Wetten auf Hunderennen in der Schweiz: Genehmigung, Markt und Spielerschutz
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Wer in der Schweiz auf Hunderennen wetten will, fragt zuerst nach der Machbarkeit. Die Antwort fällt kurz aus: eine Schweizer Bewilligung für genau diese Wettart gibt es im regulierten Markt praktisch nicht, weil Hunderennen in der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten fehlen. Wer dennoch eine Plattform mit Greyhound- oder Windhunderennen findet, stösst dort fast immer auf Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – mit allem, was damit an fehlendem Spielerschutz, fehlender Aufsicht und blockiertem Zugang einhergeht. Wer stattdessen bei Swisslos Sporttip oder Loterie Romande Jouez Sport spielt, bekommt ein eng begrenztes Sportwetten-Angebot mit klaren Regeln, klaren Limits und Schweizer Steuerschutz bis zum Freibetrag. Dieser Überblick ordnet ein, was im Schweizer System erlaubt ist, was fehlt und woran sich eine eigene Entscheidung festmachen lässt.
Stand: Oktober 18, 2026; geprüft gegen die Gespa-Liste der bewilligten Wettarten und die Spielregeln Sporttip Version 4.2.
Überblick: Wie Hunderennen-Wetten in der Schweiz funktionieren
Hunderennen sind ein Wettgegenstand, der in Grossbritannien, Irland, Australien und den USA eine eigene Wettkultur hat – mit Karten, Bahnen und Rennprogrammen. In der Schweiz gehört diese Wettart nicht zum Kreis der bewilligten Sportarten und Wettformen, weshalb Swisslos und Loterie Romande sie auch dann nicht ins Programm nehmen, wenn ein Rennen international übertragen wird. Dog-Racing-Quoten, Windhund-Wetten und Greyhound-Tippspiel tauchen im Wettprogramm daher nicht auf.
Das schliesst nicht aus, dass Schweizer Spielende auf ausländischen Plattformen fündig werden: Solche Seiten werben im Internet aggressiv mit Bildern von Windhunden, mit «Live-Streams» und mit Spezialwetten. Sie fallen aber durch das Raster der Schweizer Bewilligungspflicht, weil sie weder eine Veranstalterbewilligung noch eine Spielbewilligung nach Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) besitzen. Wer dort ein Konto eröffnet, spielt ohne Swisslos-Schutz, ohne Spielsperre und ohne Zugang zum Schweizer Sperrregister.
Die einzig sauberen Wege in der Schweiz sind: bei Swisslos Sporttip im Vertragsgebiet, bei Loterie Romande Jouez Sport in der Romandie. Beide decken mit ihrem breiten Sportwetten-Angebot den ganz überwiegenden Teil dessen ab, was Schweizer Wettende suchen – nur eben nicht das Hunderennen. Was auf einer Schweizer Plattform bleibt, sind Wetten auf bewilligte Sportarten, mit klar geregelter Auszahlung, klaren Verlustlimiten und einem automatischen Abgleich mit dem Schweizer Spielsperren-Register.
Was Hunderennen als Wettgegenstand ausmacht
Eine Hunderennen-Wette ist, technisch gesehen, eine Sportwette auf ein Tierwettbewerbsereignis. Wie bei Pferderennen gibt es Siegwetten, Platzwetten, Exacta und Trifecta, dazu Kombinations- und Mehrfachwetten über mehrere Rennen. Anders als bei Mannschaftssportarten ist das Rennergebnis unteilbar – ein Hund gewinnt, eine Handvoll Hunde platziert sich, der Rest fällt aus. Die Quotenstruktur ist enger als im Fussball: ein Favorit steht oft bei 2.00 bis 3.50, das Feld bei sehr langen Preisen.
Die Wettlogik unterscheidet sich also, aber die rechtliche Frage ist unabhängig davon: Welcher Anbieter hat eine Schweizer Bewilligung, und ist die Wettart bewilligt? Die Gespa führt eine geschlossene Liste bewilligter Sportarten und Wettformen. Wetten auf Hunderennen gehören nicht dazu. Die Folge: Wettende, die ein Windhund-Rennen suchen, finden es bei keinem Schweizer Anbieter – auch dann nicht, wenn das Rennen international ausgetragen wird.
Wie die Schweizer Regulierung den Markt ordnet
Die Schweiz hat 2019 mit dem Geldspielgesetz (BGS) den Online-Markt neu geordnet. Seither sind Sportwetten ein Grossspiel, das unter der Aufsicht der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) steht. Pro Spiel braucht es eine Spielbewilligung; pro Veranstalter eine Veranstalterbewilligung. Beide Bewilligungen erteilt die Gespa, und sie sind nach Art. 4 BGS auf das Schweizer Hoheitsgebiet beschränkt. Wer ohne diese Bewilligung in der Schweiz Sportwetten anbietet, macht sich strafbar – nicht die Spielenden, aber der Anbieter.
Die Kantone haben darüber hinaus die Zahl der möglichen Veranstalter von Sportwetten begrenzt: Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hierzulande Sportwetten durchführen. Swisslos deckt die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab und führt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Loterie Romande deckt die sechs Westschweizer Kantone ab und führt sie unter Jouez Sport. Wer in einem dieser Gebiete wohnt, kann sich bei seinem regionalen Veranstalter online registrieren und spielt damit automatisch im Schutz des Schweizer Rechts.
Wer im anderen Vertragsgebiet wohnt, kann sich beim dortigen Veranstalter nicht online anmelden – die Kontrolle läuft über Adresse und Ausweis. Das ist ein konsequent territorialer Ansatz und nicht zu verwechseln mit einer weltweiten Lizenz, wie sie etwa Anbieter aus Malta, Curaçao oder Deutschland mitbringen.
Was diese Seite leistet – und was nicht
Diese Einordnung beschreibt den Schweizer Rahmen für Hunderennen-Wetten, die beiden bewilligten Veranstalter und den Umgang mit nicht bewilligten Plattformen aus dem Ausland. Sie bewertet, welche Wege sich für welche Spielenden eignen, und zeigt, wo das Schweizer System seine Grenzen hat.
Sie erhebt keine Aussagen über die Gewinnwahrscheinlichkeit einzelner Rennen, gibt keine Tipps und keine Prognosen. Wer eine Hunderennen-Wette platzieren will, hat in der Schweiz keine regulierte Adresse – und jede Empfehlung, dort trotzdem zu spielen, wäre falsch. Wer bei Swisslos oder Loterie Romande eine andere Sportart wettet, findet dagegen ein vollständiges Wettprogramm und klare Bedingungen, die diese Seite nachzeichnet.
Rechtslage in der Schweiz: Was erlaubt ist und was nicht
Die Schweizer Rechtslage für Sportwetten ist im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) geregelt, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Aufsichtsbehörde ist die Gespa mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat seit 2021. Nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt – Sportwetten und Casinos sind zwei verschiedene Geldspielbereiche mit je eigener Logik.

Eine Schweizer Bewilligung für Sportwetten muss zwei Dinge umfassen: eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung. Beide erteilt die Gespa, und sie gelten nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz. Eine ausländische Lizenz hat hier keine Kraft. Das bedeutet: Eine Plattform mit Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land ist in der Schweiz nicht zugelassen, unabhängig davon, was die Lizenz dort besagt. Wer dort wettet, hat keinen Schweizer Schutz.
Die Kantone haben die Zahl der zugelassenen Lotterie- und Sportwettenveranstalter begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Swisslos führt seine Sportwetten unter dem Produktnamen Sporttip, die Loterie Romande unter Jouez Sport. Beide bedienen ihr jeweiliges Vertragsgebiet. Für eine Online-Anmeldung braucht es Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet – Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung können spielen, sofern sie dort wohnen und volljährig sind.
Was die Gespa-Liste der zugelassenen Wettarten enthält
Die Gespa führt eine geschlossene Liste der bewilligten Sportarten und Wettformen (Stand 10. September 2026). Auf dieser Liste stehen die Sportarten, die Wettkampfserien und die zulässigen Wetttypen. Was nicht auf der Liste steht, darf von den beiden bewilligten Veranstaltern nicht angeboten werden. Hunderennen gehören nicht dazu – weder als Sportart, noch als Wettform. Auch Eckenwetten, Kartenwetten und Esports sind in dieser Liste nicht enthalten.
Die Liste folgt einer klaren Struktur: Eine Sportart ist nur bewilligt, wenn sie auch aufgeführt ist. Eine Wettform (zum Beispiel «Sieg», «Über/Unter Tore», «Handicap») ist nur zulässig, wenn die Gespa sie für die jeweilige Sportart freigegeben hat. Was die Liste nicht enthält, ist im Programm auch nicht zu finden. Live-Wetten sind zugelassen, vorbehaltlich einer entsprechenden Bewilligung; die Gespa hat hierzu keine grundsätzlichen Einschränkungen pro Markt veröffentlicht, aber das Angebot ist durch die Liste selbst begrenzt.
Qualifikationsrennen und Vorrunden sind nur dann bewilligt, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Damenwettbewerbe sind ebenfalls nur bewilligt, wenn sie auf der Liste stehen. Rangierungswetten, die über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheiden, sind möglich, sofern die Liste es zulässt – Trainingsläufe zählen nicht. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS ausgeschlossen. Die Folge dieser geschlossenen Liste: Eine breite Auswahl an Sportarten und Wetttypen, aber in jedem Einzelfall nur das, was die Gespa aufgeführt hat. Was nicht dort steht, ist nicht verfügbar – und Hunderennen sind genau einer dieser fehlenden Posten.
Schutzmechanismen für Schweizer Spielende
Das Schweizer System bringt für Spielende einige Schutzmechanismen mit, die nur greifen, wenn der Anbieter eine Bewilligung hat. Dazu gehören die Identitätsprüfung, der Eintrag in das Spielsperren-Register, die Pflicht zur freiwilligen Verlustlimite, die Pflicht zur freiwilligen Spielsperre und die automatische Auszahlung von Gewinnen auf ein Konto im eigenen Namen.
Identitätsprüfung: Wer sich bei Swisslos oder Loterie Romande online anmeldet, lädt einen Ausweis hoch. Die Plattform liest die Daten aus und gleicht sie mit Adressdatenbanken ab. Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Vertragsgebiet, Mindestalter 18 Jahre, keine bestehende Spielsperre und nur eine Anmeldung pro Person.
Spielsperren-Register: Wer eine Spielsperre einträgt, wird in einem schweizweiten Register erfasst. Die Sperre gilt Swisslos- und Loterie-Romande-übergreifend und erstreckt sich auch auf Schweizer Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie auf das Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, mit Einbezug einer Fachstelle. Eine Spielsperre wegen Überschuldung oder Spielsucht ist unbefristet.
Verlustlimite: Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende ihre maximalen Verluste für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Obergrenze bei Swisslos liegt bei CHF 9’999 – bei Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Auslandsanbieter ohne Schweizer Bewilligung haben an all dem keinen Anteil. Sie führen keine Spielsperren, die im Schweizer Register wirken, sie prüfen die Identität nach ihren eigenen Regeln oder gar nicht, sie bieten ihre eigenen Limits an und sie zahlen auf jedes Konto aus, das der Kunde benennt – auch auf Krypto-Wallets, anonyme Konten oder fremde Konten. Das ist im Schweizer System für bewilligte Anbieter ausdrücklich ausgeschlossen: Gewinne und Restguthaben gehen nur auf ein Konto im Namen der spielenden Person, anonym oder in Krypto ist nicht möglich.
Was bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung passiert
Wer auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung spielt, bewegt sich ausserhalb des Schutzrahmens. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste mit Domains, die von Schweizer Internet-Providern per DNS-Block gesperrt werden. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Die Sperre wird typischerweise innerhalb von Stunden umgesetzt, wenn ein Anbieter die Domain wechselt, ist die neue Domain ebenfalls gelistet.
Die Plattformen selbst verschwinden damit aber nicht aus dem Netz: VPN, ausländische DNS-Server oder direkter Zugriff über den mobilen Provider im Ausland umgehen die Sperre. Wer eine ausländische Plattform nutzt, verstösst nicht selbst gegen Schweizer Recht; das Strafrecht richtet sich gegen den Anbieter. Aber die Konsequenzen liegen beim Spielenden:
Kein Schweizer Spielerschutz: Eine Spielsperre auf einer ausländischen Plattform hindert nicht am Zugriff auf andere ausländische Anbieter. Wer sich für eine Sperre bei Swisslos entscheidet, sperrt nur Swisslos, Loterie Romande und Schweizer Casinos – die Dutzenden ausländischen Plattformen bleiben zugänglich.
Keine Schweizer Aufsicht: AGB, Quoten, Limits, Auszahlungszeiten und Bonusbedingungen tragen die Handschrift des jeweiligen Anbieters. Eine Schweizer Aufsichtsstelle greift nicht ein. Bei Streitigkeiten bleibt nur der Weg zum ausländischen Lizenzgeber – etwa zur Malta Gaming Authority oder nach Curaçao – mit allen praktischen Hürden.
Steuerliche Behandlung: Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind innerhalb des Steuerfreibetrags einkommensteuerfrei. Liegt der Gewinn darüber, wird die Verrechnungssteuer von 35 Prozent direkt am Gewinn abgezogen, die durch die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Gewinne aus ausländischen Grossspielen behandelt Thurgau als voll steuerbares Einkommen ohne Freibetrag; andere Kantone handhaben es unterschiedlich. «Je nach Kanton» ist hier die ehrliche Aussage.
Beschlagnahmung: In Verfahren gegen den ausländischen Anbieter können in der Schweiz platzierte Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Das ist kein automatisches Szenario, aber es liegt im Rahmen des Möglichen, wenn die schweizerische Strafverfolgung gegen einen Anbieter ohne Bewilligung greift.
Vergleichsweise harmlos klingt das alles nicht – und es ist der Grund, warum Hunderennen-Wetten auf nicht bewilligten Plattformen für Schweizer Spielende weder illegal noch ratsam sind.
Spielerschutz: Verlustlimiten, Spielsperre und Identitätsprüfung
Der Spielerschutz im Schweizer System ruht auf vier Pfeilern: Identitätsprüfung bei der Anmeldung, individuelle Verlustlimite vor der ersten Wette, freiwillige Spielsperre auf Wunsch und automatisierter Eintrag in das Schweizer Sperrregister. Was im Ausland fehlt, gehört in der Schweiz zum Pflichtprogramm jedes bewilligten Veranstalters.

Verlustlimiten setzen – das schweizerische Pflichtprogramm
Vor der ersten Wette verlangt Swisslos die Festlegung von Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 – für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; das ist die Frist, in der ein möglicher Impuls abgekühlt werden soll. Wer eine niedrige Limite setzt, kann sie jederzeit nach oben korrigieren, muss aber die Sperrfrist akzeptieren. Wer sie senkt, schützt sich direkt.
Die Statuten verlangen mindestens einen Höchstwert für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust. Swisslos setzt alle drei Zeiträume um. Eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage lässt sich zusätzlich aktivieren. Das ist eine zweite Schutzschicht: Wer weiss, dass er in einem Monat viel Geld verlieren könnte, deckeliert seinen Zufluss zum Wallet, nicht nur den Abfluss aus den Wetten.
Die Limite gilt nicht nur für Sportwetten, sondern produktübergreifend – Lotto, Lose und Instant-Win eingeschlossen. Das ist der Punkt, an dem viele Spielende falsch liegen: Eine Gewinn-Limite, die nur für Sporttip gilt, deckt nicht die parallelen Swisslos-Spiele ab.
Wie das in der Praxis aussieht: Wer mit einer Wochenlimite von CHF 200 spielt, sieht bei einem Verlust von CHF 200 auf dem Wochenkonto automatisch keinen Einsatz mehr an. Ein höherer Einsatz wird abgelehnt, der Wettschein lässt sich nicht abschicken. Wer weiter spielen will, erhöht die Limite – und wartet 72 Stunden.
Spielsperre: Selbst gesetzte Pause und Register-Eintrag
Wer sich für eine Spielsperre entscheidet, kann sie produktbezogen für 1 bis 180 Tage setzen. Eine vorzeitige Aufhebung ist nicht möglich; die Frist läuft. Eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt für Swisslos, Loterie Romande, Schweizer Casinos einschliesslich Online-Casinos und Casinos im Fürstentum Liechtenstein.
Das Register ist der entscheidende Unterschied zu Selbstausschlüssen auf ausländischen Plattformen. Während dort der Anbieter nur seine eigene Sperre durchsetzen kann, blockt das Schweizer Register den Zugang zu allen bewilligten Schweizer Anbietern. Wer im Register steht, kann in der Schweiz nirgends auf einer bewilligten Plattform spielen.
Die Voraussetzungen für eine Aufhebung nach einer freiwilligen Sperre sind in Art. 84 VGS geregelt: frühestens drei Monate nach Eintritt, mit Einbezug einer Fachstelle. Das heisst: Wer sich nach einer emotionalen Stunde sperrt, kommt nicht ohne Beratung wieder rein. Das ist Absicht: Wer sich wirklich schützen will, soll eine Hürde überwinden müssen.
Die Spielsperre umfasst zwei Anlässe: die freiwillige Selbstsperre auf eigenen Wunsch und die Fremdsperre bei Überschuldung oder Spielsucht. Letztere wird durch eine Fachbehörde angeordnet, gilt unbefristet und ist im Register hinterlegt.
Spielende, die gesperrt sind oder minderjährig, haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist nicht symbolisch gedacht: Wer sich nach einer Anmeldung als gesperrt herausstellt, dessen Konto wird gesperrt, der Einsatz zurückgegeben – wenn er noch auf dem Wallet liegt. Gewinne, die zwischenzeitlich entstanden sind, verfallen ebenfalls.
Identitätsprüfung und Altersgrenze
Sportwetten sind ein Erwachsenen-Geschäft. Wer wettet, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Personen unter 18 sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpferin oder Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – eine Regelung gegen Insiderwetten, die auch im Pferderennsport gilt.
Die Identitätsprüfung läuft über den hochgeladenen Ausweis. Swisslos liest die Daten aus und gleicht sie mit Adressdatenbanken ab. Eine zweite Anmeldung mit anderer Identität ist nicht möglich; jede Person darf sich nur einmal registrieren. Wer im Spielsperren-Register steht, wird bei der Anmeldung abgewiesen. Wer keine Schweizer oder Liechtensteiner Adresse hat, ebenfalls.
Diese Prüfungen sind aufwändig – aber sie sind der Grund, warum auf einer bewilligten Plattform kein Konto auf einen erfundenen Namen läuft, niemand unter 18 spielt und gesperrte Personen ausgeschlossen bleiben. Auf einer ausländischen Plattform ist das nicht garantiert, häufig nicht der Fall und im Streitfall schwer durchsetzbar.
Werbung, Boni und der Spielraum der Veranstalter
Das Schweizer Werberecht für Geldspiele ist streng: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten und keine Glücksspielgewohnheiten fördern. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft.
Freispiele und Gratisguthaben unterliegen der vorherigen Zustimmung der Gespa. 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den AGB des jeweiligen Veranstalters.
Für Spielende heisst das: Wer in der Schweiz wirbt, ist entweder ein bewilligter Veranstalter oder macht sich strafbar. Wer auf einer ausländischen Plattform mit aggressiven Bonusangeboten konfrontiert wird, sieht in der Regel eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung.
Die zwei bewilligten Anbieter im Vergleich
Wer in der Schweiz Sportwetten abschliessen will, kommt an Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport nicht vorbei. Beide sind bewilligt, beide führen das gesamte zugelassene Wettprogramm aus, beide bieten Online-Registrierung an – und beide schliessen Hunderennen aus, weil die Gespa-Liste dies nicht enthält. Der Unterschied liegt im Vertragsgebiet, in der Sprache und in einigen Details des Angebots.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Bewilligungsbasis |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja, einer der zwei bewilligten Veranstalter nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel); Produkt Sporttip; Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung; Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja, einer der zwei bewilligten Veranstalter nach BGS | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport; Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung; Aufsicht Gespa |
Swisslos Sporttip – Vertragsgebiet Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Produkt für Sportwetten heisst Sporttip. Der Veranstalter führt Sporttip in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.
Wer dort wohnt, kann sich online registrieren und an Sporttip teilnehmen. Eine Person mit Wohnsitz in Genf kann sich nicht bei Swisslos anmelden – sie fällt in das Vertragsgebiet von Loterie Romande. Die Veranstalter kontrollieren die Adresse und geben den Zugang nur für das eigene Vertragsgebiet frei. Wer umzieht, muss das neue Vertragsgebiet respektieren: Mit dem Umzug nach Lausanne fällt das Swisslos-Konto weg, ein neues Konto bei Loterie Romande wird möglich.
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombiwette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette, die über der Limite liegt, wird nicht angenommen.
Loterie Romande Jouez Sport – Vertragsgebiet Westschweiz
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Im Westschweizer Vertragsgebiet zählt die Loterie Romande nach eigenen Angaben 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende.
Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann sich online registrieren und auf Sport- und ähnliche Wetten innerhalb des bewilligten Programms teilnehmen. Wer in der Deutschschweiz wohnt, fällt in das Swisslos-Gebiet. Die beiden Veranstalter teilen den Markt territorial auf – und die Gespa-Liste definiert, welche Wetten angeboten werden.
Was die beiden Anbieter für Spielende bedeuten
Beide Anbieter sind unter der Schweizer Bewilligung praktisch identisch reguliert. Die Spielsperre gilt veranstalterübergreifend. Die Verlustlimite wird in vergleichbarer Weise umgesetzt. Die Identitätsprüfung folgt dem gleichen Muster. Auszahlungen gehen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen. Krypto-Zahlungen und anonyme Auszahlungen sind ausgeschlossen.
Für die Frage «Hunderennen-Wetten» heisst das: Beide Anbieter bieten Hunderennen nicht an. Die Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten kennt diese Wettform nicht. Wer auf einer Schweizer Plattform bleibt, kann auf Fussball, Eishockey, Tennis, Radsport und andere bewilligte Sportarten setzen – alles, ausser Hunderennen.
Für Spielende, die auf andere Sportarten ausweichen, ist die Anbieterwahl pragmatisch: Wer im Swisslos-Gebiet wohnt, geht zu Sporttip; wer im Loterie-Romande-Gebiet wohnt, geht zu Jouez Sport. Wer umgezogen ist, wechselt den Anbieter – nicht das Geld, der Sitz bestimmt den Veranstalter.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: Worum es geht
Die Liste der Plattformen ohne Schweizer Bewilligung ist lang. Wer nach «Hunderennen-Wetten Schweiz» sucht, findet eine ganze Reihe internationaler Marken mit Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland. Diese Lizenzen haben in der Schweiz keine Wirkung – Art. 4 BGS stellt klar, dass eine Schweizer Bewilligung nur in der Schweiz gilt und damit eine ausländische Lizenz hier nicht anerkannt wird.
Auf der Vergleichsliste stehen acht Plattformen, die in der Schweiz offiziell nicht zugelassen sind: HighFlyBet, Playzilla, Rainbet, WirWetten, PowBet, Rabona, myBet und 22Bet. Was sie im Detail anbieten, würden sie selbst sagen – wir listen sie hier auf, weil Schweizer Spielende ihnen im Netz begegnen, nicht weil sie empfehlenswert wären.
Was sich hinter «ohne Schweizer Bewilligung» verbirgt
Eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung hat im Schweizer Recht keine Grundlage, Sportwetten anzubieten. Die Lizenz in Malta, Curaçao, Deutschland oder anderswo ist für den Schweizer Markt irrelevant. Das hat drei unmittelbare Konsequenzen:
Erstens, fehlende Aufsicht durch die Gespa. Die Plattform unterliegt der Aufsicht des Lizenzgebers, der im Ausland sitzt. Eine Streitigkeit über ausstehende Auszahlungen, Bonusverweigerung oder Spielabbruch wird im Ausland ausgetragen – vor einer Behörde, deren Praxis, Sprache und Verfahren für die Schweizer Kundschaft schwer zugänglich ist.
Zweitens, keine Anbindung an das Schweizer Spielsperren-Register. Eine Spielsperre bei einem ausländischen Anbieter sperrt nur diesen Anbieter. Sie hindert nicht am Zugriff auf andere ausländische Plattformen. Wer sich ernsthaft schützen will, sperrt sich bei Swisslos oder Loterie Romande – aber nicht weil dort besser gespielt wird, sondern weil nur dort die Sperre in das schweizweite Register eingetragen wird.
Drittens, steuerliche Mehrbelastung in einzelnen Kantonen. Während Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen bis zum Freibetrag einkommensteuerfrei sind und oberhalb der 35-prozentigen Verrechnungssteuer unterliegen, behandelt Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen ohne Freibetrag. Andere Kantone handhaben es unterschiedlich; eine pauschale Aussage ist nicht möglich. «Je nach Kanton» bleibt hier die korrekte Formulierung.
Warum die Plattformen dennoch werben dürfen – und wie der Gesetzgeber reagiert
Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird mit Bussen bis zu CHF 500’000 bestraft. In der Praxis zeigt sich das an der Sperrliste der Gespa, die ausländische Domains per DNS-Block sperrt. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains, darunter bekannte Namen wie Interwetten, Bet-at-Home und bet365.
Die Sperre funktioniert wie ein Wettlauf: Sperrt die Gespa eine Domain, zieht der Anbieter auf eine neue Domain um – die Gespa listet sie nach, die Internet-Provider sperren wieder, der Anbieter zieht weiter. «Domain-Hopping» nennt die Gespa das. Das Spiel ist nicht zu gewinnen, aber es hält den Druck hoch.
Wer auf eine ausländische Plattform mit Schweizer Adresse zugreifen will, sieht in der Regel die DNS-Sperre. Wer ein VPN nutzt, umgeht sie. Die Plattform selbst bleibt erreichbar – nur eben nicht mehr über die typischen Schweizer Internet-Provider.
Die acht Plattformen im Überblick
Die acht Anbieter, die Schweizer Spielende im Netz antreffen, lassen sich nach wenigen Kriterien beurteilen: Lizenzstatus in der Schweiz (keiner), Lizenz im Ausland (welche Behörde), Verhalten bei Sperren (Domain-Hopping-Verdacht), Sitz und Kontaktadresse (welches Land). Wer tiefer gehen will, prüft die AGB, das Impressum und die Lizenzangaben auf der Seite selbst – und verlässt sich nicht auf das Marketing.
HighFlyBet: Wird international beworben, Lizenzangabe ohne Schweizer Wirkung. Die Plattform gehört nicht zu den Marken mit etablierter EU-Genehmigung; ein konkreter Lizenzhinweis fehlt in der Regel oder verweist auf eine Behörde ausserhalb der EU. Schweizer Spielende haben keine Anbindung an das Spielsperren-Register und keine Schweizer Aufsicht.
Playzilla: Plattform mit Lizenz aus Curaçao, einer häufigen Lizenz für internationale Buchmacher. Lizenzen aus Curaçao werden in der Schweiz nicht anerkannt. Die Plattform kann in der Gespa-Sperrliste geführt werden; ein einmaliger Eintrag wird zügig nachgezogen.
Rainbet: Kleinere Marke mit Curaçao-Lizenz und gelegentlich Anbindung an andere Lizenzbehörden. Lizenzhinweise auf der Seite sind zu prüfen – welche Lizenz, welche Behörde, welche Nummer. Eine Schweizer Anerkennung erfolgt nicht.
WirWetten: Plattform mit deutschem Hintergrund oder deutschsprachiger Ausrichtung, Lizenz in einem anderen EU-Staat. Auch hier gilt: keine Wirkung in der Schweiz; eine Schweizer Spielsperre greift nicht.
PowBet: Lizenz aus Curaçao oder einer vergleichbaren Jurisdiktion. Plattformpositionierung im Bereich Sportwetten und Casino, mitunter ohne klare Trennung der Geschäftsbereiche. Für die Schweiz nicht zugelassen.
Rabona: Plattform mit Curaçao-Lizenz; Plattformpositionierung als Vollanbieter mit Sportwetten und Casino. Kein Schweizer Marktzugang, keine Schweizer Aufsicht.
myBet: Deutschsprachige Marke mit wechselvoller Geschichte; aktuelle Lizenz in einem EU-Staat oder Curaçao. In der Schweiz nicht zugelassen, kann auf der Sperrliste stehen.
22Bet: Internationale Marke mit Lizenz aus Curaçao und/oder einer EU-Jurisdiktion. Plattformpositionierung als Sportwetten-Buchmacher mit breitem Wettprogramm. In der Schweiz nicht zugelassen; im Schweizer Marktsegment regelmässig auf der Sperrliste oder kurz davor.
Allen acht gemeinsam: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Spielsperren-Register, kein Schweizer Rechtsweg, ausländische AGB und Bonusstrukturen, eigene Quoten- und Limitsetzung ohne Schweizer Aufsicht. Für Schweizer Spielende, die Hunderennen suchen, mag die Verlockung gross sein – der rechtliche und finanzielle Rahmen ist es nicht.
Was eine Wette bei Swisslos Sporttip kostet: Quoten, Marge, Auszahlung
Wer bei Swisslos Sporttip auf eine zugelassene Sportart wettet, zahlt Einsatz mal Quote und erhält im Gewinnfall den Einsatz zurück plus den Nettogewinn. So weit die Grundmechanik. Was die meisten Spielenden unterschätzen, ist die Marge, die in jeder Quote steckt – der Anteil, den der Veranstalter im Durchschnitt einbehält.
Für eine faire Beurteilung dessen, was eine Schweizer Quote kostet, hilft ein Beispiel mit zwei Wettmöglichkeiten, beide bei Quote 1.90. Das ist keine zitierte Marktnotierung, sondern ein Beispielwert, an dem sich die Wirkungsweise der Marge zeigen lässt.
Die Beispielrechnung
Bei einer Zwei-Wege-Wette mit Quoten von 1.90 und 1.90 setzt sich die Auszahlungsquote aus der Summe der Kehrwerte zusammen: 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 1 ÷ 1.0526 ≈ 0,9500. Auf je einer Einheit Einsatz, die auf jedes der beiden Ergebnisse gesetzt wird, zahlt der Markt 0,95 Einheiten zurück. Der Rest – 0,05 Einheiten, also 5 Prozent – ist die Marge des Veranstalters.
Das ist die eine Hälfte der Rechnung. Die andere Hälfte ist: Welche tatsächliche Auszahlung ergibt sich für einen Spieler mit einem Einsatz von CHF 10 auf das Ergebnis A?
Im Gewinnfall erhält der Spieler den Einsatz plus den Gewinn: 10 CHF × 1.90 = 19 CHF. Davon sind 10 CHF Einsatzrückgabe, 9 CHF Nettogewinn. Im Verlustfall verliert er die 10 CHF Einsatz. Über eine grosse Zahl gleichverteilter Wetten auf beide Ergebnisse liegt die durchschnittliche Auszahlung pro 1 CHF Einsatz bei rund 0,95 CHF – die 0,05 CHF Differenz zur 1,00 sind die Marge.
Was die Marge für Spielende bedeutet
Eine Marge von rund 5 Prozent bedeutet, dass der Veranstalter im Schnitt fünf Rappen pro Franken Einsatz einbehält. Das gilt für das Beispiel – reale Margen liegen je nach Markt und Sportart darüber oder darunter. Favoritenlastige Märkte haben höhere Margen, ausgeglichene Märkte niedrigere. Live-Märkte tendenziell höher als Prematch-Märkte.
Die Marge ist nicht zu verwechseln mit dem Hausvorteil im Casino. Sie ist eine durchschnittliche Grösse über alle möglichen Ausgänge eines Marktes, nicht der Verlust eines einzelnen Spielers. Wer mit einer Quote von 1.90 auf einen leichten Favoriten wettet und verliert, verliert 100 Prozent seines Einsatzes. Wer über 100 Wetten und ein ausgewogenes Verhältnis spielt, verliert im Mittel 5 Prozent seiner Einsätze.
Die Quotenmarge ist für Spielende nicht sichtbar – sie steckt in jeder einzelnen Zahl der Quotenliste. Sie zeigt sich erst, wenn die Quoten aller möglichen Ergebnisse zusammengerechnet werden.
Warum die Quotenmarge sich verschiebt
Die Marge ist nicht statisch. Der Veranstalter passt die Quoten an die Wettlasten an, an neue Informationen und an die Marktlage. Wer auf einen Favoriten viel Geld setzt, lässt die Quote auf den Favoriten sinken und den Aussenseiter steigen – die Marge verschiebt sich, der Veranstalter sichert sich gegen einseitige Belastung ab.
Bei Live-Wetten geht das noch schneller. Ein Elfmeter, eine Rote Karte oder eine Schiedsrichter-Entscheidung führt zu sofortigen Quotenbewegungen, oft innerhalb weniger Sekunden. Die Marge bleibt im Hintergrund bestehen, sie verschiebt sich aber im Niveau.
Für den Spielenden heisst das: Eine konkrete Quote ist eine Momentaufnahme. Wer sie annimmt, zahlt die Marge, die in ihr steckt. Wer die Quote vergleicht – zwischen Sporttip und einer anderen Plattform – sieht den Marge-Unterschied. Wer 100 Wetten mit identischer Quote verteilt, bekommt in beiden Fällen den Quotenunterschied als Multiplikator seines Einsatzes – aber nicht als unterschiedliche Marge pro Wette.
Cash-Out und andere Funktionen im Mechanismus
Nicht jede Wette läuft bis zum Schluss. Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an – vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn, wenn das Spiel normal weiterläuft. Der Cash-Out-Wert hängt vom Stand der Ereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist, gibt es nicht.
Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Wer auf das Cash-Out klickt, hat den Wettschein abgeschlossen – selbst dann, wenn die Quote Sekunden später besser ausfiele. Cash-Out ist eine Convenience-Funktion, kein Vorteil im Vergleich zur offenen Wette.
Live-Wetten bei Sporttip gelten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ergebnisses platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das heisst: Wer zu spät klickt, bekommt seinen Einsatz zurück, nicht den Gewinn.
Quotenboosts bei Sporttip gelten online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn ist gestaffelt: 5 Prozent bei vier Voraussagen, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist eine Marketing-Aktion, deren Mechanik die Spieler im eigenen Wettschein prüfen.
Was bei abgesagten Ereignissen passiert
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt – oder im Rahmen eines Turniers nicht im Turnier weitergeführt –, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt. In Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00, die anderen Voraussagen behalten ihre Quote; die Gesamtquote sinkt entsprechend.
Diese Regelung greift ohne Mitwirkung des Spielers. Eine Nachricht «Spiel abgesagt – Einsatz zurück» bedeutet eine vollständige Rückzahlung auf das Wallet. Bei Live-Wetten, deren Ergebnis schon eingetreten ist, gilt diese 48-Stunden-Regel nicht – dort greift die Regelung zu Wetten nach Ereigniseintritt.
Zahlungen, Gewinne und Auszahlungen bei Sporttip
Wer bei Sporttip spielt, lädt zuerst sein Spielkonto mit Spielguthaben auf. Das geht per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein. Mindestbetrag pro Aufladung: CHF 20. Innerhalb von 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Eine Aufladung ist nur möglich, wenn das Wallet-Guthaben unter CHF 9’999 bleibt. Das ist keine Zufallsbegrenzung, sondern ein Schutz vor grossem Kontostand – das Geld, das nicht im Wallet liegt, liegt auf einer angeschlossenen Zahlungsstelle und ist bei einer Sperre sicherer aufgehoben.
Zur Online-Zahlung bietet Swisslos PostFinance Pay an. Die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Für andere Zahlungswege – Kreditkarte, Banküberweisung, Twint – hängt das verfügbare Angebot vom Veranstalter und der Region ab. Wichtig zu wissen: Welche Zahlungsmethoden ein Anbieter tatsächlich listet, zeigt sein Zahlungsbereich im eingeloggten Zustand – der ändert sich je nach Bonität, Verlauf und Wohnsitz.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innerhalb von drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Die Auszahlung erfolgt nur auf ein Konto im eigenen Namen – ein Konto auf eine andere Person oder in einer ausländischen Jurisdiction, das nicht in den Swisslos-Daten hinterlegt ist, ist nicht möglich.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar; es bleibt auf dem Wallet und kann nur für Wetten verwendet werden.
Wer eine Spielbestätigung mit Gewinn über CHF 1’000 nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntgabe der Wettauswertung einlöst, verliert den Gewinn – er verfällt zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine Auszahlung verweigert sieht, hat 10 Tage Zeit für eine Einsprache per eingeschriebenem Brief. Das ist die Form, die das Schweizer Recht einfordert; eine E-Mail reicht nicht aus.
Sporttip im Jahr 2026: Verbreitung und Verteilung des Reingewinns
Die Geschäftstätigkeit von Swisslos ist nicht nur Wettgeschäft, sondern auch Mittelbeschaffung für die Kantone und die Schweizer Sportförderung. Im Geschäftsbericht 2025 weist Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus. Davon gingen CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz – die wiederum Swiss Olympic, den Fussball, den Eishockey und die Sporthilfe unterstützt.
CHF 109 Mio. des Reingewinns stammten aus den Sportwetten – ein Rückgang gegenüber 2024, als es CHF 122 Mio. waren. Der Sportwetten-Anteil macht damit rund ein Fünftel des Swisslos-Reingewinns aus. Der Rest verteilt sich auf Lotterien, Lose und Instant-Win-Produkte.
Die Verteilung an die Kantone ist die normative Geschäftsgrundlage der interkantonalen Vereinbarung. Die Kantone verwenden die Mittel für gemeinnützige Zwecke: Sport, Kultur, Soziales, Umwelt. Das ist der Punkt, an dem sich die Schweizer Sportwetten von den Gewinnen ausländischer Anbieter unterscheiden: Hierzulande fliesst ein Teil des Wettumsatzes in öffentliche Aufgaben, im Ausland fliesst er in die Taschen der Lizenzinhaber.
Der Rückgang der Sportwetten-Erträge zwischen 2024 und 2025 – CHF 122 Mio. auf CHF 109 Mio. – ist eine Zahl, die nicht zufällig ist. Sie markiert entweder einen Marktzyklus, eine veränderte Nachfrage oder eine Quoten- und Bonusanpassung. Wer den Verlauf über mehrere Jahre verfolgt, sieht eine ähnliche Volatilität – Sportwetten sind in der Schweiz kein konstanter Markt, sondern einer mit jährlichen Schwankungen im niedrigen zweistelligen Millionenbereich.
Für die Frage «Hunderennen-Wetten» bedeutet diese Verteilung: Das Geld aus Schweizer Wetten – sofern es überhaupt Einnahmen aus Hunderennen gäbe – würde in den gleichen Topf fliessen. Da Hunderennen nicht bewilligt sind, fliessen sie nicht. Hunderessen-Wetten auf ausländischen Plattformen fliessen in die Kassen der jeweiligen Anbieter, nicht in die Schweiz.
Wer auf Hunderennen in der Schweiz setzt – und wer nicht
Hunderennen-Wetten sind in der Schweiz kein reguliertes Angebot. Wer dort setzt, setzt entweder auf einer ausländischen Plattform – mit allen Konsequenzen fehlender Aufsicht – oder er verzichtet. Diese Einordnung fasst zusammen, welche Wege sich für welche Spielenden eignen.
Für Spielende, die im Swisslos-Vertragsgebiet wohnen: Sporttip ist die reguläre Adresse für Sportwetten, mit dem breit bewilligten Wettprogramm der Gespa-Liste. Hunderennen gehören nicht dazu. Wer eine Sportart ausserhalb der Liste sucht, findet sie bei Sporttip nicht – und auf einer Schweizer Plattform nirgends.
Für Spielende, die im Loterie-Romande-Vertragsgebiet wohnen: Jouez Sport übernimmt die gleiche Rolle, in französischer Sprache und mit Westschweizer Verkaufsstellen. Auch hier: Hunderennen nicht im Programm.
Für Spielende, die eine ausländische Plattform mit Hunderennen-Angebot bereits nutzen: Die Nutzung verstösst nicht gegen Schweizer Recht. Sie verliert aber den Schutz des Schweizer Sperrregisters, der Schweizer Aufsicht und der Schweizer Steuerfreistellung. Die ausländische Lizenz gilt in der Schweiz nicht. Die Plattform kann jederzeit auf die Sperrliste gesetzt werden, was den Zugriff von Schweizer Providern aus sperrt. Wer dort spielt, sollte sich der Konsequenzen bewusst sein – fehlende Spielsperren-Wirkung, ausländischer Rechtsweg, unterschiedliche Steuerpraxis je nach Kanton.
Für Spielende, die mit gesundem Abstand zwischen Wettprogramm und Glücksspielverhalten spielen wollen: Das Schweizer System bietet Verlustlimiten, Spielsperre, Auszahlungsregeln und Schweizer Aufsicht. Hunderessen-Wetten gehören nicht zum Schutzprogramm dieses Systems, weil das System sie nicht vorsieht. Wer das Programm verlässt, verlässt den Schutz.
Häufige Fragen zu Hunderennen-Wetten in der Schweiz
Sind Wetten auf Hunderennen in der Schweiz erlaubt?
Nein. Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten enthält Hunderennen nicht. Swisslos und Loterie Romande dürfen solche Wetten daher nicht ins Programm nehmen. Wer sie bei einem Schweizer Anbieter sucht, findet sie nicht.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten veranstalten?
Nur Swisslos und Loterie Romande. Swisslos führt Sporttip in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein; Loterie Romande führt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen. Beide brauchen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung der Gespa.
Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote. Bei einer Einzelwette mit Quote 1.90 und Einsatz CHF 10 sind das CHF 19, davon CHF 9 Nettogewinn. Swisslos rundet den Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen und dann auf 5 Rappen genau ab.
Was passiert bei einem abgesagten Ereignis ohne Nachholspiel?
Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nachgeholt, ist die Einzelwette ungültig und wird zurückbezahlt. In einer Kombinationswette erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00, die anderen behalten ihre Quote.
Welche Verlustlimiten gelten vor der ersten Wette?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 – bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage ist zusätzlich möglich.
Welche Folgen hat eine Wette auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung?
Solche Plattformen fallen nicht unter Schweizer Aufsicht, sind nicht an das Spielsperren-Register angeschlossen und können von der Gespa per DNS-Sperre blockiert werden. Gewinne aus ausländischen Grossspielen behandelt Thurgau als voll steuerbares Einkommen ohne Freibetrag; andere Kantone handhaben es unterschiedlich – das genaue Vorgehen klärt die zuständige kantonale Steuerverwaltung.
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Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»
