Paysafecard bei Schweizer Wettanbietern 2026
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz mit einem paysafecard-Code einzahlen will, landet oft bei einem ausländischen Anbieter, denn die zwei Schweizer Veranstalter für Sportwetten akzeptieren diesen nicht. Das Geldspielgesetz stuft Sportwetten als Grossspiel ein und beschränkt den Markt auf diese zwei Bewilligungsinhaberinnen, die jeweils eigene Prepaid-Lösungen anbieten. Wer im Ausland auf Domains ohne Schweizer Konzession spielt, umgeht zwar die Zahlungsbeschränkungen, verzichtet aber auf die Schweizer Aufsicht, das nationale Sperrregister und die Auszahlung auf ein eigenes Schweizer Bankkonto. Dieser Beitrag erläutert die paysafecard-Zahlung für Schweizer Wettende, nennt die Gebühren für In- und Ausland und grenzt die lizenzierten Schweizer Angebote von unbewilligten ausländischen Plattformen ab.
Aktualisiert am Oktober 18, 2026; geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa, gegen Swisslos, gegen die Loterie Romande und gegen die paysafecard-Gebührenseite.
Zahlungsabwicklung mit Paysafecard: was der Code kostet und wohin Gewinne fliessen
Was ein Paysafecard-Gutschein überhaupt ist
Paysafecard wurde im März 2000 in Wien gegründet, heisst seit Juli 2014 paysafecard Wertkarten GmbH und gehört seit August 2015 zur Paysafe Group. Seit dem 29. Oktober 2019 wird der Code in der EU unter einer irischen E-Geld-Lizenz ausgegeben. Für Schweizer Wettende ist wichtig, was das im Alltag heisst: Der Gutschein wird an einer Verkaufsstelle gekauft, der 16-stellige PIN-Code an der Kasse oder online eingegeben, und das Guthaben liegt beim Emittenten, nicht beim Buchmacher. Wer einzahlt, hinterlässt beim Wettanbieter keine Bankverbindung.
Diese Eigenschaft macht den Code für Spielerinnen und Spieler interessant, die ihr Bankkonto nicht mit einem Wettkonto verknüpfen wollen. Sie macht ihn aber nicht zu einem Schweizer Zahlungsmittel für erlaubte Sportwetten: Swisslos verlangt für die Aufladung des Swisslos-Spielkontos Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein, die Loterie Romande verkauft eigene Pre-pay-Tickets zu CHF 20, 50, 100 und 200. Paysafecard ist im Sortiment dieser beiden nicht vorgesehen.
Gebühren, die der Emittent vom Kontoinhaber verlangt
Zwei Kosten tauchen auf der paysafecard-Gebührenseite auf und treffen beide jede Inhaberin, jede jeden Inhaber:
- Inaktivitätsgebühr auf dem Gutschein. 30 Tage nach dem Kauf fällt eine monatliche Gebühr von 4 € an, vermeidbar durch die Registrierung eines Paysafecard-Kontos. Wer den Code kauft und liegen lässt, sieht sein Guthaben Monat für Monat schrumpfen, ohne je gewettet zu haben.
- Konto-Inaktivitätsgebühr. Für das registrierte Konto werden ab dem 13. Monat ohne Kontotransaktion 2 € pro Monat berechnet. Auch wer sich registriert hat, zahlt also drauf, wenn er das Konto nicht nutzt.
- Rücktausch. Wer Restguthaben zurückhaben will, zahlt 5 % des Auszahlungsbetrags, höchstens 5 € pro Rücktausch. Auszahlungen gibt es ausschliesslich auf ein Bankkonto im eigenen Namen.
Für Schweizer Wettende folgt daraus: Den Code kaufen, in derselben Sitzung einzahlen, keine Restbestände horten. Wer das Guthaben nicht vollständig verbraucht, zahlt entweder die monatliche Gebühr oder den 5-Prozent-Abzug beim Rücktausch.
Wohin Gewinne fliessen müssen
Das Geldspielgesetz schreibt die Auszahlung von Gewinnen auf ein Konto im eigenen Namen vor. Art. 50 Abs. 2 VGS lässt nur das eigene Bank- oder Postkonto zu, anonyme Zahlungsmittel und Kryptowährungen sind bei einem bewilligten Veranstalter ausgeschlossen. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Swisslos-Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber gehen innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers. Bei der Loterie Romande gilt dieselbe Schwelle: Gewinne bis CHF 1’000 netto landen direkt im Wallet, darüber folgt die Überweisung auf die angegebene IBAN.
Diese Struktur hat zwei Konsequenzen. Erstens: Wer mit einem Code einzahlt, bekommt Gewinne nie auf denselben Code zurück. Der Code ist ein Einweg-Instrument von der Verkaufsstelle zum Buchmacher; was hinten rauskommt, läuft über die IBAN. Zweitens: Wer auszahlen lassen will, ohne je eine Bankverbindung angegeben zu haben, scheitert spätestens bei der ersten Gewinnauszahlung. Bei Swisslos geschieht die Auszahlung auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist ohnehin nicht auszahlbar.
Paysafecard und die Schweizer Veranstalter
Wer die Schweizer Veranstalter mit einem paysafecard-Code füttern will, kann das nicht tun: Die zwei Bewilligungsinhaberinnen listen paysafecard nicht als Zahlungsmittel. Bei Swisslos lädt das Swisslos-Wallet per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein, bei der Loterie Romande mit Pre-pay-Tickets oder über das verifizierte Bankkonto. Beide akzeptieren die Paysafecard-PIN nicht.
Diese Lücke erklärt, warum viele Schweizer Spielende überhaupt erst bei ausländischen Anbietern landen. Wer den Code nutzen will, weicht auf eine Domain aus, die nicht in der Schweizer Gespa-Trias bewilligt ist. Was dann rechtlich und praktisch passiert, schneidet der nächste Abschnitt an.
Top 2: Schweizer Veranstalter im direkten Vergleich
Einordnung und Bewertungskriterien
Ein faires Buchset schweizerischer Sportwetten kann nur zwei Namen umfassen, weil das Geldspielgesetz keine dritte Veranstalterin zulässt. Wer drei oder mehr Buchmacher in einem Ranking zeigt, vermischt lizenzierte mit nicht lizenzierten Angeboten und verkauft die Schweizer Bewilligung als Werbeargument. Das ist sie nicht. Die zwei Bewilligungsinhaberinnen werden hier nach denselben Kriterien sortiert: Bewilligungsstatus und Vertragsgebiet, Auflade- und Auszahlungspraxis, Sportwettenprodukt, Spielerschutz (Verlustlimiten, Spielsperre), Cash-Out-Funktion und die Marge, die in der Quote steckt.
Die Marge gehört in jeden Wettanbieter-Vergleich, weil sie bestimmt, wie viel vom Einsatz im Markt bleibt. Auf einer Drei-Wege-Wette mit Quoten 2.10, 3.40 und 3.60 ergibt sich ein Auszahlungsschlüssel von 1 ÷ (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60), also rund 90.7 %; die Marge beträgt etwa 9.3 %. Bei Sporttip und Jouez Sport bewegen sich die Hauptmärkte in vergleichbaren Grössenordnungen, was nicht überrascht: Beide Veranstalterinnen sitzen unter demselben Dach der intercantonalen Aufsicht. Wer die kleinere Marge sucht, vergleicht vor dem Tipp die Quote des Marktes, nicht den Namen des Anbieters.
Tabelle: die zwei Schweizer Veranstalter im Vergleich
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin und Spielprodukt |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Grossspiel-Bewilligung (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Grossspiel-Bewilligung (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport |
Die Tabelle trägt nur die Information, die ein Leser für die Einordnung braucht: den Status der Bewilligung und die Veranstalterin. Wer mehr über Aufladepraxis, Gewinnauszahlung und Spielerschutz bei den beiden lesen will, findet das im Abschnitt Wettanbieter im Test.
Grundlagen: wie Sportwetten in der Schweiz funktionieren
Lizenz, Vertragsgebiet, Wohnsitzpflicht
Das Geldspielgesetz vom 1. Januar 2019 fasst Sportwetten mit Lotterien und Grossspielen zusammen. Eine Bewilligung besteht aus einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung, beide werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) geprüft. Das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Eine Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz, was Art. 4 BGS ausdrücklich festhält; eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat hier keine Kraft.

Die Kantone haben die Zahl der Sportwettenveranstalterinnen auf zwei begrenzt. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH), im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande führt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura mit Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.
Eine Online-Registrierung verlangt bei beiden die Volljährigkeit und den Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet. Pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Bei der Loterie Romande braucht es eine Ausweiskopie, bei besonderen Fällen zusätzlich einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist. Bei Swisslos liest das System die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis und prüft sie gegen Adressdatenbanken.
Welche Wetten überhaupt erlaubt sind
Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden. Bets auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht zugelassen. Qualifikationsrunden stehen nur dann auf der Liste, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe ebenso; Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet, nie auf Trainingsläufe. Ecken- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, ebenso eine Esports-Sektion. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen.
Was davon bleibt, ist genug: Hauptmärkte auf die grossen Ligen, Live-Wetten vor Spielbeginn und während des Spiels, Einzel-, Kombinations- und Systemwetten. Was fehlt, fällt auf: keine Karten- und Eckenmärkte, kein Esports, keine Specials. Wer diese Märkte sucht, weicht notgedrungen auf ausländische Domains aus.
Ein- und Auszahlung im Alltag
Bei Swisslos wird das Wallet mit Online-Zahlungsmitteln oder Einzahlungsschein aufgeladen, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 innert 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auch PostFinance Pay wird zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos angeboten, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsgrenze ebenfalls bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben ebenfalls höchstens CHF 10’000. Pre-pay-Tickets gibt es zu CHF 20, 50, 100 und 200, gültig ein Jahr, und sie müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden.
Ausgezahlt wird nur auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Bei Swisslos sind die ersten zwei Auszahlungen innert 365 Tagen gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber fliesst das Geld auf die hinterlegte IBAN.
Bedeutung für die Wahl des Zahlungswegs
Ein Prepaid-Code wie paysafecard ist hier kein Zahlungsmittel, das von der Veranstalterin akzeptiert wird. Wer trotzdem mit einem paysafecard-Code spielen will, kann das nur bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung tun. Das hat rechtliche und praktische Folgen, die das nächste Kapitel zeigt.
Rechtslage: Schweizer Bewilligung versus ausländische Domain
Was eine Schweizer Bewilligung tatsächlich bedeutet
Die Schweizer Bewilligung besteht aus einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung. Sie verlangt die Identitätsprüfung bei Kontoeröffnung, eine Auszahlung nur auf das eigene Konto, das Verbot von Kredit an Spielende, das Verbot von Werbung an Minderjährige und die Einhaltung der bewilligten Wettenliste. Die Gespa beaufsichtigt die Veranstalterinnen, prüft Testkäufe und führt die Sperrliste der geblockten ausländischen Domains. Wer bei einem bewilligten Veranstalter spielt, hat diese Aufsicht im Hintergrund und die Spielsperre mit Schweizer Tragweite, die auch für Casinos und für Liechtenstein gilt.

Eine kostenlose Spielsperre über das Sperrregister wirkt bewilligt übergreifend: Wer sich bei Swisslos für 1 bis 180 Tage produktbezogen selbst sperrt, hat damit Zugang für die gewählte Dauer gesperrt; eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie in Liechtenstein.
Was eine ausländische Domain in der Schweiz bedeutet
Eine ausländische Lizenz (Malta, Curaçao, Deutschland, Österreich) hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS).
Die Spielenden bleiben zwar straffrei. Aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schweizer Spielsperre noch Schweizer Aufsicht. Die Sperrliste der Gespa enthält ausländische Domains, die Schweizer Telekomanbieter sperren; die Liste wird ständig aktualisiert, und gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt.
Wer bei einem ausländischen Anbieter mit paysafecard einzahlt, hat also drei Eigenschaften kombiniert: einen Code, der anonymisierend wirkt; eine Domain, die keine Schweizer Aufsicht hat; und eine Auszahlung, die nicht zwingend auf ein Schweizer Konto erfolgen muss. Diese drei Eigenschaften zusammen ergeben ein Risiko, das im Inlandmarkt nicht abgesichert ist.
Werbung und Bonus bei bewilligten Anbietern
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen (Art. 74 BGS). Für nicht bewilligtes Glücksspiel darf gar nicht geworben werden (Art. 74 Abs. 3). Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2); im Jahr 2025 hat die Gespa der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 solche Zustimmungen erteilt. Wer bei einem bewilligten Anbieter einen Bonus sieht, hat damit eine genehmigte Aktion vor sich; bei einem ausländischen Anbieter fehlt diese Kontrolle vollständig.
Die ehrliche Lesart der Lage
Die Schweiz kennt keinen «sicheren Buchmacher» per se. Sie kennt zwei bewilligte Veranstalterinnen mit Schweizer Aufsicht, klar definierten Vertragsgebieten, geschlossener Wettenliste und Auszahlung nur auf das eigene Konto. Sie kennt eine lange Liste ausländischer Domains, die Schweizer Spielerinnen und Spieler mit einem paysafecard-Code erreichen können, aber ohne Schweizer Aufsicht, ohne Schweizer Spielsperre und mit Auszahlungen, die nicht zwingend auf ein Schweizer Konto laufen. Die Entscheidung zwischen den beiden Welten fällt am Wohnsitz, am Zahlungsweg und an der Frage, ob man die Schweizer Spielsperre und die Schweizer Auszahlung auf das eigene Konto braucht.
Spielerschutz: Verlustlimiten, Spielsperre und die Lücke beim Code
Verlustlimiten, die der Spieler selbst setzt
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, Obergrenze CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Bei der Loterie Romande ist die Mechanik vergleichbar; sie ist im Reglement verankert.
Die Idee dahinter ist klar: Wer Geld verliert, soll es vorher selbst gedeckelt haben, nicht erst wenn das Konto leer ist. Das Geldspielgesetz schreibt vor, dass die Veranstalterin einen oder mehrere Höchstwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust verlangt (Art. 87 VGS). Eine Senkung gilt nach Gesetz innert 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an, was restriktiver ist als das Minimum.
Spielsperre über die Schweizer Register
Wer sich selbst sperrt, kann eine befristete Spielsperre zwischen 1 und 180 Tagen setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und wirkt auch für Casinos, Online-Casinos und Liechtenstein. Eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Wer eine Spielsperre hat, kann weder Einsätze noch Gewinne geltend machen.
Diese Register wirken nur bei Schweizer Bewilligungsinhaberinnen. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat diese Sperre nicht. Wer sich bei Swisslos sperrt, aber bei einem ausländischen Anbieter weiterspielt, hat die Sperre umgangen. Die Schweizer Spielsperre deckt die Schweiz; sie deckt nicht das Ausland.
Warum ein Prepaid-Code den Überblick nicht ersetzt
Ein Prepaid-Code ist eine Zahlungsmethode, kein Limit. Wer mit paysafecard einzahlt, sieht auf dem Code, wie viel eingezahlt wurde, aber er hat keine Verbindung zur Schweizer Verlustlimite. Wer bei einem bewilligten Anbieter spielt, hat die Verlustlimite zusätzlich zum Code und profitiert von beiden Mechanismen. Wer bei einem ausländischen Anbieter mit Code spielt, hat nur den Code und damit nur die Selbstkontrolle, die er mitbringt.
Wer mit Prepaid spielt, liebt die Budgetkontrolle; wer sich auf den Code verlässt, verwechselt Zahlungsweg mit Spielerschutz. Die Verlustlimite wird im Swisslos- oder Loterie-Romande-Konto gesetzt; sie gehört zum Veranstalter, nicht zur Zahlung.
Boni und Gratiswetten: was die Schweizer Veranstalter bieten
Genehmigungspflicht für Gratisspielguthaben
Eine Schweizer Veranstalterin darf nicht eigenmächtig Boni und Gratiswetten ausloben. Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt die vorgängige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 hat die Gespa der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 Zustimmungen erteilt. Die Bedingungen eines Bonus oder einer Gratiswette stehen nur in den Bedingungen der Veranstalterin selbst, sie sind nicht generell im Gesetz kodifiziert. Gratiswetten sind im Markt als Gratiswette oder Freiwette bekannt, im Gesetz als Gratisspielguthaben.
Die Folge: Wer bei einem bewilligten Anbieter einen Bonus sieht, hat eine Aktion vor sich, die die Gespa explizit genehmigt hat. Die Aktionen sind in der Regel klein und zeitlich befristet, nicht der Dauerzustand, den ausländische Anbieter bewerben.
Beispielaktion aus der Westschweiz
Die Loterie Romande hat die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen durchgeführt. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das Beispiel zeigt das Muster: kleine Beträge, kurze Frist, nur im verifizierten Konto aktivierbar, kein auszahlbares Geld.
Gratiswetten verstehen
Eine Gratiswette oder Gratisspielguthaben ist kein auszahlbares Guthaben. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar; bei der Loterie Romande gilt dasselbe. Eine Gratiswette wird mit dem Gewinn, nicht mit dem Einsatz verrechnet. Wer eine CHF-10-Gratiswette auf eine Quote 3.00 setzt und gewinnt, bekommt CHF 20 gutgeschrieben, nicht CHF 30. Das ist der «kostenlose» Teil: das eingesetzte Geld war nie eigenes Geld.
Wer mit einer Gratiswette spielt, sollte verstehen, dass sie kein Ersatz für eine Einzahlung ist, sondern eine Aktion mit Bedingungen. Wer eine Aktion auslöst, bevor die Frist abläuft, sollte wissen, dass das Spielguthaben mit Fristablauf verschwindet und nicht ausgezahlt wird.
Der Unterschied zu ausländischen Bonusangeboten
Ausländische Anbieter bewerben 100 %-Bonus, riskfreie Wetten und Quote-Boosts. In der Schweiz darf das ein bewilligter Anbieter nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa tun. Die Bewilligung und die Aufsicht sind der Grund, warum Schweizer Aktionen kleiner sind; sie sind auch der Grund, warum die Bedingungen vom Regulator geprüft sind. Wer die grossen ausländischen Boni sucht, findet sie nur dort, wo die Aufsicht nicht zuständig ist.
Was die Schweizer Veranstalter kosten
Beide Veranstalterinnen sind Non-Profit-Organisationen; ihre Reingewinne fliessen in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Wer spielt, spielt nicht gegen eine Konzernmargenstruktur, sondern gegen eine Non-Profit-Logik mit kantonaler Zweckbindung. Das ändert die Marge nicht zwingend, aber es ändert die Motivation dahinter. Die Marge im Markt ist das, was zählt, nicht die Eigentumsform.
Wettanbieter im Test: Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und organisiert Sportwetten unter dem Namen Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Das Online-Konto verlangt Volljährigkeit, Wohnsitz im Vertragsgebiet und die Registrierung mit Ausweis. Eine Spielsperre darf nicht bestehen, und jede Person darf nur ein Konto führen.
Die Aufladung des Swisslos-Wallet erfolgt mit Online-Zahlungsmitteln oder Einzahlungsschein, PostFinance Pay ist ebenfalls möglich, Mindestbetrag CHF 20, Höchstbetrag CHF 10’000 innert 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Paysafecard wird nicht akzeptiert. Die Verlustlimite muss vor der ersten Teilnahme gesetzt werden, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden.
Sporttip-Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung gehen automatisch auf das Wallet, darüber auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto innert 3 Arbeitstagen. Auszahlungen sind zweimal innert 365 Tagen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Sporttip bietet Einzel-, Kombinations- und Systemwetten, Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Cash-Out ist verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn ohne vorzeitige Auszahlung und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Verdienst von Sporttip: Die Schweizer Bewilligung mit Gespa-Aufsicht, das eigene Vertragsgebiet, die klaren Auszahlungsregeln auf das eigene Konto und die Möglichkeit, sich produktbezogen oder schweizweit sperren zu lassen. Wer im Deutschschweizer Vertragsgebiet wohnt und auf einem Schweizer Konto auszahlen lassen will, hat hier den einzigen erlaubten Schweizer Anbieter für Sportwetten.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Das Online-Konto verlangt Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Kantone, pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt werden Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) und in besonderen Fällen ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.
Aufladung des Wallets über Pre-pay-Tickets zu CHF 20, 50, 100 und 200 (gültig ein Jahr, müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden) oder über das verifizierte Bankkonto. Höchsteinzahlung CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben höchstens CHF 10’000. Paysafecard wird nicht akzeptiert. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber fliesst das Geld auf die angegebene IBAN; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Wer lieber in der Verkaufsstelle spielt, kann dort Pre-pay-Tickets kaufen und Quittungen einlösen, ohne Online-Konto.
Verdienst von Jouez Sport: Die Schweizer Bewilligung, das eigene Vertragsgebiet für die Romandie, die Option auf Pre-pay-Tickets für diejenigen, die kein Bankkonto mit dem Spielkonto verknüpfen wollen, und die Option, Gewinne an der Verkaufsstelle bar zu holen. Wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt, hat hier den einzigen erlaubten Anbieter; wer Pre-pay-Tickets will, hat hier die einfachste Aufladung.
Was bei beiden gleich ist
Beide Veranstalterinnen akzeptieren paysafecard nicht. Beide schreiben Gewinne ans auf das eigene Bank- oder Postkonto, nicht auf einen Code. Beide kennen die Spielsperre mit Schweizer Tragweite und die Verlustlimite, die vor der ersten Teilnahme zu setzen ist. Beide haben denselben Bewilligungsrahmen und stehen unter derselben Gespa-Aufsicht. Beide zahlen keine Gewinne an gesperrte oder minderjährige Personen.
Der Unterschied zwischen den beiden liegt im Vertragsgebiet und in der Auflademechanik. Die Loterie Romande hat den Pre-pay-Ticket als hauseigenes Prepaid-Instrument; Swisslos hat das PostFinance Pay ergänzend zum Einzahlungsschein. Beide sind auf ihre Region zugeschnitten; wer in der Deutschschweiz wohnt, fällt in das Swisslos-Gebiet, wer in der Romandie wohnt, in das Loterie-Romande-Gebiet. Wer ausserhalb des Vertragsgebiets wohnt, kann sich bei keiner der beiden online registrieren.
Häufig gestellte Fragen
Können Prepaid-Codes wie Paysafecard bei Swisslos oder der Loterie Romande eingesetzt werden?
Nein. Beide Veranstalterinnen listen paysafecard nicht als Zahlungsmittel. Swisslos lädt das Wallet per Online-Zahlungsmittel, Einzahlungsschein oder PostFinance Pay; die Loterie Romande verkauft eigene Pre-pay-Tickets zu CHF 20, 50, 100 und 200 oder nimmt die Lastschrift vom verifizierten Bankkonto. Wer mit paysafecard spielen will, weicht auf eine ausländische Domain aus und verlässt damit den Schweizer Bewilligungsrahmen.
Welche Gebühren fallen bei Prepaid-Guthaben an?
Paysafecard verlangt 30 Tage nach dem Kauf eine monatliche Gebühr von 4 € auf dem Gutschein, vermeidbar durch Registrierung eines Kontos. Das Konto selbst wird ab dem 13. Monat ohne Transaktion mit 2 € pro Monat belastet. Der Rücktausch von Restguthaben kostet 5 % des Auszahlungsbetrags, höchstens 5 € pro Vorgang, und ist nur auf ein eigenes Bankkonto möglich.
Wohin werden Gewinne ausgezahlt, wenn mit einem Prepaid-Code eingezahlt wurde?
Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter ausschliesslich auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Bei Swisslos sind Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung automatisch im Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf dem Konto. Bei der Loterie Romande gilt die Schwelle CHF 1’000 netto, darüber folgt die Überweisung auf die angegebene IBAN. Der Code selbst wird nie ausgezahlt.
Was bedeutet es für den Schutz von Spielenden, wenn eine Wettseite keine Schweizer Bewilligung hat?
Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft. Es gibt keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Auszahlungspflicht auf das eigene Konto, keine Pflicht zur Verlustlimite und keine gesetzlich geschützte Auszahlungsfrist. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat ausschliesslich die Regeln, die der Anbieter selbst aufstellt, und das sind nicht die Schweizer Regeln.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Kombinationswette aus Einsatz und Quoten?
Bei Dezimalquoten ist die Auszahlung gleich Einsatz × Quote. Bei einer Kombiwette mit Quoten 1.80, 2.20 und 3.50 ergibt sich die Gesamtquote 1.80 × 2.20 × 3.50 = 13.86; ein Einsatz von CHF 10 zahlt im Gewinnfall CHF 138.60 zurück. In jeder einzelnen Quote steckt die Marge des Buchmachers: Auf einer Drei-Wege-Wette mit Quoten 2.10, 3.40 und 3.60 ergibt sich ein Auszahlungsschlüssel von rund 90.7 %, also eine Marge von etwa 9.3 %.
Wie gehen Spielende mit Limiten und Spielsperre um, wenn Einzahlungen ohne Bankkonto erfolgen?
Die Limiten werden im Swisslos- oder Loterie-Romande-Konto gesetzt, nicht auf der Zahlungsmethode. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gehören zur Kontoeinrichtung, Senkung gilt sofort, Erhöhung nach 72 Stunden; eine Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage oder unbefristet mit Schweizer Tragweite möglich. Ein Prepaid-Code ändert daran nichts. Wer mit Code spielt, hat die Schweizer Limite zusätzlich zum Code und profitiert von beiden Mechanismen, sofern er beim bewilligten Anbieter spielt.
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Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»
