Wettanbieter ohne Anmeldung in der Schweiz: warum es sie hier nicht geben darf
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Stand der Daten: Oktober 18, 2026 – geprüft gegen die Spielregeln von Sporttip und die Spielbedingungen der Online-Teilnahme von Swisslos sowie gegen die geltenden Erlasse im Bundesrecht (Geldspielgesetz BGS, Geldspielverordnung VGS, Geldwäschereiverordnung EJPD).
Eine Sportwette ohne Konto, ohne Ausweis und ohne Wohnsitznachweis – das klingt nach Bequemlichkeit, ist in der Schweiz aber keine offene Frage. Das Geldspielgesetz schreibt für Online-Geldspiele ein verifiziertes Spielerkonto vor, und nur zwei Veranstalterinnen dürfen überhaupt Sportwetten im Land anbieten. Wer ohne Anmeldung wetten will, landet ausnahmslos bei ausländischen Seiten ohne Schweizer Bewilligung. Die folgende Übersicht zeigt, was im Inland möglich bleibt, warum die Identitätsprüfung nicht weggeschnitten werden kann und welche Wege einem Wettenden tatsächlich offenstehen.
Die rechtliche Grundlage: warum Anmeldung in der Schweiz nicht wegfällt
Online-Sportwetten gehören zu den Grossspielen, also zu jenerierten Spielen mit einem potenziell hohen Einsatz und Gewinn, und unterstehen dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51). Dieses Gesetz verlangt für jedes Online-Geldspiel ein Spielerkonto bei der Veranstalterin, pro Person genau eines (Art. 47 VGS). Drei Bedingungen fallen ein: Volljährigkeit, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz und keine laufende Spielsperre nach Art. 80 BGS.

Vor der Eröffnung eines Spielerkontos müssen mindestens Name, Vorname, Geburtsdatum und die Wohnsitz- oder Aufenthaltsadresse angegeben werden (Art. 48 VGS). Die Veranstalterin darf das Konto erst eröffnen, wenn sie überprüft hat, dass diese Angaben den Tatsachen entsprechen (Art. 49 Abs. 1 VGS). Der Identitätsnachweis kann mit einer Ausweiskopie, einer elektronischen Identität oder einem anderen gleichwertigen, von der Aufsichtsbehörde zugelassenen Mittel erbracht werden (Art. 49 Abs. 2 VGS). Eine Wette ohne Konto umgeht diesen ganzen Pfad – und ist deshalb in der Schweiz schlicht nicht zulässig.
Wer in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten darf
Die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa lässt auf dem Konzessionsmarkt nur zwei Veranstalterinnen zu: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS) und besteht aus einer Beschränkung auf eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS).
Das hat Vertragsstruktur: Jede Veranstalterin bedient ein klar definiertes Vertragsgebiet. Sporttip deckt 19 Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein ab; Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer im einen Gebiet wohnt, kann beim anderen Veranstalter kein Online-Konto eröffnen. Eine dritte inländische Online-Wettveranstalterin gibt es nicht, und es wird auch keine geben, solange die interkantonale Vereinbarung den Kreis auf zwei festschreibt.
Eine ausländische Bewilligung – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Staat – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung organisiert, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielerin oder der Spieler wird nicht bestraft, aber Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es fehlt jeder Schutzmechanismus.
Identitätsprüfung bei Swisslos: was konkret verlangt wird
Bei der Online-Registrierung liest Swisslos Name, Adresse und Geburtsdatum automatisch aus dem hochgeladenen Ausweis aus und gleicht sie mit Adressdatenbanken ab. Findet sich die Person dort nicht eindeutig, verlangt Swisslos einen zusätzlichen Adressnachweis. Die E-Mail-Adresse wird im Double-Opt-In-Verfahren bestätigt, also mit einer Bestätigungsmail nach der Erstanmeldung. Die Bedingungen für die Online-Teilnahme von Swisslos gelten seit dem 13. Januar 2025; sie machen die Spielerkontoeröffnung zur Voraussetzung jeder Sportwette.
Wer sich einmal registriert hat, darf sich kein zweites Mal anmelden. Swisslos behält sich vor, die erfassten Daten laufend auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, und kann den Zugang jederzeit sperren, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind – Mindestalter 18, Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine Sperre nach Art. 80 BGS. Eine Senkung der gesetzten Limiten gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Identitätsprüfung bei der Loterie Romande: der Westschweizer Weg
Die Loterie Romande verlangt für das Online-Spielerkonto die Kopie eines gültigen Ausweises mit Foto, Vorder- und Rückseite – etwa Pass, Identitätskarte, Schweizer Führerausweis oder Ausländerausweis B oder C. Die Wohnadresse wird mit einer Datenbank bestätigt; in besonderen Fällen ist ein höchstens vier Monate alter Wohnsitznachweis nötig. Das Réglement Général des jeux gilt seit Juni 2023 in seiner 24. Ausgabe.
Zum Abschluss der Registrierung fragt die Loterie Romande das gemeinsame Register der Ausgeschlossenen ab. Erfüllt die Person die Voraussetzungen, wird ein Spielerkonto mit dem Status «verifiziert» eröffnet; andernfalls bricht die Registrierung ab. Die Veranstalterin erreicht Wettende unter Avenues de Provence 14 in Lausanne, beschäftigt 221 Mitarbeitende und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.
Wieso nur ein Konto pro Person – die Logik der Sperre
Pro Person ist nur ein Spielerkonto zulässig, und zwar aus gutem Grund. Die Spielsperre nach Art. 80 BGS richtet sich an überschuldete oder spielsüchtige Personen und wird in einem schweizweiten Register eingetragen. Eine unbefristete Spielsperre gilt zugleich für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Eine produktbezogene Sperre bei Swisslos lässt sich für 1 bis 180 Tage selbst setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf.
Wer sich auf mehreren Plattformen gleichzeitig registrieren könnte, würde diese Sperre unterlaufen. Genau deshalb verlangt das Gesetz die Eindeutigkeit der Identität. Eine zweite Identität anzulegen oder ein zweites Konto zu eröffnen, fällt nicht in eine Grauzone – es verstösst gegen die Pflicht zur eindeutigen Identifizierung und gegen die Pflicht zur Abfrage des Sperrregisters. Die Loterie Romande macht das in der Praxis sichtbar: Die Registrierung bricht ab, sobald die Person im Register auftaucht.
Was ausländische Seiten ohne Schweizer Bewilligung leisten – und was sie nicht leisten
Wer im Internet nach «Wetten ohne Anmeldung» sucht, stösst rasch auf internationale Marken, die genau dieses Versprechen verkaufen. In der Schweiz haben sie keine Bewilligung, keinen Anschluss an das schweizweite Sperrregister und keinen Schweizer Rekursweg. Die Gespa führt eine Sperrliste solcher Domains; Schweizer Telekomanbieter sperren sie auf DNS-Ebene, also über die Namensauflösung im Internet (Art. 86–93 BGS). Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste; die Gespa ersetzt gesperrte Domains innerhalb von Stunden – Domain-Hopping genannt.
Wichtig zu verstehen, was diese Seiten nicht bieten: keine Verbindung zur Spielsperre, also keinen Schutz bei eigener Sperrwirkung; keine Pflicht zur Alterskontrolle, weil sie der Gespa nicht unterstehen; keine Schweizer Aufsicht über Quoten, Limits und Auszahlungen; keine Gewinnauszahlung auf ein Konto im eigenen Namen – was in der Schweiz für bewilligte Anbieter nach Art. 50 Abs. 2 VGS zwingend ist. Und kein Steuerfreibetrag: Gewinne ausländischer Grossspiele behandelt der Kanton Thurgau als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.
Die Marketing-Botschaft «ohne Anmeldung» und «sofort wetten» verschleiert die andere Seite: Wer auf einer solchen Seite spielt, hinterlässt seine Daten bei einem Anbieter ohne Schweizer Aufsicht, ohne Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg. Im Streitfall bleibt nur der ausländische Gerichtsstand des jeweiligen Anbieters.
Vergleich der Anbieter in der Schweiz und im Ausland
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung als Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung als Grossspiel | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| HighFlyBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländischer Anbieter, in der Schweiz nicht zugelassen |
| Sportuna | ohne Schweizer Bewilligung | ausländischer Anbieter, in der Schweiz nicht zugelassen |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | ausländischer Anbieter, in der Schweiz nicht zugelassen |
| Rollbit | ohne Schweizer Bewilligung | ausländischer Anbieter, in der Schweiz nicht zugelassen |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | ausländischer Anbieter, in der Schweiz nicht zugelassen |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländischer Anbieter, in der Schweiz nicht zugelassen |
| Gamdom | ohne Schweizer Bewilligung | ausländischer Anbieter, in der Schweiz nicht zugelassen |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländischer Anbieter, in der Schweiz nicht zugelassen |
Die Tabelle zeigt das Grundmuster sauber: zwei Veranstalterinnen mit Bewilligung, acht ausländische Anbieter ohne eine solche. Wer in der Schweiz wettet, hat die Wahl zwischen genau zwei legalen Wegen – oder er akzeptiert das erhöhte Risiko eines ausländischen Angebots ohne Schweizer Aufsicht.
Swisslos Sporttip: das Angebot im Inland
Swisslos betreibt Sporttip als Sportwettmarke in den 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein. Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren, der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1, der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und pro Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette oberhalb der Limite wird nicht angenommen.
Wer als Wettkämpferin oder Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – eine wichtige Klausel, weil sie Insiderwetten von vornherein ausschliesst. Vor der ersten Teilnahme setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage lässt sich zusätzlich setzen.
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitige Auszahlung, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen – wer drückt, hat gewettet.
Das Sportangebot folgt der Gespa-Bewilligung für Grossspiele: Es umfasst nur die in der Gespa-Liste aufgeführten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Eckball- oder Kartenmärkte und ein Esports-Bereich fehlen auf dieser Liste. Live-Wetten sind erlaubt, soweit die Veranstalterin eine entsprechende Entscheidung hält; das Gesetz schränkt den Live-Bereich nicht zusätzlich ein.
Loterie Romande Jouez Sport: das Westschweizer Pendant
Jouez Sport läuft in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande sitzt in Lausanne, hat 221 Mitarbeitende und 2’350 Verkaufsstellen. Das Spielerkonto wird nach Ausweisprüfung und Registerabfrage eröffnet; die Limiten sind eigene Werte, die der Veranstalter mit der Spielerin oder dem Spieler festlegt.
Das Wettenangebot folgt demselben Rahmen wie bei Sporttip: nur die in der Gespa-Liste aufgeführten Sportarten und Wettbewerbe, nur die dort zugelassenen Wetttypen. Die Loterie Romande veröffentlicht ihre Spielregeln im Réglement Général, das seit Juni 2023 in der 24. Ausgabe gilt. Das Verbot, auf eigene Wettkämpfe zu setzen, gilt sinngemäss. Wer in der Westschweiz wohnt, hat mit Jouez Sport den einzigen inländischen Weg zur Online-Wette.
Wer den Sprachraum wechselt – von Genf nach Zürich etwa –, verliert die Zugangsberechtigung zu Jouez Sport und muss bei Sporttip neu registrieren, sofern die Person dort noch nicht geführt wird. Pro Person bleibt es bei einem einzigen Konto, jetzt aber bei der anderen Veranstalterin. Die Adressprüfung bei der Registrierung macht diesen Wechsel reibungslos.
Ausländische Anbieter im Vergleich: was die Sperrliste bedeutet
Die acht in der Übersicht aufgeführten ausländischen Marken – HighFlyBet, Sportuna, Betwinner, Rollbit, Rabona, Rainbet, Gamdom und Funbet – haben keine Schweizer Bewilligung. Sie sind in der Schweiz weder zugelassen noch anerkannt; ihre Lizenzen aus anderen Jurisdiktionen entfalten hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, spielt auf einer Plattform, die ihre eigenen Regeln setzt.
Was das praktisch heisst: Die Gespa führt eine Sperrliste solcher Domains; Schweizer Internetanbieter sperren sie über die DNS-Namensauflösung. Eine gesperrte Domain taucht typischerweise innerhalb von Stunden unter neuem Namen wieder auf – die Gespa spricht von Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele sowie bet365 als gesperrt. Wer also ausweichen will, braucht entweder einen anderen DNS-Server oder einen anderen Endgeräte-Weg.
Der entscheidende Punkt für eine Wettende oder einen Wettenden ist das fehlende Schutznetz: keine Spielsperre über das schweizweite Register, keine Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen nach Art. 50 Abs. 2 VGS, keine Pflicht zur Alterskontrolle, kein Rekursweg vor einer Schweizer Behörde. Und steuerlich: Gewinne aus ausländischen Grossspielen behandelt der Kanton Thurgau als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag.
Wie eine Wette im Inland konkret entsteht
Wer bei Sporttip oder Jos eine Stelle tippt, durchläuft der, jede Stelle tippt, durchläuft denselben Pfad: Konto eröffnen, Identität nachweisen, Limiten setzen, einzahlen, Wette platzieren. Jeder Schritt ist im Gesetz oder in den Spielregeln verankert; jeder Schritt lässt sich auf eine konkrete Quelle zurückführen.
Zuerst die Eröffnung: Bei Swisslos wird der Ausweis hochgeladen und automatisch ausgelesen, die Daten werden mit Adressdatenbanken abgeglichen, die E-Mail-Adresse bestätigt. Bei der Loterie Romande wird die Ausweiskopie mit Vorder- und Rückseite verlangt, die Adresse wird geprüft, das Sperrregister wird abgefragt. In beiden Fällen entsteht ein Konto mit eindeutiger Identität.
Dann die Limiten: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage werden gesetzt, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 (CHF 1’000 unter 21). Eine zusätzliche Einzahlungslimite für 30 Tage ist freiwillig. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Dann die Einzahlung: Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im eigenen Namen überwiesen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen gibt es in der bewilligten Schweizer Wett-Landschaft nicht. Bei Gewinnen über CHF 1’000 überweist die Veranstalterin direkt auf das Zahlungskonto (Art. 21 GwV-EJPD); Vertriebspartner dürfen pro Gewinnbeleg höchstens CHF 2’000 auszahlen.
Dann die Wette: Einzelwette, Kombinationswette oder Systemwette, vor Spielbeginn oder live. Cash-Out steht bei Sporttip online zur Verfügung, als vollständige Auszahlung ohne Teilauszahlung, nicht garantiert für jeden Markt. Eine ausgeführte Auszahlung lässt sich nicht rückgängig machen.
Was ein typischer Monat kostet – eine Überschlagsrechnung
Wer mit einem Monatsbudget von CHF 1’000 rechnet und das Geld einmal auf einen Markt mit Quote 1.90 / 1.90 setzt, gibt alles auf eine Wette. Bei einer angenommenen Auszahlungsquote von rund 89 % – 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90) – und einem entsprechenden Buchmachermarge von rund 11 % erwartet die Wettende bei jeder Wette einen mittleren Verlust von etwa 11 % des Einsatzes. Über einen Monat mit 30 solchen Wetten – täglich eine – summieren sich die erwarteten Verluste auf rund CHF 3’300, bei nur einer Wette auf rund CHF 110.
Das ist die Mechanik hinter jeder Wettplattform: Der Buchmachermarge ist in jede Quote eingerechnet, und wer spielt, gibt 1 statt 100. Die einzige Möglichkeit, langfristig Geld zu sparen, ist, gar nicht zu wetten. Wer mit kleineren Beträgen spielt, verteilt den erwarteten Verlust nur auf mehr Tage; das Verhältnis Verlust zu Einsatz bleibt dasselbe.
Der genannte Betrag ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten, keine Vorhersage für eine einzelne Wette. Ein einzelner Tipp kann sehr viel mehr oder sehr viel weniger bringen. Die Rechnung beschreibt, was die Mechanik über die Zeit kostet, nicht was eine bestimmte Person in einem bestimmten Monat verliert.
Spielerschutz – warum er ohne Konto nicht durchsetzbar ist
Spielerschutz funktioniert in der Schweiz über vier Stufen, die alle ein Konto voraussetzen. Die erste Stufe ist die Identitätsprüfung: Volljährigkeit und Wohnsitz werden verifiziert, bevor das Konto überhaupt entsteht. Die zweite Stufe sind die Limiten: Die Spielerin oder der Spieler setzt Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit Obergrenzen, die das Gesetz vorgibt. Die dritte Stufe ist die Spielsperre: Eine Selbstsperre für 1 bis 180 Tage oder eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen. Die vierte Stufe ist die Geldwäschereikontrolle: Bei monatlichen Einzahlungen ab CHF 15’000 oder Gewinnen ab CHF 25’000 greift die volle Identifizierungspflicht.

Ohne Konto fällt jede dieser Stufen weg. Eine Seite ohne Anmeldung kennt weder die Identität noch die Limiten, sie kann die Person nicht sperren, sie kann die Geldflüsse nicht kontrollieren. Wer auf einer solchen Seite spielt, gibt jede dieser Schutzlinien ab – nicht aus einer bewussten Entscheidung, sondern weil die Mechanik dort gar nicht vorgesehen ist.
Die Gespa hat 2025 in 200 Testkäufen an Verkaufsstellen von Loterie Romande im Kanton Waadt und Swisslos im Kanton Zürich nachgemessen, wie zuverlässig die Alterskontrolle vor Ort greift: In 47.5 % der Testkäufe kam ein Wettabschluss zustande, in 44.5 % wurde gar keine Alterskontrolle durchgeführt. Im Kanton Zürich verkauften 56.0 % der getesteten Swisslos-Stellen Wetten an Minderjährige, im Kanton Waadt 39.0 % der Loterie-Romande-Stellen. An Selbstbedienungsgeräten lag die Quote bei 66.7 %, mit Personalkontakt bei 44.5 %. Die Zahlen zeigen: Auch im bewilligten System bleibt der Jugendschutz vor Ort eine Baustelle; auf einer ausländischen Seite ohne jede Prüfung ist er schlicht nicht vorhanden.
Was die Sperrliste konkret sperrt
Die Sperrliste der Gespa enthält Domains ausländischer Anbieter, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Schweizer Telekomanbieter sperren sie über die DNS-Namensauflösung, also über den Dienst, der Domain-Namen in IP-Adressen übersetzt. Wer eine gesperrte Domain aufruft, landet typischerweise auf einer Hinweisseite oder einer Fehlermeldung. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste.
Die Sperre wirkt nur über die DNS-Server der inländischen Anbieter. Wer einen anderen DNS-Server nutzt – etwa einen öffentlichen aus dem Ausland – kann die Sperre umgehen. Auch über mobile Daten im Ausland greift die Sperre nicht. Die Gespa kann gesperrte Domains nicht selbst löschen, sie kann nur die Aufnahme in die Liste beantragen. Domain-Hopping, also der Wechsel auf eine neue Domain-Adresse, ist die häufigste Reaktion der Anbieter – die Gespa spricht von Stunden, in denen eine neue Domain auftaucht.
Die Sperre schützt diejenigen, die nicht aktiv nach Wegen suchen. Wer gezielt ausweicht, lässt sich nicht aufhalten – aber er trägt die Folgen selbst: keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Auszahlungsgarantie.
Wer mit welcher Seite am besten bedient ist
Die Frage «Wer ist der beste Wettanbieter?» hat in der Schweiz eine kurze Antwort: Es gibt zwei. Swisslos Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande Jouez Sport für die Westschweiz. Die Wahl zwischen den beiden ist eine Wahl des Sprachraums und des Wohnsitzes, nicht der Quote oder des Bonus.
Wer aus dem Ausland eine Schweizer Bewilligung sucht, sucht vergebens: Die interkantonale Vereinbarung schreibt den Kreis auf zwei fest, und eine dritte Veranstalterin ist nicht in Sicht. Wer im Inland wettet, akzeptiert diese zwei und vergleicht sie auf die Hand: Verfügbarkeit der Lieblingsliga, Höhe der Quoten, Bedienbarkeit der App, Verlässlichkeit der Auszahlung. Ein «besserer» Anbieter im Sinn eines Bonusmärkens existiert nicht – Werbung für nicht zugelassene Glücksspiele ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS), und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa.
Wer aus Bequemlichkeit auf einer ausländischen Seite ohne Anmeldung spielt, bekommt, was er sucht – und gibt vier Dinge ab: das schweizweite Sperrregister, die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen, die Alterskontrolle und den Schweizer Rechtsweg im Streitfall. Für eine Spielerin mit festgesetzten Limiten und klarer Selbstkontrolle mag das verschmerzbar sein; für eine Spielerin, die in der Schweiz eine Spielsperre hat, ist die ausländische Seite ein Risiko, das sich nicht auszahlt.
Häufige Fragen
Ist Wetten ohne Anmeldung bei einem Schweizer Anbieter möglich?
Nein. Das Geldspielgesetz verlangt für Online-Geldspiele ein Spielerkonto bei der Veranstalterin mit geprüfter Identität, und nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten. Wer ohne Anmeldung wettet, landet bei einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung.
Welche Angaben verlangt die Eröffnung eines Spielerkontos bei Swisslos?
Swisslos verlangt Name, Adresse und Geburtsdatum; sie werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft, die E-Mail-Adresse wird per Double-Opt-In bestätigt. Findet sich die Person nicht eindeutig, ist ein zusätzlicher Adressnachweis nötig, ansonsten entsteht das Konto im Status «verifiziert».
Wie läuft die Identitätsprüfung bei der Loterie Romande ab?
Die Loterie Romande verlangt die Kopie eines gültigen Ausweises mit Foto (Vorder- und Rückseite), prüft die Wohnadresse mit einer Datenbank und fragt das gemeinsame Register der Ausgeschlossenen ab. In besonderen Fällen ist ein höchstens vier Monate alter Wohnsitznachweis nötig, ansonsten wird das Konto mit Status «verifiziert» eröffnet.
Warum ist pro Person nur ein Spielerkonto zulässig?
Das Gesetz will die Spielsperre durchsetzen können, die im schweizweiten Register eingetragen wird. Mehrere Konten würden diese Sperre unterlaufen, weshalb Art. 47 VGS die Eindeutigkeit der Identität verlangt und jede Veranstalterin das zentrale Sperrregister abfragt, bevor sie ein Konto eröffnet.
Was riskieren Wettende bei Seiten, die ohne Anmeldung und Verifizierung Wetten annehmen?
Sie geben den Schutz des schweizweiten Sperrregisters, die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen, die Alterskontrolle und den Schweizer Rechtsweg ab. Ausländische Lizenzen haben in der Schweiz keine Wirkung, und Gewinne ausländischer Grossspiele behandelt der Kanton Thurgau als voll steuerbares Einkommen.
Auf welches Konto werden Gewinne ausbezahlt, und warum muss es auf den eigenen Namen lauten?
Gewinne und Guthaben auf dem Spielerkonto werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers überwiesen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Das verhindert anonyme Auszahlungen und Geldwäsche; ab CHF 1’000 überweist die Veranstalterin direkt, Vertriebspartner dürfen pro Beleg höchstens CHF 2’000 auszahlen.
Rechtslage – fussballwettenportal
Inhalt erstellt vom Team «fussballwettenportal»
