Wettseiten in der Schweiz: Was erlaubt ist und was es kostet

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Ein Smartphone mit dunklem Display liegt neben einer Kaffeetasse auf einem hellen Tisch, daneben ein Notizblock.

Wer in der Schweiz online wetten will, hat eine sehr kleine Auswahl. Das ist kein Marketingspruch, sondern die Rechtslage: Nur zwei Veranstalterinnen dürfen Sportwetten anbieten, und beide tragen denselben Schweizer Namen mit unterschiedlichem Produktetikett. Alles andere läuft ohne Schweizer Bewilligung, und das hat Folgen für jeden Franken, der eingesetzt wird. Im Folgenden erfahren Sie, was in der Schweiz erlaubt ist, was es kostet und wo ausländische Anbieter trotzdem auftauchen.

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Stand: Oktober 18, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die Veranstalterwebseiten abgeglichen.

Rechtslage: Wer in der Schweiz überhaupt wetten darf

Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) teilt Glücksspiele in zwei Kategorien. Sportwetten fallen unter die Grossspiele, und Grossspiele brauchen in der Schweiz eine Bewilligung der Gespa. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder anderswo hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das ist der eine Satz, von dem aus jeder andere Vergleich beginnt.

Ein Schlagbaum sperrt eine Landstrasse in den Bergen, dahinter windet sich der Weg zwischen grünen Hängen.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Die Kantone haben den Kreis der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten bewusst klein gehalten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Wer in der Deutschschweiz wohnt, ist bei Swisslos richtig; wer in der Romandie lebt, bei Loterie Romande. Eine Online-Kontoeröffnung geht nur mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin, nicht im jeweils anderen. Swisslos bedient die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande bedient Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Wohnsitzwechsel bringt also einen Anbieterwechsel mit sich.

Die Aufsicht führt keine Liste weiterer Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Was die Gespa veröffentlicht, ist die Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetprovider per DNS blockieren (Art. 86-93 BGS; Ende 2025: 671 Domains). Diese Liste wächst, weil Anbieter mit Domains springen, wenn eine Adresse gesperrt ist. Eine Adresse auf der Sperrliste zu finden heisst wenig, dass es dort ein legales Angebot gibt.

Was hier nicht erlaubt ist: Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows. Die Gespa führt eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026). Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Rangierungswetten sind nur erlaubt, wenn sie explizit aufgeführt sind. Eckball- und Kartenmärkte fehlen auf der Liste, eine eigene Esports-Sektion ebenso. Wer auf einen Markt stösst, der hier nicht vorkommt, ist auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung gelandet.

Die Aufsicht führt auch Testkäufe durch. Die Gespa hat 2025 an 200 Verkaufsstellen getestet, ob Minderjährige eine Sportwette kaufen können. In 47.5 % der Fälle ist das gelungen. Das hebt den Jugendschutz an der Ladenkasse nicht auf, aber zeigt, wie dünn das Netz an manchen Stellen ist.

Was «ohne Schweizer Bewilligung» konkret bedeutet

Eine ausländische Bewilligung schützt Schweizer Spielende nicht. Wer auf einer solchen Seite spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Gerichtsbarkeit. Guthaben und Gewinne können in Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden; die Spielende selbst wird nicht bestraft, sitzt aber auf einem Verlust ohne Rückgriff.

Eine Skisprungschanze erhebt sich vor verschneiten Bergen im Morgenlicht, die Hänge sind unberührt und ruhig.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf eine Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Konkret heisst das für den Preisvergleich: Eine ausländische Seite mit einer höheren Quote ist nicht «besser», wenn der Gewinn im Streitfall nicht durchsetzbar ist. Die Seite kann durchaus mehr auszahlen, sie kann aber auch morgen vom Netz sein. Das ist der eine Unterschied, der nie in einer Vergleichstabelle steht.

Spielerschutz und Limiten: Was vor dem ersten Tipp gesetzt werden muss

Beide Schweizer Veranstalterinnen verlangen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Bei Swisslos gilt eine Obergrenze von CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, weil sie gegen einen wiederkehrenden Entschluss unterwegs ist und nicht im Hitzeerlebnis passieren soll. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.

Der Staat setzt diese Limiten nicht, sondern gibt nur den Rahmen vor (Art. 87 VGS): Die Veranstalterin muss mindestens einen Höchstwert für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust verlangen. Eine fixe staatliche Einzahlungsgrenze für alle gibt es in der Schweiz nicht. Wer sich selbst eine Grenze setzt, legt sie selbst fest, mit der vorgegebenen Obergrenze als Deckel.

Neben den Limiten gibt es die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, und in Liechtenstein. Das ist der Punkt, an dem eine ausländische Seite leer ausgeht: Sie ist nicht an dieses Register angeschlossen, und eine in der Schweiz eingetragene Sperre hindert niemanden, sich dort zu registrieren.

Wer gesperrt ist oder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Diese Regeln stehen nicht auf jeder Verkaufsstelle, aber sie stehen in den Spielregeln.

Die Verkaufsstellen kennen ihre eigenen Lücken. Die Gespa-Testkäufe 2025, die in fast jedem zweiten Fall eine Sportwette an Minderjährige verkauft haben, sind hier der ehrliche Hinweis, dass der Schutz an der Ladenkasse anders aussieht als online, wo die Identität aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft wird.

Limitsetzung als Teil des Preises

Eine hohe Quote ist auf einer Schweizer Seite nicht das einzige, was zählt. Wer mit Verlustlimite spielt, kann nur so viel verlieren, wie die Limite erlaubt. Wer ohne spielt, kann auf einer ausländischen Seite mehr setzen, gewinnt im Erfolgsfall mehr, hat aber keinen Schweizer Schutz. Der Preisunterschied zwischen «bewilligt» und «nicht bewilligt» liegt nicht nur in den Quoten, sondern auch in der Frage, wer den Verlust begrenzt.

Bonus und Gratisspiele: Was in der Schweiz überhaupt läuft

Wer «Wettseiten Bonus» oder «Wettseiten mit Bonus ohne Einzahlung» googelt, landet schnell auf Seiten, die mit hohen Bonuszahlen werben. In der Schweiz funktioniert das nicht so.

Gratisspiele und Gratisspielguthaben brauchen in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die Grössenordnung, in der hier Bonusaktionen stattfinden: nicht pro Monat, sondern pro Jahr und pro Veranstalterin. Wer in der Schweiz nach «Bonus ohne Einzahlung» sucht, sucht auf dem falschen Markt.

Ausländische Anbieter kennen diese Schranke nicht. Sie werben mit Bonus, der nach 24 Stunden verfügbar ist, mit Freebets, die an keinen Umsatz gebunden sind, mit Cashback auf jede verlorene Wette. Diese Angebote sind in der Schweiz nicht verboten, weil sie ausserhalb der Schweizer Rechtsordnung stehen, und der Empfänger nicht bestraft wird. Was aber fehlt, ist die Aufsicht: Niemand prüft, ob die Umsatzbedingungen halten, was sie versprechen, und niemand greift ein, wenn die Auszahlung verweigert wird.

Wer auf einer Schweizer Seite spielt, bekommt stattdessen kleine, regelmässige Aktionen, die vom Gesetz her eng gehalten sind. Bei Sporttip ist das vor allem der Kombiboost, der nur online und nur für Wetten mit mindestens vier Voraussagen gilt, jede einzelne zu einer Quote von mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Dazu kommen Quoten- und Profitboosts, die nur online, nur einmal pro Wettenden und nur für einzelne Prematch-Wetten gelten, mit eigenem Cap auf Einsatz und Erhöhung. Wer mit Cash-Out aussteigt, verliert den Boost.

Das ist kein Vergleich zu einem 100 %-Einzahlungsbonus, und genau das ist der Preis des Schweizer Modells: Der Bonus bleibt klein, aber die Aufsicht dahinter ist echt.

Rangliste: Was die Schweizer Wettseiten kosten und bieten

Die folgende Tabelle ordnet die Anbieter nach ihrer Bewilligungslage, nicht nach Quoten. Das ist hier kein Fehlen, sondern die Reihenfolge, die das Gesetz vorgibt. Wer eine Quote vergleichen will, vergleicht sie innerhalb derselben Spalte.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin und Bewilligungsbasis
Swisslos Sporttip Bewilligung SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS, Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung Société de la Loterie de la Suisse Romande (Loterie Romande), Sitz Lausanne; Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS, Aufsicht Gespa
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rabona ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
X3Bet ohne Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada), wie von Drittquellen berichtet; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetAlright ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
22Bet ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rainbet ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Interwetten ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)

In der Tabelle markieren wir die zwei Anbieter mit Schweizer Bewilligung. Da keine weitere ausländische Lizenz in der Schweiz Gültigkeit hat, ist diese Kennzeichnung als Information zum Schutzkonzept zu verstehen.

Die Tabelle trägt weiter, was die zwei bewilligten Anbieter verbindet und was die acht nicht trägt heisst. Beide bewilligten Anbieter unterstehen dem BGS, der Gespa, der Limitsetzungspflicht und dem Ausschlussregister. Beide nicht bewilligten Anbieter unterstehen keinem dieser Punkte, und genau das ist der Unterschied, der in einer Quoten-Tabelle fehlt.

Was eine Wettseite in der Schweiz eigentlich ist

Eine Wettseite ist mehr als ein Online-Formular. In der Schweiz ist sie entweder die digitale Eingangstür einer der zwei Veranstalterinnen oder sie ist eine Seite ohne Bewilligung, die trotzdem in Schweizer Wohnzimmern landet.

Wer auf einer Schweizer Seite spielt, spielt immer gegen die Veranstalterin selbst. Das ist im BGS so angelegt: Es gibt keine Mittelsperson, keine «Skin», keine «Plattform», die auf einer ausländischen Lizenz aufsetzt. Swisslos und Loterie Romande sind Veranstalterin und Buchmacherin in einem, mit dem Gewinnanteil, der an kantonale Fonds und an die Stiftung Sportförderung Schweiz geht. Für 2025 hat Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgeschüttet, davon CHF 506 Mio. an kantonale Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten allein kamen CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Das Geld, das auf Sporttip bleibt, fliesst also nicht in eine Marketingmaschine, sondern in den Breitensport, und das ist hier nicht Dekoration, sondern Teil des Preises.

Eine ausländische Seite funktioniert nach einem anderen Modell. Sie ist meist Teil einer grösseren Gruppe, die Lizenzen in mehreren Jurisdiktionen hält, mit einem Marketingbudget, das auf dem Schweizer Markt offiziell nicht werben darf (Art. 74 Abs. 3 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Wer auf der Seite spielt, hat also einen Anbieter vor sich, der hier nicht offiziell werben darf und trotzdem Schweizer Spielerinnen erreicht. Das ist kein Missverständnis, sondern das Geschäftsmodell.

Warum die Schweizer Seite kleiner ist

Wer eine ausländische Seite öffnet, sieht oft hunderte Märkte pro Spiel, mit Spezialwetten auf den nächsten Torschützen, auf die Anzahl Eckbälle, auf Spielerstatistiken. Bei Sporttip ist das Programm enger: nur die erlaubten Sportarten und Wettbewerbe, ohne Eckball- und Kartenmärkte, ohne Esports-Sektion. Das ist nicht die Schweizer Veranstalterin, die zu wenig kann, sondern die Liste, an die sie gebunden ist. Wer mehr will, muss auf eine Seite ohne Bewilligung ausweichen, mit den Folgen, die oben stehen.

Swisslos Sporttip im Detail

Swisslos ist die Schweizer Veranstalterin für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Sitz in Basel, gegründet als Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft. Das Sportwetten-Angebot läuft unter dem Namen Sporttip und ist eines von zwei Produkten, die das BGS für die Schweiz vorsieht.

Lizenz und Verbreitungsgebiet

Die Bewilligung stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Verbreitungsgebiet umfasst 19 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SO, SG, SH, SZ, TG, UR, ZG und ZH) sowie das Tessin und Liechtenstein. Wer in Genf oder im Jura wohnt, kann sich hier nicht online registrieren und ist bei Loterie Romande richtig.

Einsatzlimiten

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer viel wetten will, stösst hier an die Decke, was im Schutzkonzept gewollt ist.

Funktionsumfang: Cash-Out, Livewetten, Boosts

Cash-Out funktioniert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es gibt keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt zur Verfügung steht. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei Ausgang des Spiels und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Das ist eine Funktion, die nur dann etwas wert ist, wenn sie zu einem Zeitpunkt verfügbar ist, an dem der Spielstand das eigene Risiko verschiebt. Wer auf den Cash-Out wartet und nicht kommt, schaut in die leere Anzeige.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Das ist die übliche Livewetten-Regel, aber sie schützt die Veranstalterin davor, dass eine Wette nach dem Tor ankommt.

Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und steigert den Nettogewinn um 5 % (4 Voraussagen), 20 % (7), 40 % (10) bis 100 % (15). Quoten- und Profitboosts sind nur einmal pro Wettenden nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Wettabgabe und Auszahlung

Wetten lassen sich online über die Swisslos-Webseite oder die Sporttip App (iOS, Android) abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden. Das hybrid-Modell ist ein Vorteil, wenn man unterwegs ist und trotzdem den Wettschein aus der Hand geben will.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Auszahlungen aus dem Spielguthaben sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer mit Bonus spielt, baut damit keinen auszahlbaren Gewinn auf.

Der Gewinn berechnet sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote (Produkt der Einzelquoten), auf zwei Nachkommastellen gerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Wer eine Auszahlung bestreiten will, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben.

Aufladung

Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wechselkurse und Auslandsgebühren spielen keine Rolle, weil die Aufladung in Franken läuft.

Urteil

Sporttip ist die einzige Online-Wettmöglichkeit für die Deutschschweiz und das Tessin, mit voller Schweizer Aufsicht und klarem Spielerschutzrahmen. Der Funktionsumfang ist enger als auf ausländischen Seiten, der Cash-Out ist nicht garantiert, die Boosts sind klein, aber dafür steht hinter jedem Franken eine Beschwerdestelle, die etwas wiegt. Wer mit kleinen Einsätzen spielt und die Schweizer Spielregeln akzeptiert, ist hier am richtigen Ort.

Loterie Romande Jouez Sport im Detail

Loterie Romande ist die Veranstalterin für die Romandie, mit Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14, und 2 350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitenden. Das Sportwetten-Angebot heisst Jouez Sport und ist das zweite der zwei Angebote, die das BGS für die Schweiz vorsieht.

Regionale Zuständigkeit und Aufsicht

Die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung stammen aus derselben Quelle wie bei Swisslos, mit demselben Aufsichtssystem. Der Unterschied liegt in der Geografie: Loterie Romande bedient die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt, kann sich hier nicht online registrieren.

Angebot und Funktionsumfang

Das Sportwetten-Angebot folgt derselben Gespa-Liste wie bei Swisslos, also nur erlaubte Sportarten und Wettbewerbe, mit denselben Beschränkungen bei Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerben. Die Spielregeln im Detail (Limits, Cash-Out, Livewetten) sind bei Loterie Romande in den eigenen Bedingungen zu finden; die Mechanik ist mit Sporttip vergleichbar, weil sie aus derselben regulatorischen Schablone kommt.

Vertrieb

Wer in der Westschweiz lebt, hat 2 350 Verkaufsstellen in Gehweite. Das ist die Stärke dieses Modells: Eine Wette lässt sich an der Spital-Theke abgeben, mit persönlicher Beratung und ohne App. Online ist Jouez Sport über die Seite jeux.loro.ch erreichbar.

Zusammenfassung für Westschweizer Spielende

Jouez Sport ist die einzige legale Online-Wettmöglichkeit für die Romandie. Wer hier wohnt, hat keine zweite Option innerhalb der Schweizer Bewilligung; wer aus der Deutschschweiz stammt und in die Romandie zieht, wechselt die Veranstalterin. Der Preis ist derselbe wie bei Sporttip: kleines Bonusangebot, klare Limits, Aufsicht, die im Streitfall etwas bewirkt.

Ausländische Anbieter im Schweizer Markt

Die folgenden Anbieter tauchen im Schweizer Markt auf, ohne Schweizer Bewilligung. Sie werden hier beschrieben, weil Schweizer Spielende auf sie stossen, nicht weil sie empfohlen werden.

BetOnRed

BetOnRed ist eine ausländische Wettseite ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz, die in der Schweiz Kraft hätte, ist nicht etabliert. Die Seite ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, und Spielende haben im Streitfall keine Schweizer Anlaufstelle. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen, was den Zugang per DNS blockiert, aber Anbieter mit Domains springen, wenn eine Adresse gesperrt ist.

Rabona

Rabona funktioniert nach demselben Muster. Ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz, kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht. Die Sperrliste kann die Domain treffen, aber das ist eine Sperre des Zugangs, keine Aufsicht über das Angebot.

HornetBet

HornetBet ist eine weitere ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung. Lizenz nicht etabliert, kein Schweizer Schutz, kein Anschluss an das Ausschlussregister, Domain möglicherweise auf der Sperrliste. Das wiederholt sich bei jedem dieser Anbieter, weil die Rechtslage für alle gleich ist.

X3Bet

X3Bet ist nach Drittquellenangaben mit einer Lizenz aus Tobique (Kanada) ausgestattet. Diese Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, und Spielende haben keine Schweizer Anlaufstelle.

BetAlright

BetAlright folgt dem gleichen Muster. Ausländische Lizenz nicht etabliert, kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Aufsicht, mögliche Sperrlisten-Domain.

22Bet

22Bet ist eine ausländische Wettseite, die in mehreren Jurisdiktionen lizenziert ist, aber keine Schweizer Bewilligung hat. Der Zugang kann über die Sperrliste blockiert sein, ist aber über Domain-Wechsel oft wieder erreichbar.

Rainbet

Rainbet gehört ebenfalls in diese Kategorie: ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz, kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Aufsicht.

Interwetten

Interwetten ist eine ausländische Wettseite, die in der Schweiz regelmässig auf der Gespa-Sperrliste auftaucht. Die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele für Anbieter, die durch Domain-Hopping den Sperrlisten-Filter zu umgehen versuchen. Das ändert nichts an der Rechtslage: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz, ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz.

Was alle gemeinsam haben

Diese acht Anbieter haben eine ausländische Lizenz, kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Gerichtsstand. Ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste stehen, aber das ist eine Sperre, keine Aufsicht. Wer dort spielt, spielt auf eigenes Risiko, mit einem Anbieter, der in der Schweiz nicht offiziell werben darf (Art. 74 Abs. 3 BGS) und der trotzdem auf Schweizer Bildschirmen landet.

Wie eine Quote entsteht: Was eine Wettseite wirklich nimmt

Eine Wettseite lebt von der Marge, also dem Anteil des Einsatzes, den sie nicht auszahlt. Auf einer Seite mit zwei Ausgängen zu Quote 1.90 auf beiden Seiten sieht das so aus: Die Auszahlungsquote ergibt sich aus 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90), und die Marge ist das, was von 100 % übrig bleibt. Bei zwei ausgeglichenen Quoten von 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 95 %, die Marge bei rund 5 %.

Das ist die Bandbreite, in der sich Buchmacher bewegen, nicht eine Zahl, die für jeden Markt und jede Sportart gleich ist. Eine Wette hat in der Regel eine andere Marge als ein Handicap, eine Kombination eine andere Marge als ein Einzeltipp. Wer Quoten vergleicht, vergleicht sie für denselben Markt und dasselbe Ereignis, nicht über die Köpfe der Anbieter hinweg.

Die Marge ist der Preis, den der Wettende bezahlt, bevor er überhaupt gewinnt. Wer über ein Jahr gleichmässig auf Märkten mit 5 % Marge setzt, verliert 5 % seines Umsatzes, unabhängig davon, wie gut er tippt. Wer auf 7 % Margen spielt, verliert 7 %. Wer auf 3 % Margen spielt, verliert 3 %. Das ist die einzige Zahl, die für jeden Wettenden gleich ist, und sie steht in keiner Werbung.

Bei Sporttip und Jouez Sport liegen die Margen in der Grössenordnung, die der Gespa-Rahmen erlaubt; eine genaue Quote pro Markt schwankt nach Ereignis. Ausländische Anbieter werben mit höheren Quoten, die aber oft nur auf einzelnen Märkten gelten und über das Gesamtprogramm wieder anders aussehen. Wer «beste Quote» liest, sollte fragen, für welchen Markt und für welches Ereignis.

Einzahlung, Auszahlung, Steuer: Was am Ende vom Gewinn übrig bleibt

Die Aufladung bei Swisslos läuft über das Swisslos-Spielkonto. Gekauft wird per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein, ab CHF 20, mit einem Maximum von CHF 10’000 in 30 Tagen. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart; die Bestätigung läuft direkt in der PostFinance App. Bei Loterie Romande läuft die Aufladung über die eigenen Kanäle, mit derselben Logik: Aufladung in Franken, Auszahlung auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, das auf den eigenen Namen lautet.

Wer auf einer ausländischen Seite spielt, zahlt mit denselben Karten oder E-Wallets, aber die Auszahlung geht auf ein Konto, das die ausländische Seite akzeptiert. Die Bedingungen sind Sache der ausländischen Seite, und die Aufsicht sitzt nicht in Bern.

Wann ein Gewinn steuerfrei ist

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind in der Schweiz einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag. Der Bundessteuerfreibetrag beträgt ab 1.1.2026 CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die kantonalen Freibeträge sind unterschiedlich. Über dem Freibetrag zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Für die meisten Wettenden ist das akademisch, weil ein typischer Gewinn unter dem Freibetrag bleibt.

Anders sieht es bei Gewinnen aus ausländischen Grossspielen aus. Sie unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis behandelt sie je nach Kanton unterschiedlich. Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Das ist kein Detail, das in jedem Vergleich steht, aber es steht im Steueramt.

Wer auf einer ausländischen Seite spielt und einen Gewinn realisiert, sollte das im Steueramt des Wohnsitzkantons melden. Die ausländische Veranstalterin zieht nichts ab; das macht die Wettende selbst. Die Frage ist nicht, ob das passiert, sondern ob das bei der nächsten Steuererklärung auftaucht.

Wer wo spielen sollte

Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, also in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein, hat mit Sporttip die einzige legale Online-Wettmöglichkeit. Wer in der Romandie wohnt, hat mit Jouez Sport die einzige legale Online-Wettmöglichkeit. Beide Seiten kosten dasselbe, im Sinne der Schweizer Spielregeln: kleine Bonusaktionen, enge Limits, Aufsicht, die im Streitfall eingreift, und Schutz durch das Ausschlussregister.

Wer auf einer ausländischen Seite spielt, spielt auf eigenes Risiko. Die Quote kann höher sein, der Markt kann breiter sein, der Bonus kann grösser sein, aber der Schutz ist nicht da. Wer mit hohen Einsätzen spielt und das nicht selbst disziplinieren kann, ist auf einer Schweizer Seite besser aufgehoben, weil das Limit nicht verhandelt wird.

Die Wahl ist keine Wahl zwischen «gut» und «schlecht». Sie ist eine Wahl zwischen «mit Schweizer Aufsicht» und «ohne», und wer das vergleicht, vergleicht nicht Quoten.

Häufige Fragen

In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport Sportwetten anbieten, gestützt auf die Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51). Aufsichtsbehörde ist die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) in Bern. Jede andere Seite, die Schweizer Spielerinnen erreicht, hat keine Schweizer Bewilligung und keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Woran zeigt sich, dass eine Wettseite eine Schweizer Bewilligung besitzt?

Eine Schweizer Bewilligung steht auf der Webseite der Gespa nicht als Liste, weil es nur zwei Veranstalterinnen gibt. Wer auf der Seite einer dieser beiden landet (Sporttip für die Deutschschweiz, Jouez Sport für die Romandie) und sich mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet registriert, ist auf einer bewilligten Seite. Wer auf einer anderen Seite landet, hat keine Schweizer Bewilligung, auch wenn dort eine ausländische Lizenz angegeben wird.

Was unterscheidet Sporttip von Jouez Sport und für welche Kantone gilt welches Angebot?

Sporttip wird von Swisslos in Basel für die deutschsprachigen Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), das Tessin und Liechtenstein betrieben. Jouez Sport wird von Loterie Romande in Lausanne für die Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura angeboten. Eine Online-Registrierung geht nur mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet.

Welche Risiken bestehen bei Wettseiten mit Bonus ohne Einzahlung?

Wer eine ausländische Wettseite mit Bonus ohne Einzahlung nutzt, hat keine Schweizer Aufsicht über die Umsatzbedingungen und keine Schweizer Anlaufstelle bei verweigerter Auszahlung. Die in der Schweiz bewilligten Anbieter dürfen Gratisspiele nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa anbieten (Art. 75 Abs. 2 BGS); die Aufsichtsbehörde hat 2025 insgesamt 32 solcher Zustimmungen erteilt. Ein hoher Bonus auf einer nicht bewilligten Seite ist also genau dort, wo niemand prüft, was er kostet.

Dürfen Wettseiten aus dem Ausland in der Schweiz angeboten oder beworben werden?

Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Das Verbot richtet sich gegen die Werbenden, nicht gegen die Spielenden. Wer auf einer solchen Seite spielt, macht sich nicht strafbar, hat aber keine Schweizer Bewilligung als Grundlage des Angebots.

Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Höchsteinsätze jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Zusätzlich müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000).

Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»