Neue Online-Buchmacher in der Schweiz: Wer eine Bewilligung hat – und wer nicht
Ladevorgang...
Stand: Oktober 18, 2026 · geprüft gegen die Gespa-Verzeichnisse und die Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter.
Wer nach einem neuen Online-Buchmacher sucht, landet schnell bei Namen, die international bekannt sind. In der Schweiz ist die Ausgangslage eine andere als in den meisten europäischen Märkten: Der Bund lässt Sportwetten nur durch zwei Veranstalterinnen zu. Beide sind alte Bekannte. Wer «neu» sucht, sucht oft nach einer Auswahl, die es in dieser Form gar nicht gibt – und übersieht dabei, was an der bestehenden Auswahl wirklich zählt.
Was «neu» im Schweizer Wettmarkt heisst
Die Schweiz hat den Sportwettenmarkt verfassungsrechtlich auf zwei Veranstalterinnen begrenzt. Das ist nicht neu – es gilt seit dem Inkrafttreten des Geldspielgesetzes am 1. Januar 2019. Neu daran ist höchstens, wie wenig sich seither daran bewegt hat.

Warum es nur zwei Anbieterinnen gibt
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) definiert Sportwetten als Grossspiel und verlangt sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung pro Angebot. Beide Bewilligungen erteilt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt: Swisslos, deren Sportwetten unter dem Namen Sporttip laufen, und die Loterie Romande, die ihr Angebot Jouez Sport nennt. Beide sind Genossenschaften, keine profitorientierten Privatfirmen, und ihr Reingewinn fliesst mehrheitlich in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Eine «dritte» Schweizer Veranstalterin ist rechtlich nicht vorgesehen. Wer in der Schweiz eine Sportwette ohne Schweizer Bewilligung anbietet, macht sich strafbar – bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bei gewerbsmässigem Betrieb, so sieht es Art. 130 BGS vor. Wer spielt, wird nicht bestraft. Wer anbietet, schon.

Welche Rolle «neu» in der Werbung spielt
Die ausländischen Buchmacher, die Schweizerinnen in den Suchergebnissen begegnen, sind nicht «neu auf den Markt gekommen» – sie sind neu für die suchende Person, und sie sind in aller Regel ohne Schweizer Bewilligung. Curaçao, Malta, die deutsche GGL-Lizenz: keine dieser Bewilligungen gilt in der Schweiz, das stellt Art. 4 BGS klar. Solche Marken tauchen regelmässig mit neuen Domainendungen wieder auf, sobald die Gespa eine alte sperrt.
Für jemanden, der eine seriöse Wettmöglichkeit sucht, läuft die Frage damit auf eine andere hinaus: Welche der beiden bewilligten Veranstalterinnen deckt meinen Kanton ab, und was bekomme ich dort konkret?
Warum Prognosen keine sicheren Tipps sind
Wer vor einer Grossveranstaltung wie einer Fussball-WM oder -EM nach Favoriten sucht, findet im Netz unzählige Seiten, die einen «sicheren Tipp» verkaufen. Es gibt ihn nicht. Eine Prognose entsteht aus Form, Tabellenstand, Verletzungen, Head-to-Head-Daten und den Quoten der Buchmacher – sie bleibt eine Wahrscheinlichkeitsaussage, kein Ergebnis.
Wie Buchmacher-Quoten eine Prognose stützen
Die Quote ist die andere Seite der Wahrscheinlichkeit. Eine Quote von 2.50 für einen Aussenseiter bedeutet, dass der Markt diesen Sieg mit rund 40 Prozent Wahrscheinlichkeit bewertet (1 ÷ 2.50 = 0.40), abzüglich der Buchmacher-Marge, die in jeder Quote steckt. Wer mehrere Buchmacher vergleicht, sieht nicht nur die Favoriten der verschiedenen Anbieter, sondern auch, wie unterschiedlich sie das Risiko einschätzen. Bei einem Grossanlass wie einer WM oder EM ist die Streuung in der Gruppenphase oft gross, in den K.-o.-Runden kleiner.
Wichtig bleibt: Selbst eine «sichere» Quote von 1.20 verliert in einem von fünf Fällen. Ein Wettschein, der nur auf Favoriten setzt, gewinnt oft kleine Beträge und verliert selten grosse – das ist die Definition einer niedrigen Varianz, nicht einer sicheren Wette. Wer die Quotenquotenbewegung über die Woche vor einem Spiel beobachtet, sieht, wo der Markt Geld erwartet. Das ist Information, kein Tipp.
Warum Tipps kein Einkommen sind
Eine Fussball-EM ist ein Spektakel, kein Geschäftsmodell. Wer aus Hobby und Spass wettet, setzt einen Betrag, den er auch verlieren kann, ohne dass sich der Alltag ändert. Wer glaubt, mit System Geld zu verdienen, sitzt einem statistischen Trugschluss auf: Die Marge des Buchmachers sorgt dafür, dass über sehr viele Wetten der Buchmacher gewinnt, nicht der Spielende. Was als «Tipp» verkauft wird, ist eine Meinung mit Verzierung – manchmal eine kluge, oft eine durchschnittliche, nie eine, die das Haus schlägt.
Wetten gehört in ein festes Budget. Die Begrenzung kommt vor dem ersten Klick, nicht nach dem ersten Verlust. Wer mit einem 50-Franken-Budget in eine EM startet, hat seinen Unterhaltungsbeitrag bezahlt; was am Ende herauskommt, ist Zugabe.
Wettarten, Quoten und das, was im Preis steckt
Wer «Buchmacher beste Quoten» googelt, will in der Regel dasselbe wissen: Wo bekomme ich den grössten Return für meinen Einsatz? Die Antwort ist weniger einfach, als die Werbung suggeriert, denn die Quote, die ein Anbieter zeigt, trägt eine Marge in sich.
Einzelwette, Kombiwette, Systemwette
Die Einzelwette ist die Grundform: ein Tipp auf ein Ereignis, die Quote entspricht direkt dem, was der Anbieter für diesen Markt zeigt. Bei Sporttip, der Wettplattform von Swisslos, beginnt der Mindesteinsatz bei einem Franken.
Die Kombiwette multipliziert die Quoten mehrerer Voraussagen. Wer auf drei Spiele mit Quoten 1.80, 2.10 und 1.95 setzt, erhält eine Gesamtquote von rund 7.37. Aus einem Zehnfranken-Einsatz wird im Erfolgsfall ein Bruttogewinn von 73.70 Franken, abzüglich Einsatz 63.70 Franken Nettogewinn. Allerdings: Schon eine falsche Voraussage lässt die ganze Wette verlieren. Die hohe Quote kompensiert die sinkende Wahrscheinlichkeit, sie macht den Tipp nicht sicherer.
Die Systemwette verteilt das Risiko auf mehrere Kombinationen desselben Wettscheins. Bei Sporttip ist sie bis zu einem Höchsteinsatz von 10’000 Franken pro Schein möglich, die Einzel- und Kombiwette ist auf 1’000 Franken begrenzt. Wer mit kleinen Einsätzen spielt, kommt mit der Systemwette selten in Berührung – sie ist eher ein Werkzeug für Wettende, die mit grösseren Beträgen arbeiten.
Was die Marge mit der Quote macht
Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter von jeder Wette einbehält, bevor die Gewinne ausgeschüttet werden. Sie steckt in jeder einzelnen Quote. Für einen Markt mit drei Ausgängen (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) und Quoten von 1.80, 3.40, 4.50 ergibt die Summe der reziproken Quoten (1/1.80 + 1/3.40 + 1/4.50 ≈ 0’556 + 0’294 + 0’222 = 1’072) eine Auszahlungsquote von rund 93.3 Prozent, entsprechend einer Marge von etwa 6.7 Prozent.
Das ist nichts, was ein einzelner Wettender pro Wette spürt. Über viele Wetten summiert es sich: Wer 1’000 Franken Einsatz verteilt und die Quoten akzeptiert, wie sie stehen, gibt rund 67 Franken Marge ab, bevor er überhaupt einen Tipp abgegeben hat. Wer Quoten vergleicht und den Anbieter mit der niedrigeren Marge wählt, hält am Ende mehr vom Einsatz übrig – vorausgesetzt, die Tipps treffen gleich oft.
Quotenboost und Kombiboost bei Sporttip
Bei Sporttip gibt es einen Quotenboost für einzelne Prematch-Wetten und einen Profitboost, der den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöht. Beide sind nur einmal pro Wettenden nutzbar, im Einsatz und in der Erhöhung begrenzt, und verfallen, wenn die Wette per Cash-Out vorzeitig beendet wird. Das sind keine Marktverbesserungen, sondern Marketing-Hebel auf einem geschlossenen Markt.
Der Kombiboost funktioniert anders: Er belohnt risikoreiche Kombiwetten mit einem Bonus auf den Nettogewinn, ab vier Voraussagen mit Einzelquoten von mindestens 1.50. Bei vier Voraussagen gibt es 5 Prozent Bonus, bei sieben 20 Prozent, bei zehn 40 Prozent, bei fünfzehn 100 Prozent. Wer eine 15er-Kombi spielt, bekommt im Erfolgsfall den doppelten Nettogewinn – was mathematisch immer noch ein Tipp ist, dessen einzelne Beine jeweils über 1.50 stehen müssen.
Welche Sportarten und Turniere zugelassen sind
Wer bei einem bewilligten Anbieter wettet, wettet nicht aus einem beliebigen Katalog. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Was nicht auf der Liste steht, ist nicht im Wettprogramm.
Was auf der Liste steht
Fussball, Eishockey, Handball und Boxen sind die tragenden Säulen des Schweizer Wettprogramms. Dazu kommen eine Reihe weiterer Sportarten, deren Wettbewerbe einzeln aufgeführt sind. Die Bundesliga ist als Wettbewerb ebenso zugelassen wie die Schweizer Super League, die National League im Eishockey oder die Handball-Wettbewerbe. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe sind nur dann wettbar, wenn sie explizit aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet – Trainingsläufe und Qualifikationszeiten sind ausgeschlossen.
Eine WM 2030 oder eine EM 2028 tauchen in den Listen auf, sobald die Gespa die Wettbewerbe genehmigt. Bis dahin findet sich zu diesen Turnieren im Sporttip-Programm nichts. Wer jetzt schon «WM 2030 Buchmacher» oder «EM 2028 Buchmacher» sucht, findet in erster Linie internationale Anbieter, die das Turnier vermarkten, in der Schweiz aber keine Bewilligung haben.
Was nicht zugelassen ist
Eckballwetten, Kartenmärkte und andere Mikroereignisse sind im aktuellen Programm nicht enthalten. Die Liste enthält überdies keinen Esports-Bereich. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind im BGS ausdrücklich nicht erlaubt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Wer bei einem ausländischen Anbieter auf Esports oder auf einen Eckballmarkt wettet, mag im Einzelfall eine Wette platzieren, die in dessen Lizenzjurisdiktion erlaubt ist. Schweizer Recht bleibt davon unberührt.
Was bei den bewilligten Anbietern konkret funktioniert
Beide bewilligten Anbieterinnen – Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport – decken unterschiedliche Kantone ab, und ihre Angebote überschneiden sich nicht. Wer in Genf wohnt, kann kein Sporttip-Konto eröffnen; wer in Zürich wohnt, hat kein Jouez Sport.
Anmeldung, Alter und Verifikation
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer also ein zweites Konto eröffnen will, scheitert an der Verifikation, nicht an den Regeln. Bei Loterie Romande gilt Entsprechendes für die sechs Westschweizer Kantone.
Diese Pflichten ergeben sich aus dem BGS und der Verordnung über Geldspiele (VGS). Sie sind nicht die Marotte eines Anbieters, sondern gesetzliche Vorgaben – und sie schützen gleichzeitig den Spielenden, weil kein Konto ohne klare Zuordnung existiert.
Verlustlimiten vor der ersten Wette
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei 9’999 Franken pro Periode, für unter 21-Jährige bei 1’000 Franken. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Das ist die schweizerische Variante des Spielerschutzes: Der Staat schreibt keine fixe Obergrenze vor, aber der Anbieter muss den Spielenden vor der ersten Wette zur Selbstbeschränkung bringen.
Wer diese Limite schlechterdings nicht braucht, ignoriert einen Mechanismus, der für genau die Situation gemacht ist, in der Disziplin nachlässt.
Spielsperre und Sperrregister
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbstgewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Einbezug einer Fachstelle.
Das Sperrregister ist der Hauptgrund, warum die Sperrung bei einem bewilligten Anbieter tatsächlich schützt. Wer sich bei Swisslos oder Loterie Romande sperrt, kann am selben Tag nicht in einem Schweizer Casino spielen. Bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung greift das Register nicht.
Cash-Out bei Sporttip
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out. Eine Teilauszahlung ist nicht möglich, ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass jeder Markt einen Cash-Out anbietet. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei vollem Ablauf, hängt vom Spielstand ab und kann vom Anbieter jederzeit angepasst werden. Cash-Out ist eine Komfortfunktion, keine Versicherung gegen Verlust.
Livewetten und das Spielzeit-Problem
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Schiedsrichterentscheid per Video) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Für Spielende heisst das: Wer im Eifer eine Wette zu spät klickt, verliert den Einsatz nicht zwingend, bekommt ihn aber auch nicht verzinst.
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (Fussball rund 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «nächste Halbzeit» wettet, wettet die nächsten 45 Minuten plus Nachspielzeit, nicht die Halbzeit eines möglichen Penaltyschiessens.
Bet-Builder und abhängige Ereignisse
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Das verhindert, dass ein Spielender «Heimsieg» und «über 2.5 Tore» separat auf demselben Schein stapelt, was bei einer Kombiwette zu unsauberen Quotenmultiplikationen führen würde. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne die Funktion an, kann die ganze Kombinationswette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden.
Was ein «neuer» Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung bietet – und was nicht
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains, Tendenz steigend. Wer ein VPN nutzt, umgeht die Sperre technisch – das ändert nichts an der rechtlichen Lage: Die Anbieterin bleibt ohne Schweizer Bewilligung, der Spielende bleibt ohne Schweizer Schutz.
Welche Schutzmechanismen fehlen
Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Anbindung an das Sperrregister, keine Verifikation der Identität nach Schweizer Standard, keine gesetzlich garantierte Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen, keine kantonale Aufsicht. Wer gewinnt, hängt am Goodwill einer ausländischen Firma mit Sitz in einer Jurisdiktion, die der Gespa nicht untersteht. Konflikte landen in Malta, in Curaçao oder in einem Schiedsgerichtsverfahren, das der durchschnittliche Spielende nicht führt.
Die Spielsuchtabgabe, die in der Schweiz 0.5 Prozent des Bruttospielertrags ausmacht und in die Prävention fliesst, wird bei Offshore-Anbietern nicht abgeführt. Das ist kein moralisches Argument, sondern eine direkte Folge der fehlenden Bewilligung.
Welche Märkte es dort mehr gibt
Eckballwetten, Spielerstatistiken, asiatische Handicaps bis hin zu exotischen Kombinationen, Esports, virtuelle Sportarten: Ausländische Anbieter können ein breiteres Wettprogramm anbieten, weil sie nicht an die Schweizer Liste gebunden sind. Für Wettende, die spezifische Mikroereignisse suchen, ist das ein reales Angebot – mit den im Abschnitt über fehlende Schutzmechanismen erläuterten Risiken.
Was eine Curaçao-Lizenz in der Schweiz bedeutet
Die Lizenz, die viele Offshore-Anbieter tragen, ist eine Erlaubnis der jeweiligen Lizenzbehörde, in deren Hoheitsgebiet Sportwetten zu veranstalten. Sie gilt in der Schweiz nicht, das stellt Art. 4 BGS klar. Eine solche Lizenz ist kein Schweizer Qualitätsmerkmal und kein Indiz für Seriosität im Schweizer Rechtsrahmen.
Die zehn Anbieter im Überblick
Die folgende Einordnung umfasst die beiden bewilligten Schweizer Veranstalterinnen sowie acht ausländische Anbieter, die in der Schweizer Suche regelmässig erscheinen. Die Tabelle unterscheidet nach Bewilligungsstatus, Veranstalterin und Lizenzhinweis.
| Anbieterin | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin / gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung) | Loterie Romande, Lausanne |
| FortuneJack | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Gamdom | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung |
| ZotaBet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung |
| IviBet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Cloudbet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Betwinner | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung |
Die Tabelle zeigt nur, was die Gespa-Verzeichnisse und die Spielregeln der Anbieterinnen selbst tragen: Bewilligungsstatus und Veranstalterin. Über das konkrete Wettprogramm, die Auszahlungsdauer, akzeptierte Zahlungsmittel oder den Bonusmechanismus der ausländischen Marken enthält die Tabelle keine Aussage – diese Punkte sind je Anbieter unterschiedlich und in den jeweiligen AGB nachzulesen, nicht in einer vergleichenden Übersicht.
Wie die bewilligten Anbieter im Detail funktionieren
Swisslos Sporttip
Sporttip ist die Sportwette der Swisslos, der interkantonalen Landeslotterie mit Sitz in Basel. Die Genossenschaft veranstaltet Sportwetten und Lotterien gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Sporttip-Angebot richtet sich an Personen mit Wohnsitz im Swisslos-Vertragsgebiet, das die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein umfasst.
Das Sporttip-Programm folgt der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettbewerbe. Einzel- und Kombiwetten sind ab einem Mindesteinsatz von einem Franken möglich, mit Höchsteinsätzen von 1’000 Franken pro Einzel- oder Kombiwette und 10’000 Franken pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen; Wetten über der Limite werden nicht angenommen.
Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Spielguthaben gut. Gewinne über 1’000 Franken überweist Swisslos bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Auszahlungen sind nur auf ein Konto auf den eigenen Namen möglich.
Sporttip bietet eine eigene App für iOS und Android; in der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen. Wer keine App installieren will, wettet direkt über die Webseite. Verkaufsstellen sind im ganzen Vertragsgebiet zu finden.
Für Spielende, die in einem deutschsprachigen Kanton oder im Tessin wohnen und das volle Schutzniveau des Schweizer Rechts wollen, ist Sporttip die einzige legale Option.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande führt ihr Sportangebot unter dem Namen Jouez Sport und betreut damit die sechs französischsprachigen Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz der Genossenschaft ist Lausanne, mit Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende.
Die Spielregeln, die Verlustlimiten, die Sperrmechanismen und die Bewilligungsstruktur folgen denselben gesetzlichen Grundlagen wie bei Swisslos. Ein Genfer, der ein Jouez-Sport-Konto eröffnen will, durchläuft denselben Verifikationsprozess, sieht dieselbe Art von Verlustlimiten und kann sich im selben Register sperren lassen wie ein Zürcher bei Sporttip.
Wichtig bleibt: Wer in Genf wohnt, kann nicht zu Sporttip wechseln, und wer in Zürich wohnt, hat keinen Zugang zu Jouez Sport. Das ist keine künstliche Beschränkung, sondern die gesetzliche Trennung der beiden Vertragsgebiete.
Offshore-Anbieter im Quervergleich
Die folgenden Marken tauchen regelmässig in der Schweizer Suche auf. Sie haben eines gemeinsam: keine Schweizer Bewilligung, keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister, keine Aufsicht durch die Gespa. Sie unterscheiden sich in den Märkten, die sie anbieten, und in den Konditionen, zu denen sie auszahlen – beides ist je Anbieter über die eigenen AGB zu prüfen.
FortuneJack
FortuneJack wird in der Krypto-Szene häufig genannt. Für Schweizerinnen und Schweizer gilt: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht. Wer hier spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens.
Gamdom
Gamdom positioniert sich ähnlich wie FortuneJack am Rand des klassischen Wettanbieter-Marktes. Die Plattform ist in der Schweiz nicht zugelassen. Für die Bewertung zählt allein, was der Anbieter selbst in seinen Bedingungen zusichert – und was er im Konfliktfall tatsächlich hält.
ZotaBet
ZotaBet gehört zu den neueren Marken, die im deutschsprachigen Raum beworben werden. Schweizer Bewilligung: keine. Wer hier einzahlt, tut dies ohne die Garantien, die eine Gespa-Bewilligung mit sich bringt.
1Bet
1Bet ist im Markt der Curacao-lizenzierten Anbieter ein etablierter Name. Das ändert für die Schweiz nichts: Eine Curaçao-Lizenz ist hier nicht relevant, die Sperrliste der Gespa erfasst ausländische Domains einschliesslich solcher Anbieter.
IviBet
IviBet wirbt aggressiv um neue Spielende, auch im deutschsprachigen Raum. Schweizerinnen und Schweizer müssen für sich entscheiden, ob die Offerte den Verlust des Schutzes durch das hiesige Recht aufwiegt. Der Anbieter hat keine Schweizer Bewilligung.
Fezbet
Fezbet ist in der Curacao-Lizenzwelt aktiv. Für die Schweiz gilt das gleiche Muster: keine Bewilligung, keine Gespa-Aufsicht, keine Anbindung an das hiesige Sperrregister. Gewinnauszahlungen erfolgen nach den Regeln des Anbieters, nicht nach Schweizer Recht.
Cloudbet
Cloudbet gehört zu den Pionieren der Krypto-Wettanbieter. Schweizer Spielende können das Angebot technisch nutzen, sofern die DNS-Sperre umgangen wird. Rechtlich bleibt der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.
Betwinner
Betwinner ist international stark vermarktet, mit einem grossen Sportwetten-Angebot. In der Schweiz ist die Marke nicht zugelassen; die Gespa-Sperrliste enthält Domains, die in regelmässigen Abständen ersetzt werden, um die Sperre zu umgehen.
Wer zu welchem Anbieter passt
Die folgenden Zuordnungen sind keine Empfehlungen, sondern eine Einordnung nach Situation. Sie gehen davon aus, dass die Person in der Schweiz wohnt, volljährig ist und sich an die Schweizer Gesetzgebung halten will.
Wer im deutschsprachigen Raum oder im Tessin wohnt und legal wetten will: Swisslos Sporttip. Es gibt schlicht keine zweite bewilligte Veranstalterin in diesem Vertragsgebiet. Die App und die Webseite decken die grossen Sportarten ab, die Höchsteinsätze sind für Gelegenheitsspielende ausreichend, die Auszahlung auf das eigene Bankkonto erfolgt innert drei bis zehn Arbeitstagen.
Wer in der Romandie wohnt und legal wetten will: Loterie Romande Jouez Sport. Dieselbe Logik, anderes Vertragsgebiet, vergleichbares Angebot. Wer zwischen den beiden Veranstalterinnen wechseln will, kann das nur durch einen Wohnsitzwechsel tun.
Wer ein breiteres Wettprogramm sucht und den Schutzrahmen bewusst verlässt: Offshore-Anbieter, mit den genannten Risiken. Wer diesen Weg geht, sollte zumindest das eigene Budget strikt begrenzen, die AGB des Anbieters lesen und sich bewusst sein, dass die Gespa-Sperrliste Domains regelmässig ersetzt.
Wer auf Esports oder exotische Märkte wetten will: Solche Wetten sind im bewilligten Schweizer Programm nicht verfügbar. Die Frage, ob man dafür zu einem Offshore-Anbieter wechseln will, ist eine individuelle Abwägung, die jeder für sich treffen muss.
Was jeder vor der ersten Wette wissen sollte
Die eigene Verlustlimite setzen
Die Verlustlimite ist keine Schikane, sondern der einzige Mechanismus, der die Spielfreude begrenzt, bevor das Budget sie übersteigt. Wer bei Sporttip ohne selbstgesetzte Limite spielen will, wird vom System zur Eingabe gezwungen – das ist die in den Spielregeln vorgesehene Reihenfolge. Eine Oberlimite von 9’999 Franken pro 30 Tage ist hoch; sie ist die gesetzliche Höchstgrenze, nicht die empfohlene Einstellung. Für die meisten Gelegenheitsspielenden ist eine Limite im dreistelligen Bereich realistischer.
Den Unterschied zwischen Wettanbieter und Casino kennen
Ein Wettanbieter verkauft Wetten auf Sportereignisse. Ein Online-Casino verkauft Glücksspiele wie Roulette, Blackjack oder Spielautomaten. Beide Angebote gibt es in der Schweiz, aber unter unterschiedlichen Bewilligungen: Die Gespa beaufsichtigt beides, aber die Spielbankenbewilligung ist nicht mit der Sportwettenbewilligung identisch. Die ESBK (Eidgenössische Spielbankenkommission) ist die Schwesteraufsicht für Spielbanken. Für Spielende heisst das: Wer in einem Schweizer Online-Casino gesperrt ist, ist nicht automatisch bei Sporttip gesperrt – und umgekehrt erst recht nicht, denn die Spielsperre wird im gemeinsamen Register eingetragen und gilt übergreifend.
Das eigene Konto auf den eigenen Namen
Schweizer Bewilligungen zahlen Gewinne ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto auf den Namen der spielenden Person aus. Wer versucht, das Konto einer Partnerin oder eines Partners zu verwenden, scheitert an der Verifikation. Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen auf eine Wallet, die nicht eindeutig zugeordnet ist, sind im bewilligten Rahmen nicht möglich. Diese Strenge schützt: Bei einer Unregelmässigkeit weiss die Anbieterin, wohin das Geld gehört, und die Gespa hat im Streitfall eine klare Adresse.
Die Wettsteuer ist eine Frage des Kantons
Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei. Die eidgenössische Schwelle liegt ab dem 1. Januar 2026 bei 1’071’000 Franken pro Einzelgewinn, der kantonale Freibetrag variiert. Wer diesen Betrag überschreitet, zahlt auf dem Mehrbetrag 35 Prozent Verrechnungssteuer, die bei der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Für die allermeisten Spielenden ist die Frage akademisch: Ein typischer Wettgewinn bewegt sich im zwei- bis vierstelligen Bereich, weit unter dem Freibetrag.
Gewinne aus Offshore-Anbietern fallen je nach Kanton anders aus. Im Kanton Thurgau werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt. Wer im Thurgau wohnt und bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte das in der Steuererklärung deklarieren. Für die anderen Kantone gilt eine vergleichbare Praxis, die jedoch unterschiedlich gehandhabt wird. Eine verbindliche Auskunft gibt der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Eine Wettsteuer auf den Einsatz – also eine Abgabe, die jeder Wette automatisch belastet wird – gibt es in der Schweiz nicht. Die Kosten der Wette stecken in der Marge, die der Anbieter einbehält.
Bonus und Gratiswette: was davon bleibt
In der Schweiz brauchen Aktionen und Boni eine vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht hat 2025 zum Beispiel 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das hält die Bonuslandschaft klein, verglichen mit Märkten, in denen Anbieter mit 100-Prozent-Boni um Neukunden werben.
Warum «risikofrei» in der Schweiz selten vorkommt
Die Werbung ausländischer Anbieter ist voll von Formulierungen wie «risikofreie Wette», «gratis Wette» oder «100 Prozent Bonus». In der Schweiz sind solche Angebote im bewilligten Rahmen selten, und wenn es sie gibt, tragen sie Bedingungen, die in den AGB stehen: Mindestquote, maximale Erhöhung, zeitliche Befristung. Wer eine «Gratiswette» annimmt, sollte wissen, dass der Einsatz bei einem Gewinn oft nicht zurückbezahlt wird – was die «Gratis»-Formulierung relativiert.
Bei Sporttip gibt es Quotenboosts, Profitboosts und den Kombiboost, die als «Boost»-Mechanismus daherkommen. Sie sind klar geregelt, im Einsatz und in der Höhe limitiert, und sie sind kein dauerhafter Mechanismus, sondern ein zeitlich befristetes Marketinginstrument. Die Auszahlungsquote ändert sich durch einen Boost nicht zum Vorteil des Spielenden – sie verschiebt nur die Verteilung eines einzelnen Gewinns.
Warum die Werbung irreführt
«Bonus» klingt nach Geldgeschenk. Tatsächlich ist ein Bonus eine Wette mit Auflagen: Der Spielende muss zuerst einen Betrag X setzen, um einen Betrag Y zu erhalten, und muss diesen Betrag Y typischerweise mehrmals umsetzen, bevor er ausgezahlt wird. Die Marge des Anbieters arbeitet während dieser Umsetzphase mit. Wer den Bonus ernst nimmt, setzt in Wahrheit mehr, als er ohne den Bonus gesetzt hätte. Das ist nicht «gratis».
Wer bei einem bewilligten Anbieter spielt, wird mit grosser Wahrscheinlichkeit keinen klassischen Einzahlungsbonus finden. Die Aufsicht und der gemeinnützige Charakter der beiden Veranstalterinnen sorgen dafür, dass das Geschäftsmodell nicht auf aggressiver Neukundengewinnung beruht. Wer einen Bonus sucht, sucht in der Regel einen Offshore-Anbieter – mit den genannten Folgen.
Zahlungen und Auszahlungsdauer
Welche Zahlungsmittel bei Sporttip akzeptiert werden
Das Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von 20 Franken. In 30 Tagen sind höchstens 10’000 Franken möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben 9’999 Franken nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt.
Die Begrenzung auf 9’999 Franken Wallet-Guthaben wirkt wie eine kleine Schikane, ist aber Teil des Spielerschutzes: Es soll verhindert werden, dass grosse Beträge auf dem Spielkonto «geparkt» werden, statt auf dem Bankkonto der spielenden Person zu liegen.
Auszahlungen bei Sporttip
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über 1’000 Franken werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen.
Die Dauer variiert also: Kleine Gewinne landen sofort im Wallet, grössere Gewinne innert drei Tagen auf dem Bankkonto, Auszahlungen vom Wallet aufs Bankkonto dauern bis zu zehn Arbeitstage. Wer eine Auszahlung mit Kommission vermeiden will, sollte nicht mehr als zwei pro Jahr anstossen.
Welche Zahlungsmittel es bei Offshore-Anbietern gibt
Die ausländischen Anbieter akzeptieren typischerweise Kreditkarten, E-Wallets und zunehmend Kryptowährungen. Die Akzeptanzliste und die Bearbeitungsdauer sind je Anbieter unterschiedlich und stehen in dessen Zahlungsbedingungen. Kryptowährungen sind ein Merkmal der Offshore-Welt – in der Schweiz nicht erlaubt, weil Auszahlungen an ein Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen gebunden sind.
Wie die Gespa durchsetzt, was die Gespa verbietet
Die Sperrliste
Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden durch neue Domains ersetzt – die Gespa nennt das «Domain-Hopping» und führt Anbieter wie Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als Beispiele.
Die Sperre ist eine technische Massnahme, keine absolute Blockade. Wer ein VPN nutzt, umgeht die DNS-Sperre; damit verstösst die Person nicht gegen Schweizer Recht, das Strafverfahren richtet sich gegen den Anbieter, nicht gegen den Spielenden. Die Sperre ist trotzdem wirksam, weil sie den Zugang für die grosse Mehrheit der Spielenden erschwert.
Testkäufe und Verkaufstellen
Die Gespa führt regelmässig Testkäufe durch, um den Vollzug an den Verkaufsstellen zu prüfen. 2025 hat sie in 47.5 Prozent von 200 Testfällen an einer Verkaufsstelle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft bekommen. Das ist kein Werbespot für das Schweizer System, sondern ein Hinweis: Auch im bewilligten Rahmen ist der Schutz an der Verkaufsstelle nicht perfekt. Online, mit Ausweisprüfung, ist die Kontrolle dichter.
Werbung und ihre Grenzen
Werbung für Glücksspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu 500’000 Franken bestraft (Art. 131 BGS). Eine zeitliche Werbesperre wie in anderen Ländern – etwa nachts kein Werbespot für Sportwetten – gibt es in der Schweiz nicht.
Wann das Spielen kein Spiel mehr ist
Wetten ist ein Risiko mit klarem Ende: Der Einsatz, den die Person zu verlieren bereit ist. Die meisten Spielenden bewegen sich in diesem Rahmen. Einige nicht, und für sie ist das Schweizer System besser aufgestellt als viele ausländische Märkte.
Warnzeichen, die niemand übersehen sollte
Wer nach einem Verlust «Revanche»-Wetten platziert, um den Verlust wieder einzuholen, ist in einem Mechanismus, der in den meisten Fällen mehr Verlust produziert. Wer das Wettkonto nachts öffnet, wenn die eigentlichen Verpflichtungen warten, verlagert ein Problem. Wer sich Geld leiht, um zu wetten, hat die Grenze bereits überschritten.
Die Verlustlimite, die jeder Spielende bei Sporttip setzen muss, ist ein Frühwarnsystem. Wer an die Limite stösst und merkt, dass die Limite zu hoch war, sollte sie senken – Senkungen gelten sofort. Wer die Limite erhöhen will, wartet 72 Stunden, und genau diese Wartezeit ist eingebaut, damit die Erhöhung nicht im Affekt passiert.
Wo es Hilfe gibt
Die Spielsperre ist ein Werkzeug, nicht ein Zeichen des Versagens. Wer sich für 1 bis 180 Tage selbst sperrt, gewinnt Zeit. Wer eine unbefristete Sperre wählt, wird ins schweizweite Register eingetragen und ist damit auch aus den Schweizer Casinos ausgeschlossen. Drei Monate Mindestdauer für eine Aufhebung, mit Einbezug einer Fachstelle – das ist die eingebaute Bremse.
Ausserdem gibt es die Möglichkeit, sich an spezialisierte Beratungsstellen zu wenden. Die Adressen führen die Gespa und die Anbieterinnen auf ihren Webseiten. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Buchmacher, und wie verdient er an jeder Wette?
Ein Buchmacher – in der Schweiz offiziell «Veranstalterin» oder «Wettanbieterin» – nimmt Wetten zu festgelegten Quoten an und zahlt Gewinne aus. Das Einkommen steckt in der Marge, die in jeder Quote enthalten ist. Die Auszahlungsquote, also der Anteil der Einsätze, der im Mittel an die Spielenden zurückfliesst, liegt je nach Markt und Anbieter zwischen rund 90 und 96 Prozent. Der Rest ist die Marge, die der Veranstalterin zufällt. Über sehr viele Wetten gerechnet, gewinnt der Buchmacher auch dann, wenn die Spielenden bei einzelnen Wetten erfolgreich sind.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten anbieten, und was heisst «neu» in diesem Zusammenhang?
In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalterinnen Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide haben eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz. Eine dritte Schweizer Veranstalterin ist nicht vorgesehen. «Neu» im Schweizer Markt heisst also: Es gibt nichts wesentlich Neues. Ausländische Marken, die hier «neu» werben, sind neu für die suchende Person, aber nicht neu auf dem Markt – und sie sind alle ohne Schweizer Bewilligung.
Welche Folgen hat es, bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung zu wetten?
Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wettet, spielt ohne den Schutz des Schweizer Rechts. Es gibt keine Anbindung an das Sperrregister, keine Aufsicht durch die Gespa, keine Auszahlungspflicht nach Schweizer Standard, keine kantonale Beschwerdestelle. Die Spielsuchtabgabe, die in der Schweiz in die Prävention fliesst, wird nicht abgeführt. Im Konfliktfall landet die Beschwerde in der Jurisdiktion des Anbieters. Strafbar macht sich der Anbieter, nicht der Spielende. Gewinne aus Offshore-Anbietern können zudem je nach Kanton steuerlich anders behandelt werden als Gewinne aus bewilligten Wetten.
Wie berechnet sich ein Gewinn aus Einsatz und Quote?
Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus dem Einsatz multipliziert mit der Quote. Bei einer Einzelwette mit 10 Franken Einsatz und einer Quote von 2.50 beträgt der Bruttogewinn 25 Franken, der Nettogewinn 15 Franken. Bei einer Kombiwette werden die Einzelquoten multipliziert: drei Quoten von 1.80, 2.10 und 1.95 ergeben eine Gesamtquote von rund 7.37, der Bruttogewinn bei 10 Franken Einsatz 73.70 Franken. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten vor und während des Wettens?
Vor der ersten Wette müssen Spielende bei Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei 9’999 Franken pro Periode, für unter 21-Jährige bei 1’000 Franken. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Die Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich; eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos. Die Aufhebung einer selbstgewählten Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich, mit Einbezug einer Fachstelle.
Sind Gewinne aus Sportwetten steuerfrei, und was bedeutet «je nach Kanton»?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei. Die eidgenössische Schwelle liegt ab dem 1. Januar 2026 bei 1’071’000 Franken pro Einzelgewinn. Der kantonale Freibetrag ist unterschiedlich, daher die Formulierung «je nach Kanton». Über der Schwelle werden 35 Prozent Verrechnungssteuer abgezogen, die bei der Steuererklärung zurückgefordert werden können. Gewinne aus Offshore-Anbietern fallen je nach Kanton anders aus: Im Kanton Thurgau werden sie unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt. Für eine verbindliche Auskunft ist der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung zuständig.
Vergleich – fussballwettenportal
Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»
