Wettanbieter mit ecoPayz in der Schweiz 2026: Was die Wallet kostet und wer sie annimmt

Updated Oktober 2026
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Ineinandergreifende Zahnräder aus Messing in Nahaufnahme, das Licht fällt streifend auf die Zähne und die glänzenden Kanten.

Wer in der Schweiz nach Wettanbietern mit ecoPayz sucht, landet schnell bei einem Befund, der unbequem ist: ecoPayz selbst funktioniert reibungslos, ein- und auszahlen ist bei vielen ausländischen Plattformen möglich, aber die Frage, ob diese Plattformen hier Sportwetten anbieten dürfen, ist eine andere. In der Schweiz gibt es nur zwei bewilligte Organisatoren für Sportwetten, und beide nutzen ecoPayz nicht als Standardpfad. Die Folge: Wer mit ecoPayz einzahlen will, bewegt sich fast immer ausserhalb der Schweizer Bewilligung.

Die ecoPayz-Gebührenübersicht nennt für die Währungsumrechnung 5,00 % in beiden Kontostufen (Classic und Silver); die Registrierung ist kostenlos.

Was ecoPayz in Franken und Rappen kostet, welche Regeln die Schweizer Geldspielaufsicht für Auszahlungen setzt und wohin das Geld am Ende fliesst, zeigt diese Übersicht.

*Datenstand: Oktober 18, 2026 — geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa und die Nutzungsbedingungen von ecoPayz.*

Was die Zahlungsabwicklung über ecoPayz kostet

ecoPayz ist eine E-Wallet mit Sitz in Georgien, betrieben von der EcoPayz Georgia LLC, eingetragen unter der Firmennummer 406318916 mit Adresse in Kutaisi. Reguliert wird sie nach den Nutzungsbedingungen von der Kutaisi Hualing Free Industrial Zone, Lizenznummer 0110/481. Das macht die Wallet zu einem ausländischen Zahlungsdienst, der in der Schweiz weder einer Banken- noch einer Finma-Bewilligung bedarf, weil er hier nicht als Zahlungsinstitut auftritt, sondern als Geldbörse für Privatpersonen.

Eine leere Pferderennbahn mit gepflegter Zielgeraden und Holzzaun, im Hintergrund stehen Berge im Dunst.
Bei ecoPayz werden bei einem Guthaben über 15 € ab dem ersten Jahrestag 15 € pro Jahr berechnet.

Registrierung und Kontostufen

Die Registrierung bei ecoPayz ist kostenlos und steht allen offen, die eine E-Mail-Adresse und ein Passwort angeben. Wer einzahlt, wird in die Kontostufe Classic eingestuft, und wer die Identitätsprüfung durchläuft, kann in die Stufe Silver aufsteigen, die höhere Limits und etwas niedrigere Gebühren mit sich bringt. Beide Stufen verlangen für die Währungsumrechnung denselben Satz: 5,00 % Aufschlag, egal ob von Franken in Euro, von Euro in Franken oder zwischen anderen Währungen. Wer also in Franken einzahlt und auf einer Plattform wettet, die in Euro rechnet, zahlt diese 5,00 % zweimal: einmal bei der Einzahlung in die Wallet, einmal bei einer späteren Auszahlung in Franken — sofern man das Guthaben überhaupt in Franken zurückführt.

Gebühren, die selten auf dem ersten Blick stehen

Die sichtbaren Kosten sind die Umrechnung. Die unsichtbaren sind die Inaktivitätsgebühr und die Auszahlungsgebühr am Ende der Kontobeziehung. Beide stehen in den Nutzungsbedingungen und greifen unabhängig davon, ob man sie erwartet hat:

Für jemanden, der monatlich kleinere Beträge einzahlt und zwischendurch pausiert, heisst das: Die 5,00 % Umrechnung ist nicht die einzige Gebühr, die auf das Spielguthaben zugreift. Eine Inaktivitätsperiode von zwei Jahren kostet 15 € aus dem Restguthaben, eine spätere Auszahlung nochmals 50 €.

Transfergeschwindigkeit und was im Wettschein passiert

Einzahlungen von ecoPayz auf das Spielkonto eines Wettanbieters laufen in der Regel sofort, weil es sich um eine interne Wallet-Bewegung handelt. Auszahlungen in umgekehrter Richtung — vom Wettanbieter zurück auf das ecoPayz-Konto — brauchen je nach Anbieter wenige Stunden bis zu drei Werktage, weil der Anbieter die Auszahlung prüft. Das ist im Marktvergleich schnell, aber nur ein Teil des Wegs: Wer das Geld anschliessend auf das eigene Bankkonto überweisen will, kommt an einer zweiten Bearbeitungszeit vorbei.

Wichtig: Die Geschwindigkeit ist nicht dasselbe wie die Erreichbarkeit. Ein ausländischer Wettanbieter, der ecoPayz-Einzahlungen sofort gutschreibt, kann bei der Auszahlung in den eigenen Hausregeln Wartezeiten, maximale Tageslimits und Verifizierungsrunden vorsehen, die unabhängig vom Zahlungsweg gelten.

Schweizer Bewilligung: Warum die Wallet hier nicht reicht

Die Ausgangslage: zwei Organisatoren, klar zugewiesene Gebiete

In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von zwei Organisatoren veranstaltet werden, gestützt auf das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern. Eine ausländische Lizenz — aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung, weil Art. 4 BGS klarstellt, dass eine Schweizer Bewilligung «nur in der Schweiz» gilt.

Die beiden bewilligten Organisatoren sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Sie decken zusammen die ganze Schweiz ab, aber ihre Gebiete sind getrennt:

Ein Online-Spielerkonto bei einem der beiden Organisatoren kann nur eröffnen, wer Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet hat. Volljährigkeit ist Voraussetzung, eine Spielsperre darf nicht bestehen, und pro Person ist nur ein Konto zugelassen.

Welche Zahlungsmittel die bewilligten Organisatoren tatsächlich nutzen

Beide Organisatoren setzen für die Aufladung des Spielkontos andere Wege als E-Wallets ein. Swisslos bietet PostFinance Pay als direkten Aufladeweg an, bei dem die Transaktion in der PostFinance-App bestätigt wird. Daneben sind Online-Zahlungsmittel und der Einzahlungsschein möglich, mit einem Mindestbetrag von CHF 20 pro Aufladung und einer monatlichen Obergrenze von CHF 10’000. Die Loterie Romande arbeitet mit IBAN-Überweisung und Prepaid-Tickets, die in den 2’350 Verkaufsstellen der Westschweiz zu CHF 20, 50, 100 und 200 erworben werden können.

ecoPayz taucht in den regulären Aufladewegen beider Organisatoren nicht auf. Das ist kein Zufall: Die Auszahlung von Gewinnen ist regulatorisch eingeschränkt. Nach Art. 50 Abs. 2 VGS zahlen bewilligte Anbieter Gewinne und Restguthaben nur auf ein Zahlungskonto aus, das auf den Namen des Spielenden lautet. Ein E-Wallet-Konto erfüllt diese Bedingung nur, wenn es auf den eigenen Namen registriert und verifiziert ist und die zugrunde liegende Bankverbindung an den gleichen Namen gebunden ist. Die beiden bewilligten Organisatoren ziehen die direkte Bank- oder Postverbindung vor, weil sie dort die Namensgleichheit ohne Drittprüfung feststellen können.

Was das für ecoPayz-Nutzer in der Schweiz konkret heisst

Wer in der Schweiz mit ecoPayz einzahlen will, hat zwei Wege, und beide kosten etwas:

Der Befund ist deutlich: Wer in der Schweiz legal wetten will, kommt an ecoPayz als Zahlungspfad praktisch nicht vorbei — und wer ecoPayz nutzt, bewegt sich ausserhalb der Schweizer Bewilligung.

Schweizer Anbieter im Überblick

Die folgende Einordnung zeigt, welche Schweizer Bewilligung die beiden Organisatoren tragen und unter welcher Marke das Wettangebot läuft.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter / Bewilligungsträger
Sporttip Grossspiel-Bewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Jouez Sport Grossspiel-Bewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne

Beide Organisatoren führen gemeinsam den Schweizer Sportwettenmarkt, und kein dritter Anbieter verfügt über eine entsprechende Schweizer Bewilligung. Wer auf einer Plattform ohne diese Bewilligung spielt, spielt auf einer Plattform ohne Schweizer Schutzrahmen.

Rechtslage: Was die Schweizer Bewilligung schützt

Die Lizenz und ihre Reichweite

Das Geldspielgesetz unterscheidet zwischen Geldspielen, die als Grossspiele und als Kleinspiele gelten. Sportwetten sind Grossspiele und brauchen eine Veranstalterbewilligung sowie eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Die Veranstalterbewilligung wurde an die zwei interkantonalen Lotteriegesellschaften erteilt, die Spielbewilligung deckt das jeweilige Wettprodukt ab. Beide Bewilligungen gelten ausschliesslich in der Schweiz, und beide werden von der Gespa beaufsichtigt — nicht von der ESBK, die nur für Spielbanken zuständig ist.

Ein Holzgeländer an einer Treppe in einem Altbau, durch ein Fenster fällt Licht auf die abgetretenen Stufen.
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos.

Die geschlossene Liste der erlaubten Wetten

Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, die abschliessend ist. In dieser Liste stehen keine Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows, keine Eckball- oder Kartenmärkte und kein Esports. Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Rangierungswetten sind nur dann zugelassen, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Live-Wetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und während des Spiels, soweit der Anbieter eine entsprechende Bewilligung hält; das Gesetz enthält keine inhaltliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.

Wer wann spielen darf

Online-Sportwetten sind Spielenden ab 18 Jahren vorbehalten. Wer ein Konto eröffnen will, muss volljährig sein, im Vertragsgebiet des Organisators wohnen und darf keine Spielsperre haben. Bei der Loterie Romande verlangt die Registrierung eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) und in besonderen Fällen einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist. Bei Swisslos werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Pro Person ist genau ein Konto zugelassen — wer ein zweites eröffnet, verstösst gegen die Teilnahmebedingungen.

Auszahlung: nur eigene Konten

Art. 50 Abs. 2 VGS legt fest, dass Gewinne und Restguthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Spielenden ausgezahlt werden. Anonyme Auszahlungen und Kryptowährungen sind im bewilligten Markt nicht möglich. Die beiden Organisatoren ziehen daraus konkrete Regeln:

Für ecoPayz-Nutzer heisst das: Eine Auszahlung von einem bewilligten Anbieter direkt auf das ecoPayz-Konto ist möglich, sofern das Wallet-Konto auf den eigenen Namen läuft und die zugrunde liegende Bankverbindung übereinstimmt. In der Praxis ziehen die Anbieter die direkte Bankverbindung vor, weil die Namensprüfung dort eindeutig ist.

Sperrliste: was blockiert wird und was nicht

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domain-Namen, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren. Ende 2025 enthielt die Liste 671 Domains, die regelmässig aktualisiert wird, weil blockierte Anbieter ihre Domain wechseln (Domain-Hopping). Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang namentlich Interwetten, Bet-at-Home und bet365. Die Sperre hindert Schweizer Spieler technisch am Zugriff, ersetzt aber nicht die eigene Vorsicht: Wer ein VPN nutzt, umgeht die Sperre, und wer auf einer nicht gesperrten ausländischen Plattform spielt, ist rechtlich trotzdem ausserhalb der Schweizer Bewilligung.

Werbung, Boni und Strafen

Werbung für bewilligte Schweizer Sportwetten darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für nicht in der Schweiz bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt — Aktionen sind also möglich, aber selten und vom Umfang her begrenzt.

Spielerschutz: was die bewilligten Anbieter vorgeben

Selbst gesetzte Limiten

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — länger als die im Gesetz vorgesehenen 24 Stunden, aber im Rahmen der organisatorischen Freiheit. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Bei der Loterie Romande gelten die gleichen Grundsätze, ergänzt um eine maximale Einzahlung von CHF 10’000 pro 30 Tage.

Spielsperre und Sperrregister

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Spielbanken einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, wobei eine Fachstelle einzubeziehen ist.

Testkäufe der Gespa

Die Gespa führt regelmässig Testkäufe an Verkaufsstellen durch. Im Jahr 2025 wurde in 47,5 % von 200 Versuchen eine Sportwette an Minderjährige verkauft — ein Befund, der zeigt, dass der Verkaufsschutz an der Ladenkasse nicht zuverlässig greift. Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt das Online-Konto mit gesetzter Limite und vermeidet den Schalterverkauf.

Steuerlicher Hinweis

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn, 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» gilt. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, können aber je nach Kanton als Einkommen versteuert werden — der Kanton Thurgau etwa behandelt sie unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen.

Boni und Gratiswetten: warum sie hier selten sind

Die regulatorische Schranke

Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Gespa. 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Zusagen an die Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos. Das erklärt, warum die Schweizer Plattformen im internationalen Bonusvergleich zurückhaltend auftreten: Es gibt nicht weniger Marketing-Bereitschaft, sondern eine regulatorische Voraussetzung, die jedes einzelne Angebot durchläuft.

Was die bewilligten Anbieter konkret anbieten

Die Loterie Romande hat von Dezember 2025 bis März 2026 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durchgeführt. An 7 Aktionstagen in den Stadien der National League erhielten Spielende, die den verbreiteten Code innert 7 Tagen in ihrem verifizierten Konto eingaben, CHF 10 Spielguthaben — 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist die Form, die der Schweizer Markt annimmt: kleine Beträge, klare Frist, kein Auszahlungsanspruch auf das Guthaben selbst.

Was Gratisspielguthaben bedeutet

Der Begriff Gratisspielguthaben ist im BGS ein anderer als im internationalen Markt. Gemeint ist ein nicht auszahlbares Guthaben, das nur für Wetten verwendet werden kann und dessen Gewinne nach den normalen Regeln ausgezahlt werden, während das Guthaben selbst bei einer Auszahlung verfällt. Wer also eine Aktion mit CHF 10 Spielguthaben annimmt, kann damit gewinnen, aber die CHF 10 selbst werden im Erfolgsfall nicht ausbezahlt. Das steht im Gegensatz zu internationalen Gratiswetten («Free Bets»), die oft ähnlich funktionieren, aber häufig an Mindestquoten, Fristen und Einsatzbeschränkungen gebunden sind, die der Schweizer Markt im bewilligten Bereich nicht in derselben Form kennt.

Was ecoPayz damit zu tun hat

ecoPayz ist in der bewilligten Welt kein Aufladeweg. Wer auf einer Schweizer Plattform spielt, wird über die IBAN-Überweisung, PostFinance Pay oder den Einzahlungsschein bedient. Boni, die an die Zahlungsmethode gebunden sind — etwa «10 % Bonus auf ecoPayz-Einzahlungen» — existieren im bewilligten Markt nicht, weil ecoPayz nicht zur Aufladung akzeptiert wird. Das ist kein Versehen, sondern die Konsequenz aus Art. 50 Abs. 2 VGS, der die Auszahlung auf eigene Konten zwingt und damit den Kreis der zulässigen Zahlungsmittel eng zieht.

Swisslos Sporttip im Detail

Swisslos trägt die Veranstalter- und Spielbewilligung für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein und betreibt die Marke Sporttip. Wer hier spielt, spielt unter Schweizer Recht mit voller Aufsicht durch die Gespa.

Wettangebot und Limits

Das Wettangebot folgt der geschlossenen Gespa-Liste: nur bewilligte Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Der Mindesteinsatz pro Einzel- und Kombinationswette beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Cash-Out wird für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten angeboten, vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung und nur online — und es besteht keine Garantie, dass jeder Markt cashed out werden kann.

Auszahlung

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Zweimal pro Jahr ist die Auszahlung kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Bearbeitung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine verweigerte Auszahlung anfechten will, hat dafür 10 Tage Zeit und muss den Einspruch per eingeschriebenem Brief erheben.

Spielerschutz

Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind vor der ersten Teilnahme zwingend zu setzen, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer sich selbst sperren will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage blockieren; eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen. Das Wallet selbst ist auf maximal CHF 9’999 pro Kauf und CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt.

Fazit zu Swisslos Sporttip

Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt und auf eine Schweizer Plattform mit voller Aufsicht setzt, findet hier den einzigen bewilligten Anbieter für seine Region. Die Stärke liegt in der regulatorischen Klarheit: vollständige Gespa-Aufsicht, Sperrregister, eigene Limiten, Auszahlung auf das eigene Konto. Die Schwäche liegt in der Enge des Angebots — keine Eckball- oder Kartenmärkte, keine Esports, keine internationalen Bonusmodelle. Wer damit leben kann, hat den im Schweizer Recht vorgesehenen Weg gefunden.

Loterie Romande Jouez Sport im Detail

Die Loterie Romande trägt die zweite Veranstalter- und Spielbewilligung der Schweiz und betreibt die Marke Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen FR, GE, JU, NE, VD und VS. Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen, 221 Mitarbeitende.

Wettangebot und Vertrieb

Jouez Sport verkauft Wettscheine über das Online-Spielerkonto und über die 2’350 Verkaufsstellen der Westschweiz. Online-Wettscheine werden über die spielerkontobasierte Plattform jeux.loro.ch abgewickelt, Verkaufsstellenwetten vor Ort bezahlt und quittiert. Gewinne oder Einsatzrückerstattungen bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden, bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Für Online-Spielerkonten gilt: Volljährigkeit, Wohnsitz in einem der sechs Kantone, ein Konto pro Person, Verifizierung mit Ausweiskopie und in besonderen Fällen mit Wohnsitznachweis (nicht älter als vier Monate).

Details zur Auszahlung

Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die im Konto hinterlegte IBAN überwiesen. Einzahlungen sind auf CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet selbst auf maximal CHF 10’000. Gratisspielguthaben aus Aktionen ist nicht auszahlbar. Prepaid-Tickets «Pre-pay der Loterie Romande» zu CHF 20, 50, 100 und 200 sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden — eine Aufteilung in mehrere Schritte ist nicht möglich.

Details zum Spielerschutz

Die Loterie Romande folgt den gleichen Grundsätzen wie Swisslos: Verlust- und Einzahlungslimiten vor der ersten Teilnahme, Spielsperre über das schweizweite Register, ein Konto pro Person. Zusätzlich ist die Aufsicht über die Spielerkonten und Verkaufsstellen in der Westschweiz Aufgabe der Gespa, die auch hier Testkäufe durchführt.

Fazit zur Loterie Romande Jouez Sport

Wer in der Romandie wohnt, hat mit Jouez Sport die regional passende, bewilligte Plattform. Das Netz aus 2’350 Verkaufsstellen unterscheidet den Anbieter von Swisslos, das stärker auf die Online- und PostFinance-Schiene setzt. Die regulatorische Substanz ist identisch, die Spielauswahl folgt derselben geschlossenen Gespa-Liste. Die Beschränkung auf das Westschweizer Vertragsgebiet ist für die anderen Kantone der entscheidende Punkt: Wer nicht in FR, GE, JU, NE, VD oder VS wohnt, kann hier kein Online-Konto eröffnen.

Häufig gestellte Fragen

Wer steckt hinter ecoPayz, und wo ist das Unternehmen eingetragen?

Hinter ecoPayz steht die EcoPayz Georgia LLC, eingetragen in Georgien unter der Firmennummer 406318916 mit Adresse Avtomshenebeli Street Nr. 88 in Kutaisi. Reguliert wird sie nach den Nutzungsbedingungen von der Kutaisi Hualing Free Industrial Zone unter der Lizenznummer 0110/481. ecoPayz ist damit ein ausländischer Zahlungsdienst ohne Schweizer Bewilligung als Bank oder Zahlungsinstitut, was seine Rolle als E-Wallet für Privatpersonen nicht ausschliesst, aber die Frage, ob eine Plattform mit ecoPayz-Anbindung selbst in der Schweiz bewilligt ist, von der Wallet-Frage trennt.

Welche Gebühren erhebt ecoPayz für Währungsumrechnung und Inaktivität?

Für die Währungsumrechnung verlangt ecoPayz 5,00 % in beiden Kontostufen Classic und Silver, unabhängig von der Währungsrichtung. Bei Inaktivität wird das gesamte Guthaben als Gebühr einbehalten, wenn es 15 € oder weniger beträgt und mindestens ein Jahr lang weder Login noch Transaktion stattfand. Bei einem Guthaben über 15 € werden ab dem ersten Jahrestag 15 € pro Jahr berechnet, bis das Konto aufgebraucht ist. Die Registrierung selbst ist kostenlos.

Was kostet die Auszahlung des ecoPayz-Guthabens nach Beendigung der Kontobeziehung?

Bis zu einem Jahr nach Beendigung der Kontobeziehung ist die Auszahlung kostenlos. Wer später auszahlen möchte, zahlt 50 € pro Auszahlungsvorgang. Hinzu kommen gegebenenfalls die 5,00 % Währungsumrechnung, wenn das Guthaben in einer anderen Währung als das Empfängerkonto liegt. Wer eine ecoPayz-Aufladung in Franken vorgenommen hat und nach zwei Jahren Inaktivität noch einen Rest in Euro auszahlt, sieht sich also mit der Inaktivitätsgebühr, der Umrechnung und der Spätauszahlungsgebühr konfrontiert.

Wohin zahlt Swisslos Gewinne aus: auf ein E-Wallet oder auf ein Konto im eigenen Namen?

Swisslos zahlt Gewinne und Spielguthaben auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, das auf den Namen des Teilnehmers lautet. Kleinere Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf die hinterlegte Bankverbindung überwiesen. Eine direkte Auszahlung auf ein ecoPayz-Konto ist im Standardprozess nicht vorgesehen, weil Art. 50 Abs. 2 VGS die Auszahlung auf ein Zahlungskonto im eigenen Namen vorschreibt und die Organisatoren die direkte Bankverbindung bevorzugen.

Weshalb sind Wetten ohne Verifizierung mit E-Wallets riskant?

Wetten ohne Verifizierung laufen über Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Eine E-Wallet wie ecoPayz ändert daran nichts: Sie ist ein Zahlungsweg, kein Sicherheitsmerkmal. Wer auf einer nicht bewilligten Plattform spielt, hat keinen Anspruch auf die Schweizer Spielsperre, keine Gespa-Aufsicht, keine Schweizer Sperrliste und im Streitfall kein Schweizer Recht. Zudem können Gewinne aus ausländischen Grossspielen je nach Kanton als steuerbares Einkommen erfasst werden, im Kanton Thurgau etwa unabhängig vom Betrag. Die Strafbarkeit liegt beim Anbieter, nicht beim Spieler, aber die fehlende Aufsicht bleibt das eigentliche Risiko.

Was bedeutet die Währungsumrechnung bei Einzahlungen in Franken und Wetten in Euro?

ecoPayz berechnet für jede Umrechnung 5,00 % — bei einer Einzahlung von Franken in Euro und bei einer späteren Auszahlung von Euro in Franken jeweils separat. Wer auf einer Plattform wettet, die in Euro rechnet, das Konto aber in Franken führt, zahlt 5,00 % beim Einzahlen in Euro und nochmals 5,00 % beim Auszahlen in Franken. Die bewilligten Schweizer Anbieter (Swisslos, Loterie Romande) rechnen in Franken, weshalb die Umrechnung dort entfällt, sofern man die Schweizer Plattform nutzt.

Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»