Gratiswetten bei Schweizer Sportwetten: Was Gratisspielguthaben wirklich kostet

Updated Oktober 2026
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Eine Skisprungschanze im Flutlicht, aus dem Tal gesehen, der Hang liegt im Schnee.

Wer in der Schweiz nach Gratiswetten für Sportwetten sucht, stösst schnell auf eine eigentümliche Asymmetrie. Das Geldspielgesetz (BGS) lässt für Gratisguthaben nur einen schmalen Rahmen zu, gleichzeitig werben ausländische Plattformen aggressiv mit «risikofreien» Wetten und «100 % Boni», die in der Schweiz schlicht nicht erlaubt wären. Dieser Ratgeber erläutert, was Gratisspielguthaben in der Schweiz tatsächlich bedeutet, welche Bedingungen daran hängen und was es kostet, eines einzusetzen. Die Informationen wurden am Oktober 18, 2026 geprüft; als Referenz diente die Bewilligungsübersicht der Gespa.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026.

Die Rechtslage: Warum das Angebot an Gratiswetten in der Schweiz klein bleibt

In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Diese Beschränkung ergibt sich aus dem Geldspielgesetz (SR 935.51), das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Sportwetten gelten als Grossspiel, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt. Beide brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung; die Aufsicht führt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) in Bern, nicht die ESBK, die nur Casinos überwacht.

Bewilligungspflicht und ihre Folgen für Gratisspielguthaben

Artikel 75 Absatz 2 BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Jede einzelne Promotion muss also genehmigt werden, bevor sie ausgespielt werden darf. Das erklärt, warum das Angebot an Gratiswetten in der Schweiz klein bleibt und die Bedingungen eng umrissen sind.

Ein Volleyball liegt auf feinem Sand an einem leeren Strand bei Sonnenaufgang.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1'000, für eine Systemwette CHF 10'000.

Die Konsequenz für Spielende: Eine «Gratiswette» in der Schweiz ist kein Marketing-Versprechen, das ein Anbieter nach Belieben formulieren kann, sondern ein bewilligtes Guthaben mit klar definierten Einsatzbedingungen. Die Gespa prüft dabei nicht nur die Höhe des Guthabens, sondern auch Fristen, einsetzbare Märkte und die Frage, ob das Guthaben auszahlbar ist.

Wer in der Schweiz bewilligt ist und wer nicht

Die zugelassenen Veranstalter bedienen klar abgegrenzte Gebiete. Sporttip wird im Swisslos-Vertragsgebiet durchgeführt, also in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Tessin sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto bei Swisslos kann nur eröffnen, wer Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet hat. Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende; ihre Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.

Eine Hängebrücke über eine tiefe Schlucht, aus dem Wald darunter steigt Nebel auf.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Wer bei einem anderen Anbieter spielt, spielt ohne Bewilligung. Ausländische Plattformen wie Roobet, GGBet, 1xBet, N1 Bet, Bahigo, BDMBet, Jackbit oder BillyBets verfügen über keine Schweizer Bewilligung. Ihre Lizenzen aus Curaçao, Malta oder anderswo haben in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Die Gespa publiziert eine Sperrliste mit Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste.

Strafbarkeit und Spielerschutz beim Zugang zu ausländischen Angeboten

Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: Artikel 130 BGS sieht bei gewerbsmässigem Betrieb eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist gemäss Artikel 74 Absatz 3 BGS verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS).

Der Spielende selbst wird nicht bestraft, aber: Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Es besteht kein Anschluss an das hiesige Ausschlussregister, keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit, kein Schutz bei Insolvenz des Anbieters. Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen zudem je nach Kanton einer anderen Steuerpraxis als Gewinne aus bewilligten Schweizer Angeboten.

Spielerschutz und Limiten: Was vor der ersten Gratiswette zu setzen ist

Verlust- und Einzahlungslimiten als Pflicht

Das BGS verlangt, dass die Veranstalter vor der ersten Teilnahme Höchstwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust festlegen lassen (Art. 87 VGS). Swisslos setzt diese Limiten so um, dass Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen müssen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, bei Spielenden unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; das Gesetz selbst schreibt 24 Stunden vor, Swisslos wendet die längere Frist an.

Zusätzlich können Spielende eine Einzahlungslimite für 30 Tage freiwillig setzen. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Die Schweiz kennt keinen gesetzlichen Pauschalbetrag; die Limits werden vom Spieler bestimmt, nicht vom Staat.

Spielsperre und Selbstsperre

Wer sich selbst sperren will, kann bei Swisslos den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren lassen, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann nach Artikel 84 VGS erst nach drei Monaten aufgehoben werden, wobei eine Fachstelle einzubeziehen ist.

Artikel 89 VGS verpflichtet zudem zu einer selbstgewählten Pause von bis zu sechs Monaten. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Die Gespa führt Testkäufe durch; 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Der stationäre Jugendschutz funktioniert also nicht zuverlässig, was die Bedeutung der Online-Verifizierung unterstreicht.

Registrierung und Identitätsprüfung

Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis geprüft, dessen Daten gegen Adressdatenbanken abgeglichen werden. Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS); anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten-Angebot nicht.

Gratiswetten und Boni: Was Gratisspielguthaben wirklich bedeutet

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades»

Die Loterie Romande führte vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durch. An 7 Aktionstagen in National-League-Stadien wurde ein Code an Spielende verteilt. Wer den Code innerhalb von 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 solcher Gutscheine ausgegeben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.

Diese Aktion illustriert die Eigenheiten von Gratiswetten in der Schweiz: kleine Beträge, klar befristet, nicht auszahlbar, nur über die zugelassenen Kanäle. Der nominale Wert eines Gratisspielguthabens ist daher nicht das, was am Ende auf dem Bankkonto landet.

Warum Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist

Sowohl Swisslos als auch die Loterie Romande schreiben in ihren Bedingungen ausdrücklich, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist. Bei Swisslos wird Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Diese Gratis-Auszahlungen gelten aber für gekauftes Spielguthaben, nicht für Guthaben aus Aktionen.

Die Logik dahinter: Gratisspielguthaben ist ein Marketing-Instrument, das an die Voraussetzung geknüpft ist, dass es eingesetzt wird. Wäre es auszahlbar, würde die Gespa-Bewilligungspflicht umgangen, denn ein «Gratisguthaben zum Mitnehmen» liesse sich als versteckte Auszahlung lesen.

Einsatz und Auszahlung des Gewinns

Aus Gratisguthaben resultierende Gewinne werden dem Wallet gutgeschrieben, sofern sie unter der Auszahlungsgrenze liegen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 100000 innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.

Der Einsatz selbst, also das CHF 10 aus der Loterie-Romande-Aktion oder ein anderes Gratisspielguthaben, wird im Gewinnfall nicht zurückbezahlt. Das unterscheidet Gratiswetten vom regulären Gewinn: Bei einer normalen Wette mit Einsatz CHF 10 und Quote 2.50 erhält der Spielende CHF 25 zurück (Einsatz plus Gewinn). Bei einer Gratiswette mit gleichem nominellen Wert und gleicher Quote erhält der Spielende nur den Gewinnanteil, hier CHF 15, denn der «Einsatz» war von Anfang an nicht eigenes Geld. Diese Eigenschaft, der fehlende Stake-Return, ist die zentrale Mechanik hinter dem Marktwert einer Gratiswette.

Was eine Gratiswette bei einer Quote von 1.90 / 1.90 tatsächlich wert ist

Wer eine Gratiswette im Nominalwert von CHF 10 bei einer Quote von 1.90 auf einem Zwei-Wege-Markt einsetzt, gewinnt im Erfolgsfall CHF 9 (10 × (1.90 − 1) = 9), denn der Einsatz wird nicht zurückerstattet. Der Marktwert dieser Gratiswette hängt davon ab, wie wahrscheinlich ein Gewinn ist und wie hoch die Auszahlungsquote des Marktes ist. Bei einer fairen Wette (50 % Trefferchance) und einer Markt-Auszahlungsquote von rund 95,2 % (Margen von etwa 4,8 %) liegt der durchschnittliche Wert einer Gratiswette von CHF 10 nominal bei rund CHF 4.55 (10 × 0.90 ÷ 1.90 × 0’952). Das ist die Spanne, mit der ein Spielende realistisch rechnen muss: nicht der Nominalwert, sondern ein Bruchteil davon.

Die Formel dahinter: Wert = Gratisbetrag × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote des Marktes. Bei einer höheren Quote steigt der mögliche Gewinn, gleichzeitig sinkt aber die Trefferwahrscheinlichkeit. Bei einer Quote von 3.00 und 33,3 % Trefferchance sinkt der durchschnittliche Wert; bei einer Quote von 1.50 und 66,7 % Trefferchance ebenfalls. Der optimale Bereich für eine Gratiswette liegt typischerweise zwischen Quoten von 2.00 und 4.00, wo das Verhältnis von potenziellem Gewinn zu impliziter Wahrscheinlichkeit am günstigsten ist.

Kombiboost und andere Boni bei Sporttip

Neben Gratisspielguthaben kennt Sporttip einen Kombiboost für Online-Wetten (Prematch, Live, Systemwetten). Der Bonus verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Was Werbung über Gratiswetten verschweigt

Ausländische Anbieter bewerben «risikofreie» Wetten, «100 % Boni» und «Gratiswetten ohne Einzahlung». In der Schweiz sind solche Angebote schlicht nicht bewilligt. Die Gespa-Bewilligungspflicht für Gratisspielguthaben gilt nur für die bewilligten Veranstalter; ausländische Plattformen, die Schweizer Kunden solche Angebote unterbreiten, handeln rechtswidrig. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Schutz: kein Anschluss an das Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Garantie für Auszahlung, im Konfliktfall keinen Schweizer Rechtsweg.

Vergleich der Anbieter: Wer in der Schweiz was anbietet

Einordnung der Schweizer Buchmacher

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne

Nur diese beiden Anbieter verfügen über eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz. Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Beide bedienen klar abgegrenzte Gebiete: Sporttip die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein; Jouez Sport die Romandie. Wer in einem anderen Kanton wohnt, kann bei beiden kein Online-Konto eröffnen.

Ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung

Roobet, GGBet, 1xBet, N1 Bet, Bahigo, BDMBet, Jackbit und BillyBets sind in der Schweiz nicht bewilligt. Ihre Lizenzen aus dem Ausland haben hier keine Kraft. Sie sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, und ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste stehen, was zu einer DNS-Blockierung durch Schweizer Telekom-Anbieter führt. Schweizer Spielende, die diese Plattformen nutzen, handeln nicht illegal, aber: kein Schweizer Schutz, im Konfliktfall keine Schweizer Anlaufstelle, Gewinne je nach Kanton anders besteuert, Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Wettangebot und Limits

Das erlaubte Wettangebot in der Schweiz ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Stand 10.09.2026). Qualifikationsrunden nur, wenn gelistet, Frauenwettbewerbe nur, wenn gelistet, Rangwetten nur, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium bestimmt. Die Liste enthält keine Eck- oder Kartenmärkte und keine eigene Esports-Sektion. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für Einzel- oder Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Cash-Out und Live-Wetten

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Regelspielzeit und abhängige Ereignisse

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Gewinnberechnung und Fristen

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Zahlungen und Auszahlungen

Einzahlungswege bei Swisslos

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Welche Zahlungsmittel genau akzeptiert werden, variiert und ist den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters zu entnehmen.

Auszahlungswege und -fristen

Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.

Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten-Angebot nicht (Art. 50 Abs. 2 VGS). Das bedeutet für Spielende: Wer ein Wallet mit einem bewilligten Anbieter füllt, muss sich identifizieren und ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- bzw. Postkonto hinterlegen.

Steuern auf Gewinne

Freibetrag und Verrechnungssteuer

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Die bundesrechtliche Schwelle liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400). Die kantonale Schwelle unterscheidet sich; massgebend ist der jeweilige Kanton. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann.

Ein typischer Spielender liegt mit seinen Gewinnen weit unter dem Freibetrag: keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Für die meisten Wetten, auch für Gewinne aus Gratisguthaben, fällt also keine Steuer an.

Gewinne aus ausländischen Angeboten

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis unterscheidet sich: Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Andere Kantone können andere Regeln anwenden. Die Frage ist vor einer Auszahlung mit dem Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung zu klären.

Werbung und Angebote: Was erlaubt ist

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS).

Für Spielende heisst das: Wer ein «Gratiswett»-Angebot sieht, das nicht von Swisslos oder Loterie Romande stammt, sollte davon ausgehen, dass es in der Schweiz nicht bewilligt ist. Die Werbung selbst kann eine Straftat darstellen; das Angebot selbst fällt nicht unter Schweizer Aufsicht.

Was Spielende beachten sollten

Die Wahl des Anbieters

Wer in der Schweiz wohnt und legal Sportwetten spielen will, hat die Wahl zwischen Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport, abhängig vom Wohnkanton. Beide sind nach dem BGS bewilligt und unterstehen der Gespa-Aufsicht. Ausländische Anbieter sind in der Schweiz nicht bewilligt; ihre Angebote fallen nicht unter Schweizer Schutz.

Das Lesen der Bedingungen

Bevor eine Gratiswette oder ein Bonus beansprucht wird, lohnt sich ein Blick in die Bedingungen: Wie lange ist das Guthaben gültig? Auf welchen Märkten darf es eingesetzt werden? Was passiert mit Gewinnen aus dem Guthaben? Ist das Guthaben auszahlbar oder nur für Wetten verwendbar? Bei Sporttip sind diese Punkte in den Spielregeln und Teilnahmebedingungen dokumentiert, bei der Loterie Romande im Réglement Général des jeux.

Der Umgang mit Limits

Limits sind vor der ersten Teilnahme zu setzen. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer merkt, dass die eigenen Limits zu hoch sind, sollte sie senken. Wer eine Pause braucht, kann eine selbstgewählte Spielsperre von 1 bis 180 Tagen aktivieren oder eine unbefristete Sperre beantragen, die im schweizweiten Register eingetragen wird.

Der Umgang mit Verlusten

Gewinne aus Grossspielen sind in der Schweiz einkommensteuerfrei bis zum Freibetrag. Verluste sind steuerlich nicht absetzbar. Wer regelmässig spielt, sollte sich klarmachen, dass die eingebaute Marge jedes Marktes langfristig dafür sorgt, dass der Buchmacher gewinnt. Die Quoten spiegeln die Wahrscheinlichkeiten nicht exakt, sondern enthalten einen Abschlag zugunsten des Veranstalters.

Häufig gestellte Fragen

Welche Gratiswetten gibt es bei Sportwetten in der Schweiz?

In der Schweiz sind nur Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) bewilligt. Beide bieten Gratisspielguthaben an, jeweils nach vorgängiger Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 8 Einwilligungen an Swisslos und 24 an die Loterie Romande. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande etwa lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 und verteilte 7’000 Codes für CHF 10 Spielguthaben. Angebote anderer Anbieter mit «Gratiswette ohne Einzahlung» oder «10 Euro Gratiswette» sind in der Schweiz nicht bewilligt.

Wer darf in der Schweiz Sportwetten und Gratiswetten anbieten?

Nur Swisslos und Loterie Romande verfügen über die nötige Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51). Die Aufsicht führt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) in Bern. Sporttip bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone. Jede Promotion mit Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Ausländische Lizenzen aus Curaçao, Malta oder anderen Ländern haben in der Schweiz keine Gültigkeit (Art. 4 BGS).

Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn zurückbezahlt?

Nein. Bei einer normalen Wette wird der Einsatz zusammen mit dem Gewinn zurückerstattet. Bei einer Gratiswette wird nur der Gewinnanteil ausgezahlt, nicht der Einsatz selbst. Beispiel: Eine Gratiswette von CHF 10 bei Quote 2.50 bringt im Gewinnfall CHF 25 (Einsatz + Gewinn), eine Gratiswette von CHF 10 bei derselben Quote bringt nur CHF 15 (Gewinn ohne Einsatz). Das ist die zentrale Mechanik hinter dem Marktwert von Gratiswetten: Der Nominalwert ist nicht das, was am Ende ausgezahlt wird.

Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für Einzel- oder Kombinationswetten und bei CHF 10’000 für Systemwetten. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende zudem Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen (Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000).

Wie hoch war das Spielguthaben der Aktion der Loterie Romande, und wie lange lief sie?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen in National-League-Stadien. Wer den dort verteilten Code innerhalb von 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Codes ausgegeben. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die Gratiswetten für Schweizer Kunden bewerben?

Ausländische Buchmacher wie Roobet, GGBet, 1xBet, N1 Bet, Bahigo, BDMBet, Jackbit oder BillyBets verfügen über keine Schweizer Bewilligung. Ihre Lizenzen aus dem Ausland haben in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Sie sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, es gibt keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit. Ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste stehen, was zu einer DNS-Blockierung durch Schweizer Telekom-Anbieter führt. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Schweizer Spielende werden nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»