
Spielplan, Runden und Format: was die Quote über die Chancen sagt
Das Turnier beginnt mit einer Qualifikationsrunde und dem Hauptfeld in der ersten Woche; ab der zweiten Woche stehen die Halbfinals und Finals an. Herren spielen über drei Gewinnsätze, Damen über zwei. Bei 6:6 wird ein Tiebreak bis 7 gespielt, im Entscheidungssatz seit März 2022 ein Match-Tiebreak bis 10 mit zwei Punkten Vorsprung. Das ist relevant für Satz- und Gamewetten, weil die Tiebreak-Regel die Verteilung der Games verschiebt: Ein Satz, der in den Tiebreak geht, endet regelmässig 7:6 statt 6:4 oder 6:3.

Was die Quote über die Chancen sagt, ist eine Frage der Marge. Eine Quote von 1.90 auf jeden der beiden Spieler in einem Zwei-Wege-Markt bedeutet, dass der Buchmacher auf diesem Markt 1 − (1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90)) = rund 5,3 % einbehält, je nach Rechenweg in der Bandbreite von 5 % bis 6 %. Bei einem Dreiweg-Markt wie Herreneinzel mit Favorit, Aussenseiter und Longshot liegt die Marge höher, oft zwischen 6 % und 8 %, weil der Buchmacher drei Ausgänge absichert. Eine niedrige Marge schlägt sich direkt im Gewinn des Spielenden nieder: Wer 100 CHF zu Quote 1.90 setzt, gewinnt bei einer Marge von etwa 5 % effektiv weniger, als die Quote verspricht, weil der Markt diese 5 % bereits eingepreist hat.
Die Quote folgt der Wahrscheinlichkeit, aber sie folgt ihr nicht präzise. Ein Buchmacher kalkuliert die Marge ein, und er kalkuliert die Erwartungshaltung der Wettenden ein. Eine Quote, die «zu gut» aussieht, ist oft ein Markt, in dem die Mehrheit der Wettenden auf der anderen Seite steht. Wer Quoten vergleicht, vergleicht zwei Dinge: die Wahrscheinlichkeitsschätzung des Buchmachers und die Marge, die er sich dafür nimmt. Eine niedrige Marge bei einer plausiblen Quote ist das, was ein Wettender sucht, nicht die höchste Quote auf den Favoriten.
Wettmärkte bei Wimbledon: von der Siegerwette bis zum Tiebreak
Die Gespa-Liste (Stand 10.09.2026) legt fest, welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Schweiz angeboten werden dürfen. Tennis ist enthalten, mit den grossen Turnieren. Die Wettarten reichen vom Turniersieger über Matchwetten bis zu Satz- und Gamewetten. Was die Liste nicht enthält, ist ebenfalls relevant: Eckball- und Kartenmärkte aus dem Fussball fehlen, ebenso ein Esports-Bereich. Wer auf einen Markt setzen will, der nicht auf der Liste steht, findet ihn bei einem Schweizer Veranstalter nicht.
Bei Sporttip, dem Produkt von Swisslos, läuft die reguläre Spielzeit nach der regulären Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Im Tennis gibt es keine Verlängerung, was die Frage einfach macht, aber wer Kombinationen baut, muss beachten, dass bei einem Walkover oder einer Aufgabe vor Spielbeginn die Quote mit 1.00 gewertet werden kann.
Quotenboosts und Profitboosts bei Sporttip gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, und sie sind pro Wettenden nur einmal nutzbar. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Das ist kein Geschenk: Die Mindestquote von 1.50 begrenzt die Auswahl auf Favoriten, und ein 100-%-Boost auf fünfzehn Voraussagen mit Quote 1.50 hat eine kombinierte Quote von 1.50^15 = etwa 437, was die Auszahlung verdoppelt, aber die Trefferwahrscheinlichkeit drückt.
Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer Cash-Out nutzt, verzichtet auf den Restgewinn und nimmt einen kleineren, sicheren Betrag.
Rechtliche Lage: wer in der Schweiz wetten darf
In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Die Grundlage bildet das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Ausländische Lizenzen aus Malta, Curaçao oder Deutschland haben in der Schweiz keine Geltung.
Die beiden Veranstalter teilen das Land in zwei Einzugsgebiete. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura mit Sitz in Lausanne und 2’350 Verkaufsstellen. Ein Online-Konto bei einem der beiden Veranstalter ist nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet möglich.
Was angeboten werden darf, steht auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, eine geschlossene Liste, die nur das enthält, was bewilligt ist. Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie auf der Liste stehen; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht erlaubt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Wer bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wettet, bewegt sich in einer Grauzone. Der Spieler wird in der Schweiz nicht bestraft, aber seine Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Schutz, kein Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blocken (Art. 86–93 BGS); Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, neue Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt.
Spielerschutz: Verlustlimiten, Spielsperre und Livewetten
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von 9’999 CHF, für unter 21-Jährige 1’000 CHF. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Gespa schreibt die Limiten nicht als feste Beträge vor, sondern verlangt vom Veranstalter, dass er Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste anbietet (Art. 87 VGS). Das staatliche Modell setzt den Rahmen, der Spieler füllt ihn.
Eine Spielsperre lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die gesetzliche Frist für die Aufhebung einer freiwilligen Sperre beträgt drei Monate (Art. 84 VGS), mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Bei Livewetten während langer Turnierwochen hilft eine feste Obergrenze, die nicht mit dem Spielverlauf wächst. Ein Satz, der kippt, eine Quote, die sich verdoppelt, ein Impuls, der grösser wird, das sind die Momente, in denen eine vorher gesetzte Tageslimite den Unterschied macht. Die Tageslimite gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen bei Sporttip mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Die Gespa-Testkäufe 2025 haben gezeigt, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Das ist kein Argument gegen den Online-Kanal, der mit Ausweisprüfung arbeitet, aber es ist ein Hinweis darauf, dass der Schutz dort am stärksten ist, wo der Spieler sich selbst Grenzen setzt und wo der Veranstalter die Einhaltung kontrolliert.
Auszahlung, Marge und Steuern: was eine Wette wirklich kostet
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein Beispiel: 50 CHF zu Quote 1.85 ergibt 92,50 CHF Bruttogewinn, der Einsatz wird zurückgezahlt, der Nettogewinn liegt bei 42,50 CHF. Bei einer Kombination aus zwei Quoten 1.85 und 1.95 ergibt die Gesamtquote 3,61, und 20 CHF Einsatz zahlen 72,13 CHF brutto.
Die Marge ist das, was der Buchmacher auf jedem Markt einbehält. Bei einem ausgeglichenen Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten 1.90 beträgt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0,526, also 52,6 %, und die Marge 1 − 0,526 ≈ 47,4 %? Nein, das ist falsch. Die Auszahlungsquote bei 1.90/1.90 ist 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0,5263 + 0,5263) = 1 ÷ 1,0526 ≈ 0,95, also 95 %, und die Marge 5 %. Die Berechnung zeigt, was eine «faire» Wette auf einen Zwei-Wege-Markt mit gleichen Quoten kostet: 5 % des Einsatzes gehen an den Buchmacher, unabhängig vom Ausgang. Bei einem Dreiweg-Markt mit Quoten 1,40, 4,50 und 8,00 liegt die Auszahlungsquote bei rund 90 %, die Marge bei rund 10 %. Wer die Marge niedrig halten will, sucht Zwei-Wege-Märkte mit ausgeglichenen Quoten.
Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Die bundesrechtliche Schwelle liegt ab dem 1. Januar 2026 bei 1’071’000 CHF (2025: 1’070’400 CHF); die kantonale Schwelle unterscheidet sich, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» lautet. Über der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Schwelle und zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht.
Anbieter im Vergleich: wer was anbietet
Die folgende Übersicht zeigt die bewilligten Schweizer Veranstalter und die ausländischen Marken, denen Spielende aus der Schweiz begegnen. Ausländische Marken verfügen über keine Schweizer Bewilligung; ihre Lizenz gilt hier nicht, ihr Schutz gilt hier nicht, ihr Rechtsweg gilt hier nicht.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja (Grossspiel-Bewilligung) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja (Grossspiel-Bewilligung) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Aufsicht Gespa |
| ZotaBet | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz |
| Unibet | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz |
| Betscore | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz |
| WirWetten | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz |
| BetFury | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz |
| Rollbit | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz |
| Rabona | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz |
| Bruce Bet | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz |
Swisslos Sporttip
Swisslos ist einer der beiden bewilligten Veranstalter in der Schweiz, mit Sitz in Basel und dem Produkt Sporttip für Sportwetten. Die Online-Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet (Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein) und keine bestehende Spielsperre. Die Identität wird per Ausweis-Upload verifiziert und gegen Adressdatenbanken geprüft. Der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette liegt bei 1 CHF, der Höchsteinsatz bei 1’000 CHF pro Einzel- oder Kombinationswette und 10’000 CHF pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn und hängt vom Stand der Sportereignisse ab. Quotenboosts und Profitboosts sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und bei Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1,50. Wer auf Wimbledon setzt, findet bei Sporttip die Gespa-konformen Märkte, von der Siegerwette bis zur Satz- und Gamewette, mit einem Mindesteinsatz, der auch für kleine Budgets tragbar ist.
Der Reingewinn, den Swisslos 2025 an die kantonalen Fonds und an die Stiftung Sportförderung Schweiz ausgeschüttet hat, lag bei 562 Mio. CHF (506 Mio. CHF an die Kantone, 56 Mio. CHF an die Sportförderung). Aus den Sportwetten stammten 109 Mio. CHF, nach 122 Mio. CHF im Vorjahr. Das ist kein Marketing-Versprechen, sondern die Grösse, mit der Swisslos als Veranstalter in der Schweiz arbeitet.
Verdikt: Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und auf Wimbledon wetten will, hat mit Sporttip den einzigen bewilligten Weg. Die Limiten sind für Gelegenheitswettende grosszügig, die Verlustlimiten werden vor der ersten Wette gesetzt, und Cash-Out gibt es, wenn auch nur als vollständige Variante. Für High-Roller stösst die 1’000-CHF-Limite pro Einzelwette an ihre Grenze.
Loterie Romande Jouez Sport
Loterie Romande ist der zweite bewilligte Veranstalter, mit Sitz in Lausanne und dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet möglich, mit derselben Identitätsprüfung wie bei Swisslos.
Jouez Sport bietet dasselbe Wettprogramm im Rahmen der Gespa-Liste, mit den bewilligten Tennis-Märkten für Wimbledon. Für Spieler aus der Romandie ist Jouez Sport der einzige bewilligte Online-Weg. Die Verkaufsstellen ergänzen das Online-Angebot, was für jene Spieler relevant bleibt, die nicht online registriert sind oder das persönliche Gespräch suchen. Die Spielregeln und die Spielerschutzinstrumente folgen demselben Rahmen wie bei Swisslos, weil beide Veranstalter demselben Gesetz unterstehen.
Verdikt: Für Spieler mit Wohnsitz in Genf, Lausanne, Sitten, Neuenburg, Delsberg oder Freiburg ist Jouez Sport der einzige bewilligte Anbieter. Die Westschweizer Verankerung mit Verkaufsstellen ist ein Vorteil für alle, die nicht ausschliesslich online spielen wollen. Wer auf der Deutschschweizer Seite des Kantons Bern wohnt, fällt in das Swisslos-Gebiet und kann kein Konto bei Jouez Sport eröffnen.
ZotaBet
ZotaBet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, die ZotaBet ausweist, gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). ZotaBet ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es steht kein Schweizer Rechtsweg zur Verfügung. Die Gespa kann die Domain sperren, was Schweizer Internetanbieter über das DNS-Verfahren umsetzen. Für einen Schweizer Spieler heisst das: kein Schutz durch die Gespa, keine Verlustlimiten nach Schweizer Rahmen, keine Spielsperre, die bei allen Schweizer Anbietern gilt, und Gewinne, die nach kantonaler Praxis steuerpflichtig sein können.
Was ZotaBet an Wettmärkten, Quoten oder Livewetten anbietet, ist hier ohne Belang, weil der rechtliche Rahmen in der Schweiz dagegen steht. Wer die Domain öffnet, sieht ein Wettprogramm; ob es Wimbledon-Märkte enthält, ändert nichts daran, dass eine Wette bei ZotaBet aus Schweizer Sicht eine Wette bei einem Anbieter ohne Bewilligung ist.
Verdikt: ZotaBet fällt durch das Schweizer Raster. Keine Bewilligung, kein Schutz, kein Rechtsweg. Wer in der Schweiz wettet, wettet bei einem Veranstalter ohne Aufsicht durch die Gespa. Das ist keine Frage der Quote, sondern der Sicherheit.
Unibet
Unibet ist ein bekannter internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Keine der ausländischen Lizenzen gilt in der Schweiz (Art. 4 BGS). Für einen Schweizer Spieler gilt hier dieselbe Situation wie bei anderen unbewilligten Anbietern: keine Schweizer Aufsicht und kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister. Die Domain erscheint häufig auf Beobachtungslisten für DNS-Blockaden.
Verdikt: Unibet bietet ein breites Wettprogramm in Märkten, die es kennt, aber in der Schweiz gehört Unibet nicht zum bewilligten Kreis. Wer in der Schweiz wettet, wettet bei einem Anbieter ohne Gespa-Aufsicht und ohne Zugang zum schweizweiten Sperrregister.
Betscore
Betscore ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke tritt in mehreren europäischen Märkten auf, aber keine Lizenz gilt in der Schweiz. Betscore ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, was Schweizer Internetanbieter per DNS umsetzen.
Verdikt: Betscore fällt durch das Schweizer Raster. Die Marke mag in anderen Märkten reguliert sein, in der Schweiz ist sie es nicht.
WirWetten
WirWetten ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke operiert von Offshore aus, mit einer Lizenz, die in der Schweiz nicht gilt. WirWetten ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen.
Verdikt: WirWetten fällt durch das Schweizer Raster. Wer in der Schweiz wettet, wettet hier ohne Bewilligung und ohne Schutz.
BetFury
BetFury ist ein Offshore-Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, der Sportwetten mit Krypto-Funktionen verbindet. Es gelten keine Schweizer Lizenzen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Anonymisierte Auszahlungen in Krypto sind in der Schweiz nicht zulässig, da Gewinne nur auf Konten im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt werden (Art. 50 Abs. 2 VGS).
Verdikt: BetFury fällt durch das Schweizer Raster und kombiniert es mit einem Krypto-Modell, das in der Schweiz ohnehin nicht zulässig ist. Keine Bewilligung, kein Schutz, kein Rechtsweg.
Rollbit
Rollbit ist ein Offshore-Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, der Sportwetten mit Krypto-Funktionen kombiniert. Keine Lizenz gilt in der Schweiz, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen.
Verdikt: Rollbit fällt durch das Schweizer Raster. Krypto-Auszahlungen, die bei Rollbit möglich sein mögen, sind in der Schweiz nicht zulässig.
Rabona
Rabona ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Es gelten keine Schweizer Lizenzen, und es fehlt eine Schweizer Handhabe. Gesperrte Domains finden sich auf der Gespa-Sperrliste.
Verdikt: Rabona fällt durch das Schweizer Raster. Keine Bewilligung, kein Schutz, kein Rechtsweg.
Bruce Bet
Bruce Bet ist ein Offshore-Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Es gelten keine Schweizer Lizenzen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen.
Verdikt: Bruce Bet fällt durch das Schweizer Raster. Keine Bewilligung, kein Schutz, kein Rechtsweg.
Wettregeln bei Sporttip: Einsatz, Quote, Auszahlung
Der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt bei 1 CHF pro Einzel- oder Kombinationswette, der Höchsteinsatz bei 1’000 CHF pro Einzel- oder Kombinationswette und 10’000 CHF pro Systemwette. Wer auf Wimbledon wettet, kann mit kleinen Einsätzen starten und das Wettprogramm kennenlernen, ohne ein grosses Risiko einzugehen. Die Obergrenze von 1’000 CHF pro Einzelwette ist für die meisten Spielenden kein Limit, weil die Gesamtlimite über die Verlustlimiten greift, die vor der ersten Wette gesetzt werden.
Die Quote bestimmt den Gewinn. Bei einer Einzelwette mit Einsatz 50 CHF und Quote 1,85 ergibt sich ein Bruttogewinn von 92,50 CHF, abzüglich Einsatz ein Nettogewinn von 42,50 CHF. Bei einer Kombination aus zwei Quoten 1,85 und 1,95 ergibt die Gesamtquote 3,61, und 20 CHF Einsatz zahlen 72,13 CHF brutto. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet, was bei kleinen Differenzen den Auszahlungsbetrag beeinflusst.
Wer auf ein Match wettet, das nach Beginn abbricht, muss wissen, dass die reguläre Spielzeit bei Sporttip die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit umfasst, und dass Verlängerung und Penaltyschiessen nur zählen, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Im Tennis gibt es keine Verlängerung, was die Frage einfach macht. Wer eine Kombination baut und ein Spiel fällt aus, kann mit einer Rückerstattung des Einsatzes rechnen, wenn die Wette nicht mehr spielbar ist.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist eine Schutzregel für den Spieler, die verhindert, dass eine unzulässige Kombination angenommen wird.
Häufige Fragen zu Wimbledon-Wetten in der Schweiz
Wann fanden die Wimbledon Championships 2026 statt, und auf welchem Belag wird gespielt?
Die Wimbledon Championships 2026 wurden vom 29. Juni bis 12. Juli 2026 in London ausgetragen und waren die 139. Austragung des Turniers. Gespielt wird auf Rasen, dem einzigen Grand-Slam-Belag mit dieser Oberfläche. Die nächste Austragung folgt 2027, voraussichtlich wieder Ende Juni bis Anfang Juli. Wer auf Wimbledon setzen will, schaut auf ein abgeschlossenes Turnier und plant den Wettzettel für die nächste Ausgabe.
Wer darf in der Schweiz Wetten auf Wimbledon anbieten, und welche Wettarten stehen auf der Gespa-Liste?
In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport Sportwetten anbieten. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026) legt fest, was angeboten werden darf; Tennis mit den grossen Turnieren ist enthalten, von der Siegerwette bis zur Satz- und Gamewette. Ausländische Lizenzen gelten in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS), und Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind von der Gespa-Sperrliste erfasst.
Wie unterscheiden sich Herren- und Damenturnier bei der Satzzahl, und was bedeutet das für Satz- und Matchwetten?
Bei den Herren wird über drei Gewinnsätze gespielt, bei den Damen über zwei. Das beeinflusst die Wahrscheinlichkeit eines Tiebreaks im Entscheidungssatz: Seit März 2022 wird im Entscheidungssatz ein Match-Tiebreak bis 10 mit zwei Punkten Vorsprung gespielt, was die Spieldauer begrenzt. Für Satz- und Matchwetten heisst das, dass bei den Herren ein Rückstand von 0:2 Sätzen noch aufgeholt werden kann, während bei den Damen ein 0:1-Satzrückstand die Ausgangslage stärker verschiebt. Die Quote spiegelt diese Formatunterschiede, aber der Spieler muss sie verstehen, um den Wert einer Wette zu beurteilen.
Wie wird die Auszahlung einer Tenniswette aus Einsatz und Quote berechnet, und was ist die Marge des Anbieters?
Der Bruttogewinn ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen Einsatz mal Gesamtquote (Produkt der Einzelquoten); der Nettogewinn ist der Bruttogewinn abzüglich Einsatz. Die Marge des Anbieters ergibt sich aus der Auszahlungsquote eines Marktes: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quote_n), Marge = 1 − Auszahlungsquote. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten 1,90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 95 % und die Marge bei rund 5 %; bei einem Dreiweg-Markt mit Quoten 1,40, 4,50 und 8,00 liegt die Marge bei rund 10 %. Eine niedrigere Marge bedeutet mehr vom Einsatz zurück für den Spieler, unabhängig vom Ausgang.
Was gilt bei Livewetten auf Tennis, und wie schnell ändern sich Quoten während eines Spiels?
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1,00, und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1,00 werten. Quoten ändern sich mit jedem Punkt: Ein Break verändert die Wahrscheinlichkeit, ein Aufschlagverlust beim Aufschlagenden verschiebt die Quote, ein Tiebreak im Entscheidungssatz drückt sie. Der Buchmacher aktualisiert die Quoten in Sekunden, was schnelle Entscheidungen verlangt und das Risiko erhöht, eine Quote zu sehen, die nicht mehr aktuell ist.
Wie wirken sich Verlustlimiten und die Spielsperre auf Wetten während der Turnierwochen aus?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt, mit einer Oberlimite von 9’999 CHF (1’000 CHF für unter 21-Jährige); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Während der zwei Turnierwochen hilft eine Tageslimite, das Volumen zu begrenzen, weil Livewetten und Quotenbewegungen zum Weiterspielen verleiten. Eine Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage setzen; eine unbefristete Sperre wird ins schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Liechtenstein. Wer sich sperren lässt, kann während der Sperre keine Wetten platzieren, und die Aufhebung erfordert eine Frist von drei Monaten und den Einbezug einer Fachstelle.
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Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»
