Online Curling wetten Schweiz 2026: Was eine Wette auf eine Randsportart wirklich kostet

Updated Oktober 2026
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Eine Curlinghalle von der Tribüne aus gesehen: ein glatter Granitstein auf blauem Eis, daneben ein Besen, kühles Hallenlicht

Curling ist auf einer Sportwette ein seltenes Bild: zwei Veranstalterinnen dürfen in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten, und ob Curling im Programm auftaucht, hängt von einer Liste, nicht vom Markt ab. Wer hier auf ein Spiel setzen will, muss zuerst wissen, wer überhaupt wetten darf, was ein Einsatz kostet, und warum die Quote bei einer Randsportart mehr verbirgt, als die Zahl verspricht. Curling-Wetten in der Schweiz 2026 sind geprägt von zwei Veranstaltern mit Bewilligung, einer geschlossenen Sportliste, einer Marge im zweistelligen Prozentbereich und einem Cash-Out, das nicht garantiert wird.

Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz.

Datenstand: Oktober 18, 2026; abgeglichen mit den Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip (Version 4.2) sowie den Angaben der Gespa zum Geldspielgesetz.

Rechtslage: Wer in der Schweiz überhaupt Sportwetten veranstalten darf

In der Schweiz sind Sportwetten ein Grossspiel im Sinne des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS, SR 935.51), das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, nicht beim ESBK, der nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Für die Deutschschweiz und das Tessin heisst die Veranstalterin SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip führt. Grundlage ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Für die Romandie führt die Loterie Romande das Produkt Jouez Sport; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Ein Bergdorf im Schnee am Morgen aus der Ferne gesehen, aus einem Kamin steigt Rauch auf
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Beide Organisationen sind interkantonal abgesteckt. Swisslos Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt – das ist das Swisslos-Vertragsgebiet. Loterie Romande ist für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura zuständig. Wer online ein Konto eröffnen will, muss volljährig sein, im Vertragsgebiet Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und darf nicht in der Spielsperre eingetragen sein. Jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Eine dritte Veranstalterbewilligung existiert nicht. Wer eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland mitbringt, hat in der Schweiz keinen Fuss, weil Art. 4 BGS ausdrücklich sagt, dass eine ausländische Bewilligung hier nicht gilt. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Wer mitwirkt, kann belangt werden; der Spieler wird nach bundesgerichtlicher Praxis nicht bestraft, aber Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Schutz und keine Schweizer Aufsicht.

Was auf der Gespa-Liste steht – und was nicht

Welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten angeboten werden dürfen, ist nicht Sache der Veranstalter, sondern der Liste, die die Gespa führt (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS; Stand 10.09.2026). Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden. Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Rangwetten sind nur dann erlaubt, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind; Trainingsläufe sind vom Wettgeschäft ausgeschlossen. Eckball- oder Kartenmärkte und ein Esports-Bereich fehlen in der Liste – entsprechend gibt es sie auch im Curling nicht.

Zwei Curlingbesen lehnen an einer Bande am Rand einer leeren Eisfläche, kaltes Licht fällt durch hohe Fenster
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Die Liste entscheidet auch darüber, ob Curling überhaupt im Programm von Sporttip oder Jouez Sport erscheint. Ein Blick in das aktuelle Wettprogramm vor jeder Wette lohnt sich: Die Aufnahme in das Programm ist keine Selbstverständlichkeit, und das Spielprogramm kann je nach Saison und Verfügbarkeit der Events variieren.

Werbung, Sperrliste und was die Werbung darf

Werbung für Geldspiele darf nicht irreführend sein, keine Minderjährigen oder gesperrten Personen ansprechen und keine aggressiven Formen annehmen (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat die Gespa 24 solcher Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die genauen Beträge und Bedingungen stammen aus den Bedingungen der jeweiligen Veranstalterin.

Die Gespa führt zusätzlich eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die von Schweizer Telekomanbietern per DNS blockiert werden (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Wird eine Domain gesperrt, taucht sie oft innerhalb von Stunden unter einer anderen Adresse wieder auf – die Gespa selbst nennt das Phänomen Domain-Hopping und führt in der Dokumentation Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als Beispiele an. Für Schweizer Spielerinnen heisst das: Eine ausländische Seite kann morgen unter einer anderen URL erreichbar sein – die fehlende Bewilligung bleibt.

Spielerschutz: Limiten, Pausen und das Sperrregister, bevor der Einsatz fällt

Bevor bei Sporttip oder Jouez Sport ein Einsatz gesetzt wird, müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das schützt vor impulsivem Nachsetzen. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Der Staat schreibt diese Limiten vor (Art. 87 VGS); Swisslos und Loterie Romande setzen sie in ihren Bedingungen um und gehen mit der 72-Stunden-Regel sogar über das gesetzliche Minimum von 24 Stunden hinaus.

Wer sich selbst aussperren will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren lassen – ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt automatisch auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist das wirksame Mittel gegen Mehrfachspielsucht, weil eine Sperre bei einem Anbieter nicht umgangen werden kann. Eine selbst gesetzte Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten und nur mit Einbezug einer Fachstelle aufgehoben werden (Art. 81 BGS, Art. 84 VGS); eine selbst gewählte Pause bis sechs Monate muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Das gilt unabhängig davon, wie die Sperre zustande kam – ein Sperreintrag, der vor einer Auszahlung übersehen wurde, lässt sich nachholen. Wer als Wettkämpferin oder Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – das ist eine der ganz wenigen Verhaltensregeln, die für die Spielerin selbst gelten.

Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet: In 47,5 % von 200 Versuchen wurde an Minderjährige eine Sportwette verkauft. Wer an einer Verkaufsstelle spielt, kann sich auf den Jugendschutz also nicht blind verlassen. Online ist die Lage besser, weil dort die Verifikation vor der ersten Einzahlung greift.

Sport und Turniere: Was auf Curling gewettet werden kann und wann

Curling ist eine Randsportart. Bei grossen Turnieren – Welt- und Europameisterschaften, Weltcup-Turnieren, Olympia – bricht die Aufmerksamkeit kurz aus, im Jahreslauf bleibt der Sport Nische. Wer auf Curling wetten will, schaut zuerst auf den Spielplan: Die Saison beginnt im Spätsommer, die Weltmeisterschaft der Männer findet im Frühjahr statt, die der Frauen wenige Wochen später, Olympia alle vier Jahre im Winter. Dazwischen liegen die Mixed-Doubles-Wettbewerbe und die Curling-Europameisterschaften. Welche dieser Events im Schweizer Wettprogramm auftauchen, hängt von der Gespa-Liste und von der Verfügbarkeit der Daten ab.

Der Spielplan einer Curling-Saison ist dicht, aber kurz: Meisterschaftsspiele beginnen oft am späten Nachmittag und dauern rund zweieinhalb Stunden; im Turniermodus wird über mehrere Tage hinweg gespielt, häufig mit Hin- und Rückspiel am gleichen Tag. Eine Live-Wette auf das laufende «Ends»-Verhältnis oder auf den nächsten Stein ist im Programm möglich, soweit die Liste es erlaubt; eine Wette auf die Zahl der «Hammers» oder auf einen bestimmten Spieler findet sich selten. Die typische Wette ist eine einfache Sieg-Wette auf das Spiel (manchmal mit Handicap) oder auf das Turnier (Langzeitwette auf den Sieger).

Wer mitreden will, sollte den Spielplan der grossen Events kennen: Europameisterschaft im November/Dezember, Weltmeisterschaft im Frühjahr, das Mixed-Doubles-Weltcupfinale im Frühjahr, Olympia im Winter. Curling ist eine Sportart, in der die Schweiz historisch stark ist – die Männer haben Welt- und Europameisterschaften gewonnen, die Frauen sind mehrfache Medaillengewinnerinnen bei Weltmeisterschaften und Olympia –, aber die Form eines Teams schwankt, und eine Wette auf den Turniersieg ist eine Wette auf die Form über mehrere Tage.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder Gegenstand der Wette sind. Bei Curling gibt es keine «Verlängerung» im klassischen Sinn – das Turnierformat sieht bei Gleichstand ein «Extra End» vor. Wenn das Wettprogramm eine Wette auf das Turnier anbietet, ist das «Extra End» in der Regel Teil der regulären Spielzeit; wer auf den Sieger eines Gruppenspiels wettet, sollte im Programmtext nachlesen, ob Steine, die in einem Extra End geworfen werden, mitzählen.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Die folgende Übersicht zeigt, welche Anbieter in der Schweiz überhaupt eine Bewilligung haben und welche nicht. Nur Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport verfügen über eine Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung; alle anderen Marken sind ausländisch und haben in der Schweiz keinen rechtlichen Boden.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / berichtete Lizenz
Swisslos Sporttip Ja – Grossspiel-Bewilligung unter dem BGS (Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja – Grossspiel-Bewilligung unter dem BGS (Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
Betwinner Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Fezbet Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
1Bet Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
BetFury Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Playzilla Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
IviBet Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
BassBet Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
20Bet Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)

Die Tabelle ordnet ein, nicht aus. Wer in der Schweiz Curling wetten will, kommt an zwei Anbietern nicht vorbei – und ist auf deren Programm angewiesen.

Swisslos Sporttip

Swisslos Sporttip ist die eine der beiden bewilligten Veranstalterinnen. Die Online-Teilnahme läuft über Swisslos.ch oder die Sporttip-App (iOS und Android); in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Das Sporttip-Angebot umfasst Einzel-, Kombinations- und Systemwetten sowie Langzeitwetten; Live-Wetten sind möglich, sofern die Voraussage vor dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird – Wetten, die nach dem Ausgang platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen (analog zu Elfmeter oder Roter Karte) kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.

Was eine Wette kostet: Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Quotenboosts und Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten, sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 und stockt den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen auf – Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die Gewinnberechnung ist einfach und für jede Sportwette gleich: Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten). Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Einzelwette mit Einsatz CHF 10 und Quote 2.50 ergibt sich ein Gewinn von CHF 25.00; bei einer Dreierkombi mit Gesamtquote 6.00 und gleichem Einsatz ist es CHF 60.00. Der Nettogewinn ist der Gewinnbetrag minus Einsatz.

Cash-Out ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar – vor Spielbeginn und live – aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt angeboten wird. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei Nicht-Cash-Out, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Zahlungen laufen auf das eigene Wallet: Aufladung per PostFinance Pay (mit Bestätigung in der PostFinance-App), weitere Online-Zahlungsmöglichkeiten oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Vom Gewinn her wichtig: Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. – CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz (Swiss Olympic, Fussball, Eishockey, Sporthilfe). Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Wer auf Sporttip spielt, spielt also nicht nur um den eigenen Gewinn, sondern füttert ein System, das die Schweizer Sportförderung mitträgt.

Für Curling im Speziellen gilt: Das Sporttip-Programm entscheidet sich nach der Gespa-Liste und nach Saison. Wer Curling wetten will, prüft vor dem Turnier das Wettprogramm und rechnet damit, dass nicht jeder Steinwurf als Markt verfügbar ist.

Verdikt: Die einzige seriöse Adresse für eine Curling-Wette in der Deutschschweiz, dem Tessin und Liechtenstein. Wer dort spielt, hat Schweizer Recht, Schweizer Aufsicht und ein System, das einen Teil des Gewinns an die Sportförderung weiterleitet – aber auch eine geschlossene Sportliste, die das eigene Wettprogramm einschränkt, und eine Cash-Out-Klausel, die nicht für jede Wette gilt.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Sie ist, neben Swisslos, die einzige Veranstalterin, die in der Schweiz Sportwetten mit Bewilligung anbieten darf. Die Online-Teilnahme setzt Wohnsitz im Vertragsgebiet voraus, volljährig und nicht in der Spielsperre. Die Spielregeln, die Einsatzlimiten und der Spielerschutz sind analog zu Sporttip ausgestaltet; die genauen Beträge und Bedingungen stehen in den Bedingungen der Loterie Romande.

Verdikt: Die einzige seriöse Adresse für eine Curling-Wette in der Romandie. Wer in Genf, Lausanne, Sitten oder Freiburg wohnt und auf Curling setzen will, kommt an Jouez Sport nicht vorbei – mit dem gleichen Programmvorbehalt wie bei Sporttip.

Betwinner

Betwinner ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus einem anderen Rechtsraum (Buch: Curaçao) hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Betwinner ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, Schweizer Spielende haben im Streitfall keine Schweizer Anlaufstelle, und die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen – was den Zugang aus der Schweiz unterbinden kann.

Verdicht: Keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Aufsicht. Wer dort spielt, spielt ohne den Rahmen, den das BGS setzt.

Fezbet

Fezbet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die fehlende Bewilligung bedeutet: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit, Domain kann auf der Sperrliste landen.

Verdikt: Wer in der Schweiz wettet und auf eine Schweizer Adresse Wert legt, ist hier falsch. Curling als Nische ist bei ausländischen Anbietern häufig Teil des Programms – aber dieser Programmteil fällt ohne Bewilligung unter das Verbot des Art. 130 BGS.

1Bet

1Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Lizenz aus dem Ausland hat in der Schweiz keine Wirkung; ein Schweizer Spielerschutz existiert nicht, und der Zugriff auf die Seite wird von Schweizer Anbietern oft unterbunden.

Verdikt: Wie Fezbet: ausländisches Angebot, in der Schweiz nicht bewilligt, kein Schutz nach BGS.

BetFury

BetFury ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Domain-Endung .ac weist auf keine Schweizer Verbindung hin; BetFury hat in der Schweiz keinen rechtlichen Boden. Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, was wiederum ein Fall für die Sperrliste der Gespa ist.

Verdikt: Ausländische Plattform, in der Schweiz ohne Bewilligung. Wer hier spielt, nimmt die fehlende Schweizer Aufsicht in Kauf.

Playzilla

Playzilla ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Lizenz aus dem Ausland hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS); die Plattform ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden und unterliegt keiner Aufsicht durch die Gespa.

Verdikt: Ausländisches Angebot, in der Schweiz nicht bewilligt. Wer dort spielt, verlässt den Schutz des BGS.

IviBet

IviBet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung.

Verdikt: Wie die übrigen ausländischen Marken: kein Schweizer Rahmen, kein Schweizer Schutz.

BassBet

BassBet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Lizenz aus dem Ausland hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS); das Fehlen einer Schweizer Bewilligung bedeutet auch, dass keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister besteht.

Verdikt: Kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Aufsicht. In der Schweiz nicht bewilligt.

20Bet

20Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung.

Verdikt: Ausländische Plattform, in der Schweiz nicht bewilligt. Die fehlende Bewilligung bedeutet: kein Schweizer Recht im Streitfall.

Wie die Marge hinter einer Curling-Quote entsteht

Curling hat wenig Wettumsatz, verglichen mit Fussball oder Eishockey. Wenig Umsatz heisst: Wenig Daten, aus denen eine Quote hergeleitet werden kann, und weniger Spielende, die eine «falsche» Quote korrigieren. Das Resultat ist eine höhere Marge – also jener Anteil des Einsatzes, der nicht als Auszahlung zurückfliesst, sondern beim Buchmacher bleibt.

Die Formel: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ), die Marge ist 100 % minus Auszahlungsquote. Bei einer Zwei-Way-Wette mit zwei Quoten 1.90 und 1.90 (ein Beispiel, kein zitierter Preis) beträgt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0,5263 + 0,5263) ≈ 0,9500, die Marge entsprechend rund 5,0 % pro Wette. Das ist der günstige Rand eines ausgewogenen Marktes.

Bei einer Randsportart wie Curling ist die Marge üblicherweise höher. Eine illustrative Zwei-Way-Wette mit Quoten 1.80 und 1.80 ergäbe eine Auszahlungsquote von rund 0,9259 und eine Marge von rund 7,4 %. Eine illustrative Wette mit drei möglichen Ausgängen (Heimsieg, Unentschieden nach Extra End, Auswärtssieg) und Quoten 2.40 / 4.00 / 2.40 ergäbe 1 ÷ (1/2.40 + 1/4.00 + 1/2.40) ≈ 1 ÷ (0,4167 + 0,2500 + 0,4167) ≈ 0,9211 und damit eine Marge von rund 7,9 %. Wer auf Curling wettet, zahlt in der Regel einen deutlich höheren «Schmierstoff» als bei Fussball oder Eishockey – das ist der Preis der Nische.

Bei einer Live-Wette auf das nächste End («x–h») mit zwei möglichen Ausgängen und Quoten 1.85 / 1.85 (Beispiel) läge die Marge bei rund 7,5 % – ebenfalls illustrativ. In jedem Fall gilt: Die Marge steckt im Preis; sie ist nicht ausgewiesen, sondern im Produkt eingepreist. Wer Curling-Quoten vergleicht, vergleicht implizit Margen.

Die Konsequenz: Eine Wette von CHF 10 mit Auszahlungsquote 92 % bedeutet, dass auf lange Sicht CHF 9.20 zurückfliessen – der «Verlust» liegt bei 80 Rappen pro Wette. Über zehn Wetten auf ein Turnier sind das im Schnitt CHF 8 – genug, um eine Kaffeerechnung pro Wochenende zu finanzieren. Wer auf eine Randsportart setzt, sollte sich bewusst sein, dass die Marge den Erwartungswert nach unten zieht.

Was eine Curling-Wette bei Sporttip konkret kostet

Eine Sporttip-Wette folgt klaren Regeln. Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote), auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine Einzelwette mit Einsatz CHF 5 und Quote 2.20 bringt CHF 11.00 (5 × 2,20 = 11,0000 → 11,00). Eine Zweierkombi mit Einzelwetten zu 1.65 und 2.10, Einsatz CHF 5, hat die Gesamtquote 3,4650 und damit einen Gewinnbetrag von CHF 17.3250 → auf zwei Nachkommastellen gerundet 17.33 → auf 5 Rappen abgerundet 17.30. Der Nettogewinn ist 17.30 minus 5 = 12.30.

Die Kosten einer Wette sind die Marge, die in der Quote steckt. Bei einer Auszahlungsquote von 92 % verliert eine Wette im Mittel 8 % ihres Einsatzes – eine Wette zu CHF 5 kostet im Mittel CHF 0.40. Über zehn Wetten zu je CHF 5 sind das im Mittel CHF 4 – der typische Wettumsatz eines Curling-Wochenendes.

Wer mit dem Kombiboost spielt, bekommt einen Teil dieses «Verlusts» zurück. Bei einer Viererkombi mit Einzelquoten von je mindestens 1.50 wird der Nettogewinn um 5 % aufgestockt – das hebt den erwarteten Gewinn, aber nicht den erwarteten Verlust durch die Marge. Der Boost gleicht einen Teil der Marge aus, nicht die Marge selbst.

Wann eine Wette ungültig wird – und was mit dem Einsatz passiert

Wird ein Curling-Spiel abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00, die anderen Voraussagen bleiben mit ihren Quoten. Bei einer Dreierkombi mit Gesamtquote 6.00, in der ein Spiel abgesagt wird, sinkt die effektive Gesamtquote auf 6.00 / 3,4650 × 1,65 = etwa 2,857 – die Wette ist nicht verloren, aber deutlich weniger wert.

Wer eine Wette nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert den Gewinn zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Bei Live-Wetten gilt: Wird eine Wette nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert, zählt sie mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen (analog zu Elfmeter, Roter Karte, VAR-Entscheid) kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Bei Curling heisst das: Eine Wette auf den Sieger eines Ends, die nach dem letzten Stein platziert wird, wird nicht ausgewertet, sondern zurückgerechnet – wer live wettet, muss vor dem Ausgang setzen.

Verrechnungssteuer und Freibetrag: Wann ein Gewinn steuerfrei ist

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn; darüber fällt 35 % Verrechnungssteuer an. Der Bundesfreibetrag beträgt seit dem 1.1.2026 CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag unterscheidet sich je nach Kanton – entsprechend gilt «je nach Kanton», nie ein einzelner Wert. Bei einem typischen Curling-Gewinn von wenigen hundert Franken liegt der Freibetrag in jeder Höhe darüber: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer.

Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer, weil die Veranstalter den Betrag nicht abliefern. Die kantonale Praxis ist jedoch unterschiedlich: Thurgau zum Beispiel behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Wer dort wohnt und ausländisch spielt, muss den Gewinn in der Steuererklärung deklarieren – und im Zweifel eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung fragen.

Häufige Fragen

Sind bei Sporttip oder Jouez Sport Wetten auf Curling verfügbar?

Curling ist auf der Gespa-Liste eine Randsportart; ob sie im Wettprogramm erscheint, hängt von der Liste und der Saison ab. Sporttip und Jouez Sport führen Curling typischerweise nur während der grossen Turniere – Europameisterschaft, Weltmeisterschaft, Olympia. Vor einer Wette lohnt sich der Blick in das aktuelle Wettprogramm der jeweiligen Veranstalterin.

Welche Sportarten und Wettarten stehen auf der Gespa-Liste?

Die Gespa-Liste (Stand 10.09.2026) führt die erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten abschliessend auf. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Eckball- und Kartenmärkte fehlen, ebenso ein Esports-Bereich; Trainingsläufe und Wettbewerbe mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen. Eine aktuelle Liste führt die Gespa auf ihrer Website.

Was bedeutet die Marge in Quoten bei einer Sportart mit wenig Wettumsatz?

Die Marge ist der Anteil des Einsatzes, der nicht als Auszahlung zurückfliesst, sondern beim Buchmacher bleibt. Bei einer ausgewogenen Zwei-Way-Wette mit Quote 1.90/1.90 liegt sie bei rund 5 %. Bei Curling als Randsportart ist sie typischerweise höher – eine Wette zu Quote 1.80/1.80 entspricht einer Marge von rund 7,4 %. Je weniger Wettumsatz, desto grösser die Marge.

Wie berechnet sich der Gewinnbetrag einer Kombination aus Einsatz und Gesamtquote?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Gesamtquote; die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten. Bei einer Einzelwette mit Einsatz CHF 5 und Quote 2.20 sind es CHF 11.00. Bei einer Zweierkombi mit Einzelquoten 1.65 und 2.10, Einsatz CHF 5, sind es 5 × 3,4650 = 17.3250, auf zwei Nachkommastellen gerundet 17.33, auf 5 Rappen abgerundet 17.30. Der Nettogewinn ist 17.30 minus 5 = 12.30.

Was passiert mit einer Wette, wenn ein Curling-Spiel abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt wird?

Die Wette wird ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Bei einer Dreierkombi, in der ein Spiel abgesagt wird, sinkt die effektive Gesamtquote entsprechend – die anderen Voraussagen bleiben mit ihren Quoten bestehen. Eine Nachholung innert 48 Stunden lässt die Wette normal weiterlaufen.

Bis zu welchem Betrag bleibt ein einzelner Gewinn steuerfrei, und warum gilt das je nach Kanton unterschiedlich?

Seit dem 1.1.2026 liegt der Bundesfreibetrag bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Darüber fällt 35 % Verrechnungssteuer an. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich von Kanton zu Kanton; deshalb schreibt das Gesetz «je nach Kanton». Bei einem typischen Curling-Gewinn von wenigen hundert Franken bleibt der Gewinn vollständig steuerfrei – egal in welchem Kanton.

Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»