Wettsteuer Schweiz 2026: Wer zahlt, wer nicht – und ab welchem Gewinn
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Aktualisiert am Oktober 18, 2026 · geprüft gegen die Steuermäppchen der ESTV und die Spielregeln von Swisslos Sporttip.
Wer in der Schweiz wettet, fragt selten zuerst nach dem Markt – sondern zuerst, was vom Gewinn übrig bleibt. Die Antwort folgt einer ungewohnten Logik: Auf den Einsatz fällt keine Wettsteuer, ein einzelner Gewinn bleibt bis zum Steuerfreibetrag komplett einkommensteuerfrei, und erst der Teil darüber wird besteuert. Wer bei Swisslos Sporttip oder Loterie Romande Jouez Sport spielt, dem zieht der Veranstalter die Verrechnungssteuer automatisch ab und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus. Wer bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, fällt je nach Kanton aus dem Rahmen – und merkt es meist erst in der Steuererklärung.
Wie viel vom Wettgewinn tatsächlich beim Spielenden bleibt
Der erste Blick auf das Thema fällt leichter, wenn man drei Grössen sauber trennt: die Wettsteuer auf den Einsatz (in der Schweiz nicht vorhanden), die Einkommensteuer auf einen Grossspielgewinn (gilt erst über dem Freibetrag) und die Verrechnungssteuer, die der Veranstalter direkt bei der Auszahlung abzieht. Wer das auseinanderhält, versteht auch, warum der alltägliche Wettschein nie besteuert wird und ein sechsstelliger Gewinn plötzlich doch.

Auf den Einsatz fällt keine Wettsteuer
Anders als in Deutschland, wo seit 2012 fünf Prozent des Einsatzes an den Fiskus gehen, kennt die Schweiz keine Wettsteuer auf den Wetteinsatz. Der Einsatz fliesst unverändert in die Wettquote ein, und der Buchmacher schöpft seine Marge allein aus der Differenz zwischen Auszahlungsquote und hundert Prozent. Praktisch heisst das: Ein Zehn-Franken-Schein auf Quote 2.00 bringt im Erfolgsfall zwanzig Franken zurück, ohne dass ein Prozent des Einsatzes vorher an den Bund abgeführt würde. Diese Abwesenheit einer Stempel- oder Wettsteuer ist eine der wenigen Konstanten, die alle inländischen Anbieter miteinander teilen – sie steht im Geldspielgesetz, nicht in den Spielregeln.
Der Gewinn ist bis zum Freibetrag steuerfrei
Die zweite Grösse ist die Einkommensteuer. Nach Artikel 24 Buchstabe ibis des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sind Gewinne aus Grossspielen bis zum Steuerfreibetrag von der Einkommensteuer befreit. Was als Grossspiel gilt, definiert das Geldspielgesetz klar: Sportwetten gehören dazu, ebenso Zahlenlotto und ähnliche Lotterien. Kleinspiele – also lokale Wetten, die nicht die Schwelle zum Grossspiel reissen – bleiben nach Artikel 24 Buchstabe iter DBG vollständig steuerfrei, sofern das Spiel bewilligt ist. Wer also wöchentlich zweissig Franken setzt und einzelne Gewinne im niedrigen vierstelligen Bereich einfährt, hat auf der Seite der Einkommensteuer nichts zu veranlassen.
Erst der Teil über dem Freibetrag wird besteuert
Die dritte Grösse schliesslich ist die Verrechnungssteuer. Sobald ein einzelner Gewinn den Freibetrag übersteigt, greift der Veranstalter ein und zieht 35 Prozent Verrechnungssteuer auf den steuerbaren Anteil ab. Der Freibetrag selbst wird nicht besteuert, und nur der darüber liegende Betrag fliesst in die Bemessungsgrundlage. Was nach dem Abzug übrig bleibt, ist faktisch das Netto aus dem Wettgewinn; die zu viel bezahlte Verrechnungssteuer lässt sich über die Steuererklärung zurückfordern, sofern der Gewinn dort deklariert wird.
Freibetrag und Verrechnungssteuer in Zahlen
Die Mechanik rund um den Freibetrag wirkt auf den ersten Blick sperrig, ist aber im Kern einfach: ein Schwellenwert pro Einzelgewinn, eine fixe Prozentzahl oberhalb, und ein jährlicher Ausgleich, der die Schwelle der Teuerung anpasst. Wer das einmal durchgerechnet hat, weiss, ab welchem Gewinn sich die Frage nach dem Finanzamt überhaupt stellt.
Der Steuerfreibetrag gilt pro Einzelgewinn
Wichtig ist die Bezugsgrösse. Der Freibetrag greift pro einzelnem Gewinn aus einem Grossspiel, nicht pro Spielerin und nicht pro Kalenderjahr. Eine Wettende, die im Januar 800’000 Franken gewinnt und im Juni weitere 500’000 Franken, wird für jeden Gewinn separat beurteilt – keiner erreicht den Freibetrag, also fällt keine Verrechnungssteuer an. Würde derselbe Mensch aber einen Gewinn von 1’200’000 Franken in einem einzigen Wettschein landen, wären 200’000 Franken steuerbar, und der Veranstalter hätte 70’000 Franken Verrechnungssteuer abzuziehen. Diese Einzelgewinn-Logik ist der Grund, weshalb Mehrfachgewinne aus kleineren Wetten den Freibetrag nicht «aufzehren».
Die Schwelle wird jährlich angepasst
Seit 2019 steigt der Freibetrag nicht mehr in grossen Sprüngen, sondern in kleinen Schritten. Die Tabelle der ESTV weist für die direkte Bundessteuer CHF 1’000’000 (2019 bis 2022), CHF 1’038’300 (2023), CHF 1’056’600 (2024), CHF 1’070’400 (2025) und CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026 aus. Grundlage ist die Verordnung über die kalte Progression, die den Freibetrag jährlich auf Basis des Landesindexes der Konsumentenpreise vom 30. Juni vor Beginn der jeweiligen Steuerperiode anpasst. Für die Wettenden heisst das: Wer den exakten Schwellenwert braucht, schaut jeweils auf die ESTV-Seite zu Beginn des neuen Jahres, nicht in einen alten Ratgeber.
Wie viel die Verrechnungssteuer bei einem grossen Gewinn kostet
Rechnen wir das mit den Zahlen des aktuellen Freibetrags durch. Bei einem Gewinn von CHF 1’500’000 sind 429’000 Franken steuerbar – die Differenz zwischen Gewinn und Freibetrag. 35 Prozent davon ergeben 150’150 Franken Verrechnungssteuer, die Swisslos direkt bei der Auszahlung einbehält. Der Auszahlungsbetrag reduziert sich damit von 1’500’000 auf 1’349’850 Franken, und der steuerpflichtige Anteil fliesst als «Einkommen aus Grossspielgewinn» in die Steuererklärung. Wer den Gewinn dort deklariert und einen Rückerstattungsantrag stellt, bekommt die Verrechnungssteuer vollständig zurück, weil der Gewinn Teil des satzbestimmenden Einkommens ist und nach Tarif besteuert wird. Die Verrechnungssteuer ist also kein endgültiger Verlust – sie ist ein zinsloses Darlehen an den Bund, das die Steuererklärung wieder hereinholt.
Was ein einzelner Wettschein an Rendite liefert
Die Rechnung um den Gewinn eines konkreten Wettscheins ist schnell gemacht. Ein Wetteinsatz von CHF 100 auf eine Quote von 2.00 bringt im Erfolgsfall CHF 200 zurück, der Nettogewinn beträgt CHF 100, und solange der einzelne Gewinn unter dem Freibetrag bleibt, ist die Auszahlung weder einkommensteuerpflichtig noch mit Verrechnungssteuer belastet. Selbst bei einer Quote von 5.00 auf denselben Einsatz liegt der Bruttogewinn bei CHF 500 – immer noch ein Bruchteil des Freibetrags, also unversteuert. Die ganze steuerliche Maschinerie beginnt erst dort, wo ein einzelner Wettschein in Bereiche vorstösst, in denen die meisten Spielenden nie ankommen. Ein Band, kein Punkt: Bis CHF 1’071’000 Bruttogewinn aus einer einzelnen Wette ist die Auszahlung steuerlich unbelastet, darüber beginnt der Abzug, und die Verrechnungssteuer belastet nur den überschiessenden Teil.
Diese Konstruktion erklärt, warum die Frage «wie viel kostet mich die Wettsteuer» für fast alle Wettenden mit «null» beantwortet werden kann. Sie erklärt aber auch, warum sie für die wenigen Grossgewinne nicht in Prozent, sondern in absoluten Franken greift. Ein Gewinn von CHF 5’000’000 – etwa aus einer Kombiwette mit hoher Gesamtquote – kostet 35 Prozent auf CHF 3’929’000, also rund CHF 1’375’150 Verrechnungssteuer. Bei einem Gewinn von CHF 1’200’000 sind es noch CHF 45’500, weil der Freibetrag den grössten Teil schützt. Die Verrechnungssteuer ist damit keine lineare Belastung, sondern eine gestaffelte: Je näher der Gewinn am Freibetrag bleibt, desto weniger zieht sie weg; je weiter er darüber liegt, desto grösser der absolute Abzug.
Wer in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten darf
Die steuerliche Frage hängt eng mit der Bewilligungsfrage zusammen, denn die Verrechnungssteuer wird nur von den Veranstaltern abgezogen, die eine Schweizer Bewilligung haben. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, dem wird nichts abgezogen – und genau das wird in der Steuererklärung zum Problem.
Nur zwei Veranstalter haben eine Schweizer Bewilligung
Das Geldspielgesetz begrenzt die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide brauchen eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Spielbewilligung pro Spiel, und beide werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt – nicht von der ESBK, die für Spielbanken zuständig ist. Die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen ist eine geschlossene Liste, die die Gespa führt; was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden. Eckstosswetten, Kartenmärkte und Esports fehlen auf dieser Liste; Live-Wetten sind zugelassen, Cash-Out ist eine Veranstalterfunktion und keine regulatorische Pflicht.
Die Vertragsgebiete teilen die Schweiz in zwei Hälften
Wer bei Swisslos ein Online-Konto eröffnen will, muss im Vertragsgebiet wohnen. Das umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Jura oder Wallis wohnt, ist im Einzugsgebiet der Loterie Romande und spielt dort Jouez Sport. Eine Anmeldung beim «falschen» Veranstalter ist nicht möglich, und eine Person darf sich pro Veranstalter nur einmal registrieren. Die Verifikation läuft über den hochgeladenen Ausweis, der gegen Adressdatenbanken geprüft wird.
Ausländische Anbieter sind in der Schweiz nicht bewilligt
Eine ausländische Lizenz – ob aus Curaçao, Malta oder einem anderen Staat – hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich nach Artikel 130 des Geldspielgesetzes strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre. Die Spielenden selbst werden nicht bestraft, aber Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und der Schutz durch das Schweizer Ausschlussregister gilt für sie nicht. Die Gespa veröffentlicht zudem eine Sperrliste mit Domain-Namen, die Schweizer Telekomanbieter via DNS blocken – Ende 2025 umfasste die Liste 671 Einträge, und die Gespa ersetzt blockierte Domains innerhalb von Stunden, weil die Anbieter über «Domain-Hopping» versuchen, der Sperre zu entkommen. Wer in der Schweiz wettet und sich auf einer ausländischen Seite anmeldet, verlässt den Schutzraum des BGS – vollständig.
Wie ausländische Gewinne in der Schweizer Steuererklärung landen
Was nach einem grossen Gewinn auf einer ausländischen Plattform passiert, ist keine hypothetische Frage, sondern eine, die das kantonale Steuerrecht beantwortet. Hier zeigt sich der grösste Unterschied zur Inland-Wette: Wer bei einem nicht bewilligten Anbieter spielt, kann seinen Gewinn nicht steuerfrei stellen, und die meisten Kantone machen keinen Unterschied zwischen grossem und kleinem Gewinn.
Ausländische Gewinne sind nicht verrechnungssteuerpflichtig
Die Verrechnungssteuer ist nach der Logik des ESTV-Merksblatts nur auf Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS geschuldet. Ausländische Gewinne fallen auseinander: Gewinne aus bewilligten ausländischen Spielen unterliegen keiner Verrechnungssteuer, weil die Schweizer Veranstalter nicht zuständig sind; Gewinne aus illegalen oder unbewilligten ausländischen Spielen unterliegen ebenfalls keiner Verrechnungssteuer, weil der Hebel in der Schweiz fehlt. Es gibt also bei einem ausländischen Anbieter keinen automatischen Abzug, keinen Verrechnungssteuerausweis und kein vereinfachtes Rückforderungsverfahren. Der Gewinn landet brutto auf dem Spielerkonto.
Aber die kantonale Einkommensteuer greift trotzdem
Was die Verrechnungssteuer nicht einzieht, holt die kantonale Steuerverwaltung. Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau formuliert es unzweideutig: Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken sind unabhängig vom Betrag vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Damit fällt für einen Gewinn aus einem ausländischen Anbieter sowohl der Freibetrag als auch die Proportionalität weg: 1’000 Franken, 10’000 Franken, 100’000 Franken – alles fliesst in das satzbestimmende Einkommen und wird nach dem ordentlichen Tarif besteuert. Wer in einem Kanton mit niedrigerem Freibetrag für Staats- und Gemeindesteuern wohnt, sieht sich unter Umständen mit zwei verschiedenen Schwellenwerten konfrontiert, weil der Freibetrag der direkten Bundessteuer (2026: CHF 1’071’000) nicht identisch ist mit dem kantonalen Freibetrag. Für die meisten Wettenden bedeutet das schlicht: Ein Gewinn von 800 Franken bei einem inländischen Anbieter ist steuerfrei; derselbe Gewinn bei einem ausländischen Anbieter kann, je nach Kanton und persönlichem Steuersatz, eine Steuernachforderung auslösen.
Die Werthaltigkeit des Gewinns entscheidet sich am Wohnsitz
Die entscheidende Grösse ist der eigene Wohnsitz, nicht der Sitz des Anbieters. Die Steuerbehörden knüpfen die Einkommensteuer an die unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht in der Schweiz, und die meisten Wettenden sind unbeschränkt steuerpflichtig. Sie müssen weltweites Einkommen deklarieren, also auch Gewinne aus ausländischen Glücksspielen, soweit das kantonale Recht sie als Einkommen einstuft. Wer in einem Kanton wohnt, der Gewinne aus ausländischen Grossspielen wie Thurgau behandelt, hat in jedem Fall eine Steuererklärungspflicht. Wer unsicher ist, ob der eigene Kanton genauso verfährt, fragt bei der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung nach – die ESTV verweist für Fragen zur Einkommensteuer ohnehin dorthin und nicht an die Bundesbehörde.
Verlustlimiten, Sperren und was der Spielerschutz mit Steuern zu tun hat
Der Spielerschutz steht auf den ersten Blick quer zur Steuerfrage, ist aber mit ihr verbunden, weil die gleichen Gewinne, die steuerfrei bleiben können, unter Umständen verloren gehen, wenn die Schutzmechanismen versagen. Das BGS gibt dem Schutz einen klaren Rahmen, und die beiden Schweizer Veranstalter setzen ihn in konkrete Werkzeuge um.

Verlustlimiten werden vor dem ersten Wettschein gesetzt
Wer sich online bei Swisslos registriert, muss vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Tageslimite liegt bei maximal CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – die Karenzzeit schützt vor impulsiven Erhöhungen. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Loterie Romande bietet ein vergleichbares System; die genauen Schwellen unterscheiden sich, die Mechanik ist dieselbe. Das BGS schreibt vor, dass die Veranstalter mindestens einen Höchstwert für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen müssen; die konkreten Werte sind Veranstalterwahl.
Spielsperren gelten schweizweit, nicht nur beim Veranstalter
Eine Spielsperre bei Swisslos wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein. Die Dauer lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage wählen, eine Aufhebung vor Fristablauf ist nicht möglich; eine unbefristete Sperre wird ebenfalls im Register hinterlegt. Wer sich selbst sperrt, kann sich nach mindestens drei Monaten mit Unterstützung einer Fachstelle wieder freischalten lassen. Die Sperre wirkt, weil das Register zwischen den Veranstaltern geteilt wird; ein Wechsel zu einem anderen Schweizer Anbieter hilft nicht.
Die Spielsuchtabgabe finanziert die Prävention
Die Reingewinne aus Lotterien und Sportwetten fliessen nicht in den allgemeinen Haushalt, sondern in gemeinnützige Zwecke. Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 Prozent des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags, 2025 waren das CHF 3’863’790. Für den Vertrieb des Reingewinns gilt die IKV 2020: 50 Prozent nach ständiger Bevölkerungszahl, 50 Prozent nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone. Die Mittel fliessen unter anderem in die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Swiss Football, Swiss Ice Hockey und die Sporthilfe bedient. Wer bei Swisslos wettet, finanziert also indirekt den Schweizer Sport – was im steuerfreien Gewinn mitgedacht ist.
Welche Buchmacher in diesem Vergleich stehen
Die folgende Übersicht zeigt die zehn Anbieter, die in diesem Vergleich stehen. Die ersten beiden sind die einzigen in der Schweiz bewilligten Veranstalter; die übrigen acht sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung und werden in der Tabelle als solche markiert, weil sie Schweizer Spielenden in der Praxis begegnen – sei es über Werbung im Internet, über Domains, die noch nicht auf der Sperrliste stehen, oder über mündliche Empfehlungen.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) | Loterie Romande, Lausanne |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert |
| HighFlyBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert |
| Betovo | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert |
| ZotaBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert |
Diese Trennung ist nicht kosmetisch. Sie bestimmt, wer überhaupt die Verrechnungssteuer abzieht (nur die ersten beiden), wer im Ausschlussregister geführt wird (nur die ersten beiden), wer bei der Gespa Beschwerde einlegen kann (nur die ersten beiden), und wer im Fall eines Konflikts einen Schweizer Gerichtsstand hat (nur die ersten beiden). Die ausländischen Anbieter können durchaus über ausländische Lizenzen verfügen – Curaçao, Malta, Philippinen, Anjouan –, aber keine dieser Lizenzen hat in der Schweiz rechtliche Wirkung, weil das BGS ausdrücklich festhält, dass eine Bewilligung «nur in der Schweiz» gilt (Art. 4 BGS).
Die Schweizer Veranstalter im Detail
Die beiden bewilligten Veranstalter sind die einzigen, die in diesem Vergleich steuerlich sauber dastehen, weil nur sie die Verrechnungssteuer korrekt abziehen und den Steuerausweis ausstellen. Sie sind aber nicht identisch, und die Unterschiede liegen im Vertragsgebiet, im Produktspektrum und in der Handhabung der Spielregeln.
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel und betreibt Sporttip im Auftrag von 19 Deutschschweizer Kantonen, dem Tessin und Liechtenstein. Der Vertrieb läuft über Verkaufsstellen und die Online-Plattform; die Online-Registrierung erfordert Wohnsitz im Vertragsgebiet, Volljährigkeit, keine bestehende Spielsperre und eine eindeutige Identitätsprüfung über den hochgeladenen Ausweis. Beim Sporttip gelten Mindesteinsätze von CHF 1 pro Einzel- oder Kombiwette, der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 1’000, pro Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen; ein Schein über der Limite wird nicht angenommen. Wer einen Gewinn über dem Freibetrag einfährt, dem zieht Swisslos die 35 Prozent Verrechnungssteuer direkt ab und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus, der in der Steuererklärung als Rückforderungsbeleg dient. Der Reingewinn 2025 betrug CHF 562 Mio., davon CHF 109 Mio. aus Sportwetten – der Löwenanteil floss in die kantonalen Fonds und in die Stiftung Sportförderung Schweiz.
Wer bei Swisslos spielt, bekommt das vollständige Paket der Schweizer Regulierung: Verlustlimiten vor dem ersten Wettschein, eine schweizweit gültige Spielsperre, Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen, keine Kredite an Spielende, und eine Aufsicht durch die Gespa, die in den Geschäftsberichten und im Testkauf prüfbar nachvollziehbar ist. Der Nachteil ist die geschlossene Liste der Wetttypen: Was die Gespa nicht freigibt, fehlt im Programm. Wer Eckstosswetten, Kartenmärkte oder Esports sucht, wird bei Swisslos nicht fündig – und auch bei keinem anderen Schweizer Anbieter, weil die Liste für alle gleichermassen gilt.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihr Sitz ist Lausanne, sie unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Für die Online-Teilnahme gelten die gleichen Regeln wie bei Swisslos: Wohnsitz im Vertragsgebiet, Volljährigkeit, keine Spielsperre, einmalige Registrierung, Identitätsprüfung. Das Wettprogramm folgt derselben Gespa-Liste, und die Verlustlimiten, die Spielsperre und der Verrechnungssteuerabzug funktionieren nach demselben Muster. Wer als Westschweizer Spielende im Online-Bereich aktiv werden will, ist bei Jouez Sport am richtigen Ort.
Der praktische Unterschied zu Swisslos ist die geografische Beschränkung. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann kein Konto bei der Loterie Romande eröffnen, und umgekehrt; die Verifikation über die Adresse macht den Versuch praktisch unmöglich. Wer im Grenzgebiet wohnt oder umzieht, muss das Konto schliessen und beim zuständigen Veranstalter neu eröffnen. Diese Trennung ist die logische Folge des dualen Konzessionssystems, das die Kantone 2019 in der IKV 2020 festgelegt haben.
Die ausländischen Anbieter im Vergleich
Die acht ausländischen Anbieter in dieser Übersicht sind keine Empfehlung. Sie tauchen hier auf, weil Schweizer Spielende ihnen im Internet begegnen, und sie stehen untereinander und gegenüber den Schweizer Veranstaltern an klaren Achsen: fehlende Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht, ausländische Gewinne nach kantonalem Steuerrecht voll steuerbar. Was die Tabelle nicht abbildet, ist die Frage, ob diese Anbieter Curacao-, Malta- oder andere Lizenzen tragen – die jeweiligen Lizenzbedingungen interessieren in der Schweiz nicht, weil das BGS ausländische Lizenzen ausdrücklich nicht anerkennt.
HornetBet
HornetBet ist eine Marke, die ohne Schweizer Bewilligung auftritt und auf eine im Inland nicht anerkannte Lizenz verweist. Für Schweizer Spielende bedeutet das: keine Verrechnungssteuer, kein Verrechnungssteuerausweis, kein Schutz durch das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und im Konfliktfall kein Schweizer Gerichtsstand. Gewinne landen in der Steuererklärung als Einkommen aus ausländischen Grossspielen und sind je nach Kanton vollständig steuerbar. Wer dort spielt, übernimmt das volle Risiko: Der Anbieter kann auf der Gespa-Sperrliste landen, der Zugang kann von heute auf morgen blockiert sein, und der Gewinn ist, falls die Auszahlung überhaupt klappt, eine Frage des innerbetrieblichen Procederes der ausländischen Plattform.
HighFlyBet
HighFlyBet positioniert sich ähnlich wie HornetBet: ohne Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Inlandwirkung, keine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister. Der Markt, den die Plattform bedient, ist international; die Schweiz gehört nicht dazu, auch wenn Werbung über internationale Kanäle hier sichtbar wird. In der steuerlichen Bewertung unterscheidet sich HighFlyBet nicht von HornetBet – der Gewinn ist nach kantonalem Recht steuerbares Einkommen, und wer ihn nicht deklariert, läuft Gefahr, in einer späteren Korrektur der Steuererklärung belangt zu werden. Für die Frage, ob sich das Spielen bei HighFlyBet «lohnt», ist die Lizenz nicht entscheidend; entscheidend ist, dass die Schweiz keinen Schutzmechanismus bietet, der bei einem Konflikt helfen würde.
Betovo
Betovo gehört in dieselbe Kategorie: ausländischer Anbieter, keine Schweizer Bewilligung, keine Inlandwirkung der ausländischen Lizenz. Die Plattform wirbt international, deutschsprachiger Support ist verbreitet, und das Sportwettenangebot ist breiter als bei den Schweizer Veranstaltern, weil die geschlossene Gespa-Liste nicht gilt. In der Schweiz bezahlen Spielende diesen grösseren Markt mit der vollständigen Besteuerung des Gewinns und mit dem Verlust des Schutzes durch das Sperrregister. Wer bei Betovo spielt und sich selbst sperren will, kann das nur auf der Plattform selbst – das schweizweite Register erfasst Betovo nicht.
Pribet
Auch Pribet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung, die im deutschsprachigen Raum aktiv ist. Die steuerliche Situation für Schweizer Spielende ist identisch mit den übrigen ausländischen Anbietern: Gewinne sind nach kantonalem Recht voll steuerbar, die Verrechnungssteuer wird nicht abgezogen, und im Konfliktfall bleibt nur der ausländische Rechtsweg. Die Plattform kann in der Schweiz beworben werden, soweit die Werbung nicht «für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel» wirbt – Artikel 74 Absatz 3 BGS verbietet das ausdrücklich, und Verstösse werden mit Bussen bis zu CHF 500’000 geahndet. Wer als Plattform in der Schweiz Werbung schaltet, bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis, was die Sperrlisten-Praxis der Gespa zusätzlich verschärft.
MyStake
MyStake gehört zu den bekannteren ausländischen Marken im deutschsprachigen Markt, ohne Schweizer Bewilligung und ohne Inlandwirkung der ausländischen Lizenz. Das Sportwettenangebot ist umfangreich, die Zahlungsoptionen sind vielfältig, und der Support ist auf Deutsch verfügbar. Für die steuerliche Betrachtung ändert das nichts: Auszahlungen erfolgen ohne Verrechnungssteuerabzug, der Gewinn ist in der Schweizer Steuererklärung zu deklarieren, und das Ausschlussregister greift nicht. Wer bei MyStake spielt, sollte das bewusst tun, weil die Schweiz hier weder den Schutz des BGS noch die Steuersicherheit des Freibetrags bietet.
WirWetten
WirWetten trägt einen Namen, der deutschsprachige Spielende anspricht, und ist im österreichisch-deutschen Markt aktiv. Eine Schweizer Bewilligung hat die Marke nicht; die Inlandwirkung der ausländischen Lizenz entfällt. Die Plattform kann in der Schweiz auf der Gespa-Sperrliste stehen, weil die Aufsichtsbehörde Domains blockt, die für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele werben. Für die Besteuerung gilt das bekannte Muster: ausländische Gewinne sind nach kantonalem Recht steuerbar, die Verrechnungssteuer entfällt, und im Konfliktfall hilft nur der ausländische Rechtsweg. Wer die Plattform nutzt, sollte den Namen in der eigenen Buchführung sauber von inländischen Gewinnen trennen, damit die Steuererklärung nicht zur Herausforderung wird.
Rainbet
Rainbet ist eine weitere ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung, die im internationalen Markt aktiv ist. Die Plattform bedient Spielende aus vielen Ländern, und die Schweiz gehört nicht zu den beworbenen Märkten – was die Sperrlisten-Praxis der Gespa allerdings nicht davon abhält, die Domain bei Bedarf zu blocken. Steuerlich ist die Position für Schweizer Spielende klar: Gewinne sind vollständig steuerbar, kein Verrechnungssteuerabzug, kein Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Gerichtsstand. Die Vorteile einer ausländischen Plattform – breiteres Wettprogramm, höhere Quoten, mehr Zahlungswege – werden mit dieser steuerlichen und rechtlichen Unsicherheit erkauft.
ZotaBet
ZotaBet schliesst die Reihe der ausländischen Anbieter ab und folgt demselben Muster: keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Inlandwirkung, keine Anbindung an das Ausschlussregister. Die Plattform wirbt international, deutschsprachiger Support ist üblich, und das Sportwettenangebot ist breit. Für Schweizer Spielende ist die steuerliche Position eindeutig: Gewinne sind nach kantonalem Recht steuerbar, und der Freibetrag, der bei Swisslos oder Loterie Romande einen grossen Gewinn schützt, gilt hier nicht. Wer bei ZotaBet spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Plattform jederzeit auf der Gespa-Sperrliste landen kann, und der Zugang damit ohne Vorwarnung endet.
Was die Unterscheidung in der Praxis bedeutet
Die Trennung zwischen bewilligten und nicht bewilligten Anbietern ist nicht eine Frage der Marketing- oder Bonusbedingungen, sondern eine Frage der Besteuerung und des Schutzes. Wer sie ignoriert, läuft Gefahr, einen Gewinn zu deklarieren, der ihm nach Abzug der Steuern weniger einbringt als erwartet – oder im schlechtesten Fall einen Konflikt mit dem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Anlaufstelle auszufechten.
Wer seinen Wohnsitz im Vertragsgebiet hat, ist klar zugeordnet
Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, ist über die Adresse eindeutig Swisslos zugeordnet; wer in der Westschweiz wohnt, ist Loterie Romande zugeordnet. Der Wohnsitzwechsel zieht die Konto-Schliessung beim alten und die Neueröffnung beim neuen Veranstalter nach sich, und die Verlustlimiten müssen neu gesetzt werden. Wer im Grenzgebiet wohnt – etwa in Grenznähe zu Deutschland oder Frankreich – hat die Wahl faktisch nicht: Die Schweizer Veranstalter akzeptieren nur Schweizer Adressen (plus Liechtenstein bei Swisslos) und prüfen diese gegen Datenbanken.
Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte den Gewinn sauber dokumentieren
Der wichtigste praktische Rat für alle, die trotz fehlender Schweizer Bewilligung bei einem ausländischen Anbieter spielen, betrifft die Buchführung. Auszahlungsbelege, Wettscheine und Kontoauszüge sollten separat aufbewahrt werden, weil die kantonale Steuerverwaltung im Fall einer Nachfrage den Nachweis erwartet, dass es sich um einen Gewinn aus einem Geldspiel handelt. Die Verrechnungssteuer lässt sich nicht zurückfordern, weil keine abgezogen wurde; die Einkommensteuer fällt aber unabhängig davon an. Wer unsicher ist, ob der eigene Kanton Gewinne aus ausländischen Grossspielen wie Thurgau behandelt, fragt bei der kantonalen Steuerverwaltung nach, bevor der Gewinn auf dem Konto liegt und die Frist für die Selbstanzeige läuft.
Wer einen grossen Gewinn einfährt, lässt die Verrechnungssteuer zurückholen
Bei einem Grossspielgewinn über dem Freibetrag wird der Verrechnungssteuerausweis, den Swisslos oder Loterie Romande ausstellt, zum wichtigsten Beleg in der Steuererklärung. Die Verrechnungssteuer wird in der Erklärung als satzbestimmendes Einkommen deklariert, und der Antrag auf Rückerstattung wird im gleichen Schritt gestellt. Wer den Ausweis verliert, kann ihn beim Veranstalter anfordern; wer die Steuererklärung ohne den Gewinn einreicht, läuft Gefahr, dass die Verrechnungssteuer nie zurückkommt, weil ohne Deklaration kein Rückerstattungsanspruch besteht. Die Mechanik ist nicht kompliziert, verlangt aber Aufmerksamkeit im richtigen Moment.
Häufige Fragen zum Thema Wettsteuer Schweiz
Ab welchem Betrag sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerpflichtig?
Steuerpflichtig wird der Teil eines einzelnen Gewinns, der den Steuerfreibetrag übersteigt. Bei der direkten Bundessteuer liegt der Freibetrag 2026 bei CHF 1’071’000, bei den kantonalen Steuern ist der Schwellenwert je nach Kanton tiefer oder gleich hoch. Liegt der Freibetrag des Kantons unter dem Bundesfreibetrag, wird bereits ein Gewinn steuerbar, der unter CHF 1’071’000 bleibt.
Was bedeutet die Verrechnungssteuer von 35 Prozent, und wann zieht Swisslos sie ab?
Die Verrechnungssteuer ist eine Sicherungssteuer, die der Veranstalter direkt bei der Auszahlung auf den Freibetrag übersteigenden Anteil einbehält. Swisslos und Loterie Romande ziehen sie automatisch ab, sobald ein Gewinn den Freibetrag übersteigt, und stellen einen Verrechnungssteuerausweis aus, der in der Steuererklärung als Rückerstattungsbeleg dient. Die einbehaltene Verrechnungssteuer wird nach der Deklaration vollständig zurückerstattet, weil der Gewinn nach dem ordentlichen Tarif besteuert wird.
Wird auf den Wetteinsatz in der Schweiz eine Wettsteuer erhoben?
Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz. Im Gegensatz zu Deutschland, wo fünf Prozent des Einsatzes an den Fiskus gehen, fliesst der Einsatz in der Schweiz unverändert in die Wettquote ein, und die Marge des Buchmachers wird über die Differenz zwischen Auszahlungsquote und hundert Prozent erzielt. Auf Gewinne unter dem Freibetrag fällt ebenfalls keine Steuer an.
Wie werden Gewinne von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung besteuert?
Ausländische Anbieter ziehen keine Verrechnungssteuer ab und stellen keinen Verrechnungssteuerausweis aus. Die kantonale Steuerpraxis – die Steuerpraxis des Kantons Thurgau formuliert es explizit – behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Wer dort einen Gewinn einfährt, muss ihn in der Steuererklärung deklarieren, und der Freibetrag der direkten Bundessteuer greift für die Einkommensteuer nicht.
Welcher Teil eines Gewinns ist steuerbar, wenn er den Freibetrag übersteigt?
Nur der Teil, der den Freibetrag übersteigt, ist steuerbar. Bei einem Gewinn von CHF 1’200’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind 200’000 Franken steuerbar, nicht der gesamte Gewinn. Auf diesen steuerbaren Teil zieht der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ab, die in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Der Freibetrag selbst bleibt steuerfrei, unabhängig davon, ob der Veranstalter ihn bei der Auszahlung berücksichtigt.
Rechtslage – fussballwettenportal
Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»
