Wettseiten mit Bonus: Was Anbieter in der Schweiz versprechen — und was es kostet
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Wer nach «Wettseiten mit Bonus» sucht, landet in der Schweiz in einer eigentümlichen Lage. Ausländische Wettanbieter werben mit «100 % Bonus», «risikofreier Wette» und «Quotenboosts» bis in den vierstelligen Bereich. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern, die hier überhaupt eine Bewilligung haben, sieht das nüchterner aus: kleine Boosts auf den Nettogewinn, ein siebenwöchiges Spielguthaben an National-League-Stadien, ein Kombiboost, der zwischen 5 % und 100 % auf fünfzehn Auswahlen liegt. Die Werbung der ausländischen Anbieter ist hierzulande unzulässig, die Schweizer Gespa führt eine Sperrliste, und der Schutz, den das Geldspielgesetz bietet, gilt nur für die zwei zugelassenen Veranstalter. Der entscheidende Punkt ist nicht, welcher Bonus grösser ist, sondern was er den Spielenden kostet — an Einsatz, an Frist, an Mindestquote und an dem, was am Schluss wirklich ausbezahlt werden kann.
*Stand: Oktober 18, 2026 — verifiziert gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip und das Réglement Général der Loterie Romande.*
Rechtslage: Warum in der Schweiz nur zwei Anbieter Boni vergeben dürfen
Die Schweiz hat im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) entschieden, dass Online-Sportwetten ein Grossspiel sind und nur zwei Veranstalter zulässig sind: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wettet, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht und im Streitfall kein Schweizer Recht.
Für Boni heisst das: Gratiswetten, Spielguthaben und ähnliche Aktionen brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Gespa hat im Jahr 2025 der Loterie Romande 24 solcher Bewilligungen erteilt, Swisslos deren 8 — eine kleine Zahl, gemessen am Werbedruck ausländischer Anbieter. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist in der Schweiz verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS). Genau diese Werbung aber ist es, die viele Suchende nach «Wettseiten mit Bonus» überhaupt auf die ausländischen Seiten führt.

Konsequenz für den Spielenden: Bei Swisslos und Loterie Romande ist jeder Bonus ein bewilligter Anreiz, der seine Bedingungen klar benennt und in das Schutzsystem eingebettet ist. Bei einem ausländischen Anbieter ist der Bonus ein Marketing-Versprechen eines Anbieters, der in der Schweiz nicht zugelassen ist, dessen Domains auf der Sperrliste stehen können und dessen Gewinne je nach Kanton anders besteuert werden als Gewinne bei einem bewilligten Veranstalter. Was ein Bonus «kostet», bemisst sich deshalb nicht am Höchstbetrag, sondern daran, was von dem, was man gewinnt, am Ende wirklich auf das eigene Konto kommt und unter welchem Schutz dies geschieht.
Spielerschutz: Warum kein Bonus die Verlustlimite aufhebt
Bevor man sich mit der Mechanik eines Boosts beschäftigt, lohnt sich ein Blick auf das, was in der Schweiz unabhängig von jeder Aktion gilt. Sportwetten sind Personen ab 18 Jahren erlaubt, jede Person darf sich nur einmal registrieren, und das Konto wird gegen das Ausweisregister und gegen das Spielersperrregister geprüft. Wer sich selbst sperren lässt, kann eine Spielsperre produktbezogen zwischen einem und 180 Tagen setzen; eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos inklusive Online-Casinos sowie für Liechtenstein. Eine Selbstsperre kann frühestens nach drei Monaten und nur mit einer Fachstelle aufgehoben werden.

Die Verlustlimite gehört zu den ersten Handlungen nach der Registrierung: Swisslos verlangt Limiten für einen, sieben und 30 Tage, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite pro 30 Tage möglich. Das Gesetz schreibt eine solche Limite vor (Art. 87 VGS), gibt dem Veranstalter aber vor, dass nur eine Senkung sofort wirkt — das verhindert, dass ein Bonus in einem emotionalen Moment die Kontrolle aushebelt.
In der Logik des Schutzsystems ist ein Bonus kein Grund, die Limite zu lockern. Im Gegenteil: Wer ein Aktionsguthaben erhält, hat einen zusätzlichen Anreiz, es einzusetzen. Die Verlustlimite aber rechnet mit jedem Einsatz, gleichgültig ob er aus eigenem Geld oder aus Spielguthaben stammt. Wer sich vor Augen hält, dass eine typische Wette ein Verlustrisiko trägt, sieht den Bonus als das, was er rechtlich ist: ein Anreiz, kein Geschenk.
Wichtig ist auch die Adresse: Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel richtet sich häufiger an Spielerprofile, die in der Schweiz ohnehin nicht zugelassen sind. Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen in 47,5 % der 200 Versuche einer Minderjährigen erfolgreich eine Sportwette verkauft bekommen — das zeigt, dass der Schutz an der Ladenkasse löchrig ist, und es ist ein Grund mehr, die online eingezogene Verlustlimite ernst zu nehmen.
Was ein «Bonus» bei Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport bedeutet
Die bewilligten Aktionen in der Schweiz sind im Vergleich zum internationalen Markt klein. Das liegt an zwei einfachen Regeln: Aktionsguthaben ist nicht auszahlbar, und die Werbung steht unter dem Vorbehalt der Aufsicht. Die Aktionen, die es gibt, folgen aber einer nachvollziehbaren Mechanik.
Sporttip: Der Kombiboost als eigentlicher «Neukundenanreiz»
Der Sporttip-Kombiboost ist die wichtigste Aktion im Sporttip-Programm. Er gilt nur online, nur für Prematch, Live und Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von mindestens 1,50 pro Auswahl. Der Bonus wird auf den Nettogewinn der Kombination aufgeschlagen, nicht auf den Einsatz. Die Staffelung ist: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Auswahlen, jeweils mit Mindestquote 1,50 pro Auswahl. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, das heisst: bei sehr hohen Gewinnen wird der Bonus auf einen Höchstbetrag gedeckelt.
Wer zum Beispiel vier Auswahlen zu Quote 1,50, 1,80, 2,00 und 2,20 kombiniert, erhält eine Gesamtquote von rund 11,88. Bei einem Einsatz von CHF 10 auf diese Kombination liegt der Bruttogewinn bei CHF 118,80, der Nettogewinn bei CHF 108,80. Mit dem 5-%-Boost erhöht sich der Nettogewinn um CHF 5,44 auf CHF 114,24, der Bruttogewinn auf CHF 124,24. Der Boost ist hier ein Zuschlag von knapp 4,6 % auf den Bruttogewinn. Bei fünfzehn Auswahlen unter denselben Bedingungen wird der Boost hingegen gross, allerdings steigt mit der Zahl der Auswahlen das Risiko, dass eine davon verliert.
Quotenboost und Profitboost
Neben dem Kombiboost gibt es bei Sporttip zwei weitere, einfachere Formen: den Quotenboost auf eine einzelne Prematch-Wette, der die Quote für genau diese Wette einmalig anhebt; und den Profitboost, der den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen Prozentsatz erhöht. Beide sind pro Person nur einmal nutzbar, in Einsatz und Höhe limitiert, und ein Cash-Out auf einer so geförderten Wette lässt den Boost verfallen.
Loterie Romande: Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades»
Die Loterie Romande hat zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an 7 Aktionstagen in den Stadien der National League einen Code verteilen lassen. Wer den Code innerhalb von 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, gültig für 30 Tage, nicht auszahlbar. Das ist das Muster, das viele Schweizer Aktionsguthaben prägt: ein kleiner Betrag, eine klare Frist, eine eindeutige Beschränkung auf das, was im Konto bleibt.
Was die Bedingungen praktisch heissen
| Anforderung | Swisslos Sporttip | Loterie Romande Jouez Sport |
|---|---|---|
| Art der Aktion | Kombiboost auf Nettogewinn, Quotenboost und Profitboost auf Einzelwetten | Zeitlich befristete Aktionsguthaben, gültig 30 Tage |
| Mindestquote pro Auswahl | 1,50 | je nach Aktion |
| Mindestzahl Auswahlen (Kombiboost) | 4 (5 %), 7 (20 %), 10 (40 %), 15 (100 %) | — |
| Einsatzgrenze | CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1’000 Höchsteinsatz pro Einzel-/Kombiwette, CHF 10’000 bei Systemwetten | maximale Einzahlung CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben höchstens CHF 10’000 |
| Auszahlbarkeit | Aktionsguthaben ist nicht auszahlbar | Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar |
| Frist | Gewinne müssen innert 26 Wochen nach Bekanntmachung der Auswertung geltend gemacht werden | 30 Tage ab Gutschrift des Spielguthabens |
Die Bedingungen klingen technisch. Was sie aber praktisch heissen, zeigt das Beispiel mit dem Kombiboost: Der Boost von 5 % bei vier Auswahlen kostet ein zusätzliches Risiko, weil jede Wette unabhängig ist und bereits eine falsche Auswahl den ganzen Schein kippt. Wer ohnehin vier Auswahlen spielen würde, nimmt den Boost mit, ohne etwas zu ändern. Wer vier Auswahlen nur wegen des Boosts spielt, geht ein zusätzliches Risiko für 5 % mehr Gewinn auf einem Einsatz ein, den er vielleicht nicht gesetzt hätte. Das ist der Punkt, an dem der «Bonus» aufhört, ein Anreiz zu sein, und anfängt, ein Kostenfaktor zu werden.
Berechnung: Was der Sporttip-Kombiboost bei vier Auswahlen tatsächlich bringt
Die Sporttip-Spielregeln nennen die Quote des Boosts als Prozentsatz auf den Nettogewinn. Um zu sehen, was das in Franken bedeutet, hier eine Rechnung mit beispielhaften Quoten, die nicht als tatsächlich beobachtete Preise zu verstehen sind.
Bei einem Einsatz von CHF 10 und vier Auswahlen mit Quoten 1,60, 1,70, 1,80 und 2,00 ergibt sich die Gesamtquote durch Multiplikation: 1,60 × 1,70 × 1,80 × 2,00 = 9,792. Der Bruttogewinn beträgt 10 × 9,792 = CHF 97,92, der Nettogewinn 10 × (9,792 − 1) = CHF 87,92. Der 5-%-Boost erhöht den Nettogewinn um CHF 4,40 auf CHF 92,32 und damit den Bruttogewinn auf CHF 102,32. Der Boost schlägt sich also als ein Zuschlag von knapp 4,5 % auf den Bruttogewinn nieder.
Variiert man die Auswahlen, ändert sich das Bild: Je höher die Einzelquoten, desto weniger Mehrwert bringt der 5-%-Boost im Verhältnis zum Gewinn. Wer dagegen viele Auswahlen mit moderaten Quoten kombiniert, profitiert stärker von höheren Boost-Stufen. Bei fünfzehn Auswahlen mit Quoten knapp über 1,50 entspricht der 100-%-Boost einer Verdopplung des Nettogewinns — vorausgesetzt, alle Auswahlen treffen. Die Bedingung «alle treffen» ist die andere Seite: Mit jeder zusätzlichen Auswahl steigt das Risiko, dass mindestens eine davon verliert.
Der Boost ist also kein Mehrwert ohne Preis. Der Preis ist das zusätzliche Risiko, eine Wette zu spielen, die man ohne den Boost nicht gespielt hätte, und das zu einem Zeitpunkt, an dem die Verlustlimite unverändert mitzählt.
Vergleich: Zehn Anbieter, an deren Bewilligungsstatus sich jede Aktion bricht
Die folgende Tabelle unterscheidet die zwei bewilligten Schweizer Veranstalter von den acht ausländischen Anbietern, die Suchende nach «Wettseiten mit Bonus» ebenfalls finden. Der Status «ohne Schweizer Bewilligung» bedeutet: kein Zugang zum Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht, im Streitfall ausländisches Recht. Diese Anbieter werden hier genannt, weil Schweizer Spielende auf sie stossen und sie an denselben Kriterien gemessen werden, nicht weil sie empfohlen werden.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter und Status |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip; Bewilligung durch Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) | Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport; Bewilligung durch Gespa |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch; Lizenz in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| BassBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch; Lizenz in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| Jackbit | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch; Lizenz in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| Interwetten | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch; Lizenz in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch; Lizenz in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| Coolzino | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch; Lizenz in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch; Lizenz in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch; Lizenz in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
Die Tabelle trennt absichtlich nur nach dem, was entscheidend ist: Bewilligung oder keine. Bei den bewilligten Veranstaltern ist der Bonus ein bewilligter Anreiz mit klaren Regeln; bei den nicht bewilligten Anbietern ist er eine Marketing-Aktion ohne den Schutz des BGS. Wer diese zwei Zeilen liest und die übrigen Anbieter in derselben Spalte findet, hat die Information, die für die meisten Suchenden den Ausschlag gibt.
Was die zehn Anbieter über die Bewilligung hinaus unterscheidet
Für die zwei Schweizer Veranstalter gilt: Sie haben einen klar definierten Markt, sie sind nicht in der Werbung um Neukunden aktiv, und ihre Aktionen sind im Voraus bewilligt. Die Loterie Romande bedient sechs Westschweizer Kantone, Swisslos 19 Deutschschweizer Kantone plus Tessin und Liechtenstein. Beide haben dasselbe Schutzregime: Verlustlimite, Spielsperre, ein Konto pro Person, identifizierte Ein- und Auszahlung.
Für die acht ausländischen Anbieter gilt: Sie sind in der Schweiz nicht zugelassen, ihre Domains können auf der Sperrliste stehen, und ihre Werbung ist hier verboten. Die Aktionen, die sie anpreisen, sind nach ausländischem Recht gestaltet. Schweizer Spielende müssen wissen, dass ein Bonus bei einem nicht bewilligten Anbieter in keiner Weise dem Schweizer Schutzregime untersteht — weder der Verlustlimite, die in der Schweiz freiwillig gesetzt wird, noch dem Ausschlussregister, noch dem Beschwerdeweg. Was am Ende ausbezahlt wird, hängt allein von den Geschäftsbedingungen des ausländischen Anbieters ab.
Die praktische Konsequenz: Wer in der Schweiz wettet, hat zwei Sorten von Angeboten vor sich. Die bewilligten Veranstalter setzen kleine, klar geregelte Aktionen ein, deren Konditionen in den Spielregeln stehen. Die ausländischen Anbieter werben mit grossen Boni, deren Auszahlungswege Schweizer Recht nicht berührt. Es ist keine Geschmacksfrage, welche der beiden Sorten «die bessere» ist — es ist eine Frage dessen, was man sichern will: den Schweizer Schutz oder den ausländischen Bonus.
Überblick: Welche Aktionen die bewilligten Veranstalter konkret anbieten
Die Begrifflichkeit rund um «Wettseiten mit Bonus» ist im Schweizer Markt schmaler als im internationalen. Bei Swisslos und Loterie Romande gibt es keine «100 % Ersteinzahlungsboni», keine «risikofreien Wetten» und keine Cash-Boni. Die zugelassenen Aktionen sind im Wesentlichen drei: Boosts auf den Nettogewinn, Quoten- und Profitboosts auf Einzelwetten, sowie zeitlich befristete Spielguthaben, die nicht auszahlbar sind. Wer «ohne Einzahlung» sucht, findet in der Schweiz am ehesten den Spielguthaben-Code einer Stadion-Aktion, den einmaligen Profitboost oder eine Quotenaktion, die das eigene Konto voraussetzt.
Kombiboost, Quotenboost, Profitboost. Der Kombiboost ist die grösste Hebel-Aktion bei Sporttip, weil der Bonus mit der Zahl der Auswahlen steigt. Quotenboost und Profitboost sind einfachere Instrumente: Sie verbessern die Quote einer einzelnen Wette, sind einmalig und deckeln im Gewinn. Beide fördern höhere Quoten, die bei steigender Marge weniger wahrscheinlich treffen — der Marketing-Effekt («bessere Quote») und das wahre Risiko (geringere Trefferquote) sind zwei Seiten derselben Aktion.
Aktionsguthaben. Das sind Beträge zwischen CHF 5 und CHF 20, die für eine bestimmte Zeit (in der Regel 30 Tage) im Wallet gutgeschrieben werden und ausschliesslich zum Wetten, nicht zur Auszahlung dienen. Sie werden über Aktionscodes, Veranstaltungsbesuche oder Spielverhalten vergeben. Sie sind die Schweizer Variante dessen, was international als «Free Bet» bezeichnet wird, mit dem wesentlichen Unterschied, dass der Einsatz dieser «Gratiswette» ebenfalls nicht ausbezahlt wird.
Zeitlich befristete Spezialaktionen. Dazu gehören etwa Codes, die in Stadien oder an Veranstaltungen verteilt werden, oder Aktionen zu Grossanlässen. Sie sind in den Medien sichtbar, in den Bedingungen strikt und in der Höhe begrenzt. Das ist das Muster, das die Loterie Romande mit «Patinoires et Stades» vorgegeben hat: 7 Aktionstage, 7’000 Codes, je CHF 10, gültig 30 Tage.
Anbieter im Einzelnen
Im Folgenden werden die zehn Anbieter nicht in eine wertende Reihenfolge gebracht, sondern einzeln dargestellt. Die ausländischen Anbieter werden beschrieben, weil Schweizer Spielende auf sie stossen, aber jeder Hinweis auf einen Bonus eines ausländischen Anbieters bleibt deskriptiv und ohne Empfehlung. Die zwei Schweizer Veranstalter sind die einzigen, die in der Schweiz eine Bewilligung haben.
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel. Sie ist einer der zwei bewilligten Veranstalter von Sportwetten in der Schweiz und führt ihr Produkt unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst 19 Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort Wohnsitz hat, kann ein Sporttip-Konto online eröffnen, muss volljährig sein und benötigt eine Identifikation per Ausweis.
Das Sporttip-Programm ist auf die Schweiz zugeschnittene Sportwetten mit einer geschlossenen Liste an Sportarten, Wettbewerben und Wettmärkten, die von der Gespa genehmigt ist. Sporttip bietet Prematch, Live und Systemwetten sowie Cash-Out für Einzel-, Kombi- und Langzeitwetten, allerdings nur als vollständiges Cash-Out und nicht in jedem Markt. Die Einsatzgrenzen sind CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, bis CHF 10’000 pro Systemwette.
Die Aktionen sind der Kombiboost auf den Nettogewinn (5 % bei vier bis 100 % bei fünfzehn Auswahlen, Mindestquote 1,50 pro Auswahl), der Quotenboost auf eine einzelne Prematch-Wette und der Profitboost, der den möglichen Nettogewinn um einen Prozentsatz erhöht. Jeder Boost ist pro Person einmal nutzbar, in Einsatz und Gewinn limitiert und verfällt bei Cash-Out. Aktionsguthaben ist nicht auszahlbar, reguläre Gewinne unter CHF 1’000 werden dem Wallet gutgeschrieben, darüber liegende Gewinne innert drei Arbeitstagen auf das hinterlegte Schweizer Bank- oder Postkonto überwiesen.
Wer ein Konto bei Sporttip führt, spielt unter dem vollständigen Schutz des BGS: gesetzliche Verlustlimite, Spielsperre im schweizweiten Register, Auszahlung auf das eigene Konto, keine Werbung an Minderjährige. Das Urteil fällt entsprechend eindeutig aus — hier ist der «Bonus» klein, aber in das Schutzregime eingebettet.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne ist der zweite bewilligte Veranstalter und führt ihr Produkt unter dem Namen Jouez Sport. Ihr Vertragsgebiet umfasst die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande zählt rund 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und etwa 221 Mitarbeitende.
Jouez Sport bietet ein ähnliches Programm wie Sporttip: Prematch- und Live-Wetten, eine Auswahl an Sportarten und Wettmärkten nach der Gespa-Liste, eine mobile Anwendung, sowie Auszahlungen, die nach dem Réglement Général organisiert sind. Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das IBAN-Konto des Spielenden überwiesen.
Die Aktionen sind, verglichen mit dem internationalen Markt, schmal. Die Loterie Romande hat im Jahr 2025 von der Gespa 24 Bewilligungen für Gratisspielguthaben erhalten, was auf einen Rhythmus von etwa zwei pro Monat hindeutet. Das bekannteste Beispiel ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 lief: 7 Aktionstage in den Stadien, 7’000 Aktionsguthaben à CHF 10, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Daneben gibt es weitere zeitlich befristete Aktionen, die sich an gleicher Logik orientieren.
Der Schutzstandard ist identisch mit dem von Sporttip: Verlustlimite, Spielsperre, ein Konto pro Person, identifizierte Ein- und Auszahlung. Wer bei der Loterie Romande wettet, spielt unter BGS-Schutz — das unterscheidet die Loterie Romande von jedem ausländischen Anbieter, der in der Schweiz nicht zugelassen ist.
20Bet
20Bet ist ein ausländischer Anbieter, der in mehreren Jurisdiktionen Lizenzen ausweist, in der Schweiz jedoch keine Bewilligung besitzt. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS), und 20Bet ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen. Für Schweizer Spielende bedeutet das: kein Zugang zum Schweizer Schutzsystem, keine Schweizer Aufsicht, im Streitfall ausländisches Recht.
Die Plattform wirbt mit klassischen «Wettseiten-mit-Bonus»-Mechanismen: Ersteinzahlungsbonus, Gratiswetten, Quotenboosts. Die Bedingungen für einen Bonus sind hier intransparent und unterliegen keiner Schweizer Aufsicht. Wer dennoch bei 20Bet spielt, muss sich bewusst sein, dass die Spielsuchtprävention in der Schweiz nicht greift, dass Limits, die in der Schweiz gesetzt werden, hier nicht zählen und dass Gewinne aus einem ausländischen Anbieter je nach Kanton anders besteuert werden als Gewinne bei einem bewilligten Veranstalter.
Das Urteil muss nüchtern ausfallen: 20Bet ist in der Schweiz nicht zugelassen und seine Domains können auf der Gespa-Sperrliste stehen. Wer den «Bonus» sucht, sollte wissen, was er dafür eintauscht.
BassBet
BassBet ist ein weiterer ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: Die Plattform kann in anderen Ländern lizenziert sein, in der Schweiz entfaltet diese Lizenz keine Wirkung. BassBet ist nicht an das schweizweite Sperrregister angeschlossen und untersteht keiner Schweizer Aufsicht.
Was BassBet an Aktionen anbietet, ist aus dem internationalen Marketing bekannt: Willkommensboni, Gratiswetten, Loyalty-Programme. Welche konkreten Bedingungen — Mindestquoten, Umsatzfaktoren, Fristen — im Einzelfall gelten, nennt der Anbieter in den eigenen AGB, und sie werden hier nicht dargestellt. Das Urteil beruht auf dem Status: ohne Schweizer Bewilligung ist BassBet für Schweizer Spielende kein zugelassener Veranstalter, und der «Bonus» ändert daran nichts.
Jackbit
Jackbit gehört in dieselbe Kategorie: ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung. Plattformen dieser Art werben mit Krypto-Zahlungen, schnellen Auszahlungen und «Bonus-Paketen», die in der Schweiz so nicht zulässig wären.
Der entscheidende Punkt ist die fehlende Bewilligung. Eine ausländische Lizenz ersetzt die Schweizer Aufsicht nicht. Wer bei Jackbit spielt, hat keinen Zugang zur Gespa, zum Ausschlussregister oder zum Beschwerdeweg nach Schweizer Recht. Domain-Hopping — also der Wechsel auf eine neue Domain, wenn die alte gesperrt wird — gehört zum Geschäftsmodell solcher Anbieter.
Interwetten
Interwetten ist ein österreichischer Anbieter, der in mehreren europäischen Ländern aktiv ist. Die Gespa hat Interwetten explizit als Beispiel für einen Anbieter genannt, dessen Domains im Rahmen der Sperrliste blockiert werden. Das heisst: Der Status «ohne Schweizer Bewilligung» ist hier nicht abstrakt, sondern konkret dokumentiert. Wer in der Schweiz versucht, Interwetten zu erreichen, läuft Gefahr, an einer DNS-Sperre zu landen.
Das ändert nichts an der Frage, was Interwetten anbietet. Die Plattform wirbt mit klassischen «Wettseiten-mit-Bonus»-Programmen. Diese sind hier nicht Gegenstand einer Bewertung. Das Urteil ist eindeutig: In der Schweiz nicht zugelassen, Domain kann gesperrt sein, kein Schweizer Schutz.
1Bet
1Bet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier greift Art. 4 BGS, und das Schweizer Ausschlussregister gilt nicht. 1Bet ist ein Beispiel für einen Anbieter, dessen Domains auf der Gespa-Sperrliste stehen können.
Was 1Bet an Aktionen anbietet, ist nicht Gegenstand dieser Bewertung. Wichtig ist: Wer aus der Schweiz spielt, spielt unter ausländischem Recht, nicht unter dem BGS. Limits, die in der Schweiz gesetzt werden, gelten auf der Plattform nicht. Gewinne können in einzelnen Kantonen anders besteuert werden als bei einem bewilligten Veranstalter. Das Urteil fällt entsprechend aus — der Status als nicht bewilligter Anbieter ist die eigentliche Information.
Coolzino
Coolzino ist ein weiterer ausländischer Anbieter, dessen Hauptangebot eher im Casino-Bereich liegt, der aber auch Sportwetten anbietet. In der Schweiz fehlt jede Bewilligung. Auch hier gilt: keine Aufsicht durch die Gespa, kein Zugang zum Ausschlussregister, keine Schweizer Spielsuchtprävention.
Der Status «ohne Schweizer Bewilligung» wiegt bei einem Anbieter mit breitem Casino-Angebot besonders schwer, weil das Casino-Regime in der Schweiz nochmals eigenen Regeln untersteht (ESBK statt Gespa) und separate Schutzmassnahmen greifen. Ohne Schweizer Bewilligung bestehen diese Schutzmassnahmen auf beiden Seiten nicht. Coolzino wird hier nicht beworben, sondern in seinem Status beschrieben.
MyStake
MyStake gehört in dieselbe Kategorie wie die vorgenannten Anbieter. Ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform wirbt im internationalen Markt mit klassischen Sportwetten-Boni. In der Schweiz gelten diese Angebote als Verstoss gegen Art. 74 Abs. 3 BGS, und wer sie bewirbt, kann mit Busse belangt werden (Art. 131 BGS).
Wer dennoch bei MyStake spielt, sollte die steuerliche Seite mitbedenken: Gewinne ausländischer Anbieter sind nicht verrechnungssteuerpflichtig, aber einzelne Kantone — Thurgau behandelt das ausdrücklich so — können Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen ansehen, unabhängig von der Höhe. Das ist ein Unterschied zu Gewinnen bei Swisslos oder Loterie Romande, die bis zum bundesrechtlichen Freibetrag von CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn steuerfrei sind.
WirWetten
WirWetten ist ein weiterer ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gelten Art. 4 BGS und Art. 74 Abs. 3 BGS. Was WirWetten an Aktionen anbietet, bleibt unklar; es dient als Beispiel für einen nicht bewilligten Anbieter.
Das Urteil über WirWetten folgt dem Muster der anderen ausländischen Anbieter: keine Schweizer Bewilligung, Domains können auf der Sperrliste stehen, kein Zugang zum Ausschlussregister, Gewinne je nach Kanton anders besteuert. Wer in der Schweiz wettet, hat in WirWetten keinen Vertragspartner unter Schweizer Recht.
Steuern und Auszahlung: Was vom «Bonus-Gewinn» am Schluss übrig bleibt
Die Frage, was von einem Bonus übrig bleibt, hat zwei Komponenten: die Mechanik des Boosts und die steuerliche Behandlung des Gewinns.
Bei Sporttip und Loterie Romande gilt: Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Freibetrag liegt seit 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400). Wer mit einem typischen 5-%-Kombiboost Gewinne unter diesem Betrag erzielt, zahlt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Der Freibetrag ist pro Einzelgewinn, nicht pro Jahr, und er gilt pro Gewinn, nicht pro Wettschein.
Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich. Das ist der Grund, weshalb hier kein einzelner Kantonswert steht: Die Quellensteuer wird vom Bund einbehalten, die Einkommenssteuer richtet sich nach kantonalem Recht. Wer in einem Kanton mit tieferem Freibetrag wettet, kann auf einem höheren Gewinn besteuert werden als in einem Kanton mit höherem Freibetrag. Im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als Einkommen versteuert — das gilt auch für die ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.
Die Auszahlung selbst läuft bei Sporttip auf das eigene Schweizer Bank- oder Postkonto oder auf das Wallet. Bei Swisslos erfolgen Auszahlungen in der Regel innert 5 bis 10 Arbeitstagen, Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Die ersten zwei Auszahlungen pro Jahr sind gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Beide Modelle sind so aufgebaut, dass die Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen erfolgt — anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen sind in der Schweiz nicht möglich.
Bei ausländischen Anbietern ist die Auszahlungsmechanik Sache des Anbieters. Welche Währung, welche Fristen, welche Kommissionen gelten, hängt vom Anbieter ab und ist hier nicht überprüfbar. Was bleibt, ist die steuerliche Konsequenz: Gewinne ausländischer Anbieter werden nicht in Schweizer Verrechnungssteuer einbezogen, können aber je nach Kanton und Anbieter anders behandelt werden. Wer einen grösseren Betrag aus einem ausländischen Anbieter auszahlt, sollte die kantonale Praxis und eine Steuerauskunft prüfen, bevor er den Betrag als «Bonus» verbucht.
Was die Limits bei Sporttip und Loterie Romande konkret bedeuten
Die Einsatzgrenzen sind nicht bloss Zahlen in den Spielregeln, sondern bestimmen, was mit dem Bonus überhaupt geht. Bei Sporttip ist der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombiwette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Wer einen Kombiboost spielt, dessen Gewinn bei sehr hohen Quoten in den fünfstelligen Bereich gehen würde, wird durch die Einsatzgrenze gekappt — und damit auch der Boost, der auf den Nettogewinn aufgeschlagen wird.
Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt. Wer ein Konto führt, kann nicht beliebig Geld nachschieben, und im Wallet sind höchstens CHF 10’000 zulässig. Das ist eine Einschränkung, die im internationalen Vergleich selten ist: Sie bedeutet, dass ein «Highroller»-Spiel im klassischen Sinne hier nicht möglich ist.
Die Limits gehören zum Schutzsystem. Sie schränken nicht nur das Verlustrisiko ein, sondern auch die Möglichkeit, mit einem Bonus ein Vielfaches des verfügbaren Guthabens zu generieren. Wer einen Kombiboost mit 15 Auswahlen spielen will, muss zuerst die Verlustlimite so setzen, dass sie das tatsächliche Spiel trägt, und erst dann das Budget für den Wetteinsatz festlegen. Die Reihenfolge — Limite setzen, dann spielen — ist nicht umkehrbar.
Wettanbieter im Vergleich: Welche Eigenschaften wirklich zählen
Wer «Wettseiten mit Bonus» sucht, landet schnell bei Vergleichen, die nach Bonus-Höhe sortieren. Im Schweizer Markt ist die Bonus-Höhe nicht das entscheidende Kriterium, und ein reiner Bonus-Vergleich führt in die Irre. Was zählt, ist die Frage, ob ein Anbieter in der Schweiz überhaupt zugelassen ist und unter welchem Schutzregime er spielt.
Die zwei Schweizer Veranstalter sind nicht in der Höhe der Boni vergleichbar — sie sind beide unter dem BGS-Schutz, beide mit kleinen Aktionen, beide mit klaren Bedingungen. Der Unterschied zwischen ihnen liegt im Vertragsgebiet: Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, spielt bei Swisslos; wer in der Westschweiz wohnt, spielt bei der Loterie Romande. Wer umzieht, muss das Konto wechseln, wobei beide Veranstalter Bedingungen für die Übergangsphase haben.
Die acht ausländischen Anbieter sind untereinander weniger vergleichbar, weil sie in sehr unterschiedlichen Märkten und unter sehr unterschiedlichen Lizenzen operieren. Was sie gemeinsam haben: Sie sind in der Schweiz nicht zugelassen. Die Unterschiede, die auf den internationalen Vergleichsseiten hervorgehoben werden — Bonus-Höhe, Anzahl Zahlungsmethoden, Live-Streaming — treffen in der Schweiz nicht zu, weil die Schweiz keine dieser Funktionen unter ihrem Schutzsystem anbietet.
Der ehrliche Vergleich in der Schweiz ist daher kurz: zwei Anbieter mit Schweizer Bewilligung, beliebig viele ohne. Wer in der Schweiz wettet, wählt zwischen den beiden bewilligten Veranstaltern und der grauen oder schwarzen Liste der ausländischen Anbieter. Die Suche nach dem «besten Bonus» verfehlt diesen Punkt.
Häufige Fragen
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande einen Bonus für Neukunden?
Beide Veranstalter haben kein klassisches «Neukundenangebot» im Sinn eines grossen Einzahlungsbonus. Wer ein Konto eröffnet, kann an den laufenden Aktionen teilnehmen — beim Sporttip am Kombiboost auf den Nettogewinn, bei der Loterie Romande an zeitlich befristeten Spielguthaben wie der Stadion-Aktion zwischen Dezember 2025 und März 2026. Die Aktionen sind bewilligt und in ihren Bedingungen klar geregelt.
Warum brauchen Gratiswetten und Spielguthaben die Zustimmung der Gespa?
Das Geldspielgesetz (Art. 75 Abs. 2 BGS) verlangt für Gratiswetten und ähnliche Aktionen die vorherige Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Damit soll verhindert werden, dass unbeschränkte Werbung oder überhöhte Anreize das Schutzsystem unterlaufen. Die Gespa hat im Jahr 2025 der Loterie Romande 24 solcher Bewilligungen erteilt, Swisslos deren 8 — eine kleine Zahl im Verhältnis zur Marketing-Maschinerie ausländischer Anbieter.
Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Bei Swisslos und Loterie Romande ist Aktionsguthaben nicht auszahlbar. Wer mit Aktionsguthaben wettet und gewinnt, erhält den Gewinn ausgezahlt (oder auf dem Wallet gutgeschrieben), nicht den Einsatz. Das ist die Schweizer Variante der «Free Bet»: Der Bonus ist ein Anreiz zum Wetten, nicht ein Bargeldgeschenk.
Was bedeutet es, dass Aktionsguthaben nicht ausbezahlt werden kann?
Aktionsguthaben ist ein Betrag, der ausschliesslich zum Wetten dient. Er wird nach einer bestimmten Frist (typischerweise 30 Tage) entweder genutzt oder verfällt. Eine Barauszahlung des Aktionsguthabens ist ausgeschlossen — der Betrag muss auf dem Konto bleiben, bis er für eine Wette eingesetzt wird. Das verhindert, dass Bonus-Anreize als Cash abgezogen werden, und hält den Anreiz dort, wo er hingehört: beim Wetten.
Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei ausländischen Seiten rechtlich einzuordnen?
Ein Bonus ohne Einzahlung bei einem ausländischen Anbieter ist in der Schweiz in mehrfacher Hinsicht problematisch. Erstens: Der Anbieter hat keine Schweizer Bewilligung und untersteht keiner Schweizer Aufsicht (Art. 4 BGS). Zweitens: Die Werbung für ein solches Angebot richtet sich gegen das Verbot nach Art. 74 Abs. 3 BGS und kann mit Busse geahndet werden. Drittens: Gewinne aus einem solchen Anbieter sind je nach Kanton steuerlich anders zu behandeln als Gewinne bei einem bewilligten Veranstalter. Wer auf einen solchen «Bonus» eingeht, sollte sich dieser drei Punkte bewusst sein.
Welche Bedingungen und Fristen sind bei einem Wettbonus zu prüfen, bevor er angenommen wird?
Mindestens vier Punkte entscheiden, was ein Bonus tatsächlich bringt. Erstens: die Mindestquote pro Auswahl — bei Sporttip 1,50 für den Kombiboost. Zweitens: die Frist, innert derer der Bonus eingesetzt werden muss — bei der Loterie Romande typischerweise 30 Tage. Drittens: ob das Aktionsguthaben auszahlbar ist oder nur zum Wetten dient. Viertens: die Einsatz- und Gewinngrenzen, die den maximalen Effekt des Bonus deckeln. Wer diese vier Punkte vor der Annahme prüft, weiss, was der Bonus im schlechtesten Fall kostet und was er im besten Fall bringt.
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Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»
