Was ein Value-Rechner für Sportwetten in der Schweiz wirklich leistet
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz eine Sportwette platziert, hat genau zwei Stellen, an die er sich wenden darf: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide Organisatoren geben Quoten heraus, beide verlangen Einsätze in Franken, beide runden Gewinne auf eine Weise, die nicht überall üblich ist. Wer versteht, wie aus einer Quote und einer eigenen Wahrscheinlichkeitsschätzung ein erwarteter Wert wird, sieht diese Quoten anders als jemand, der nur die Endauszahlung im Kopf hat. Genau das leistet ein Value-Rechner: nichts Magisches, nichts, das ein Ergebnis vorhersagt. Sondern eine Rechnung, die zeigt, ob die Quote der eigenen Einschätzung standhält.
Hier finden Sie die Rechnung, ihre Zutaten und ihre Grenzen. Sie zeigt, wie die implizite Wahrscheinlichkeit aus einer Quote entsteht, wie die Marge des Anbieters aus den Quoten eines Ereignisses sichtbar wird und wie sich der Gewinn aus Einsatz und Quote zusammensetzt. Sie vergleicht die beiden zugelassenen Veranstalter nach Einsatzgrenzen und Wettangebot und ordnet ein, was ein Rechner nicht kann: ein Ergebnis vorhersagen oder eine Verlustserie verhindern.
Stand: Oktober 18, 2026. Geprüft gegen die Gespa-Liste zugelassener Sportwetten und gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip, Version 4.2.
Rechtslage: Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf
In der Schweiz ist Sportwetten ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019). Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, nicht bei der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Wer ohne diese Bewilligung in der Schweiz Sportwetten organisiert, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Für Spielerinnen und Spieler ist die Teilnahme an solchen Angeboten nicht strafbar, aber es gibt keinen Schweizer Schutz und keine Handhabe bei Streit.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos, die interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel, betreibt Sporttip. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Beide sind Grossspielveranstalter mit Gespa-Bewilligung, beide führen ihre Angebote gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Der Spielraum für zusätzliche Buchmacher ist rechtlich geschlossen. Eine Gespa-Liste weiterer bewilligter Sportwettenanbieter existiert nicht, weil es keine weiteren gibt. Was die Gespa veröffentlicht, ist die Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blocken (Art. 86–93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025).
Zuständigkeitsgebiete der beiden Veranstalter
Ein Online-Konto bei Swisslos können nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet eröffnen: den Deutschschweizer Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie dem Kanton Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Wer in einem anderen Kanton lebt, fällt in das andere Gebiet. Wer ausserhalb dieser Kantone wohnt, kann sich online weder bei dem einen noch bei dem anderen Veranstalter registrieren.

Was gewettet werden darf, bestimmt eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Qualifikationsrunden sind nur dann erlaubt, wenn sie auf der Liste stehen. Frauenwettbewerbe sind nur dann zugänglich, wenn sie aufgeführt sind. Rangwetten zählen nur, wenn das Ranking über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Wetten auf Eckbälle, Karten oder auf esports fehlen in der Liste. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Live-Wetten sind zugelassen, Prematch wie live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Das BGS selbst schränkt bestimmte Live-Märkte nicht ein.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Marken wie Betscore, Duelbits, Rabona, bet-at-home, Interwetten, BDMBet, Betify oder MrXbet treten im Schweizer Markt auf, ohne eine Schweizer Bewilligung zu halten. Sie sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, die Spielerinnen und Spieler haben keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit, und ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS).
Die ehrliche Einordnung lautet: Offshore heisst keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Handhabe, ausländische Gewinne unterliegen der kantonalen Besteuerung. Bewilligt heisst voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Sport- und Marktliste, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist «die sichere Wahl» von bloss.
Spielerschutz: Was jeder selbst setzen kann, bevor er rechnet
Ein Rechner kann einen rechnerischen Vorteil zeigen. Er kann keine Verlustserie ausschliessen. Wer in der Schweiz Sportwetten abschliesst, hat deshalb zwei Werkzeuge, die vor jeder Rechnung stehen: selbst gesetzte Limiten und die Möglichkeit einer Sperre.
Verlustlimiten bei Sporttip
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite tritt sofort in Kraft, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Ergänzend lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Diese Limiten sind Selbstschutz: Sie stehen in den eigenen Einstellungen, nicht in einer staatlichen Sperre.
Hinter dem Schutz steht die Verordnung über Geldspiele (Art. 87 VGS): Der Veranstalter muss eine oder mehrere Höchstwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust verlangen. Eine Senkung gilt nach Gesetz sofort, eine Erhöhung erst nach 24 Stunden. Sporttip wendet 72 Stunden an und geht damit über die gesetzliche Mindestfrist hinaus.
Sperren und Selbstsperre
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register funktioniert tatsächlich schweizweit: Wer bei einem Veranstalter sperrt, ist bei allen anderen auch gesperrt. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).
Die Gespa hat im Jahr 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Der Schutz an der Verkaufsstelle funktioniert statistisch nicht zuverlässig. Wer auf Nummer sicher gehen will, wettet online und nutzt die digitalen Limiten.
Wettmärkte und Quoten: Was ein Rechner verarbeitet
Ein Value-Rechner braucht zwei Eingaben: eine Quote und eine Wahrscheinlichkeitsschätzung. Aus der Quote leitet er die implizite Wahrscheinlichkeit ab, die der Anbieter dem Ereignis beimisst. Aus der eigenen Schätzung bildet er die Wahrscheinlichkeit, die der Spieler dem Ereignis beimisst. Die Differenz, mit der Quote multipliziert, ergibt einen erwarteten Wert. Ist der erwartete Wert positiv, liegt aus Sicht des Spielers ein Value vor. Ist er negativ, fehlt jeder Grund, die Wette zu platzieren.
Implizite Wahrscheinlichkeit und Marge
Die implizite Wahrscheinlichkeit einer Quote q ist 1/q. Bei einer Quote von 2.00 sind das 50 %, bei 1.50 rund 66,67 %, bei 3.00 rund 33,33 %. Der Wert gibt an, wie oft das Ereignis aus Sicht des Anbieters eintreten müsste, damit die Wette weder Gewinn noch Verlust abwirft. Bei einer Zweiwege-Wette mit beiden Quoten 1.90 ergibt 1/1.90 + 1/1.90 = 105,26 %. Die Auszahlungsquote, also der Anteil der Einsätze, der als Gewinn zurückfliesst, beträgt 1 ÷ 1,0526 = 95,00 %. Die Marge des Anbieters liegt bei 5,00 %: Von jedem eingesetzten Franken wandert rund fünf Rappen in die Buchmacherkasse.
Die Marge ist in jeder einzelnen Quote eingepreist, sie ist dieselbe Rechnung von der anderen Seite. Wer mehrere Quoten eines Marktes zusammennimmt, sieht die Marge direkt. Wer nur eine einzelne Quote nimmt, sieht sie nicht.
Erwarteter Wert
Aus Sicht des Spielers wird ein Value daraus, dass seine eigene Wahrscheinlichkeitsschätzung von der impliziten abweicht. Schätzt er die Chance eines Ereignisses auf 60 %, liegt aber eine Quote von 2.00 vor, ergibt sich ein erwarteter Wert von 0,60 × 2,00 − 1 = 0,20 pro eingesetztem Franken. Das ist statistisch, nicht garantiert. Über hundert Wetten zu diesen Bedingungen mittelt sich das Ergebnis, eine einzelne Wette kann trotzdem verlieren. Wer ein positives Ergebnis über zehn Wetten erwartet, hat den Rechner falsch verstanden.
Was der Rechner nicht leistet: eine Vorhersage. Er nimmt die Schätzung entgegen, die der Spieler eingibt. Eine schlechte Schätzung, die sich auf «Bauchgefühl» oder jüngste Resultate stützt, liefert einen rechnerischen Vorteil, der in der Praxis keiner ist.
Rechenbeispiel: Marge einer ausgeglichenen Wette
Nehmen wir ein fiktives Spiel, bei dem beide Seiten mit Quote 1.90 angeboten werden. Das ist ein ausgeglichenes Beispiel, kein konkretes Angebot und keine zitierte Quote.
Die impliziten Wahrscheinlichkeiten ergeben sich aus 1/1,90 je Ergebnis, also 52,63 % für jedes Ergebnis. Zusammen zählen sie auf 105,26 %. Die Auszahlungsquote folgt aus 1 ÷ 1,0526 = 95,00 %. Die Marge ist 1 − 0,9500 = 5,00 %. Das ist die Bandbreite der Marge, die bei beiden zugelassenen Veranstaltern in gut bewerteten Märkten vorkommt, mit Schwankungen je nach Markt, Sportart und Wettbewerb. Der Spieler sieht die Marge nicht in der einzelnen Quote, aber in der Summe über alle Quoten desselben Marktes.
Für eine Wette mit Einsatz CHF 10 auf Quote 1.90 ergibt sich:
Bruttogewinn = CHF 10 × 1,90 = CHF 19,00
Nettogewinn = CHF 19,00 − CHF 10 = CHF 9,00
Erwarteter Verlust bei 5,00 % Marge = CHF 10 × 0,0500 = CHF 0,50
Der erwartete Verlust pro Wette beträgt fünf Rappen je Franken Einsatz. Über ein Jahr mit 500 Wetten à CHF 10 entspricht das einem statistischen Verlust von CHF 250. Wer den errechneten Vorteil sucht, muss diese Marge zuerst schlagen.
Quotenformen bei Sporttip und Jouez Sport
Beide Veranstalter arbeiten mit Dezimalquoten. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationswetten fliesst die Gesamtquote ein, also das Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer bei einer Kombiwette mit Gesamtquote 7,84 und Einsatz CHF 5 spielt, sieht als Gewinn CHF 5 × 7,84 = CHF 39,20, aufgerundet auf CHF 39,20, abgerundet auf den nächsten 5-Rappen-Wert. Das ist weniger als einen Rappen weniger, aber bei kleinen Einsätzen sichtbarer.
Bei Jouez Sport liegt die Mindestquote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombiwette bei 1.10. Die Quote einer Einzelwette darf 100’000 nicht übersteigen. Wer sich eine Quote von 100’001 ansieht, sieht eine Quote, die gar nicht angenommen wird. Die Höchstgewinngrenze liegt bei CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und bei CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen.
Wettarten: Einzel-, Kombi- und Systemwetten
Eine Einzelwette deckt eine Voraussage ab. Eine Kombinationswette kombiniert mehrere Voraussagen zu einer Wette, die nur gewinnt, wenn alle Teile eintreffen. Eine Systemwette deckt mehrere Kombinationen aus denselben Voraussagen ab, so dass auch Teilerfolge ausgezahlt werden. Bei Sporttip sind Einzelwette, Kombinationswette und Systemwette die drei Grundtypen, mit unterschiedlichen Höchsteinsätzen.
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Wer etwa auf das erste Tor und den Sieger desselben Spiels wettet, hat zwei voneinander abhängige Ereignisse. Die Kombination läuft über den Bet-Builder. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann die ganze Kombinationswette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden. Der Spieler bekommt dann kein Geld zurück, aber auch keinen Gewinn.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer bei vier Voraussagen à 2.00 einen Einsatz von CHF 20 setzt, gewinnt die Gesamtquote 16,00 und damit CHF 320. Mit 5 % Boost wäre der Nettogewinn um 5 % erhöht. Der Boost ändert nichts daran, dass die Wette nur gewinnt, wenn alle vier Treffer eintreffen.
Quotenboosts und Profitboosts
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Boost verändert das Risiko nicht, er erhöht nur den möglichen Gewinn unter den vom Veranstalter genannten Bedingungen.
Livewetten und Cash-Out
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen, etwa Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid, kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer bei einem Elfmeter in der 89. Minute noch schnell auf das Siegerteam des laufenden Spiels setzt, sieht die Wette möglicherweise nicht als Wette angenommen.
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Es ist ein Mechanismus, der den Gewinn realisiert, bevor das Ereignis zu Ende ist. Wer ihn nutzt, verzichtet auf einen Teil des möglichen Gewinns gegen die Aussicht auf sofortige Liquidität.
Vergleich der beiden zugelassenen Veranstalter
Die nachfolgende Tabelle zeigt die zwei Anbieter mit Schweizer Bewilligung und sechs ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung in einer Übersicht zu Bewilligung und Veranstalter. Es handelt sich um eine Auswahl aus der Gespa-Sperrliste und aus Marken, die im Schweizer Markt auftreten. Die Tabelle trifft keine Rangfolge nach rechnerischem Vorteil; sie zeigt, wer hier spielen darf und wer nicht.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Grossspiel-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Grossspiel-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS, Aufsicht Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| Betscore | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe: nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Duelbits | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe: nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Rabona | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe: nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| bet-at-home | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe: nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Interwetten | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe: nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| BDMBet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe: nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Betify | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe: nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| MrXbet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenzangabe: nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
Die Spalte zur Schweizer Bewilligung trennt die Realität, die das BGS schafft: zwei Anbieter sind zugelassen und unter Schweizer Aufsicht, acht treten ohne diese Bewilligung im Markt auf. Die Spalte zum Veranstalter zeigt, wer hinter den Produkten steht; bei Sporttip die interkantonale Genossenschaft aus Basel, bei Jouez Sport die Loterie Romande aus Lausanne, bei den ausländischen Marken eine nicht ausgewiesene Lizenz, die in der Schweiz ohne Wirkung bleibt.
Was die Tabelle nicht zeigt
Die Tabelle bildet die Bewilligungslage ab, nicht die Spielerfahrung. Wer Sporttip oder Jouez Sport wählt, weil sie bewilligt sind, bekommt Schweizer Spielerschutz, Schweizer Limiten und das schweizweite Ausschlussregister. Wer eine ausländische Marke nutzt, hat dieses Schutzniveau nicht, auch wenn die Quote derselben Marge folgt. Die Marge bleibt Marge, unabhängig von der Lizenz. Eine höhere Quote bei einem ausländischen Anbieter ist häufig eine Frage der Anbieterquote, die sich nicht an den Schweizer Bewilligungsrahmen hält.
Was ein Value-Rechner nicht kann
Ein Rechner sagt kein Ergebnis voraus. Er nimmt eine Wahrscheinlichkeitsschätzung entgegen und rechnet, ob die Quote zu dieser Schätzung passt. Wer glaubt, der Rechner «weiss», wie ein Spiel ausgeht, hat die Rechnung falsch gelesen. Die folgenden Punkte sind die Grenzen, die jeder sehen sollte, bevor er eine App öffnet.
Die Schätzung ist die heimliche Eingabe
Wer «mein Bauchgefühl sagt Sieg Deutschland» eingibt und dafür 70 % schätzt, weil es sich nach viel anhört, hat eine Schätzung ohne Daten. Eine fundierte Schätzung fusst auf vergangenen Direktvergleichen, Heimvorteil, Verletzungen, Tabellenform und Wettbewerbsphase. Die Quote ändert sich dadurch nicht. Die Schätzung wird besser, der Rechner wird ehrlicher.
Die Marge bleibt der Ausgangspunkt
Bei einer Marge von 5 % verliert ein durchschnittlicher Spieler statistisch fünf Rappen pro Franken Einsatz. Wer keinen Wert findet, der diese Marge schlägt, verliert langfristig Geld. Der Rechner hilft, solche Wetten zu finden, er ersetzt nicht die Notwendigkeit, sie zu finden.
Live-Quoten ändern sich schneller als jede Schätzung
Bei Livewetten kann die Quote in Sekunden um mehrere Punkte springen. Ein Rechner, der die Quote manuell einträgt, liegt bei einer schnellen Live-Sequenz sofort hinter der Realität. Ein Rechner, der den Live-Feed einbindet, ist etwas anderes; aber die Schätzung kann mit der Geschwindigkeit der Quote nicht mithalten.
Gespielte Quoten unterliegen Rundung und Limiten
Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei kleinen Einsätzen macht das einige Rappen aus, bei grossen Wetten verschwindet der Effekt. Bei Jouez Sport liegt die Mindestquote bei 1.10. Wetten mit Quoten unter 1.10 werden nicht angenommen; der Rechner muss diese Schwelle kennen, sonst schlägt er Wetten vor, die nicht spielbar sind.
Operators: Was Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport bieten
Die folgenden Abschnitte beschreiben die beiden in der Schweiz zugelassenen Veranstalter anhand ihrer eigenen Spielregeln und Bedingungen, ohne Rangfolge nach rechnerischem Vorteil. Sie sind die einzigen Marken in der Schweiz, die Sportwetten mit Bewilligung anbieten dürfen. Die Abschnitte sagen, was die Daten des Rechners aus jedem Angebot machen, und wo der Spielraum eng wird.
Swisslos Sporttip (Swisslos.ch)
Sporttip ist das Sportwettenprodukt von Swisslos. Die interkantonale Genossenschaft sitzt in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019, und führt Sportwetten für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Das Sportwettenangebot umfasst Prematch- und Livewetten, Einzel-, Kombinations- und Systemwetten, Cash-Out als vollständige vorzeitige Auszahlung nur online, sowie Quotenboosts, Profitboosts und einen Kombiboost. Wer eine Quote sucht, sieht sie in Schweizer Franken, mit Rundung auf 5 Rappen und ohne den Schwund ausländischer Währungen.
Die Limiten sind betrieblich definiert: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer bei einer guten Idee einen Einsatz von CHF 1’500 setzen will, wird abgelehnt. Wer ein System mit acht Zweier-Kombis aufbauen will, sieht Höchsteinsatz CHF 10’000.
Beim Cash-Out gilt eine wichtige Einschränkung: nur vollständige Auszahlung, keine Teilauszahlung, nicht garantiert für jeden Markt. Der ausgeführte Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Wer die halbe Position vorzeitig realisieren will, hat dazu kein Werkzeug. Beim Livewetten zählen Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in der 89. Minute bei laufendem Spiel auf das Siegerteam tippt, sieht die Wette möglicherweise nicht als Wette.
Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; vier Treffer ergeben 5 %, sieben 20 %, zehn 40 % und fünfzehn 100 % Bonus auf den Nettogewinn. Wer sich für vier Begegnungen entscheidet und alle treffen, sieht den Nettogewinn um 5 % erhöht. Wer fünfzehn Treffer in einer Kombi unterbringt, hat genug von der Materie, um 100 % zusätzlichen Nettogewinn zu erhalten, wenn auch das Spielguthaben dann gross genug sein muss, um den Einsatz zu tragen. Die Voraussage setzt eine lange Kette von Treffern voraus.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert fünf bis zehn Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Sporttip ist der Veranstalter für die Deutschschweiz und das Tessin. Wer in einem Deutschschweizer Kanton lebt, hat hier den einen der beiden möglichen Zugänge zu bewilligten Sportwetten. Wer eine Recherche wert ist, ob die Quote seinem Modell standhält, kann sie hier prüfen.
Loterie Romande Jouez Sport (jeux.loro.ch)
Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande für die Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Die Loterie Romande hat ihren Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Das Angebot umfasst Prematch- und Livewetten, Einzel- und Kombinationswetten sowie Multiples-Wetten; Cash-Out ist nicht in den Spielregeln erwähnt. Wer online spielt, meldet sich bei der Loterie Romande an und wettet über deren Plattform.
Die Limiten: Mindesteinsatz online CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2. Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500. Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Die Limiten liegen enger als bei Sporttip, die Vielfalt an Online-Tools ist kleiner. Wer einen grossen Einsatz auf eine Einzelwette setzen will, sieht hier eine Obergrenze, die niedriger ist als bei Sporttip.
Bei Kombiwetten umfasst eine Kombi 2 bis 10 Voraussagen. Die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000. Wer mit dem grössten zugelassenen Einsatz und einer hohen Gesamtquote spielt, sieht diese Höchstwerte als natürliche Deckelung seines möglichen Gewinns.
Das Verlustlimit bei Jouez Sport ist in den Spielregeln als franc-spielerisch definiert. Wer in einem Westschweizer Kanton wohnt, hat hier den zweiten der beiden möglichen Zugänge zu bewilligten Sportwetten. Die Quote ist mit Schweizer Aufsicht und Westschweizer Identität der einzige zweite Weg im bewilligten Markt.
Betscore (Betscore.com)
Betscore tritt im Schweizer Markt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine Lizenzangabe fehlt, eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer die Webseite nutzt, ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, hat keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit, und die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen.
Die Tatsache, dass Betscore hier überhaupt genannt wird, heisst nicht, dass die Marke empfohlen wird. Sie ist eine Referenz dafür, dass in der Schweiz kein Spielraum für ausländische Anbieter besteht. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit Busse bis CHF 500’000 bestraft werden. Wer auf eine Plattform wie Betscore setzt, setzt mit einer Marke ohne Schweizer Schutz und ohne Schweizer Aufsicht.
Duelbits (Duelbits.com)
Duelbits tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Lizenzangabe fehlt, Art. 4 BGS schliesst eine ausländische Lizenz aus. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen. Wer hier spielt, hat keine Schweizer Handhabe.
Die Plattform tritt mit Krypto-Akzent auf; Zahlungen laufen oft über Kryptowährungen, was in der Schweiz bei bewilligten Veranstaltern nicht geht (Art. 50 Abs. 2 VGS: Auszahlung nur auf Konto des Inhabers). Schweizerisches Recht verlangt die Auszahlung auf ein Konto im Namen des Spielers; eine Krypto-Auszahlung in eine Wallet, die nicht eindeutig zu identifizieren ist, entspricht diesem Rahmen nicht. Wer dort spielt, kann sich nicht auf Schweizer Spielerschutz berufen.
Rabona (Rabona.com)
Rabona ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Schutz und keine Anlaufstelle bei Streit. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.
Wie die anderen Marken ohne Bewilligung gehört Rabona in eine Klasse, die das BGS ausdrücklich ausschliesst. Wer ein Konto eröffnet, hat keine Schweizer Limiten, keine Schweizer Selbstsperre, keine Schweizer Verlustgrenzen. Die Quoten sind nicht anders als anderswo, aber das Schutzniveau ist deutlich niedriger.
bet-at-home (Bet-at-home.com)
bet-at-home ist ein österreichisch-deutscher Anbieter, der in der Schweiz keine Bewilligung hat. Lizenzangabe fehlt, Art. 4 BGS schliesst die ausländische Lizenz aus. Die Domain wird in der Gespa-Blockierung genannt.
Die Marke ist auf der Schweizer Sperrliste ein Begriff, weil die Gespa sie als Beispiel für Domain-Hopping nennt, also das schnelle Ersetzen gesperrter Domains. Wer dort spielt, spielt mit einer Marke, die aktiv umgangen wird, was die Schweizer Aufsicht dokumentiert.
Interwetten (Interwetten.com)
Interwetten ist ein österreichischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Domain wird von der Gespa im Zusammenhang mit Domain-Hopping genannt, bei dem gesperrte Domains schnell ersetzt werden. Auch hier gibt es keinen Schweizer Schutz.
Wie bet-at-home gehört Interwetten zu den Marken, die auf der Schweizer Sperrliste stehen und regelmässig ersetzt werden. Wer dort spielt, baut auf eine Infrastruktur, die aktiv blockiert wird.
BDMBet (Bdmbet.com)
BDMBet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wie bei den anderen Marken ohne Zulassung fehlt eine Schweizer Anlaufstelle bei Streit. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.
Die Marke gehört zur Klasse von Anbietern ohne Schweizer Aufsicht. Wer sich dort anmeldet, hat keine Schweizer Limiten, keine Selbstsperre im schweizweiten Register und keine Anlaufstelle bei Streit.
Betify (Betify.com)
Betify ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: Wer dort spielt, verlässt den Schweizer Schutzraum. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.
Auch hier gilt: Wer hier spielt, verlässt den Schweizer Schutzraum und ist auf eine ausländische Plattform angewiesen, deren Lizenz in der Schweiz keine Wirkung hat.
MrXbet (Mrxbet.com)
MrXbet schliesst die Liste der hier genannten ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab. Wer hier spielt, ist auf eine Plattform angewiesen, die nicht der Schweizer Aufsicht unterliegt. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.
Die achte Marke ohne Bewilligung teilt die Charakteristik der anderen: keine Schweizer Limiten, keine Schweizer Selbstsperre, keine Schweizer Aufsicht.
Steuern, Werbung und Werbung im Schweizer Markt
Wer in der Schweiz wettet, hat eine Frage zur Steuer, die sich je nach Höhe des Gewinns anders stellt. Werbung unterliegt anderen Regeln als beim ausländischen Anbieter.
Verrechnungssteuer und Freibetrag
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bund hebt den Schwellenwert ab dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 an, 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Über dem Schwellenwert zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die durch Angabe des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Der kantonale Freibetrag weicht ab, so dass der Wert je nach Kanton anders liegt. Die Aussage «je nach Kanton» ist hier wichtiger als jede einzelne Zahl.
Wer ein typischer Wettender ist, liegt in der Praxis unter jedem Freibetrag. Der Gewinn einer Einzelwette im ein- bis niedrigen dreistelligen Bereich ist einkommenssteuerfrei und unterliegt keiner Verrechnungssteuer. Wer ein Vielfaches davon gewinnt, hat eine Ausnahme vor sich, nicht die Regel.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, sind aber nach kantonaler Praxis des Kantons Thurgau voll steuerpflichtig, unabhängig von der Höhe. Andere Kantone handhaben das anders. Wer dort gewinnt, sollte die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung fragen, bevor der Betrag auf dem Konto landet. Eine pauschale Aussage über ausländische Gewinne ist nicht möglich.
Werbung und Bonusangebote im Schweizer Markt
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit Busse bis CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos). Bonusbeträge und Bedingungen kommen aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Wer im Schweizer Markt liest, sieht Anzeigen, die einem Bonussystem das Wort reden. Das BGS schreibt den Rahmen, nicht die Werbeaussage. Wer auf eine Bonusaktion hereinfällt, hat am Ende einen Bonus, dessen Bedingungen er gelesen haben sollte, bevor er ihn annimmt. Die Rechnung hinter dem Bonus ist eine Marge wie jede andere.
Häufig gestellte Fragen
Wie funktioniert ein Value-Rechner, und welche Angaben braucht er?
Ein Value-Rechner nimmt eine Quote und eine Wahrscheinlichkeitsschätzung entgegen und berechnet daraus einen erwarteten Wert. Die Quote liefert die implizite Wahrscheinlichkeit 1/q. Die Schätzung liefert die eigene Wahrscheinlichkeit. Der erwartete Wert ergibt sich aus der Differenz, multipliziert mit der Quote. Liegt der Wert über null, hat der Spieler aus seiner Sicht einen rechnerischen Vorteil; liegt er unter null, fehlt jeder Grund zur Wette. Was der Rechner nicht kann, ist die Schätzung selbst vornehmen.
Wie lässt sich die implizite Wahrscheinlichkeit aus einer Quote berechnen?
Die implizite Wahrscheinlichkeit einer Quote q ist 1/q. Bei Quote 2.00 sind das 50 %, bei Quote 1.50 rund 66,67 %, bei Quote 3.00 rund 33,33 %. Der Wert gibt an, wie oft das Ereignis eintreffen müsste, damit der Anbieter weder Gewinn noch Verlust macht. Bei einer Zweiwege-Wette mit beiden Quoten 1.90 summieren sich die impliziten Wahrscheinlichkeiten zu 105,26 %; die Differenz zu 100 % ist die Marge.
Wie wird die Marge des Anbieters aus den Quoten eines Ereignisses sichtbar?
Die Marge ergibt sich aus 1 minus der Auszahlungsquote, die wiederum 1 ÷ (1/q₁ + … + 1/qₙ) über alle Ausgänge eines Marktes ist. Bei zwei Ausgängen mit jeweils 1.90 sind das 5 % Marge. Bei drei Ausgängen mit Quoten 2.50, 3.50 und 6.00 ergibt die Summe 1/2.50 + 1/3.50 + 1/6.00 = 0,4000 + 0,2857 + 0,1667 = 0,8524. Die Auszahlungsquote ist 1 ÷ 0,8524 = rund 117,3 %, also eine Marge von minus 17,3 %, was kein realistischer Markt ist; in der Realität liegt die Summe über 100 % und die Marge ist positiv.
Warum ist das Ergebnis eines Rechners nur so gut wie die eingegebene Wahrscheinlichkeitsschätzung?
Weil die Rechnung nur vergleicht, was der Anbieter mit der Quote impliziert und was der Spieler schätzt. Eine schlechte Schätzung erzeugt einen rechnerischen Vorteil, der keiner ist. Die Quote selbst hängt nicht von der Schätzung ab. Wer seine eigene Schätzung überschätzt, sieht einen Vorteil, der bei realistischer Schätzung verschwindet oder ins Negative kippt. Die Schätzung fusst auf Daten, sonst taugt sie nichts.
Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und wie wird er bei Sporttip gerundet?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationswetten mal Gesamtquote (Produkt der Einzelquoten). Bei Sporttip wird der Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei CHF 5 Einsatz und Gesamtquote 7,84 entspricht das CHF 39,20 brutto, abgerundet auf den nächsten 5-Rappen-Wert. Bei kleinen Einsätzen sichtbarer, bei grossen verschwindend.
Welche Höchsteinsätze gelten bei Sporttip und Jouez Sport, und wie lassen sich Verlustlimiten setzen?
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Bei Jouez Sport liegt der Mindesteinsatz online bei CHF 2, der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten bei CHF 500, ein Multiples-Wettschein darf höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Verlustlimiten setzen die Spielenden selbst: vor der ersten Sporttip-Teilnahme für 1, 7 und 30 Tage (Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000); Senkung gilt sofort, Erhöhung erst nach 72 Stunden; eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage ist zusätzlich möglich. Beide Veranstalter erlauben zudem eine produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage.
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