Freiwette Sportwetten 2026: Was Gratisspielguthaben in der Schweiz wirklich wert ist

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Eine Eisfläche unter Flutlicht in der Winterdämmerung, aus grosser Distanz von einem verschneiten Hang aus gesehen.

Eine Freiwette sieht auf den ersten Blick nach geschenktem Geld aus: Der Veranstalter legt ein Guthaben auf das Spielerkonto, der Spielende tippt, der Gewinn landet auf dem Wallet. In der Schweizer Praxis ist davon nur die letzte richtig, und auch sie nur teilweise. Wer in der Schweiz Sportwetten abschliesst, hat es mit zwei Veranstaltern zu tun, einer sehr engen Bewilligungspraxis der Gespa und einer Handvoll Regeln, die das, was Gratisspielguthaben verspricht, spürbar verkleinern. Diese Seite geht den Zahlen nach – der Auszahlungsmechanik, der Mindestquote, der Frist, der Steuer und den Limits – und zeigt, was eine Freiwette in der Schweiz tatsächlich kostet.

Bei der Aktion der Loterie Romande erhielt CHF 10 Spielguthaben, wer innert 7 Tagen den verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab.

Stand: Oktober 18, 2026. Geprüft gegen die Gespa-Veröffentlichungen, die Swisslos-Bedingungen für die Online-Teilnahme (gültig ab 13. Januar 2025) und die Statuten der Loterie Romande.

Rechtslage: Warum es in der Schweiz nur zwei Veranstalter gibt

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) teilt Glücksspiele in zwei Klassen. Sportwetten gehören zur Klasse der Grossspiele (Art. 3 lit. c und e BGS), und Grossspiele brauchen eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine zusätzliche Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Eine solche Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS) – eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat hier keine Wirkung. Zuständige Aufsicht ist die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern), nicht die ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt.

Ein Füllfederhalter und eine Lesebrille liegen auf einem dunklen Eichentisch neben einer Schale mit Äpfeln.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das sind die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip anbietet, und die Société de la Loterie de la Suisse Romande, die ihre Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport führt. Mehr Veranstalter wird es auf absehbare Zeit nicht geben – die Liste der Gespa führt deshalb keine weiteren Sportwettenanbieter, sondern nur die Sperrliste der geblockten ausländischen Domains.

Versorgungsgebiete der beiden Veranstalter

Ein Online-Konto lässt sich nur eröffnen, wenn man im Versorgungsgebiet des jeweiligen Veranstalters wohnt (Art. 47 Abs. 3 VGS). Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, hat ihren Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne) und unterhält in der Westschweiz 2’350 Verkaufsstellen mit 221 Mitarbeitenden.

Ein Tennisplatz im Morgengrauen mit gespanntem Netz und feinem Dunst über der roten Asche.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1'000, für eine Systemwette CHF 10'000.

Was gewettet werden darf, legt eine geschlossene Liste der Gespa fest: die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden sind nur wetten, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe ebenso, Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe, Ecken- und Kartenmärkte sowie eine Esports-Sektion tauchen in der Liste nicht auf – darauf lässt sich bei keinem der beiden Veranstalter wetten. Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Warum Freiwetten die Zustimmung der Gespa brauchen

Gratiswetten und Gratisspielguthaben sind nach Art. 75 Abs. 2 BGS bewilligungspflichtig – sie brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das erklärt, warum die Aktionen selten und klein sind: Eine 5-Franken-Freiwette ohne Einzahlung, wie sie auf ausländischen Märkten gang und gäbe ist, gibt es in dieser Form bei den Schweizer Veranstaltern nicht. Was es gibt, sind Aktionen wie «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande, die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen lief und pro Aktionscode CHF 10 Spielguthaben vergab – nicht auszahlbar, 30 Tage gültig, insgesamt 7’000 Stück.

Spielerschutzbedingungen: Limiten, Sperren und die Pflicht zur Eigenkontrolle

Eine Freiwette ändert nichts an der Tatsache, dass hinter jeder Wette echtes Geld und echtes Risiko stehen. Das BGS setzt den Spielerschutzrahmen, die Veranstalter füllen ihn mit konkreten Pflichten.

Verlust- und Einzahlungslimiten

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende drei Verlustlimiten setzen – für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich freiwillig eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Die Gespa schreibt einen oder mehrere Höchstwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust vor (Art. 87 VGS); einen fixen staatlichen Einzahlungsdeckel wie in anderen Ländern gibt es in der Schweiz nicht.

Wer diese Limiten nicht setzt, kann nicht an Sporttip teilnehmen. Wer sie erhöhen will, wartet drei Tage – das ist die in den Swisslos-Bedingungen genannte Frist und geht über den gesetzlichen Mindestwert von 24 Stunden hinaus.

Spielsperre und Zugangskontrolle

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Spielbanken einschliesslich Online-Spielbanken sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das BGS sieht eine Spielsperre für überschuldete oder spielsüchtige Personen und eine Selbstsperre vor (Art. 80–82 BGS); eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Was die Gespa 2025 gemessen hat

Die Gespa führt Testkäufe durch. 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein Grund, den Online-Zugang als harmlos darzustellen – es zeigt, dass der stationäre Schutz an der Kasse selbst dann versagt, wenn die Aufsicht prüft.

Boni und Freiwetten: Was Gratisspielguthaben in der Schweiz bedeutet

Die Worte «Gratiswette», «Freiwette», «Bonus» und «Aktion» bezeichnen auf dem Schweizer Markt unterschiedliche Dinge, und nicht alle sind, was sie nach dem Marketing klingen.

Gratisspielguthaben – die gesetzliche Form

Das BGS spricht von Gratisspielguthaben, nicht von Freiwette oder Bonus. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar (Art. 75 Abs. 2 BGS). Es lässt sich nur für Wetten verwenden, und ein Gewinn daraus wird dem Wallet gutgeschrieben, nicht dem Bankkonto. Diese eine Eigenschaft – die Nicht-Auszahlbarkeit – ist der grösste Unterschied zu dem, was ausländische Plattformen als «free bet» bewerben.

Die Swisslos-Bedingungen für die Online-Teilnahme ziehen die Schraube weiter an: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist ausdrücklich nicht auszahlbar; nur echte Gewinne, die mit diesem Guthaben erzielt werden, werden als reguläre Gewinne behandelt und können – je nach Höhe und Zahlungsweg – ausgezahlt werden.

Auszahlungsmechanik: Gewinn ohne Einsatzrückgabe

Eine Wette mit eigenem Geld zahlt bei einem Gewinn Einsatz und Gewinn aus. Eine Wette mit Gratisspielguthaben zahlt nur den Gewinn aus, der Einsatz wird nicht zurückerstattet. Die Sporttip-Regeln fassen das so zusammen: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Das verändert die Rechnung spürbar. Bei einer Quote von 1.90 und einem Gratisspielguthaben von CHF 10 wäre der ausgezahlte Gewinn 10 × 0.90 = CHF 9, nicht 10 × 1.90 = CHF 19. Bei höheren Quoten wächst dieser Verlust anteilig: bei Quote 4.00 zahlt die Wette mit echtem Geld CHF 40 pro CHF 10 Einsatz aus, die Wette mit Gratisspielguthaben nur CHF 30. Bei Quote 10.00 sind es CHF 100 statt CHF 90 – prozentual der gleiche Verlust, in absoluten Franken aber deutlich spürbarer.

Mindesteinsatz, Höchsteinsatz und Wetten mit Cash-Out

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Innerhalb dieser Limiten lässt sich eine Wette mit Cash-Out vorzeitig auswerten – bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung.

Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei regulärem Wettenabschluss, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Wette mit Cash-Out, die ein Quoten- oder Profitboost trägt, verliert mit dem Cash-Out den Boost.

Kombiboost, Quoten- und Profitboosts

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Es handelt sich also nicht um eine «gratis» Verdoppelung der Wette, sondern um eine befristete, an Bedingungen geknüpfte Erhöhung des Nettogewinns, deren Mechanik vor jeder Nutzung gelesen sein will.

Anbieter im Vergleich: Was die zehn grössten Profile tatsächlich bieten

Die folgende Tabelle ordnet die Profile nach ihrer Bewilligungslage in der Schweiz. Die beiden Schweizer Veranstalter führen die Liste an, weil nur sie in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen – die ausländischen Anbieter folgen mit klarer Markierung, was ihre Bewilligungslage in der Schweiz angeht und was nicht.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter / gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, Gespa) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
IviBet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz
Pribet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz
BetFury ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz
1xBet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz

Die Tabelle trennt zwei Welten, die oft vermischt werden. Auf der einen Seite stehen die beiden Schweizer Veranstalter mit Gespa-Bewilligung, Schweizer Spielsperre und Schweizer Auszahlungsweg. Auf der anderen Seite stehen acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – ihre Lizenzen aus anderen Rechtsordnungen gelten in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS), ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen, ein Schweizer Spielsperre-Register greift bei ihnen nicht, und im Streitfall gibt es keinen Schweizer Rechtsschutz. Wer bei einem dieser Anbieter spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens.

Swisslos Sporttip: der eine der beiden Pole

Die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel führt Sportwetten unter dem Namen Sporttip durch, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Sporttip-Angebot richtet sich an Spielende mit Wohnsitz im Swisslos-Gebiet – die 19 Deutschschweizer Kantone, der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt und volljährig ist, kann sich online registrieren, muss dazu einen Ausweis hochladen, dessen Daten ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft werden, und darf pro Person nur ein Konto führen.

Die Palette der Gratisspielguthaben und Aktionen bei Sporttip ist schmal: Quotenboosts, Profitboosts und der Kombiboost sind keine Gratisspielguthaben, sondern an Bedingungen geknüpfte Gewinnaufschläge. Eine breit angelegte «5-Franken-Freiwette ohne Einzahlung» wie auf ausländischen Märkten existiert hier nicht. Wer ein Gratisspielguthaben erhält, kann es einsetzen, den Gewinn behalten und das ursprüngliche Guthaben nicht auszahlen lassen.

Die Sporttip-Einsatzlimiten sind klar: CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1’000 Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Wer mehr setzen will, wird abgewiesen. Cash-Out gibt es für die genannten Wettformen online als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, ohne Garantie, dass es für jeden Markt zur Verfügung steht. Bei Livewetten zählt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten nach Ereigniseintritt werden mit Quote 1.00 gewertet, und in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 bewerten.

Für wen sich Sporttip eignet: für alle, die im Swisslos-Gebiet wohnen, einen klar regulierten Anbieter suchen und keine breite Aktionstreppe erwarten. Wer auf der Suche nach einer «5-Franken-Freiwette ohne Einzahlung» ist, wird hier nicht fündig – was es gibt, sind an Bedingungen geknüpfte Boosts, deren Mechanik der Mehrwert ist.

Loterie Romande Jouez Sport: der andere Pol

Die Loterie Romande führt ihre Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie ist wie Swisslos interkantonal bewilligt, ihr Online-Zugang ebenfalls an Wohnsitz und Identitätsprüfung gebunden. Ihr Cash-Anteil an Schweizer Lotteriemärkten zeigt sich in einer anderen Aktionstätigkeit: «JouezSport – Patinoires et Stades» lief über den Winter 2025/26 an sieben Aktionstagen, vergab insgesamt 7’000 × CHF 10 Gratisspielguthaben, das 30 Tage gültig und nicht auszahlbar war.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Für wen sich Jouez Sport eignet: für alle mit Wohnsitz in der Westschweiz, die einen Gespa-bewilligten Veranstalter mit eigenem Aktionsrhythmus suchen. Die einzige breitere Aktion, die in den letzten Wintern kommuniziert wurde, ist «Patinoires et Stades» – sie zeigt, wie klein das Aktionsfenster ist und wie schnell Gratisspielguthaben bei den Schweizer Veranstaltern verteilt wird.

IviBet, Pribet, HighFlyBet, BetFury, BC.Game, 1xBet, BetOnRed, BDMBet: die ausländischen Profile

Die acht ausländischen Anbieter verbindet, dass ihre Lizenzen aus anderen Rechtsordnungen in der Schweiz keine Wirkung entfalten. Art. 4 BGS stellt klar, dass eine ausländische Bewilligung in der Schweiz nicht gilt. Eine Spielsperre in der Schweiz greift bei ihnen nicht, das Schweizer Sperrregister erfasst sie nicht, und im Streitfall gibt es keinen Schweizer Rechtsschutz.

Was sie gemeinsam haben, ist die Tatsache, dass sie dem Schweizer Publikum über das Internet begegnen – über Werbung, über Social Media, über Affiliate-Seiten. Die Gespa führt eine Sperrliste geblockter Domains (Art. 86–93 BGS); die erste Liste datiert auf den 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Geblockte Domains werden ersetzt – die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und führt als bekannte Beispiele Interwetten, Bet-at-Home und bet365 an.

Die Bewertung dieser acht Anbieter folgt einer einfachen Linie: Sie sind in der Schweiz nicht zugelassen, ihre Werbung in der Schweiz ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann nach Art. 131 BGS mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft werden. Für Schweizer Spielende bedeutet das: kein Schweizer Spielsperre-Schutz, keine Schweizer Auszahlungsgarantie, kein Schweizer Rechtsschutz, kantonale Steuerpraxis im Einzelfall – und die Möglichkeit, dass eine Einzahlung bei einem geblockten Anbieter später nicht oder nur unter Reibungsverlusten zurückkommt.

Was eine Freiwette bei einer Quote von 1.90 / 1.90 wert ist

Die Mechanik der Auszahlung lässt sich an einem Beispiel festmachen. Bei einer Zwei-Wege-Wette mit zwei Ausgängen zu je 1.90 beträgt die Auszahlungsquote (Quotenschlüssel) dieses Marktes 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (2/1.90) = 0.95, also 95 %. Die Marge des Buchmachers auf diesem Markt ist 5 %.

Eine Wette mit CHF 10 Gratisspielguthaben, die zu Quote 1.90 gewinnt, zahlt 10 × (1.90 − 1) = CHF 9 Gewinn aus – nicht CHF 19. Im Mittel über sehr viele solcher Wetten auf diesem Markt sind 95 % des eingesetzten Gratisspielguthabens als Gewinn zurück zu erwarten, also CHF 9.50 pro CHF 10. In derselben Logik kostet eine Wette mit eigenem Geld auf demselben Markt 5 % des Einsatzes als Marge – bei einem typischen Mittippen über viele Wetten verliert der Spielende aus diesem Schnitt 5 Rappen pro Franken Einsatz.

Das ist die Information, die das Beispiel liefert: Eine Freiwette auf einem 5-Prozent-Markt hat einen durchschnittlichen Wert, der knapp unter dem Nominalwert liegt. Bei höheren Margen – etwa auf Nischenmärkten, wo Quoten weniger Ausgaben als auf Hauptmärkten – sinkt der Wert; bei tieferen Margen – etwa auf tief liquiden Hauptmärkten – steigt er leicht. Der Wert der Freiwette ist nie der Nominalbetrag, weil der Einsatz nicht zurückbezahlt wird; er ist immer kleiner, und auf einem durchschnittlichen Markt liegt er im Bereich von 90–95 % des Nominalbetrags.

Wer ist die Zielgruppe dieser Seite – und wer nicht

Diese Seite richtet sich an drei Lesergruppen. Die erste sind Gelegenheitsspielende, die im Swisslos- oder Loterie-Romande-Gebiet wohnen und verstehen wollen, was eine Aktion wie «Patinoires et Stades» wirklich bedeutet, wenn CHF 10 Gratisspielguthaben auf dem Wallet landen. Die zweite sind wechselwillige Spielende, die zwischen einem Schweizer und einem ausländischen Anbieter abwägen und die rechtlichen Unterschiede verstehen wollen, bevor sie ein Konto eröffnen oder eine Einzahlung machen. Die dritte sind Skeptiker, die wissen wollen, was eine Freiwette kostet, wenn der Einsatz nicht zurückkommt.

Nicht die Zielgruppe sind High-Roller, die mit Wetten oberhalb von CHF 1’000 pro Einzelwette ihr Geld machen – die Sporttip-Limite kappt diesen Pfad von vornherein. Nicht die Zielgruppe sind Spieler ausländischer Plattformen, die eine bestimmte Aktion oder einen bestimmten Sport vermissen, den die Schweizer Veranstalter nicht im Programm haben – hier zeigt die geschlossene Gespa-Liste, was geht und was nicht. Nicht die Zielgruppe sind Personen unter 18 Jahren – die sind nach Art. 72 BGS von der Online-Teilnahme ausgeschlossen und sollen es auch bleiben.

Häufige Fragen zu Freiwetten bei Schweizer Sportwetten

Was ist eine Freiwette bei Sportwetten, und wie unterscheidet sie sich von einer Wette mit eigenem Geld?

Eine Freiwette im weiteren Sinne ist ein Wettguthaben, das ein Veranstalter auf das Spielerkonto bucht; bei einem Gewinn wird nur der Gewinn ausgezahlt, der Einsatz selbst nicht. Im Schweizer BGS heisst das Gratisspielguthaben, und es braucht nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Gespa. Bei einer Wette mit eigenem Geld gibt der Spielende den Einsatz aus der eigenen Tasche, und ein Gewinn enthält Einsatz und Gewinn.

Dürfen die Schweizer Veranstalter Freiwetten ohne Zustimmung der Gespa anbieten?

Nein. Jedes Gratisspiel oder Gratisspielguthaben braucht nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt; eine breite Streuung von Freiwetten ohne Einzahlung ist im Schweizer Markt deshalb strukturell nicht möglich.

Wie wird der Gewinn einer Freiwette berechnet, wenn der Einsatz nicht zurückbezahlt wird?

Der Gewinn berechnet sich als Einsatz mal (Quote minus 1). Bei einer Quote von 1.90 und einem Gratisspielguthaben von CHF 10 sind das 10 × 0.90 = CHF 9. Bei einer Quote von 4.00 sind es CHF 30 statt CHF 40; bei 10.00 sind es CHF 90 statt CHF 100. Der nicht zurückgegebene Einsatz ist der Preis, den das Gratisspielguthaben gegenüber eigenem Geld kostet.

Welche Bedingungen wie Mindestquote, Frist und Umsatz sind bei einer Freiwette zu prüfen?

Die Bedingungen stehen in den Aktionsbedingungen des jeweiligen Veranstalters – Mindestquote, Frist zur Platzierung, Gültigkeit des Guthabens, Verwendungsbereich (Einzel-, Kombinations-, Systemwette) und eventuelle Umsatzbedingungen für den Gewinn. Die «Patinoires et Stades»-Aktion der Loterie Romande verband ein 7-Tage-Fenster zur Code-Eingabe mit einer 30-tägigen Gültigkeit des CHF-10-Guthabens und der Nicht-Auszahlbarkeit. Bei Swisslos-Kombiboosts liegt die Schwelle bei mindestens vier Voraussagen mit Quote 1.50 pro Voraussage.

Müssen Verlustlimiten gesetzt sein, bevor eine Freiwette platziert werden kann?

Ja. Bei Sporttip ist das Setzen von Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage Voraussetzung für die erste Teilnahme; bei einer Erhöhung gilt eine 72-Stunden-Frist. Eine zusätzliche freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage ist möglich. Wer ohne Limiten spielt, kann bei Sporttip nicht teilnehmen – unabhängig davon, ob die Wette mit echtem Geld oder mit Gratisspielguthaben platziert wird.

Wie sind Gewinne aus einer Freiwette steuerlich einzuordnen, und gilt der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn – der Bund setzt diesen Freibetrag ab dem 1.1.2026 auf CHF 1’071’000; die Kantone setzen eigene Schwellen. Über der Schwelle werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Praxis – etwa diejenige des Kantons Thurgau – kann ausländische Grossspielgewinne als voll steuerbares Einkommen behandeln.

Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»